Ausgabe 
25.10.1906 Zweites Blatt
 
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diese neue unumgängliche

die Kosten einer solchen nicht aus den regulären werden können, das trifft

manten vertagt.

Ebenfalls nicht verhandelt wurde über beit Ausbau der ver­längerten Bismarckstraße zu Friedberg; hier R e k l a m a t i o n des Elias Hofmann gegen Heranziehung zu den Straßenbau­kosten, da der gegen eine Entscheidung des Kreiscnisschuffes des Kreises Friedberg eingelegte Rekurs von den Anwälten des Hof­mann zurückgenommen worden mar.

Der Beschwerde der Philipp Marbach Erben zu Leidhecken gegen einen Polizeibeiehl des Großh. Kreisamts Büdingen lag folgender Tatbestand zu Grunde: Die Marbach Erben besitzen an der Ortsstraße in Leidhecken ein Wohnhaus, das sich in reparativ, bedürftigem Zustande befindet. Ta das Großh. Kreisamt Büdin c einen Einsturz des Gebäudes befürchtete, erließ es einen Pol: -e:-- befehl an die Erben, in dein diese zur Niederlegung des Gebaute-.> aufgefordert wurden. Der Vertreter derselben wandte sich beschwerde- führend an den Provinzialausschuß. In der heutigen Verhandlung machte der Anwalt geltend, daß der Polizeibefehl nicht ordnungs­mäßig zugestellt worden sei. Die Sache mußte daher behufs An­stellung weiterer Ermittelungen vertagt werden.

Zum Schlüsse wurde das Urteil in Sachen: Enteignung für das Hauptsiel und die Kläranlagen der Stadt Gsi e ß e n, hier die Entschädigung betreffend, verkündet.

Durch zahlreiche Eintragungen und Be­richtigungen, die von unseren Adrefsen- amAlern an ®rt und Stelle vorgenommen verden müssen, hat sich die Abholung der hanslisten in einigen Straßen verzögert.

Vir bitten trotzdem von einer Zusendung der Listen an uns absehen zu wollen, weil die Eintragungen bei der Abholung geprüft werden müssen.

Sitzung des Provinzial-Ansschusses.

Gießen, 24. Oktober.

fid) nicht aus, daß manche Klage laut geworden, daß manche Aeußerung des Unmuts zum Ausdruck kam und kommt.

Eine bittere Pille für den Hauseigentümer bedeutet der Auf­wand für die Hausanschlüsse, die zu seinen Lasten kommen und die für manchen kleinen Mann eine kostspielige Auflage dar­stellen, der er kaum gewachsen ist. Dabei darf aber nicht ver­kannt werden, daß das Haus durch die Anlage einen Wertzuwachs erfährt, wenn er auch zunächst, rein wirtschaftlich betrachtet, nicht sonderlich in Erscheinung treten wird.

Die vorausgegangenen Betrachtungen ergeben, daß erst die, die nach uns kommen, einen reineren Genuß der in ihren Wirkungen segensreichen Anlage haben werden, und daß der heutige Stadlvorstand und die opferwillige Einwohnerschaft Gie­ßens sich die künftigen Generationen um so mehr zu Dank verpflichten.

Das ist natürlich nicht dahin zu verstehen, daß die ganze Anlage aus unserer Hand empfangen werden soll, ohne daß sie auch für die Kommenden Pflichten erzeugte:

Es bleibt die Amortisation des Anlagekapitals, seine Ver­zinsung, die Kosten der Unterhaltung und Verwaltung des Werks; die hierzu erforderlichen Summen müssen im Wege besonderer Versteuerung aufgebracht werden, künftighin, wie jetzt.

Der Zeitpunkt ist gekommen, in dem sich der Stadtvorstand schlüssig machen und die Wege finden muß, die zur Herbeischasfung der erforderlichen Mittel einzuschlagen sind.

Die Polizeiverordnung vom 1. August 1904 bett, die Ent­wässerung von Grundstücken im Anschluß an die städt. Kanali­sation bestimmt im § 1:

Alle bebauten Grundstücke in dem Gebiete der allgemeinen Entwässerungsanlage der Stadt Gießen müssen.... entwässert werd en

Damit ist der Anschluß zur Pflicht gemacht, und es kann sich dieser Pflicht niemand entziehen. Die gleiche Verordnung sieht ünt § 12 ein besonderes Ortsstatut vor, das die Vervslichtung zur Zahlung von Kanalbeittägcn regeln soll.

Heute, nachdem schon zahlreiche Anschlüsse fertiggestellt sind, muß dieser § 12 zur Ausführung kommen und, wie man hört, wird diese Kanalgebührenvorlage, von deren Inhalt im Einzelnen man bis jetzt nichts weiß, durch den Herrn Oberbürgermeister an die Herren Stadtverordneten gelangen. Sie werden zu ent-

Iie Kanalgebühreu.

Vortrag, gehalten in der Versammlung des Bürgervereins Gießen am 22. Oktober 1906 von Rechtsanwalt Leun.

Die Kanalisation, mit der sich gegenwärtig unsere Stadt -ersieht und die hoffentlich recht bald ihrer Vollendung ent­gegengeht, ist ein Werk von ungeheurer Bedeutung, eine Unter­nehmung namentlich sanitärer Art, die Gießen in der Reihe derjenigen Städte einen Platz sichert, die sich bereits der Wohl­tat einer Kanalanlage erfreuen.

Ein hervorragendes Stück öffentlicher Gesundheitspflege ist es, das die Stadt G. in richtiger Erkenntnis der ihr obliegen­den Pflichten zum Wohle ihrer Einwohner und Besucher zur Aus­führung bringt, eine der wichtigsten kommunalen Aufgaben, die als nächstwichtigste derjenigen der Lebensmittelversorgung folgt. Alle die seither und noch gegenwärtig geübten Systeme, die Städte von Abwässern und Fäkalien zu befreien, waren unzu­länglich, die Art der Abfuhr ekelerregend und üblen Geruch ver­breitend, mag nun das Tonnen- oder das Grubensystem in Frage kommen. Wir haben ja zu unserem Verdruß noch jeden Tag Gelegenheit, beide Systeme praktisch geübt zu sehen.

Es ist nicht Aufgabe des heutigen Referats, den hygienischen Wert und die technischen Schwierigkeiten der Anlage, ihren Wert für uns und künstige Geschlechter zu würdigen, es mag aber betont sein, daß oie Unternehmung um so dankenswerter ist, als nicht unerhebliche technische Schwierigkeiten zu über­winden waren und noch sind, daß dennoch aber die Stadtver­tretung, unterstützt durch die Einwohnerschaft Gießens, entschlossen an ihre Ausführung herangetreten ist.

Es darf uns, die gegenwärtige Generation, nicht abhalten, den Wert der Anlage zu würdigen, der Umstand, daß uns die Anlegungsarbeiten viel Unersreuliches, Lästiges und Unangeneh­mes und vor allem auch Kosten gebracht haben, bringen und noch bringen werden. Das alles liegt in der Natur der Sache, wenn auch vielleicht bei Herrichtung der Hausanschlüsse syste­matischer hätte zu Werk gegangen werden können. Im allge­meinen muß anerkannt werden, daß die zu den Hanptkanälen er­forderlichen Arbeiten unter gebührender Rücksichtnahme auf die Verkehrssicherheit vorgenommen wurden. Das schließt natür-

langen.

Von dieser Befugnis, die Kosten durch Umlagen auszubringen, haben viele preußischen Städte Gebrauch gemacht, darunter auch Frankfurt a. M. Weiter geht, wie das badische Ge­setz, auch die hessische allgemeine Bauordnung. Die letztere insbesondere läßt es zu, daß auch die Anlieger an bestehenden und bebauten Straßen herangezogen werden. In Hessen bestehtdieMöglichkeit, daß die Gemeinde die gesamten K an a l isatio ns ksfte n durch Um­lagen aufbringt, also auf die Einzelnen abwälzt. In Bremen haben die Anlieger die Kanalkosten aufzubringen. Sie berechnen sich nach dem Verhältnis der angrenzenden Straßen- oder Fußwegfläche und der betreffenden Saumstein­länge. In Straßburg werden die Beiträge nach der Fassaden­länge berechnet. Man kann nicht sagen, daß diese Art, die Kosten aufzubringen, viel für sich hätte, sie ist ungerecht, weil sie das Prinzip von Leistung und Gegenleistung ganz außer Acht läßt und es der zufälligen Ausdehnung der Straßenfront überläßt, die Höhe der Beittagsvflicht zu bestimmen. Danach zahlt ein Grundstück, das eine Mietskaserne trägt oder aus an­deren Gründen den Kanal stark in Anspruch nimmt, die Hülste von einem beispielsweise doppelt so langen Anwesen, auf dem sich nur ein Einfamilienhaus befindet.

Städte, wie Frankfurt a. M. und andere haben eine sogenannte Anschlußgebühr ein geführt. Dies ist für preußische Städte deshalb praktisch, weil so auch die An­lieger bereits bebauter Straßen zu den Kosten herangezogen werden können, was im anderen Falle nicht möglich wäre.

Bei einer solchen Heranziehung des Einzelnen darf nun nicht etwa der freie Wille über Anschluß und Nichtanschluß ent­scheiden, ein Modus, der auch deshalb vermieden werden muß, weil so der ganze Erfolg der Anlage, ihre hygienische Wirkung, in Frage gestellt würde. Es muß ein direkter oder indirekter Zweck zum Anschluß bestehen, entweder so, daß der Anschluß obli­gatorisch ist, oder es wird die seitherige Entwässerunasart unter Strafe gestellt, also verboten.

Auch der Gebührenmodus ist wieder mannig­faltig. Zwei Beispiele:

1. In Frankfurt a. M. beträgt die Anschlußgebühr, die ein für alle mal zu zahlen ist, 30 Mkrk pro laufenden Meter Straßenfrontlänge. Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen oder öffentliche Plätze, so werden von der kürzesten Seite höch­stens 20 Meter zugerechnet.

Außerdem wird bei einem Neu-, Um- oder Anbau 1 Prozent der festzustellenden Bausumme, wenn dieselbe 1000 Mark über­steigt, alsZusatzkanalgebühr" erhoben. (Aehnlickies gilt in Stutt­gart und Hamburg, letzteres unterscheidet zwischen bebautem und unbebautem Grund.)

2. G an z abweichend ist das Er h e b u n g s s y st e m in Würzburg. Man Hot hier vermeiden wollen, die Straßen­frontlänge, die über die Art und den Umfang der Benutzung gewiß keine Anhaltspunkte gibt, allein entscheiden zu lassen. Dabei ging man von der Erwägung aus, daß der bebaute Grund und Boden, sowie die Zahl und Ausdehnung der Stockwerke als wesentliche Momente für den Umfang der Benutzung berücksichtigt werden müßten. Man wollte hier dem Grundsatz von Leistung und Gegenleistung eine größere Berücksichtigung angedeihen lassen. Deshalb erhebt man in Würzburg zweierlei Gebühren:

a) 10 Mark für den Meter Straßensrontlänge,

b) 50 Pf, für den Quadratmeter überbauter Fläche, letztere in sämtlichen Geschoben berechnet.

(Schluß folgt.).

ko. F r a n k f u r t a. M., 23. Oft. Der Gastwirt Fritz Dedecke in Oberrad hatte in der Vorballe seiner Wirtschaft einen Choko- la deautoinaten stehen, der auch am Sonntag geöffnet war. Die Polizei bedachte den Wirt dafür mit einem Strafzettel von 3 Mk., weil er während der Sonntagsruhe eine offene V e r k a u f s st e l l e in Betrieb halte. Tas Schöffengericht sprach ihn frei, da nicht erwiesen sei, daß der Automat auch von Nicht- gästen in Anspruch genommen werde. Die Strafkammer verwarf die Verustma des Skaotsanivalts gegen dies Urteil.

gÄm Marie Katharine Seuntng, wird morgen, wie schon kurz mitgeteilt wurde, hundert Jahre. Sie ist die Witwe des Glasermeisters Adam Leuning, mit dem sie in langjähriger glücklicher Ehe lebte. Als sie voriges Jahr ihren 100. Ge­burtstag feierte, befand sich auch S. K. H. der Großherzog unter den Gratulanten, er sandte der Greisin sein Bild. Sie ist geboren am 25. Oktober 1806 als Tochter des hiesigen Einwohners Martin Weitz. Nächst dem 101 jährigen Geometer 1. Klasse, Euler-Gießen, ist sie der älteste Einwohner Ober- ihessens.

-f- Lauterbach, 24. Okt. Am 1. Oktober 1907 soll hier eine Eisenbahnbetrieb-Inspektion errichtet werden, wenn bis dahin die notwendigen Wohnungen und Diensträume hergestellt werden können. Es sind 8 bis 10 Wohnungen für Beamte erforderlich. Die Stadt will für Beschaffung der Räume Sorge tragen. Auch Alsfeld hat sich beworben. Der hiesige Bahnhof soll eine Erweiterung er­fahren.

a. Lauterbach, 23. Okt. Zu der von uns gestern gemeldeten Brandstiftung in der Eichmühle sei noch folgendes erwähnt: Die Brandstifterin Maria Rockel, die in der Eichmühle bedienstet war, ist seit ihrem sechsten Lebens­jahre eine Vollwaise. Sie stammt aus Maar, wo sie auch bis zur Konfirmation untergebracht war. Seit 1. Jan. l. I. war sie als Magd in der Eichmühle, sollte aber Ende dieses Jahres entlaffen werden. Zur Tat selbst gibt sie an, daß sie eine glühende Kohle aus dem Küchenfeuer genommen und diese auf einen Haufen in der Scheuer liegendes Stroh geworfen habe. Sie habe die Tat aus Rache verübt, weil sie mit ihrer Herrschaft mehreremal Streit gehabt habe. Die Rockel macht einen äußerst stupiden Eindruck und wird als sehr dumm geschildert. Die Besitzerin Johs. Wacker V. Wwe. ist nur gering versichert und erleidet einen erheblichen Schaden. Die in der hiesigen Wurstfabrik bei dem gestrigen Brande zu Schaden gekommenen Fleisch- und Wurst waren, ca. 70 Zentner, wurden versteigert.

Rüdesheim, 23. Okt. In einer Unterredung, die der Reichstagsabgeordnete von Bingen, Schmidt-Elber­feld, in Berlin mit dem Eisenbahnminister hatte, wurde das Prozent einer feften Rhein brücke Rüdesheim- Bingen vorerst als aussichtslos bezeichnet, weil weder ein militärisches noch ein staatliches Bedürfnis vorhanden fei Das große, dringende wirtschaftliche Bedürfnis allein könne nicht entscheiden. Wie notwendig eine feste Brücke an der Stelle ist, kann man in der gegenwärtigen Nebelzeit wieder täglich erkennen. Auch das beiderseitige Hinterland ist daran sehr interessiert. (Frkf. Ztg.>

"Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. In Limburg hat sich ein Italiener, der kürzlich verhaftet wurde, weil er einen Polizeidiener erschossen hat und einen Schichtmeister zu ermorden versuchte, im hiesigen Land­gerichtsgefängnis erhängt.

Eingesandt.

(Für den Inhalt der unter dici'er Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Ein Bewohner der L u d w i g st r a ß e, die bekanntlich von vielen ruhebedürftigen Studenten beoölfcrt ist, erlaubt sich die ganz ergebene Anfrage, ob unbedingt, wie dies in mehreren Häusern geschieht, bei offenen Fenstern musiziert werden muß. Etwas mehr Nücksicht ani die Mitmenschen!________________ _

Elfern toe Gesichtsfarbe und wenn d^ese b|ass, wenn ^01 jakHiy Müdigkeit. Mangel an Appetit usw. vorhanden, dann ist es höchste Zeit die Blutbildung zu unterstützen ...............

Leverkusen b. Mülheim a. Rh., den 3. August 06. Wunschgemäß teile Ihnen ergebenst mit, daß ich Bioson für meine 3 Mädchen im Alter von 8, 6, 4 Jahren anwende. Seit Gebrauch desselben kann ich konstatieren, daß die Kinder zugenominen und recht rotbackig werden. Ich werde das Bioson für meine Kinder weiter gebrauchen. Hochachtungsvoll H. Stein.

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HamMesr-NacTMehterr.

Verlobte. Fräulein Frieda Binding, mit Herrir Albrecht Schneider, Unter-Widdersheim. Fräulein Toni Herbst, mit Herri, Herinann Stapelmami, Burgsolms. Fräulein Kätchen Zulauf, Eisa, mit Herrn Christian Zinn, Wallenrod.

G e st o r b e n e. Herr Wilhelm Schneck, Ludwigshütte. Herr Georg Wehn, Biedenkopf. Fräulein Henriette Kissel, Darmstadt. Fräulein Marie Schmidt, Schlitz. Frau Anna Elisabctha Hyll, Alsfeld. Fran Lehrer Tröller, Niederwetz.

. Kanalkostenbeiträge basieren auf dem Baufluchtgesetz vom 2. Juli ' 1875. Bei Anlegung neuer oder bei Verlängerung schon bestehen- i der Straßen, bei Anbau an bestehende, aber bis dahin unbe­baute Straßen können die Städte die gesamten Kosten zur . Entwässerung und für die höchstens fünfjährige Unterhaltung \ der Anlagen einen verhältnismäßigen Beittag oder den (Srfafe derselben durch Ortsstatut auf die angrenzenden Eigentümer umlegen oder die Beschaffung der Entwässerungsanlagen ver-

Jn der heutigen Sitzung wurde zuerst über das Gesuch des Erich John zu Butzbach um Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschast im Hause Färbgasse Nr. 3 enfichieden. Dieses Gesuch war von dem Gemeinderat nicht besiirivortet worden, weil sich in nächster Nähe bereits sechs Wirtschaften befänden. Der Kreisausschuß des Kreises Friedberg lehnte daher die Erteilung der Konzession wegen mangelnden Bedürfnisses ab. Der Gesuchsteller ergriff gegen diese Entscheidung Rekurs an den Provinzialausschuß. Auch dieser kam heute zu der gleichen Ansicht, wie der Kreisaus­schuß und wies den Rekurs kostenfällig ab.

Die nächste Sache, Reklamatton des Georg Schmidberger zu Friedberg gegen die Berechnung der Sttaßenbaukoste><,^,' Dieffenbachstraße wurde auf Antrag des Vertreters des

nicht nur auf Gießen, sondern auf alle Städte zu, die sich mit einer Kanalisation versehen haben und noch versehen werden.

Zunächst sind die Mittel zur Ausführung des Kanalnetzes durch Aufnahme einer Anleihe bereit zu stellen, die verzinst und amortisiert sein will. Sodann erfordert die Anlage eine dauernde Verwaltung und Unterhaltung, die wiederum besondere Kosten veranlaßt.

Steht man vor der Lösung einer solchen Aufgabe, so ficht man sich nach Mustern um, man fragt sich, welche Wege haben andere Städte eingeschlagen, um die notwendigen Mittel zu be­schaffen.

Diese Wege sind mannigfacher Art, sie sind verschieden nach den grundlegenden Landesgesetzen, nach Anschlußzwang oder An- schlußfrciheit, nach dem Umlagcmodus, nach der Höhe der auf­zubringenden Kosten, nach Zulässigkeit der Abführung der Fä­kalien: Verbot der Einleitung derselben oder Verpflichtung, sie einzuleiten: nach der Art der Abwässer, die unterschieden werden in Hauswasser und Jndusttiewasser, nach der Person des Zahlungs- pslichttgeu und so fort

Es .ist ein buntes Bild, was sich da entrollt, befaßt man sich mit den verschiedenen gegenwärtig geltenden Verordnungen. Aus dem mir vorliegenden Material kann ich feftstellen, daß auch nicht zwei Städte, von denen ich im Folgenden berichten werde, den unbedingt gleichen Weg gegangen sind, irgendwelche Abweichung, ist immer vorhanden, meist ist sogar eine grund­sätzliche Verschiedenheit zu beobachten.

Die Ortsstatute in den preußischen Stödten über

sKeiden haben, auf wessen Schultern Steuerlast abgewälzt werden soll.

Es versteht sich von selbst, daß Anlage bedeutend sind und daß sie Einnahmen der Stadtgemeinde gedeckt

Aörehbuch-verlag.

Vermischtes.

* Derschlagfertige" König der Bo hörne. Im Intimen Theater zu München, in dem zurzeit allabendlich der aus Darmstadt stammende Danny Gürtler, der König der Bohömc", auftritt, kam es am Montag abend zu Szenen, die bisher in München zu den größten Seltenheiten gehören. Gürtler forderte das Publikum auf, seinem Tadel, wenn ihm etwas nicht gefiele, entsprechend Ausdruck zu ver­leihen.Sie können auch zischen, wenn Sie wollen", setzte er ausdrücklich hinzu. Eine kleine Tischgesellschaft, der ver­schiedene Leistungen des Dichters, Sängers und Rezitators nicht gefielen, zischte denn auch sehr vernehmlich. Als diese Herren, Kunstmaler Geiger, dessen Bruder, Lehramtskandidat Geiger und Kunstmaler Zeillinger, fortgingen, stürzte Gürtler am Ausgang aus Zeillinger mit den Worten zu:Sie Bursche haben gezischt, und schlug ihm mehrmals ins Gesicht. Dem jählings Ueberfallenen fiel das Augenglas durch ben Schlag zu Boden, sodaß er wehrlos war. Seine Freunde kamen ihm zu Hilfe, worauf Gürtler sein Heil in der Flucht suchte. Der Geschlagene und noch mehrere andere Personen warteten hierauf draußen auf der Straße auf das Erscheinen Gürtlers, um ihn zur Rede zu stellen. Als dieser erschien, sprang er rasch in einen bereitstehenden Wagen, in dem auch seine Frau saß, worauf sich eine erregte Szene abspielte, die damit endete, daß von einer unbekannten Persönlichkeit mit einem Stock das Fenster der Droschke eingcschlagcn wurde. Gürtler und seine Frau wurden hierbei durch Glassplitter leicht verletzt. Bevor der Wagen sich in Bewegung setzte, rief der Held des Dramas ans:Was wollt Ihr, das Ganze ist doch nur die schönste Reklame für mich!" Der Wagen fuhr hierauf zur Polizei, zu der sich auch der Ueberfallene und die beiden Brüder Geiger begaben, von denen der Kunstmaler Willi Geiger eine ziemlich erhebliche Verletzung am Hand­gelenk erlitten hatte.

In einer Stunde getraut und geschieden. Ein Ehescheidungsrekord wurde, wie dasGil Blas' berichtet, in Rorriatown, einer kleinen Stadt in Pennsylvanien, auf­gestellt, dank der Entschiedenheit und der Unduldsamkeit einer jungen Frau. In Gegenwart einer Schar von Zeugen und Verwandten hatte die junge Dame eben dem Standesbeamten ihr Jawort ausgesprochen und Treue und Gehorsam gelobt, als das junge Paar das Rathaus verließ und in ein nahe gelegenes Restaurant zog, um das Ereignis fröhlich zu feiern. Alle Gäste tranken auf das Wohl des jungen Paares, und der frisch gebackene Ehemann tat ihnen in der Freude seines Herzens so eifrig Bescheid, daß er nach wenigen Minuten angehettert und nach einer Viertelstunde völlig betrunken war. Darüber aber geriet die junge Frau so außer sich, daß sie sofort wieder in das Rathaus stürzte und ihre Ehescheidung verlangte und auch durchsetzte. In einer Stunde war alles vorüber, Eheschließung und Scheidung. Das Geschichtchen schmeckt nach Erfindung, aber nach feiner schlechten.