Nr. 21
Donnerstag, 25. Jannar 1906
156. Jahrg.
Erschein» tSgNch mM Ausnahme brt Sonntag«.
Die „Eichener Lamilienblätter- roeu< >em t91nAeiqer viermal wöchentlich beigelegt. Der „$c|fi|d}t Landwirt" erschettu monatlich einmal.
Gießener Anzeiger
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen.
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Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
27. Sitzung vom 24. Januar.
1 Uhr. Am Dundesratstisch: bei Beginn der Sitzung ein Kommissar.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Abgg. Hompesch u. Gen. (Zeiitr.), betreffend Aenderung des Artikels 32 der Reichs- Verfassung (Gewährung von Diät e n und Eisenbahn- f r e i k a r t e n jüc die Reichstags Mitglieder).
In der Generaldebatte bemerkt
Abg. Hoffmann-Berlin (Soz.):
Ich hätte nicht das Wort genommen, wenn nicht die Herren Bassermann, Werner und Liebermann von Sonnenberg gesagt hätten, ich wäre der Sozialdemokrat gewesen, der sich gegen die Diäten ausgesprochen. Ich habe so etwas nie gesagt, kein Mitglied unserer Partei ist gegen die Diäten. Ich habe nur in Chemnitz gesagt, wir sollten nicht jedem gleich Offiziersstellen geben, sonst könnie es passieren, daß, wenn es Diäten gebe, eine Mandatsjagd beginne von Leuten, die im bürgerlichen Leben Schiffbruch gelitten hätten.
Das Wort wird nicht weiter verlangt
Der Entwurf wird fast einstimmig definitiv angenommen, nur vereinzelte Konservative stimmen dagegen.
Es folgt die erste Beratung des vom Abg. Grafen von Hompesch (Ztr.) und Gcnosten beantragten Gesetzentwurfs, betreffend die Freiheit der ReligionS- Übung (Toleranzantrag).
Der Entwurf enthält in seinen ersten acht Paragraphen Be- stimmungcn über die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, über daS religiöse Bekenntnis, in dem ein Kind erzogen werden soll und über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft. In den vicl- bekämpften §§ 9 bis 12 wird bestimmt, daß die Neligionsgemein- schaftcn bei ihren Religionshandlungen, religiösen Versamm- lungen usw. von einer Mitwirkung der Behörden und einer Anzeige bei derselben völlig unabhängig sind (§ 9). Der Verkehr der Religionsgemeinschaften mit ihren Leitern oder Oberen ,soll ungehindert sein und die Vorschriften und Acnderungen einer Religionsgemeinschaft bezüglich der Religionsübung sollen zu ihrer Gültigkeit weder der Mitwirkung noch der Genehmigung der Staatsbehörde bedürfen (§ 10). Die Religionsgemeinschaften sollen Reli- gionsgemeinden oder geistliche Aemler ohne staatliche Genehmigung errichten und überall Kirchen bauen können (§ 11). Religiöse Genossenschaften, Gesellschaften und Vereine aller Art sollen zu ihrer Gründung, Niederlassung und Tätigkeit keinerlei Genehmigung des Staates oder einer politischen Gemeinde bedürfen (§ 12).
Abg. Tr. Bachem (Zentr.)
begründet den Entwurf. Wir legen unseren Totcranzantrag nun zum dritten Male vor. 1903 ist f hier mir 163 gegen 60 Stimmen angenommen worden. Ter Bundesrat hatte seltsamerwene zu dem Entwurf keine Stellung genommen. Ich sehe ja einen Herrn am Bundesratstisch hier, ich weiß nicht, ob er ausdrücklich wegen des Toleran'antrages gekommen ist. (Heiterkeit.) In den Einzelland- tagcn ist auch nichts geschehen, um das Unrecht, unter dem die .Katholiken zu leiden haben, wieder gut zu machen, trotzdem viele Abgeordnete hier ausgetreten sind und das Unrecht ausdrücklich zugegeben haben. Vor allem muß doch die Freiheit der Religionsübung gewährleistet werden, die jetzt noch vielen Beschränkungen ausgesetzt ist. In Mecklenburg ist ja eine kleine Besserung ein» getreten, so gut wie nichts gebessert ist aber in Braunschweig. Dort werden nach wie vor katholische Schulen nicht genehmigt, obwohl ein Bedürfnis dafür vorhanden ist. Katholische Arbeiter werden herangczogen, aber man verweigert ihnen Schulen für ihre Kinder. In Wolseubüttel hat die Regierung es sogar nicht gestattet, daß dem überlastet-'n katholischen Geistlichen ein Kaplan beigegeben wurde. Redner fuhrt noch eine große Anzahl von ähnlichen Fällen aus Braunschweig und anderen Bundesstaaten an. In fast allen kleinen deutschen Bundesstaaten, die eine überwiegend evangelische Bevölkerung haben, enrscheidct Ne Staatsgewalt über die religiösen Bedürfnisse der Katholiken. Deshalb müssen wir immer und immer wieder verlangen, daß endlich den Bedürfnisten der Zivilisation Rechnung getrogen wird. In allen Verträgen mit auswärtigen Staaten wird ausdrücklich volle Religionsfreiheit für die Staatsbürger beider Kontrahenten statuiert, so in den Verträgen mit Salvador, Kolumbien, Tonga, Kosta Rica, Nicaragua, Guatemala usw. Wenn nun Leut? aus Guatemala oder Kosta Rica sich in Braunschwe'g oder Sachsen niederlassen, so können sie sich Geistliche anstellen und Kirchen bauen, so viel sie wollen, katholische Bayern dürfen das nicht. Selbst Buddhisten können sich dort einen Tempel bauen, nur die Deutschen dürfen es nicht. Wie kann man den' Deutschen ein Recht verwehren, das den Nicaraguanern und den Sar Salvadoranern erlaubt ist? Man sollte doch endlich der Bedrückung ’^on Reichsangehörigen ein Ende machen. Dogmatische Streitigkeiten wollen wir nicht hier austragcn, es handelt sich nur um die bürgerliche Toleranz, um die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Religwnsgesellschaften. Die protestantische Auffassung berührt unpr Antrag gar nicht, wir treten ihr gar nicht zu nahe. Den Vorwurf, daß unser Antrag nicht ernst gemeint ist, weise ich entschieden zurück. Was w'r für uns selbst verlangen, das wollen wir auch den andern gewähren. Kein Mensch von uns denkt daran, daß die katholische Kirche z. B. wieder Ketzer verbrennen könnte. Nebenbei bemerk, war die Ketzerverbrennung niemals eine Einrichtung der Kirche, sondern nur eine Einrichtung des Sraates. Und wie das Mittelalter selbst nie wiederkehrt, so wird auch diese Geistesrichtung nicht wiederkehren. Auch unter evangelischen Fürsten haben übrigens Ketzerverbrennungen stattgefunden. So lautete ein brandenburgisches Gescy: „Wer von dem geistlichen Gericht der Ketzerei überführt ist, wird verbrannt." Ob das Gesetz angewandt ist, weiß ich nicht, bestanden hat es jedenfalls. Und gegenüber dem englischen Blutkoder verschwinden selbst die Schrecken her spanischen Inquisition. Die spanische Inquisition har 1781 ihr letztes Todesurteil gesprochen, und noch 1782 hat ein protestantisches Gericht eine Hexe verbrennen lassen. Ich weiß wohl, daß
unser Antrag manchem unbequem ist. Wir haben ihn aber doch gestellt, denn weit wichtiger als äußere Machtfragen ist, daß auch die religiösen Güter gepflegt werden und daß überall Gewisiens- freiheit herrschr. Eine Kommisiionsberatung halten wir nicht mehr für nötig. (Beifall im Zentrum.)
Inzwischen ist Staatssekretär Graf Posadowskh am Bundesratstisch erschienen. —
Dbg. Dr David (Soz.):
Wir haben uns im Vorfahre an den KommiffionSarbeiten beteiligt, haben aber noch schwere Bedenken gegen den Antrag, die erst zerstreut werden müssen, ehe wir uns dafür entscheiden können. Die Kommission halte bereits beschlossen, daß gwcn den Willen der Erziehungsberechtigten niemand zum Religionsunterricht gezwungen werden darf. Das Zentrum hat aber die Fasiung der Kommisiion jetzt nicht aufrecht erhalten; die neue Fassung (§ 4) flößt mir die größten Bedenken ein, weil der Wortlaut zum Zwangs- religionsunterricht mißbraucht werden kann. Ter heutige Religionsunterricht cn unseren Schulen ist ein Widersinn, eine Quälerei des kindlichen Geistes. Auch § 12 ist bedenklich, nach dem religiöse Gemeinschaften zu ihrer Gründung, Niederlasiung und Tätigkeit keinerlei Genehmigung bedürfen. Darin könnte implicite auch das R-cht der Gründung von Privatschulen durch die Kirche enthalten fein. Und dafür danken wir. Wir sehen ja ohnehin, wohin der Wind geht. Das preußische Volksschulgesetz mit seinem konfesiionellen Pr'nzip nötigt uns umso mehr, streng darauf zu halten, daß niemand zum Religionsunterricht gezwungen ist. Sie (zum Zentrum) sagen: Sie wollen ehrliche Toleranz. Aber die Konfessionsschule ist eine Pflanzschule der Intoleranz! (Große Unrube im Zentrum ) Darum wollen Sie die Auseinanderhaltung der Menschen schon im Kindesalter? Einfach darum, weil es dann auch leichter wftd die Erwachsenen auseinander zu halten, die Arbeiter in konfessionelle Verbände zu spalten usw. Sie und die Herren von Heydebcand usw. sagen: die große Mehrheit des Volkes wolle die Kenfesitonsschiilel (Sehr richtig I rechts.) Woher wissen Sie das? Im preußischen Abgeordnetenhause kommt die große Mehrheit des Volkes ja garn'cht zu Wortl (Sehr gilt! liitks.) 1 700 000 Sozialdemokraten sind da einfach ausgeschlossen! (Sehr richtig! links) Also, was Sie sagen, ist einfach aus der Luft gegriffen, steht mit den Tatsachen direkt in Widerspruch! (Lebhafte Zustimmung links.) Sie sagen: dem Volke muß die Religion erhalten bleiben, damit ihm die Moral erhalten bleibt! Ja, welche Moral? Tie „Untertanen"-Moral! Man soll es als ein GotteS- gesetz ansehen, daß die einen mit Sätteln geboren werden, die anderen mit Sporen, daß die einen zu befehlen, die anderen zu gehorchen haben!
Doch zurück zum Antrag. Die Bedenken, die wir früher gegen den zuzeiten Teil des Antrages hatten, sind durch die neue Fassung des § 9 geschwunden. Daß die „anerkannten" Religionsgemeinschaften verschwunden sind, ist ein Fortschritt. Freilich sind damit wohl auch die Sympathien der Rechten für den Antrag geschwunden! Sie wollen den engsten Zusammenhang zwischen Staat und Kirckze. Sie wollen, daß die Kirche dem Staate Handlangerdienste leistet, und ist denn das etwa heute nicht der Fall?
Nicht nur in Rußland sehen wir, daß die Kirche die scheußlichsten Verbrechen des Staates deckt. Auch sonst und überall ist das schon vorgekommen und kommt das heute vor. In Preußen etwa nicht? Man braucht bloß an den letzten Sonntag zu denken: Während da in dem Kirchen von den Kanzeln herab die Gottes- kindschaft, Friede auf Erden und die Botschaft der Nächstenliebe gepredigt wurde, da tönte von draußen die Janitscharen-Musik, da marschierten draußen die Truppen vorbei, mit der Weisung, eventuell auf ihre Nächsten, auf ihre Eltern und Geschwister zu schießen. Einen derartigen Widerspruch dürfte die Kirche nicht dulden, wenn sie nicht in Wirklichkeit mit der Staatsgewalt ein Herz und eine Seele wäre.
Den Unterschied zwischen dogmatischer und staatsrechtlicher Toleranz kann ich beim besten Willen nicht begreifen. Ich habe genau aufgepaßt, als man mir den explizierte: aber es ging nicht. Und wie verträgt sich § 166 Str.-G.-B. (Gotteslästerung) mit der Toleranz? Der Abg. Bachem hat uns versichert, er denke an keine Ketzerverbrennung mehr! Nun, so weit sind wir ja dann beruhigt! (Heiterkeit.) Aber bei der Umsturzvorlage brachte das Zentrum einen Antrag ein, wonach mit eventuell 2 Jahren Gefängnis bestraft wird, wer das Dasein Gottes oder die Unsterblichkeit der Seele leugnet. (Hört! Hört!) Vertrug sich dieser Antrag auch mit der „staatsrechtlickzen Toleranz", die Sie propagieren? Und wie verträgt sich mit dieser Toleranz Ihr Arbeiter-Katechismus, der Besttafung aller Atheisten forderte? (Unruhe im Zentrum. Abg. Trimborn: Wir wollen das nicht!) So, nun dann müßen Sie öffentlich diese Anträge, diese Schriften desavouieren! Hofentlich tun Sie baS jetzt. Ter Hauptgrund, weshalb Sie (zum Zentrum) den Antrag nicht durchsetzen, liegt an Ihnen selbst. Machen Sie doch mal von Ihrer parlamentarischen Macht Gebrauch! Verweigern Sie mal das Budget und die Ministergehälter! So lange Sie das nicht tun, ist es Ihnen nicht ernst mit Ihrem Antrag. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Staatssekretär Graf v. Pasndowöky:
Der Abg. Bachem hat an die verbündeten Regierungen die Anfrage gerichtet, warum in der letzten Nachweisung der Beschlüsse des Bundesrats nicht eine Erklärung darüber enthalten ist, was aus dcm angenommenen Anträge vom 21. Juni 1902, dem sogen. Tole- ranzantrage, geworden sei. Demgegenüber bemerke ich:
Schon im Jahre 1901 war vom Abg. Lieber und Gen. ein solcher Antrag gestellt worden, der zwei Abschnitte enthielt. Ter erste Abschnitt behandelte die Religionsfreiheit der einzelnen Reichsangehörigen, der zweite die Religionsfreiheit der Religionsgemeinschaften. Dieser Antrag wurde damals einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen. Der zweite Abschnitt fand jedoch in der Kommission Widerspruch und wurde schließlich zurückgezogen. Dagegen wurde der erste Abschnitt von der Kommission angenommen und fand damals bei der Abstimmung im Plenum mit 163 gegen 60 Stimmen Annahme. In der Nackzweisung über Beschlüsse des Bundesrats zu den Beschlüssen des Reichstages, die dem Hause am 21. Januar 1904 vorgelegt ist, fand sich die Erklärung, daß sich der Bundesrat über diesen Antrag noch nicht schlüssig geworden ist. Jnzwisclzen war im Jahre 1903 der neue Reichstag gewählt worden. Es wurde nun der frühere Antrag wieder emge» bracht, aber durch den zweiten Abschnitt erweitert, den damals der
Abg. Lieber zurückgezogen hatte. Dieser Antrag wurde wiederum einer Kommisiion überwiesen. Der erste Abschnitt wurde angenommen, aber der zweite Abschnitt wurde wesentlich verändert, gelangte aber nach der Kommisiionsbcra -ng wegen deS Schlusses des Reichstages in der letzten Session im Plenum nicht mehr zur Annahme. Der jetzt vom Grafen He-wesch Angebrachte Antrag ist identisch mit den in der vorigen Session eingebrachten Antrag, Nur § 4 hat eine Aenderung erfahren.
Aus der Geschichte des Toleranrantrages geht hervor, daß die Auffasiiing, die die Kommission und die Antragsteller bei Beratung des ersten Antrages Lieber hatten und auch die Ausfassung des Hauses sich verändert hat, denn ein zurückgezogener Teil ist in dem neuen Anträge wieder eingesetzt. Es hat eine wesentliche Veränderung dcS Inhalts des Antrages stattgefunden. Nachdem nun der Bundesrat sich über den ersten Teil des am 21. Juni 1902 angenommenen Antrages bisher noch nicht schlüsiig geworden ist und diese Entscheidung unter dcm 21. Januar 1904 mitgetcilt bat, lag nach der bisherigen Praris keine Vcranlasiung vor, seilen? dcS BiindeSrats e'ne neue Erklärung ab'itgcben. Der Bundesrat befand sich in einer schwierigen L'' in er einen Beschluß fassen wollte. Er hätte über einen Ar^o.g, den der vorige Reichstag gefaßt hatte, einen Beschluß zu fernen gehabt, nachdem dieser Antrag so wesentlich verändert war, daß der Bundesrat einen materiell wesentlich anderen Antrag jetzt evtl, angenommen hätte, als dem Reichstage nunmehr vorliegt. Es lag weder eine sachliche, noch formelle Veranlassung vor, jetzt in der neuesten Anweisung deS Bundesrats eine Erklärung zu dem Anträge vom 21. Juni 1902 abzugeben, wenn nicht der Bundesrat etiva noch über einen Antrag vom 21. Juni 1902 beschlossen haben sollte, was aber bisher mcht geschehen ist. Denn aber auch in der neuen Zusammenstellung seiner Beschlüsse über den Toleranzantrag nichts enthalten ift weil seit der letzten Nachweisung sich in der Sachlage nichts verändert bat, so folgt daraus keineswegs, daß der Bundesrat die Sache au» dem Auge gelaßen hat.
Ich habe diese Erklärung abzugeben, um Ihnen die Hebet» zeugung beizubringen, daß nicht etwa ein ^rstchen vorliegt, auch nicht eine unfreundliche Handhabung der Geschäfte des Bundesrats, sondern daß der Bundesrat nach der bisherigen Handhabung ferner Geschäfte gehandelt hat.
Dbg. Frhr. v. Heyl zr, Herrnsheim (natl.)t
Der Dbg. Dr. David hat sich nicht nur gegen den staatskirchlichen Religionsunterricht, sondern gegen den christlichen Reftgions- unterricht überhaupt gewgpdt. Also im sozialdemokrattschcnZukunfts- staat wird weder die evangelische noch die katholische Kirche nut bem Religionsunterricht betraut werden! Dann aber darf das Erfurter Progranrm nicht erklären, daß Religion Privatsache fei, dann muß es sagen: daß die Kirche au? dem Staate ausgeschlossen werden solle! (Zuruf bei den Soz.: Nur aus der Schule!) Daraus avern läßt sich ermessen, daß die Unterstützung, die die Sozialdemokraten dem Antrag des Zentrums angedeihen lassen, wertlos ist.
Meine politischen Freunde haben mich beauftragt, zu^ erklären, daß sie nach wie vor bereit seien, etwa vorhandene Mißstände, unter denen die eine oder andere Religionsgemeinschaft zu leiden hat, zu bekämpfen. Solche Mißstände lagen vor, sind ja aber jetzt, wie mir mitgetcilt wird, großenteils beseitigt. Und die übrig gebliebenen, von denen Herr Bachem noch sprach, sind so unwcfentlich (Abg. Bachem: Soooooo?), daß es nicht schwer halten wird, sie auch noch zu erledigen.
Dies vorausgeschickt, möchte ich bemerken, daß ich mich, da ich im Namen meiner ganzen Fraktion zu sprechen habe, der größten Objektivität befleißigen werde. Ties um so mehr, weil ich der Ansicht bin, daß die Annahme des Toleranzantrags ans den Gründen, welche der Reichskanzler im Jahre 1901 namens der verbündeten Regierungen borgetragen hat, unmöglich erscheint. Der Reichskanzler erklärte damals:
„Tie verbündeten Regierungen sehen sich außer stände, diesem Antrag zuzustimmcn, welcher die verfassungsmäßige Selbständigkeit der Bundesstaaten für ein Gebiet beschränken will, das sie der Zuständigkeit ihrer Landesgesetzgebung Vorbehalten wision wollen."
Unter diesen Umstanden ist es uns unerwünscht, die Gründe, welche uns veranlasien, dieser Auffassung zuzustimmen, von Jahr zu Jahr wiederholen zu müssen; dadurch wird nur gegenseitige Mißstimmung erzeugt. Die Antragsteller sind der Ansicht, daß die Durchführung ihrer Grundsätze für bestimmte Religionsgemeinschaften von Nutzen sind, und wiederholen deshalb ihre Anträge. Meine Fraktion ist aber einstimmig der Ansicht, daß ein so weit gehendes Reichsreligionsgesetz nur in Betracht gezogen werden kann, wenn zunächst die anerkannten großen Religionsgemeinschaften mit dem Inhalt einverstanden sind, und wenn schwerwiegende Verfassungsbedenken nicht vorliegen. Diese Voraussetzungen treffen nicht zu. Mein Freund Hieber hat schon in der letzten Tagung die verfasiungsmäßigen Fragen eingehend erörtert. Tie Bestimmungen der preußischen Verfassung und des Einfüh- rmigsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch zeigen, daß dieser Antrag die Staatskirchenhohcit, die Schulhoheit des Staates und das Familienrecht in einer tiefgehenden Weise beeinflußt, mit der wir uns nicht einverstanden erklären können.
Meine Fraktton hat Kenntnis genommen von den energischen Protesten, welche von feiten der anerkannten Religionsgemeinschaften gegen diesen Antrag erhoben sind. Um die Tragweite dieser Proteste zu ermessen, möchte ich zunächst einmal feststellen, daß wir im Deutschen Reiche 36 Mill. Evangelisten, aber nur 20 Mill. Katholiken haben. Tie anderen Bekenntnisse, mit Ausnahme der Israeliten, spielen eine untergeordnete Rolle. Es handelt sich daher im wesentlichen nur um die beiden anerkannten Rcligionsgemeinschafren, um die Evangelisten und um die Katholiken. Wir sind keine kircheiipolitische Partei, und daher haben wir die Frage ganz objelliv zu prüfen und daraufhin eine unparteiische Entscheidung zu treffen In der evangelischen Kirche lieget bekanntlich das Bedürfnis nach einem engeren Zusammenschluß vor. Dieser Zusammenschluß ist aber unter Aufrechterhalcung der Staatskirchenhoheit der einzelnen Staaten so gedacht, daß im Kirchcnregiment und in den Synoden Ausschüsse gebildet werden, die die gemeinsamen Ausgaben pflegen sollen. Mit Zustimmung der Kirchengemeinden ist in Deutschland der deutsche evangelische Kirchenausschuß gebildet worden. Irdischen Haden auch die deutschen evangelischen Synoden eine Vervindung unter sich in der


