Ausgabe 
26.9.1906 Erstes Blatt
 
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Pferd herüberzuführen.

der

des Ehemannes, ob Meineid in zwei Fällen vorliegt evcntl. durchschnittlich, der Zentner 1012 Mk., Birnen und

sind für Aepfel so horrende Preise be

Berner mar heute

beamten blieb das Feuer auf seinen Herd beschränkt und das

Davon sollen 5000 Mk. dein Verein

Letztere Summe soll zur Errichtung

des Schwurgerichts, Landgerichtsrat

schlage der Einzelreferenten eingercicht sein, wie dies seitens

Ladendiebcrci.

Vorgestern kaufte eine hiesige

Werke m.einem besonderen Abschnitt aufgcfübrt sind. Das angefügte (M mH l.X TT/-* 4a S1G t < \ 4.4a aCu.. - - ...k . L ' 1 c A ri . I . v

während er den Pflug gelenkt haben will.

25. Sept. Der noch nicht elfjährige der Strafanstalt angestellten Aufsehers früh nach 11 Uhr damit beschäftigt, in

Die Anklage vertrat Oberstaatsanwalt Rechtsanwalt Raab die Verteidigung

Die den Geschworenen vorgelegten neun Fragen wegen Schuld der beiden Angeklagten gehen dahin: a) Wegen

ner und Schneider er- o n a t e, alle anderen Au-

Gemeindcobst versteigert und Preise erzielt, wie sie wohl seit Jahren nicht vorgckommen sind. Aepfel kosteten

eines neuen VtuseumSgebäudes und zur Beschaffung iveiterer Trachten und Figuren benutzt werden.

Hausen wohnhaft. Theobald, während führte.

Der Vorsitzende Neuenhagen, gab

su r bic he, fische Literatur besitzt. Es wurde zu weit führen, auf a Ue eluzelnen Verlagsgeblete naher einzugeheu, da alle Wissenschafteu o ertreten sind, nur auf einiges sei näher hingewiefen. Die Abteilung

Von den weiter vernommenen Zeugen, von denen mehrere zeichen ließ die Herkunft nicht bestreiten und so wurde An­in der Nähe, zurzeit als der Vorfall sich abspielte, gearbeitet zeige erhoben.

haben, hat nieniand wahrgenommen, daß Feldbauer über * Kaminbrand. Am Montag abend konnte die das fragliche Kartoffelland gefahren ist, aber ebensowenig hat Gailsche Feuerwehr, nachdem die Hebung soweit vorbei

einer der Zeugen bekunden können, ob dieser seinen Weg mar, sogleich einen Brand löschen, denn gegen 9 l/i Hhr

über den Rain genommen hat. Einer der Zeugen hat entstand imHaberkasten", auf dem Brandplatz, ein kleiner

noch nie gesehen, daß jemand den von Feldbauer ange- Kaminbrand. Die Feuerwehr konnte aber alsbald wieder

fahrlässigen Falscheid ausgeschworen.

Oberstaatsanwalt Theobald stellt in seinen Ausführ­ungen den Gang des früheren Verfahrens dar. Nach seiner Ansicht besteht zwar auch jetzt noch der dringende Verdacht, daß die Eidespflicht von dem Angeklagten wenn nicht wissent- lich so doch fahrlässig verletzt worden ist, wenn er auch zu- gestehe, daß die Eheleute Feldbauer keine klassischen Zeugen seien, weil die Nollen sich geändert hätten. Zur Verurteilung wegen Meineids sei aber ein ganz besonders zweifelsfreier

W. Bao-Nauheim, 25. Sept. Von dem Führer der Studienreise der 42 französischen Acrzte, Dr. Bazot, die im vorigen Monat Bad-Nauheim besuchten, ist bei der Großh. Kurverwaltung folgendes Schrelben aus Paris cingetroffen:

Ich bitte Sie den Verzug meines Schreibens, um Ihnen für den reizenden Empfang zu danken, den Sic uns in Nauheim be­reitet haben, zu entschuldigen. Ich denke, daß Sie wohl ver­stehen werden, daß ich während der Reise keine Zeit zum Schreiben hatte und alsdann mußte ich einige Tage zu meiner Erholung und Ruhe fern von Varis leben.

Wir bewahren unserer kurzen Visite in Nauheim ein leb­haftes Andenken, denn alles dort war so vorzüglich zusammen- gesept, um u^.s zu belehren und zu gefallen, daß wir die Ehre, welche man uns dort erwiesen hat, nie vergessen werden.

Wir werden uns bemühen, Ihre interessante Bäderstation weiter bekannt zu machen; und wenn wir Deutschland 1910 oder 1911 wieder besuchen, werden wir in Nauheim, welches es so sehr verdient, längeren Aufenthalt nehmen.

Ich bitte Sie in meinem Namen allen den Herren zu danken und sie zu grüßen, die sich s. Zt. unserethalben bemüht haben, besonders Herrn Dr. Hänel und Herrn Professor Schott, welche uns so viele Belehrungen geboten haben, sowie Herrn Ge­heimrat Dr. Fuchs, welcher uns mit seiner Gegenwart beehrte, ebenso dem Herrn Bürgermeister Kaps er.

Ich bitte Sie unseren Dank auch nochmals ganz besonders den Herren Hotelbesitzern zu übermitteln, welche uns ihre schönen Etablissements zur Verfügung stellten.

Endlich möchte ich aber der Großh. Kurverwaltung für den schönen Empfang danken und ihr meine freundschaftlichsten und ehrerbietigsten Gefühle zum Ausdruck bringen.

Indem ich Ihnen allen nochmals danke und Ihnen auf Wiedersehen zurufe, bitte ich Sie, sehr geehrter Herr, die auf­richtige Versicherung entgegenzunehmen, daß Sie bei uns allen im allerbesten Andenken verbleiben werden. Dr. Bazot.

P-S. Unsere Gesellschaft wird eine Tourne in Frankreich speziell für unsere deutschen Kollegen arrangieren: ich werde es Ihnen bekannt geben, wenn die Zeit gekommen ist.

fc. Marburg (Lahn), 25. Sept. Der Landwirt Peter Wicken Höfer von Allendorf an der Eder geriet unter seinen mit Kartoffeln schwer beladenen Wagen. Die Räder gingen dein Landivirt über die Brust und er erlitt so schwere innere Verletzungen, daß er kurz bnrmif, nachdem er wieder auf den Wagen gestiegen war, starb.

fc. Fulda, 25. Sept. Im Garten des hiesigen Land­krankenhauses wurden bei Ausschachtungsarbeiten die ü er » westen Leichen einer Frau und eines Kindes und bei den Kanalisationsarbeitenhinter den Löhren" ein Sarg mit einer verwesten männlichen Leiche auSgegraben.

Frankfurt a. M., 25. Sept. Bei der Sczierung der Leiche der Frau Vogel aus Wildungen, welche man s. Zt. in einem Koffer auffand, soll sich ergeben haben, daß

, Wohlfahrts- und Kunstpflege über

Gutachten der obersten Medizinalbehörde stehen noch au§. Ein Dieb, der in der vorigen Woche einem Dienstmädchen in der Eulengasse 58 Mk. aus dem Koffer gestohlen hatte, brachte heute nacht 4 8 Mk. wieder zurück.

leugneten anfangs und gaben an, die Schaufel in einem dem ihnen gehörenden Ackerstück wieder heruntergefahren, anderen Geschäft erworben zu haben, allein das Geschäfts-

bereits früher falsch deponierten Zeugnisses, eventl. mit der 3 Mark. Auch bei Charakterisierung als sogenannte fortgesetzte einheitliche Straf- an den Kreisstraßen tat. Ferner falls nicht wissentlicher, ob nicht fahrlässiger zahlt worden.

Falschcid gegeben sei. b) Wegen der Ehefrau, ob diese einen Butzbach, wissentlich falschen Eid, oder verneinendenfalls ob diese einen Junge des an

dem elterlichen Holzschuppen neben der Wohnung Holz auf- znräumen. Um in dem etwas dunklem Raume besser han­tieren zu können, zündete er ein Streichholz an und setzte damit auf dem Boden liegendes Heu und Stroh in Flammen. Im Augenblick stand der ganze Schuppen in Flammen und durch das qualmende Heu war dem Jungen der Ausweg abgeschnitten und er fand, ehe Hilfe herbeikam,

klage stehenden Sachverhaltes, damit sie orientiert seien, wo­rauf es in der Verhandlung ankomme.

RnckelShausen habe den ehemaligen Mahlknccht des Müller?, Schäfer Feldbauer, beschuldigt und angezeigt, dieser sei mit einem Pflug über seinen (des Nuckelshausen) Kartoffel­acker gefahren. Es kam dieserhalb zu einer Verhandlung vor­dem Feldgericht zu Homberg a. d. Ohm und bei dieser Ver­handlung beschworen die Eheleute Ruckelshauscn, sie hätten igeschen, wie Feldbauer über ihren Acker gefahren sei. Die Magd des Müllers Schäfer habe das Pferd am Kopf ge­führt und der Knecht den Pflug gelenkt. Die Verhandlung vor dem Feldgericht wurde vertagt, um einen Augenschein zu nehmen, und in der neuen Verhandlung wiederholte der Ehe­mann RnckelShausen seine Angaben noch einmal unter Eid. DaS Feldgericht sprach trotzdem den damaligen Angeklagten frei und überwieS die Akten an die Staatsanwaltschaft. Es kam am 15. Juni zu einer Verhandlung vor der Straf­kammer wegen fahrlässigen Falscheides gegen die Eheleute Nuckelshausen und in dieser beschworen Feldbauer und dessen Ehefrau (diese ist die ehemalige Dienstmagd des Müllers Schäfer) das Gegenteil von dem, was die damals und auch heute wieder Angeklagten vor dem Feldgericht in Homberg beschworen hatten.

Der Beschluß der Strafkammer, der die Angeklagten vor die Geschworenen verwies, kam zur Verlesung, ebenso kon- flatterte der Vorsitzende aus den Akten, daß in der Ver­handlung am 15. Juni der Anklagevertreter die Freisprechung der Nuckelshausen Eheleute beantragt hatte.

Der Angeklagte RnckelShausen erklärt, er habe mit bem Mahlknecht Feldbauer Differenzen gehabt und sei dieser­halb auch wegen Beleidigung bestraft worden. Auf den Vor­fall, der den Gegenstand der Anklage bildet, eingehend, schildert er, wie er von seinem jenseits der Felda bei Ehrings­hausen liegenden Acker, auf dem seine Frau und sein Sohn gearbeitet haben, wahrgenommen habe, daß der Mahlknecht Feldbauer ein Stück Wegs lang mit einem Pflug durch sein Kartoffelland gefahren sei. Er will seine Angehörigen darauf aufmerksam gemacht haben. Man habe den Vorgang von -er Arbeitsstelle aus deutlich wahrnehmen können, weil die Fahrt Feldbauers au§ einem Kleeacker, der naturgemäß gegen ;ba§ Kartoffelland abstach, über dieses ging. Der Angeklagte will sofort mit den ©einigen an den Tatort gegangen fein <unfc> die Spuren der Fahrt auf seinem Acker und auf Lern Kleeland wahrgenommen haben. Vom Vorsitzenden da­rauf hingewiesen, daß der Feldschütz bei Untersuchung deS -fraglichen Geländes keine Spuren einer Fahrt mit Pferd und Pfllug wahrgenommen habe, erklärt der Angeklagte, daß der Feldschütz erst nach 1012 Tagen, aber auch nur seinen Acker, nach Spuren abgesucht hat und dieser sei inzwischen gearbeitet gewesen, so daß man nichts mehr von der Fahrt habe sehen können. Der Angeklagte sucht geschickt die einzelnen Punkte der Anklage zu widerlegen und erklärt, was er unter Eid auSgesagt habe, entspreche der Wahrheit. Die Mit­angeklagte Ehefrau bestätigt die Aussage deS Angeklagten.

Der als Zeuge vernommene Feldbauer und dessen Ehefrau bekunden, daß sie nicht über den Kartoffelacker des RnckelShausen, sondern den daneben hinziehenden Kleeacker hinuntergefahren sind, der allerdings an seinem Ende in einen

gestern nach Eintritt der Verhandlung

-en Geschworenen folgende kurze Erläuterung des zur An-

Butzbach, 25. Sept. Die Veranstaltungen des verschiedenen Punkte der Anklage fallen in sich zusammen, hessischen Heim atSpflegc- und Trachtenfestes haben Wenn dem Ehemann Nuckelshausen zum Vorwurf gemacht als Ueberschuß die beträchtliche Summe von rund

werde, daß er als Zeuge behauptet habe, man könne nicht 10 000 Mk. ergeben,

über das Geröll fahren, so sei dies eine Sachverständigen-- für ländliche HeimatS frage, die gar nicht unter den Zeugeneid falle. Sein Klient wiesen werden, während die andere Hälfte dem Butzbacher

habe auf dem Standpunkt gestanden, daß ein vernünftiger Trachtenmuseum zufällt,

und vorsichtiger Mann nicht über Gemäuer fahre und ris

Handlungen so gefördert werden, daß bis Anfang Dezember sämtliche Referate fertiggestellt sein können. 9(15 elfter Gegen- . - stand soll auf die Tagesordnung der Ausschußsitzung am

sogenannten Rain abfallt, an dem ein Steingeröll sich be- 9. Oktober der Entwurf der Landgemeindeordnnng findet. Heber dieses hinweg will Feldbauer gefahren fein, gesetzt werden.

Die damalige Magd seines Dienstherrn, seine jetzige Ehefrau,

* Von der hessischen 93 c rwaltungSgese tz- reform. Nach einem AuSschreiben des Präsidenten deS Ausschusses für Beratung der Verwaltungsgesetzreform im hessischen Landtage, sollen bis längstens 6. Oktober die Vör­

den Tod in den Flammen. Durch das rasche und tat-

Beweis erforderlich und dieser sei nicht erbracht, denn ganz kräftige Eingreifen der sofort herbeieilenden Strafanstalts­einwandfreie Zeugen, die genau und bestimmt den Vorfall, ' ----- -

fiere, daß sein Pferd sich die Knochen zerbricht. Die Haupt­frage, ob Fcldbauer und seine jetzige Frau über den Acker des Angeklagten gefahren sind oder nicht, lasse sich jetzt nach saft 11 /2 Jahren noch weniger als früher scststellen. Daß der 9lckcr berührt worden ist, haben verschiedene Zeugen als möglich zugegeben. Es stehen sich die Aussagen von Zeugen, die genau Hinsehen, mit solchen, die sich nicht beobachtet glaubten und an nichts dachten, einander gegenüber, ohne daß man die eine oder andere als durch wissentliche oder fahrlässige Verletzung der Eidespflicht entstanden, betrachten müsse: deshalb seien sämtliche Schuldfragen zu verneinen.

Die Geschworenen verneinten nach kurzer Beratung die Frage nach Meineid und auch nach fahrlässigem Falsch eid, worauf der Gerichtshof die 9lngcklagten kosten­los f r e i s p r a ch.

mn den eS sich handelt, in allen Einzelheiten bestätigen Eingreifen der zur Stelle geeilten Feuerwehrleute wurde über­könnten, seien nicht vorhanden.

ladung des Herrn Polizeiamtmanns Herberg fand heute vormittag im Sitzungssaale des Vürgcrmcistcreigebäudes die 15. Konferenz der Polizeiamts- und Polizeiverivaltungs- vorslände deS Großherzogtums statt. Nach Schluß der Sitzung ist imHotel Großherzog" gemeinschaftliches Essen vor­gesehen.

Der Herbst hat heuer erheblich früher als sonst seinen Einzug gehalten. Wir hatten in der letzten Nacht nicht geringen Frost und beute früh um 7 Hhr zeigte das Thermometer nur 4- 10 R. Im Taunus, im ganzen Lohnt a l sowie int Hannoverschen trat bereits in der Nacht vom Montag auf Dienstag starker winterlicher Frost ein, und in der Gegend von Langenschwalbach wie in der von etabttjnflcn zeigt- das Thermometer gestern 2 Grad Kälte, die Zunge aus den. Munde herauSaebangen habe^ was ein £)ie Hohen der Nhon tragen heute Schnee. Aus Ost- sicheres Zeichen von Strangulation ist. Es scheint demnach preu ßcn Horen wir, daß dort die Bäume bereits allen Laub-icht Todesfall, sondern Mord vorzu liegen. Weitere schmuckes beraubt sind und Feld und Wald den Eindruck ----- - - -

erroeeften, als befände man sich bereits im November.

bei dem zweiten geleisteten Eide mit Aufrechterhaltung eines Zwetschen waren billiger zu haben und kosteten erst 2 bis der gestern abgehaltenen Versteigerung

flüssig. Nach einer anderen Darstellung soll das Feuer durch

Nach eingehender Würdigung der gesamten VeweiSanf- dessen jüngeren sechsjährigen Sohn am Eingang des nähme fommt der Vertreter der Anklagebehörde zu dem Er- Holzschuppens angezündet worden sein. Bei dem Versuch, gebnis, daß ein Beweis, der zur Verurteilung der 9lnge- den brennenden Körper des älteren Sohnes den Flammen zu klagten ausreichen könne, nicht erbracht sei, weshalb Frei- entreißen, wurde der Vater an Gesicht und Händen durch s p r e ch u n g ein treten müsse. Brandwunden erheblich verletzt.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Raab, führte au§: Die

Aus Sraot uno Luuo.

Gießen, den 26. Sept.

Preisrätsel. Hin unseren Lesern, die an der Rätselecke" in denGieß. Familicnbl." Gefallen gefunden haben, eine besondere Freude zu bereiten, veröffentlichen wir heute wiederum ein Preisrätsel, da§ mit einer stattliche n 9lnzahl wertvoller Preise ausgestattet ist. H. a. ge­langen an die Einsender richtiger Söflingen folgende Gegen- stände zur Verteilung: 1. Ein großer Pracht-Globus; 2.Rufer Tierarzt", ein großes illustriertes Prachtwcrk mit einem zerlegbaren Modell von Pferd und Rind; 3.Der Ratgeber für daS praktische Leben", ein Werk von ea. 1100 ©eiten, das über die verschiedensten Lebensfragen lexikalisch Auskunft erteilt. 4. Eine 9lnzahl sonstiger wert­voller B ü ch e r p r e i s e.

* Polizei-Konferenz. Infolge ergangener Ein-

gebenen Weg gefahren ist, er hält es für gefährlich, dort ein abziehen.

t. Reiskirchen, 25. ©ept. Heute wurde hier das

Litcrnr'ssekes.

- - « -............. ........ ** Ein hervorragendes Zeugnis Gießener Geschäfte

der Referenten für die Landgemeindeordnung, den Abgg. getllc.s das soeben herausgegebene Verlags-Verzeichnis Kühler und Hebel, bereits geschehen ist. Am 9. Oktober -!?!.,-?"th. das sich,in verschiedenen Beziehungen vor-

kl-ll-n di- ©i.tjimgcn dcs Ausschusses beginnen und die V°» äutaU burdi bi? g"b®genC grffiaS

lauf einen Schutzmann habe To § geben sehen. Dann wird endlich die Beweisaufnahinle geschlossen, worauf der Staats­anwalt Dr. Hensel das Wort zur Begründung der Anklage er greift: Von den Anklagen wegen Beleidigung feien nur wenige übrig geblieben. Die wichtigen Anklagepunkte aber gehen nicht auf Beleidigung, sondern auf die Beschuldigung des Auflaufs, des Aufruhrs und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Der Staatsanwalt schildert eingehend die bekannten Vorgänge. Ein großer Auflaus sei vorhanden gewesen und der Ausruhr sei allgemein geworden. Die Schutzmannschast habe eine M u s- fchreitung in keinem Falle begangen. Auch nicht im Falle Biewa 1 d. Zu bedauern fei, daß der Beamte, der Biewald die Hand abgehauen habe, sich nicht gemeldet habe. Der Beamte habe vielerlei Gründe, nicht hervorzutteten, z. B. wegen der zivilrechtlichen Verantivortlichkeit für seine Tat: aber ihm allein als Grund für fein Nichthervortreten die Furcht vor der strafrechtlichen Verfolgung unterzulegen, fei nicht angebracht. Eine Entschuldigimg wäre nur unmittelbare Erregung. Das gelte aber nur von der Hebamme Haase. Dieser seien mildernde Um» stunde zuzubilligen. In keinem anderen Falle könne er einen Milderungsgrund sehen. Der Staatsanwalt beantragt - gegen Schneider, den er des meuchlerischen Angriffs für überführt er­achtet, 1 Jahr 6 Monate Gefängnis. Gegen die anderen des Aufruhrs Angellagten beantragt er 'Strafen von 1 Jahir 6 Mo­nate bis zu 5 Monate Gefängnis. Dann wendet er sich zu den Beleidigungsllagen. Er geht auf den Anlaß der Aussperrung ein. Der Ausstand der Former sei von dem Metallarbeiterverband bewilligt und gewollt worden. Die 9Crbeitgcbcr hatten nun die Absichten der Stteikenden durchkreuzt. Als die anderen Mit­glieder der Verbände ausgesperrt waren, wollten einzelne Ms- gesperrte durch Mwendung von Gewalt die Arbeitswilligen zur Arbeitsniederlegung veranlassen und dadurch die Bettiebe lahm- legen. Sie alle, die dort huf dem ©triegauer Platz erschienen, waren von derselben Msicht bewegt und verfolgten denselben Zweck. Daher ist ihre Zusammenrottung mit der Msicht, die Arbeitswilligen zu beschimpfen, eine planmäßige gemeinschaftliche Handlung. Sie wollten durch beleidigende ehrverletzende Maß­nahmen Mbeitswillige zum Ausstand veranlassen. Der Staats­anwalt beantragt für diese Angeklagten Stmfeu von 5 Monaten bis zu 6 Wochen Gefängnis. Leuschuer, der einem alten Manne ins Gesicht gespuckt hat, soll 1 Jahr Gefängnis erhalten.

DaS Urteil.

geklagten Gefängnisstrafen, die bis zu drei Tagen h.-rabgehen.

Wegen Meineids von den Geschworenen sreigesprochen«

th. Gießen, 26. Sept.

Gestern verhandelte das Schwurgericht gegen den Maurer und Landwirt Peter Ru ckelshausen aus Nieder-Gemünden gebürtig und gegen deffen Ehefrau, beide in Eh ring §-

Sieben Angellagte wurden sreigefprochen. Die, Hebamme Haase erhielt 15 Mark Geldstrafe. Leu sch hietten sechs Jahre und fünf M

Sf-' fr r hundert eeitcn starke Buch selbst zu einer Zierde für jede Buchcrfammluug macht. Der Inhalt des Verzeichnifses fällt eben- fall-s angenehm auf. Man hat sich nicht mit einer trockenen Anf- zahlung der letzt noch vorhandenen Verlagswerke begnügt, sondern p siud alle seit Bestehen der Firma von ihr herausgegebenen Ver­lagswerke anfgefuhrt und zwar in erster Linie in alphabetischer ~ " -..... r ? ~ m----- pmv jtgiyt *s,yt|Luu, «uutiiuivucilI, -UvrgeuerN inilfie eine yienge i Krönung, wobei die vor dem Jabre 1876, dem Jahr der Geschäfts-

Habe vorsichtig das Pferd über die Steine hiuweggcführt, Frau in Begleitung ihres 14jährigen Töchterchens M.M^.^rchden letzigenJnhaber Otto Roth, erschienenen

während er den Pflug gelenkt haben w.ll. Di- Angeklngten in eine.n Laden etwas -in und hier wurde von, Person«,

r>Q^fncE untcr Benutzung ihres beobachtet, daß das Mädchen heimlich eine Tortenschaufel in nis in bester Weise und gibt zugleich einen Begriff von de/Ä-

KartoffelackerS den aoschvisigen Rain und das daran ivall- seiner Handtasche vcrschwindeil ließ. Mutter und Tochter utung,.die die Firma Emil Roth für die deutsche und besonders

artig gelagerte Steingeröll umfahren, er sei erst dahinter von ' ' " ' ' '