Ausgabe 
24.8.1906 Erstes Blatt
 
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erfolgen soll. Es wird beantragt, die Zahl der zulässigen Lehrlinge für Schlossereien ohne Gesellen von 2 auf 3, bei 2 Gesellen auf 4 anstatt 3, bei 5 Gesellen auf 5 und bei 8 Gesellen auf 6 Lehrlinge zu erhöhen. Der Hess. Fagd^lub hatte gestern im Saalbau eine Ausstellung der von Klub Mitgliedern erbeuteten Rehgehörne und Auer- hahne arrangiert. Die durch Abstimmung sämtlicher Mit­glieder erfolgte Preisverteilung ergab: Goldene Medaille für den besten Vock aus Hessen: Kommerzienrat Hickler- DarmstadL, silberne Medaille für den zweitbesten: Direktor R v d b e r g. 1. Preis für die beste Abnormität: W. Hilde­brand, 2. Preis: E. Klein. 1. Preis für die beste Kollek­tion: Kommerzienrat Hickler, 2. Preis: Klebe-Eberstadt. Den Preis 'für den besten der dies Jahr zur Strecke ge­brachten Äuerhähne erhielt W. Opel-Rüsselsheim. Maler Edmund Gerber bereitete dem Verein eine große Freude durch Ueberreichung eines von ihm fein künstlerisch aus­geführten Porträts des greifen Mitgliedes Rentner Theis, wofür dem Künstler allseitig herzlicher Dank und lebhafteste Anerkennung ausgesprochen wurde.

Zur Revision der Hess. Landgemeindeordnung haben, wie man uns mitteilt, die Landtagsabgg. U c b e I nnd Köhler nunmehr einen ausführlichen Bericht fertig- gestellt, in welchem dem Ausschuß eine Anzahl nach jeder Richtung hin unverbindlicher Vorschläge gemacht werden. Der Bericht bezeichnet im wesentlichen folgendes Neue als erstrebenswert: 1. Die Bestimmung, daß jeder zum Ge­meinderat Wählbare die Verpflichtung haben soll, die Stelle eines Kommissionsmitgliedes u. a. auch bei der Reichs­tagswahl anzunehmen. (Art. 18.) 2. Das Recht des von auswärts eingeheirateten Ehemannes, Ortsbürger zu wer­den infolge des Umstandes, daß der Vater der Ehefrau als hessischer Staatsangehöriger dieses Recht besitzt, oder bei seinem Tode besaß. (Art. 24, 2.) 3. Beseitigung der Bestimmung, daß Söhne von Zivilstandsbeamten das Orts­bürgerrecht (aus Geburt) an dem letzten Anstellungsort ihres Vaters erwerben können. (Art. 28.) 4. Erniedrigung der Zahl der Gemeinderatsmitglieder in Orten unter 1000 Seelen, aus dem Grund, um gleichzeitige Wahl von Ge­schwisterkindern und Schwägern in den Gemeinderat auch in kleinen Gemeinden zu verhindern. (Art. 38.) 5. Neue Bestimmung, daß der Gesamtgemeinderat (nicht nur ein Dritteil desselben) fortan alle drei Jahre erneuert werden soll. 6. Neugestaltung der Wahlberechtigung unter Ver­leihung des Stimmrechts an über 25 Jähre alte Ortsbürger­söhne, sogen. Haussöhne, Erleichterung für die Ortsbürger, Erschwerung für die ab- und zuströmende Bevölkerung.

45.) 7. Zulassung der Volksschullehrer zur passiven Wahl in den Gemeinderat. (Art. 47.) 8. Erweiterung der Berwandtschafts- und Berschwägerungsgrade zwischen Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderäten in der Seitenlinie (Geschwisterkinder) bis zum vierten Grad. sArt. 48.) 9. Verpflichtung (nicht nur Befugnis) des Kreis­rates zur Beanstandung von Wahlen, die unter Anwendung Mlauterer Manipulationen zu stände gekommen sind. (Art. 69.) 10. Einführung des Instituts der Altbürgermeister. (Art. 82 a.) 11. Neuordnung der Einkommensverhältnisse der Bürgermeister. ('Art. 90.) 12. Einführung des Instituts der Ratschreiber. (Art. 92.) 13. Einführung allgemeiner Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen. (Art. 106 a.) 14. Antrag auf Streichung der Bestimmung des Entwurfs, daß der Kreisrat bei seiner Abwesenheit int Gemeinderat den Vorsitz zu führen habe. (Art. 108, 3.) 15. Einführung eines Beschluß-(Protokoll-)Buches, besonders mit Rücksicht auf seinen Wert als zukünftige Geschichtsquelle. 16. Unter­sagung des Gast- und Schankwirtschastbetriebs von Bürger­meistern, Rechnern und ihren im Hause wohnenden 'An- hehörigen. (Art. 124 und 160.) 17. Schutzbestimmungen für die Gemeindebeamten und Forderung eines Gemeinde- beamtengesetzes. (Art. 143 a.) 18. Neuordnung der Gehalts- ünd Anstellungsverhältnisse, insbesondere unwiderrufliche Anstellung der Gemeinderechner. (Art. 162.) 19. Andere Definition des Wortes Bürger als Ortsbürger in 'Art. 182, Schenkungen und Stiftungen an die Bürger betreffend. Von besonderem Interesse ist auch der neue Artikel 143 a. Die Anstellungs-, Besoldungs- und Hinterbliebenenversorg- iungsverhältnisse der Gemeindebeamten werden durch ein besonderes Gesetz geregelt. Der einheitlichen rdOnung bedürfen die Verhältnisse der Gemeindebeamten. We­nigstens sollten allgemein verbindliche Normen ausgestellt werden. So tote diese 'Angelegenheit bei den staatlich be­stätigten Gemeindeforsttvarten geordnet wurde, so wäre es recht und billig, daß bei anderen Gemeindebeamten, den jPolizeidienern, Feldschützen und den neu vorgeschlagenen Ratschreibern das Gleiche geschähe. Hierbei wäre darauf aufmerksam zu machen, daß bet dem hohen Stand unseres Bolksschnlwesens, es Wohl an der Zeit wäre, manche Stellen sowohl auf dem Lande wie in der Stadt einfachen Volks­schulabiturienten offen zu halten und so zu dotieren, daß Hhre Inhaber auskommen können. Es sei nicht einzusehen, daß nur höhere Schulen die genügende Vorbildung für alle amtlichen Stellen geben sollten.

53. Deutscher Katholikentag.

(Unberechtigter Nachdruck verboten.)

IV.

E s s e n, 23. Aug.

Deute vormittag begann die Verhandlung der letzten ge­schlossenen Versammlung. Sie beschäftigte sich zunächst mit der sozialen Frage.

Es wurde beschlossen:den jungen auswärtigen katholi­schen Dandwerkern und Arbeitern, welche entweder ständig oder, nur an Werktagen in der Stadt wohnen, der besonderen Fürsorge der katholischen Vereine jener Orte, zu empfehlen, um durch Vermittelung geeigneter Schlafstellen und Anschluß an gute Ge­selle chast und katholische Vereine diese gefährdeten Söhne unseres Vaterlandes der Kirche und dem Staate zu erhalten."

Ferner wurde die soziale und religiöse Weiter- Iblldung der ländlichen Arbeiterwelt empfohlen.

In einem weiteren Anträge wurde die Fortsetzung der Sozial- reform zunächst durch die schon so lange erwartete Rechts- Fähigkeit der Berufsvereine und durch Einführung von Arbeitskammern gefordert.

Im weiteren drückte die Generalversammlung ihre Anerkenn- mng über den in den letzten Jahren erfolgten Fortschritt aus, öen die kathol. Arbeitervereine als religiöse und soziale Standes- xr9aorr^r0rLen gemacht,hätten. In einem langen Anträge wird $er r x von langfristigen Tarifverträgen zwischen Arbeitern -und Arbeitgebern bezw. den beiderseitigen Organisationen ge­fordert.

Von dem Reichstagsabg. Erzberger und Genossen war folgender Antrag eingegangen:

1.In Anbetracht der traurigen wirtschaftlichen und sozialen Lage zahlreicher Heimarbeiter und -arbeiterinnen, wie sie neuerdings durch die deutsche Heimarbeitausstellung in Berlin wieder klargestellt ist, in Anbetracht ferner der drohenden gesund­heitlichen Schädigung weiter Kreise von Konsumenten durch Heim­arbeitprodukte hält die 53. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands eine Reform der Arbeiterverhältnissc in der Haus­industrie für eine der dringendsten sozial-politischen Aufgaben ter Gegenwart,

2. Die Generalversammlung begrüßt daher den Antrag der bürgerlichen Parteien des Reichstags (Antrag Dr. Hitze und Ge­nossen^, der einen gesetzlichen Schutz der Heimarbeiter anstrebt, und erhofft ein baldiges, diesem Anträge entsprechendes Gesetz.

3. Sie erachtet aber auch die auf Selbsthülfe der Heim­arbeiterschaft abzielenden beruflichen Organisationen für wichtig und empfiehlt allen beteiligten Kreisen, insbesondere den katho­lischen Franenvereinigungen, diese nach Kräften zu verbreiten und zu unterstützen.

4. Endlich erscheinen die aus charitativer Grundlage be­ruhenden Bestrebungen zur sittlichen und sozialen Hebung der Heimarbeiterschaft l.Konsuinenten-Vereinigungen) bedeutungsvoll und die Generalversammlung empfiehlt daher auch diese zu kräftiger Unterstützung."

Es fei Pflicht des katholischen Frauenbundes, hier tatkräftig helfend einzugreifen. Zu empfehlen sei eine Käufer­liga, die es sich zur Pflicht mache, die Kaufläden zu meiden, von denen eine Ausbeutung der Heimarbeiter und Heimarbeite­rinnen bekannt sei. Der Antrag gelangte einstimmig zur An­nahme.

Bezüglich der Landwirtschaft und ländl. Wohl­fahrtspflege gelangte folgender Antrag zu Annahme:

In der dauernden Abwanderung der ländlichen Bevölker­ung in die Städte und Jndustriebezirke ist eine Gefahr nicht nur für die Entwicklung der deutschen Landwirtschaft, sondern auch für das gesamte Volks- und Staatsleben zu erblicken."

Zur Abhülse kommt außer der materiellen Förderung nament­lich die geistige und kulturelle Hebung der landwirtschaftlichen Bevölkerung in Betracht. _ Es sind daher auch die Bestrebungen, welche unter den Begriff der ländlichen Wohlfahrtspflege zu­sammengefaßt zu werden pflegen, nachhaltig zu unterstützen.

Die 53. Generalversammlung begrüßt es mit Freuden, wenn die landwirtschaftlichen Vereine, insbesondere die christlichen Bauernvereine neben ihrer sonstigen fruchtbringenden Wirk­samkeit auch diesem hochwichtigen Teile der sozialen Fürsorge in wachsendem Maße ihre Aufmerksamkeit zuwenden."

Von Freiin v. Carnap (Köln) und Fräulein Barbara Graß (M.-Gladbach) war folgender Antrag gestellt:

Die Generalversammlung empfiehlt abermals die Bestreb­ungen, die katholischen Arbeiterinnen durch Gründung und För­derung geeigneter Vereine, besonders von Arbeiterinnenvereinen, zu sammeln, um sie zu schützen gegen die religiösen und sittlichen Gefahren des Erwerbslebens, um sie über die Förderung ihrer wirtschaftlichen Interessen zu belehren und sie vor allem für die Erfüllung der Aufgaben des Weibes innerhalb der Familie vorzubereiten."

Fräulein Graß befürwortete als Gutachterin den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.

Bezüglich des Handwerkerstandes wurde folgender Be­schluß gefaßt:

Die Generalversammlung tritt von neuem ein für die Weiter­führung der Gesetzgebung zu Gunsten des Handwerkerstandes und für eine energische Gewerbeförderung durch Staat und Gemeinde. Sie fordert aber auch ebenso nachdrücklich die Handwerker auf, durch Ausbau des Genossenschaftswesens, wie insbesondere der Innungen und Handwerkervereinigungen die Leistungsfähigkeit des Handwerks den gewachsenen Ansprüchen anzupassen und ihm so ein möglichst weites Arbeitsgebiet zu sichern. Ter fach- technifchen und kaufmännischen Ausbildung der jungen Handwerker in Werkstatt, Fortbildunas- und Fachschulen, Lehr- und Fach­kursen für Gesellen und Meister ist gleichfalls besondere Aufmerk­samkeit zu widmen."

Zur Aufbesserung der wirtschaftlichen Lage des kaufmän­nischen Mittelstandes wurden in einem längeren Anträge soziale Vortragszvklen, soziale Unterhaltungskurse und Studien- zirkel, sowie die Einsetzung sozialer Kommissionen empfohlen, um das Verständnis für die neuzeitliche wirtschaftliche Entwicklung, sowie die durch diese geförderten Maßnahmen erfolgreich zu ver­breiten.

Bezüglich der kommunalen Sozialpolitik wurde fol­gender Beschluß gefaßt:

Die Generalversammlung erklärt als unumgänglich not­wendig, daß zur Ergänzung der sozialen Fürsorge des Staates durch Gesetzgebung und Verwaltung die Gemeinden eine plan­mäßige kommunale Sozialpolitik durchführen.

An erster Stelle hat sie in mustergültiger Weise die Ver­hältnisse der städtischen Arbeiter und Angestellten zu regeln: so­dann sind die Bedürfnisse der breiten Masse der Gemeinde­angehörigen auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge und der öffentlichen Gesundheitspflege zu befriedigen, ferner ins Auge zu fassen die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, speziell durch Organisationen des Arbeitsnachweises auf paritätischer Grund­lage, die Förderung des Handwerkerstandes durch Regelung des Submissionswesens, bessere Berücksichtigung des Handwerks bei Vergebung öffentlicher Arbeiten, Unterstützung genossenschaftlicher Einrichtungen, der Fortbildungs- und Fachschulen, sowie von Meisterkursen.

Auch die Bildungsbestrebungen der breiten Masse der Be­völkerung erheischen dringend eine allseitige Förderung durch die Gemeinden. Besonderes Gewichr ist auf Einrichtungen zu legen, welche die hauswirtschaftliche Ausbildung der Arbeite­rinnen fördern.

Zur gedeihlichen Förderung solcher sozialen Tätigkeit der Gemeinden sind seitens der Gemeindeverwaltungen soziale Kom­missionen zu bilden, zu denen Angehörige aller Stände, insbe­sondere Vertreter des Arbeiterstandes zuzuzieh^n sind."

Es wurde den Studenten empföhlen, sich mehr als bis­her an den katholischen Vereinsbestrebungen zu beteiligen.

Ferner wurde es als Pflicht der katholischen Frauen bezeichnet, mehr als bisher an der charitativen Tätigkeit Anteil zu nehmen und möglichst an allen Orten katholische Frauen­vereine, im Anschluß an den katholischen Frauenbund, zu be­gründen.

Kaplan Meier (Borgentreich) Westfalen empsaU einen Antrag, der zur religiösen und sittlichen Fürsorge der Rekruten auf­fordert. Der Antrag fand einstimmige Annahme.

Präsident Gröber eröffnete dann die letzte öffentliche Versammlung und erteilte sogleich das Wort dem Reichs- tagsabg. Arbeitersekretär G i e s b e r t s - M.-Gladbach, über Aus­gabe der Katholiken bei Lösung der sozialen Frage. Man ahne nicht, welch großer Bildungshunger unter den Arbeitern zu finden fei. Pflicht aller katholischen Arbeiter fei es, sich dem Volksverein für das katholische Deutschland anzu­schließen. Ganz besonders sei der Abschluß von T a r i s v e r t r ä- g e n zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine dringende Notwendigkeit.

Präsident Gröber teilte hierauf mit, daß eine Drahtung ein­gegangen sei, die in deutscher Uebersetzung folgendermaßen lautet: Dankbaren Herzens hat der hl. Vater in freudiger Er- toartung auf sehr reichen Erfolg sowohl für die Einheit im katholischen Glauben als auch zur ergiebigen Förderung der Arbeiterinteressen die Huldigung und den Ausdruck der Ge­sinnung des Katholikentages entgegen genommen. Um sein warmes Interesse für die Versammlung zu bezeugen, erteilt er voll väterlicher Liebe den apostolischen Segen.

Merry del Val, Kardinalstaatssekretär."

Der Präsident brachte auf den Papst ein dreifaches Hoch aus. Professor Dr. Einig (Trier) sprach danach über: Gottes- glaube, Offenbarungsglaube und Wissenschaft. Der Redner wandte sich ganz besonders gegen dieModernen", die das Dasein Gottes leugneten. Gott sei aber noch nicht gestorben, er sei unvergänglich und ewiglich. Professor Dr. Einig wandte sich alsdann gegen Häckel, der trotz feiner 72 Jahre noch jugend­lich sei. Jugendlich sei sein Haß gegen Gott. Die Kirche ist die Hauptschützerin der Wissenschaft. Ist denn nicht die Kirche die Mutter der Universitäten? Professor Dr. Adolf Wagner sagte einmal: Der Bischof von Trier schickt viel mehr Studenten nach Berlin zum Studium der Naturwissenschaften als alle General­superintendenten der Monarchie.ufammen. (Stürmischer Beifall.) Der freien Forschung sei nur Eine Schranke gezogen, das ist die Wahrheit. Die Kirche hindere nicht in wissenschaftlichem Forschen.

Kardinal Vinzenz Vanutelli hielt darauf in la­teinischer Sprache eine .Ansprache. Er sprach ganz be­

sonders den deutschen Katholiken aus Anlaß der glänzenden Generalversammlung seine Anerkennung aus.

Präsident Gröber bemerkte darauf im Schlußwort: Die Kirche will sich in keinerlei Fesseln legen lassen: sie wist sich frei und ungehindert betätigen. Heißt es denn nicht aber der Barmherzigkeit Schranken auferlegen, wenn die Niederlassung barmherziger Schwestern von der staatlichen Genehmigung abhängig ist? So etwas sollte man im Kaffernland, nicht aber in einem Kulturstaat für möglich halten. Wir verlangen volle Freiheit für alle Orden, auch für die Jesuiten. Wir wollen die soziale und konfessionelle Versöhnung. Ja wir würden es als einen der größten Erfolge unserer Generalversammlungen bettachten, wenn wir ein Zusammengehen mit unfern protestantischen Brü­dern, soweit sie auf dem Boden des positiven Christentums flehen, erreichen könnten. (Lebhafter Beifall.) Wir wünschen, daß die Arbeitgeber im Interesse des sozialen Friedens ein Opfer bringen. Mögen sie den Arbeitern das freie Koalitions­recht, sowie bessere Löhne und günstige Arbeitsbedingungen ge­währen. Das wird ihnen zum Wohle, dem Vaterlande zum Nutzen und Gott und uns Allen zur Ehre gereichen.

Kardinal Erzbischof Dr. Fis ch e r forderte darauf ebenfalls zum konfessionellen Frieden auf. Kardinal Vanutelli rief danach in deutscher Sprache: Bravo und Hoch deutsche Katholiken. Alsdann schloß Präsident Gröber mit dem Gruß:Gelobt fei Jesus Christus" die Generalversammlung.

Der 47. allgemeine Genossenschaststag findet zurzeit in Kassel statt. U. a. beschäftigte sich die Ver­sammlung mit einem michtigen Anträge des Gesamtausschusses: Der Genossenschaftslag empfiehlt den Kreditgenossenschaften:

1. darauf bedacht zu sein, daß nicht nur dem Vorstande, sondern auch dem Aussichtsrate kaufmännisch geschulte Kräfte angehören,

2. unter Abhaltung regelmäßiger Geschästsstunden alle Geld­geschäfte auch bei den kleinsten Genossenschaften in Gegen­wart von zwei Vorstandsmitgliedern zu erledigen, für alle Ein­nahmen und Ausgaben Belege, und für alle Soll- und Habenoorlräge Anerkennungen zu beschaffen, sowie für bereit Prüfung zu sorgen;

3. eine die gesamten Verbindlichkeiten eines jeden Kredit­nehmers und Bürgen enthaltendeBelastungsliste" zu führen und diese einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen;

4. sich durch die Geschästshandhabung von Konkurrenzinstituten nicht bestimmen zu lassen, bei der Kreditgewährung von den durch die allgemeinen Genossenschaftstage ausgestellten Grundsätzen ab­zuweichen, sowie auf ausreichende flüssige Mittel und Ausbedingung ausreichender Kündigungsfristen bei Spareinlagen und Depositen bedacht zu sein.

Berichterstatter hierzu war Verbandsdirektor Neugebauer- Breslau. Der Redner betonte, daß dem Aussichtsrate kaufmännisch geschulte Kräfte angehören müßten, damit sich Fälle, wie in der letzten Zeit vereinzelt vorkommen, nicht wieder ereigneten. Er nahm dabei . Bezug auf die Unterschlagungen des Kassierers in Käppel-Rodeck in Baden und verurteilte das dort geübte Ver­fahren. Im weiteren bedauerte Redner auch die Tatsache, daß Massengründungen von Genossenschaften aller Art, für Handwerker, Landwirte usw. erfolgten und diese Institute lediglich mit der preußischen Zeuttalgenossenschastskasse arbeiteten. Die Genossen­schaften nach Schulze-Delitzsch aber würden immer den alten Stand­punkt wahren, damit die Krisis, die früher ober später boch kommen wirb, sie nicht erschüttern könnte. Der Auttag, . so betonte 23er- banbsdirektor Neugebauer, entspringe nicht etwa einem vorhandenen Mißtrauen, sondern stelle lediglich einen notwendigen Akt der Ordnung dar. Die ©taat§regierungen aber mögen sich ein Verdienst insofern erwerben, als sie vor allzu häufigen Genossenschaftsgrün­dungen warnen und darauf dringen, daß die Grundsätze eines Schulze-Delitzsch, die von ihr als richtig anerkannt worden, auch zur Geltung kommen.

Die Debatte endete mit der einstimmigen Annahme des Antrags.

Landwirtschaft.

Milchkursus a n der Großh. Obstbau- und L a n d w. W i n t e r s ch u l e Friedberg. Vom 30. August bis I. September wird ein Jnformationskurs für Damen über Milch und Milchverwertung abgehalten. Er erstreckt sich auf die Zu­sammensetzung der Milch, Eigenschaften derselben, Prüfung und Behandlung der Milch, Aufbewahrung und Beförderung derselben, über Kindermilch und deren verschiedene Herstellungsweisen (Pensum des ersten Tages), Milchfehler, verschiedene Arten der Rahm- gewiummg, Milchschleudern, Butter, Eigenschaften der Butter, Verfälschimgen der Butter, Herstellung der Butter unb Aufbe­wahrung derselben (Pensum bes zweiten Tages). Käsebereitung, Sauermilch- und Süßmilch-Käse, Nährwert, Wert und Verwertung der Milch und ihrer Rückstände, Einfluß der Fütterung auf Menge und Beschaffenheit der Milch, Bedeutung der Genossenschafts­molkerelen und Besuch einer solchen, Heber den Milchhandel und städtische Verkaufsordnungen (Pensum des dritten Tages). Diese Fragen sind sämtlich für Mädchen und Frauen vom Lande von hoher Bedeutung, aber auch für Mädchen und Frauen aus der Stadt. Der Kursus ist kostenfrei, beginnt jeweils vormittags um 9 Uhr und enber bei zweistünbiger Mittagspause abends 5 Uhr. Daher können die Zuge von auswärts benutzt werden. Anmel­dungen können noch bei Großh. Direktion erfolgen, bis die Zahl von 25 Teilnehmerinnen erreicht ist.

Mrchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinde.

II. Sonntag nach Trinitatis, den 2 6. August' (froftesbienft.

In der Stadtkirchc.

Vormittags 8 Hhr: Siehe Johanneskirche.

Vormittags 9'/, Hhr: Pfarrer D. Schlosser.

Beichte und heil. Abendmahl für Matthäus- und Markusge- meinbe gemeinsam. Anmeldungen für beide Gemeinden vorher bei Pfarrer D. Schlosser, Kirchstraße 1, erbeten.

Die Mitglieder der Vereinigung der konfirmierten männlichen Jugend der Matthäusgemeinde werden gebeten, sich zu einer Besprechung wegen eines gemeinsamen Spazier­gangs abends 8*/4 Hhr im Matthäussaale einfinden zu wollen.

Ju der JohauueSkirche.

Vormittags 8 Hhr: Pfarrer Euler.

Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Lukasgemeinde.

Vormittags 91/, Hhr: Pfarrassistent Steiner.

Am nächstfolgenden Sonntag, den 2. September: Kirchliche Feier des Sedantages.

An demselben Tage Beichte und heiliges Abendmahl für die Lukas- und die Johannesgemeiude im Hauptgottesdienst. An­meldungen vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.

An diesem Tage Kollekte für die Kaiser Wilhelm- Stiftung zum Besten deutscher Invaliden.

Katholische Gemeinde.

Samstag, den 2 5. August:

Nachmittags um 5 Hhr und abends um 8 Hhr Gelegenheit zur heil. Beichte.

Sonntag, den 26. A u g u st:

12. Sonntag nach Pfingsten.

Vormittags von 6'/, Hhr an: Gelegenheit zur heil. Beichte.

um 7 Hhr: Die erste heil. Messe, vor und in derselben Austeilung der heil. Kommunion.

nm 8 Hhr: Die zweite heilige Messe.

um 91/, Hhr: Hochamt mit Predigt.

Nachmittags um 2 Hhr: Andacht.

Israelitische Religionsgemeinde.

Hottesbientt in ber Synagoge (Sübanlage).

Samstag, den 25. August 1906:

Vorabend 7 Uhr. Morgens 8.30 Uhr.

Nachmittags 4 Hhr.

Sabbathausgcmg 8.15 Hhr.