Dienstag 33. Januar 1906
156. Jahrgang
Drittes Blatt
Nr. 19
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger, Amts- und Rnzeigeblatt für den Kreis Sietzen
Redaktion,Expedition ».Druckerei: @cf)ulftt.fe Lei. Nr. 61. Teicgr.-Adr.: Anzeiger Gieße«.
Erscheint tSgllch mit Ausnahme des SonnlogS.
Die „siebener .^amllienblätter" werden dem „Anzeiger viermal wöchentlich beigeleqt. Der ^hesfilch« sandwlr'" erscheint monatlich einmal.
Rotationsdruck und Verlag der Brübl'fchen V UniverftlätSdruckeret. 91. Lange, Greßeu.
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muß mir aber entschieden verbitten, bau Sie Ihren Husten in Permanenz erklären, Lehmann k Wer kann denn das böse Bellen mit nnhören! — 9lbev was soll ich nur dagegen tun, Herr C hei? Bonbons hellen mir nicht, sunt Schwitzen fehlt mir Zelt und Gelegenheit — Ach was: 85 Plg. haben Sie doch wohl übrig, nicht wahr? 9la also, danir foufen Sie sich mittags out dem Heimweg eine Schachtel Fap's ächte Sodener Mineral« Pastillen und die verwenden Sie dann nach Vorschrift. Hub morgen ist der Husten dann gemildert und übermorgen ist er vorüber. Sie sind in allen Apotheken, Trogen- und Atineralwasserhandlungen käusllch.
Aus dem Reichstag.
R. Berlin, 22. Jan.
Ter rednerische Aufwand am „roten Sonntag" scheint die Organisatoren des Proletariats, soweit sie dem Parlament angehören, einigermaßen erschöpft zu haben, sodaß sie sich heute als Volksvertreter einen „Blauen Montag" bewilligen zu sollen meinten. Es sah gar öde aus auf der äußersten Linken, mit wenigen Getreuen war Singer „auf Fraktionswache gezogen". Alsbald entwickelte sich im Saal eine Art Gratulationscour, doch nicht die sozialdemokratischen Abgeordneten waren die Empfänger der Glückwünsche, obwohl der friedliche Verlauf der gestrigen Temonstrationen vielleicht auch sie überrascht hat, sondern die beim gestrigen Ordensfest dekorierten Parlamentarier, Graf B a l l e st r e m, v. Ka r d o r f f, Graf Ka n i tz, Ga mp, Kampfs, Tr. Beumer, Himburg, Dr. M a r c o u r, Dove u. a. Es befinden sich unter den also Geehrten, diesmal Mitglieder fast aller bürgerlichen Parteien.. Sie machten aus ihrer Freude kein Hehl, was ein spöttisches Lächeln auf den massiven Gesichtszügen des Aibg. Singer erscheinen ließ. Ein Nachklang der gestrigen Wahlrechts- kundgebungen zeigte sich in den Gesprächen in der Wandelhalle. Man hörte da beispielsweise die Meinung, der Plan der Sozialdemokratie, die Demonstrationen zur Erinnerungan die Petersburger Januar- Vorgängezueinerständigeninternationalen Einrichtung zu machen, entspringe dem Wunsche, anstelle der verblassenden Märzgefallenen-Ge- däch tnis feier und des nicht mehr recht zugkräftigen M a i f e i e r ta g s ein politisches Temonstrationsfest dem 'Arsenal der internationalen Agitation einzureihen. Tie nächste parlamentarische Auseinandersetzung über die Vorgänge am Mahlrechtssonntag erwartet man bei der Generaldebatte zum Etat des Reichsamts des Innern, der 'Anfang Februar an die Reihe kommt. Die Herren von der Sozialdemokratie dürften aber Wert darauf legen, auch mit dem Fürsten Bülow sich über die Wahlrechtsfrage des weiteren zu unterhalten, und deshalb wird dieses Thema beim Etat des Reichskanzlers wohl eine nicht geringe Rolle spielen.
müsse, wie die Mitglieder unseres- pöchsien. Gcriclstslwses,, des Reichsgerichts, für die Verhältnisse und modernen BedursNiffe von Handel und Gewerbe ungemeines Verständnis an den Tag legen, wie ihre Urteile den praltischcn Bedürfnissen des' täglichen Levens sich anpassen und daß wir in Deutschland erwarten! können, daß immer mehr auch bei den Richtern der unteren Instanzen der Geist und nicht der Buchstabe des Gesetzes zur Geltung kommt.
Auf Befragen durch den Vorsitzenden d?S Detastliste.ivereinS. Herrn Röhr, ob der Redner eine Verbesserung und wettere Ausgestaltung des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes für nötig halte, erklärt Dr. Katz, das Gesetz fei vollkommen überflüssig und unnötig. Zur Unterdrückung der Uw- redlichteit in Handel, "'.'werbe und Industrie genüge das bestehende bürgerliche Recht vollkommen. Aus der Mitte der Versammlung wurde der Freude darüber Ausdruck gegeben, daß endlich einmal ein Jurist offen erklärt, das Spezialgesetz sei überflüssig. Tatsächlich lwbe ein Bedürfnis zu seiner Schaffung niemals Vorgelegen. Besonders aber in kleinen und imitieren Städten, wo die Gewerbetreibenden sich gegenseitig kennen, habe ein nennenswerter unlaut e r Wettbewerb nie bestanden. Wenn die Staatsanwälte in Deutschland ihre Hilfe versagen, wenn ein neidischer Konkurrent einen anderen Geschäftsmann in fric M.'j hcn dieses Üautschutgesetzes verstricken nxri(e, sv »handelten dieselben nur richtig. . u
* Vatermord. In Mallendorf bei Lübeck wurde ein Arbeiter von seinem Sohne unter Mithilfe der Mutter ermordet und die Leiche aufgedängt, um einen Selbstmord vorzutäuschen. Der Mörder stellte sich, von Gewissensbissen gepeinigt, selbst der Polizei, worauf Mutter und Sohn ver-- haftet wurden.
'ff'* Tas Großherzogtum Sachsen-Weimar hat nach der vorläufigen Zusammenstellung des Volkszählungs- Ergebnisses vom 1. Dezember 1905 387 892 Einwohner gegen 362 873 am 1. Dezember 1900. Die Zunahme be. trägt 25 019 oder 6,89 pCt.
• Die zukünftige Braut des Königs ö oh. Spanien ist die Tochter des verstorbenen Prinzen Heinrich von Battenberg, welcher mit Beatrice, Prinzessin von Groß- Britannien und Irland, der jüngsten Tochter der Königin Viktoria, vermählt war und nach seiner Vermählung mit dieser von der Königin das Prädikat „Königliche Hoheit" erhielt. Seitdem zählt in England die Familie des Prinzen Heinrich von Battenberg zur Königlichen Familie. Prinz Heinrich von Battenberg ist der jüngere Bruder des Prinzen Ludwig von Battenberg welcher gegenwärtig das Haupt der Familie der Prinzen von Battenberg und mit Viktoria, Prinzessin von Hessen, der Schwester unseres Großherzogs, vermählt ist. Ein dritter Bruder, Prinz Franz x>orcf, ist mit der Prinzessin Anna von Montenegro vermählt. Die einzige Schwester, Prinzessin Marie Karoline, ist die Gattin des regierenden Fürsten zu Erbach-Schönberg. Die Prinzen von Battenberg stammen bekanntlich ab von dem Prinzen Alexander von Hessen-Darmstadt, welcher in morganatischer Ehe vermählt war mit Julie, Gräfin v. Hauke; diese wurde später zur Gräfin von Battenberg und schließlich in den hessischen Furstenstand erhoben. Die Prinzen von Battenberg rechnen infolge ihrer Abstammung von der un* ebenbürtigen Gräfin u. Hauke nicht zu den hochadeligen Häusern. Selbst die Kinder des Prinzen Ludwig aus seiner Ehe mit der Prinzessin Viktoria von Hessen-Darmstadt sind nicht ebenbürtig, weil der Vater es nicht ist. In England sind derartige staatsrechtliche Grundsätze jedoch unbekannt.
• Ein sonderbarerStadtvater. Vor einem halben Jahre wurde gegen den Bürgervorsteher Kofahl-Lüchow iHann.) öffentlich die schwere Anschuldigung erhoben, er habe sich von einer der beiden uni den Bail des städtischen Elektrizitätswerkes sich bewerbenden Firmen ober gar von allen beiden eine Provision zusichern lassen für den Fall, daß ihnen die Arbeit übertragen würde. Durch Beschluß der städtischen Kollegien mürbe Kofahl aufgegeben, durch Anstrengung einet gerichtlichen Klage sich von diesem Verdachte zu reinigen, und ihm bis zur Erledigung der Sach- das Stimmrecht entzogen. Obwohl danials Kofahl in der Zeitiing selbst ankündigte, daß er die Gerichte anrufen werde, ist seither von seiner Seite nichts in der Sache geschehen, so daß bereits Verjährung cingetreten ist. Auf Veranlassung des Negierungspräsidenten haben sich die städtischen Kollegien jetzt nochmals mit der Angelegenheit befaßt und beschlossen, Kofahl, welcher sich weigert, freiwillig sein Mandat als Bürgervorsteher niederzulegen, das Stimmrecht endgültig zn entziehen.
* Kleine Tages chronik. Wie verlaufet, soll gegen den D o m b a u ni e i sl c r T o rn o rv in M e tz ein Tisziplinarversahren eingclcitet worden sein; angeblich sollen sich Mißstände bei der VerwalUma der zum Bau der Kathedrale bereitgestellten Gelder ergeben haben. — Ein O v i c r seiner Erfindung wurde der Schlossermeister Labes in Hohensalza (Posen). Er hatte einen, neuen Gas-Stubenwäriner erfunden. Damit machte er in seiner Werkstatt den ersten Versuch, der ihm das Leben kostete. Als er längere Zett hindurch unsichtbar blieb, suchten ihn seine Angehörigerr auf und fanden ihn mit seinem Hunde erstickt vor.
— Tie Eisenbahndirektioneu Halb! und Kassel haben nicht nur den Beamten des äußeren wie des Fahrdienstes den Alkohol- g e u u b untersagt, sondern jetzt auch sämtlichen Beamten und - Arbeitern deS Bureaudienstes.
Im preußischen Abgeordnetenhaufe wurde am Montag über die Interpellation Roer en (Ztr.) verhandelt, durch die bei der Regierung ungefragt wird, auf welche Weise es gerechtfertigt werden kann, daß seitens der Polizei und der lokalen Verwaltungsorgane eine besondere Kontrolle über das Verhalten kuth. Geistlicher ausgeübt wird. Minister Dr. Studt erwiderte, daß eine solche Kontrolle nicht bestehe. 'Auch in Trier seien nach 'Auskunft des Regierungspräsidenten keine schwarzen Listen über katholische Geistliche geführt worden. Es würden lediglich, aber nicht nur über katholische, sondern über alle Geistlichen Personallisten geführt. Das könne doch nicht beleidigen, da diese Listen außerdem streng diskret geführt würden. Tann sprach der neue Hundelsminister Tr. Telbrück über die Abänderung des Knappschajts- wesens.
Wie aus unterrichteten parlamentarischen Kreisen mit- geteilt wird, dürfte die in der Thronrede an gekündigte Wahlrechtsvorlage das Abgeordnetenhaus in absehbarer Zeit nicht beschäftigen, da Die Einbringung der Vorlage im gegenwärtigen Augenblick zu einer nach Ansicht der Mehrheitsparteien zwecklosen allgemeinen Debatte über die Wahlrechtsfruge in Preußen führen würde.
Ausland.
London, 22. Jun. Blutige Wublunruhen ereigneten sich in Runbon in Wales .Tie dortigen Grubenarbeiter, welche 'Wnhänaer des liberalen Kandidaten sind, griffen dus Hauptquartier der konservativen Parteileitung an, dus sie arg zurichteten. Später entspann sich ein wütender Kampf zwischen Grubenarbeitern und "'M)ungern des konservativen Kandidaten. Heugabeln und andere Muffen wurden verwendet. Auf beiden Seiten gab es zuh l- reiche Verwundete.
Paris, 22. Jan. Tie Teputiertenkammer nahm heute einen Gesetzentwurf an, nach welchem folgende Zollsätze festgesetzt werden: konzentrierte Milch 20 Francs im Minimaltarif und 40 Francs im Generaltarif, bei Zucker - zusutz mit einem Zuschlag von 40 Proz-. des Zolles aus raffinierten Zucker, kondensierte Milch 40 bezw. 60 Fr cs.
— Tem Blatte „Jntrcmsigeant" zufolge verhaftete die Sicherheitsfwlizei in Montpellier einen Anarchisten, in welchem der Urheber des Attentatsgegen König Alfons und L o u b e t vermutet wird. Er leugnet energisch die Tat. Inzwischen wurde der Verhaftete in das Untersuchungsgefängnis eingeliefert.
Rom, 22. Jan. Tie Temonstrationen zuguwsten der russ. Revolution brachten Konflikte mit der Polizei nebst Verhaftungen in Mailand, Turin, Neapel, Livorno und Bologna. Ueberall war großes Militäraufgebot. Tas römische Proletariat demonstrierte heute nachmittag durch Arbeitsruhe. Auch der Trambahnverkeh-r ward eingestellt.
Wien, 22. Jan. Alle drei Gruppen des Herrenhauses traten zusammen, um den Bericht über die Vorschläge des Ministerpräsidenten betr. die Reform des Herrenhauses entgegenzunehmen. Tem Herrenhaus sollen außer .den ernannten unb erblichen Mitgliedern ungehören: die Landeshauptleute, Bürgermeister der Landeshauptstädte, Vertreter der Handelskarnntcrn, die Hälfte der Großgrundbesitzer, die aus dem 'Abgeorbnetenhause scheiden, Vertreter der Beru fs gen o ssensch af ten und einige von den Landtagen zu wählenden Mitglieder.
Belgrad, 22. Jan. Bei dem Konflikt Serbiens und B u l g ar i e n s mit O e st err eich wird die nach Genua und Marseille zur Ausfuhr serbischen Hornviehs hcrgcftcUte Seeverbindung via Draila eine große Rolle spielen. Tie serbische Regierung rechnete schon im Vor- iahre mit einer Sperre der Viehausfuhr nach Norden und fieberte sich einen neuen Markt in Italien und Frankreich.
Tokio 22„ Jan. Tas Budget für das kommende Rechnungsjahr sieht eine Gesamtausgabe von 1030 Millionen sjjcn vor Ter Fehlbetrag von 790 Millionen soll durch Kriegssteuern und Veräußerung über- Ich.üssiger Kriegsbestundo soweit getadt werden,
daß noch ein Fehlbetrab von 430 Millionen verbleibt, der durch eine Anleihe zu decken wäre. Im Hinblick ! auf gewisse finanzielle Arrangements wird indessen der ■ Gesamtbetrag der uufzunehmendcn Anleihe sich nur auf 1 etwa 200 Millionen belaufen.
Tas Gesetz
zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.
Gießen, 23. Januar.
Die von dem Verein der Schuhwarenhändler von Gießen, Wetzlar und Umgegend und dem Detaillisten-Verein in Gießen am Samstag abend nach dem Cafe Ebel in Gießen einberufene Interessenten - Versimmlung, war verhältnismäßig schwach besucht. Rechtsanw. Dr. Ad. Katz-Franffurt a. M., ein geborener Gießener, verstand es in interessanter Weise, feinen Hörern ein umfassendes Bild des Gesetzes und dessen Wirkungen zu geben. Einleitend hob der Redner hervor, daß das Geseb keinesfalls zur Beschränkung der Gewerbefreiheit dienen soll, eines wertvollen Gutes, welches das Volk fick; erst mühsam errungen hat. Gegen die Auswüchse der Gewerbefreiheit habe man das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geschaffen. Die Frage, ob dieses Gesetz überhaupt nötig gewesen fei, muffe er von feinem Standpunkt aus verneinen. Als man im Jahre 1896 btefeS Spezialgefetz schuf, hatten wir noch nicht das Bürgerliche Gesetzbuch, welches die Bekämpfung der Unlauterkeit im Handel und Gewerbe viel wirksamer regelt, wie man annimmt. Hierzu kommt, daß unsere Richter vielfach noch zu sehr am Buchstaben hängen und die freie Auslegung des Gesetzes, wie man sie in Frankreich habe, nicht kennen. Zu einem großen Teile unnötig hat das Spezialgesetz gemacht der § ktzb des Bürgers. Gesetzbuches, welcher bestimmt: Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem enbert vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem andern zum Ersätze des Schadens varv-fichtet. Das Reichsgericht hat diese Bestimmung sehr toeit ausgelegt und diese Ans (egung macht die besondere Gesetzgebung zur Bekämpfung d's unlauteren Wettbewerbes unnötig und überflüssig. Kants Ausspruch, es möge endlich einmal eine Zeit kommen, lr-o die vielen Gesetzparagravhcn wegfallen können, ist mit dem- § 826 des bürg etlichen Rechts betr. des Spezialgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nahezu verwirklicht. Der Begriff: „was ist unlauter, was verstößt gegen die guten Sitten" ist in keinem der beiden hier erwähnten Gefetze näher erläutert. Diese Begriffe werden wechseln, man wird in jedem einzelnen Fall darüber streiten können und hier muß der Richter scharf unterscheiden und prüfen. Er muß babci die Formen des Handels, des Gewerbes und des Verkehrs berückfichtigen, tote sie sich jeweils gebildet haben. Auf die Frage eingehend, wer eigentlich unter das Gesetz von 1896 fällt, antwortet Dr. Katz dahin, daß davon alle Gewerbetreibende, sogar die Aerzte und gegebenenfalls auch der Fiskus betroffen sterben. Nicht unterstehen dem Gesetze die Anwälte, Gerichtsvollzieher und Beamten. Das System des Gesetzes zerfällt in zwei Teile, einen -ivil- und einen strafrechtlickien. Wer nämlich ohne Vorsatz handelt, kann nur zivilrechtlich haftbar gemacht werden, tocr dagegen mit Absicht und wissentlich frevelt, kann mit Geld- unb Freiheitsstrafe belegt werben. Das Gesetz will treffen und bezwecken 1. den Reklameschwindel, 2. den Kreditschutz, 3. den Firmenschutz und 4. den Verrat von Geschaftsgeheiinnifs.il. § 1 behandelt die Reklame. Es muffen dabei unwahre Eingaben tatsächlicher Art vermieden werden, z. D. über Qualität, Herkunft und Beschaffenheit der Waren. Marltschreierische Reklame ist nicht verboten, jeder Wortausputz ist^ dabei erlaubt. Es ist nicht strafbar, weirn jemand sein Hotel als Haus 1. Ranges bezeichnet, auch erstes Haus am Platze oder wenn jemanb sein Geschäft als beste Bezngsauelle anPreist. Auch eine verschleierte richtige Angabe, die geeignet ist, das Publikum zu täuschen, ist ebenfalls unlauterer Wettbewerb unb gegebenen Falles strafbar. Die Erwecnmg eines anscheinend günstigen Angebotes genügt, wenn dasselbe nicht vvrliegt, aber in ber Jorm der Offerte in täuschender Weise wirken kann, um das Gesetz in Wirtsamkeit zu setzen. Es kann auf Unterlassung geklagt werden. Jeder davon Betroffene kaam die Klage erheben, aber auch die Populär- klage ist zugekasserr, d. h. jeder Jntereffenten-Verband bmn Klage erheben.
Häufig begegnet man der ^age, daß die Staatsanwalti chaft selbst nach Erhebung einer Anzeige nicht einschreitet _ mit der Begründung, es mangele an einem öffentlichen Interesse. Man dürfe aber kfiers'to nicht das Gesell verantwortlich machen, es liege eben hier ein Mangel der bestehenden Institutionen v-ar^uud man habe es ja auch in der Hand, Privatklage zu erheben. Aus das (Strafbare, das mit dem Gesetz geschaffen werden soll, eingehend, erklärt Dr. Katz, daß allgemein für gewisse Waren ge bräuchliche Bezeichnungen, wie z. B. Berlinerblau, Kognak, Champagner, Schweizerkase usw. nicht strafbar seien, dagegen sei die Bezeichnung französischer Kognak, franz. Champagner, franz. Rotwein, wenn es sich um Waren handelt, die nicht aus franz. Produkten hergesteklt sind, unlauter. Der Redner erörtert, wie man durch bildliche Darstellungen auf Briefen eher Warenverpackungen z. B. durch Medaillen, Titel, Wappen, die man nicht erworben, gegen das Gesetz fehlen kann. Falsche unwahre Gründe des Ausverkaufs sind als unlauter anzusehen: Warenergänzungen sind in gewissem Umfange zulässig. Ebenso i,t es irrig, wenn man glaubt, es dürfe fein Gewerbetreibender Waren unter dem Einkaufspreis abgeben. Der Redner erörtert dann kurz die Krediientfchädigung unb den Firmenschntz. Nicht nur bie handelsgerichllich eingetragene Firma, sondern jede Bezeich- nnng, unter welcher auch eine nicht eingetragene Firma besteht, ist gegen unlauteren Mißbrauch sicher gestellt. Dieser Schutz wird aber weit wirksamer durch den § 12 des Bürgerlichen Geiehes gewährt.. Wichtig ist der § 9 VcV Gesetzes betreffend den Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Die Frage, was ein Geheimnis ist, ist nicht ganz klar. Man nimmt an, daß ein Geheimnis alles W sei, was nicht bekannt ist, jedenfalls darf es aber nicht allgemein bekannt sein. Z. D. die Herstellung von sog. Paga- ninigeigen, der Farben, die man in Pompeji angewenbet, des Parfüms ber egyptifchcn Königsgräber ist nicht Bekannt, Bildet al,v ein Geheimnis. Bei der Herstellung chemischer Produkte, die Nicht immer durch Patent geschützt sind, gibt es Fabrikationsgeheun- mssse. In der Textilindustrie kann der Verrat von Bezugsguellen, br-- SnfMaiw.it, des Kunbenkreises usw. als Geschästsgel-eimniS gelten, dessen Verrat für beit Verratenen große Nachteile bringen kann (Strafbar ist der Verrat aber mir, wenn er von entern Angestellten ober Arbeiter während der Dauer des Dicnstverhält- nifses begangen wird. Handelt ein Angestellter oder Arbeiter nach ffinem Dienstarstritt gegen feinen ehemaligen Vrotgcber verräterisch. gibt er dessen GeMfis- eher F.chrikgeheimpis preis, so ist er straflos, falls er nicht vertraglich zur Bewahrung des Geheimniffes fick, verpffichttt hat. Aber hier versagt sehr Ihäm auch die vertragliche Wmochung der Verschwiegenheit, denn hat m"N mit fenter Klage obgefiegt, so ist das Geheimnis eben prc s- ergeben unb der Verräter hat in den meisten Fällen nichts, womit er Ersatz leisten farm. Das Reichsgericht chat unter Br- rüafimtiqunq der Verhältnisse und BedürfnUe des reellen Han- befS und Gewerbes hier Abhilfe gebracht. Es hat dahin ent- 1 irfiu-ben, daß auf Grund des bürgerlichen Gesetzes auch ber verantwortlich zu machen unb zum Ersatz verpflichtet 'st, i k-r den Angestellten zu einem Tun verleitet, welcheS moralM - nicht zu rechtfertigen ist. Der Vortragende schloß ferne Aus- , führungeu mit der Erklärung, daß man geradezu erstaunt jein


