zweites Blatt
Erscheint üglld) mit Ausnahme deS Sonntags.
Die „6ie&ener Lamillrnblätter" werden dem ,Anxe'ger vrermal wöchentlich beigelegt. Der Erstich« Lan-tvtrf erscheint monatlich einmal.
156. Jahrgang
rLnz
Mittwoch 21. Februar ISO«
Rotationsdruck urtb Verlag der BrÜhl'lch« UnwersilälSdruckeret. R. Lange,
Redaktion, Expedition u. Druckerei SchuMr-U.
Tel. Nr. 5L Telegr.-Lldr.; Anje'ger G letze».
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Die Tabaksteuer vor dem deutschen HaudeLstage.
Berlin, 20. Febr.
In der heutigen Schlußsitzung des Deutschen Handels- kages wnrde zunächst die Tabaksteuer behandelt. Geh. Kommerzienrat Vogel-Chemnitz „glaubt" nicht, daß die Tabaksteuer die Tabakindustrie wesentlich bedrohen werde; er „glaubt auch nicht, daß ein erheblicher Verbrauchsausfall zu erwarten sei, oder daß ein Teil der Arbeiter der Tabakfabrikation seine Stellung verlieren werde. Die Steuervorlage könne daher nicht als übertrieben betrachtet werden; sie belegt einen Luxusartikel mit einer Steuer, die fraglos ertragerr werden kann. Die bei der Zigarettenvorlage geforderten Sätze sind zu hoch: durch sie werde die Zigarette um 39 bis 50 Proz. verteuert. Die stärkste Härte Hege in der Besteuerung des Zigarettenpapiers. — Kommerzienrat Collen busch-Tresden nimmt eine ablehnende Haltung gegenüber der Steuer ein. Ter Uebergang zum Monopol würde einen erheblichen R'ckgang bedeuten. Sehr fraglich sei es, ob das Reich soviel Geld aus dem Tabak schlagen könne, daß es sich lohne, die damit verknüpften sozialen und wirtschaftlichen Schäden mit in den Kauf zu nehmen. Ebenso muß die Zigarettensteuer entschieden bekämpft werden, da die Zigarette in erheblichem Maße das Rauchmaterial der Minderbemittelten sei.
Biermann-Bremen sucht die Unmöglichkeit einer- weiteren Belastung des Tabaks nachzuweisen. R i tz h a u p t- Mannheim bezeichnet den Rückgang des Verbrauches als die notwendige Folge der Steuer. Handelskammersekretar Hiller-Lahr gibt die Erklärung ab, daß seine Kammer die Steuer ablehne. H c u er-Delmenhorst fordert auf, gegen die Steuer aufzutrcten. Geh. Kommerzienrat Wäntig, Vorsitzender der Handelskammer Zittau, tritt als einziger Diskussionsredner für den Ausschußantrag im Namen seiner Kammer ein und bemerkt, die Fabrikation unterschätze ihre .Kräfte und Fähigkeiten. Sch ö n i g-Bloth-o bezeichnet die Steuer als eine Existenzfrage; die Steuer annehmen, hieße 10 000 Arbeiter brotlos machen und sie in die Arme der Sozialdemokratie treiben.
Es folgt namentliche Abstimmung. Der Ausschuß- a n t r a g ivird mit 165 gegen 127 Stimmen ab gelehnt. Dieser Antrag lautete:
Als ein ferneres geeignetes Mittel erscheint die weitere Ausbildung der Verbrauchssteuern auf entbehrliche Genußmittel, und, so bedauerlich auch die mit den Verbrauchssteuern verknüpfte Gefahr einer Schädigung der! mit der Herstellung unb dem Vertrieb der Derbrauchsgegenstände beschäftigten Gewerbezweige ist, erklärt sich der Deutsche Handelstag mit der Erhöhung den Steuer und des Zolles auf Bier in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Höhe und Form, unter Ablehnung der von der Reichstagskommission in bezug auf die Bemessung der Steirer und der Uebergangsabgabe gefaßten Beschlüße, einverstanden. — Desgleichen stimmt er der vom BnndeSrat vorgeschlagenen Erhöhung der Steuer und des Zolles auf Tabak und Tabak- fabrikate einschließlich Zigaretten zu, wobei er allerdings den,Entwurf eines Zigarettensteuergesetzes in der vorgeschlagenen Fassung als unannehmbar bezeichnet. — Zu fordern ist, daß bei der Ausfuhr von Bier und Tabakfabrikaten Steuer und Zoll in vollem Maße vergütet werden.
Der gestern angenommene Antrag Reich ardt kautet:
„Ohne erst die Frage der Zweckmäßigkeit einer stärkeren steuerlichen Bel ast un g des Bieres in ihrer Allgemeinheit entscheiden zu wollen, erklärt doch der Deutsche HandelStag, daß die Annahme der derzeitigen Regierungsvorlage betr. die Abänderung des Brausteuergesetzes für einen der wichtigsten deutschen Industriezweige eine außergewöhnliche Sonderbelastung bedeuten würde. Die wirtschaftliche Lage der norddeutschen Brau- industrie ist aber nicht derart, daß sie imstande wäre, eine namhafte neue Belastung aus eigener Ktaft zu tragen, dies umso weniger, als ja auch mit dem Inkrafttreten der neuen Handelsverträge die Produktionskosten eine wesentliche Verteuerung erfahren. —
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Kießener Weaterverein.
D'Mali.
Schauspiel in 4 Aufzügen von Max B e r n st e i n. (Buchausgabe bei S. Fischer in Berlin).
I.
Ein Königl. bayrischer Landgerichtsdirektor ist die leitende Figur des Stückes, nicht das Mädchen mit dem Apostroph, das ihm den Titel gegeben hat. Ein Landgerichtsdirektor, durch die Adookatenbrille gesehen. Wiederum wird, wie so oft, die Bühne zum Tribunal. Bernstein, der Gatte der unter dem Pseudonym Ernst Rosner bekannten Münchener Schriftellerin, gilt in der bayrischen Hauptstadt als einer der geistreichsten und mutigsten Anwälte. In seinem Schauspiel „D'Mali" führt er das Mandat eines Münchener Schuhmachermeisters, besten Tochter, eben d'Mali, ein Gspusi hat mit ihrem „möblierten Herrn", einem ,,soliden besseren Herrn", „so a nobligen Herrn Rechtspraktikanten", den man bei uns zu Lande jetzt nach preußischem Muster „Referendar" tituliert. Dieser Rechtspraktikant ist der Sohn des Landgerichtsdirektors. Und nun klagt der alte Schuster Lechner, einer der viel zu vielen Nachkommen von Hebbels Meister Anton, gegen die in dem Landgerichtsdirektor Wiedemann und seinem Sohne personifizierte herrschende Ordnung. Es kommt zu einer vieraktigen Verhandlung mit schneidiger Replik und Duplik zwischen Richter und Rechtsanwalt. Zunächst tritt Justizrat Bernstein als Verteidiger der Mali Lechner auf und dann als öffentlicher Ankläger der bestehenden gesellschaftlichen Zustände. Mit der scharf geschliffenen Dialektik eines klugen, gebildeten und scharfblickenden Juristen legt er ausführlich und erschöpfend dar, daß da? geschriebene und verbriefte deutsche bürgerliche Recht ebensowenig eine Genugtuung bei Verführung einer Unbescholtenen gewährt, als das Strafrecht eine Verurteilung deswegen vorsieht. Deshalb ist der Angeklagte Nechtsprakti- kant Dr. Wiedemann in Strafe zu nehmen, und das bestehende Recht einer gebührenden Besserung zu unterwerfen. Soweit der Verteidiger.
Nun aber nimmt der Vorsitzende der Beschlußkammer, Lmrdgerichtsdirektor Wiedemann, das Wort zur Fällung des Ur-
Die Abwälzung der Steuer auf die Abnehmer, wird namentlich in den Grenzgebieten nahe den süddeutschen Staaten wegen der eigenartigen Gestaltung der Reservatrechte und der Ueber- gangSabgabe zur tatsächlichen Unmöglichkeit, so daß der Handelstag sich für verpflichtet hält, gegen die Novelle zum Braufteuergesetz sich auSzusprechen."
Deutscher Aerchstag.
(4 8. Sitzung vom 20. Februar.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst der FreundschaltS- und Handelsvertrag mit Aethiopien. In der ersten Beratung giebt
Abg. Patzig (natl.) seiner Genugtuung über den Vertrag Ausdruck. Politische Interessen habe Deutschland in Abessinien nicht zu verlolgen. Es handle sich für uns nur um die Stärkung unserer Handelsbeziehungen.
Ter Vertrag wird sodann widerspruchslos in zweiter Lesung genehmigt.
Tie Beratung des Etats des Reichsamts de? Innern wird lortgesetzt mit dem Exlra-Ordinarmm. Für den weiteren Ausbau derHohkönigsburg werden im Etat 850000 Mk. verlangt. Tie Budgetkommission beantragt Bewilligung. Nach kurzem Referat des
9lbg. v. Richthofen über die Verhandlungen in der Kommission wendet sich
Abg. Ledebour (Soz.) gegen den Antrag der Kommission. Mehr als zweifelhaft erscheine es ihm, ob der Ausbau der Burg wirklich geeignet sei, den Patriotismus in Elsaß-Lothriugen zu heben. An die ganze Sache sei jedenialls mit unverantwortlicher Ungründlichkeit herangegangen worden. Der Widerspruch gegen dte jetzige Nachforderung sei um so berechtigter, als im März 1901 Graf Posadowsky im Plenum sich mit der Bedingung ausdrücklich einverstanden erklärte, daß etwaige Mehrkosten der Bauherr tragen werde. Nun, weshalb halte man sich jetzt nicht hieran? Auch an eines Bauherrn Wort solle man doch nicht deuteln. Wir lehnen es ab, möge der Bauherr dort selbst die Kosten übernehmen.
Staatssekretär Gras Posadowsky behauptet, daß es Tatsache sei, daß der Besuch der Vogesen stark gesttegen ser, und legt weiter dann dar, daß nicht jede Restaurierung ein Fehler sei. Sei doch die Marienburg ein Denkmal, welches alle Welt, auch das Ausland, mit Staunen und Bewunderung erfüllt habe. Auch was die HohkömgSburg anlange, so hege ein nationaler Grund dann, einen solchen Bau wieder herzustellen. ES handle sich nur um einige tleuicre Raten, nicht um erhebliche finanzielle Leistungen.
Abg. Müller- 6agan (srs. Vp.- erklärt sich gegen die Bewilligung.
Abg. Schlumberger (nl? gibt der Meinung der elsaß- lothringischen Bevölkerung Ausdruck, daß man hier diese Forderung einmütig annehmen möge.
Hierauf wird die Forderung angenommen gegen die Sozialdemokraten, Freisinnige und einen Teil des Zentrums.
Nunmehr erfolgt die Abstimmung über die noch unerledigt gebliebenen Resolutionen, die bereits beim Kapitel Gesundheitsamt erörtert wurden. Die Resolution Jäger (Anstellung besonderer Beamten im Hauptamt in jedem Bundesstaat zur Ueberwachung des Weinbaues und Weinh-andels' wird angenom- meiL Die Resolution Burghardt und Gen. betreffend Gestattung eines stärkeren Bleigehaltes als 10 Prozent bei Zinndeckeln der zur Ausfuhr gelangenden Deckelkrüge wird dagegen abgelehnt. Die letzte Position unter den einmaligen Ausgaben des Etats des Reichsamts des Innern wirft 5 Millionen Mark aus für Beamten- und Arbeiter-Wohnungen. Eine hierzu eingegangene Hausbesitzer- Petition wünscht Ablehnung jeder ferneren Forderung für einen solchen Zweck. Die Budget-Kommission beantragt über diese Pe- tttion Uebergang zur Tagesordnung, was auch nach Genehmigung der Position beschlossen wird.
Damit ist der Etat deSReichsamtcs des Innern erledigt. Es folgt der Etat der Re i ch s j u ft izv e r wa l t- u n g. Hierzu liegt eine Resolution Ablaß und Gen. (fr. Vp.) vor, den Reichskanzler zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß bei der bevorstehenden Reform der Reichsstraf-Prozeßorduung die Zuständigkeit der S ch w u r g e r i ch t e i n P r e ß s a ch e n auf das ganze Reich ausgedehnt werde.
Abg. 23 a Herrn ann (nl.) fragt an, wie cS mit dem Gesetzentwurf zum Schutze der Bauhandwerker stehe. Ferner müsse er sich gegen ein int preußischen Abgcvrdnetenhause laut gewordenes Verlangen nach einer Art von lex Heinze wenden. Nm gegen unzüchtige Literatur vorzugeheu, genügten die bestehenden
Gesetze durchaus. Unerläßlich sei die Reform unseres Zivils Prozeßwesens zur Abkürzung der Prozesse. Zu demselben Zweck sei zu wünschen eine Erweiterung der Kvmpetenz der Amtsgerichte. Weiter äußert Redner noch Wünsche wegen des Konkursverfahrens namentlich in Bezug auf Bestimmungen über den außergerichtlichen Zwangsvergleich. Tie Neuregelung bc5 materiellen Strafrechts werde wohl noch lange auf sich warten lasten. Dabei seien viele Detailsragen so spruchreif, daß es sich empfehl^ sie vorweg zu erledigen
Staatssekretär N ie b e r d ing führt aus, der GesetzcnmnnL, zum Schutz des Bauhandwercks liege beim Bundesrat. Von einem Entwurf nach der ley Heinze sei ihm nichts bekannt. Er bedaure allerdings, daß gewisse Erzeugniste nicht getroffen werden könnten vom Stlafrichter. Auf dem Gebiete des amtsgerichtlichen Pro» zesses werde die Regierung bemüht sein, die das Verfahren Der-* schleppenden Mängel abzustellen, die mehr und mehr wieder zu Klagen Anlaß gegeben haben. Wenn insbesondere Kammern für Handwerkssachen ähnlich denen für Handelssachen gewünscht worden sind, so liege dafür keinerlei praktisches Bedürfnis vor. Die von dem Abg. Dassermann gewünschte Denkschrift über daS Konkurs-Verfahren unb den außergerichtlichen Zwangsvergleich im Auslande sei er gern erbötig zuzustimmen. Daß die materielle Strafrechtsreform sehr zeitraubend ist, sei richtig. Betreffs der Einzelfragen hätten sich die Organe der Rechtspflege gegen eine Vorioegnahme bestimmter einzelner Fragen erklärt.
Abg. Bargmann (fr. Vp) widerspricht einer Aushebung der Schwurgerichte, will bereit Znstänbigkeit vielmehr ausgedehnt wissen auf Preßvergehen und plädiert für ein Strafvvllzngsgesetz besonders behufs angemessener Behandlung jugendlicher Strafgefangener. Weiter beleuchtet er noch die Mängel des Gesetzes wegen Entschädigung unschuldig Verurteilter.
Staatssekretär Rieberding weist darauf hin, daß ein. Strafvollzugsgesetz ohne vorherige Regelung des Gesetzes nn Ganzen nicht möglich fei
Abg. van Dir ksen (Rp.) ist der Meinung, daß es mit btt Pornographischen Literatur so wie jetzt nicht weiter gehen könne. Unser Zivil-Vrozcßverfrhren müste unbedingt verbessert werden. Die Prozeß-Verschleppung sei unerträglich. Weiter drückt Redr.et sein Erstaunen darüber aus, daß ein Staatsanwalt in Metz in einer liberalen Versammlung offen gesagt habe, im Kampf gegen die Reastion müsse man sogar mit derSozial- demvkratie zusammen gehen. Von einem Staatsbeamten, der Kaiser und Reich Treue gcschrwren habe, sei das unverantwortlich.
Staatssekretär Nieberding erwidert, er habe kein Recht, jemanden, der einer staatlichen Justizverwaltung untersteht, zu« Verantwortung zu ziehen. Menn der vom Vorredner erwähnte Fall wirklich so liege, so würde ihn doch wohl auch die elsässische Verwaltung kennen.
Hierauf erfolgt Vertagung. Morgen SchwerinStag. Zweite Lesuirg deS sozialdemokratischen Wahlrechts-An- traget, Vet eranen an trag Nißler, Antrag betreffend Tagegelder für Gesrbworene und Schössen.
Kus dem Aeickstag.
R. Berlin, 20. Februar.
DaS parlamentarische Jntereffe konzentriert sich so vollständig aus daS deutsch-amerikanische HandelS- provisorium, daß für die anderen handelspolitischen Angelegenheiten wenig übrig bleibt. Das zeigte sich heute bei der Beratung des deutsch-abessynischen Handelsvertrags, die nur dem Abg. Patzig (nl.) zu einer kurzen beifälligen Bemerkung Anlaß gab. Alle anderen Parteien stimmten dem Vertrag schweigend zu. Von außerordentlicher Bedeutung ist er allerdings nicht, aber er hat eine interessantes Vorgeschichte, die zu einem Vergleich mit Marokko herausfordert. Es ist von englischen und französischen SBIättem die Verdächtigung ausgesprochen und auftecht erhalten worden, Deutschland beabsichtige mit der Entsendung einer besonderen Mission nach Abessynien einen Vorstoß gegen die Interessen anderer Mächte. Weiterhin hätte vom Reichstag darauf hingewiesen werden sollen, daß sich in Abessynien jetzt dem deutschen Handel ein neuer Markt darbietet, auf. dem einen „Sonnenplatz" zu erwerben es deS Unter
teils: Vom Rechtsstandpunkt aus hat der alte Lechner mitsamt seiner Tochter gar kein Recht. Nach der Beweisaufnahme liegt von Seiten des Rechtspraktilänten W. eine strafbare Handlung überhaupt nicht vor. Das gesamte zu seiner Belastnng vorgebrachte Material bringt kein in dem Gesetze vorgesehenes Moment oor. Es liegt auch keiner der gesetzlichen Gründe für irgend einen Anspruch vor. Ein Sprung über die sozialen Schranken glückt nie. Wir leben in getrennten Welten, „wir und das niedere Volk". Was haben wir denn gemeinsam? Nichts, worauf es ankommt: nicht Interessen, nicht Lebensgewohnheiten, nicht Denken, nicht Gefühl. Zwischen un§ und einem gebildeten Menschen, der aus Amerika ober Australien kommt, ist mehr Gemeinsames, ist weniger Unterschied als zwischen unS und dem Manne aus der nächsten Nebenstraße, der seine Fingernägel nicht putzt und im Sommer nicht ins Bad reift. Darum kann ein Mädchen aus dieser Sphäre nicht die Fran meines Sohnes werden; darum ist der Angeklagte freizusprechen.
Die Sitzung aber ist noch nicht aufgehoben. Landger.- Dir. W. fährt vielmehr fort: Jetzt verlasse ich den Rechtsstandpunkt und stelle mich auf den der Billigkeit, der Menschlichkeit. In unseren Kreisen heiratet man zwar kein unbescholtenes Mädchen, aber was die jungen Leute gefehlt haben, soll gesühnt werden. — Einwurf des Zeugen Lechner: „Jhner Herr Sohn is aa nimmer unbescholten." — Landgcr.-Dir. W.: „Pardon! Das ist eine ganz andere Sache. Wenn 'alle jungen Männer aus unserer Sphäre, die einmal — das macht ihn durchaus nicht ehrlos." — Zeuge L.: „Wenn so a Büscherl" — Landger.-Dir. W.: „Ich bitte mir aus, daß Sie mit Achtung reden." — Zeuge L.: „Ja, natürli — entschuldigen — ich will ja net beleidigen — I weiß nur net ... . ba§ Eine is ehrlos und des Ander net? Za . . . des Alles ... des kann's ja doch net geben." — L.-G.-Dir. W.: „Wenn Sie mir nicht glauben, wenn Sie Recht zu haben glauben,-»such en Sie Ihr Recht." — Zeuge L.: „Ja wo denn? Du mein Herrgott — wo denn?" — L.-G.-Dir. W.: „Und ferner der StandeSunterschied und was damit zufammenhängt. Können wir die Angelegenheit nicht in Ruhe erledigen? Eines Tages wird sich auch furJhrFrl.
Tochter Gelegenheit bieten, sich paffend zu verehelichen und das soll dann an pekuniären Rücksichten nicht scheitern, dafür taffen Sie mich sorgen." — Zeuge L.: „Ah so — na kriegt sie's Jungferngeld zur Aussteuer? Naa, naa. Pfui Teufel." L.-G.-Dir. W.: „Ich erkläre, daß ich das aufrecht erhalte, trotz Ihrer schroffen Zurückweisung. Ich meine, einen ganz kleinen Dank hätte das alles doch verdient." — Zeuge L.r „Ich dank Ihnen schön — —" Er wankt hinaus.
Die Kosten des Verfahrens übernimmt also der Schuster mitsamt seiner Tochter aus purem Hochsinn. Gegen beit Rechtspraktikanten wird im Schlußakt von dem Verfasser Ver- säumniSurteil erwirkt. Der am härtesten Verurteilte aber ist der Landgerichtsdirektor, der nichts dagegen hat, wenn sein. Sohn, der ein „gewisses Nepräsentationstalent" und eine „gewisse Rednergabe" besitzt und obendrein die Qualifikation zum Reserveoffizier, wie ein junger Mann lebt, d. h. die kleinen Mädchen liebt so viel er Lust hat, nur verlangt er, daß er sich nicht darum kümmern muß. Also ehrlich lieben, ober vielmehr heiraten darf er nur eine Dame. Eine Dame, das ist, wie die Mali sagt, „was Feins, und wo Geld hat, und weiße Händ und wo überhaupts nix arbeiten tut". Und zwar am besten heiratet man eine solche/ durch deren verwandtschaftliche Beziehungen sich „Verbindungen" schaffen laffen, um etwas „Erhebliches" zu erreichen. Denn der einzige Zweck ist doch, vorwärts zu kommen. In seinem an den Sohn gerichteten Privatissimum über die inneren und äußeren Gesetze des menschlichen Staatshaushalts führt der neue Polonius aus: „Die Leidenschaft ist für die Ehe ganz irrelevant. Was dauert, ist die innere Harmonie, der Charakter, die Uebereinftimmung der Anschauungen und Lebensgewohnheiten."
Also nach des Herrn Justizrat Bernstein Darstellung verdrehen unsere staatsmäßig berufenen Hüter des Rechtes höchstes Unrecht in höchstes Recht. Dahingegen blüht im bravett Mittelstände die Blume der Rechtschaffenheit und Noblem du coeur.
Herr Justizrat Bernstein ist eben wie jeder Verteidiger einseitig. Die herrschende Ordnung unb ihren Repräsentanten malt er schwarz, schildert er als nicht gerecht, nicht gut, nich.


