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17.11.1906 Fünftes Blatt
 
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Nr. 271

16V. Jahrgang

Fünftes Blatt

General-Anzeiger, Amts- und AnZeigediait für Len Kreis Siche

Erscheint täglich mit Ausnahme deS SormtagS.

DieGießener Fomtllenbriitter" werden dem »Anzeiger viermal wöcbenllicd betqelegL Der -kressisch« Landwirt" erjcheuu monatlich einmal.

Samstag 17. November ivoo

Rotationsdnlck imb Verlag der Drühl'icken ) Uliwersitälsdnickeret. R. Lange. Greven.

Redaktion, Expedition ti.TrucTcrd: Schuler.7. r Tel. Nr. bl. Telcgr.-Adr.r Anzeiger GießtN-

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gegattet.

Deutscher Reichstag.

119. Sitzung vom 16. November. 1 Uh L.

Das Haus ist sehr gut besetzt.

Am Bundesratstisch: bei Beginn der Sitzung nur ein Kom­missar.

Zunächst findet die namentliche Abstimmung über die Wahl des Abg. Dietrich (kons.) statt. Dieselbe ergibt mit 202 gegen 117 Stimmen die Gültigkeit der Wahl, ein Abgeord­neter enthält sich der Stimme.

ES folgt die namentliche Abstimmung über die Wahl deS Abg. Malkewitz (Ion).). Auch diese wird für g ü I t i g erklärt, da 177 Abgeordnete f ü r die Gültigkeit und nur 135 für die Un­gültigkeit stimmen. 9 Abgeordnete enthalten sich der Abstimmung.

Dieses Resultat wird von der Linken mit lebhaften Pfui-Rufcn entgegcngenommen. Von den Nationallibcralen hat ein Teil, dar­unter die Abgg. Prinz Carolath und Büsing gegen die Gültigkeit der Wahl gestimmt.

Präsident Graf Bnllestrem:

TS entspricht nicht der Ordnung des Reichstages, einen Beschluß des Hauses mit Pfui! zu begrüßen. (Lcbh. Unruhe links, Zustim­mung rechts.)

Ohne Debatte wird beschlossen, über die Wahl des Abg. P o r z i g (kons.) Beweiserhebungen zu veranstalten.

Die Kommission hat beantragt, die Wahl des Abg. Wiltberger (Elsaß-Lothr. Landespartei) für g ü l t i g zu er- rlären. *

Abg. Dr. Müller-Meiningen (freis. Vp.):

Nach der vorhergegangenen Abstimmung erscheint es zwar etwas gewagt, an dem KomirussionSbeschluß rütteln zu wollen, aber es kommt doch in erster Linie darauf an, der Gerechtigkeit die Ehre zu geben. Ter vorliegende Bericht enthält einen der wichtigsten und interessantesten Wahlproteste, der überhaupt jemals vorge­kommen ist. ES ist hierbei ganz irrelevant, daß der unterlegene Kandidat der Sohn des Fürsten Hohenlohe ist, desien Memoiren manchen so wenig gefallen haben. Drei Jahre lang hat man diese Wahlprüfung verschleppt; das ist geradezu ungeheuerlich. Bei der Wahl traten skandalöse Vorgänge in die Erscheinung, die um so wundersamer berühren, wenn man bedenkt, daß wir in der Zeit des famosen Toleranzantrags leben. Gestern waren es die Ritter, die gegen das Recht kämpften, heute sind es die Heiligen, die den Rittern zu Hilfe kommen. Es ist direkt ein Kartell geschlossen in der Wahlprüfungskommission gegen die gemeinsamen Gegner. Dieses Bündnis, das sich nicht mehr nach dem Recht, sondern nur nach Parteien richtet, zeigt, wohin die Reise geht. TaS beweist wieoer, wie das Zentrum nach rechts gerückt ift Sie (zum Zen­trum) sind eben Regierungspartei geworden und wollen unter allen Umständen mit der Rechten in Negierungsfreundlichkeit konkurrieren. Ich muß aber sagen, dre Hekren auf der Rechten haben immer noch ein stärkeres Rückgrat gehabt. (Unruhe im Ztr.)

Man lese bloß die Ziffer 2 des Berichts der WahlprüfungS- kommission:

»Hohenlohe hat gegen die lex Heinze gestimmt. Dabei zog Pfarrer Delsor Bilder von nackten Frauenzimmern aus der Lasche, die er vorzeigte:Ihr lieben Bürger, ein Abgeordneter, der mit schuld ist, daß solche schamlosen, sittenverderbenden Bilder und Schriften unter dem Volke verbreitet werden, der dafür ist, daß Frauenzimmer nur mit einem Strohhut bekleidet sich photographieren lassen, der es ermöglicht, daß in Straßburg auf einem öffentlichen Platz ein Denkmal wie Der Reinharts­brunnen gestellt wird, kann kein Katholik fein. Ein guter Katbolik darf einem solchen Mann seine Stimme nicht geben" usw. (Hört; hört!)

Ich finde, der Pfarrer Delsor müßte geradezu wegen Ver­gebens gegen den § 184 des Str. G. B. (Verbreitrmg unzüchtiger Bilder) bestraft werden. (Große Heiterkeit.) Ich bin ein Gegner jeglichen Ausnahmegesetzes. Die staatsbürgerlichen Rechte der Geistlichen müssen unter allen Umständen gewahrt Bleiben. Ich Bin gegen jede Beschränkung ihrer Agitation. Ich haBe auch nichts dagegen, wenn die Geistlichen ihre natürlichen Vorzüge zur Geltung Bringen. (Schallende Heiterkeit.) ABer weiter dürfen wir nicht gehen. Der Geistliche darf seine amtliche Stellung nicht zu politi­schen Zwecken mißbrauchen; er darf den Religionsunterricht der Kinder nicht mit politischen Versammlungen verwechseln. Da hat z. B. dort ein Geistlicher den Kindern gesagt, sie sollten ihren Eltern mitteilen, wenn Hohenlohe gewählt würde, gäbe es Krieg (Heiter­keit), und wenn sie da nicht alle Protestanten würden, würden ihnen die Köpfe abgehauen. (Erneute schallende Heiterkeit.) Ein Religionsunterricht in dieser Art ist ein Skandal, wie er größer gar nicht gedacht werden kann. (Lebh. Zustimmung.)

Die Wahlorüfungskommisiion, unter der glorreichen Führung eines Herrn vom Zentrum und eines von der Rechten, findet, ob­gleich die Einzelbeweise geführt, die Zeugen vernommen sind, all das nicht genügend substantiiert. (Hört, hört!) Das ist nicht mehr Formalismus, das ist eine tendenziöse Rechtsver­weigerung. (Große Unruhe.) k

Präsident Graf Ballestrem (unterbrechend):

Herr Abgeordneter, Sie dürfen einer Kommission des Reichs­tages oder deren Mitgliedern nicht tendenziöse, wider besseres Wissen gefaßte Beschlüsse vorwerfen. Das entspricht nicht der Ordnung des Hauses.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (fortfahrend):

Ich brauche Sie nur noch auf einen geradezu pyramidalen Satz hinzuweisen, den Sie in dem Bericht der Äonuniffton finden. Da heißt es:

Die Frage der unzulässigen amtlichen Wahlbeemflussung dürfe nicht, wie bisher, grundsätzlich, sondern je nach Lage der einzelnen Verhältnisse beurteilt werden."

(Unruhe.) Da hört jedes Recht auf, daS bedeutet einfach den leidenschaftlichen Kampf aller gegen alle. Wir ziehen daraus die Lehre: es ist notwendig, daß eine objektive Behörde geschaffen wird, die über Wahlprüfungen nickt nach Parteien, sondern nach sach­lichen Gründen entscheidet. Denken Sie (zum Zentrum) sich doch einmal den Fall, ein Liberaler, der in der Kirche sitzt, während der Geistliche Wahlagitation treibt, würde aufstehen und Protest er­heben! ' (Zuruf vom Zentrum: Tie Liberalen sitzen ja nicht drin!) Das ist ja ein geradezu ungeheuerlicher Vorwurf, wenn Sie sagen, daß kein Liberaler in die Kirche ginge. (Ein Zentrumsabgeord­neter: Gehen Sie hin? Heiterkeit.) Wenn wirklich kein Liberaler mehr in die Kirche gehen sollte, wer hat sie denn hinausgebracht?! Das hat nur Ihre gewissenlose Agitation getan. Denn der Liberale ist in dec Kirche machtlos, den Pfarrer schützt das Strafgesetzbuch.

Und das nennen Sie einen Kampf mit geistigen Waffen?! (Abg. von Vollmar ruft: mit geistlichen Waffen! Große Heiterkeit.) Sie (zum Zentrum) haben eben die Schimpffreiheit in der Kirche. Was würden Sie sagen, wenn idb als Richter bei einer Zeugen­vernehmung freisinnige Parteipolitik treiben würde? Und ist denn der Beruf eines Geistlichen weniger heilig als der eines Richters?

Nickt bloß aus Gründen der politischen Rechtlichkeit, sondern aus wahrem religiösen Gefühl heraus muß diesen skandalösen Zu­ständen ein Ende gemacht werden. Heber die prinzipielle Frage der Beeinflusiung von der Kanzel herab muß daS Haus eine Ent­scheidung treffen. Ich beantrage daher eine Zurückverweisung an die WahlprüsungSkommission, die weitere Beweiserhebung zu ver­anstalten hat, mit der Direktive, daß zu Gunsten der Wahlfreiheit entschieden wird. (Beifall links.)

Abg. von Oertzen (ReichSP.)k

Wenn wirklich ein Geistlicher dem Prinzen Hohenlohe solch schmutzige Sachen vorgeworfen hat, so ist das im höchsten Grade zu bedauern; aber deshalb darf man doch nicht die Wahl deS Abg. Wiltberger ansechten. Der Geistliche hat dasselbe Recht, wie jeder Staatsbürger, zu agitieren. (Zuruf links: Aber nicht von der Kanzel!) So machen Sie doch ein Gesetz, das den Geistlichen verbietet, auf der Kanzel ihre persönliche Meinung zu äußern. (Gelächter links.) Tie Entrüstung der Sozialdemokraten über Wahlbeeinflussung ist ganz unangebracht; Sie (zu den Sozialdemo­kraten) üben ja gerade den schärfsten Terrorismus. Tie Kaufleute und Gewerbetreibenden werden einfach bohkottiert, wenn sie nicht sozialdemokratisch wählen. Und ich will Ihnen noch einen schönen Fall erzählen, wie die Sozialdemokraten Wahlen macken! Bei der Wahl des Abg. Tröscher wurde folgender Plan ausgeheckt: Tie Sozialdemokraten kommandieren 2000 Mann, die für Büsing stimmen; dadurch fällt Tröscher aus, Büsing, kommt mit dem Sozialdemokraten in die Stichwahl, in der er bann unterliegt,'weil die Ritter sich der Stimme enthalten.

Abg. Hoffmann-Berlin (Soz.):

Und das haben Sie geglaubt?

Abg. von Oerhen (Reichsp.):

Natürlich ist den Sozialdemokraten es schon znzulrauen, daß sie ihre Leute abkommandieren.

Abg. Hoffmann-Berlin (Soz.):

Bei uns wird nicht kommandiert! Wir haben keinen Häupt- mann von Köpenick. (Große Heiterkeit.)

Präsident Graf Ballestrem:

8ur Debatte steht lediglich die Wahl des Abg. Wiltberger, nicht der Hauptmann von Köpenick. (Heiterkeit.) . y fv<r

Abg. v. Verlach (freis. Vgg.):

Die Kommisiion hat bezüglich der Prüfung dieser Wahl ein ganz merkwürdiges Verhalten an den Tag gelegt. Am 17. Mai hat sie noch anerkannt, daß Beweiserhebungen notwendig seien, und am 22. Mai hat sie dann doch darauf verzichtet, indem sie sich auf den Standpunkt stellte, daß von einer Wahlbeeinflussung des­halb keine Rede sein könne, weil kein Zwang ausgeübt sei. Ta§ ist ja ein ganz neuer, eigenartiger Grundsatz. Redner verbreitet sich dann allgemein über die Wahrung des Wahlgeheimnisies und be­merkt, daß dieses auch jetzt, nach Einführung der Wahlcouverts, vielfach durchbrochen wird. Es geschehe in der Art, daß die Wahlcouverts sorgfältig in der Reihenfolge der Stimmen­abgabe übereinander geschichtet würden, so daß man bei der Oeff- nung an Hand der Wählerlisten die Abstimmung feststellen könne. Es seien in Hunderten von Fällen derartige unzulässige Ver­letzungen des Wahlgeheimnisies vorgekommen.

Abg. Blumenthal (Hosp., der deutschen Vp.):

Mit der Prüfung dieser Wahl hat man sich nicht so Beeilt, wie mit der meinigen. Mit meiner ist man sehr rasch fertig geworden. Dort war ja der Tatbestand auch viel klarer. (Heiterkeit links.) Da hat man nach angeblich unwandelbaren Grundsätzen in wenig mehr Zeit, als man braucht, um den Fall zu erzählen, die Wahl für ungültig erklärt. Aber losgeworden sind Sie mich darum doch nickt! (Heiterkeit.) Meine Partei konnte an der Wahl des Prinzen Hohenlohe kein Interesse haben. Er war wohl ein Mann, der freiere Anschauungen vertritt, als die Kreise, denen er entstammt, aber liberal im politischen Sinne war er nicht. Er saß auf der Rechten, und wenn die Herren nicht viel Freude an ihm erlebt haben (Heiterkeit), so ist er doch einer der ihren gewesen. Als meine Wahl kassiert wurde, da sahen Sie die Unterschrift eines Bürgermeisters unter einem Wahlaufruf als hinreichend für die Kassation an. (Zurufe rechts.) Ich hosfe doch, daß Sie (nach rechts) nickt dazu übergehen wollen, meine ictzige Wahl schon vorschuß­weise für ungültig zu erklären. (Große Heiterkeit^) Ich sage: Gleiches Recht für alle! Wenn der Geistliche in die Wahlagitation eingreifen will, bann muß er auch die Privilegien aufgeben, die er aus dem Säckel der Steuerzahler genießt. Ich will hier nicht die Frage erörtern, auf welchem Wege die Kirche so viele Mittel zu­sammengebracht hatte, daß der Staat sie säkularisieren mußte, um ihr Erleichterungen zu verschaffen (Heiterkeit) auf Rechtstitel konnte sie sich sicherlich stützen, aber eins steht fest, daß die Geist­lichen in Elsaß-Lothringen gewissermaßen Beamte sind. Sie haben dort sogar eine gewiße polizeiliche Gewalt.

Trotzdem wird dort das geistliche Amt . fortwährend zur Wahlagitation gemißbrauckt. (Sehr richtig! links.) Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Geistlicher im geistlichen Gewände vor der Wählerversammlung einen Kandidaten empfahl und bemerkte: Ich erkläre Ihnen al? katholischer Priester, daß Sie ruhig für diesen Mann stimmen können." Es war nämlich zufällig ein Ketzer, und da berief er sich auf sein Amt, um die Bedenken wegen der Verschiedenheit der Konsesiion unter den Wählern zu mildern. Das ist natürlich ein ganz unzulässige? Verfahren. Wollen Sie etwa dem Geistlichen jede Beeinflusiung freistellen deshalb, weil er nur mit himmlischen Mitteln agitiert? Was ist ein armes Bür- germeisterlein im Vergleich zum Pfarrer? (Heiterkeit.) WaS kann ein Bürgermeister bieten gegenüber der Hölle und dem Himmel des Pfarrers? (Erneute Heiterkeit.) Deshalb meine ich: Eine Wahl, die herbeigeführt ist durch unzuläsiigen Mißbrauch der Amtstätigkeit eines Pfarrers, muß vernichtet werden! Man ver­nichtet doch auch die Wahlen, die durch Beeinflussung von Staats­beamten zustande kommen. Allerdings kommen ja leider auch hier Ausnahmen vor, z. V. bei der Wahl des Abg. Basiermann, die für gültig befunden wurde, obwohl der höchste Beamte des Reiches dafür Stimmung gemacht hatte. Tie Kasiation von Wahlen, die durch Beeinflussung der Pfarrer zustande kommen, müßte sich schon daraus ergeben, daß ja der Kandidat der Kirche heutzutage zu­meist auch der Kandidat des Staates ist. Wohin würden wir kommen, wenn das allgemein zulässig würde, was die Kommission

für znläsiig ansiebt? Hat doch ein Geistlicker direkt erklärt:T'.e Wahl ist eine Religionssache; derjenige, der noch einen unken Religion im Leibe hat, darf nicht den Prinzen Hohenlohe m.i -'en. (Hört, hört! links.) Das ist dock ein Mißbrauch der Religion zn politischen Zwecken, wie er nicht schärfer gedockt werden kann. Ich erinnere mich an die Worte eines französischen Geiulichen, der unmittelbar vor der Wahl seiner Gemeinde erklärte:Liebe Äind- lein, bedenket, daß die Slimm-etlel zweimal gezählt werben, ein­mal im Wahllokal und zum zweiten Male im Himmel!" (stür­mische Heiterkeit.) Ist es nickt die schlimmste Ausbeutung^deS geistlichen Amtes zu weltlichen Zwecken, wenn, wie es tm r>alle Wiltberger geschah, die Absolution verweigert wurde, weil der Be­treffende nickt für Wiltberger gestimmt hatte?

Tie Kommission hat auch diesen Punkt für belanglos erklärt. Sie meinte, es dürften darüber keine Zeugen vernommen werden, weil die Beichte nicht in den Bereich der Erörterung gehöre. Ich sage: vom weltlichen Standpunkt aus gibt cs keine Tinge, die nicht, so weit sie erheblich sind, zur Erörterung gezogen werden dürften. Im übrigen muß man doch auch den Zeugen, der berechtigt ist, ein Zeugnis zu verweigern, zunächst befragen, ob er von diesem Recht Gebrauch machen w'll. Auch das ist im vorliegenden Fall nicht ge­schehen. Sogar in öffentlicher Predigt sind Pfarrer für Wiltberger eingetreten. Auch das hält die Kommission für u.,erheblich, denn es fei nicht festgestellt,in welcher Art dieses Eintreten erfolgt sei", lLacken.) Da hätte man doch die Zeugen abhörcn müssen. Endlich hat die Kommission sogar an der Freihaltung mitWahlbicr" keinen Anstoß genommen. Tas ist ein sehr bedenklicher Grundsatz. Wenn der verallgemeinert wird, bann können Sic bei den nächsten Wahlen WaS erleben. (Sehr gut! links.) Tann wird schließlich keine Wahlurne mehr ganz bleiben, falls nicht extra zu ihrem Schutz Gendarmerie aufgeboten wird. (Zustimmung und Heiterkeit links.) In der Kommission saßen doch lauter kluge Männer, und wenn sie irgend welche logischen Argumente für die Gültigkeit der Wahl hätten beibringen können, bann hätten sie es sicher getan. Aber sie haben kein einziges Argument gefunden, das mich nur die geringste Prüfung bestehen kann. Die Kommission hat also unter bedauer­licher Abweichung von allen bewährten Grundsätzen in diesem Falle alle Grundsätze aufgegeben. Und wenn das so fortgeht, bann werben wir vielleicht noch dahin kommen, baß schließlich bie Ausübung des Religionsdienstes überhaupt fast ganz den Charakter der Wahlagi­tation annimmt. .(Lebhafter Beifall links; große Unruhe im Zentr.)

Abg. Gröber (Ztr.)L

Der Abg. Müller-Meiningen berief sich auf § 184, er ist also der reaktionären Ansicht, daß ein nacktes Bild unzüchtig sei. (Heiter­keit.) Wenn er glaubt, mit dieser Ansicht uns imponieren zu können, bann kommt er bei uns schlecht an. (Heiterkeit.) Wir teilen nämlich diese Ansicht gar nicht. Ob etwas Nacktes unzüchtig ist, oder nicht, das ist eine besondere Frage. Auch § 184a trifft nicht zu, denn er bezieht sich auf Personen unter 16 Jahren, hier aber haben wir es mit Wählern zu tun, die doch über 16 Jahre alt sind. (Heiterkeit.) Der Vorsitzende einer Darlebnskasie soll Wahlbeeinflussungen begangen haben. Ja, das ist doch kein Staats­beamter, auch kein Geistlicher. Die Zeugen haben ausgesagt, daß es eine Lüge ist, wenn ihnen amtliche Wahlbeeinflusiungen zur Last gelegt werden. Auch von strafbaren Handlungen kann keine Rede fein; ober ist es etwa strafbar, wenn man jemandem mit der Kündigung eines Darlehns droht? Der Abg. Müller- Meiuingen sagt, der Geistliche hätte von der Kanzel herab Wehr­lose beschimpft. Weiß er als Richter nicht, daß das Reichsgericht schon 1890 entschieden Hai, daß in solchem Falle Notwehr gestattet ist? Tie Angriffe auf bie Wahlprüfungskommission sind unbe­rechtigt. Wir urteilen nach bestem Willen und Gewisien. Aller­dings sind wir alle nur Menschen, Fehler können überall Vor­kommen, selbst dann, wenn das Haus aus laufet Sozialdemokraten bestände. Bestimmte Gesetzesvorschristen darüber, unter welchen Bedingungen eine Wahl zu kassieren ist, bestehen nicht. Nack der Praxis des Hauses muß nicht nur ein Verstoß vorliegen, sondern es muß auch bewiesen werden, daß durch den Verstoß das Gesamt­ergebnis beeinflußt ist.

Wer im Geistlichen einen Staatsdiener erblickt, wird die Agitation durch Geistliche natürlich anders beurteilen, als wir, die wir in ihm nur einen Diener der Kirche sehen. (Ruf Unkst Auf Staatskosten!) Ach nein, der Kirche ist ihr Vermögen vom Staate genommen; was der Staat jetzt bezahlt, sind noch nicht einmal die Zinsen des Vermögens. (Sehr gut! im Zentrum, Lachen links.) Uebrigens geht das Argument, daß kein Staatsbeamter agitieren darf, viel zu weit. Sämtliche Staatsbeamte leben auf Kosten des Staates, auch Herr Müller-Meiningen. (Heiterkeit im Zentrum.) Wollen Sie daraus den Schluß ziehen, daß Herr Müller-Meiningen nicht berechtigt fein soll, Wahlagitation zu treiben? (Große Heiter­keit im Zentrum, Lachen links.) Wenn gesagt wird, es ist von der Kanzel herab agitiert, so muß man unterscheiden, was ist recht­lich zuläsiig und was ist nicht zu billigen? Selbst ein so auS* gesprochen liberaler Mann wie der Abg. Lasker hat diesen Stand­punkt vertreten. Wenn ein Geistlicher auf der Kanzel partei­politische Erörterungen pflegt, so mißbilligen alle meine Freunde das aufrichtig. (3u]timinung im Zentrum, Widerspruch links.) Jawohl, ich mißbillige das aus politischen und aus religiösen Gründen. Meist wird dadurch das Gegenteil erreicht. Der Geist­liche, der politische Agitation treiben will, bat dazu andere Mög­lichkeiten, er kommt schon zu seinem Ziel. Herr Müller-Meiningen wird auch, wenn er politische Agitation betreiben will, nickt als Schwurgerichtspräsident eine politische Ansprache an die Geschwo­renen halten, sondern andere Mittel wählen. Ich mache es auch so, Herr Kollege. Aber den Geistlichen überhaupt die Agitation zu verbieten, das geht nickt. Gleiches Reckt auch für die Geistlichen! In Hagen ist der Geistliche für den freisinnigen Herrn Cuno ein# getreten. (Widerspruch bei den Freisinnigen.) Jawohl, der Vor­sitzende des freisinnigen Wahlkomitees hat dem Geistlichen sogar für seine Hilfe gedankt. Also, meine Herren, nur nicht so stolz! Wenn es zu Ihren Gunsten ist, dann alle in Unsere Arme! (Große Heiterkeit.)

Abg. Boltz (nl)

bemerkt, daß die liberalen Parteien in der Kommisiion dem Be­mühen des Zentrums, einen Unterschied zwischen Geistlichen und Beamten hinncktlick der Wablbeeinftusiungen zu konstruieren, ent­schieden entgegengetreten seien, und daß sie dies aufs schärfste ver­urteilt hätten. Wenn trotzdem einzelne liberale Stimmen für die Gültigkeit der Wahl gewesen seien, so liege das daran, daß diesen Wahlbeeinflusiungen wegen der jetzigen durch die Wahlcouverts verstärkten Sicherung des Wahlgeheimnisses nicht mehr die ftühere Wirkung beigemessen wurde.

Abg. Dr. Müller-Sagan (freis. Vp.)

hält eS für festgestellt, daß der Geistliche sein Amt zu politisch.". Zwecken mißbraucht hat. Er beantragt namentliche Ab- stimm un g über den Antrag auf Zurückweisung an bie Kom­mission. Tie Abstimmung könne ja morgen stattfinden.