Ausgabe 
21.9.1906 Erstes Blatt
 
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Preibkalkulation nicht voralisgefehen werden konnte, wird aus prinzipiellen Gründen abgelehnt.

Stadtv. Emmelius hat angeregt, Papierkästen für die Anlagen zu beschaffen und die Lieferung von zwei Kästen nach dem in Homburg gebräuchlichen Muster veran­laßt. Die Kosten mit 33,50 Mk. werden bewilligt.

Der Badeofen in der Stadt Mädchenschule ist schadhaft und wurde bereits durch einen neuen ersetzt, damit die Badeeinrichtung beim Wiederbeginn des Unterrichts be­triebsfähig war. Die hierfür nötigen 410 Mk. werden nach­träglich bewilligt. .

Mr die städtischen Wiesen sollen 300 Zentner Kamst und 200 Zentner Thomasmehl bestellt werden. Außerdem wird die Beschaffung einer Streumaschiue vorgeschlagen.

Stadtv. Watlenfels regt die Düngung der städtischen Wiesen mit dem bei der Kläranlage gewonnenen Schlamme an. Der Vorsitzende teilt mit, daß sich die damit an­gestellten Düngungsoersuche bewahrt haben. Nach einigen Bemerkungen des Stadtv. EmmeliuS wird ein Kredit von 300 Mk. für die Streumaschine bewilligt und die Frage der Düngerbeschaffung an die Deputation zurückverwiesen.

Die Kosten der Fe l d b erc i nigun g recht? der Lahn belaufen stch auf 81 571,20 Mk. Bereits früher waren 60 000 Mk. bewilligt worden und heute erfolgt Nachbemilli- gung des Restbetrages. Stadtv. Helfrich teilt hierzu mit, daß die Stadt da§ neue Gelände für die neue Straße nach Krofdorf bei den Feldbercinigungsarbeitcn kostenlos erhalten habe, das mit 14 000 Mk. zu bewerten sei, und ebenso das Gelände für den Fußsteig an der Straße nach Heuchelheim, dessen Wert 7000 Mk. betrage. Somit habe die Stadt einen Wert empfangen, der den-heute angeforderten Mehrkosten entspreche.

Wirtschoftskonzcssionsgesuche.

Ein Gesuch des A. Reuter um Erlaubnis zum Schank­wirtschaftsbetrieb im Hause Son neu str e 13, bei dem es sich um eine bestehende Wirtschaft handelt, wird befürwortet.

Auch bei dem Gesuch des O. Sieck für das Haus Hamm st raße 14 handelt es sich um eine bestehende Wirt­schaft, doch beantragt der Ausschuß Nichtbesürwortung, da ein Bedürfnis für die Wirtschaft nicht vorliege. Gegen die Person des Gesuchsteller? liegt nichts vor.

Stadtv. Schmall empfiehlt Genehmigung de? Gesuches, da der Gesuchsteller weniger Wert auf die Schank- als auf die Gastwirtschaft lege. Auch die Stadtv. Haubach, Huhn, Krumm und Dr. Ebel sprechen sich im Sinne des Gesuch­stellers aus, worauf die Bedürfnisfrage gegen eine Stimme bejaht wird.

H. Page ersucht ebenfalls um Wirtschaft?betriebS-Er- ckaubnis und zwar für den großen Steinweg 14. Die Wirtschaft dort ist seit einem Jahr in Betrieb und der seit­herige Inhaber gibt sie auf, weil er seine Rechnung nicht gefunden hat. Die BedürfniSsrage soll deshalb nicht befür­wortet werden.

H. Diergardt will die Konzession, die er im Hause Da mm str. 39 besitzt, von zwei auf drei Zimmer ausgedehnt haben. Die beantragte Ablehnung dieses Gesuchs findet die Genehmigung der Versammlung.

G. T rin kau? sucht auf Grund dec Bauplans um Konzessionserteilung für seinen Neubau im Seltersweg nach. Die Versammlung spricht sich für Konzessionserteilung au? und zwar von dem Tage ab, in dem die Konzession in dem gegenwärtigen provisorischen Lokal de? Gesuchstellers erlischt.

Verschiedenes.

Die Querstraße zwischen Liebigstraße und Riegelpfad wird nach dem in der letzten Zeit befolgten Grundsatz, die Straßen nach Stiftern zu benennen, Wilsonstraße genannt. Stadtv. Dr. Ebel fragt an, ob dort nicht ein alter Flur­name vorhanden sei, dessen Erinnerung man in dem Straßen­namen noch erhalten könne. Der Vorsitzende erklärt, zu diesem Zweck könne eine andere der vielen in jener Gegend noch zu benennenden Straßen dienen. Stadtv. W a l lenfels befürwortet den vorgeschlagenen Namen.

Die Straße bei den Wohnhäusern für Eisenbahnbeamte neben der Frankfurterstraße soll den Namen Budde straße erhalten, was Zustimmung findet.

Die von L. Moll im Auftrag des Eisenbahn-Komitees für die Bahn Lieh-Grün berg beantragte Uebernahme von Aktien dieser Bahn durch die Stadt Gießen wird ab- gelehnt.

Ein Gesuch um Erlaß von Grasgeld wegen Ver­lusts der Ernte findet aus prinzipiellen Gründen keine Zu­stimmung.

Einige freihändig erfolgten Holzabgaben aus der Hand, die in den Rechnungsjahren 1905 und 1906 vorfielen, werden genehmigt.

Die von Dr. Zinßer nachgesuchte Erlaubnis zur Auf­nahme Unfallverletzter in seinem Haus Goethestraße 10 wird erteilt.

Der Wirtschaftsp lan für die Stadtwaldungen fieht entsprechend dem kürzlich von Stadtv. Profeffor Dr. Wimmenauer vorgeschlagenen und kürzlich genehmigten allg. WirtschaftSplan für 1907 da? Sehlagen von 8200 Fest­metern Holz vor. Für Wegverbcfserungen sollen 2350 Mk. (200 Mk. weniger als im Vorjahr) und für neue Wege 7783 (rund 1000 Mk. weniger) aufgewendet werden. Die Versammlung stimmt zu.

Ebenso wird zugestimmt, daß nach einem von Professor Dr. Wimmenauer gemachten Vorschlag, das Stammholz, falls die Submission vor der Fällung erfolgt, je nach Wunsch der Steigerer mit oder ohne Rinde abgegeben werden soll; wenn die Submission nach der Fällung erfolgt, soll die Ab­gabe mit Rinde Regel sein. Stadtv. Enimdiu? spricht sich für letztere Form aus, zumal in Preußen, wo diese all­gemein üblich sei, nach von ihm gemachten Feststellungen höhere Preise erzielt worden seien als in Hessen bei der Ab­gabe ohne Rinde.

Die Stadtvv. Jann und Schmoll bitten zum Schluß der öffentlichen Sitzung noch um Beschleunigung eines Ge­such? des Herrn Brnchhäuser um Einführung von Gas in seinen Neubau. Die Sache steht nach Mitteilung deS Vorsitzenden auf der Tagesordnung der nächste Woche statt- sindenden Deputationssitzung.

*

In der nichtöffentlichen Sitzung erfolgte die Fest­stellung mehrerer Bebauungspläne. Ihre Offen­legung wird in kürzester Zeit erfolgen.

Der Prozeß Karinernann-Wertöold«

(Ausführlicher Bericht.)

R. B. D a r m st a d t, 20. Sept.

Ein interessanter Preßprozeß ist heute vor der hiesigen Strafkammer verhandelt worden. Wenige Tage nach der Wahl des Reichstagsabg. Berthold hier tauchte in der Stadt überall das Gerücht auf, der Abgeordnete sei nach einem sozialdemokratischen Siegesfest in Arheilgen betrunken in die Weinstube zumSporer Tor" gekommen, habe sich dort als Reichstagsabgeordneter feiern lassen und sei schließlich völlig bezecht unter den Tisch gesunken, wo man dann allerlei Allotria mit ihm getwieben Hube, bis er infolge eines Streits an die frische Luft befördert wurde. Als dies Gerücht immer offener und bestimmter erzählt und geglaubt wurde, entschloß sich der Redakteur Friedrich Hannemann, der Sache auf den Grund zu gehen und sowohl die Inhaberin der Weinstube, wie alte leicht ermittelten Zeugen des Vorfalls und ein Schutzmann bestätigten die volle Wahrheit des Gerüchts. Hannemann teilte nun die stenographisch von ihm fixierten Zeugenaussagen dem ihm befreundeten Kollegen Bandlow vomTägl. Anz." mit, und die Folge war ein Artikel mit der Schilderung des ganzen Vorfalls in diesem Blatte. 9hm stellte sich aber alsbald heraus, daß sich zwar der ganze Vorfall wirklich so zugetragen, aber der Held desselben nicht der Abg. Berthold gewesen ist, sämtliche Zeugen und die Wirtin also der Mystifikation eines Schwindlers zum Opfer ge­fallen sind, der obendrein noch einen Schuldschein mit dem Namen Berthold ausgestellt hatte. Die Parteifreunde des Herrn Berthold beriefen eine große Volksversammlung ein, sprachen heftig stundenlang über denSchurkenstreich" der beiden Redakteure, ließen im ganzen Wahlkreise viele Tau­sende von Flugblättern mit der Aufforderung zum Boykott der bürgerlichen Presse erscheinen, welche die öffentliche Moral vergifte usw. und forderten Herrn Berthold auf, den Staatsanwalt gegen die Beiden anzurufen. In der heutigen Verhandlung bestätigten nun sämtliche Zeugen, daß sich der Betrunkene selber als der Reichstagsabg. B. vorgesteltt habe und sie alle fest davon überzeugt waren, es mit der Person desselben zu tun gehabt zu haben. Redakteur Hannemann bekundete, daß er lediglich diese Zeugenaussagen weitergegeben habe. Er habe die berech­tigten Interessen seiner Partei gewahrt und ihm stehe daher der § 193 zur Seite. Sein Nechtsbeistand, Justizrat Hall­wachs, führte aus, daß dec Angeklagte weder straf- noch preßrechtlich verantwortlich zu machen fei; der iulriminierte Artikel enthalte nur Tatsachen, keine formellen Beleidig­ungen. Auch der Verteidiger Vandlows, Dr. Hofmann II., beantragte unter Berufung aus § 193 Freisprechung, wäh­rend der Staatsanwalt für jeden der beiden Angeklagten 100 Mk. Geldstrafe beantragte. Der als Sachverständiger vernommene Chefredakteur Dr. W a ld ä st e l belündete, daß Redakteur Haiinemann ihm feit Jahren als ein äußerst zuverlässiger und gewissenhafter Journalist bekannt sei und das Möglichste getan habe, um die Wahrheit zu ermitteln. Der Gerichtshof erkannte, wie wir meldeten, gegen Hann e- mann auf Freisprechung und Neberweisung seines Gerichtskostenanteils auf die Staatskasse; er habe mit offenem Visier seine Rechte zur Belämpsung eines politischen Gegners ausgeübt und in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt. Redakteur Bandlow wurde zu 50 Mark Geldstrafe verurteilt, dem Beleidigten auch die Publikationsbefugnis imTägl. Anz." zugesprochen.

Wir unsererseits haben dazu noch zu bemerken, daß auch uns die Nachricht von diesem angeblichen häßlichen Abenteuer des Herrn Berthold sofort zukam. Indes haben wir von ihrer Veröffentlichung Ab stand genommen.

Kurz vor Schluß der Redaktion ist uns über diesen Prozeß noch ein zweiter Bericht zugegangen, dem wir fol­gendes entnehmen:

Ein vom Vorsitzenden Landgerichtsdirektor Dornseiff an­geregter Vergleichsversuch scheiterte an dem Wider­spruch des Beleidigten. Der Vorsitzende sagte u. a.:Wenn es doch endlich einmal so weit wäre, daß derartige persönliche Dinge aus den Zeitungen heransblieben. Ein an­ständiges Blatt bringt so etwas nicht. Das ist nicht die rechte Art der Kampfesweise. Das hätten Sie (zu dem Redakteur Band­low gewandt) fühlen und Herrn Hannemann sagen müssen". Dem­gegenüber meint Hannemann, daß es ein Usus geworden sei, in den politischen und Wahlkampf persönliche Dinge zu tragen, worauf der Vorsitzende erwiderte:Dann ist es erst recht Sache der Journalisten dafür zu sorgen, daß das in den Zeitungen vermieden wird."

Die Anklagerede des Staatsanwalts Dr. Krug enthält einige sehr beachtenswerte Stellen, die hier wiedergegeben seien: Berthold war auf gesetzlichem Wege be­rufen zur Mitarbeit im vornehmsten Amt, das das Volk zu ver­geben hat, als Reichstagsabgeordneter. Aus diesem Recht ist aber auch für ihn die Pflicht erwachsen, mehr als ein anderer in öffentlich:r Stellung seine moralische Tadel­losigkeit zu wahren. Nicht nur zur Wahl, sondern auch zur Ausübung seines Amtes bedarf der Abgeordnete des Ver­trauens. Und dieses Vertrauen dürfe nicht untergraben, son­dern müsse geschützt werden gegen leichtfertige Angriffe. D-as öffentliche Interesse geht darum hier über die eigene Wählerschaft hinaus. Jeder Bürger deS Kreises hat ein Interesse daran, daß an der sittlichen Festigkeit des zum Abgeordneten GewäRten nicht gerüttelt werden kann. Mlgcmein wird bei Wahlen über Mangel an Kandidaten geklagt. Zweifellos ist Schuld daran, wie sehr die Kandidaten (Wir möchten diesen vortrefflichen und leider nur allzu richtigen Worten hinzufügen: nicht nur die Kandidaten, sondern jeder, der sich auf die öffentliche Arena des Wahlkampfes begiebt, namentlich auch jeder politische Jour­nalist. D. Red.) im Wahlkampfe frivolen und leicht­fertigen Angriffen auf die private Ehre ausge­setzt sind. Man wollte hier eben dem Sieger im Wahlkampfe noch eines auswischen. Als straferschwerend müsse auch in Betracht kommen, daß der Tägl. Anz. eine Richtig­stellung verspätet gebracht hat, und damit die Woh'anstnndig- keit hat vermissen lassen, die man fordern muß. Der Schutz des § 193 liegt aus dem Nahmen jeglicher Erörterung. Ms einzigen Milderungsgruud will er bei Bandlow dessen Jugend gelten lassen und bei Hannemann liormlose Gutgläubigkeit, die wohl seinem Charakter eigen sei. Der Staatsanwalt beantragt für beide Angcllagten eine Geldstrafe von je 100 Mark.

In dem Urteil sagt das Gericht, dem Angeklagten H. müsse geglaubt werden, daß er als Mitarbeiter nationalliberaler Blätter im politischen Interesse gehandelt habe. Der Schutz des § 193 stehe ihm also zur Seite. Er müßte danach freigesprochen werden, auch weil aus der Form der Notiz nicht die Wsicht einer Beleidigung zu entnehmen ist. Anders liege es bei Bandlow, der selbst erklärt hat, die Mgelegenheit nicht als eine politische be­trachtet zu haben. Also müsse ihm der Schutz des § 193 ver­sagt bleiben. Vielmehr müßte er wegen Beleidigung (§ 183) ver­urteilt werden.

Ans Oia-t und Land.

Sprechstunden der Redaktion 111 Ub-r vorm., i/?71/28 Uhr a^ds. Gießen, 21. Sept. 1906.

I n dec nächsten Schwurgecichtsperiode werden nachstehende Fälle zur Verhandlung ge­langen: 1. Montag, 24. September, vormittag? 91/, Uhr: Johanne? Keßlec in Großen wegen Notzuchtsversuchs. An­klagevertreter: Staatsanwalt Hoos; Vertcidigec: Rechts­anwälte Grünewald, Leun und Fischer. 2. Dienstag, 25. Sept., vorm. 9 Uhr: Peter Rnckelshaufen Eheleute von Ehringshausen wegen Meineide?. Ankl.-Vertr.: Ober" staatsanwalt Theobald; Vert.: R.-A. Raab. 3. Mittwoch, 26. Sept., vorm. 9 Uhr: Christian Streurn von Locbach wegen Notzuchtsversuchs. Ankl.-Vertr.: Gerichtsassessor Neu­rath; Vert.: R.-A. Dr. Stahl. 4. Donnerstag, 27. Sept., vorm. 9 Uhr: Kallmann Schwab von Grebenau wegen Meineides. Ankl.-Vertr.: Gerichtsassessor Dr. Hetzel; Vert.: N.-A. Katz. 5. Freitag, 28. Sept., vorm. 9 Uhr: Friedrich Buß von Niedernhausen wegen Totschlags. Ankl.-Vertr.: Oberstaatsanwalt Theobald; Vert.: N.-A. Justizrat Weidig. 6. SamStag, 29. Sept., vorm. 9 Uhr: Elisabeths Nenkec von AngerSbach wegen Körperverletzung mit tätlichem Erfolg. Ankl.-Vertr.: Ger.-Äss. Dr. Hetzel; Bert.: N.-A. Engisch, 7. Montag, 1. Oktober, vorm. 9 Uhr: Otto Ullrich von Geiß-Nidda wegen Verbrechen? im Amte. Ankl.-Vertr.: Ger.-Ass. Dr. Hetzel; Vert.: N.-A. Justizrat Dr. Gutsteisch. 8. Dienstag, 2. Okt., vorm. 9 Uhr: Friedrich Zimmer von Bisses wegen Verbrechen? im Amte. Ankl.-Vertr.: Staatsanw. Neuß; Vert.: N.-A. Arnold.

-t- Langsdorf, 19. Sept. Der von btfm Bürger­meister Köhler mit Unterstützung Großh. Statttsregierung und unter Mitwirkung de? Professor? Sieglin zu Hohen­heim, de? verstorbenen Forstmeisters Heyer zu Gießen, des Herrn Schulrats Dosch zu Worms, des Fischmeister? Hartmann daselbst, besonders aber unter liebevoller För­derung durch den verstorbenen hochverehrten Pöooinzial- dircktoc Gehcimerat v. Bechtold wieder herge stellte hiesige sogen. Gemeindesee wurde heute durch den Fischhändler Heinrich Döll V. zu Villingen unter Assistenz des neuge­wählten Bürgermeister? Beigeordneten Schiel abgefischt und gab einen Ertrag im Werte von mehr als 1000 Mk. Dec Gcmeindesec mißt 9 Morgen 114 Klafter. Unterm 2. Juni 1901 hat dec Bürgermeister Köhler dem Großh. Kreisamt Gießen einen sehr ausführlichen Bericht erstattet, von dem Abschrift im Pcotokollbuch der Gemeinde LangSdocf nieder­gelegt ist, dahingehend, daß in der Gemarkung Langsdorf bezw. in Eigentum der Gemeinde, des Fürsten zu SolmL- Braunsels und von Privaten im ganzen 68 Morgen 855 Klafter teils zerstörte Teiche, teils versumpfte Ländereien vor­handen seien, die zu Teichanlagen geeignet seien und rentieren würden. Wenn man bedenkt, daß dieser Teich, der erst feit kurzer Zeit zufolge de? energischen Vorgehen? de? Bürger­meister Köhler nmuehr bereits insgesamt 1800 bi? 2000 Mk. man kann wohl sagen Nettoeinnah men der Ge­meinde verschafft hat, so bleibt es gewiß zu bedauern, daß dec Gemeinderat dem Bestreben de? Bürgermeisters Köhler auf dem Wege zu weiterer Wiederherstellung der vorhandenen und unter der früheren 23enva(tung zerstörten Teiche nicht erfolgt ist. Der Gemeindesce hat nach seiner Neubespannung mit Wasser feine Mindererträge an Gras und Ried ergeben, lieferte dazu aber die oben erwähnten Mehreinnahmen (für Fische), versorgt die Langsdorfer Bier-Niederlage von Friedel u. Asprion zu Gießen, eine Metzgerei und alle Pri­vaten von Langsdorf, die Letztere der vorgenannten beider Eisbäuser sich bedienen, mit dem erforderlichen Eis, bietet im Winter eine prachtvolle Schlittschuhbahn und schafft dem neugegründeten Schw im m v ere in, dec in diesem Sommer eine Nuderbootfahctgelegenheit einrichtete, erst die Existenzmöglichkeit. Man sieht hieran?, wie so sehr Nützliches noch innerhalb unserer Gemeindeverwaltungen auf diesem Gebiete zu schaffen möglich märe, wenn nur die Leute immer den guten Willen und das nötige Verständnis dazu hätten. _____________

Au? Lich wird uns von geschätzter Seite geschrieben:

Die Zahl der Fachwerkhäuser, die sich der verhüllenden Tünche entledigen und wieder so zu präsentieren suchen, wie ihre biederen Werkmeister sie einst hingestellt hatten, ist hier erfreulich im Wachsen. Soeben ist wieder eine charakteristische Fassade (Bahnhofstraße 14, das zweite Haus vom Wall, nnmillelbar neben dem alten Arns- burger Hof) freigelegt worden, die den Wanderer auch durch einen sinnigen Spruch erfreut. Es steht an dem Hanptbalken zu lesen: DIESES (HAUS HA)T ERBAUT HERMANN PHILIPS HÜTZEL UND SEINE HAUSFRAU ANNA CATHARINA DURCH GOTTES HILF UND MACHT AUS NOTH UND NICHT AUS PRACHT DER ZlMMERMAN JOH. ADAM SPAHR. ANNO 1725 D. 16 T. MARTY. Das hübsche, stolz be­scheidene Versleiu, aus dem der gute, alte Vürgersinn so vernehmlich spricht, war nicht Herrn Hermann Philips Hützels alleiniges geistiges Eigentum; es findet sich auch über dem Torweg von Johann Henrich W i n n s Haus, Schindergasse 11/15, das Zimmer- melfter Johannes Ulrich, wohl um dieselbe Zeit, erbaut hat. Wie mancher nette Suntd) mag mit der Zeit zum Vorschein kommen und, mit heller Farbe auf kräftig rot gestrichenem Holz hervor- geboben, den Leser erfreuen, ohne ihm viel Kopfzerbrechen zu machen. Nur ist Vorsicht im Ergänzen angezeigt, sonst kann der alle Sinn verdunkelt werden, wie in dem lateinischen Distichon am Reh e'schen Hans in der Schloßgasse, das schon vor mehreren Jahren einmal, aber in zwei falschen Fassungen in diesem Blatte veröffentlicht wurde. Vor der Wiederherstellung las man und liest mit einiger Mühe auch ietzt noch:

NON EST CREDE MIHI INSIGNES QVI POSSIDET J3DES DIVES: SED DIVES CVI SATIS VNA DOMVS.

I. T. SPRENGER 2EDIFICATOR.

Zu deutsch: Nicht der, glaube mir, ist reich, der prächtig« Paläste besitzt, sondern reich ist, wem ein Haus genug. I.T. Sprenger, Erbauer. 8.__

Äsrnft rind rvissenschast.

Ein neues Drama von Vanl Heyse vermittelt das neueste Heft vonNord und Süd" (Breslau, Schlesische Verlagsanstalt von S. Schottlaender). Es ist betiteltM utter unb Tochter* und behandelt das durch unglückselige Verquickung der Umstände zerstörte Glück einer bis dahin friedlich lebenden Familie. _

Wann, schließ mir die Sparbüchse auf, ich will mir Fcn)s ächte Sodener Mineral-Pastillen kaufen, damit ich morgen wieder gesund bin und in die Schule geben kann. Schäfchen du, die brauchst du dir doch nicht selbst zu kaufen ! Der Papa bringt wieder sechs Schachteln mit, damit wir sie im Hause haben und dann sollst du sehen, wie schnell die Schluckbeschwerden und der dumme kLW Husten fort sind. Fays ächte Sodener kosten nur 85 W mm und sind in allen einschlägigen Geschäften zu haben, (hr /,

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