143 Zweites Blatt 1^6. Jahrgang Donnerstag Äl.Ium 1906
fcl^etnl «,11» mit «u-n-chm- bet Srnrntog«. 9 Rr . . . Ro1°ti°n-dru« und Verlag der Brühl'fch«
Die „Siebener Samllknbiattet" werben dem RIA 8^ Unw-rstiLttibrn-kerek R. Lange. ®.*=.
b,i8c,eat- ®“ SSL L X/M $ 1 H lLLi@LaK,l. »ebattton.etpAIH«. u.Drnckerei: SchuMr.».
^ielfildie Eanbwlt erlchebrl monatlich einmal. V |J V 5^’9'V V V V V- Tel. Slr. dl. Telegr.-Lbr. i Üryelget Sieben.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigebiatt für den Kreis Gießen.
Aer Jass Koress
Die amtliche „Darmst. Ztg." veröffentlicht heute Aus- lasiungcn zum .Fall Korell", denen die Chiffre „0. K.“ vorangeht. Diese etwas mysteriös scheinenden Buchstaben bedeuten zweifellos „Ober-Konsistorium", sodaß also der ganze Artikel als hoch offiziös anzusehen ist. Er lautet:
Drc durch die Zeitungen gehende Nachricht, es sei Pfarrer Korell in K'önigstädten wegen seines Verhaltens bei der A c i chs ta g s st i chwa h l für Darmstadt-Groß-Gerau von dem Ero»herzoglichen Ovcrkonsistorium zu der Disziplinarstrafe des Verweises verurteilt worden, stehl richtig.
Naci)d:m dies in die Lefsentlichkeit gelangte, verlangt man mit Recht Angabe der Gründe hierfür. Diese lauten nach dem Erkenntnis vom 29. Mai d. I. wie folgt:
Es steht fest, daß Pfarrer StoreU für die auf den 25. April d. I. mweraumre Reicl)stagswahl für den Bezirk Darmstadt-Grost-Gerau als Kandidat des „Wahlausschusses der vereinigten Liberalen'' aufgestellt wurde und da» er für seine Wahl und gegen die Kandidaturen Stein („bürgerliche Parteien") und Berthold (Sozial- dcmokrat) mit starker Agitation tätig war.
Es bleibt hier des Näheren unerörtert, daß cs b e d e n k l i ch und deshalb unerwünscht ist, wenn ein G e i st l i ch e r da, wo so entschiedene politische Gegensätze herrsck^cn, Gegenstand und Mitveranstalter einer solchen Agitation wird. Gewi» ist, daß die feinen und sehr empfindlichen Beziehungen des G e i ft l i ch e n zu einem Teil seiner — doch auch politisch geschiedenen — Gemeind eglie- der notleiden müssen, und da» hierdurch seine dienstliche Stellung und Tätigkeit in der Gemeinde schwer gefährdet zu werden droht. Aber genügender Griind zu disziplinarischem Vorgehen gegen den Geisiliä>cn wird durch cinc solche HandlungÄveise nicht gegeben. Es scheidet deshalb hier alles aus, was bis zu dem Zeitpunkte geschah, wo Pfarrer Korell in der Hauptwahl unterlag und nun die Stichwahl zwischen Stein und Berthold nötig wurde.
Dagegen ist von großer Erheblichkeit, wie sich Pfarrer Korell m dieser Stichwahl stellte. Er erließ eine Erklärung „An meine Wähler", also lautend:
„Der 25. illprll hat mich nicht in die Stichwahl gebracht. Meine persönliche Aufgabe für die Reichstagsersatzwahl 1906 ist erledigt, ich lege meinen Auftrag zurück in die Hände des Wahlausschusses der „vereinigten Literalen". Uebrig bleibt mir nur die Pflicht, Dank, herzlichen Dank allen meinen Wühlern zu sagen, daß sie mir ihr Vertrauen geschenkt haben.
Eines hat das Wahlergebnis mit unbestreitbarer "Deutlichkeit erwiesen: der entschieden sozial gerichtete Liberalismus hat festen Boden in der Wählerschaft des Wahlkreises Darmftadt- Gro^Gerau. Von 1900 freisinnigen Stimmen ist die Zahl der „vereinigten Liberalen" auf 5800 gestiegen. Sie sind schon nach diesem ersten Versuche zweifellos mit die stärkste der sogcnamiten bürgerlichen Parteien; die Reaktion und die Sozialdemokratie, denen beiden ich eine beträchtliche Zahl Stiin- men abgenonimen habe, können nicht mehr über die „vereinigten Liberalen" spötteln.
Die Wahlzisfern zeigen jebem, der sehen will, daß das Mandat nur durch den Liberalismus erobert werden kann, der von links Stimmen gewinnt und festhält.
Ich höre, daß hie und da Enttäuschung vorhanden ist, weil wir nicht in die Stichwahl gekommen sind. Nun: auch ent morscher Baum fällt nicht auf einen Hieb. Wir haben aber durch den 25. April geradezu die Pflicht, mitzuwirken an den großen Aufgaben des Liberalismus in unserem deutschen Valerlande. Liberale! Organisiert Euch! Arbeitet, daß die Freiheit und Wohlfahrt und durch sie das Vaterland steige. Glück auf!
Königstädten, am 26. April 1906.
(unterzeichnet) Adolf Korell."
Diese Erklärung faüd entsprechend der bis dahin stattgchabtcn Entwickelung der Dinge in den weitesten Kreisen die Auffassung, daß damit ein N icht eintreten für Stein und ein Eintreten für Berthold empfohlen sein sollte.
In der Tat gab nunmehr der „Wahlausschuß der vereinigten Liberalen" die Parole aus, für Berthold zu stimmen.
Pfarrer Korell hat sich direkt und deutlich hierzu nicht geäußert ; wenigstens ließ sich ihm in dieser Hinsicht nichts nachweisen, obgleich ein sozialdemokratischer Wohlauf- a uf ru s seine ausdrückliche Stellungnahme zu g u n ft e it Bertholds als angeblich e r s o t g t behauptete.
Pfarrer Korell selbst sagt in seiner Vernehmlassung vom 16. d. Mts.:
„Da ich weder dem Parteivorstand noch dem Wahlausschüsse als 'JJlitgheb angehörte, trat ich nach dem 25. April zurück in die Reihe der Wähler und hatte lediglich als solcher meine Entscheidung für die Stichwahl zu treffen. Bei dem Zustandeko>nmen der von' dem Wahlausschüsse gegebenen Parole habe ich in keiner Weise, weder beratend noch beschließend, mit- gewirkt."
Es liegen uns keine Beiveise vor, die uns erlauben, diese Angabe abzulehnen. Gewiß ist, daß Pfarrer Korell am Tage der Stichwahl von seinem Wahlort abwesend iuar, also überhaupt nicht wählte.
Es muß hiernach angenommen werden, da» er die Wahl Bertholds nicht positiv beförderte, aber er hat sie offenbar befördert durch das, was er unterließ und was er n i d) t hätte unterlassen dürfen.
Es war ihm nicht zuzumuten, daß er zur Stichwahl öffentlich Stellung nehme, oder gar daß er sich für Stein erkläre, aber e r mußte alsPfarrer unmißverständlich zeigen, daß er nicht, wie geglaubt wurde und nach der angezogenen Sachlage geglaubt werden mußte, d i e W a h l B e r t h o l d s billige. Dann blieb feinen Wählern immer noch die Möglichkeit unbeeinflußter Entschließung, z. B. and; völliger Stunmenthattung. Pfarrer Korell hat aber etwas der Art nicht erklärt und hat so die Meinung, er sei nunmehr für Bertholds W a h l, mittelbar gefördert. Ob er dies wollte, läßt sich nicht nachweijeii. Es ist aber aiizunehmen, daß er dem Wahlausschuß, der seither so unpassend und stark für ihn gewirkt hatte, nut dem er desbalb eng verbunden war und dem er Tank schuldete, nicht die Pläne kreuzen wollte. Rian kann em solches Gefühl verstehen,- aber wer dies Gefühl hegt und in die Tat überführt, muß wenigstens in der Lage sein, durch eine solche Handlungsweise nicht höhere Pflichten zu verletzen. . . _r , . . , ,
Pfarrer Korell aber ivar Getitlicher und deshalb hierzu nicht in der Lage; er hatte solche Pflichten, und er hat sie verletzt.
Es steht fest, daß die S o z i a l d e m o f r a 11 e sich selbst als eine revolutionäre Partei erklärt und Gegnerin b er bestehenden G es e l l s ch a f t s - und Staatsordnung und (trotz dem Satz, die Religion sei Privatsache, und unbeschadet etwaiger persönlicher Kirchlichkeit der einzelnen Sozialdenwkraten) eine Feindin von Kirche und Religion ist. Tie Amtspflicht eines evangelischen Geistlichen und die revolutionäre Sozialdemokratie als solche liehen in direktem Gegensatz zu einander. Ein Geistlicher, der ihr zuneigt, wird allein richtig handeln, wenn
er seinen Beruf aufgibt. Täte er es nicht freiwillig, so müßte die Behörde dies Ausgeben erzivingen. Hierzu (worüber übrigens nur dem kirchlichen Disziplinarhof die Entscheidlina zu- stehcn würde) fehlt aber im Frageiall die erforderliche Unterlage. Jedenfalls hat Pfarrer Korell weder unmittelbar noch mittelbar zugegeben, jein Verhältnis zur Sozialdemokratie sei ein freundliches. Solange er selbst Wahlkandidat war, hat er auch die Sozial- deinokratie bekämpft. Sein Verhalten, soweit es ihm mit Grund zum Vorwurf gemacht wird, ist deshalb fein solches, um ihn des für eine fernere segensreiche Amtswirkfamkeit erforderlichen Ansehens und Vertrauens n n würdig erscheinen zit lassen (Dis- ziplinargesetz § 5, Ziffer 1), aber ein solches, das nut den besonderen Standespflichten eines Geistlichen imoereinbarlich unb geeignet ist, die A ch t u n g und das Vertrauen, die |em Beruf erfordert, zu beeinträchtigen (Disziplinargefetz § 10).
Pfarrer Korell mußte einsehen, daß seine B e r u s S p f l i ch t en, so lange er int Amte blieb, seinen vermeintlichen volitischen P a r l e l pflichten vorgingen. Er mußte dies umsomehr em- sehen und danad) handeln, als die fraglidic Reichstagswahl durch ganz besondere Umstände nötig geworden war.
Tie „Partei" hatte den „Genossen" Eramer genötigt, fein Mandat mederzulegen. weil er in einer völlig polnischen Angelegenheit örtlichen Interesses sich Audienz beim Großherzog erwirkt hatte. Der bann als sein Nachfolger aufgestellte Wahlkanbibat Berthold galt als ber radikalen Richtung der Sozialdemokratie angehörig, und feine Wahl hat Pfarrer Slorcll mittelbar befördert. Es ist klar, daß diese gesamten Erwägungeii die G e i ft e r verwirren und die Gemüter erregen mußten, zunächst in Korells Gemeinde, Königstädten, dann aber auch nicht bloß in der Wählerschaft des Bezirks und in Hessen, sondern in ganz Deiitschland, wie die Presse der letzteii Wod)en bezeugt. Wenn dadurch das Ansehen Korells als Gei st lick) er geschädigt wird, so s ck) ä d i g t ch i e s auch d i e K i r ck) e. Und es ist Pflicht ber Kirchen de Hörde, klar unb beutlich aus- zusprechen, daß ein Pfarrer auch den Schein meiden must, Parteigänger ber Sozialbemokratie zu fein.
Pfarrer Korrell erklärt in feiner Vernehmlassung vom 16. ds. Mts. selbst es als eine falsche Meinung, wenn geglaubt werbe, er hätte, weil er Pfarrer sei, öffentlich Stellung nehmen müssen. „Als Pfarrer hatte ich die Pflicht, mich nicht öffentlich in die Wahlsache einzumischen. Ich hätte damit in Wirklichkeit die Interessen der evangelisd)en Kirche verletzt/ Dies mag im allgemeinen richtig fein. Jedoch gerade die Interessen ber evangelischen Kirche finb hier dadurch verletzt, daß burd) das gegenüber der Oeffentlich- feit eine Verschuldung m sich schließende Schweigen Korells die Meinung entstehen unb — unwidersprochen — sich verbreiten konnte, ein Geistlicher halte den Sieg der Sozialdemo- k r a t i e trotz ihrer revolutionären, antireligiösen unb antikirchlichen Agitation für das „kleinere Hebe l" gegenüber dem des Gegenkandidaten.
Hiernad) muß das Oberkonsistorium das Verhalten des Pfarrers Korell entschieden mißbilligen und eine Ahndung desselben herbeisühren.
Es wurde deshalb gegen ihn auf die D i s z i p l i n a r st r a f e d es Verweises erkannt.
In diesen mehr langen als gründlichen Ausführungen, deren sprachliche Eigenheiten — eS sei nur bas unmögliche Wort „Vernehmlassung" heranSgegriffen — wenig erfreulich sind, wiederholt sich fortwährend die Tatsache, daß Pfarrer Korell durch sein passives Verhalten, sein überraschendes und durch nichts zu motivierendes konstantes Schweigen bei der Darmstädter Neichstagsstichwahl ber Parole der sozialliberalen Parteileitung, den radikalen Sozialdemokraten Berthold zu wählen, indirekt zugestimmt zu haben scheint. Und diese, als verwerflich für einen Geistlichen leicht zu begründende Tatsache wird dazu führen, daß weite Kreise der Bevölkerung dem Vorgehen des Oberkonsistoriums beistimmen werden. Eine Versammlung des Freisinnigen Vereins zu Darmstadt hat freilich am Mittwoch folgende Resolution einstimmig angenommen:
Die zahlreich besuchte Versammlung des Vereins der freisinnigen Partei protestiert mit aller Entschiedenheit gegen die Maßregelung ihres Reichstagskandidaten, des Herrn Pfarrer Korell, seitens des Oberkonfistoriums, als eine Schmälerung seiner staatsbürgerlichen Rechte. Sic spricht Herrn Pfarrer Korell ihren Dank für seine bisherige Tätigkeit im Interesse des Liberalismus und ihr vollstes Vertrauen aus, und nimmt mit Genugtuung Kenntnis von seiner Ziffage, dein entschiedenen Liberalismus nne bisher auch fernerhin seine Kräfte zu widmen.
Wir meinen, daß ein Pfarrer in noch erhöhterem Grade als jeder andere Staatsbeamte mit allergrößter Peinlichkeit die bestehende Staatsordnung zu stützen die oberste Pflicht hack und auch den Schein unbedingt vermeiden muß, als neige er staacksumwälzenden Tendenzen zu. Wenn ein Pfarrer die ihm durch seinen Beruf ohne weiteres selbstverständlich gezogenen Schranken in seiner politischen Betätigung nicht strenge innehält und wenn sein Schweigen in einer verhängnisvollen Situation als Förderung (nicht Beförderung!) staatsfeindlicher Bestrebungen von weiten Volkskreisen aufgefaßt werden kann, dann hat u. E. die ihm vorgesetzte Behörde die Pflicht, ihn in die Schranken seines Standes zurückzu v e r w e i s en.
Ein Artikel der „Franks. Muest. Nachr.", dessen Verfasser mit Herrn Korell sehr intim tut, versichert, daß oer Pfarrer zweifellos „auch nicht den Schatten einer Maßregelung auf sich sitzen lassen wird. Man kann erwarten, daß er den Kamps für seine Ueberzeugungs- treue bis zum äußersten Ende durchführt." Wie dies geschehen wird, das muß man abwarten, zumal das Frankfurter Blatt selbst angibt, daß gegen die Disziplinarstrafe eines Verweises des Rechtsmittel einer Berufung nicht zulässig ist und Herr Korell wohl keine Lust und auch, wie ja selbst das Lberkonfistorium zugibt, Leinen Grund hat, sich des geistlichen Gewandes zu entäußern.
politische Sagesschan.
Als VertrauenSdame
hat die Steingutfabrikfirma Villewh u. Boch unter Leitung des Direktors Dr. Wilkens in Dresden eine junge Dame angestellt, der die Aufgabe zufällt, in seelischer, sittlicher und wirtschafllicher Beziehung auf die Arbeiterinnen des Betriebes einzuwirken. Tie Dame steht direkt unter der Leitung des Fabrikdirektors ohne Mittelsperson; sie arbeitet vollständig getrennt von der Betriebsleitung; es ist nur Vertrauensarbeit, Vermittelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen. Während die „Fabrikpflegerin" die Wohlfal;rtseinrichtungen für die
Arbeiterinnen des Betriebes selbst einrichtet und leitet, liegt der Vertrauensdame nur die Oberaufsicht über solche (wie Bäder-, Schneider-, Weißnäh- und Handarbeitskurse, Lirankenlisten und bergt.) ob. Tie Vertrauensdame ist berechtigt, die Räume, in welchen Arbeiterinnen für sich allein oder gemeinsam mit Männern beschäftigt sind, betreten, um wahrzunehmen, ob den Bestimmungen für Sauberkeit, Ordnung und Zucht nachgekommen wird. Auch äußere Fürsorge für die Arbeiterinnen gehört zur Tätigkeit der Vertrauensdame, in Jorm von Statistiken über Wohnungsverhältnisse usw. toic wird Beraterin in äußeren wie in inneren Angelegenheiten des Lebens der Arbeiterinnen. Haus- und Krankenbesuche helfen mit, das Vertrauen zu erwecken und zu gewinnen, vor allem aber Einzelgespräche auf dem ihr zugewiesenen Zimmer im Betriebsgebäude während der Arbeitspausen. Allmählich hat sich auch die Gründung von Vereinsabenden als nutzbringend erwiesen, um ans der großen Masse der Arbeiterinnen einen kleinen Grundstock zu sammeln, bei dem eine persönliche Beeinflussung in tiefgehender Weise möglich ist. Obgleich die Arbeit erst feit dreiviertel Jahren besteht, hat sie doch schon Dank und Anerkennung sogar von feiten solcher Arbeiterinnen gesunden, die der Einrichtung zuerst mit Mißlrauen gegenüberstanden.
Mujoc von Zander und Aenosten vor den Geschworenen.
H.F. Breslau, 19. Juni.
Es wird als erster Zeuge Rechtsanwalt Dr. Grothe (Hannover), ein naher Verwandter der Angeklagten v. Zander, aufgerufen. Ec habe dem Angeklagten v. Zander 3000 Mark geliehen und, da er sie nicht zurückerhalten konnte, eingeklagt. Sein verstorbener Vater habe dem Angeklaaten bedeutend mtchr geliehen. Es sei schon vor vielen Jahren in bei; Familie die Vermutung geäußert worden, daß Frau v. Zander geistig nicht normal sei. Sie soll einmal für 1000 Mk. Sachen zur Ausschmückung des Weihnachtsbaumes gekauft, bezw. auf Borg entnommen haben.
Angekl. v. Zander: Ich wäre niemals in die Lage gekommen, mir Geld zu leihen, denn ich kam mit meinem Gehalt vollständig aus. Ich bin stets einer der sparsamsten Menschen gewesen. Ich rauche nicht und besuche niemals eine Restauration. Plötzlich erfuhr ich, daß meine Frau, in unsinnigster Weise Schulden aller Art gemacht hat. Sie hatte Waren in großer Zahl gekauft, deren sie absolut nicht bedurfte und sie auf dem Boden versteckte. Ich war aber aktiver Offizier und daher genötigt, die von meiner Frau gemachten Schulden zu bezahlen. Daher war ich genötigt, Darlehne aufzunehmen.
Es wird danach der Feldwebel Stube als Zeuge vernommen. Frau Major v. Zander habe schriftlich eineu großen Posten Porzellan aller Art, Vasen, Sektgläser, einen großen kostbaren Kristallkronleuchter usw. bestellt.
Angekl. v. Zander: Als er eines Tages nach Hause kam und den Kristallkronleuchter, das viele kostbare Porzellan usw. sah, sei er ganz erstaunt gewesen. Er habe die Sachen sofort zurückschicken wollen, denn er hackte damals Mühe, das Nötigste für den Haushalt zu beschaffen.,
Frau v. Zander bemerkt auf Beftagen des Vorsitzenden: Sie habe die Sachen bestellt, da sie der M- sicht war, Ihr Mann werde eine gute Stellung erhalten und er alsdann in der Lage sem, die Sachen zu bezahlen. — Vors.: Es fehlte aber doch gerade in jener Zeit in Ihrem Haushalt am Notwendigsten. In solcher Lage trinkt man doch keinen Sekt, wozu' bestellten Sie doch so viele Sektgläser? Angeklagte: Die mußten wir haben, wenn wir Besuch bekamen. Angekl. v. Zander: Es verkehrte bei uns keine Katze, wir bekamen überhaupt keinen Besuch.
Der Lebeoslauf der Angeklagten v. Zander.
Frau Major v. Zander wird über ihren Lebenslauf befragt: Sie sei mit 16 Jahren Hofdame der Prinzessin Friederike Henriette von Hannover geworden. Die moralischen Peitschenhiebe, die ich von dem Untersuchungsrichter erhielt, konnten mich nicht veranlassen, ihm auf alle seine Fragen Rede und Antwort zu geben. — Auf Befragen des Verteidigers, R.-A. Dr. Bie, gibt die Angeklagte zu, daß sie dem Baron Pawel von Rammingen Stoff zu einem Roman gegeben habe. Sie habe dem Baron sowohl die Erlebnisse ihres Vaters, der im Kriege Feldpropst war, als auch ihre Erlebnisse in den Hoflreisen Englands mitgeteilt. Die Prinzessin hatte jährlich 60 000 Mk. zu verzehren. Sie hatte 16 Dienstboten. Mir standen selbst zwei Zofen und ein Diener zur Verfügung. Es war das keineswegs etwas Außer- gewöhnliches, auf anderen Schlössern, insbesondere in England, fand ich einen noch bedeutend größeren Aufwand, vornehmlich, soweit es sich um Schmuckgegenstände handelt. Nachdem sie aus dem Hofstaat der Prinzessin ausgeschieden war, sei sie zu Vertvandten nach Moskau gekommen. Diese hatten jährlich 80 000 Rubel zu verzehren. Dort wurde sehr opulent gelebt.
Im weiteren Verlaufe fragt der Vorsitzende, wie es komme, daß in Magdeburg für 7 00 Mark Gardinen gekauft worden seien, — Angekl.: Wir brauchten damals Gardinen, zumal wlr aus unserer Wohnung der vielen Wanzen wegen förmlich flüchten mußten und trotz des noch laufenden Kontrakts eine andere freistehende Wohnung bezogen. — Vors.: Sie konnten doch die Gardinen einfach zurückschicken. — Angekl.: Das konnte ich als Offizier nicht machen. — Dors.: Das verstehe ich nicht.
In einer Aufzeichnung Zanders heißt es: „Gestern, war ich genötigt, mir 50Mk. von meinem Feldwebel' geben zu lassen."
Im ferneren Verlause bemerkt die Angeklagte Frau v. Zander auf Befragen de sVorsitzenden: Es sei ihr bewußt gewesen, daß sie einen armen Offizier geheiratet habe. — Dorf.: Dann hätten Sie doch erst recht sparsam leben müssen. Wußten Sie denn nicht, daß ein preußischer Offizier feine Schulden haben darf? — Angekl.: Ich habe in preuß. Offizierskreisen vorher niemals, verkehrt. — Der Staats-


