156. Jahrgang
Erstes Blatt
druckerei.
e.
Amis- M LKzeigeblstt Kreis Metzen
Ais Heutige Kummer umfaßt 10 Seiten.
Dr. Fulda und Ulrich nimmt
Berichterstatter das
jährlich Mk. 2.20; durch Abholc- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost 2.— viertel- jährl. ausschl. Beslellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesrnnniner bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12Pf^ auswärts 20 Pfg.
Verantwortlich <üt den polit. und allgem, Teil: P. Wittko: für .Stadt und Land"' und .Gerichtsfaaf; Ernst Heß; für den An- zeigentell: HanS BecL.
Redaktion, Erpedttioa und Druckerei: Schul st ratze 7.
Redaktion 113
Verlag u.Exped.e^öl Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.
deutschen Schwurgerichte betont.
Der Präsident erklärt dann abends 7 Uhr die Debatte für geschlossen und die Versammlung nimmt darauf ohne weiters Debatte sämtliche Kapitel des I u ft i z c t a t s (85—07) a u. Am Schluß bemerkt der Präsident, daß die Kammer heute einen schönen, achtstündigen Normalarbeitstag Hintes sich habe.
Nächste Sitzung: Freitag früh 9 Uhr.
Wie wir hören, beabsichtigt das Kanimerprafidium, den g e- samten übrigen Teil des Etats morgen in zwei wetteret tgungen zur Erledigung zu bringen.
gesprochen wurde, und das nur auf 120—200 Mk. Geldstrafe lautete. Unter den Verurteilten befand sich auch der Amtsrichter Dr. Mahr, der jüngst in einer Versammlung in Darmstadt die Sozialdemokraten als die Todfeinde der Gesellschaft bezeichnete. Er müsse gegen die Beschuldigungen dieses Herrn energischen Protest erheben. Redner bringt dann noch eine lange Reihe kleiner Monita vor, so daß die Zeitschrist für .Rechtsschutz" den Richtern mit der Aufschrift „Hochwohlgeboren", den Amvältcn aber ohne dieses Prädikat zllgehe, daß in demselben Blatt angeregt wurde, die Ober-Landcs- gerichtsräte sollten silberne Schnüre am Barett tragen rc. Dann bringt der Redner verschiedene angebliche Mißstände in der Strafrechtspflege zur Sprache imb wiederholt seine Behauptung, daß in -Hessen keine Lohnarbeiter als Schöffen mit herangezogcn würden. Ter Iustizminister müsse falsch unterrichtet worden fein.
Abg. Dr. G ! ässing - Darmstadt erklärt zunächst seine Zustimmung zu der von mehreren Vorrednern geforderten Revision der Gehaltsordnung für die Justizbeamten und der WohnuugSgeld- zuschüsse; es werde der Regierung immer schwerer fallen, geeignete Riäster für die größeren Städte zu sinden. Redner bespricht dann die juristische Vorbildung und mernt, ein humanistischer Schulbesuch sei nicht unbedingt notivendig, die Hauvtfache fei, daß die Beamten ein gutes Deutsch schrieben, damit Verordnimgen mit solchem Deutsch, wie der Redner einige anführte, in Zukunft unterblieben. Empfehlenswert fei weiter die Abschaffung des kleinen Einaabe- stempels von 1,50 Mk. Tas Verhalten des Amtsrichters Mahr tonne auch er nicht billigen; ein Richter müsse in feinem öffentlichen Auftreten sehr vorsichtig fein und sich über die Parteien stelleii. Ter Fall Mahr bilde aber mich nur eine Ausnahme. Bezüglich der Behandlung des Publikums durch die Richter fei vielfach eine Verbesserung imb überhaupt mehr Entgegenkommen erwünscht. m _
Abg. Dr. Fr enay macht eingehende Vorschläge zur Derbeffe- rung des Zwangserziehungswesens.
Abg. Senßfelder bespricht verschiedene Mißstande bet der Grundbuchführung.
Abg. Ulrich wünscht zunächst Auskunft darüber, ob die hessischen Vertreter bei der Berliner Strafrechtskommifsion für die Beibehaltung der Schwurgerichte eingetreten feien und besvricht dann in sehr umständlichen und erregten Ausführungen den Fall' Mahr. Tabei fallen Ausdrücke, luic „Treck am Stecken", „der junge Mann sollte sich doch erst auf die Hosen setzen und lemen, was die Sozialdemokratie will". Dein Abg. Bähr, der einen Zwischenruf macht, wirft Redner „Mangel on Bildung vor, der mildernde Umftänbe verdiene" :c. Der Amtsrichter solle sich anderen Parteien gegenüber anständig benehmen u.s.f. Der Redner wird schließlich vom Präsidenten ziveimal zur Cache gerufen und schließt darauf feine erregten Ausführungen.
Ter Präsident bricht darauf die Verhandlungen ab und vertagt die Sitzung ans heut Nachm'ttx-g 3 Uhr.
Nr. «4
Erscheint täglich außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt dre Lietzener Familien- blätter viermal in der Woche beigelegt.
Rotationsdruck il Verlag der Brüh l'scheu Unioers.-Buch-u.Stem-
Freitag 16. März 1906
Bezugspreis: monatlich 7bPf., viertel-
Abg. Dr. G u t f l e i f ch
Schlußwort, in welchem er noch eine kurze ü< arakteristik über den Verlauf der diesmaligen Justizetatsdcl alle gibt und dabei als besonders erfreulich die Stellung der Staatsregierung zur Frage der
Zweite hesstsche Kammer.
B. B. Darrnstadt, 15. März.
Am Ministertische: Staatsminister Ewald, Finanzmitiister Gnauth, mehrere Ministerialräte.
Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 91/« Uhr. Das Haus setzt die Etatsberatunq fort bei der Hauptabteilung
Ministerium der Justiz.
In der allgemeinen Debatte darüber nimmt zunächst
Abg. Dr. Gutfleisch das Wort. Er weist auf den schwachen Besuch des Hause? hin, der das Vertrauen beweise, das die Volksvertretung zu unserer Justizvenvalttmg habe und bespricht zuerst die Anstellung der beiden neuen Oberlandesgerichtsräte; biefclbc erfolgte erst vor kurzer Zeit, doch könne schon jetzt konstatiert werde, ‘ daß die frühere große Hinausschiebung der Prozesse nm 6—8 Monate aufgehört habe. Immerhin seien aber die Juristen noch im Zweifel darüber, ob damit auf die Dauer die allerseits geforderte Abhilfe geschaffen werden könne. Eine noch nicht erledigte Sache sei auch die G e h a l t s f r a g e für die Justiz- be amten. Die Besoldung für dieselben fei vielfach unzureichend und es kämen auch bezüglich des W o h n u n g s g e l d z n s ch n ' s e s viele Ungerechtesten vor. Am besten fei es, eine periodische Revision der ganzen Gehaltsordnung zu veranlassen. Die Besoldung der Beamten fei vielfach ungenügend und die Regierung würde ein gutes Werk tun, wenn sie schon für das Jahr J9O8 eine allgemeine Durchsicht anordnete. Seine Nachbarn Ibic Bauewbündler) würden ja allerdings kaum für eine Gehaltserhöhung zn haben sein. Die von verschiedenen Seiten erhobenen Klagen über die Grundbuchgerichte müsse er zumeist als berechtigt anerkennen, man sollte besonders die Zahl der Grund- bnchnchter vermehren. Es sei nicht notwendig, daß in jedem kleinen Orte Richter säßen, viel notwendiger sei es, überall tüchtige Juristen zu haben. Redner betont, daß der Stempel für die Vollmacht in Grundbuchsachen als eine unnötige Last und Abgabe empfunden werde. Die Einnahmen daraus entsprächen aucl) nicht den mannigfachen Belästigungen des Publikums. Schon in der vorjährigen Etalsberatung fei im Finanzausschuß der Wunsch ausgesprochen worden, daß man die Vergütung für bie Schreistgehilfen erhöhen möge und eine klare lieber sicht über die Einkommen dieser Beamtenkategorie geben möge. Tas sei leider noch nicht geschehen, auch seien hier die Rechtsanwälte meist nicht mit gutem Beispiel vorangegangen. Redner bespricht auch eingehend die Frage der juristischen Vorbereitung und wünscht, daß nicht nur humanistisch gebildete, sondern auch aus den Realschulen kommende A b i t ii r i e n t c n z u m j u ri st i s ch e n Studium zugelasseu werden mochten. Für die Verwal- ningSbeamten müsse die juristische Vorbildung brlbehatten werden. Bei der Ausbildung der jungen Juristen müsse man mit besonderer Sorgfalt vorgehn und namentlich beim Examen große Strenge walten laffen, wie daS ja auch in letzter Zeit wieder mehr geschehe; ein mangelhaft vorgebildeter Jurist könne in feiner Stellung einen unberechenbaren Schaden anrichten. Für eine große Klasse von Juristen fei nun kürzlich eine Namensabändernng erfolgt durch die Umwandlung des Akzefsisten in Referendar. Ihm fei der alte Akzessist lieber gewesen, und er hätte gewünscht, daß, wenn einmal eine Abänderung erfolgen sollte, ein gutes deutsches Wort für unsere jungen Juristen gefunden worden wäre. Er hoffe nun aber, daß mit" der Einführung des preußischen Referendars nicht auch jene preußische Eigenart mit eingeführt werde, die man allgemein mit „Schneidigkeit" bezeichnet. Er kenne sehr viele hochachtbare Juristen in Preußen, die sich davon freigehalten hätten, dagegen gebe es auch Viele, und zwar noch mehr, die diese Schneidigkeit nach allen Seiten scharf hervortreten ließen.
Abg. Dr. Schmitt stellt zunächst allgemeine Betrachtungen an über die hessischen Justizverhältnifse. Es wäre ihm von Jn- tereffe, die Stellung des Justizministers, der sich ja als alter Jurist in dieses Amt nicht erst einzuarbeiten brauchte, zur Frage der Schwurgerichte, der großen und der kleinen Schöffengerichte, und besonders zu den wichtigsten Fragen der S t r a f p r o z e ß- re form kennen zu lernen. Es sei u. a. ein Mißstand, daß bei den Verhandlungen stets die Frage nach Vorstrafen an den Angeklagten gestellt werde. Tas sollte nur geschehen, wenn es zur Erzielung eines wichtigen Urteils über die Straftat des 2(n- fleflagten erforderlich erscheine. Tie Folgen, die sich bei manchen Befragungen nach den Vorstrafen des Angeklagten ergeben könnten, seien oft unverhältnismäßig größer, als der ganze Wert dieser Feststellung. Sehr notwendig sei auch die E i n fü h r u n g der Berufung gegen Straffn mm er urteile, bei welcher keinesfalls finanzielle Gesichtspunkte in Betracht kommen dürften. Bezüglich der Besoldung der Justizbeamten stimmt Redner ganz den Ausführungen des Abg. Dr. Kutfleisch zu, es sei notwendig, daß diese Frage und ebenso die Wohnungsgeldfrage in Bälde eine gründliche Regelung erfahre. Weiter beklagt Redner, daß das Verhältnis z w i f ch e n den Richtern und den Anwälten vielfach nicht das Erwünschte fei; namentlich würden die Anwälte von jüngeren Richtern nicht immer in rücksichtsvoller Weise behandelt. Im Jnlereffe des Publikums und der Allgemeinheit fei aber em gutes Einvernehmen zwischen dem Anwalt- und dem Richterstand dringend erwünscht. Die Umtoufimg der Aecessisten in Referendare begrüßte er freudig. Dagegen unterschreibe er die Ausführungen des Abg. Tr. Gutfleifch bezüglich der preußischen Schneidigkeit. Daß es auch in Hessen noch Titelkuriositäten gebe, zeige die jüngst bei einer Schiffsweihe in Mainz erfolgte Verleihung eines „Grobherzoglich hessischen, Schiffsbaumeisters". Redner empfiehlt zum Schluß, in der Justiz möglichst M i l d e und Gnade auszuüben und die Vorschriften über die bedingte Verurteilung recht häufig zur Anwendung zu bringen.
Äbg. Leun kommt zunächst auf die Frage der Orts- gerichte zu fprechen und ersucht um generelle Bestimmungen für eine einheitliche Behandlung der S t e m p e l g e b ü h r e n. Die einzelnen Ausführungen des "Redners sind auf der Journalisten- iribüne schwer zu verstehen.
Nach kurzer Frühstückspause nimmt Abg. Tr. Fulda (Soz.) zum ersten Male das Won. Er führte aus, es fei in letzter Zeit in verschiedenen Parlamenten viel von einer „Klassenjustiz" gesprochen worden. Er erkläre zugleich namens seiner Parteifreunde, sie seien der Meinung, daß man in Hessen, von einzelnen Fällen abgesehen, von einer Klassenjustiz nicht sprechen könne. So sehr er dies als eine Anerkennung für das Justizministerium betrachte, so sehr müffe er doch den Ausführungen feiner Parteifreunde im Reichstage beistimmen, welche die Verurteilung eines Mannes wegen allerdings ungehöriger Bemerkungen im Eisenbahnwagen über den Abg. Dr. Becke r zu 3 Monaten Gefängnis als eine krasse Klassenjustiz bezeichneten. Er erinnere demgegenüber an das Urteil, das ebenfalls wegen in einem Eisenbahnabteil begangener Beleidigung und schwerer Jnsultiermig gegen mehrere gebildete Herren, die von Mainz nach Darmstadt fuhren, aus-
'trasungen verfahren Nwlle. Bezüglich der Befragung deÄ Angeklagten nach den Vorstrafen habe sich die Stras- rechtskommission im Siirne der Wünsche des Abg. -^-chnutt ausgesprochen. Zum Schluß richtet der Minister noch die Bitte mt die Kammer, das Budget in ebenso wohlwollender Weise zu. verabschieden, wie es vom Finanzausschuß beurteilt worden fev (ßebfraftc Zustimmung.) „
Ministerialrat Tr. Best gibt darauf nähere Darlegungen', über die vom Abg. Tr. Frenav angeregte Frage der Zwangs», erzieffuug und die rechtliche Seite des Kinderschuhes. ,
Ministerialrat Oberjustizrat Lvrbacher bespricht die Frage der ttlrundbuchordnung und die angeregte Abänderung der Gerichtskassen. ,
Mg. v. Brentano erklärt sich mit den Wünschen neu; einer} Revision der Gehaltsordnung für bie Justiz- beamten einverstanden. Eine Trennung von Notariat und Rechtsanwaltschaft halte er gleichfalls für crwüuichtt Einer Verlängerung des juristischen Studiums sollte man sich nicht widersetzen, sie sei auc.) notwendig, wenn, man eine Verschärfung der Examina verlange. Rcdnev erklärt sich weiter "für die Beibehaltung der Schwurgerichte, möchte aber keine weitere Ausdehnung derselben. Die Turchführung der Grundbücher müsse so schnell wie möglich erfolgen. Der Haltung der Regierung bezüglich beti Gerichtskassen könne er nicht beistimmen. Redner loendet sich zum Schluß gegen verschiedene Msfül/rungen der Abgg. Ulrich und Fulda, die Urteile angegriffen hätten, deren nähere Umstande sie gar nicht kennen. Wo. Fulda habe doch selber das Benehmen des wegen Beleidigung Dr. Beckers im Eisenbahnwagen zu drer MoNaten Gefängnis verurteilten Menschen als „ungehörig^ und sogar als „unflätig" bezeichnet. Man sei nn allg«- meinen darüber einig, daß die Ehre von unseren Gerichten nicht- so geschützt wird, wie es geschehen sollte. Wenn man bedenke, daß der 'Beleidigte und seine Frau monatelang in der unflätigsten und gemeinsten Weise beschimpft wurden, und daß dem! Verleumder bekannt war, daß im Nebenabteil Freunde Oes Beleidigten saßen, die es hören sollten, so müsse man zugeben, baH das Gericht dje Pslicht h.ttte, hier einmal ein Exempel zu statuieren. Ein solches Benehmen sei jedenfalls viel schlimmer, als wenn; ein junger Mann einmal mit dem Stuhlbein zuschlage Zum! Schluß spricht Redner seine Beftiedigung über die Aufklärungen, seitens der Regierung und bereit entgegenkommende .Haltung aus.
Präsident Haas erklärt, daß Abg. Ulrich nach Ausweis des Stenogramms gelegentlich der Besprechung des Falles Mahn gegen den Abg. Bälw unkollegiale Ausdrücke gebraucht habe. Er rufe deshalb den Abg. Ulrich noch nachträglich zup Ordnung. «.«fr
Staatsminister Ewald stellt einige Bemerkungen des Abg. v. ,Brentano richtig. Bezüglich der Besetzimg der R'chterstellen in Rheinhessen bemerke er dem Abg. Dr. Schmitt, daß seit dem! Jahre 1900 gegen die Besetzung durch alle drei Provinzen letzt fast gar keine Bedenken mehr vorlägen und solche auch dabei nicht in Betracht kämen. Rheinhessen habe auch keinen Grund, sich in diesem Punkt zurückgesetzt zu fühlen; von den 14 oberen Richtern in Dannstadt seien 6, also beinahe die Hälfte, aus Rheinhessen hcrangezvgen worden.
Rach einigen weiteren juristischen Darlegungen des MmisteriaF rats Lorbacher verteidigt ,
Abg. Molthan seine früheren Ausführungen Er freue sich über die Erklärungen des Staatsministers bezüglich seiner Stellung zu den Schwurgerichten und der Heranziehung des Laienelements. Der Minister Habe auch bezüglich^ der Berufung gegen Straftammerurteite eilten volkstümlichen Standpunkt em- genommen. Redner erklärt sich dann gleichfalls für die Em- führung von Gerichtskassen, man sollte solche Kassen wenigstens zunächst in Mainz, Worms, Gießen und anderen größeren Städten errichten.
Abg. Bähr betont, daß er bezüglich der Gerichtskassen den) Standpunkt der Regierung teile, und wendet sich dann in scharfeü Weise gegen den Abg. Fulda wegen seiner Ausführungen gegen den Amtsrichter Mahr. Warum solle dem Amtsrichter nicht das erlaubt fein, waS auch jedem anderen Menschen als Recht zu- stehe? Will man denn die Amtsrichter als Menschen zweiter Klaffe betrachten? Redner versteht nicht, warum Abg. Fulda heute ae* tabe diesen Mann herausgreife, es köime nur deshalb geschehen sein, weil derselbe als Antisemit bekannt sei. Der in jener Ver-« sammlung geäußerten Ansicht des Herrn Mahr stimme er voll-' ständig zu, und er bedauere nur, das; er ber Bersammlung nichtz beiwohnen konnte. Sehr eigentümlich sei, daß von dem Abg. Fulda gerade auf eine Vorstrafe des Betreffenden zurückgegrifien: wurde, ioährend die öerrai doch sonst so sehr gegen die Erwähnung der Vorstrafen aufträten. Auf den Abg. Ulrich und dessen Aus^> führungen lege er keinen großen Wert, er glaube ja wohl, daß! er nicht so gebildet sei, wie dieser Herr; ein Beweis dafür sei ja: schon der, 'daß Ulrich es vom Schlossergesellen bis zum reichen Mann gebracht l>abe (Heiterkeit). DaS fei ihm, Redner,^ noch nicht, gelungen, er sei noch immer Bauer geblieben, da müsse die Schlossers Werkstelle doch Wohl eine bessere Bildungsstätte sein, als bei} Bauernhof (Heiterkeit). Ulrich habe ja auch seinerzeit im Reicks-, tag bei den Zollberatungen vor der ganzen Welt einen glänzenden Beweis seines hohen Bildungsgrades erbracht (große Heiterkeit) und dafür sogar auch einen Orden erhalten, für den er nuv noch die Bestätigung aus dem Zu'kunftsstaate erwarte. (Ter Redner zeigt unter schallendem Gelackter des ganzen Hauses, auch Ulrich lacht mit, die eiserne Kette mit Schloß vor, die Ulrich damals als Preis für sein bekanntes Auftreten ini? Reick»stag aus Hessen übersandt wurde).
Präsident Haas ermahnt den Redner, zur Sache zu sprechender seine Rede als beendet erklärt.
Abg. Leun wendet sich nun noch, nachdem die Ruhe wieder bergestettt ist, gegen die Ausführungen des Abg. Molthan in betreff der Gerichtskaffen und bittet, es bei den bisherigen Bezirkskafferr zu belassen.
Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Dr. Schmitt,
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger
NachmittagSfitzung.
Die Beratung des
Justizetats
wurde um 3 Uhr unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Tr. S chmitt fortgesetzt.
Staats- und Justizminister Ewald geht auf die einzelnen Beschwerden der Vorredner näher ein. Bezüglich der 5Uage des Abg. Ulrich über das Verhalten eines Amtsrichters in öffentlicher Verfammluug halte er es für notwendig, zu erklären, daß ein Richter in feinem öffentlichen Verhalten sehr vorsichtig fein muß, da es leicht das Bedenken parteiischer Behandlung erregen könne, einerlei, ob ein solches Bedenken gerechtfertigt fei oder nicht. Dem Abg. Fiilda, der von den verfchiedenartigen Bestrafimgen in zivei Beleidigungsfälleu sprach, bemerke er, daß das Dinge feien, in welchen die Justizbehörde nicht zuständig fei: hier komme allein die richterliche Beurteilung in Betracht. Eine Art geheimer Kommunikation zwischen der unteren Instanz und dem Reichsgericht, wie sie Abg. Fulda Qnbcutc, fei völlig ausgeschlossen; sie könne nur in ganz besonderen Fällen stattfinden, im allgemeinen habe sich das Reichsgericht auf das Sitzlingsprotokoll zu stützen. Wenn Abg. Fulda in Zweifel zog, daß auch in Hessen Lohnarbeiter zur Rccht- fviedjung mit herangezogen würden, so erwidere er, daß das Justizministerium richtig informiert fei. Nach den Berichten der Amtsgerichte feien schon bisher bis zu einem gewissen Maße auch Lohnarbeiter als Schöffen berufen worden und das werde miet) künftighin geschehen. Dem 2lbg. Schmitt gegenüber bemerke er, daß auch ein beschränkter Sonntagsdienst stattfinde indem abwechselnd die Beamten einige Zeit im Bureau seien. Die Sonntagsheiligung werde dadurch nicht beeinträchtigt. Die Fwage der juristischen Vorbildung sei nicht leicht zu beurteilen. Abg. Dr. Gutfleisch habe reckt, daß die juristische Prüfung streng gehandhabt werden müsse. In der Vorbereitung der Juristcnc ftefc Hessen nach seinen Erfahrungen den übrigen Bundesstaaten nickt nack. Bezüglich der Gleichstellung der höheren Lehranstalten für die Zulasfung zum juristischen Studium müsse er Betonen, daß die Zulassung der Realgymnasien nickt nur in Preußen, sondern auch in Sachsen und jetzt auch in Württemberg und anderwärts stattsinde. Tas humanistische Gymnasium trage allerdings den neueren Sprachen nur wenig Rechnung, während die moderne Gerichtsbarkeit auch immer mehr Kemitnis auf diesem Gebiet verlange; es ständen aber einzelnen Nachteilen auch wieder Vorteile gegenüber. Jedenfalls werde mau sich auch in Hessen dem Zuge der Zeit nicht verschließen können, und es sei auch bereits eine nähere Prüfung darüber eingeleitet, in welcher Weise man dem in Preußen em- geführten Modus auch in Hessen nähertreten könne. Der Minister gibt dann nähere Auskunft über seine Stellung zur Straf- prozeßresorm. Ueher die vorgeschlagewe Ersetzung der Schwurgerickte durch Scho sfen g erichte sei er erstaunt und besitze darüber nach seinen Erfahrungen eine andere Anschauung. Die Schwurgerickte hätten sich auch das volle^Ver- txaiien der Bevölkerung erworben. Auch mit der von der Stras- rechtskommission vorgeschlagenen Ginführung der Berufung gegen Schwu rgerich tsurt eile könne er sich nicht einverstanden erklären. Er halte die Berufung nur für Straf l'a mm er urteile als zweckmäßig. Gäbe man auch der Berufung für die Schwurgerichte statt, so würden außerordentli5. viele Semationsprozesse doppelt verhandelt werden müssen. Mit der Einfilhrung dieser Berufung würde man auch die Todesstrafe fallen laffen müssen; ledeiimlls sei es Lener, wenn man die jetzigen Bestimmungen bezüglich ber Geschworenengerichte bestehen lasse. Heber die Frage der Berufung von Laien in die Strafkammer fmiden zurzeit noch Erwägungen statt. Erhalte die Hinzuziehung des Laienelements für erwünscht, sie könne auch für die Richter nur w-lllommen ]eui; Redner selber habe es stets nur angenehm empfunden, wenn sein Urteil mit dem ber Laienbeisitzer übereinstimmte. Eine strenge Bestrasiurg auch kleiner Vergehen, wie sie Abg. Schmitt wolle, lasse sich picht uenneibcit, wenn man nicht ungerecht bei Be-


