Ausgabe 
14.9.1906 Zweites Blatt
 
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Eeneral-Anzeiger, Ami;- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

und

der sie sich gleichstellen

Berufes

zentigen. Soll das unerfreuliche Bild des deutschen Anleihe-

Regelung der Gehaltsverhältnisse der seminaristisch gebildeten Lehrer.

Der Vorstand des hessischen Landeslehrerver- eins hat an die Zweite Kammer folgende Vorstellung ge­richtet:

Rotationsdruck und ® erlog der Brühl'sch« UnioerfilätSbrucfereL R. Lange, «Steten.

Redaktion, Expedition u. Druckerei r Schukstr.R. Tel. Nr. 6L Telegr.-Adr. r Anzeiger Ätetze».

politische Tagessehirr».

Die WahlauSfichten der deutschen Sozialdemokratie.

In der von dec Partei nicht anerkannten, sondern nur geduldeten .Neuen Gesellschaft", die von dem Ehepaare Braun herausgegeben wird, berechnet ein roter Statistiker, daß es die Sozialdemokratie bei den nächsten Neichstagswählen auf inindcstens 3 700 000 Stimmen bringen werde, und es ist alle Aussicht vorhanden, daß diese enorme Zahl wirk­lich erreicht, ja vielleicht überschritten wird. DasSchweine- gliick" ist eben dec deutschen Sozialdemokratie immer treu geblieben, und nicht zuletzt deshalb, weil es die bürgerlichen Parteien nicht verstehen, alle Blößen, die sich die rote Inter­nationale gibt, gehörig auszunutzen, sowie andererseits wegen der verschiedenen politischen Ungeschicklichkeiten, deren sich die regierenden Kreise schuldig lnachen. Seit dem denkwürdigen Parteitage in Dresden gährt und brodelt es zwar ununter­brochen im roten Lager, eine Preßfehde jagt die andere, Skandale sind an dec Tagesordnung, aber trotzdem waren die bürgerlichen Parteien bisher nicht imstande, den: Besitz« stände der Sozialdemokratie ernstlich Abbruch zu tun, denn sie besitzen ja nicht einmal so viel Korpsgeist, einander bei den NeichStagsivahlen zu unterstützen, wenn es darauf an­kommt, ganz abgesehen von zielbewußten Bestrebungen, welche dahin gehen, die Arbeiterschaft über die wahren Ziele der Sozialdemokratie aufzuklürcn. Man sollte doch endlich ein« sehen, daß nicht durch reaktionäre Maßnahmen, nicht durch Sozialistengesetze und dergleichen die rote Gefahr überwunden werden kann, sondern nur durch eine umfassende bürgerliche Organisation. Von den verbündeten Negierungen haben die bürgerlichen Parteien bei ihrem Kampfe gegen die Sozial- deinokratie wenig Hilfe zu erwarten, und dieselbe würde ver­mutlich nur ein Danaergeschenk sein, eine Beschneidung der politischen Freiheiten. Also muß sich das Bürgertum selbst helfen, genau so, wie es die Sozialdemokratie getan hat, die auch mtS eigener Kraft groß geworden ist.

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Schutz den deutschen Anleihen.

Im Etatsvovanschlag für 1907 wird unter den Aus- gaben ein erhöhter Betrag verzeichnet stehen beim TitelVer­zinsung der Neichsschuld", da sich die letztere bekanntlich wieder vermehrt hat. Der Kapitalwert der Neichs- anleihen, wie auch dec Staatsfonds, soweit er durch Den börsenmäßigen Kurs bemessen wird, entwickelt sich leider fast unausgesetzt in absteigender Richtung, eine seltsame Erscheinung im Hinblick auf die Tatsache, daß daö deutsche Wirtschaftsleben blüht, der Nationalreichtum nach Ausweis der Sparkassen wächst, andererseits aber die in Deutschland gehandelten Ausländsanleihen teilweise steigende oder doch

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wenigstens itabilere Kurse aufwcisen. Es wird gesagt: die gespannte Lage des Gcldmarttes und die Neigung der Kapi- talistcnkreise verlangten nach einein vierprozentigen Zinsfuß der deutschen Fonds. Also Deutschland soll seinen Schuld­verschreibungen einen noch höheren Zinsertrag garantieren, während andere Staaten, teilweise mit Hilfe der deutschen Hochfinanz. Nentenkonoersionen vornehnten. Davon kann im Ernst keine Rede sein, und zudem erscheint die Möglichkeit keineswegs ausgeschlossen, daß die vierprozentigen deutschen Anleihen dasselbe Schicksal erführen, wie dte und 3 pro­

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sich tatkräftiger annchmen, d. h. nötigenfalls zu gesetzlichen Maßregeln schreiten müssen, um diesem Markt eine Stütze z« geben. Ihr steht ja jetzt der Nat eines Börsenfachmannes, des Kolonialdirektors Dernburg, zur Seite. So darf eg nicht weiter gehen mit dem Sinken des Staatskredits in Deutsch­land selbst. Man macht damit dem Ausland den Spott leicht.

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Hcrbstkongresse.

Im Lause der letzten Tage sind eine ganze Reihe Kongresse abgehalten worden, deren Besprechungen und Beschlüsse die ver­schiedenartigsten sozialpolitischen Bestrebungen berühren. Die In­ternationale kriminalistische Bereinigung hielt ihre deutsche Landesversammlung in Frankfurt a. M. ab. Bei den Erörterungen über die Reform des Strafprozesses wurde be­sonders darauf hingewiesen, daß das Vertrauen des Volkes »ur Rechtspflege vielfach verloren gegangen ist und daß es notwenoig sei, dieses Vertrauen wieder herzustellen. Weiter wurde die kriminalistische Praxis in Nordamerika behandelt: dabei wurde die Einführung von Iugcndgerichtshvfen dringend empfohlen. Von! den annähernd 50 000 Jugendlichen, die alljährlich in Deuttch- land verurteilt werden, könnten viele von dem Wege des Ver-i brechens abgeleitet werden, wenn solche Jugendgerichtshöse auch bei uns beständen, lieber die Einrichtung dieser Gerichtshöfe, die in den^nordamerikanischen Staaten schon sehr häufig bestehen, hat dieSozialpolitische Rundschau" erst vor ganz kurzer Zeit einen Artikel gebracht. Der Verbandstag der deutschen Mietervereine wurde in Leipzig abgehalten. Ter General­sekretär Weinhausen, der den Bericht gab, beklagte sich über die geringe Beteiligung der Mieter bei Regelung der Gemeindeange­legenheiten,' an den Gemeindewahlen beteiligen sich nie mehr als 30 bis .40 Prozent der Wahlberechtigten. An dieser ge­ringen Wahlbeteiligung sei allerdings auch das schlechte Wahl­recht schuld. Es fei deshalb auf eine Reform des Gemeinden)ahl- rechts hinzuwirken, vor allem müsse das Hausbesitzerprivilegium beseitigt werden. Nur wenn die breiten Schichten der Bevölkerung zur Betätigung in Gemeindeangelegenheiten herangezogen werden, fei eine günstige Entwicklung der Gemeinden nach den verschie- oensten Richtungen hin zu erwarten. Die diesjährige Haupt­versammlung des Verbandes derpreußischen Ge­meindebeamten wurde in Kreuznach abgehalten. Die Ge­meindebeamten erhoben Forderungen, die auf eine Aufbesser­ung der Gehälter und auf eine größere Sicherung der Stellungen hinausliefen. Auf dem diesjährigen Handwerks- und (Se­ro er b ekammertag wurde besonders hervorgehoben, daß nun­mehr die Zeit der vorbereitenden Organisationsarbeiten als ab­geschlossen gelten könne, jetzt müsse auf eine wirtschaftliche För­derung des Handwerks hingewirkt werden. Es wurde vorge- chlagen, in größeren Verwaltungsbezirken Gewerbeförderungs­stellen einzurichten, denen die Ausgabe obliegt, für das iclbftänbige Handwerk Maschinen, Motoren und Werkzeuge zu vermitteln und das Handwerk durch Vornahme von Rentabilitätsberechnungen, durch Prüfung von Betriebsmatenalien usw. zu unterstützen. Weiter wurde wiederum der sogen, kleine Befähigungsnachweis gefordert und es wurde den Handwerks- und Gemerbekammern die Ein-,

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ber pensionierten Lehrer nach den größeren Städten zieht, ja, ost gezwungen ist, dort Wohnung zu nehmen, so wünschen wir, daß diese Tatsache auch in Erwägung gezogen und als Wöhnungs- vergütung ein Betrag in Ansatz gebracht wird, wie er in diesen Städten üblich ist. Dieser betrügt nun durchgängig 600 Mark, und unsere Bitte geht deshalb dahin, die Kammer möge einen solchen Betrag zum Beschluß erheben. Auf den ersten Blick kann diese Forderung etwas hoch erscheinen: bei näherer Erwägung verliert sie aber diesen bitteren Beigeschmack. Wir verlangen nämlich damit auch für die Lehrer nur das, was bei den Beamten auch der Fall ist, und was den Geistlichen durch Gesetz vom 25. März 1905 ebenfalls zugebilligt worden ist. Der Hinweis auf die Beamten findet seine Begründung darin, daß man bei it/nen eine Wohnungsvcrgütung nicht kennt. Bei ihnen ist mit­hin auch der ganze Gehaltsbezug pcnsionsfähig, ohne daß vor der Festsetzung der Pension ein bestimmter Betrag in Abzug kommt. Unseres Wissens bilden die Geistlichen noch die einzige Gruppe von Beamten, bei denen auch Gehalt und freie Wohnung, bezw. Mietentschädigung zu berücksichtigen sind. Um aber bei ein- tretenber Pensionierung Ungleichheiten und damit zusammen­hängende Unbilligkeiten gegenüber den Beamten mit derselben Vorbildung zu vermeiden, ist durch oben erwähntes Gesetz vom 25. März 1905, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 23. Juni 1891die Versetzung der evangelischen Geistlichen in den Ruhestand und die Festsetzung der Ruhegehalte betreffend" ein gerechter Ausgleich geschaffen worden. Anfühcen wollen wir auch noch, baß in Baben in das Schulgesetz gleichfalls die Be­stimmung ausgenommen worden ist, baß für alle Lehrer, wenn sie in Pension treten, als Wohnungsvergütung ba§ Wohnungs­geld der höchsten Ortsklasse in Anrechnung zu kommen hat.

Wenn sich auch nicht verkennen läßt, daß die Forderungen, wie wir sie an Stelle unserer Eingabe vom Februar dieses Jahres erheben, vom Staate bedeutende Mehrausgaben erfordern wer­den, so glaubten wir, sie aber doch stellen zu müssen, damit die Lehrer anderen Beamten gegenüber mit gleicher Vorbildung im Gehalte nicht mehr so rückständig sind, wie dies eben der Fall ist. Die Erwägung, daß die Gehalte ber Beamten, auf die wir uns berufen haben, schon vor beinahe zehn Jahren fest­gelegt worden sind, und die weitere nicht wegzuleugnende Tat­sache, daß seit dieser Zeit eine Verteuerung der notwendigsten Bedürfnisse einer Familie um mindestens ein Fünftel erfolgt ist, mußten uns auch hierzu veranlassen. Ter weitere Umstand, daß die Besserung der Finanzverhältnisse unseres Staates in raschem Wachstum vorschreitet, gibt auch die Möglichkeit, für zu be­schließende Mehrausgaben die entsprechende Deckung zu haben. Endlich werden mit den Gehaltssätzen, wie wir sie beantragt haben, alle seminaristisch gebildeten Lehrer in Stadt und Land, ebenso diejenigen der Volksschule mit denen an Staatsanstalten gleich­gestellt und damit auch bei ihnen ber Grunbsatz, baß gleicher Vorbilbung auch gleiche Bezahlung entsprechen soll, in einer Weise durchgeführt, bie bei allen Beteiligten Ruhe und Zu- friebenheit im Gefolge haben wird.

richtung von Kranken- und Ünterstützungskassen für selbständige Handwerker empfohlen. Von großem Interesse war auch die Internationale Tuberkulose-Konferenz in Haag, die von den bedeutendsten Autoritäten besucht war. Allgemein wurde dort die Ansicht zum Ausdrucke gebracht, daß eine bessere hygienische Erziehung dec großen Masie der Devöbkrung not­wendig sei und daß eine bessere eindringliche Belehrung über die Gefahren ber Tuberkulose angestrebt werben müsse. Von Seite eines deutschen Verwaltungsbeamten wurde die Anzeigepflicht für die schwereren Fälle der Tuberkuloseerkrankung gefordert. In Norwegen, wo die Anzeigepslicht bestehe, seien damit gute Er­fahrungen gemacht worden und in England besteht in per-

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Englands Freundschaft.

Von einem Gegenbesuch, den Kai[er Wilhelm! näch stes Frühjahr dem Könic; von England ab­zustatten beabsichtige, weiß heute die LondonerTribüne" zu melden. In Berlin hat man noch nichts von dieser Ab-, sicht vernommen; es ist auch kaum anzunehmen, daß schon jetzt so weit reichende Reisedispositionen feststehen. Ms Ergebnis der jüngsten Anwesenheit bed Königs Eduard sind von deutscher halbamtlicher Seitebefriedigende Eindrücke" verzeichnet worden. Sonst pflegen die Offiziösen, die immer etwas optimistisch sind aus Gewohnheit, iveil sie soviel in der Politik zu rechtfertigen haben, von einem Ein­verständnis mehr Aufhebens zu machen. Wäre der Schluß­stein einer großen, seierlichen Völlerversöhnung durch König Eduards Erscheinen gelegt worden, und halb und halb hatte man nach den vielen deutschen Freundschafts-, kundgebungen, Studienreisen, Journalisten-Empsängenustv. solch ein Ereignis erwartet, so würde wohl eine ganz andere, schmetternde Fanfare geblasen wovden fein. In­zwischen ist ziemlich allenthalben erkannt worden, daß der Besuch vielleicht gewisse Differenzen mehr persönlicher Art aus dem Wege geräumt hat, day aber durch ihn die poli­tischen Beziehungen zwischen England und Deutschland so gut wie gar nicht berührt sind. Die englischen Staatsmänner^ des liberalen Kabinetts sind gewiß im Verkehr mit Berlin bedeutend höflicher und angenehmer, als die Staatsmänner unter Lord Balfour waren, der in Brüskierungen Deutschs lands 6 ei nahe sich hervorzutun suchte. Die Verbesserung der Formen des Londoner Verkehrs wird jedoch nicht dahin aufzufassen sein, daß die englische Politik nunmehr andere Wege eingeschlagen Hütte. Ter Kurs der englischen Politik ist völlig unverändert geblieben. Ob König Eduard noch^ mals nach Deutschiland kommt, oder höfischer Pflicht Genüge getan zu haben meint, ob der britische Kriegsminister Hal- dane von Deutschland schwärmt und der Armee einen Ge­neralstab nach deutschem Muster gibt, das gestattet keinen Schluß auf oie Gesinnung unserer werten Vettern. Eng­lands Ziel ist und bleibt, mit Hülfe des befreundeten, und man kann vielleicht mit einigem Rechte sagen: des geheim verbündeten Frankreich, Italien dem Dreibund ab- penstig zu machen, Rußland für sich derart zu gewinnen, ) jede Rücksicht von dieser Seite auf Deutschland fort-, ,ällt, und es dann auf einen Konflikt mit Deutschland an- t'ommen zu lassen, um endlich hie Frage der wirtschaftlichen. Machtstellung zur Entscheidung zu bringen. Tie englische Politik hat mehr als die Hälfte dieses Weges bereits zu-, rückgelegt, sie hat sich das Ziel viel Mühe und Opfer kosten lassen darf man im Ernst der Beruhigsten Mem- ung sein, ein paar Versöhnungskundgebungen hüben und drüben würden die englische Politik zu einer reuigen und gerührten Umkehr veranlassen? Der ganze Unterschied gegen früher ist, daß geräuschloser gearbeitet wird.

Du Stellung ber Volksschullehrer ist insofern eigenartig, als sie vom Staate ausgebilbet, angcstellt und pensioniert, aber zum Teil von ber Gemeinde bezahlt werden. Der Lehrer ist kein Swatsbiener, zählt aber auch nicht zu ben Gemeinbebeamten. Diese Zwitterstellung bat bis jetzt für ben gesamten Lehrerstand große soziale und pekuniäre Nachteile gehabt, indem er als be- onbere Gruppe gezählt und deshalb nicht in bas Beamten- lesolbungsgesetz eingegliedert worben ist. Erhielten die Beamten Zulagen in irgenb einer Form, ober wurden die Gehalte der- t'lbeit neu geregelt, so waren die Lehrer gewöhnlich von dieser Aufbesserung . ausgeschlossen, oder ihre Gehalte wurden nach­träglich in einer Weise festgesetzt, daß sie stets als unzureichend erachtet werden mußten.

Wenn auch dankbar anzuerkennen ist, baß die Lehrergehalte unseres engeren Heimatlandes im Vergleich zu den anderer deutschen Bundesstaaten nicht gerade ungünstig sind, so ist doch andererseits auch nicht zu bezweifeln, daß sie durchaus unzu­reichend sind, um die notwendigsten Ausgaben zu bestreiten, die sic der Familie eines Lehrers durchgängig entstehen. Es ist hierbei auch zu beachten, baß die Lehrer im Vergleich zu anderen Beamten Hessens im Gehalte weit zurückslehen. Da nämlich bas Beamtenbesoldungsgesetz vom 9. Juni 1898 als grunblegenbes Prinzip bie Gleichheit ber Vorbilbung als maßgebenb für die Bestimmung des Gehaltes festaelegt hat, so fühlen sich die Lehrer zurückgesetzt. Daß ein solches Gefühl dec Lehrtätigkeit und das Erzicheramt ungünstig beeinflussen, ist nicht zu be­streiten. Es herrsM deshalb bei den Lehrern ber Wunsch, auch einer Gruppe von Beamten ungegliedert zu werden, der sie sich nach Vorbildung und nach der Wichtigkeit des Berufes gleicystellen können. Diese Beamten sind die Inhaber dermittleren Stellen im Finanzsach^, ober wie sie früher hießenbie Finanzbeamten erster Kategorie". Wenn die Vorbildung dieser Beamtengruppe auch nach Erlaß des Beamtenbesoldungsgesetzes durch Verordnung vom 24. Juni 1905 derartig erweüert worden ist, daß llnler- primareife einer höheren Schule oder das Abgangszeugnis einer siebenklassigen Realschule Bedingung ist, um zum Fachexamen zugelassen zu werden, so gestatten wir uns, darauf hinzuweisen, baß wir die Bestimmungen zum Vergleiche herangezogen haben, wie sie bei Festsetzung der in Betracht kommenden Gehalte, also vor dem 9. Juni 1898, maßgebend waren. Da damals nur das sogenannte Schulexamen, also die Kenntnisse einer dritten Klasse der früheren Realschule, verlangt wurde, um bie Fachprüfung abzulegen, so glauben die Lehrer, baß ihre Vorbilbung, wenn sie auch aus bem allgemeinen Rahmen ber Ausbilbung anberer (Stäube heraustritt, boch mindestens der der erwähnten Beamten gleichzustellen ist. Daß ihr Amt an Wichtigkeit dem ber Finanz- bcamten erster Kategorie nicht nachsteht, ist so einleuchtenb, baß weitere Ausführungen hierüber wohl überflüssig erscheinen. Gestützt auf diese Tatsache ber gleichen Wertschätzung bet Vorbilbung dieser betben Beamtengruppen hofft beshalb ber Landes-Lehrerveretn, bie Kammer werde ben wiederholt ausgesprochenen und feit mehre­ren Jahren bei den Regelungen ber Beamtenbesoldung als leiten­des Prinzip durchgeftchrten Satz,daß gleicher Vorbildung auch gleiche Bezahlung entsprechen soll", auch bei der Aufbesserung ber Lehrergel-alte in Anwenbung bringen. Damit nun bie Lehrer künftig nicht mehr außerhalb des Rahmekis der Beamten stehen, ie fcrner genau wissen, mit welcher Beam'tengruppe sie nach Gehalt und Stellung als gleichberechtigt anerkannt luerben, ersuchen wir hohe zweite Kammer

sie wolle eine Einreihung ber Lehrer in bas all- ?^b)ue Beamtenbesoldungsgesetz vom 9. Juni 1898 beschließen und sie ben Inhabern ber mittleren Stellen int Finanzfach gleichstellen".

Im Anschluß an biefe prinzipielle Forberuug erlauben wir uns, hoher zweiter Kammer noch einige Wünsche zu unterbreiten, bie aus ber Tatsache abzuleiten sind, baß die Bezüge des Lehrers aus Gehalt unb freier Wohnung, beziehungsweise Ersatz für bie» selbe bestehen. Diese Wünsche beziehen sich auf bie Frage, in welchem Verhältnis beibc zu einanber stehen müssen, wenn sie zu­sammen den Gehalten gleichkommen sollen, wie sie bie Beamten beziehen bie wir zum Vergleiche herangezogen haben. Da nämlich 5,c Stellen tm Finanzfach mit einem Anfangsgehalt

von 2000 Mark unb mit einem Höchstgehalt von 4000 Mark dotiert sind, so müssen wir in Befolgung ber oben erhobenen prinzipiellen Forberung mit diesen Beträgen rechnen, unb ba ferner biefe ganzen Gehalte pensionsfähig sinb, so wünschen bie Mehrer eine gleich günstige Behandlung. Was nun ben Wert für dfe betrifft, so glauben wir, baß bet Betrag

nut 200 Mark, wie er eben bei eintcetenber Pensionierung in Zusatz kommt, zu gering bemessen ist, um einen gerechten Turch- schnittswert barzuftelleii. Um aber bie Auswenbungen bes Staates an Gehalt nicht zu sehr zu steigern und da ferner die hessische ^^'Vchast den Wunsch hat, daß bei der Pensionierung für bie Wohnung der höchste Bettag in Ansatz kommt, ber eben ui unseren größeren Stäbten bezahlt wirb, so ist es wohl auch folgerichtig baß wir den Wert ber Dienstwohnung allgemein »auf 600 Mark festsetzen unb biesen Betrag von bem Anfangs-, beziehungsweise Höchstgehalt ber mittleren Stellen im Finanz- Sn'rt0 bmngen. Es bleibt mithin ein Anfangsgehalt von 1400 Mark unb ein Höchstgehalt von 3400 Mark.

Bezüglich ber Höhe ber Zulagen haben die Lehrer den Wunsck), baß sie möglichst gleich bemesien werden, wie dies bei den Staatsbeamten ja auch säst allgemein ber Fall ist. Die 30 Diensttahre, bie bisher nötig waren, um den Höchstgehalt zu erreichen, können auch unseren Beifall nicht finben, ba bie Lel-rer burchschiiittlich in höherem Lebensalter in ben Genuß bieicö Gehaltes kommen, als bies bei ben Beamten ber Fall ist Sbcim auch dem Umstande Rechnung zu tragen ist, baß bei ben Lehrern die Dienstzeit von bestandener Definitorialprüfung, asio durchichnfttlich vom 22 Lebensiahre ab zählt, so ist bod^ anbcrcricitd erwünscht, baß spätestens mit bem 50. Lebensjahre bie höchste Gehaltsstufe erreicht wirb. Dies ist aber nur möglich, - wenn bie 10 Gehaltszulagen, wie sie eben erfolgen, auf 9 ver- mmbert werben, Eehaltsskala wie sie mithin unseren Wün- fejen entspräche, müßte dann vorsehen-

Grundgehalt IM Mark, 3 Zulagen von je 200 Mark, 2 Zulagen von je 300 Mark und 4 Zulagen von je 200 Mark, so daß der zu erreichende Höchstgehalt von 3400 Mark nach 27 ^wnstjahren, also durchschnittlich mit dem (Antritt m das 50. Lebensjahr erreicht würde.

wjr schon erwähnt, daß ber jetzige Betrag von 800 JJiarf, ber bei der Pensionierung für die Wohnung in An­rechnung tommt, feinen billigen Durchschnittswert derselben bar* sollen kann. Schon der Umstand, daß alle Lehrer in Pension jur ihre Wohnung erhebliche Mehrausgaben, selbst dann, wenn lic oiis bem Lande wohnen bleiben, machen müssen, als ihnen an Pension dafür gewährt wirb, muß den Landes-Lehcerverein nm Aenderung diesec Bestimmulig bitten lassen. Wir glauben unS nämlich mit der Kammer darin einig, baß sie auch bestrebt ist, einem alten Lehrer, welcher bem Staate unb ber Gemeinbe treu gebient hat, bie Pensionszeit nicht zu einer solchen ber Sorge - Mer gai xber Not zu machen. Da nun der weitaus größte Telli.mar.kte§ sich ändern, dann luirb die Regierung ihrer Fonds

Nr. 216 Zweites Blatt 156.Jahrgang Frerrag 14. September 1806

Erscheint K-llch mit Ausnahme des Sonntags. J

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.Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der SU W Ä öf K U M K -J

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