Ausgabe 
13.7.1906 Zweites Blatt
 
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letzten Sitzung erklärt habe, er hätte mit seinen Ausführungen der Stadtverordneten-Versammlung und der Stadtverwaltung keinen Vorwurf machen wollen. In der sich anschließenden längeren Erörterung führt u. a. Stadtv. L ö b e r aus, man solle die Sache nicht tragisch nehmen. Stadtv. Kirch ist dem Vor­sitzenden für die Zusammenstellung dankbar. Nachdem in der vorigen Sitzung gesagt worden sei, daß eine Verschlechterung unseres Schulwesens hinsichtlich der Frequenz der einzelnen Klaffen eingetreten sei, sei c§ die Pflicht der Stadtverwaltung gewesen, die Sache aufzuklären. Stadtv. Krumm führt aus, Stadtv. Dr. Ebel habe nur gesagt, daß fünf Klaffen über­füllt seien. Grund zur Aufregung über einzelne gefallene Aeußerungen sei nicht vorhanden. Der Vorsitzende stell fest, daß eine Ueberfüllung nirgends vorhanden sei, denn es sei zulässig, bis 60 Kinder in einer Klaffe unterzubringen. Es sei allerdings wünschenswert, die Durchschnittszahlen herabzusetzcn, aber dieses Ziel werde in den nächsten Jahren sicher erreicht werden. In der weiteren Debatte betonen die Stadtv. Kirch und Sch mall, daß der Schulvorstand nichts versäumt habe und vermissen für die Behauptung des Stadt- verordn. Krumm, daß für die höheren Schulen seitens der Stadt mehr geschehe, wie für die Volksschule, den Beweis. Stadtv. Krumm bleibt dabei, daß die Fürsorge für die höheren Schulen intensiver sei wie für die Volksschulen. Wenn auch für die höheren Schulen Baracken benutzt wurden, wie für die Volksschulen, werde er diese Behauptung gern zurück­nehmen. Der Vorsitzende will sich über die Vorzüge und Nachteile der Schulbaracken nicht verbreiten. Wenn man für die höheren Schulen bis jetzt ohne Schulbaracken au§- gekommen sei, so liege dies daran, daß man sich in Not­fällen auf anderem Wege habe helfen können. ES sei aber nicht ausgeschlossen, daß vielleicht schon iin nächsten Jahre für verschiedene höhere Schulen Baracken notwendig würden. Stadtv. Krumm bemerkt hierzu, in diesem Fall werde er im nächsten Jahr den Vorwurf zurücknehmen. Stadtv. Schaffstaedt vermißt ebenfalls den Beweis für Krumms Behauptungen. Stadtv. Haubach bedauert den merkwürdigen Ton, den Stadtv. Krumm in die Debatte bringe. 9(n der weiteren Debatte beteiligen sich die Stadtv. Krumm, Schwall und Jann, worauf der Gegenstand verlassen wird.

Für die Reinigung der Schulräume in der früher Weber'schen Besitzung es handelt sich um zwei Klassenzimmer, einige Nebenräume und den Hof werden für die Sommermonate je 10 Mk. und für die Winter­monate je 12 Mk. bewilligt.

Ein Gesuch des Frauenvereins Gießen um Ueber- lassung geeigneter Räumlichkeiten für Nnterri chtsz w ecke der kaufm. weibl. Fortbildungsschule findet Ge­nehmigung. Mit Rücksicht auf die Bedeutung des Unter­nehmens wird die Reinigung usw. zu Lasten der Stadtkasse übernommen.

Zur Ferienordnung für die Volksschulen hat Stadtv. Jann vor einiger Zeit angeregt, die Volksschulferien denen der höheren Schulen anzupaffen. Wie der Vorsitzende mit­teilt, ist eine völlige Gleichlegung unmöglich, weil die Volks­schulferien im ganzen kürzer sind, als die der höheren Schulen. Z. Zt. sind die Ferien an Weihnachten und Ostern gleich­mäßig und an Pfingsten und im Herbst fallen die Ferien der Vorschulen in die Ferienzeit der höheren Schulen. Es wurde nun im Schulvorstand erwogen, die 14 Tage Pfingftferien auf eine Woche zu ermäßigen und diese Woche bei den Herbstferien zuzusetzen. Diese würden dann fünf Wochen betragen. Die drei dem Schulvorstand angehörenden Lehrer hätten sich aber gegen diesen Vorschlag ausgesprochen, da die Gewöhnung an die Schulordnung für die Kinder nach den Ferien um so schwieriger sei, je länger die freie Zeit gedauert habe. Der Schulvorstand beantrage deshalb, es bei der jetzigen Einteilung zu lassen.

.Stadtv. Löb er glaubt nicht, daß man die Sommer­ferien auf Kosten der Pfingftferien kürzen solle. Dagegen sei zu erwägen, die Sommerferien auf 3 Wochen fesrzu- fetjen und im eigentlichen Herbst nochmals 14 Tage Ferien einzurichten. Tann könnten die Kinder ihren Eltern bei der Kartoffel- usw. Ernte helfen. Stadtv. Krumm hält es nicht für so schlimm', wenn sich die Kinder einmal fünf Wochen lang austoben, das sehe man ja bei den höheren Schulen. Er meine, daß man im Herbst fünf Wochen nehmen solle. Uebrigens handle es sich um eine Anregung für das ganze Land und deshalb solle man erklären, daß die Stadt­verordneten nichts dagegen hätten, wenn die Herbstserien auf fünf Wochen und die Ferien der Volksschulen und der höheren Schulen gleichmäßig festgesetzt würden. Stadtv. Jann hat die Gleichstellung hinsichtlich der Ferien an­geregt, weil die Volksschutkinder mindestens dasselbe Ruhe­bedürfnis wie die Kinder der höheren Lehranstalten hätten, und weileine gleichmäßige Ferrenordnung das Ansehen der Volksschule nur fördern könne. Die erhobenen päda­gogischen Bedenken teile er nicht. Gießen brauche in der Sache nicht allein vorzugehen und werde sicher bei den anderen Städten Unterstützung finden. Stadtv. Kirch glaubt nicht, daß. durch die andere Ferienfestsetzung das Ansehen der Volksschule leide und fragt, wie groß eigentlich der Unterschied tu den Ferien überhaupt sei. Der Vorsitzende teilt mit, daß die höheren Anstalten im ganzen eine Woche länger Ferien haben und bemerkt, daß nach seinem Gefühl eine Schädigung des Ansehens der Volksschule durch eine andere. Ferrenvrdnung nicht gegeben sei. Stadtv. Jann hält die Gleichstellung hinsichtlich der Ferien für eins der kleinen Mrttehdas Ansehen der Volksschulen zu heben. Stadtv. Sch aff st aedt hat noch nichts davon gehört, daß die Eltern, die die Sache boch auch angehe, eine Aenderung wünschen. Beig. Heyligenstaedt warnt davor, die Ferien der .Volksschulen gleichzeitig mit denen der höheren Schulen zu legen, denn er könne sich nichts Unzweckmäßigeres denken, als die Ferienordnung der höheren Schulen. Er halte es für richtiger, in kurzen Zeitabschnitten 23 Wochen gurten zu gewähren, als z. B. nach dem langen Sommer längere Ferien. Dadurch falle die Unterrichtszeit gerade in die heißeste Zeit des Jahres. Man solle bei der Ferien- eiuteilung mehr dem Bedürfnis der Kinder als dem der Eltern und Lehrer Rechnung tragen und eher an eine Aenderung bei den höheren Schulen wie bei den Volks­schulen denken. Stadtv. Krumm tritt nochmals dafür ein, die Herbstferien auf Kosten der Pfingftferien um eine Woche zu verlängern; er glaubt nicht, daß bei den höheren Schulen eine Aenderung zu erreichen sei. Der Vorsitzende weift darauf hin, daß im Interesse der Kinder, die in Ferien­kolonien, in Nauheim rc. weilten, eine Verlängerung der HexLstferien wünschensivert sei. Stadtv. S ch a f f st ä e d t tritt

für die fetzige Ordnung ein. Vier Wochen im Herbst seien genügend, cs gebe auch Eltern, die froh seien, wenn die Schule wieder beginne. Auf einen Zwischenruf des Stadtv. Krumm, das müßten traurige Eltern sein, bemerkt der Redner, das sei keineswegs der Fall, denn die Schule sei keine Zuchtanstalt, und Leute, die arbeiten müßten, könnten in den Ferien ihre Kinder nicht so beaufsichtigen, wie es wünschenswert sei.

Der Antrag, die Pfingstfcricn aus eine Woche zu ver- kiirzen, wurde gegen 9 Stimmen abgetehnt und sodann mit ziemlicher Mehrl)eit beschlossen, es hinsichtlich der Ferien beim Alten zu belassen. (Schluß folgt.)

Major v. Zander und Genossen vor den Geschworenen. (Unberechtigttr Nachdruck verboten.)

H. F. Breslau, 11. Juli 1906.

(Eimindzwanzigster Tag der Verhandlung.)

Es gelmgen heute zunächst die Urteile zur Verlesung, die infolge des zwischen v. Zander und Luettig geschlossenen Kauf­vertrages ergangen find. v. Zander hat beschworen, daß dieser Kaufvertrag fern Sckwinvertrag war. Deshalb steht v. Zander unter der Anklage des

wissentlichen Meineids.

Der Aügell. v. Zandär bemerkt auf Befragen des Vorsitzenden: Er , habe seine Mrssage zur Wleistung des Eides nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben und beschworen. Vors.: Dann wollen Sie also behaupten, daß das Protokoll nicht stimmt? v. Zander: Wenn die Hauptsache,, daß ich den Kaufvertrag nicht zum Schein, sondern ganz ernsthaft abgeschlossen, um von -uettig Geld zu bekommen, nicht in das Protokoll aufgenommen worden ist, dann ist das nicht meine Schuld. Ich bin ein streng religiöser Mann, der keinen Meineid leistet. Vors.: Sie jagten doch. Sie haben den Kaufvertrag in der Absicht abgeschlossen, um vor Ihren Gläubigern endlich einmal Ruhe zu haben, v. Zan­der: Aziefe Absicht hatte ich nicht, es war das allerdings ein angenehmer Nebenumstand. Vors.: Dann schlossen Sie doch den auf b ertrag, um die Dfändungsobjekte Ihren Gläubigern zu ent­ziehen?, v. Zander: Tas war keineswegs meine Absicht, im Gegenteil, ich erhoffte bestimmt, daß ich einmal den Prozeß wider Schöpke gewinnen und andererseits an dem Teutonia- Geschäft rund 1 Million verdienen werde. Bis dahin wollte ich die^ Pfändungen hinausziehen, und zwar im Interesse meiner Gläubiger. _ Wer jemals einer Million beigewohnt hat, in der für Gegenstände im Werte von mehreren hundert Mark keine 5 Mark bezahlt werden, wird mir beistimmen, daß ich das Interesse meiner Gläubiger im Auge hatte.

Nochmals die Pfändung der Schmuckgegenstände.

Es erscheint alsdann als Zeugin Jungfer Klara Nater: Sie sei im Jahre 1904 und 1905 fünf Vierteljahre bei v. Zander in Woeltingerode in Stellung gewesen. Sie habe einmal Schmucksachen in den Schrank des Schlafzimmers gestellt. Der schrank habe zumeist offen gestanden. Gerichtsvollzieher Hoch­sommer sei während dieser Zeit pfänden gekommen, es sei ihm aber nicht, gesagt worden, daß noch ein Schmuckkasten im Schrank der Schlafstube stand. Hochsommer habe ihr erzählt, Frau von Zander habe zu ihm gesagt. Sie habe wohl noch Schmucksachen, sie, gebe sie ihm aber nicht. Staatsanw.: Sie haben einmal gesagt: Frau v. Zander hätte Schmucksachen vor dem Gerichts­vollzieher versteell? Zeugin: Tas ist mir erzählt worden. Frau v. Zander: Ist es Ihnen nicht erinnerlich, daß ich Jlpien einmal agte: ich werde den Schmuck zu Hochsommer tragen, um ihn, sobald ich Geld habe, wieder einzulösen, und ihn somit vor der Versteigerung zu sichern? Zengin: Jawohl, das ist mir erinnerlich. Bert. J.-R Dr. Mamroth: Ist Ihnen bei Ihrem Antritt von Frau v. Zander nicht gesagt worden. Sie sollen alle an Herrn Major v. Zander kommenden Briese ihr geben? Zeugin: Jawohl. Stagtsänw.: Sollte es auch geschehen, wenn der Major zu Hause war? Zeugin: Jawohl.

Auf Befragen des Prof. Dr. Bvnhoeffer bemerkt die Zeugin: Frau v. Zander sei ungemein furchtsam und abergläubisch ge­wesen: sie sei z. B. in die Zimmer, in denen Haussuchung gehalten worden war, nicht mehr hineingegangen. Es sein zu ihrer Zeit acht Dienstboten in Woeltingerode ge­wesen. 9Üuf Befragen des Vorsitzenden bemerkt die Zengin: Gesellschaften wurden in Woeltingerode nickst gegeben, es wurde im allgemeinen sehr einfach gelebt.

Keine Mißernte.

Inspektor Bondik als Zeuge bekundet: Während seiner Zeit seien auf Schmoegerle vorziigliche Ernten gewesen. Ein Ge- chworener: Wie erklären Sie es sich, daß im Jahre 1902 das Gut Schmoegerle eine Unterbilanz von 23 496 Mark hatte? Zeuge: Das ist unmöglich. Geschworener: Das ist in bestimmtester Weise von einem Bücherrevisor bekundet worden. Zeuge: Diese Unter­bilanz kann sich doch aber nicht auf die Landwirtschaft bezogen haben? Geschworener: Doch gerade auf die Landwirtschaft. Prof. Dr. Lesser: Hat Major v. Zander niemals wegen der vielen Ausgaben seiner Frau Szenen gemacht? Zeuge: Dazu hatte der Major gar nicht den Mut, er war im Hause eine vollständige Null. (Heiterkeit im Zuhörerraum.)

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird wiederum eine Reihe

Tagebuchaufzeichnuntzen

des Angeklagten v. Zander verlesen. In diesen heißt es: ,,Das beste ist, ich melde Konkurs an, es ist kein Zweifel, wir stehen vor dem Zusammenbruch. Meine Kali-Unternehmungen werden chon von allen, die davon hören, mit Lächeln ausgenommen." Wetter heißt es:In Werder eine Ente geschossen, es ist heute meine einzige Leistung gewesen. Abends ich bei Kempinskv, ich habe keinen Pfennig Geld." Angell, v. Zander «sehr heftig): Ich weiß in der Tat nicht, wozu all die Tagebuchaufzeichnungen verlesen werden. Ich halte es doch jedenfalls selbst fiir einen Offizier, fiir ehrenvoller zu arbeiten und wenn es sein muß, sich auf J>en offenen Markt zu stellen und Stiefel zu putzen, um die Schulden seiner Frau zu bezahlen, als sich hinter G> etzesparagraphen zu verstecken. Mir kommt es vor, als soll ich durch Verlesung der Tagebuchaufzeichnungen in der Öffentlichkeit diskreditiert werden. In den weiteren Aufzeichnungen kehrt fast unaufhörlich die Klage wieder, daß v. Zander ohne Pfennig Geld in Berlin ist, er vergeblich Geld aufzutreiben sucht.Der Zusammenbruch ist unvenneidlich. Marie sagt: ich sei gewissen­los, ich glaube, sie hat recht." An einem andern Tage:Was wird der heutige Tag bringen? Ich vermute, nur Schande. Ich habe noch 12 Mark." Ein Geschworener: Die Geschworenen halten die VeÄesungen für vollständig überflüssig. Staatsanw.: Ich kann auf die Verlesung nicht verzichten, da aus diesen die wirtschaflliche Lage des Angellagten erhellt.

In ferneren LLusieichnungen heißt es: Ich muß hungern in Berlin, Hunger tut weh. Ich fyibe nicht einen Pfennig Geld, um Mittagbrot essen zu können, ich glaube, das Ende ist nahe, v. Zander: Diese Aufzeichnungen sind der Aufschrei eines verzweifelten, totkranken Menschen. Ich bin bald darauf schwer krank geworden.

In ferneren Aufzeichnungen heißt es:Wir tanzen auf dem Vulkan, dabei keinen Pfennig Geld, womit soll ich meinen Hunger Allen?" An einer Stelle heißt es:Ich hätte besser getan, wenn ich Bettelbriese geschrieben haben würde. Ich tue nichts, ich warte, bis es- besser wird. Vielleicht sollen Tausendrnarkscheme vom Himmel herunter. (Heiterkett im Zuhörerraum.) Es wäre 6ejfer gewesen, wenn ich mehr auf meine Frau gehört hätte. Sic ist zwar sehr verschwenderisch, in vielen Dingen aber sehr erfahren imd^ klug." Auch in wetteren Tagebuchaufzeichnung.'n heißt es:Ich muß hungern, da ich nicht einen Pfennig Geld habe, um Mittagbrot zu essen."

Ausschluß der Oeffeutlichkeit.

Vors.: Der GerichWhof hat beschlossen, während der Ver­neinung der medizinischen Sachverständigen die Oeffentlichkett auszjuschließen.

Gutachten.

Es folgen alsdann die medizinischen Gutachten in öffentlicher Sitzung. Privatdozent Dr.,.Storch: v. Zander zählt zu den

Menschen, die bisweilen in hohem Grade au seelischen Verstinnw- ungen leiden. Der Gesundheitszustand des Angeklagten schließe aber seine freie Willenshestimmung nicht aus. Prof. Dr. Bon- hoeffer: Er könne sich im allgemeinen bau' Gutachten des Dr- Storch anschließen, v. Zander sei eine impulsive Natur, die von höchsten Optimismus in den ärgsten Pessimismus ver­falle. Der Sturz mit dem Pferde habe zweifellos zu einer geisti­gen Depression geführt, v. Zander sei aber andererseits ein eminent geittig begabter Mensch, dessen freie Willensbestimmung! in keiner Weise ausgeschlossen fei. Gerichts ar zt Prof. Dr. Lesser schließt sich diesen Gutachten an.

Der Geisteszustand der Frau v. Zander.

Prof. Dr. Lesser äußert sich hierauf über den Geisteszustand der Frau v. Zander. Diese sei zweifellos psychisch abnorm. Während sie auf der einen Seite eine hohe Intelligenz besitze, große Anlagen im Malen, in der Musik habe, außergewöhnliche Sprachenkennttiis, Kenntnis in der Literatur usw. besitze, sei sie geradezu auffallender Weise schwach int Begreifen von Zahlen. Sie wußte wohl zu sagen, wieviel 2 mal 8 ist, als ich sie aber fragte, wieviel ist 3 mal 8, antwortete sie: 22. Sic ver­mochte mir nicht zu sagen, wieviel 67 weniger 29 ist, erst als sie es sich an ihren Fingern abzählte, sagte sie: 38; sie konnte nicht 47 durch 4 im Kopfe dividieren. Ihre Erregung, bie ganz besonders in der Schwangerschaft einen hohen Grad er­reicht hat, ist pathologisch zu beurteilen. Es kommt hinzu, daß sie erblich belastet ist, daß sie v i e l Al ko hol g et r u n ken und viele schwereZiga rren undZigarettenge raucht hat. Ihre Bestellungen von so vielen Hüten, Broschen, Brief­bogen mit Kronen und anderen Dingen, die sie gar nicht brauchte, sind unverständlich und zwar um so mehr, da sie sich in setz: schlechter Vermögenslage befand. Sie wußte sich offenbar über ihre Bestellungen keine Rechenschaft zu geben. Die Beurteilung des Geisteszustandes der Frau v. Zander ist einer der dunkelsten Punkte in der psychiatrischen Wissenschaft. Jedenfalls ist die An- gellagte bezüglich einer ganzen Reihe von Bestellungen straf­rechtlich nicht verantwortlich zu machen.

Staatsanwalt: Die Angellagte ist auch des wissentlichen Meineids, der falschen, eidesstattlichen Versicherung usw. beschul­digt. Sind Sie der Ansicht, daß die Angellagte auch nicht in der Lage war, sich llar zu machen, was ein Eid bedeutet? Sach­verständiger: In gewissen Zeiten ist die Angeklagte bezüglich der Eidesleistung nicht als zurechnungsfähig zu bezeichnen. Ich möchte behaupten, daß die 9lngellagte nicht imstande war, die ihr von ihrem Manne aufgesetzte eidesstattliche Versicherung zu ver­stehen. Ob die Angellagte im allgemeinen geistig unzurechnungs­fähig sei, möchte er nicht behaupten, sein Gutachten könne nur dahin lauten: Die Angeklagte habe einen psychischen Defell, der zeitweise ihre freie Willensbestimmung ausschließt.

Professor Dr. Bonhoeffer und Privatdvzent Dr. Storch schließen sich den Vorgutachtern an. Die Angeklagte sei auch, mondsüchtig und in sexueller Beziehung anormal.

Die Beweisaufnahme wird danach für geschloffen erklärt und den Geschworenen 350 Schuldfragen vorgelesen.

Mummenschanz und Firlefanz.

Es verdient mitgeteilt zu werden, daß das von dem Unter* siichungsrichter, Landgerichtsrat Firle, erwähnte Gedichte aus ber von Frau v. Zander unter ihrem Mädchennamen Marie Grothe herausgegebene GedichtsammlungEglatinen" herrührt. Der erttt" Vers des GedichtesErkenntnis" lautet:

Das ganze ein Mummenschanz \ Von der ersten bis zur letzten Stunde! Und feinem gleißenden Firlefanz Verdanfft Du eine Raffen be Wunde."

Das Wort Firle war angeblich in lateinischer Schrift ge*1 schrieben.

Mrchlrche Nachrichte«.

Evangelische Gemeinde.

5. Sonntag nach Trinitatis, den 15. Juli. Hottesdienst.

In der Stadtttrche.

Vormittag? 8 Uhr: Pfarrer Schwabe.

Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten au? der Markus* gemeinde.

Vormittags 9'/, Uhr: Pfarrer D. Schlosser.

Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde* Pfarrer D. Sch losser.

Die Vorbereitung dazu findet Safnstag um 6 Uhr statt.

Nächstkünftigen Sonntag, den 22 Juli, wird Beichte und heil. Abendmahl für, Matthäus- und Marknsgemeinde gemeinsam im Hauptgottesdienst gehalten werden. Anmeldungen dazu roerbenj vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.

In der Iohauueskirche.

Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Euler.

Zugleich Christenlehre für die Nenkonfirmierten au5 ber? Lukasgemeinde.

Vormittags 97, Uhr: Professor D. Stamm.

Vormittags 11 Uhr: Kindergottesdienst für die Johannes- gemeinde. Pfarrer Kraus.

9lm nächstfolgenden Sonntag, den 22.'Juli: Beichte und heiliges Abendmahl für die Lukas- und die Johannesgemeinde im Haupt», gottesdienst. Anmeldungen vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde i erbeten.

Katholische Gemeinde.

Samstag, den 14. Juli:

Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr Gelegenhettj gut heil. Beichte. /

Sonntag, den 15. Juli:

6. Sonntag nach Pfingsten.

Vormittags von 67, Uhr an: Gelegenheit zur heil. Beichte.

v UM 7 Uhr: Die erste heil. Messe, vor und in derselben,' Austeilung der heil. Kommunion.

um 8 Uhr: Die zweite heilige Messe. Militärgottesdienst mit Predigt.

, um 91/, Uhr: Hochamt mit Predigt.

Nachmittags um 2 Uhr: Christenlehre; darauf fakramentalischs Bruderschafts-Andacht.

Israelitische Religionsgemeinde. /

Hottesdieng in der Synagoge (Südankage).

Samstag, den 14. Juli 1906:

Borabend 7.45 Uhr. Morgens 8.30 Uhr.

Nachmittags 4 Uhr.

Schristerklärnng.

Sabbathansgang 9.30 Uhr.

ICuttfi rrird Wissenschaft.

Das Lübecker Kunstleben wird möglichenveise eine arge Beeinträchtigung erfahren; denn die Stadthallengesellschaft von bereit Gründung man sich für die Musik- und die Theater­verhältnisse Lübecks viel versprochen hatte, und in deren Etab­lissements auch ein provisorisches Theater untergebracht war, steht, vor dem f i n a n z i e l l e n Z u s a m m e n b r u ch. Die Grundstücke^ ind mit 840,000 Mk. belastet; die letzten 100,000 Mk. sind Fordert ungen der Handwerker und Lieseranten.

Universitäts-Nachrichten.

Der Ehrendoktor der Harvard-Universitat ht. Cambridge bei Boston, der seinerzeit dem Prinzen Heinrich gegeben! wurde, ist nunmehr auch dem preußischen Ministerialdirektor^ Dr. A l t h o f f verliehen worden Aus Königsberg wird mit-! geteilt, daß der außerordentliche Professor der klassischen Philologie an der dortigen Universität, Dr. Hermann Schöne, einen Rus nach Basel als Nachfolger von Prof. Dr. Alfred Körte (der, wie berichtet, nach Gießen kommt) erhalten und angenommen) habe.

Hotel-Restauraut Kronprinz, Bad-Salzhausen.

Billigster, bester Kur- und Sommeraufenthalt. Prosp. Gratis.