Montag 10. Dezember 1906
156. Jahrgang
Zweites Blatt
Str. 290
Eichener Anzeiger
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag».
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kids Eichen
ihm lind UNd sich
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UnwersitätSdruckerei. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition ».Druckerei: Schulstr.7.
Tel. Nr. ÖL Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen.
Tie „Siebener Lamlliendlätter- werden dem „Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der „heffifche Landwirt" erscheint monatlich emmal.
politifebe Lcrgerschatt.
Ter Kaiser äußerte sich, wie ein Berliner Berichterstatter erzählt, über
und gab den strikten Befehl, die Anschuldigungen sofort auf ihren Wert hin zu prüfen und etwaige Verfehlungen auf daS strengste zu bestrafen. „Was soll daS Ausland davon denken/ so äußerte er sich u. a., „wenn eS solche Sachen erfahrt. Ta wird ja vieles für wahr gehalten und parteiisch gegen unS auSgenutzt!" Dem Befehl des Kaisers entsprechend, herrscht gegenwärtig in der Kolonial- abteilung eine ungemein emsige, ja nervöse Tätigkeit. Depeschen fliegen hin und her, und ellenlange Berichte sind in Arbeit. Von jedem neuen Moment der Untersuchungen ist dem Kaiser Kenntnis zu geben.
die kolonialen Mißstände sehr erregt. Als von Miß- und Uebergriffen, von den Mißhandlungen dem Mißbrauch der Dienstgewalt durch Militärs Kolonialbeamte Kenntnis wurde, war er ganz außer
ei, um die Sache zu klären. Von Geilfus Täterschaft wurde Zeuge erst durch diesen nnterriditet, zögernd und deprimiert gestand dieser es dann zu. Im Verlause der Unterredung gestand ihm Geilfus auch, daß er die Klarte an Herrn Müller in Frankfurt geschrieben habe. Ich hatte den Ginbrucf, bemerkt Zeuge, daß das Geständnis Geilfus' auf Wahrheit beruhte, er war niedergeschlagen und reuig; er erzählte mir auch, daß der Privatkläger einen Verkehr nicht mehr gewünscht habe, weil es falsch gedeutet werden könnte. Geilfus bezeichnete seine Absicht, in der er die Klarte an Provinzialdirekwr Dr. Dreidert geschrieben, als eine gute, er wollte derartige Vorkommnisse, wie sie sich in seinem Korps ereignet hatten, fürderhin herhütet wissen. Geilfus war jedenfalls Anfangs August, wenn nicht noch Ende Juli bei mir, später noch etwa zweimal.
Bankdirektor Zobel von Frankfurt: Ter Privatkläger hat mich veranlaßt, meine Notariatsfachen Justizrat Med zuzuweisen, er selbst hat seine Notariatsgeschäfte ebenfalls dort vornehmen lassen, auch andere hat er dazu veranlaßt. In Hamburg, wo Oftünewcild 1900 bei Gründung einer Gesellschaft für drahtlose Telegraphie für den Posten als Aufsicht:rtt^vorsitz über ausersehen war, machte ich gelegentlich eines Essens die Erfahrung, daß der Privatkläger dort stark diskreditiert war: ein Herr machte absprechende Bemerkungen über ihn und als ich mich als Freund des Privatklägers vorstellte, sagte der Herr, ich möchte mich zu meiner näheren Information an Justizrat Med in Gießen wenden. In der Eisenbahn hat der Zeuge einmal ein Gespräch mit angehört, wonach Geilfus von Grünewald erkauft- sein sollte. Zeuge bestätigt den vom Zeugen Trautwein geschilderten Vorgang im Restaurant Buschmann. Ich glaube niemals, daß der Privntkläger eine solche anonyme Ätirte schreiben würde. Ans dem Aussichtsrat der Gießener Braunsteinbergwerke bin ich wegen einer Differenz mit Grünewald, aber nur in seiner Eigenschaft als Grnbenvorstarrd, ausgetreten. Der Prr- vatkläger ist nie die treibende Kraft gewesen, daß Herr Dr. Kipper entlassen wurde. Herrn Grünewald's Aufrichtigkeit geht so weit, daß er manchmal sogar recht derbe wird.
Fabrikant Wehn von Gießen ist einmal in GeilfuS Auftrage zur Beilegung der Differenzen bei Herrn Gutmann gewesen, aber ohne Erfolg. Daß GeilfuS zu Grünewald in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, glaubt Zeuge nichts hält auch Grünewald einer anonymen Denunziation nicht für fähig.
Kvmmerzienrat Gail- Gießen: Geilfus habe ihm gesagt, er habe die Karte geschrieben- deshalb sei es ihm auch glaubwürdig erschienen. Geilfus sei leicht erregbar, anderseits ihm als hilfsbereiter, opferwilliger Freund bekannt.
Ter Angeklagte beantragt nach dieser Vernehmung die Ladung der Frau Dr. Kipper als Zeugin.
Zahnant Jäger, Gießen: Der Privat-Kläger hat mir gegenüber mit Entrüstung zurückgewiesen, daß er der Verfasser der anonymen Karte seb Ich traue ihm auch niemals eine solche Handlung zu. Soviel ich mich erinnere, hat der Angeklagte auf die Frage, ob er den Privat-Kläger milder Nichteinladung zum Kommers habe beleidigen wollen, eine bejahende Antwort gegeben, es kann sein, daß ich die? selbst gehört habe, oder daß es mit andere gesagt haben. Der Angeklagte bemerkt hierzu, daß der Privat-Kläger falsch berichtet sei, er habe damals überhaupt nichts gesagt. Der Zeuge hatte Geilßis einer solchen Handlung nicht für fähig gehalten, glaubt aber auch nicht, daß er freiwillig die Schuld auf sich genommen habe.
Professor Becker von Worms: Der Privat-Kläger hat, als die Beschuldigung gegen ihn erhoben war, von Zeit zu,Zeit über den Fortgang der Sache seinen Freunden und Korpsbrüdern referiert, lieber die Versammlung in Frankfurt kann ich nicht viel sagen, da ich nur kurze Zeit dort war. Die Nichteinladung Grünewalds würde natürlich beleidigend sein, von dem Moment an, wo Metz darauf aufmerksam gemacht wurde, daß Grünewald wieder in jeine Rechte als Starkenburger eingesetzt sei. Das Verhalten des Privat- Klagers auf diese Nichteinladnng hin habe ich für durchaus korrekt gehalten. Der Zeuge wiederholt dann, die Angaben des Zeugen Traulwein bezüglich angebahnter Vergleichsverhandlungen (nachdem Geilfus sich gemeldet hatte), dieselben 3 alten Herren, diediese angebahnt hätten, hätten auch den Antrag gestellt, daß dem Privat-Kläger die Korpsschleife zurückgegeben wurde. Zeuge, der den Privat-Kläger erst seit 1904 kennt, hält eS trotzdem für ausgeschlossen, daß dieser der Täter sei.
Nachdem der Privatkläger zur Beweisführung deS Angeklagten, insbesondere weil er ein Beweisthema bei den von ihm benannten Zeugen nicht angegeben habe, eine Bemerkung gemacht, tritt Fabrikant Gutmann vor, dessen Beeidigung R.-A. Fistet widerspricht. Das Gericht setzt diese aus.
Ich war zunächst Klient und Jagdgast des Privatklägers, später bekam ich Differenzen mit ihm wegen einer Jagd in Kirch- vers, die sich verschärften, als des Privatklägers Jagdaufseher am 13. März 1903 mit einen wertvollen Jagdhund erschoß, worüber es zu einem Prozeß kam. Als mir dann meine Schwiegermutter im Herbst des Jahres 1903 die an meinen Schwiegervater gerichtete Karte gab, fiel mein Verdacht auf Grünewald. Ich ließ ihn jedoch ruhen, bis er von neuem erwachte durch eine Bemerkung des R.-A. Leun in einem anderen Prozeß; als mir und meiner Frau dann gelegentlich eines Konzerts von Fran Dr. K., die wir nach Haufe begleiteten, als das Gespräch auf den Privatkläger kam, der alte Verdacht wieder aufstieg, zeigte ich bald danach Herrn Dr. K. und Frau die Karte, worauf Dr. K. sagte, sie könnte von Grünewald stammen, da er in der Familie schon lange mit solchen Mitteln operiere.
Als ich die zweite an mich gerichtete Karte bekam, schickte ich die Karten mit Vergleichsmaterial an die Sachverständigen Grabow und Pähler. Ich wollte gegen den Priv.-Kl. vorgehen, konnte aber keinen Rechtsanwalt finden, der dazu bereit war. Deshalb hoffte ich, die Staatsanwaltschaft dazu veranlassen zu können. Als mir die Eivis-Karte zu Gesicht kam, hatte ich die Ansicht, sie sei von demselben Autor geschrieben, wie die anderen. Von meinen Gutachten wußte der Angekl. Metz z.Zt. der Straskammerverhandlung 1 nichts, selbst Grabow wußte nichts über meinen Verdacht. Als er . dann schließlich ernstlich Aufklärung verlangte und ich zu ihm hin kam, las er mir das fertige Gutachten vor und darauf erst sagte t Justizrat Metz: „Es ist der und bet*. Ich habe einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt, man verwies mich aber auf den Weg der Privatklage. Mit Geilfus habe ich bis zum letzten Moment in denkbar bester Geschäftsverbindung gestanden; gerade in der Zeit, wo die Karte kam, September 1903 und 1904 standen wir in laufender Geschäftsverbindung. Geilfus hat mich sogar einmal in einem Prozeß als Sachverständigen vorgeschlagen. Der Zeuge bestätigt sodann die Angaben der Zeugen Meyer und Wehn über ihre Verhandlungen mit ihm.
Hier erklärt der Vorsitzende, man wolle die Beweise darauf beschränken, ob Geilins der Täter gewesen sei ober nicht; wenn das Gericht zu der Ueberzeugung gelange, daß Geilfus die Karte geschrieben habe, komme es darauf an, ob der Priv.-Kl. glaubwürdig sei oder nicht, bann brauche man keine Beweismittel mehr.
Als der An g ekla g t e hierin eine Beschränkung seiner Beweisführung zu sehen erklärt, verwahrt sich der Vorsitzende dagegen, daß ihm der versteckte Vorwurf gemacht werde, er beschränke die Beweisaufnahme in der einen ober anderen Weise, er walle seines Amtes vollkommen unparteiisch, was sich auch darin zeige, daß er ein Fragerecht gewähre, baß über den Rahmen des , Prozesses hinausgehe.
Der Angeklagte erklärt darauf, baß er vom Vorsitzenden mißverstanden fei.
Der Zeuge Gutmann fährt dann fort: Meine Frau ist von Dezember 1905 bis Jnli d. Zs. fortgesetzt mit anonymen Zuschriften überschüttet worden. Ich habe darüber ein Gutachten von Grabow, das positiv sagt, daß kein anderer Mensch die Sachen geschrieben habe als R.-A. Grünewald. Ter Zeuge überreicht dann eine Reihe von in Kuverts steckenden anonymen Zuschriften, die an eine Frau gekommen seien.
Der Priv.-Kl. erklärt dies Verfahren deS Zeugen als eine Ueberrumpehmg; es sei darauf abgesehen, eine Uederraschung her- beiznführen. Wenn Herr Grabow eine solche Behauptung aufstelle, so habe er sich ebenso im weiten Reiche der Fantasie bewegt wie vorher.
Als Schulrat Grabow sich hiergegen verwahrt imd gegw den ferneren Vorwurf, daß er seine Ansicht verkaufe, erklärt der Priv.-Kl., daß er sich seinen Antrag ans Ablehnung des Sachverständigen vorbehalte unb gegen die illoyale Weise der Beweisführung protestiere.
Der Sachverständige Grabow wiederholt beteuernd, er habe Kombinationsvermögen.
Es wird dann von den Parteien zunächst auf die Produktion der von dem Zeugen vorgelegten Beweismittel verzichtet.
Es wird nun die Jagdangelegenheit betr. ber Kirchverser Jagd Gegenstand der Vernehmung. Der Zeuge erklärt, er habe damals von dem Prio'.-Kläger einen Brief bekommen (am 16. Okt. 1904), in dem Grünewald aufsallenderweise Rübsamen, der auch an der Jagd beteiligt war, seinen „Kompagnon" genannt habe, mährenb auf ber kurz vorher im September erhaltenen anonymen Karte von „Freund" die Rede gewesen sei, somit auch nur Rübsamen gemeint gewesen sein könne. Der Privatkläger sei mit letzterem verfeindet gewesen.
Auf die Fragen Grünewalds bezüglich ber Forderungen, die die Teilhaber für den Fall, daß sie die Jagd an ihn, den Privat- Kläger, abträten, gestellt hätten, erklärt Zeuge, es könne sein, daß Grünewalh ihnen schließlich geschrieben habe, ob er nicht auch noch eine Villa am Züricher See sür ihre Jagd geben sollte.
Der Zeuge erklärt dann auch, er sei von dem Jagdhüter bc5 Priv.-KlägerS letzthin bedroht worden, worauf ber Kläger erklärt, Zeuge habe denselben im Vorübergehen „M 5 r b e re (seines Hundes) genannt. Viele darauf an den Zeugen gerichtete Fragen kann dieser teils, weil er sich nicht mehr erinnern kann, nicht beantworten, teils verweigert er die Aussage. Zeuge erklärt u. a„ er habe an dem Abend, an dem die anonyme Karte an ihn in den Kasten geworfen wäre, den Jagdwagen des Priv.-KlägerS nach Klein-Linden zu fahren sehen. Ich gebe zu, anderen Personen l.Zungenziehem') erklärt zu haben, ich hielte Herrn Grünewald für unfähig ber Tat. , .
Grünewald: Haben Sie im Eifenbahncoups darüber gebrochen ?
Zeuge: Ja. Mit Dr. Kipper, ber ist mein bester Freund.
Grünewald: Hatten Sie, ehe Sie hier als Zeuge zur Vernehmung kamen, schon Kenntnis davon, was Herr Grabow hier ausgesagt hat?
Zeuge: Ja, teilweise; ich habe mst einem jungen Manne auS meinem Geschäft ein paar Worte darüber gesprochen. Ich habe zwei Gutachten GrabowS mit Mk. 56.50 und Mk. 38.— bezahlt, die anderen habe ich an Metz weitergegeben; dieser hat letztere bezahlt.
Vorsitzender: Haben Sie sonst irgend eine Wahrnehmung gemacht, daß Grünewald anonyme Schriftstücke geschickt hat? Zeuge: Jawohl, hier auf dem Polizeiamt liegen zwei, die eins seiner Handschrift außerordentlich ähnliche Handschrift zeigen.
Der Angeklagte bemerkt, daß er durch Eilbrief dasMini^ fterium gebeten, Polizeiamtmann Herberg von ber Pflicht zur Amtsverschwiegenheit zu entbinden.
Zeuge bemerkt auf Frage des Rechtsanwalts Fischer, daß er Dezember 1904 ober Januar b. Js. Justizrat Metz mit Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt habe.
Ter Zeuge wird darauf nach Gerichtsbeschluß beeidigt. !
Amtsrichter Schnitzspahn: Herr Geilfus hat bei mir zu Protokoll erklärt, er habe die Civiskarte geschrieben; nachher hat er auch die Karte an Herrn Müller geschrieben zu haben, zu- gestanden, dagegen die Urheberschaft der an Gutmann gerichtetem Karte bestritten. Ich habe nicht den Eindruck gehabt, daß der Mann die Unwahrheit sagte, einen guten Eindruck macht ja eine Selbstbezichtigung nicht. Er schien mit über die Vorkommnisse im Korps stark verärgert zu sein und machte den Eindruck eines den Studenten recht wenig g e w o g e n en P h i l i st e r s. Der Zeuge hat Gellsus die Karte nach Diktat nachschreiben laffen. ■
R.-A. Grünewald macht darauf aufmerksam, daß in ber Abschrift sich zwei orthographische Fehler finden, die auch in der Originalkarte enthalten sind. „
Zeuge: Kurz bevor ber Prioaikläger von mir von dem Inhalt der Gutachten in Kenntnis gesetzt wurde, sagte er nur, er kenne bett Täter.
R.-A. Reh (Alsfeld): Ich meine mich zu erinnern, baß auf bet Alten-Herren-Versammlung in Frankfurt R.-A. Metz gesagt hat, et hätte eine Beleidigung beabsichtigt mit ber Nichteinladung.
Att geklagter: Ich habe keinen Mund aufgemacht.
Zeuge: Die Versamntlung sollte über die Zugehörigkeft be5 Privatklägers zum Korps beschließen.
Metz: Ich habe die Zugehörigkeit verneint.
Zeuge: Ich bin mit beiden Parteien schon seit meiner Jugend' befreunbet, ich halte Grünewald bet Tat nicht für fähig. Metz wat 1890 Starteßträger für Grünewald, ein Grund des Vorgehens ist mir nicht bekannt. Grünewald hat ein. durchaus unbefangenes Verhalten gezeigt. Soviel mit bekannt, ist der Angeklagte nur bei der Salzhäuser Angelegenheit gegen Grünewald ausgetreten, lieber Geilfus und deren Verhältnis zu Grünewald hat Zeuge kein UrtelL'
Die Beeidigung des Zeugen Kaufmann Geilfus bleibt zunächst ausgesetzt, von seinem Zeugnisoerweigerungsrecht macht er keinen Gebrauch. Aus Vorlage ber Eiviskatle sagt er: „Ich habe diese Karte geschrieben. Ich wat vor 42 Iahten aktiv." Am Tags des Duells wurde von Mitbürgern mitgeteilt, meine Korpsbrüder benähmen sich, daß es ein Skandal wäre. Deshalb sagte ich mir, es müsse etwas geschehen und habe sofort an Geheimerat Dr.- Breidert die Karte geschrieben.
Vorsitzender: Glauben Sie nicht, daß ein Vorgehen beim Korps selbst geeigneter gewesen wäre?
Zeuge: Ich habe mir gesagt, wenn von oben her etwas Richtiges geschieht, dann wird nichts mehr vorkommen. Ich glaube auch, es ist seitdem nichts mehr votgekommen.
Vorsitzender: Glauben Sie, daß die Karte bessernd auf die Aktivitas eingewirkt hat?
Zeuge: Ja, ich glaube das. Ich habe es gut gemeint und geglaubt, es sei das Beste für das Korps.
Vorsitzender: Haben Sie Ihre Schrift verstellt-
Zeuge: Nein, ich war aufgeregt und gereizt; wenn ich es überlegt hätte, hätte ich es jedenfalls nicht getan. Die Karte an Müller in Frankfurt habe ich auch geschrieben; Gutmann hat sich als Konkurrent manches zu Schulden kommen lassem Die dritte, an Gutmann gerichtete Karte kenne ich nicht, ich habe sie bestimmt nicht geschrieben. Grüilewald hat von der Civiskarte nichts gewußt., lieber die Korpsgeschichten habe ich nicht mit ihm gesprochen. Daß der Privatkläger als Täter verdächtigt sei, habe ich, glaube ich, im Jägerstubchen von Herrn Grünewald selbst gehört. Ich habe darüber gelacht, denn meine und Grünewalds Schrift ist doch nicht zu verwechseln. Einige Tage, bevor Grünewald in die Ferien ging, hat er mir gesagt, daß man ihn wegen der Karte verdächtige. 3d) ging deshalb zu Direktor Praetorius, wollte nicht, daß ein anderer
Die „Hofgänger".
Die „Hofgänger" unter den Sozialdemokraten, als da sind die Herren Dr. David, Ulrich, Geck und Cramer und die Ihren, werden von Nosa Luxemburg, Stadthagen und deren Trabanten mit Mut und Zorn, bedacht. Und immer hahnebüchener werden die Ausdrücke, mit denen man dieses Häuflein Anständiger unter den „Genossen" regaliert. Hat man es in Bayern doch erlebt, daß Sozialdemokraten sogar das Amt von Kirchenräten annahmen. In Berlin klang jüngst laut die ergreifende Klage um die Genossinnen, die an den allzuhäusigen Tagen von Paraden sich am Straßenrande aufpflanzen oder oen Einzug eines fremden Herrschers mit Neugier verfolgen. Daß man aber in Hessen einen Glückwunsch an den Groß- herzoq unterschrieb, dem ein Sohnlein geboren wurde, — das ist völlig unverzeihlich. Noch immer wimmeln die sozialistischen Blätter von schweren Anklagen und demütigen Entschuldigungsversuchen, und das große Problem, das zur Entscheidung steht, wird nach allen Seiten herumgewälzt und zergliedert. Die ofsizielle Neichs-Sozialdemo- krotie haßt die einfachsten Anstandspflichten. Das ist die „Moral" von der^Geschichte.
Ein BeleidignngSprozek zwischen zwei Rechtsanwälten.
(Fortsetzung.)
Gießen, den 10. Dezember.
Forstmeister Trautw ein-Gießen: In den Streitigkeiten des Kvrps Starkenburqia habe ich stets auf Seiten des Privat- llägers gestanden. Als der Vorfall zwischen den Studenten Metz und Beck im Perkeo vorgekommen, war, der bald darauf $unt Duell führte, erzählte ich gleich nach dem Vorfall dem 'Privatkläger davon, aber nur im Vorbeigehen. Als ich bald 'noch mal darauf zurückkam, erklärte Grünewald mir, er wolle mit den Kvrpsgeschichlen nichts mehr zu tun haben. Wann das Duell war, weiß ich nicht. Nach dem Erscheinen des Berichts im Gieß. Anz. über die Strafkammerverhandlung sagte mir Grünewald gelegentlich, daß er damit gemeint sei und daß der Angellagte der Verfasser des Artikels sei. Von Holland schrieb er mir bann, der Autor habe sich bei ihm gemeldet; den Namen nannte er nicht. Als er nach seiner Rückkehr die Warte in photographischer Vervielfältigung bekam, zeigte er sie mir, und sofort rief ich: Das hat ja ber Dielenwirt (Geilfus) geschrieben!" Grünewalds Verl>altcn war nicht das eines Schuldigen. Gelegentlich einer Versammlung alter Herren ber Starkenburgia in Frankfurt erwogen wir unsererseits, Schritte zu tun bet Metz, um die Angelegenheit beizulegen: Wir wollten nicht, daß die Korpswäsche corarn publico gewaschen würde, außerdem sollte Geilfus möglichst geschont werden. Die Vergleichsverhandlungen waren jedoch ohne Erfolg. Auf Veranlassung des Privatklägers sprach ich dann mit Geilfus unb erfuhr hierbei, daß dieser schon öfter an die Polizei solche Ä'arfat gesandt habe, der Schwere unb Tragweite seiner Handlung schien er sich nicht bewußt zu •fein. Ich riet ihm bann, weil Grünewalb sonst selbst den Namen Geilfus genannt hätte, ans Gericht zu gehen unb zu Protokoll zu erklären, baß er bie Karte geschrieben hätte. Geilfus staub in den Korpsstreitigkeiten stets auf Seiten Grünewalds. Grünewald halte ich nicht für fähig, die Kvrte aeschrieben zu haben. Es ist keine Rede davon gewesen, daß R.-A. Grünewald dahinter steckte; ich halte aber auch GeilfuS nicht für sähig, sich zu ber anonymen Karte zu bekennen, ohne baß er sie geschrieben hat. Geilfus wurde dann aus der. Liste der alten Herren gestrichen. Der Privatlläger selbst hat jeden Verkehr mit Geilfus abgebrochen, wie er mir gegenüber anrate, gelegentlich, als wir einmal zusammen bas Restaurant Buschmann aussuchen wollten, ließ er, bevor er bas Lokal betrat, sogar erst feststellen, ob auch Geilfus nicht mehr barm anwesend sei. ।
Der Vorsitzende stellt sodann fest,- baß die Activftas des Korps bie Zugehörigkeit des Privatklägers zum Korvs auf gehoben, dagegen eine große Anzahl alter Herren deS Korps (ca. 33) die Erklärung abgegeben habe, daß sie den Privatkläger nach wie toor alS Kvrpsangehörigen betrachte. Trotz dieser Feststellung des Vorsitzenden werden die Kbrpsangelegenheiten doch noch enter weiteren Diskussion unterzogen, in deren Verlauf ber Angeklagte erklärt, baß er den Privatlläger absichtlich zu einem Kvmmers des Oberhess. Alten-Herren-Verbanbes, der in Salzhausen stattgefunden, nicht eingelabeu habe, weil er ihn nicht für einlabungsfähig gehalten fyibe; er fei sich bewußt gewesen, baß dies als Beleidigung aufgefaßt werden könnte, er habe aber nicht beleidigen wollen.
Ter Zeuge Trautwein bemerkt bann, daß ber E. E. im Verfolg dieser Nichteinladungsaffäre zu dem Salzhäuser Kommers den Beschluß faßte, dem Privatlläger die Farben zu end- ziehen- bis dahin feien ihm aber bie Farben überhaupt noch nicht entzogen gewesen. Später sei dann der Boykott gegen Grünewald wieder aufgehoben, der Privatlläger wieder zu allen Festlichkeiten ein geladen worden.
Auf Befragen des Augeklagten erklärt der Zeuge: Ob ich einmal bei dem Privatlläger gesessen habe und darauf bie Fenstervorhänge zugezogen sind, weitz ich nicht; ich war oft bct yAch der Mittagspause wird um 3 Uhr bie Beweis- aufi'ahme fortge etztt irf(^ {n Gießen: Geilfus suchte ihn im Herbst d. I. auf, um mit feiner Hilfe einen Weg zu finden, toie die Nichtbeteiligung des Privatllägers festge,teilt werde, Geilfus aber möglichst geschont, werde. Einen Plan, den der Privatlläger in einem an Geilfus gerichteten Briefe entwickelte, hielt Zeuge nicht M richtig, ynb gut, Mrlegttz Mr, WH iu tun


