Ausgabe 
12.7.1906 Zweites Blatt
 
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Parteien, daß sie aus ihren Niederlagen fast gamichts lernen. Die Reichstagswahl erfordert an Vorbereitungen eine solche Menge Kleinarbeit, so viel Fäden müssen zwischen den einzelnen bürgerlichen Parteien herüber und hinüber gesponnen werden, daß es die höchste ^eit ist, mit einer planmäßigen Werbe­arbeit zu beginnen. Die bürgerlichen Parteien können von der Sozialdemokratie, was Arbeitsfreudigkeit und Opferwilligkeit betrifft, viel lernen. Die Sozial­demokratie beginnt ihre Kriegskasse sofort nach dem Wahl seldzug wieder zu füllen, sie seht sofort nach der Wahl zielbewußt und planmäßig mit ihren Verhetzungen, mit ihrem Werben und Buhlen um die Ghmft der Menge ein. Und der Erfolg? Nun, bei den letzten Wahlen war der Erfolg drei Millionen Wähler. Wie viele staatsfeindliche Stimmen sich das nächste Mal in den Urnen finden werden, ist schwer zu sagen. Das läßt sich aber nut aller Bestimmtheit voraussagen, daß es, wenn die bürgerlichen Parteien nicht ebenfalls baldigsteinsehen mit ihrer Gegenarbert, es unmöglich ist, int letzten Augenblick die Sozialdemokraten von den Schanzen zu vertreiben. Dazu ist aber nicht nur eine jahrelange, planmäßige, opferwillige Kleinarbeit nötig, solidem da ist vor allem auch Eintracht erforderlich. Einigkeit niacht stark, das sieht man nirgends bester als bei den Wahlen.

Möchte doch bald, möglichst bald so schließt der Artikel mit der Werbearbeit von Mann 51t Mann, von Haus zu Haus begonnen werden! Möchten sich auch die bürgerlichen Kriegskassen füllen, und möchten vor allem die Führer der einzelnen Parteien sich im Gefühl defien, was sie eint, miteinander verbinden zu gemeinsamem Kampf gegen den gemeinsamen Feind.

Die neue württembergische Verfassung.

In Kürze seien hier die hauptsächlichsten Aenderungen Plsammengestellt. die die neue württemb. Verfassung bringt:

In der Zusammensetzung der zweiten Kammer bringt sie das Au s s ch c i d e n d e r 23P rivilegier- t e n" der 13 ritterschaftlicheu Mgeordnctcn, 6 evangel. Prälaten, 2 bezw. mit den: Bischof 3 kathol. Kirchenvertreter und des Universitätskanzlers. Die zweite Kammer besteht künftig ausschließlich aus solchen Abgeordneten, die aus dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht hervorgehen. In 63 Ober- ämtern und 6guten Städten" wird wie seither je ein Abgeordneter gewählt. Das Verfahren dabei ist aber in­sofern abgeändert, als die Stichwahlen mit Beschränkung auf die zwei Kandidaten mit höchster Stimmenzahl in Weg­fall kommen und dafür nach demromanischen System" dann, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als die Hälste der Stimmen erhalten hat, ein völlig freier zweiter Wahlgang einzutreten hat, bei dem alle Kandidaten noch einmal, ja selbst neue auftreten können, nur daß dann die verhältnismäßige Mehrheit schon entscheidet. Zu diesen 69 Städte- und Be- zirksabgevrdneten treten 6 Abgeordnete der Stadt Stutt­gart, zu wählen durch Listen und Verhältniswahl in einem Wahlgang: ferner 17Zusatzabgeordnete", ebenfalls durch Listen- und Verhältniswahl zu bestellen in zwei eigens hierzu gebildeten Proporzwahlkreisen, von denen der nörd­liche (Neckar- und Jagstkreis) 9, der südliche (Schwarzwald- und Donaukreis! 8 Vertreter entsendet. Tie Gesamtzahl der Abgeordneten bleibt, wie seither, 92.

In der Kammer der Stand csh crre n, die künftig aus 50 statt nur 29 Mitgliedern besteht, treten zu den Prinzen des königlichen Hauses, den Häuptern der standesherrlichen Familien und den zunächst auf 6 fixierten lebenslänglichen Mitgliedern neu hinzu 8 Vertreter des ritterfchaftlichen Adels, 4 Vertreter der evangelischen und 2 der katholischen Kirche, je 1 Vertreter der Landes­universität und der Technischen Hochschule, je 2 Vertreter des Handels-und Gewerbe st andes, sowie der Landwirtschaft, und 1 Vertreter des Hand­werks. Das Recht der Krone zur Ernennung neuer erb­licher Mitglieder der ersten Kammer ist gestrichen. Soweit standesherrliche Rechteauf andere Weise als durch frei­willigen Verzicht dauernd" in Wegfall kommen, kann der König weitere lebenslängliche Mitglieder ernennen. Die er­wähnten fünf berufsständigen Vertreter werden in der Weise gewonnen, daß die vorhandenen beruflichen Organi- fationen je die doppelte ZlNzaht von Vertretern wählen, die alsVorschlag an die Krone gebracht werden, woraus diese die Ernennung der Mitglieder der ersten Kammer voll­zieht. Noch einschneidender fast als diese Veränderungen in der Zusammensetzung der ersten Kammer ist der Wegfall des Stimmenübertragungsrechts. Mit diesen übel berufenen Geisterstimmen" verschwindet eine der schwersten Graba- mina des Volks enHftindens. Dagegen erhalten die Standes- herren das Recht der Stellvertretung durch einen Agnaten. Die Vorschrift eines Wohnsitzes im Deutschen Reich «warum nicht im Lande? D. Red. d. Gieß. Mz.) ist neu ausgenom­men, aber von geringer praktischer Bedeutung. Zum Eintritt in beide Häuser der Ständeversammlung bildet für die ge­wählten und ernannten Mitglieder nunmehr das 25. Lebens­jahr die untere Grenze.

©ine schöne Genugtuung bildet das Gelingen des Ver­fassungswerkes, an dem sich die Staatskunst eines Mitt- nacht wiederholt vergebens versucht hat, für den greisen Ministe-rpräsidenten Tr. v. Breitling, der mit der Durch­bringung dieses liberalen Staatsgrundgesetzes, das seit dem Jahre 1848 angeftrebt wurde, dem Namen feines Ministeriums für alle Zeiten einen guten Klang gesrchert hat.

DerStaatsanz." veröffentlicht ein Handschreiben des Königs an den Ministerpräsidenten Dr. v. Breit­ling, in dem es heißt:

Die Vollendung des Werkes der Verfassungsrevision gereicht mir ^/Ebhaften Be fr iedigun-g und Genugtuung, nicht toeti-cr l$. ueberetnstimmung mit meiner Regierung die Reform für etne dringende Notwendigkeit erachtet habe, widern auch weil deren Durchführung einem seit Jahrzehnten gehegten Wunsche des größten Teiles meines Volkes entspricht. W äußeres Zeichen meiner dankbaren Gesinnung bitte ich Sie, mente Büste entgegennehmen zu wollen."

Mischehen iu Deutschland.

Unter den 477 822 Ehen, die 1904 im Deutschen Reiche geschloffen wurden, befanden sich 434 530 Fälle, in denen Personen gleichen Religionsbekenntniffes sich die Hand zum Bunde fürs Leben reichten. Von diesen Heiraten waren 283 989 rein evangelffch, 145 696 rein katholisch und 4001 rein jüdisch. Auf die rein konfessionellen Ehen wenn man sie so nennen darf entfielen also 90,9 Proz. aller Eheschließungen, sodaß 9,1 Proz. der Heiraten Mischehen waren.

Im allgemeinen zeigt sich, daß bei den Angehörigen der evangelischen Kirche das weibliche, bei denen der katholischen Kirche das männliche Geschlecht eine stärkere Neigung zum Eingehen einer Mischehe hat als das entsprechende andere Geschlecht. Wenn während 1904 im ganzen sich 21273 katholische Männer mit evangelischen Frauen verbanden, wurde

der umgekehrte Fall, also die Heirat zwischen einem evang. Manne und einer katholischen Frau, nur 19 843 Mal beob­achtet.

Die Mischehen zwischen Juden und Christen waren im Berichtsjahre besonders häufig. Während 1902 nur 599 derartige Heiraten geschloffen wurden, wuchs ihre Zahl 1903 auf 635 und int folgenden Jahre auf 720. Der weitaus häufigste Fall war die Heirat zwischen einem Juden und einer evangelischen Christin, der 316 Male vor­kam, Dann folgten die Ehen zwischen evangelischen Männern und jüdischen Fratien (256). Die 497 jüdisch-protestantischen Mischehen des Vorjahres waren somit auf 572 im Jahre 1904 gestiegen und betrugen annähernd viermai soviel, als die jüdisch-katholischen Verbindungen, deren 148 Fälle sich je zur Hälfte auf die beiden hier möglichen Kombinationen verteilen.

Von Jntereffe ist jedenfalls die Tatsache, daß die Häufig­keit der Mischehen in den letzten Jahren in Zunahme be­griffen ist. Während ihr Anteil 1902 8,7 Proz. der Gesamt­heit auSmachte, stieg er 1903 auf 8,8 und im folgenden Jahre auf 9,1 Proz.

Man wird im ersten Momente wohl geneigt sein, diese Entwickelung der Dinge auf Rechnung der fortschreitenden Toleranz in religiösen Dingen zu setzen. Diese Ursache mag da und dort mit ins Gewicht fallen; richtiger ist eS aber wohl, in der immer mehr zunehmenden konfessionellen Misch­ung der Bevölkerung auch den Grund für die Zunahme der Mischehen zu suchen.

Major v. Zander und Genossen vor den Geschworenen. (Unberechtigter Nachdruck verboten.)

H. F. Breslau, 10. Juli 1906.

(Zwanzigster Tag der Verhandlung.)

Nochmals die Maßnahmen deS Untersuchungsrichters.

Verl. J.-R. Dr. Mamroth gibt folgende Erklärung ab: Der Untersuchungsrichter hat erklärt, er habe mir zunächst die Sitten- cinsicht freigestellt, sie mir dann aber entzogen, weil er aus be­schlagnahmten Briefen ersehen habe, daß ich mein ihm gegebenes Versprechen, mich mit Luetlig nicht über den Gang der Un­tersuchung in Verbindung zu setzen, nicht gehalten habe. Ich habe hierauf erklärt, daß meine persönliche Auseinandersetzung mit Landgerichtsrat Firle an anderer Stelle erfolgen werde. Aus mir von mehreren Seiten gemachten Mitteillmgeu und den Berichten einiger Zeitungen sehe ich, daß die Reserve, die ich mir hier aus­zulegen für taktvoll hielt, nicht verstanden worden ist, sondern zu der Mißdeutung gesührt hat, als seien die Vorwürfe des Land­gerichtsrats Firle begründet. Sie sind es nicht, sondern vom ersten bis zum letzten Worte h a l t l 0 s u n d n n w a h r. Es ist I. un­richtig, daß Landgerichtsrat Firle durch beschlagnahmte Briese, die er am 19. September vorsand, veranlaßt worden ist, mir die Akteneinsicht zu entziehen. Aklenmäßig hat er dies bereits vor seiner Abreise am 8. August, also viele Wochen vor jener Beschlag­nahme getan. Es ist zweitens eine haltloseVerdächtigung, daß ich mich, entgegen meinem Vcrspre l en, mit Lueltig über die Untersuchung in Verbindung gesetzt habe. Ich habe Luetlig zum ersten mal im Leben im Januar 1906 gesehen. Ausweislich meiner Akten sind an ihn vorher nur zwei, spater beschlagnahmte Zuschriften an ihn gerichtet worden. Am 24. Juli habe ich ihm int Auftrage des Majors v. Zander die Bitte ausgesprochen, an J.-R. MalhaeS in Hildesheim für einen dort anhängigen Zivilprozeß 100 Mk. Vor­schuß zu zahlen und am 29. August hat Luetlig an mich geschrieben und mich gebeten, Major v. Zander über eine andere zivilrecht­liche geschäftliche Angelegenheit zu befragen. Das sind die Briefe, auf Grund deren der U n t e r s u ch u n g s r i ch t e r es gewagt hat, mich zubezichtigen, ein Versprechen gebrochen zu haben.

Nochmals der Gesundheitszustand der Frau v. Zander.

Die Köchin Hedwig Hutztellcr als Zeugin: Sie fei im Jahre 1904 längere Zeit Köchin bei v. Zander gewesen. Frau v. Zander sei oftmals ohne jeden Oftund so aufgeregt gewesen und habe soviel geschimpft, daß sie zu der Ansicht gekommen sei, Frau v. Zander könne geistig nicht normal sein. Bors.: Frau v. Zander war vielleicht mit Ihrem Kochen un- zuftieden? Zeugin: O, ich muß bitten, ich koche sehr gut. iHeiter­keit im Zuhörerraum.i Frau v. Zander: Ich war mit der Zeugin sehr unzuftieden, deshalb habe ich soviel geschimpft. Arbeiter Krambach bekundet: Frau v. Zander habe viel Wein und Benediktiner getrunken, auch viel Zigarren geraucht.

Wiffentlicher Meineid.

Es gelangt alsdann ein dem Angeklagten v. Zander zur Last gelegter wissentlicher Meineid zur Verhandlung. Tie Ber­liner Firma Mattke hat den Angeklagten v. Zander wegen einer Schuldforderung verklagt und ein vollstreckbares Urteil erftritten. Nach der Pfändung intervenierte Luettig auf Grund des von ihm mit v. Zander geschlossenen Vertrages, v. Zander und Jo­achim beschworen, daß der Vertrag ein ernsthafter Kaufvertrag und keine Schiebung sei. Angeklagter v. Zander bemerkt: Er sei damals ganz kopflos gewesen. Bald darauf sei er schwer krank geworden. Wenn ich in meinen Angaben nicht ganz korrekt ge­wesen bin, so erklärt sich das daraus, daß ich das Gefühl hatte, Joachim habe gedrängt. Es ist möglich, daß ich die Aeußer- ung Luettigs in Beuchte mit der Joachims in Schmoegerle ver­wechselt habe.

Geistige Depression.

Auf Beftagen des Vorsitzenden bemerkt der Sachverständige, Professor Dr. Bonhoeffer: Es sei sehr wohl möglich, daß der Angeklagte trotz geistiger Depression das ganze Gut mit Lucttig und Joachim durchgegangen sei, um das Inventar aufzunehmen. Es sei, auch sehr wohl möglich, daß sich infolge dieser geistigen Depression das Bild über die Vorgänge bei Abschluß des Ver­trages bei dem Angeklagten vollständig verschoben habe. Auf Antrag des Staatsanwalts werden einige Briefe verlesen, die v. Zander in jener Zeit in Kali-ANgelegen heften geschrieben hat. Prof. Dr. Bonhoeffer bemerkt darauf: Er halte es' aller­dings nicht für wahrscheinlich, daß ein Mann, der derartige Briefe schreibe, an geistiger Depression leide.

Falsche eidesstattliche Versicherung.

Der Vorsitzende hält den Angeklagten vor, daß sie beide am 19. April 1904 vor dem Breslauer Amtsgericht wegen einer Schuldforderung von 1780 Mark eine falsche eidesstattliche Ver­sicherung abgegeben haben.

Ende des bunten Flitters.

Angeklagter v. Zander: Ms ich mit meiner Familie in der Pension Frankenberg in Goslar wohnte, begegnete ich eines Tages dem Gerichtsvollzieher Hochsommer. Dieser sagte mir, er habe einen PfändunIsauftrag gegen mich, den er am folgenden Tage ausführen müfie. Ta habe ich beschlossen, dembunten Flitter" endlich einmal ein Ende zu machen. Ich habe alle Winkel und Schubladen durchsucht, und alles zusammengepackt, was ich von Schmucksachen finden konnte. Dies habe ich dem Gerichtsvollzieher gegeben mit dem Bemerken, ich gebe Ihnen mein Ehrenwort als Offizier und als Ehrenmann, daß das alle Schmucksachen sind, die ich in den zwei Zimmern unseres Hotels gefunden habe. Ich muß bemerken, daß ich deshalb eine arge Szene mit meiner Frau hatte. Frau v. Zander: Mein Mann irrt sich. Ich hatte noch eine Reihe Schmuckgegenstände in Woeltingerode verpackt. Bei der eidesstattlichen Versicherung habe ich alles angegeben. Der Untersuchungsrichter beschuldigte mich aber, daß ich zwei fietteu erst nach dem Abschluß des Luettigschen Vertrages ge­kauft habe, das ist unwahr; jedenfalls bin ich bei der eides- ftattlie^u Versicherung von her Wahrheit nicht abgewichen.

v Zander: Er habe etne etdeSstatlltme Versicherung überhaupt nicht abgegeben, sondern lediglich die eidesstattliche Versicherung aufgesetzt und zu seiner Frau gesagt: Sie sei jetzt gewissermaßen der verantwortliche Redakteur. Wenn sie das beschwören könne, dann soll sie die Erklärung unterschreiben. Gerichtsdollzielxw Hochsommer bekundet als Zeuge: Major v. Zander habe ihm in Goslar einen Kasten mit Ächmucksachen überbracht und ihm auf Ehrenwort versichert, es seien das alle Schmucftachen, die er in seinen Zimmern, der Pension Frankenberg in Goslar, gefunden habe. Er habe später in Woeltingerode gepfändet. Frau v. Zander: Als der Zeuge nach Woeltingerode kam, sagte er, er müsse die Fretzschen Sachen beschlagnahmen. Da sagte ich: Gewiß habe ich Freysche Sachen, ich kann bloß nickst dazu. Im übrigen habe ich dem Zeugen alle anderen Schmucksachen gezeigt mit dem Bemerkeit, er solle von der Pfändung noch vorläufig Mstand nehmen, ich werde die Schuld in wenigen Tagen bezahlen. Zeuge: Das ist nicht wahr. Frau v. Zander sagte mir, im Gegenteil, ich habe keine Scknnucksack)en mehr, wenn ich aber welche hätte, würde ich sie Ihnen nicht zeigen, denn Sie würden sie mir ja wegnehmen. Frau v. Zander (in großer Erregung): Das ist absolut unwahr. Sie sagten zu mir, Sie kommen Schmucksachen pfänden, da sagte ich sofort: Hier sind sie, und brachte Ihnen den Kasten^ Als ich Ihnen Zahlung in wenigen Tagen veftprach, sagten Sie: Wenn Sie mir das versprechen, Frau Major, dann glaube ich es Ihnen. Gerichtsvollzieher Hoch­sommer: Das ist mir nicht erinnerlich. Frau v. Zander: Er­innert sich der Zeuge, daß ich ihm auch die Schublade öffnete, in der die 100 Mark-Spitzen lagen ? Zeuge: Das ist mir auch nicht erinnerlich. Auf Befragen des Staatsanwalts bemerkt der Zeuge, daß er vom April 1903 bis April 1905 60 Pfändungen bei v. Zander vvrgenommen habe, davon seien noch 14 anhängig.

Auktion von Wein und Likör.

Auf Beftagen des medizinischen Sachverständigen, Professors Dr. Lesser, bemerkt der Zeuge: Er habe von v. Zander einen Oxhoft Rotwein und eine Probesendung anderer Weine und Liköre versteigert. Frau v. Zander: Sie haben doch aber sehr viele Weinfiaschen auflaben lassen? Zeuge: Die waren zumeist leer. (Allgemeine Heiterkeit.)

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 10. Juli.

Die Strafkammer bestätigte ein von einem Eisenbahnbeamten angefochtenes Urteil des Schöffengerichts Nidda, das die Eheftau des K. H. dort von der Anklage der Beleidigung fteigesprochen hatte. Der Beamte will von der Angeklagten die Worte gehört haben:Das Eisenbahnerpack Hal ja gewöhnlich nichts." Er bezog diese Worte auf sich, weshalb er diese Wahrnehmung feiner vorgesetzten Behörde mitteilte, die gegen die Angeklagte Strafantrag stellte. Weder die Zeugen noch die Angeklagte wollen von einer solchen Aeußerung etwas wissen; doch der Beleidigte, der als Nebenkläger austrat, bekräftigte die erfolgte Beleidigung mit seinem Eid. Das Beruftngsgerickst konnte ebenfalls nicht zur Verurteilung gelangen, da, wenn tatsächlich die Aeußerung ge­fallen iväre, nickst als erwiesen angenommen werden fonnte, daß sie gerade dem im Hause der Angeklagten wohnenden Be­amten gegolten bat.

Drei Handwe rksburschen, Schlosser K. E. von Schil­desche, Drahtzieher F. H. von Allagen und Schuhmacher G. G. von Großlinichen kamen auf ihrer Wanderschaft bettelnd nach dem Schmitthof bei Lehrbach, wo sie sich verschiedene Kleid­ungsstücke stahlen, nachdem sie ein Zimmer gewaltsam geöffnet hatten. Tie zwei Erstgenannten wurden des Diebstahls im Rück­fall für überführt erachtet und E. zu 10 und H. zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Dem G. konnte nicht nachgewiesen werden, daß er sich an dem Diebstahl beteiligt hat, weshalb er frei­gesprochen wurde. Dagegen erhielt er, wie auch die beiden andern, wegen Bettelns eine Woche Haft, die durch die er­littene Untersuchungshaft als verbüßt zu erachten ist.

Ein Schwalheimer Wirt geriet in einer Wirtschaft zuFried - berg mit einem Gast, H. S. in Wortwechsel, in dessen Verlauf der Wirt von S. einen Stoß erhielt. Auf erfolgte Anzeige wurde S. wegen Körperverletzung unter Anklage gestellt, da der Wirt erhebliche Verletzungen am Auge hatte, die ihn längere Zeit arbeitsunfähig macksten. Das Schöffengericht hielt nicht für erwiesen, daß diese Verletzungen von dem Angeklagten her­vorgerufen worden sind: wenn er dem Verletzten auch einen Stoß versetzt hat, so geschah dies nur, um einen ihnt drohenden An­griff abzuwehren. Der Verletzte erhob als Nebenkläger Be­rufung, aber die Strafkammer hielt ebenfalls Notwehr als vorliegend, weshalb ba5 Urteil seine Bestätigung fand.

Der Gärtner I. B. von Marburg trieb sich bettelnd in Gedern herum, bei lvelcher Gelegenheit er verschiedene Kleid­ungsstücke stahl. Wie seine Vorstrafiiste zeigt, ist er ein der Trunksucht und dem Müßiggang verfallener Mensch, der sich durch Betteln und Diebstahl ernährt. Indem das Gericht seine geistige Minderwertigkeit und die Geringfügigkeit des Gestohlenen strafmildernd berütffidjtigte, ernannte es wegen des Diebstahls auf ein Jahr Gefängnis. Wegen Bettelns wurde er in einer durch die erlittene Untersuchungshast als verbüßt zu erachtende Haststrafe von 3 Wochen genommen und die Ueberwcisung an die Landespolizeibehörde zwecks Ueberführung in das Arbeits­haus beschlossen, sobald die Strafzeit zu Ende ist.

Universitäts-Nachrichten.

Von der Akademie zu Fr ankfu r t a. M. TaS Vorlesltngsverzeickmis der Akademie für das Wintersemester 1906/07 ist erschienen. Tie Vorlesungen des nächsten Semesters finden in dem neuen Auditoriengebäude an der I 0 r d a n st r a ß e statt, das von der Jügelsiiftung errichtet worden ist. Aus Anlaß der lieber« fiebhmg der Akademie in ibr neues Heim wird am 21. Oktober in der Atlla des Neubaus eine akademische Feier stattfinden; am darauffolgenden Tage werden die Vorlesungen ihren Anfang nehmen. Das neue Vorlesungsverzeichnis kündigt im ganzen 90 Vorlesungen an einschließlich der seminaristische,t und sonstigen Hebungen sowie der praktischen Beschäftigung in Laboratorien.

Der preuß. .Staatsanz." veröffentlicht die Ernennung des Profesiors Adolf Harnnck zum Generaldirektor der königl. Bib­liothek in Berlin unter Verleihung des Charakters als Wirkl. Geh. Regierungsrat mit dem Range der Räte erster Klaffe, sowie die Ernennung des bisherigen Abteilungsdirektors Geh. Regierungsrates Schwenke jttm ersten Direktor der königl. Bibliothek.

Göttingen, 11. Juli. Eine Versammlung der Medizin Studierenden nahm Stellung gegen die Vivisektion und verweigert den Besuch der Vorlesungen über Phyfiologie, falls weiter viviseziert wird.

Wöchentliche flkbttllcht bfr Tsdessölle in der Stadt Gießen

25. Woche. Von: 24. bis 30. Juni 1906.

Einwohnerzahl: angenommen zu 29 500 (inkl. 1600 Mann Militärs

Sterblichkeitsziffer: 7,08%«.

nach Abzug von 0 Ortsfremden: 00,00°/«».

Kinder

ES starben an: Zusammen: Erwachsene: im vom

1. Lebensjahr: 2.-15. Jahr

Lebensschwäche 2 2

Krebs 1 1

Tuberkulose___1 1________________

Summe 4 2~ 2

Anm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

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