SamStag, 8. Dezemder WOG
15 G. Jahrgang
Nr. 289
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen
Staatssekretär v. TschirschkY:
die
dem
für aus für
Rotationsdruck und Verlag der Drklhl'scken UnwerftlälSdruckeret. R. Lange, Gießen.
Redaktion,Expedition ».Druckerei: Scknlstr.7.
Tel. 9k. öl. Telegr.-Adr.; Anzeiger Gieße«.
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Tie „Gießener FamNiendlStler" werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegl. Ter ^hesflschr Landwirt" erscheint monatlich emmal.
Parlamentarische Verhandlungen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
136. Sitzung vom 7. Dezember. 12 U h r.
«w BundcSratStisch: von TschirschkY, Graf P o s a -
Abg. Dr. Spahn (Senft.)*
ES ist bedauerlich, bn^ der Staatssekretär erst auf eine Anfrage uns die Note mitgetcilt hat. Die gewöhnliche Ruckucht auf den Reichstag hätte es erfordert, uns die Note vorher un Druck zu übermitteln. (Zustimmung.)
Dbg. Dr. 85?inner sfreis. Vp):
Auch wir sind dafür, daß der Boden von AlgeciraS nicht über* schritten wird. Vorläufig aber begnügen wir uns mit der Erklärung des Ministers Pichon und sehen zu einem Elnlchretten keinen Anlatz.
StaaatSsekrel^r Freiherr von TschirschkY:
Den Vorwurf des Abg. Dr. Spahn mutz ich ^urückweisen. Ich habe es nickt an Rüäsistt dem Reichstag gegeniiber fehlen lasten, ich habe im Gegenteil von Anfang an in Aussicht genommen, die N o t e dem Sause in extenso m i t z u t e I l e n. Doch hatte es den diplomatischen Gepflogenheiten nicht entsprochen, nut einer solchen Mitteilung einseitig vorzugehen. Mittlerweile ist m Frankreich diese Mitteilung erfolgt! Frankreich war als Urheber der Aktion neben Spanien da-u in der Lage. Nachdem bieg gesckeben, Ut auch für uns der Grund in Wegfall geraten, und die Note wird dem Reichstag in extenso mitgeteilt.
Abg. Schrader (freis. Vgg.V erklärt die Zustimmung seiner Freunde zur Vorlage, bleibt aber im übrigen unverständlich, da er der Tribüne den Rücken zudreht.
Abg. Porzig (Tonf.)
erfrört mich die Zustimmung seiner Freunde. Unsere Diplomatie miiste mit aller Vorsicht, Umsicht und Geschicklichkeit vorgehen, um das in Algeciras Deschlostene in die Tat umzusetzen.
Abg. Blumenthal (Vp.):
Heber die Beschlüsse von Algeciras soll man stch doch keinen Illusionen hingeben. Wie kann man sagen, daß durch diesen Vertrag die Unabhängigkeit des Sultans von Marokko garantiert ift? D?r Vertrag bedeutet vielmehr die Reglementierung der Abhängigkeit des Sultans. Wenn d'e deutsche Regierung sich dem Vorgeben Frankreichs heute nicht widersetzt, so tut sie gut daran: sie würde sich sonst wieder einen Echec holen, wie in Algeciras. Cbne Säbelrasseln und ohne Drohung hätten wir von Frankreich mehr erreicht. An der durchaus verfehlten Marokkopolitik der deutschen Regierung ist auch der deutsche Reichstag mitschnld'g. der sich viel zu wenig um die auswärtige Politik gekümmert hat. Hoffentlich wird da? in Zukunft anders. Unverständlich bleibt mir, wie der Abg. Bastermann die im „Berliner Tageblatt" aufgeworfenen vier Fragen für erledigt erklären kann, nachdem Herr von Holstein beseitigt sei. Wir haben es stets mit dem Auswärtigen Amt zu tun, nicht mit einem einzelnen Beamten.
Dbg. von Tircksen (Rp.):
Dir werden noch bei Gelegenheit deS Etats daraus zuriick- kommen, ob es wirklich notwendig ist. daß uns das Material über diplomatische Aktionen stets vorgelegt wird, Ick persönlich sehe darin keinen rechten Zweck. Solange die Aktion ickwebt, kann nickts vcröffenrlick: werden, und wenn sie vorbei ist, kann man n'chts mehr daran ändern. Dem vorliegenden Entwurf werden wir zustimmen.
Damit schließt die erste Beratung des Entwurfs. Persönlich bemerkt
Dbg. Ballermann fn<rfT.)f
Ich will nicht auf die Enthüllungen ein neben, die gellem abend daS ..Berliner Blatt" gemackt hat: denn diese Enthüllungen über angedrobte Verbrechen, über die Fäbiakeit deS Herrn von Holstein iiftv. werden ia nock den Gegenstand weiterer Erörterungen in der Prelle bilden. Nur soviel möckte ick setzt tonen: Wenn das hxtftr ut, was in brfen Enfhüllungen mitgeteilt ist. dann würde da» fein sehr erfreuliches Lickt anf die Geschicklichkeit unserer Diplomatie und insbesondere aus die Fähigkeit deS Herrn von Holstein werfen. (Sehr richtig!)
Was den vorliegenden Gesetzentwurf ankangt. so bandelt eS fick sa nur um AuSsiibrunaSbestimmungen zu den Generalakten der internationalen Konferenz von Algeciras. Die frnn’fWMv Deputiert--nkarnnu-T- bot in aestern die aan-e Generalakte einstimmig angenommen: ihre Kompetenz erstreckt sick eben <nif die Gesamtheit der Akte, während nach der Reicksvertolluno eine Grnehmiauna M Reickk-t-mS dazu nur insoweit erforderlich ist. als die Gegenstände der Akte in den Bereich der Reicksver- frrfh.nn totY-m ' Ter En»w"rs w''-d in wo^l zu Beanstandunaen keinen Anlaß geben, es wird wobl auch nicht notwendig werden, ihn einer ll"mmisnon zu überweisen.
Fch möchte aber im Ansckkuß an diesen Gesetzentwurf zu der Alnee'irasakt-, von der ick bemerke, daß die ITrbcrfetotnn mm Teil 5,.f.rrrt ^.^nneshaft ist — es findet sick c;ne Reibe von Fehlern vor (Sehr richtig!) — eine Fraae an die Reaiernng r'ckten Es sind-t .zurzeit eine q. meinsame Aktion F-rankreickS und S n a ii f e n i in den mnrnTfnnifdien Gewällern statt. Als Zweck dieser ststaftenaktian ist anneaeben worden: die Ausrecktortz^ltimn der Crbnvnn in Tnnaor imb 17-naenend, sowie die Beseitiaimg etwaiger Sckwierinkeiten, die sick bei der Einrichtung der sva- nisch-fran-ösischen Voli-ei in Marokko ernenn rönnen: als Ziel wird die Auss^ifsung von Truppen genannt J-Kn ‘er fr an »ö sticken Deviitiertenkem-mer bat über diese Dinae eine A,,Wracke ftottoefunben. Der Abg. AauröS bat das Vorgehen Fro-frei^s und Svaniens zu*** Geaenstande einer Bespreckuna oe* macht und dabei non einem Misttrauen geredet, das dieses Vor- a-^-n dor beiden Staaten bei anderen erwecken könne. Er bat u. a. daraelegt, die Gren-en seien ia aenaii bezeichnet, innerbaltz b-'ren ^"anien und Frankreich die Volizeiaewalt in Marokko schassen solle, und wenn man vor der Rechtskraft der Akte in der fetzigen Art pororbe. so maße man sich eine souveräne Gewalt an, die einem nicht zustebe. Die Antwort de? Minister« des Auswärtigen auf diese Darlegungen de? ?lbg. JmiröS lmitote bernbioend. Er erAärto dost die AuStührunaen des Aba. Jaure-S Hvvotbesen seien, und dast die Reaiernng auf dem Boden der Alaecirasakte siebe Der Scklust der Verhandlung war ein Vertrauensvotum, das der Regierung mit 446 gegen etwa 40 Stimmen erteilt wurde.
Nun ist vorgestern durch die Prelle — und zwar offiziös — mitncHTt worden, dast über die Anaeleaenbeit durch den sranzösi- scken Botschafter unserem Staatssekretär de« AuSwärtiaen eine Note überreicht worden sei. Nach dieser Mitteilung bandelte es sich darum, dast die Flottenaktion nur erfolaen solle, nachdem da? vorberoobendc Einverständnis des diplomatischen Korps in Tanaer eingeholt sei, und daß eine sofortige Aktion nur für den Fall bewaffneter Anariffe vor-unebmen sei. dast aber in diesem Falle wentostenS noch eine nachträgliche Verständigung mit dem diplomatischen .llorvS stattrufinden habe. Es ist ferner durch die Presse bekannt geworden, dast sowobl in Madrid wie in Parks die Minister de« Au«wärtiaen sich dabin geäußert hätten, daß die übrigen Mächte mit dieser spanisch-französischen Aktion einverstanden seien.
Fch meine mm, eS dürfte von Interesse für den deutschen Reichstag f-in, hier von der Regierung eine authentische Mitteilung zu erhalten, einmal mit Rücksicht darauf, daß hier tm Haute die marokkanisckie Frage wiederholt behandelt worden ist und es darum notw'endig ist, den Reichstag über den Fortgang der Dinge auf dem Laufenden zu erhalten, und ferner nut Ruckncki aus das Mißtrauen in die ^anze Aktion, daS in der Rede des Abgeordneten Jaures zum Ausdruck kommt und das auch in der deut)chen Preye Aufdruck gefunden Hal.
Abg. v. Pollmar (Soz.):
Meine Fraktion steht auf dem Standpunkt, daß der Reichstag jede Gelegenheit benützen mutz, um auf den Gang der au(dirar.t‘$t” Polin! Einflutz auszuubcn: eine Aufgabe, der er lich viel zu lange enczogcn Hal. Ten vorliegenden Ennourf irerben wir, icmcr Jia» tur enisprechend, rem formal behandeln; mir haben daher keinen Anlaß, unsere Zustimmung ihm zu Dcrtagen, waS natürlich unsere Llellung zu den ooraufgegangenen diplomatischen Aluonen in lener Weise beeinträchtigt. Wir hallen da vielmehr untere Meinung aufrecht. Kein Parlament der Well ist über die snaroktonischen Angelegenheiten weniger untcrriduct worden, al- der deul- sche Reichsiag. Tie ocrbünDeicn Regierungen beiläufig bemerkt, sprechen d'e Aktenstücke von einer „SuiticrMien Regierung , die die deutsche Reick: Verfassung ul'crhaupl nickt kennt — haben sogar ihre Einwilligung zur Veröffenilickung ihrer diplomatischen Noten versagt. Wie lange soll dies Bersteckipiel noch dauernd
Zur Sackie selbst folgendes: Ursprünglich hatte Frankreich eine Einzelaknon geplani; diese rourbe burch die Konferenz in Algecrras in em europäisches Mandat verwandelt. Daher kann uns die Art, wie dies Mondal auSgcübt wird, nicht gleicligültig sein Tw Note, die uns der Staatssekretär heute verlesen hat, gehl aber über Den Inhalt der AlgeciraS-Akte hinaus. Der fran-onsckte Minister des Auswärttgen P'ckon hat zwar beruhigende Erklärungen abgegeben. Aber rote auch der Abg. Jaures betont hat: Wach>amkeit ist notwendig Die Marokko-Atiion muß auf den engsten Nahmen beschränkt blecken, sie darf das in Algeciras Vereinbarte nicht überschreiten. Jede Möglichkeit zu Komplikationen muß vermieden werden. DaS liegt im Interesse aller Länder und auch Frankreichs. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Zollpslichtigkeit fallen.
§ 2 wird hierauf angenommen, ebenso ohne Debatte der Rest des Gesctzcntrourscs.
Hiermit ist die zweite Beratung beendet.
Es folgt die Jctcrpellation der Abgg. Speck und Genossen sZcnlrumto Reichskanzler bekannt, daß auf ^cr Eisenbahn von den schwedischen Erzgruben nach dem Seehafen Nur. vieck infolge Anordnung der schwedischen Regierung nur eine so geringe Menge Erz jährlich befördert werden darf, bafeme Ausfuhr seit 1. November dieses Jahres beträchtlich eingeschränkt werden mutzte? .. . .,
Was gedenkt der Reichskanzler zu tun, um bicjer mit einer loyalen Auslegung der Bestimmung zu Artikel 10 des ■sdiluß« Protokolls zum deutsch-schwedischen Handelsvertrag nicht vereinbaren Matzregel der schwedischen Regierung wirksam entgegen» zurreten?"
Auf Anfrage deS Präsidenten Graf Ballesirem erklärt sich Staatssekretär Graf PosadowSky zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit. , J
Tas Wort zur Begründung erhält
Abg. Speck sZentr.):
Weshalb ist der zum schwedischen Handelsvertrag angenommenen Resolution, die billigere Tarife für dl lästerst eine uno Preißelbeeren verlangt, noch nicht Folge gegeben? . Vom Regle» rungstisck ist ferner erklärt worden, daß die schwediiche Regierung an einer Behinderung der Ausfuhr von Eisenerzen zu Ungunften unjerer Industrie gehemmt sei. Aber wieder einmal mutten wtr Die Erfahrung machen, datz auf solche Regierungserklärungen nicht« ;u geben ist. Die Maßregel der schwedischen Regierung ist. mit einer lovalen Auslegung der Bestimmungen des deutsch-schroedifcken Handelsvertrages nickst vereinbar. Man wird erwägen müssen, ob man nicht der Industrie durch eine Ermäßigung der Frachtsätze auf deutschen Eisenbahnen cntgegenkommen kann. Mit dem Wortlaut des Handelsvertrages mag fa die Maßregel der schwedischen Regierung vereinbar fein, nicht aber mit der Absicht; die Absicht trat doch, die ungehinderte Erzausfuhr aus Schweden zuzulasicn. Auch in den Handelsvertragsbeziehungen mutz Treu und Glauben herrschen. Hier heißt es principiis obstal Deshalb fordern wtr ein Einschreiten gegen die Maßnahmen der schwedischen Regierung. Mit Freuden haben wir es begrüßt, datz unsere Regierung dieser Tage Spanien gegenüber die bcur" wn Interessen gewahrt hat. Es gebt daraus hervor, daß man auch an deutschen maßgebenden stellen schließlick zu der Neberzeugung gelangt ift, daß ihr der Schutz der deutschen Produktion in erster Linie am Herzen liegen muß. (Abg. Goth ein: Zur Sache!) Das ist Sache des Präsidenten, nicht Ihre Sacke. Ich hoffe, daß der Staatsfekret"i. auch Schweden gegenüber auf eine loyale Handhabung des Vertrage» hinwirkt. Es liegt doch auch im Interesse von Schweden, datz eS
Dir haben mit Marokko den Vertrag geschlossen, in welchem Deulsckien Reiche die Meistbegünstigung eingcraumt ist. AuS dem Begriff der Meistbegünstigung folgt staatsrechtlich ganz von selbst, daß die marokkanische Regierung nicht in der Lage war, Den Daten eines einzelnen Staates einen Zuschlagszoll aufzucrlegen, wenn er nicht gleichzeitig auch den Waren anderer Staaten auf- erlegt wurde. Jede andere Maßregel wäre eine offenbare Verletzung des Meistbegünstigungsrcchts. DaS die Frage betrifft, ob etwa die marokkanische Regierung diesen Zuschlag nur auf Waren legen lömrte, die für einzelne Staaten besonders wichtig sind, so gritatt? ich mir, zunächst auf den französischen Text der Gcnera.» afte zu verweisen. Es heißt dopt in Artikel 66 ausdrücklich: .1 e • marchandiscs". Im dcuifcktcn Text heißt cs nicht „b i e Waren , sondern nrr „Waren". Maßgebend ist aber zunächst der sran- zösisckte Terr, und daraus folgt, daß nicht einzelne Waren herausgegriffen werden können, sondern daß, wenn der Zuschlag erhoben wird, ec auf alle Waren zu erheben ist, die unter den Begriff der
Wie seinerzeit der Reichskanzler schon auSgesuhrt hat, sind Ergcbniür der Verhandlungen von Algeciras im I n t e r e, | e amllicher fiulturoölfer und haben insbesondere auch
Ich ftage also den Staatssekretär, ob er gewillt ist, uns Mitteilung zu über den Inhalt der N o t e und ob das Einverständnis dir übrigen Mächte zu der spamich-franzonschen Aktion aii?g:spiockien ist. Im übrigen mochte auch ich nur Yosscn und wünschen, daß durch d-e Algeciraö'Aktc.d.e fned.'che Weiler- entroidlung der Tinge in Maroklo gcroahrleiitet sei. (Betsall.j
Staatssekretär Freiherr von TschirschkY:
Beide Reaieningen haben den Mächten gleichlmitende Erklärungen dahiu abgegeben, daß der Zweck ihrer Maßnahmen lediglich dahin gehe, auf die marokkanische Bevölkerung beruhigend zu wirken und die friedliche Einrichtung der von diesen beiden Machten m fd'aftonben Polizei zu gewährleisten. ES werde genau un Geisse bet Akte verfahren werden.
Die A u s f ch i f f u n g v o n T r u v p e n soll nur. nach vorhergehender Verständigung mit den übrigen Machten erdigen. Nur un Falle bewaffneten Angriffs können Spanien und Frankreich Detackemenis landen, sie haben bann aber nachher Rechen- schäft baiiibcr abzulegen. Abgesehen von ^stm Falle würben Lanbungsdetachements nur zur rlusrechterhaltuna bet Ordnung in Tanger und besten Gebiet nub nur nach v o r h e r gehendem Einverständnis der Machte zu entsenden sein. Die Autorität des maroklanischen Gouverneurs soll anfrecht- erhalten ble oen. Die Lanbungsdeiack-ementS sollen sobald wie möglich wieder zuiückgezogcn roerbcn, und zwar fPa-cltc*'a in dem Mcment deS Jnkrafilretcns bet Polizei — Nachdem die fianzösische und die spanisck)- Regierung ihren festen Willen zum Ausdruck achracht haben, streng loyal im Geiste der Algeciras-Akte ,u handeln, liegt für die deutsche Regierung kein Anlatz vor, gegen bas Vorgehen der beiden Mächte Einspruch zu erheben.
Abg. Ballermann (nl.):
Der Dbg. Blumenthal hat mich völlig mißverstanden. Ich habe nicht gesagt, daß die im ..Berliner Tageblatt" aufgeworfenen vier Fragen erledigt seien, nachdem Herr von Holstein alS Sd)ul- bmer zur S'recke gebracht sei, sondern im Gegen'eil, ich habe erklärt, frafe ick heute nickt weiter auf diesen Artikel eingchen will, daß sich aber an denselben zweifellos weitere Erörterungen au- fnunfen wer^en.^^ zweite Beratung des Entwurf- eingetreten.
Bei § 1 erklärt der
Präsident Graf Ballestrem:
Es ist mir im Laufe der Debatte gesagt worden, eS Höfte nur der Gesetzentwurf, nicht aber auch die Gc n er al- A k t e zur Bewilligung vorgelegen, wir könnten also über die Akte nicm abstimmen. Nach der bisherigen Praxis deS Reichstages ist, wenn in einem Paragraphen eine? zur Bewilligung vorgelegten Gesetzes von einer Beilage dto R-de ist, auch immer über diese Beilage mit abgcstlinmt worden. sSchr richtig!) Ich habe geglaubt, von dieser Praris auch diesmal nicht abwcichen zu sollen. (Zustimmung.) Wir haben also nunmehr abzustimmen übcp § 1 mit der anliegenden General-Akte.
Staatssekretär Graf PosadowSky:
Die Frage ist von staatsrechtlicher Bedeutung. Der Herr Präsident wirb eS mir daher nickt übel nehmen, wenn ich einige GcgenauSfiihrungen mache. Es ist stets so verfahren trorben., daß bei derartigen internationalen Abkommen nur diejenigen Bestimmungen dem Reichstag zur Stonehmigung vorgelegt sind, die nach Artikel 4 der R ichSverfastung zur Äempetenz des ReichS.agS gehören. Ii. dieser Weise si"d die gesetzgeberischen Körperichaften bereits früher verfahren, ich erinnere nur an daS Gesetz über di« sionsulargerichtsbarkeil in Samoa. Sowohl hier als auch in allen anderen Fällen sind Verträge durch Gesetze geändert und diese Aenderungen den getovaebenden fiör>'<rfdmftcn zur ^nehmmung borgelcQt ' worden. Nach bet Auffassung b e 8 Stet®«- kanzler « und der verbündeten Regierungen bedarf deshalb nur der vorgelcgte Gesetzentwurf der Zussunmung, nicht auch die General-Akte.
Präsident Graf Ballestrem:
Denn das die Absicht der verbündeten Regierungen war, so hatten sie nicht in § 1 die Worte einfügen sollen: „der a nl l ege n- den mit Ueb-lsetzung versehenen Generalakte . (sehr richtig!) Ich will die staitsr-'chtliLe Frage nicht zum Austrag bringen, 2« ist ja auck icin Schaden daraus entstanden. (Heiterkeit.)
§ i toihierauf mit der Generalakte angs- nonrmen.
Bei § 2 erklärt auf Anfrage des Abg. Speck (Zentr.)
Staatssekretär Graf PosadowSky:
dowSky u. a.
Auf Der Tagesordnung steht ziinächst die erste Lesung des Ge- setzentn'uriS zur A uSführung der Generalakte der I n t e r n a t i o- nalf n Konferenz von Algeciras.
Ter Gesetzentwurf sucht die Geneh.nigung deS Reichstags bieicnigen Bestimmungen her Generalakte nach, die sich auch beutsche Staatsangehörige beziehen (strafen Waffenschmuggel, ZuschlagSzölle usw.).
Dcnjfingcn Deutschlands entsprochen.
D,e AlgeciraS-Akte bildet die Grundlage für die fmere ssntroicklung der Dinge in Marokko. Sie geht: auS von rt\ (Grundprinzipien: ersten? der Integrität und llnabhangigtcu deS SuliaiiS, zn<itenS der Souveränität des scherifischen Reiches, brütens Der hanbelSpolitischen Gleichstellung aller Staaten im Lande. Die Bestimmungen ber Algeeirasalte sind geeignet, die friedliche Entwicklung ber Jnteresten sämtlicher fremden Staaten in Marokko zu gewährleisten.
Jiizwisckx-n haben auch die Vorberetntngen qu ber AuS- ffibrung der Akte selbst schon begonnen, insbesondere über das INS Leben zu rufende wichtige Jnsiirut ber marokkanticken Staatsbank. In erster Linie sind die Beziehungen der Bank zu ber marokkanischen Regierung im Laufe bcs SommerS feitge- legt worben; bie Übrigen zahlreichen AuSsührtmgSbesftmmunaeii betreffend den Handel mit Waffen und Munition, daS Zoll- und Stenerweton, die erforderlichen Grundstücksenteignungen werben suaenblicklich' durch daS diplomatische ssorv? mit den Raten des Sultans geregelt. Nack Art. 21 der AlgeeiraS-Akte soll die Ratifizierung noch vor Schluß beS Jahres staftfmden Einige Staaten haben sie bereits ratifiziert. Was die Ratifizierung Deutschlands anlangt, so berührt die Akte einige Gegenstände, welche in den Bereich der Gesetzgebung des Reiches fallen, und mithin nach ber RetckSverfassung der vorherigen Genehmmnng von BtindeSrat und ReickStag unterliegen. Diese Gegemtaude sind im vorliegenden Gesetzentwurf aufgezähkt. Nach der Zustimmung de? Re'ckStagS ;ii dieser Vorlage wird eS auch uns möglich werden, pflichtgemäß die Akte zu ratifizieren.


