Nr. 264 Erstes Blatt
156. Jahrgang
Freirag 9. November 1906
Erscheint tflflltJ) außer Sonmags.
Dem Gießener ^In^etqet werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Siebener Zamilien« blätter oiermal in der Woche beiqclegL
Notationsdruck u. Verlag der Brüh l'schen Unwers.-Ruch-u. Dlein- b ruderet R. Bange. Redaktion, ErvedUto» und 'Druckerei:
Giehener Anzeiger
*u' General-Anzeiger
ss Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eietzen
Anzeiger Gießen.
Bezugspreis, monatlich 7b vierteljährlich Mk. 2.20; durch Abholc» u. Zweigstellen monatlich 65 M.. durch die Post All. 2.— viertel- jährl. auSschl. Bestellg. Annahme von Anzeige» für die Tagesnummer bis vormittags 10 llhr. ßeilenDietS; total 12th« auswärts 20 Pig.
Verantwortlich »üt den poltt. und aÜflem. Teil: P. Witiko fftt .Stadl und 2anö* und .Gerlchtsjaaf Ernst Heß; für den 91 n- zeigenteil: Hans ifed.
Aie heutige Bummer umfaßt 12 Selten.
Ordentliche Evangelische Landessynode, in
B. B. Darmstadt, 8. Nov.
Die heutige Sitzung wird um 9f/4 Uhr mit Gebet des Syn. Pfarrer Köhler-Trebur eröffnet. In Rücksicht aus die zur Beratung stehende Angelegenheit Korell haben die Journalisten im Sitzungssaal Platz erhalten, die Galerie ist für das Publikum geöffnet, doch sind nur ca. 30 Personen daselbst erschienen.
Vor Eintritt in die Beratung erheben sich alle Anwesenden und Präsident D. Stamm-Gießen teilt mit, daß heute früh unserm Fürstenhause ein Sohn beschert ivorden sei. Die Synode nehme herzlichen Anteil an diesem freudigen Ereignis und gebe ihrer Freude zugleich mit dem Dank gegen Gott den Allmächtigen Ausdruck durch den Ruf: Se. Königl. Hoheit Grobherzog Ernst Ludwig und sein ganzes Haus lebe hoch! Die Versammlung stimmt dreimal mit Begeisterung em.
Der Gegenstand der Tagesordnung lautet: Beratung und Beschlußfassung über die Vorlage deS Großh. Ober- konsistociumS betr. den
Fall Korell.
Oberkonsistorialpräsident JJ. Buchner verliest zunächst folgende
Erklärung namens des Großh. OberkonfistoriumS:
DcrS DiSziplinar-Erlenntnis gegen Pfarrer Ko r e l l in Königstädten ist in der Presse und in Versammlungen vielfach aus'S Heftigste angegriffen und getadelt worden. Wir haben daraufhin erwidert, wir würden in der LandeSsynode über unser Vorgehen unsere Erklärung abgeben. Wir kommen dem hiermit nach, indem wir Mißverstandenes klarstellen. Entstelltes berichtigen, unbegründete Vorwürfe zurückwetsen und unsere Grundsätze darlegen.
1. Der vorliegende Fall ist für uns lediglich eine Angelegenheit der Kirche und wurde von unF unter dm von der evangelischen Kirche zu vertretendm religiössittlichen Gesichtspunkten behandelt. Politische Erwägungen haben wir dabei Völlig auSgeschaltet und schalten sie auch nachstehend aus.
2. Es ist nicht richtig, daß wir dem Pfarrer Kvrell deshalb einen Verweis erteilten, weil er sich zurStich- wahl einfach neutral verhielt, sondern dieS ge- sclxch deswegm, weil er sick nicht neutral verhielt. Denn in seiner vor der Stichwahl erlassenm Erklärung „an seine WäUer" äußerte er sich in einer Art, die nach der ganzen Sachlage als Parteinahme für den sozialdemokratischen Kandidaten ausgefaßt werden mußte und auch so aufgefaßt wurde. Insbesondere konnte der „morsche Baum" nur auf die Partei des n a tio n a l l i b e r a l e n Gegenkandidaten Stein gedeutet werden, was in folgerechter Wirkung unmißverständlich auf eine Begünstigung der Wahl des sozialdemokratischen Kandidaten hinauslief.
Ohne diesen Schlußabsatz würde kein Anlaß für unS vorgelegen haben, disziplinär vorzugehen. Nicht also das in den Entscheidungsgründen gerügte „Unterlassen" und „Schweigen" Kv- rell'S an und für sich war ungehörig, sondern dies „Unterlassm" und „Schweigen" im Zusammenhang mit der vorausgegangenen Erklärung.
3. Da es sich nicht bloß um ein irriges Verhalten, sondern um einen grundsätzlichen Gegensatz bezüglich einer schwerwiegenden, die ganze evangelische Kirche angehenden Frage handelte, konnte unseres Erachtens ein dem Pfarrer Kvrell' zu machender „persönlicher Vorhalt", ein hirtenamtlicher Zuspruch, der Ausdruck des Bedauerns oder dergleichen nichtgenügen; es mußte vielmehr eine disziplinäre Ahndung eintreten, um die
Grenze deutlich zu macken, die ein Geistlicher nicht überschreiten darf. Es war dies besonders nötig wegen der besonderen Vorgänge, welche die fragliche Reichstagswahl veranlaßt hatten.
4. Wir verlangen nicht, daß der Geistliche von Amts wegen Vertreter irgend welcher politischen oder sozialen Richtung, oder Anhänger einer bestimm- ten Staats- oder Wirtschafts-Ordnung sei. Es kann uns selbstverständlich auch nicht einfallen, ihm die Freiheit zu beschränken, über solche Dinge „zu dmken, wie er eS für recht hält". Aber ob diese Geüankm sich in Tat umsetzen dürfen, darüber entsä-ciden in erster Linie die Pflichten des Berufs, durch welche für jede außeramtliche öffentliche Tätigkeit des Geistlichm eine bestimmte Grenze gezogen wird. Diese Pflichten bilden Grenzen für jede, insbesondere jede öfsent- lid)€ Betätigung des Geistlichen. Kommen Gewissen und Beruf in einen unlösbaren Konflikt, so steht dem Geistlichen der ehrenvolle Ausweg frei, dem Gewissen zuliebe sein Amt aufzugeben. Wir werden es stets anerkennen, wenn jemand um des Gewissens willen solches Opfer bringt.
6. ES ist nicht richtig, daß die Kirche „grundsätzlich die Sozialdemokratie nicht anders' behandeln dürfe alS jede andere politische Partei."
In wesentliä)er Uebereinstimmung mit den von dem Psarr- vereinstag in Dresden anläßlich des „Falls Kvrell" gefaßten Beschlüssen halten wir eS insbesondere für unvereinbar mit denAmtspflichten einesGeistlichen,dieMachtund das M cr ch t b e w uß t f e i n einer Partei bewußt zu stärken, die so, wie die heutige Sozialdemokratie, die religiösen Grundlagen unseres christlichen Volks- lebenS zu zerstören sucht und sich offen alS revolutionäre Partei bekennt.
Diesen Grundsatz haben wir in unserem Erkenntnis gegen Pfarrer Kvrell zur Lütwendung gebracht.
6. Die grundsätzlich ablehnende Stellung deS Geistlichen zur ^zialdemokratie als Partei hat nichts zu schaffen mit seiner Stellung zu den sozialdemokratischen Gliedern seiner Gemeinde. Er hat (worauf wir schon 1890 in einem längeren Ausschreiben hinwiesen) denselben ohne Rücksicht auf ihre Partei- stelluna in gleicherseelsorgerlicherLiebc zu dienen und ihnen ebenso den Weg des Evangeliums zu -Ligen, wie allen anderen Gliedern seiner Gemeinde.
Die Gemeindeglieoer werden für diese Unterscheidung zwischen der Partei und den Einzelnen volles Verständnis und Empfänglichkeit haben.
7. Selbstverständlich hat die Kirche im richtigen Verständnis für die Erfordernisse der Gegenwart auch in Zukunft ihren Dienern nicht zu verwehren für eine wahrhaft gerechte Lösung der sozialen Frage ein zu treten. Ja sie erwartet von ihnen sogar, daß sie nach K'räften sür eine aus dem Boden des Evangeliums fußende öffentliche soziale Fürsorge wirken, die, wie für die berechtigten Forderungen der übrigen Stände, so auch sür das Wohl, der „arbeitenden Klasse" mit Nachdruck eintritt.
8. Wir verwehren also dem Geistlichen keineswegs die Beteiligung am politischen Leben. Aber, wie wir schon in den Eutscheidungsgründen des Disziplinarerkennt- nisses bemerkt haben, wir verkennen nicht die Gefahren, welche die politische Tätigkeit für ihn und seine Amtsführung hat, und müssen deshalb — von besonderen Ausnahmefällen abgesehen — im allgemeinen das Eintreten des Geistlichen in den politischen Parteikampf für bedenklich und unerwünscht erklären. Wir werden, wie wir auch im vorliegenden Falle ohne dessen eigentümliche oben dargelegte Umstände getan haben würden, die tätige Teilnahme des Geistlichen am politischen Leben nach wir vor als dessen Gewissensangelegenheit behandeln, insoweit sich damit die Versedung seines Amtes und die höchsten Interessen der Kirche und der Religion vereinigen lassen.
Oberöousislorialpräsident O. Buchn er fährt fort: Korell habe durch seine unklare Stellungnahme zur Sozialdemokratie diese bei der Darmstädter ReichstagSwahl begünstigt und dafür den Verweis erhalten. Er bemerke zur Kennzeichnung seiner Stellung im übrigen, daß sich seine An
schauungen über die Sozialdemokratie durch die Vorgänge in den letzten Monaten nicht geändert haben. (Lebh. Bravo!) In die ganze Sache sei er persönlich hineingezogen ivorden, die Zeitungen hätten das Oberkonsistorium angegriffen und auch von einem .System Buchner" gesprochen, während er gar nicht die Absicht gehabt habe, in die Angelegenheit irgendwie einzugreisen. Pfarrer Korell sei ein sehr gewissenhafter und befähigter Mann, der einen guten Ruf habe. Doch nehme die politische Beteiligung am öffentlichen Leben einen Menschen ganz in Anspruch, und darunter müsse das geistliche Amt leiden. Redner gibt dann eine nähere Darlegung über die Entwickelung der ganzen Angelegenheit, wobei er jedoch so leise spricht, daß er am Journalistentisch nur bruchstückweise zu verstehen ist. Der Redner führt verschiedene Zeitungsäußerungen über Angriffe auf das Oberkonsistorium an und kennzeichnet die Stellung KorellS aus verschiedenen seiner Aeußerungen zur Sozialdemokratie. Er habe absichtlich nach außen hin keine Erklärungen über seine Anschauung betreffs der Sozialdeino- kratie gegeben, um dem Wahlausschuß für dessen Verhandlungen freie Hand zu lassen, doch z. B. in einem Artikel der .Wormser Volksztg." seine Sympathien ziemlich unverblümt geäußert und viel zur Verwirrung der Geister beigetragen. Es handle sich hier weniger um eine Irrung Psarrer Koceüs, als vielmehr um Gegensätzlichkeiten, wie sie sich in dem Proteste KorellS ausdrücken. Das Oberkonsistorium konnte sich daher nicht blos auf den Ausdruck des Bedauerns beschränken, sondern mußte auf einen Verweis erkennen. Bezüglich der Interpellation der Syn. Köhler und Schaub über die Wahriing des Dienstgeheimnisses, welche lautet:
„Ist bei dem Verfahren der hohen Klrchenbehörde gegen Pfarrer Kvrell in Königstädten ihr Erlaß vom 4. Dez. 1849, betr. Wahrung des Dienstgeheimnisses, verletzt worden? Und wenn dies zutrisft, bat hohe Kirchenbehörde bereits Schritte getan, oder welche Schritte gebentt sie zu tun, um Wiederholung in der Zukunst vorzubeugen?"
bemerkt Redner, die hier angezogene Bestimmung betreffs der Geheimhaltung sei nicht mehr in Kraft und legt dann weiter die Umstände dar, welche ihn schließlich zu der Veröffentlichung in der „Darmstädter Ztg." veranlaßten. In der „Christl. Welt" werde gegen ihn der Vorwurf erhoben, daß er bei seiner Haltung unter dem Einfluß der ncttwnallioeralen Partei gehandelt habe. Er errläre, daß er überhaupt keiner Partei an gehöre und müsse diesen Vorwurf für eine Insinuation bezeichnen, sür deren Kennzeichnung ihm der parlamentarische Ausdruck fehle. Ferner seien auch bezüglich der Form der Erklärung des Oberkonsistoriums Kritiken und Vorwürfe erhoben worden; man habe sie teils als unlogisch, teils auch als ein „Konglomerat von Klatsch" bezeichnet und gesagt, daß der Ton des Urteils ein „geradezu unerträglicher" sei. Nun, er wolle auf alle diese Dinge hier nicht näher eingehen. Er habe das Bewußtsein, daß das Oberkonsistorium in dem Falle Korell seine Schuldigkeit getan habe. (Lebh. Beifall.)
Nach kurzer Erholungspause teilt Präsident v. Stamm mit, daß der Vorstand Vorschläge, Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog eine Glückwunschadresse zur glücklichen Geburt des Erbprinzen zu überreichen. Die daraus verlesene Adresse wird von der Synode einstimmig angenommen.
Darauf nimmt Prälat D. Walz das Wort und führt
Kom Kleß ner Stadtti-eiUer.
Am Mittwoch abend fand im Bürgermeistereigebäude eine Sitzung des Komitees für die Errichtung eines Theater- und SaalbaueS statt, in der Oberbürgermeister Mecum über den bisherigen Verlauf der Arbeiten beim Theaterbau etwa folgendes mitteilte:
Am 4. März 1 905 teilte das Komitee für die Errichtung eines Theater- und Saalbaues der Stadtverwaltung mit, daß größere Geldbeträge für die Errichtung eines Theater-- und Saalbaues bezw. eines Theaters^oder eines Saatbaues gesammelt feien, und bat einen Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung darüber herbeizuführen, ob der Plan in seinem ganzen Umfange, nämlich Theater und Saal, oder nur ein Theater oder mir ein Saalbau xur Ausführung gelangen solle. Aus privaten Mitteln standen oamals zur Verfügung
für Theater und Saal 833 000 Mk.
für ein Theater allein 342 000 , für einen Saalbau allein 41 000 „
Die Stadtverordneten-Versammlung faßte am 10. März folgenden Beschluß:
,Die Stadwerordneten-Versammlung sieht im Ergebnis der bisherigen Zeichnungen ein hocherfreuliches Zeichen des Gemem- sinns der Gießener Bürgerschaft und ihrer Op'erwilligkeit zur Förderung des gemeinnützigen idealen Unternehmens. Sie spricht allen Zeichnern ihren Tank für die Unterstützung desselben aus.
Tie Stadtverordneten-Versammlung ist der Ansicht, daß durch das Unternehinen eine wesentlich höhere Belastung des städtischen Haushalts als bisher für solche Zwecke möglichst vermieden werden muß, und glaubt daher zu ihrem Bedauern zurZeit der Errichtung eines Caalbaues nicht näher treten zu dürfen, weil der hierfür verfügbare Betrag zu gering ist. Dagegen nimmt sie vorbehaltlich der endgültigen Entschließung, die Erbauung eines Theaters mit Hilfe der freiwilligen Beitrage ans der Bürgerfchast in Aussicht, in der sicheren Erwartung, daß die noch fortzusetzenden Sammlungen den Betrag der gejaulten Baukosten erreichen, und in der Annahme, daß bann die Unlerhaltungs- und Betriebskosten des Theaters, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt werden, von der Stadt getragen werden können.
Die Stadiverordiieten-Versammlimg gibt dabei dem Wunsche und der Hoffniing Ausdruck, es möchten alle, die bisher m Erwartung der Stellungnahme der Stadt oder aus anderen Grüiiden mit ihrer Zeichnung zurückgehalten habeti, nunmehr ebenfalls nach Kräften beitragen zur Förderung des Theaterbaues und Damit zur weiteren gedeihlichen Entwicklung unserer Stadt.
Es ist brü'gend erwünscht, daß Die enDgültige Beschlußfassung
spätestens im April Ds. Js. erfolgt, Damit nach Beschaffung Der Pläne noch im laufenden Jahr mit dem Bau begonnen und das Gebäude gelegentlich des Universitätsfestes im Sommer 1907 seiner Bestinimung übergeben werden kann. Tas ist aber nur möglich, wenn die noch ausstehenben Zeichnungen alsbald erfolgen/
Zugleich stellte sie Die früher Schülersche Besitzung als Bauplatz zur Verfügung und wählte zur weiteren Bearbeitung und Förderung des Planes eine Kommission, der unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters folgende Herren angehören: Landgerichts- bireftor Bücking, Musikalienhändler Challter, Prof. Tr. Fromme, Koinmerzieiirat Gail, Kommerzieiirat Georgi, Stadtverordneter Haubach, Kommerzienrat Heichelheim, Kommerzienrat Heyligen- slaedt, Stadtverordneter Kirch, Hoilieserant Riidolph, Stadtverordneter Schaffstaedt und Bauunternehmer Winn.
Diese Kommission begann ihre Arbeit am 16. März mit Ausstellung eines Programms für einen Ideen Wettbewerb zur Erlangung von Vorentwürfen, das von der Stadt- verordneten-Versammlung am 23. März mit einigen unwesentlichen Aenderungen gut geheißen wurde. Am 24. März wurden die Oberbauräte Fellner und Helmer in Wien, Regterungsoau- meister Moritz in Köln, Professor Dülser in München, Architekt Sehring in Charlottenburg und Architekt Tittrich in München zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgeforbert und den Gießener Architekten bie Beteiligung an ihm freigestellt. Bis zum EinlieferungStermin, am 15. Mai, gingen vier Entwürfe ein. Das Preisgericht tagte am 18. und 19. Mai unb kam zu bem Ergebnis, baß alle Entwürfe Mängel unb Verstöße gegen bie Bestimmungen bcs Programms aufweisen und daher ein erster Preis nicht zuerkannt werben könne. ES beschloß, ben ersten unb zweiten Preis zusammen zu legen und in zwei gleiche Teile zu teilen. Die so gebildeten beiden Preise wurden den Entwürfen von Fellner unb Helmer in_ Verbindung mit Hans Meyer in Gießen unb von Professor Dülser zuerkannt; ben britten Preis erhielt der Entwurf von Tittrich; gleichtzeitig würbe ber vierte Eittwurf, als dessen Verfasser später Architekt Sehring ermittelt wurde, zum Ankauf empfohlen; die Stadt kam diesem Wunsche nach. Das Preisgericht gab wertvolle Winke zur Verbesserung der vorliegenden Entwürfe unb leistete damit bem Unternehmen wertvolle Dienste.
Die eingegangenen Entwürfe Würben vom 4. bis 10. tzuni im Stabtverordnetensaale öffentlich ausgestellt, unb der äußerst rege Besuch dieser Ausstellung gab Zeugnis von dem leb hasten Interesse, bas unsere Bürgerschaft bem Theaterbau entgegenbringt.
Inzwischen hatte Architett Meyer unter Berücksichtigung ber vom Preisgericht gegebenen Fingerzeige einen neuen G ru nbriß gefertigt, und die StaDtveroroiieteii-Versammlung
beschloß am 25. Mai biesen nach ben Entwürfen von Fellner und Helmer und Dülser hergestellten neuen Grunbriß ber weiteren Bearbeitung zu Grunde zu legen. Mit den Oberbauräten Fellner unb Helmer unb Architekt Meyer würbe ein Vertrag wegen ber ferneren Entwurfbearbeitung und ber Bauleitung abgeschlossen, in dem die Architekten sich verbindlich machten, daß bie Baukosten für bas fertige Haus mit alleiniger Ausnahme ber Funda- mente unb ber Büßende koration den Bettag von 480 000 Mark nicht übersteigen werbe.
Im Septenrber 1905 würben bie neuen Pläne vorgelegt und mit einigen Aenberungen in ber Kvmmissionsfitzung am 27. September genehmigt; gleichzeitig wurde bestimmt, das Gebäude so zu stellen, daß seine Längsachse senkrecht zur Südanlage in einer Entfernung von 50 Meter von der Ecke der Gartensttaße verläuft unb bie ber Sudanlage zugekehrte Haupt front eine Entfernung von 42,5 Meter von der gegenüberliegenden Sttaßen- flucht erhält.
Das Haus steht im früheren Festungsgraben und erforderte daher größere Fundierungsarbeiten, die möglichst schleunig ausgeführt werden mußten. Dieselben wurden am 17. Oktober dem Bauunternehmer Winn übertragen und trotz erheblicher Schwierigkeiten durch ungünftige Witterung und Grundwasser bis Anfang April beendet.
Nach ben Erfahrungen, bie mehrere Kommissionsmitglieder bei früherer Besichtigung mehrerer Theater gesammelt hatten, war ursprünglich beabsichtigt, bie Bühne wagerechc zu legen unb bas Zuschauerhaus stark ansteigen zu lassen. Auf Anraten ber Herren Fellner unb Helmer kam man später hiervon ab unb wollte ber Bühne, wie meist üblich, eine geringe Steigung geben. In ber Zeit vom 10. bis 12. Dezember würben die Theater in Dortmund und Bielefelb nochmals eingehend besichtigt, unb nach ben bort gemachten Beobachtungen unb auf dringendes Anraten des Stabtbaurats Kullrich in Dortmund wurDe am 20. Dezember beschlossen, ben Fußboden ber Bühne wagerecht zu legen, Das Zuschauerhaus mit ber Mitte ber vordersten Sitzreihe 60 Zentimeter unter bem Bühnenfußboden anzunehmen, die vorderste Reihe nach btn Seiten um 17 Zentimeter steigen zu lassen und jede weitere Sitzreihe in der Mitte 10, am Rande 9 Zentimeter gegen die vorliegende zu erhöhen, so Daß die hinterste Reihe wagerecht wird. Der Fußboden des Zuschauerhauses bildet also eine von Hinten nach vorn sich stetig verstärkende lUiulbe, wo- burch bessere Sehlinien erreicht locrben, als bei der sonst üblichen Atwrbnung. Daburch änderte sich auch die Höhenlage der Ränge, und die Pläne mußten nochma.s umgearbeitet werden, was m kürzester Zeit geschah, sodaß eine Verzögerung in ber Ausführung hierdurch nidjt eintrat.
^Schluß folgt.)


