Ausgabe 
9.8.1906 Zweites Blatt
 
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Für die gesamte Redaktion verantwortlich in Bertr. Ernst Hc 63

des

Handel

Frnnkfterter Börse. 9. Angrist, 1.15 Uhr.

Beichsanleihe

. . 99.10

396 Portugiesen

III

217.40

Berliner Börse, 9. August. Anfangskurse

. 211.70

156.70

243.00

126.10

. 166.30

. 138.30

. 236.90

c r

3370

143.90

144.50

Harpener Bergwerk. Laurabütte . . . Lombarden E. B.

Nordd. Lloyd . . .

Türkenlose . . . .

100.30

100.50

95.00

103.50

69.50

70.60

86.40

94.95

96.00

145.50

54.30

90.25

68.50

98.35

143.90 127.50

254.00 226.75 158 50

212.00 231.50 129.20

126.00 168.25 138.20

237.00 175.50 183.40

156.50 211.25

. 33.60

. 129.40-

. 145.20

3% 3^7< 396

316%

Canada E. B. . . . Darmstädter Bank . Deutsche Bank . . Dortmunder-Union C.

Dresdner Bank . .

Tendenz: lustlos..

do. Konsols do. Hessen . . Oberhessen

496 Oesterr. Goldrente. . 4% 96 Oesterr. Silberrente 4% Untrar. Goldrente . . 496 Italien. Rente . . . 396 Portugiesen Serie I .

£ 83 '

TeEefonische Kursberichte

Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Bank für und Industrie, Giessen.

Aas neue englische Kinwanderungsgeseh.

In Großbritannien ist ein nenc§ Eimvanderungsgesetz erlassen worden. Es enthält im wesentlichen solaende Bestimmungen: Kontrolle der Einwanderung und Abweisung unerwünschter Einwanderer vor öder bei der Landung.

Die Eiirwanderung^kontrolle ist im allgemeinen nut solche fremden Einwanderer beschränkt, die als ZwischendeckSvassagierc ans einem mehr als 20 solcher Passagiere führenden Einivandcrungs- schifsc dort anlangcn. Jin übrigen sollen die Einwanderer nur in bestimmten, von der Regierung von Zeit zu Zeit bekannt zu gebenden und mit besonderen Einwanderungsbehörden zu versehenden'en des Königreichs gelandet werden dürfen. Fremde Zwischendeckspassa­giere, die nachweislich in einem britischen Haien nur zu landen wünschen um innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach einem anderen, außerhalb des Königreichs belegenen Reiseziel weiterzureisen, sind gesetzlich von der Eimvauderungskontrolle befreit. Eines besonderen Durchwanderungsnachweises bedarf es nicht, wenn sich der Passagier im Besitze eines durchgehenden und bereits bezahlten Rcisebillets nach einem außerhalb des Vereinigten Königreichs belegeneil Reise­ziel befindet und wenn der Kapitän des Schiffs, auf dem der Passagier angelangt ist oder iveiterreisen soll, eine der Regierung genügende Sicherheit dafür bestellt, daß der Pasiaqier sich mir zum Zwecke der Durchreise oder aus anderen von der Negierung ge­billigten Gründen in Großbritannien aufhalten wird, daß während seiner Durchreise für seinen Unterhalt und seine Ueberivachuug gesorgt iverden wird, und daß er nach Großbritannien nicht zurück­kehren wird, falls er nach der Weiterreise in einem anderen Lande zurückqewiesen werden sollte.

Tie Einwanderungskontrolle besieht darin, daß kein fremder Zwischendeckspassagier von dem Einwanderungsschiff gelandet werden darf, bevor er von den: Einwanderungsinspektor unter Zuziehung eines Sanitätsbeamten an Bord untersucht worden ist und die Erlaubnis zur Landung erhalten bat.

Abweisung unerwünschter Einwanderer.

Die Landung von Eiiiwandereru ist nur mit Genehmigung des Einwanderungsinspektors gestattet. Sie ist unerwünschten Ein­wanderern zu versagen. Als solche kommen in Betracht:

a) Einwanderer, die nicht nachweisen können, daß sie die er­forderlichen Mittel besitzen oder zu erwerben vermögen, um sich und ihre etwaigen Anaehörigeu anständig unterhalten zu können.

b) Geisteskranke oder Blödsinnige, sowie solche Personen, die infolge von Krankheit oder eines sonstigen Gebrechens voraussichtlich den Steuerzahlern zur Last fallen oder in anderer Weise dem Gemeinwesen schädlich werden fönnen.

c) Einwanderer, die in einem fremden Laude, mit bem Eng­land in einem Auslieserungsverhältnis steht, wegen eines in dein Vertraue und in bem englischen Auslieferungsgesetz vom Jahre 1870 vorgesehenen Auslieferungsdelikts von nicht politischem Charakter verurteilt worben sinb, imb

d) Eiiiwauberer, die aus Grund bes neuen Einwanbcrungs- gcsetzes schon einmal ausgewieseu ivorbcn sind.

Doch sollen Personen, die nachweislich nur eine Zuflucht in Großbritannien suchen, um eine Klage ober eine Bestrafung aus politischen ober religiösen Gründen zu vermeiden, ober weil sie eine Vergehung politischen Charakters begangen haben, ober weil sie Verfolgungen entgehen wollen, benen sie wegen ihres religiösen Glaubens in einer mit Geiahr für Freiheit, Leib oder Leben ver­bundenen Weise ausgesetzt sind, nicht wegen bloßer Mittellosigkeit ober wahrscheinlicher Belastung der Steuerzahler zurückgewiesen iverden.

Ausweisung unerwünschter Einwanderer nach der Landung.

Eine Ausweisung ist zeitlich unbeschränkt gegenüber den Aus­ländern zulässig, die im Königreich wegen einer solchen strafbaren Handlung verurteilt worden sind, die mit einer durch Strafgeld nicht einzulösenden Freiheitsstrafe bedroht ist, fofem dies von dem betreffenden Gericht mit dem Hinzufügen bescheinigt wird, daß es die Ausweisung des Verurteilten neben ober an Stelle der Ver­büßung der ihm anfertegten Strafe für geraten halte; die Aus­weisung ist ferner zulässig, und zwar innerhalb 12 Monaten nach der letzten Ankunft des Ausländers in Großbritannien, bei Personen, bezüglich deren von einem mit derartigen Untersuchungen im ab­gekürzten Verfahren zu betrauenden Gericht bescheinigt wird, entweder

a) daß der Ausländer innerhalb der letzten drei Moiiate seit der Einleitung der Untersuchung von einem englischen Kommunal­verband eine Annenunterstützung bezogen hat, die für Einheimische den Verlust des Wahlrechts zum Parlament begründen würde, oder

b) daß der Ausländer umherziehend ohne nachweisbare Sub- stineuzmittel betroffen worden ist, oder

c) daß er in einem wegen zu dichter Belegung mit Einwohnern ungesunden Quartier gelebt bat.

Strafbestimmungen.

Alle Zuwiderhandlungen gegen das neue Gesetz sollen gegen den Einwanderer^ mit feiner Behandlung als Landstreicher im Sinne des einschlägigen englischen Gesetzes ober, wenn bie Straf­verfolgung in Schottland ober Irland stattsindet, mit durch Zwangs­arbeit verschärfter Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten geahndet werden Mit der letzteren Strafe werden, außerEinwanderern", auch alle anderen fremden Passagiere bedroht, die bem Kapitän gegebenenfalls bie für seine statistischen Nachweise über sie er- sorberlichen Angaben verweigern ober buhet falsche Angaben machen; die gleiche Strafandrohung soll auch sonst in allen Fällen Platz greifen, in welchen den mit der Ausführung des Gesetzes betrauten Organen gegenüber von irgend einem Beteiligten falsche Angaben gemacht werden.

Ansführuugsbestimmungeu.

Der Einwandererkontrolle unterliegen alle zur Landung in einem britischen Hafen bestimmten Passagiere, bie nickt Passagiere erster Klasse sind ober sonst von ber Einwcmderungskontrolle be- onbers ausgenommen sinb.

Ter Secretary of State (Home Office) ist vorläufig bereit, ben einzelnen Schiffslinien für Passagiere zweiter Klasse neben den Passagieren erster Klasse bie Befreiung von ber Emwanberungs- kontrolle gegen gewisse, von ben Schiffseigentümern zu über- nehmenbe Garantien auf deren Antrag zuzugestehen. Ausgenommen hiervon sollen fein: 1. alle fremden Passagiere dritter Klaffe sowie Tecks- oder Zwischendeckspaffagiere, 2. Passagiere, bie lediglich burch Aufzahlung an Borb bie Schiffspassage in zweiter Klaffe er­kaufen,

Passagiere, bie durchgehenbe Fahrkarten britter Klaffe besitzen unb nur für bie Schiffspassage zweiter Klasse berechtigt sinb.

Durchwunderer werben gegen gewisse Garantien (gegen An- teckungsgefahr unb dergleichen) und gegen eine von bem Schisss- eigen,ümer zu stellenbe Kaution ohne weiteres zur Landung zu- gelaffen.

Tie ber Kontrolle unterliegenbe» Einwanberer werben nur nach Untersuchung ihrer Vermögens- unb Erwerbsverhältnisse, ihrer Antecebentien und ihrer körperlichen GestindheitSverhältnisse zur Lanbung zugelassen. Hinsichtlich ber Vermögensverhältnisse soll tn ber Regel ein Besitz von 5 Pfund Sterling unb von weiteren 2 Pfunb Sterling für jeben Angehörigen als ausreichenb angesehen werden.

Hinsichtlich ber Erwerbsfähigkeit ber nicht im Besitze dieser Mittel besinblichen Einwanberer bleibt die Entscheidung bem Ein- wanberungsbeamten überlassen, wobei feste Arbeitsverträge, Kenntnis ber englischen Sprache usw. Berücksichtigung finden sollen.

Züchtigung fremder Kinder.

Es ist bekannt, mit welcher Vorsicht unter ber Herrschaft bes neuen bürgerlichen Gesetzbuchs ber Volksschullehrer bei Ausübung der ihm als Recht unb Pflicht übertragenen Schulzucht vorzugehen hat. Wie viel mehr ängstlich und vorsichtig müssen sich aber Per- onen verhalten, bie zu Kinbern in keinem Angehörigkeits- ober bienstlichen Verhältnisse stehen, die aber ein Verhalten von Kinbern beobachten, bas ein unmittelbar körperlich züchtigendes Einschreiten erfordert. Wie manchem alteren Herrn mag wohl ber Stock in ber Hanb gezittert Haben, wenn eine nichtsnutzige Range auf ber Straße ihm srech gegenübertrat ober an anderen Personen oder

416% russ.Stnatsanl. 1905 416°/ japan. Staatsanleihe 4 96 Conv. Türken von 1903 Tftfkenlose......

496 Griech. Monopol-Anl.

496 äussere Argentinier . 3% Mexikaner . . . . 416% Chinesen . . . .

Aktien:

Bochum Guss.....

Buderus E. W . . . .

Tendenz: fest.

Arbeiterbewegung.

Leipz i g , 8. Aug. Ter Verband ber Bcniarbeitgeber gestand ben baugewerblich en Arbeitern (Akkordarbeitern) eine, zehnprozentiae Aufbesserung der Akkordlöhne sowie die Anerkenn­ung ihrer Organisation zu.

Straßburg, 8. Aug. In den Fabriken von Zeller Freres in Wegscheid ist ein Weber st reif ausgebrochen. Die Streiken­den fordern den Zehnstundentug und eine zehnprozentige Lohn­erhöhung. Tie Bewegung greift in den Webereien in Dollem/ Oberbruck und andern Orten um sich.

87.00

99.15

87 00

98.15

starb der älteste Bewohner von Heldenbergen, Johannes Hacker, im nahezu vollendeten 93. Lebensjahre.

" Wettsaasen, 8. Aug. Zu bem hier vorgekom­menen Radfahr-Unfall sei noch mitgeteilt, daß das Unglück durch Uebermüdung des Fahrers, der ein ruhiger 'gediegener Mensch von 20 Jahren ist, entstand. Der junge Mann war um %9 Uhr in Schlüchtern weggefahren unb hatte bei der herrschenden heißen Witterung sehr unter ber Hitze zu leiden. Die Verletzungen, die er beim Anprall gegen das offenstehendc Scheuertor erhielt, sind erfreulicherweise nicht erheblich, sodaß er bereits am Sonntag morgen bie Heim­reise antreten konnte.

' g. La u nSbach, 8. Aug. Zwischen bem Gleiberg und unserem Dörfchen erhebt sich der kahle Weden berg, von dem mancherlei Sagen im Umlaufe sind, namentlich die, daß der Name Webenberg (Wettenberg) von einer Wette her­rühre, welche drei Brüder wegen Erbauung dreier Schlösser auf dem Wedenberg, Gleiberg unb Vetzberg eingegangen hätten. Allein der Berg hieß im Mittelalter Werdenberg unb nicht Wettenberg, woburch sich diese Sage von selbst widerlegt. Im Jahre 1323 errichteten Landgraf Otto von Hesien unb Hartrad, Herr zu Merenbe-g, einen Vertrag, in welchem sie sich verpflichteten, in ben gemeinschaftlichen Ge­richten (im gemeinen Land an ber Lahn unb im Hütten- berge) namentlich auf bem Werbenberg kein Schloß zu bauen.

= Kinzenbach, 8. Aug. Groß war bie Zahl der Bewerbungen, bie bei Kreisbaumeister Witte-Wetzlar um unfern bevorstehenden Schulhausneubau bis zum fest­gesetzten Termin, bem 27. Juli, eingegangen waren. Die hiesige Gemeindevertretung hat nun am vorigen Montag über die Ausführung endgültigen Beschluß gefaßt. Es wurden ausschließlich einheimische Meister mit ihren Bewerbungen be­rücksichtigt. Die neue Schule, bie vorlausig für 2 Klassen unb eine Lehrerwohnung vorgesehen ist, kommt in bie Bahn­hofstraße zu stehen unb soll noch im Laufe dieses Jahres im Rohbau ausgeführt werden.

Dillenburg, 8. Aug. Gelegentlich ber am Vor­mittag des nächsten Sonntags hier im Schloßgarten-Resiaurant stattsindenden Generalversammlung bc§ Westerwaldklub wird eine Sammlung von Photographien zur Ausstellung ge­langen, bie auf Anregung bes Landrats Büchtmg zu Limburg von interessanten Fachwerkshäusern im West er - walb hergestellt worben sinb. Die Sammlung, bie fort- währenb noch vervollständigt wirb, enthält gute Wiedergaben einer großen Anzahl bemerkenswerter Holzbauten.

Elektriz. Lahmeyer . . . Elektriz. Schnckert . . . Eschweiler Bergwerk . . Gelsenkirchen Bergwerk . Hamburg-Amerik. Paketf. Harpener Bergwerk. . . Laurabütte......

Nordd. Lloyd.....

Oberschles. Eisen-Industrie Berliner Handelsges . . Darmstädter Bank . . . Deutsche Bank . . .

Deutsch-Asiat. Bank . . Diskonto-Kommandit. . . Dresdner Bank . . . Kreditaktien.....

Baltimore- und Ohio-

Eisenlahn . . 1 .

Gotthard bahn.....

Lombard. Eisenbahn . . Oesterr. Staatsbahn . . . Prince-Henri-Eisenbahn .

an Tieren boshafte Rohesten verübte. Aber ber Stock bürste nicht gerührt werben, bie Hanb zur Verabreichung einer kräftigen Ohr­feige nicht ansholen, wenn der mit Recht Entrüstete sich nicht der Gefahr aussetzen wollte, von dem Vater bes Bengels vor bie Schranken des Strafrichters auf bie Anklagebank gefordert zu werben. Dieser alle anständigen Menschen bedrückende Alp ist jetzt zu einem großen Teile genommen worben. Das Oberlandes- gericht Braunschweig hat bas erlösende Wort gesprochen, das Be­freiung gebracht hat. In dem Urteile vom 24. Mai 1903 legt es zwar nickt jedem Unbeteiligten ein Züchtigungsrecht bei, wohl aber ben Personen, welche durch Unarten unmittelbar oder mittelbar' getroffen werden.

Aus den Vorschriften des B.-G.-B., so plaudert darüber Ge- heimerat Goetze im letzten Hefte der intereffanten Halbmonatsschrift Gesetz und Reckt" (Langewort, Breslau), welche dem Vater in der Sorge für die Person des Kindes das Reckst und die Pflicht' übertragen, das Kind zu erziehen und ihn kraft des Erziehungs­rechts zur Anwendung angemessener Zuchunittel gegen das Kind ermächtigen (§ 1631), folgert das Urteil, daß dieser Pflicht ein Reckst ber Allgemeinheit auf ihre Erfüllung gegenübersteht. Die Begründung dieses Rechtes findet da? O.-L.-G. im öffentlichen Interesse, wie denn auch die öffentlichen Gewalten berufen sind, gegebenenfalls den Vater durch Anwendung geeigneter Zuchtmittel in seiner Erzielstmgsvfliclst zu unterstützen.Vernachlässigt der Vater" so heißt es wörtlichseine P f l i ch t, das

Märkte.

k. Friedberg, 8. Aug. Auf dem heutigen Schweine­rn arkt waren sehr viele Ferkel unb Einlegschweine aufgetrieben. Da bie Kauflust sehr groß war, wurden viele Verkäufe abgeschlossen. Die gute Fruchternte unb bie ebenfalls zu erwartende vorzügliche Kartoffelernte veranlassen bie Bauern, möglichst viel Tiere zur Mast einzulegen. Ter Preis für kleine Ferkel war das Paar 2530 Mk., für ältere 4050 Mk., Einlegschweine kosteten das Stück 6070 Mk. Der Doppelzentner Frühkartoffeln kostet in der Wetterau 56 Mk.

Limburg a. d. L., 8. Aug. Frucht markt. Durch-- fcknittsvreise pro Malter. Roter Weizen 00.00 Mk., weißer Weizen. 00.00 Mk., Korn Mk. 00.00, Gerste 00.00 Mk., Hafer 9.20 Mk.' Erbsen 0.00 Mk.. Kartoffeln 0.00 Mk.

Deutscher Fleischerverbaudstag.

Königsberg i. Pr., 8. August 1906.

Ter 29.- Deutsche Fleischer-Verbandstag hat. wie uns von derAllg. Fleischer-Ztg." telegravlstert wird, heute vormittag in Königsberg seine Verhandlungen eröffnet. Ter Vorsitzende Marx-Frantfurt a. M. führte u. a. aus: Tas Flei'chergewerbe habe bei der Volksernährung eine bedeutungsvolle Aufgabe, bie es nicht nur von Vermittlerstandpunkte auffasse, sondern es fühle sich auch verpflichtet, die Verantwortung für eine reichliche und nicht zu teure Fleischnahrung zu übernehmen. Er bedauere es unter diesem Gesichtspunkte, daß das Fleischergewerbe in diesem Bestreben nicht die Anerkennung finde, die es verdiene, sondern daß die Ernährungsfrage so vielfach zum Angel­punkt parteipolitischer Bestrebungen geworden sei, bei denen das Fleischergewerbe als Puffer in der Mitte stehe. Dem Tätigkeitsberichte des Vorstandes war zu entnehmen, daß der Verband über 38 000 Mitglieder zählt.

Der erste wichtige Punkt her Tagesordnung betraf die Vieh­gewährschaft. Man erklärte die von der Reichsregierung zugestandene Freigabe der einfinnigen Rinder nach 21 tägiger Aufbewahrung in Kuhl- und Gefrierräumeu nicht für geeignet, eine Besserung der jetzigen Viehgewährschaftsverhältnisse herbei­zuführen, hielt eine 10 tägige Frist für genügend und beauf­tragte ben Vorstand, eine erneute Eingabe an den Kaiser zu richten, abermals e'ne Anbien-, nach'.usuchen und ben Reichstag um Unterstützung die'er Bestrebungenu ersuchen. Man beauf­tragte ferner den Vorstand, beim Reichsgesundheitsamt und beim Reichskanzler anzuregen, daß der Frage der Verwendung ungeeigneter Futtermittel in der Schweinemast mehr Aufmerk- famfeit zugewendet und der böswilligen Verfälschung des Schweine­fleisches durch ungeeignete Futtermittel entgegengetoirft werde.

Zum Viehmangel hat der Deutsche Fleischer-Verbandstag in seiner heutigen Sitzung folgende Resolution angenommen:

Ter Verbandstag stellt hiermit vor der breitesten Oeffentlich- keit fest, daß zur Zeit die Preise für Rindvieh und Schafe im Vergleich zum Vorjahre noch höher und diejenigen für Schweine wieder gleichhoch gestiegen sind und voraussichtlich noch weiter steigen werden. Er weist insbesondere die arbeitenden Klassen ber, Bevölkerung darauf hin, daß ihre Erfolge in der Ver­besserung der Lohnverhältnisse durch die Geißel der Nahrungs­mittel speziell Fleischteuerung vollständig illusorisch ge­macht werden, da das Fleisch in gewissem Sinne ein Gradmesser für ben Preis einer Anzahl anderer Nahrungsmittel ist. Ter Verbandstag stellt außerdem fest, daß an ein Zurückgehen ber Rinder-, Kälber- und .Hammelpreise kaum überhaupt mehr und an ein Preisnachlaß für Schweine nicht 'eher zu denken ist, bis die Regierung die Vieheinsuhr in erweitertem Maße aus leistungsfähigen Ländern gestattet, denn die deutschen Schweinebestände sind durch Ueberzüchtung und falscher Halt­ungsweise derart degeneriert und seuchenempfänglich, daß sie aus sich heraus kaum mehr gesunden. Tie deutsche Rinder­zucht ist obgleich sie ben Anforderungen des Milch- und Fleischmarktes nicht zu genügen vermag so forciert, daß bei schwächeren Futterernten die größten Kalamitäten zu er­warten sind. Der Verbandstag beauftragt ben Vorstand, in Wort und Schrift für die Aufklärung der Bevölkerung über unsere viehwirtschaftlichen Verhältnisse zu wirken und bet der Regierung unverzüglich die Schritte zu tun. die zur Erfüllung der bem Verbandstage vorgetragenen Wünsche führen, nämlich

1. Zulassung des dänischen Rindviehs unter denselben Bedingungen wie des östreichischen (Abschaffung der Quaran­täne und Tuberkulinprobe».

2. Zulassung der Nindvieheinfuhr aus Holland.

3. Zulassung eines Schweinekontingents

a) aus Frankreich für bie Städte Straßburg, Metz und Hagenau,

b) aus Holland für die Schlachthosstädte in den Regier­ungsbezirken Düsseldorf, Köln und Aachen,

c) aus Dänemark für die Schlachthosstädte an der Nord- und Ostseeküste.

Im Hinblick auf die Aufdeckung ber ekelerregen­den Zu stände in den nordamerikanischen Export- f(Mästereien wurde der Vorstand beauftragt, an die Reichs­regierung, an Reichs- und Landtagsabgeordnete und alle die, die berufen sind, über den Sckutz der Volksgesundheit zu wachen, das dringende Ersuchen zu richten, den Vorgängen ihre volle Beachtung zu schenken und unverzüglich die Maßregeln zu er­greifen, die im Interesse einer einwandfreien Volksernährung und eines gesunden Wettbewerbs zwischen dem strengen über­wachten deutschen Fleischergewerbe und der skrupellosen Handlungs­weise der amerikanischen Exportschlächter notwendig sind. Als Mindestforderungen müssen hierzu angesehen werde»:

1. Die Einführung des Teklarationszwanges für ausländisches Schmalz und Speisefett und solche Ware, zu deren Fabri- latwn solches Verwendung findet.

Züchtigungsrecht auszuüben, ober i ft er, wenn bie Pflicht, zu einem Zuchtnuttel zu schreiten, gegeben ist, nicht anwesend, so kann in geeigneten Fällen berjenige, gegen; welchen ober gegen beffen Angehörige Unge­zogenheiten begangen werden, in Stellvertretung des V a t c r s zu der diesem obliegenden Z ü ch t i g n n g schreiten", wobei ihm die berechtigte Annahme zur Seite steht, daß der Vater, wenn er von dem Vorfälle Kenntnis hätte, seine Zustimmung nicht versagen würde. Aber selbst ein Irrtum in dieser Annahme, ein entgegenstehender Wille des Vaters würde für bie rechtliche Be­urteilung ohne Belang sein. Es würben in solchem Fall in ana­loger Weise bie Vorschriften zur Anwendung kommen, mit welchen das B.-G.-B. die Geschäftsführung ohne Auftrag ordnet, wonach, ein der Geschäftsführung eutgegenstehender Wille des Geschästs- herrn daun nicht in Betracht fonpnt, wenn ohne bie Geschäfts-- führung eine Pflicht bes Geschästsherrn, deren Erfüllung im öffent­lichen Interesse liegt, nicht rechtzeitig erfüllt werden würde (§ 679). Für solche Fälle werde man dann von einem abgeleiteten Züchti-' gungrechte sprechen können.

Wird nun allerdings in bem Urteile zunächst eine auf Ver­letzung beruhenbe persönliche Beziehung bes Züchtigenden zu dem fremden Kinde vorausgesetzt, so kann doch wohl kein Zweifel darüber obwalten, daß unter Umständen, z. B. beim Anblick einer bos-> haften Tierquälerei, im öffentlichen Interesse ein jeder berechtigt ist, in Stellvertretung des Vaters züchtigend einzuschreiten, so daß zu erwarten steht, daß die vom O.-L.-G. Braunschweig festgestellten Nechtsgruudsätze eine immer weitere Ausdehnung und Anwendung erfahren werden.

GerichLssaal.

(fb.) Anonyme Briefe bildeten am Mittwoch ben Gegen­stand einer mehrstündigen Gerichtsverhandlung vm ber Darm- städter Stra fkaminer. Auf der Anklaaebank saß der 62 jähr, jpensionierte Lehrer Seb. Bundschuh aus Semd, der beschuldigt war, in ber Zeit vom 1. März bis 1. November v. I. ben Lehrer Schmidt in Semd, sowie dessen Frau und Tochter durch eine Reihe anonvmer Briefe in gröblicher Weise beleidigt zu haben. Zwischen den beiden Lehrern, die in einem Hause wohnten/ herrschte von Anfang ihres Zusammenseins eine starke Svonnung und die Frauen konnten sich erst recht nicht vertragen. Weshalb, eigentlich, dafür ergab sich auch in der Verhandlung fein' Anhaltspunkt. Schon zahlreiche Zeugenaussagen machten es fefytj wahrscheinlich, haß Bundschuh der Verfasser der Briefe sei, noch: viel stichhaltiger wurde diese Annahme durch die Gutachten des- Gerichtschemikers Dr. Popp aus Frankfurt und des Schreib-' sachverständigen, Kanzleirat Pähler aus Frankfurt. Ersterer fanh. Uebereinstimmungen in dem Papier, der Tinte, verschiedenen Fingerabdrücken usw.. die auf den Angeklagten hinwiesen, letzterer, bezeichnete mit ziemlicher Bestimmtheit die verstellte Schrift ber, anonpmen Briefe als die des Angeklagten. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkeit anonymere Briefschreiber 2 Monate Gefängnis, das Gericht erkannte auf 200 Mark Geldstrafe und Tragung der Kosten. ,

i^2. Das Verbot d'er Einfuhr vön Faßsleis^?^ . ; I

TS» Das Verbot der Verwendung ausländischen Düchsenfleisches I für Heer und Marine und auf den Seeschiffen.

SÄW... , . I SBefnimimarliutta, Km» VCVOtC