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08/02/1906 Drittes Blatt
 
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Nr. 33

156. Jahrg

Grschetnt tSgltch mit Au «nähme deS Sonntag».

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen

Hompesch (Ztr.)

Meine Freunde

USJ9

bequlegen.

41

1.

Vor Ihren Drohungen fürchten wir uns nicht. Wir werden ab- wartcn. Treffen sie ein, so werden wir uns dagegen zu schützen

wir zu tun haben. (Beifall rechts.

Redaktion. Expedition u. Druckerei: Schulstr.7.

Tel. Nr. 6L Telegr.-2ldr. r Anzeiger Lieben.

Als Männer Lachen bei deo

DieEiehener ZamNienblätter- werden dem ^Anzeiger ölet mal wöchentlich betgelegt Der i(Qe|ß|d}< Landwirt'' erscheint monaUich einmal.

Rotationsdruck und Verlag der Brüh lachen Universtlätsdruckerei. R. Lange, Dieben.

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errtN-LapeS qefunöen. M ,e oi^i.holen Sandgasie 34^

suchen, und wir wissen, was tragen wir das Haupt hoch. Sozialdemokraten.)

Abg. Graf

gibt namens seiner Partei folgende Erklärung ab:

halten in Ilebercinstimmung mit früheren Erklärungen 'an der Aufastung fest, das; die Gestaltung des Wahlrechts in den einzelnen

Hanseatischer Bundesbevollmächtigter Dr. Klügmann:

Ich weiß, daß die Worte, die der Vorredner über Hamburg gesprochen hat, hier im Hause keinen Eindruck machen, aber man Ivürde es draußen wohl nicht verstehen, wenn im Reichstage gegen eine gesetzgeberische Versammlung eines Bundesstaates unwider­sprochene Ausdrücke wie Brutalität und Frivolität fallen. (Sehr ivahr! rechts.) Wohin soll es führen, wenn im deutschen Reichstag die gesetzgebende Versammlung eines Einzelstaates in solcher Weste absichtlich beleidigt wird? (Ruf bei den Soz.: Absichtlich be­leidigt?) Jawohl, absichtlich. Wer den Vorredner beobachtet hat, der wird mir Recht geben, daß diese Ausdrücke gewissermaßen ge- gualt, langsam herausaedrängt, also in der Absicht der Veleidiaung gesprochen waren. (Sehr wahr! rechts.) Ist das die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit (Lärm bei den Soz. Rufe: Es ist die Wahrheit!) zwischen dem R-üchstage und den Einzellandtagen? (Gelächter und fortgesetzte Zwischenrufe bei den Soz. Vizepräsi­dent Graf Stolberg ersucht, den Redner nicht zu unterbrechen.) Es muß doch einer hier int Reichstage mal dagegen auftreten, und ich halte mich deshalb dazu für verpflichtet, weil ick den Senat von Hamburg, der durch diese Ausdrücke betroffen wird, mit vertrete. Auf der anderen Seite habe ich mich doch sehr gewundert, daß der Abg. Bernstein auf seine Partei die Brutalität-m übernommen bat, die bei den Unruhen in Hamburg entstanden sind. Er sprach aller­dings nur vom Fenstereinwerfen, aber er weis; sehr wohl, daß dies Fenster-Einwerfen in der Absicht geschah, zu stehlen (Große Un- cube bei den Soz.), die Läden sind ausgeräumt und Waren, Uhren und so weiter genommen worden. (Sehr wahr! rechts.) DaS wurde heute nickst, wie in Hamburg, seitens der sozialdemokratischen Par­tei abgelehnt, sondern der Abg. Bernstein hat es übernnommen (Widerspruch bei den Soz.). er hat es übernommen als etwas ganz Selbstverständliches und Kleines, als den Ausdruck des Unwillens der unterlegenen Volksschichten. (Erneuter Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)

Auf die Wahlrechtsfrage in Hamburg selbst IviU ich nur ganz kurz eingehen. Rach der Ueberzeugung der gesetzgebenden Körper­schaften in Hamburg lag eine Situation vor, wo es geboten war, das Wahlrecht zu ändern. (Widerspruch bei den Soz.) Ob diese Anschauung richtig ist, darüber hat nicht der Reichstag zu ent­scheiden. (Fortgesetzte Zwischenrufe bei den Soz. Vizepräsident Graf Stolberg ersucht erneut, den Redner nicht durch Zurufe zu unterbrechen.) Darüber ist allein zu entscheiden von den gesetz­gebenden Körverschaften Hamburgs. Der Reichstag ist durch keine verfassungsmäßige Bestimmung irgendwie legitimiert, darüber ?u urteilen. (Oho! bei den Soz. Sehr richtig! rechts.) Wohin würden wir denn sonst kommen? . Dann würden ja alle Einzel­staaten den schwankenden Masoritäten des Reichstages ausge­liefert sein. (Lachen bei den So^. Beifall rechts.) Rach der Ueberzeugung der gesetzgebenden Körperschaften war die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit gegeben, daß die Sozialdemokratie zu einer ausschlaggebenden Stellung gelangen könne. Dem haben wir vor­gebeugt, und zwar deshalb, weil wir der Ueberzeugung sind, daß wir die Aufgaben, welche uns unsere Geschichte, unsere Entwicke­lung, unsere geographische Lage in Deutschland stellt, Aufgaben, denen wir bisher mit äußerster Anstrengung gerecht geworden sind (Ruf bei den Soz.: Cholera!), sobald die Sozialdemokratie aus­schlaggebend wird, nicht mehr erfüllen können. Die Sozialdemo­kratie bekämpft prinzipiell den Handel. (Rufe bei den Soz.: Nanu!) Im Zukunftsstaat soll es keinen Handel mehr geben. (Lachen bet den Soz.) Darüber herrscht doch gar kein Zweifel, daß im Zukunftsstaat ein Handelsbetrieb in dem Sinne, wie wir ihn wollen, nicht bestehen kann, ein Handelsstand, der getragen wird von der vollen selbständigen Energie des einzelnen. Wir wollen nicht, daß die sozialdemokratische Partei, die ausschließlich für da? Intereste der Handarbeiter eintritt (Widerspruch bei den Soz.) unter Ausschluß der Unternehmer, an die Spitze einer Handelsstadt tritt. (Erneutes Lachen bei den Soz.) Lachen Sic nur, wer zu­letzt lacht, lackst am besten. Wir tun das, was unserer lieber# zengung nach allein wirksam sein kann, ohne die Rechte der Ar­beiter zu verletzen. (Rufe bei den Soz.: Ohne die Rechte der Ar­beiter zu berieten?) Jawohl, der Vorredner ist falsch informiert.

Repetitor

Jurist gesucht.

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*em Dm beiGiefapa SS PWiu Verpochen. Jnfü. Magea u. 785 « Rekener Anzeiger erbtten.

Staatcn zu der Zuständigkeit dieser letzteren gehört und der des Reichs abgesehen von Elsaß-Lothrmgen entzogen ist. Andererseits bringt die Entwicklung der politischen Verhältnisse immer deutlicher die Tatsache zum Bewußtsein, daß das Wohl und Wehe des Deutschen Reichs auf die Dauer von einer harmonischen Entwicklung des VerfastungSlebens in den einzelnen Staaten nicht getrennt werden kann. In einem Staatswesen, in welchem die Grundsätze der allgemeinen Schulpflicht, der allgemeinen Wehr­pflicht und der allgemeinen Steuerpflicht zur Durchführung ge­langt sind, erscheint es als ein Widersprich, wenn einzelne Teile der Bevölkerung von einer wirksamen verfassungsmäßigen Ver­tretung ihrer rechtlichen Jnteresten ausgeschlossen sind. Was das Reich seinen Bürgern durch das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht gewährt hat, wird auf die Dauer auch in den Einzel- staaten den Bürgern in entsprechender Weise gewährt werden muffen. Eine Frage von so großer Bedeutung und Tragweite kann aber, wie alle Zeiten lehren, eine befriedigende Lösung nur finden, wenn sie in Zeiten der Ruhe und des Friedens in Angriff ge­nommen wird. Nach Artikel 21 der Reichsverfassung ist der Reichs­tag nicht in der Lage, die Initiative nach dieser Richtung hin zu ergreifen. Wenn aber die verbündeten Regierungen nach Maßgabe der Neichsverfassung dem Reichstage einen Gesetzentwurf zugehen lassen, in welchem unter Erweiterung der Zuständigkeit des Reichs die Einführung des gleichen, allgemeinen, geheimen und direkten Wahlrechts in den Einzelstaaten in Vorschlag gebracht wird, so sind wir bereit, demselben unsere Zustimmung zu geben. Für Elsaß-Lothringen liegt die Zuständigkeit des Reichstages unbe­stritten vor. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf bietet indes in seinen Einzelheiten keine annehmbaren Vorschläge. Das ist es, was wir zu diesem Anträge zu sagen haben, wir werden uns nicht weiter an der Debatte beteiligen.

Abg. v. Normann fkons.):

Namens meiner politischen Freunde habe ich zu erklären, daß wir der Auffassung sind, daß das Reich nicht das Recht hat, in die Verfassung der Einzelstaaten einzugreifen. Der Redner der sozialdemokratischen Partei bat das bestritten, aber c5 ist bewiesen. Seine. Ausführungen sind nicht in der Lage, unsere Ueberzeugung zu erschüttern. Wir wünschen nicht, daß in der Reichsverfassung irgend etwas geändert wird, was sich auf das Verhältnis des Reichs zu den Einzelstaaten bezieht, und lehnen darum den vorliegenden Antrag mit aller Entschiedenheit ab.

Abg. Bassermann (natl.):

Meine politischen Freunde lehnen den Antrag der sozialdemo­kratischen Fraktion ab.

Was zunächst die staatsrechtliche Seite der Frage anbetrifft, so stehen wir noch heute auf dem Standpunkt, den unsere Fraktion im Lause der Jahre stets eingenommen hat. Am 13. Februar 1896 hat Herr v. Marguardscn die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung an sich anerkannt, er hat anerkannt, daß Reichstag und Bundesrat auch iu Wahlrechtsfragen der Einzelstaaten zuständig sind, daß die Verfassung in dieser Richtung geändert werden kann. Er hm anerkannt, daß Vorschriften über die Art und Weise und den Um­fang des Wahlrechts gegeben werden können, unter dem Vorbehalt, daß einmal dieser Verfassungsänderung die Mehrheit des Reichs­tages zustimn.t, und daß im Bundesrat nicht 14 Stimmen dagegen sind. Wir sind auch entgegen der Auffassung der Zentrumspartei der Ansicht, daß es dazu eines besonderen Gesetzes, das vorweg die Verfassung ändert und demnächst eines weiteren Gesetzes, das auf Grund dieser geänderten Verfassung nunmehr Vorschriften über das Wahlrecht in den Einzelstaaten gibt, nicht bedarf, sondern daß in Verfolg der Grundsätze, die bei einer Reihe von Materien hier im Reichstag? angewendet worden find, im Wege eines Ge­setzes eine derartige Erweiterung der Reichskompetenzen beschlossen werden kann. Tas ist die Auffassung, die bei wiederholten Ge­legenheiten seitens meiner Fraktion zum Ausdruck gekommen ist. Wir haben insbesondere immer den Grundsatz vertreten, daß in die Verfassung der Einzelstaaten das Prinzip aufzunehmen ist, daß eine Vertretung bestehen müsse in jedem Bundesstaat, die aus Wahlen hervorgeht, und die über das Etats- und Finanzgesetz die Entscheidung hat. Die Auffassung ist seitens meiner Partei hier in diesem Hause geltend gemacht worden durch die Abgg. v. Bennig­sen, Miguel, Voelk, durch den bereits erwähnten Dr. v. Marguardsen und zuletzt auch durch den Kollegen Büsing aus Anlaß seiner Er­örterungen über die mecklenburgische Verfassungsfrage. Dagegen standen mir immer auf dem Standpunkt, daß es nicht Sache des Reichstages fein solle, sich in die Einzelheiten eines derartigen Wahlrechts einzumischen, das Wahlrecht als solches m seinen Einzelheiten den Bundesstaaten vor zu schreiben. Das hat wiederum für meine Fraktion unter dem 13. Februar 1895 der verstorbene Abg. Dr. v. Marguardsen hier erwähnt. Er hat damals ausdrück­lich ausgesprochen: eine Ausdehnung des Stimmrechts nach der Schablone des Reichstagswahlrechts auf die Einzelstaaten lehnen wir ab. Es scheint mir in der Tat diese Ablehnung zu folgern zu fern aus dem Geiste, nicht aus dem Wortlaute der Reichsver­fassung. Ich bin der Meinung, daß, als die Bundesstaaten den ewigen Bund schloffen, sic allerdings der Ansicht waren, daß die wichtigen staatsrechtlichen Fragen der cinzelstaatlichen Gesetzgebung Vorbehalten bleiben sollen: Tie Frage der Staatsform, die Frage, ob Ein- oder Zweikammersystem, dann aber vor allem auch die Frage, wie das Wahlrecht im einzelnen zu regeln ist. Das ist ofenbar eine der wichtigsten Fragen der staatlichen Betätigung, und ich bin der Meinung, wenn das auch in der Reichsverfassung keinen besonderen Ausdruck gefunden hat, der Sinn und die Meinung der damaligen Vertragschließenden war, daß ihnen daS vorbchatten bleiben solle. Aus diesem Grunde haben wir auch den Antrag Anker abgelehnt, der 'ich ungefähr deckte mit dem Anträge, den heute die sozialdemorkatische Partei eingebracht hat: dagegen haben wir zugestimmt den bekannten Anträgen, wie sie im Anfänge der siebziger Jahre von dem Abg. Büsing, später von dem Abg. Pachnicke eingebracht waren. Wir gehen dabei von der Ansck)auung aus, daß allerdings in vielen Staaten Deutschlands das Wahl­recht reformbedürftig ist, und daß cs richtig ist, wenn derselbe

kandidaten Mandate gegen die Konservativen angeboten. Selbst ein konservativer Staatsmann sollte das Gefühl haben, daß dies Wahlsystem Preußen zur Unehre gereicht. Aber anstatt das Wahl- svstem zu verbessern, will man das Unrecht in Preußen noch ver­schärfen, man will das ungerechte Wahlsystem durch eine Teilung allzugroßer Wahlkreis« bequemer machen. Die Freisinnigen in Preußen machen es umgekehrt wie die römische Svbilla; anstatt ihre Forderungen höher zu schrauben, lassen sie immer mehr ab und begnügen sich mit den bescheidensten Reformen. Daß das Reich das Recht hat, die Wahlgesetze der Einzellandtage zu ändern, bat in früheren Jahren auch das Zentrum anerkannt. Jetzt ist die Zeit gekommen^ wo diese Partei ihre Worte in die Tat umsetzen könnte. Die Sozialdemokratie verlangt endlich die Beseitigung des Dreiklassenwahlrechts. Wenn aber alles daS nichts nützt, so wird schließlich die Straßendemonstration zur Notwendigkeit. In England sind solche Demonstrationen etwas ganz selbstverständ- liches, die Polizei sperrt sogar die Straßen für den Wagenverkehr ab, damit die Demonstranten nicht gestört werden. Bei uns herr­schen ganz andere Zustände, in meinem Wahlkreis zum Beispiel ist es mir bisher erst einmal möglich gewesen, zu meinen Wählern zu svrechen, well wir kein Lokal haben. Die Liberalen verurteilen die Straßendemonstrationen, sie verurteilen die Bewegung in Ruß­land. Ich hätte es niemals für mäal'ck gehalten, daß der Ver­treter einer sich freisinnig nennenden Partei so von den russischen Revolutionären spricht, wie es vorgestern der Abg. Mugdan ge­tan hat. (Ruf bei den Soz: Empfehlungsrede!) Ein Volk, das sich aufrafft, den jämmerlichen Zuständen in Rußland ein Ende zu machen und eine Verfassung zu schaffen, hat Einspruch auf die Svnn pathien all r Gebildeten. (Sehr richtig! bei den Soz.) Der Kampf um das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht in allen deutschen Einzelstaaten ist für das Volk ein Kampf ums Recht. Durch wirtschaftliche Vorteile kann man den Arbeitern das Streben nach politischer Gleichberechtigung nicht nehmen. Unter den Ar­beitern herrscht der Materialismus nicht vor, sie Taffen sich durch irgend welche materiellen Vorteile nicht von ihrem Streben ab­bringen. Ja, zeigen Sie uns doch einen anderen Weg zur Errin- ming des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts. Die herrschenden Klaffen wollen keine Reform, sie stellen sich einfach auf den Standpunkt der beati possidentes. Unser Antrag bietet d'e Möglichkeit zur Beseitigung ungerechter, historisch überlebter Wahlspstemc. Nehmen Sie ihn an! (Beifall bei den Sozial­demokraten. >

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*rren, welche geneigt smd, m schon bestehend«, Üegelkiub iutrtien, werden gebeten, ihre resse tm Schwer Hof

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

37. Sitzung vom 7. Februar.

1 Uhr. Das Haus ist schwach besetzt.

Am Bundcsratstisch: Niemand.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des von den Abgg. Albrecht u. Gen. (Soz.) eingebrachten Gesetz­entwurfs:

Der Artikel 3 der Verfassung erhält folgenden Zusatz:

In j c d e m Bundesstaat und in Elsaß-Lothringen muß eine auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts gewählte Vertretung bestehen. Das Recht zu waylen und gewählt zu werden haben alle über 20 Jahre alten Reichs­angehörigen ohne Unterschied des Geschlechts in dem Bundes­staate, in dem sic ihren Wohnsitz haben.

Tie Zustimmung dieser Vertretung ist zu jedem Landcs- gesctz und zur Feststellung des Staatshaushaltsetats erforderlich.

Abg. Bernstein (Soz.):

Es verlohnt vielleicht, einen Rückblick zu werfen auf die Vor­geschichte dieses Antrags. Er ist so alt tote der deutsche Reichstag selber. Von nationalliboraler und freisinniger Seite sind schon vor Jahrzehnten ähnliche Anträge einaebraebt toorden, zuerst vor 30 Jahren. Redner geht ausführlich auf die parlamentarische Vorgeschichte des Antrages ein. Nun sagt man, unser Antrag greift zu sehr in die Kompetenz der Einzelstaaten ein und könne oeshalb nickst angenommen lverden. Dieser Einwand ist nicht stich­haltig. Viele Reichsgesetze greifen in die Landesgesetzgebung ein, die Versicherungsgesetze z. V. Auch wächst die zentralistische Strö­mung immer mehr, während die föderativen Bedenken immer mehr schwinden. Selbst ein Mitglied des Zentrums, der Abg. Dr. Jäger, ist Mitglied des Vereins, der ein Rcichswohnungsgcsetz anftrebt. In den einzelnen deutschen Bundesstaaten herrschen die verschieden­sten Wahlsysteme. In Süddeutschland, wo der Partikularismus zu Hause ist, herrschen weit liberalere Wahlsysteme als am Neckar. In Sachsen hat man wenigstens die Hälfte aller Wähler ihres Wahl­rechts beraubt, und als auch da noch Sozialdemokraten gewählt wurden, ging man weiter in dem Wahlrechtsraub. Die Sozial­demokratie ist aus Prinzip für die geheime Stimmabgabe. Die öffentlich? Stimmabgabe gibt den ökonomisch Stärkeren die Mög­lichkeit, die Stimmabgabe zu kontrollieren. Sehen Sie sich einmal die Vertretung Sachsens im sächsischen Landtage und im Reichstage an! (Staatssekretär Graf Pofadowsky betritt den Saal.) Im Reichstage unter 23 sächsischen Abgeordneten 22 Sozialdemo­kraten, im Landtage unter 82 Vertretern einen Sozialdemokraten! (Hört, hört! links.) Das ist ein Zu stand, den selbst Konservative nicht gutheißen können. Auch in Lübeck hat man die Arbeiterklasse entrechtet, ihre Proteste sind ungehört verhallt, die herrschenden Klassen haben ihre Zuftucht zum Militär genommen. In Hamburg haben die herrschenden Klaffen mit einer Brutalität und Frivolität sondergleichen die Entrechtung der Massen durchgeführt, und dabei hat man in Hamburg nicht etwa das allgemeine gleiche Wahlrecht, sondern ein den Besitz und die Bildung bevorzugendes Wahlsystem, unter dem es die Sozialdemokratie im alleräußersten Falle auf 50 unter 160 Sitzen hätte bringen können. Und dieses Wahlsystem war den Herren in Hamburg noch zu gefährlich. Die größten Privi­legien hatte die Grundbesitzer, diese Privilegien hätte man beseitigen fallen, denn der Grundbesitz hat heute doch eine ganz andere soziale Bedeutung als früher. Es lag aber gar kein Anlaß vor, das Wahl­recht nach rückwärts zu revidieren. Die Arbeiter haben sich gegen hiefe Revision gesträubt, so lange sic konnten. Am 17. Januar frnnen dann die Straßendemonstrationen, bei denen ein paar Fensterscheiben eingeschlagen wurden, worüber hier ein großes Ge­schrei erhoben wurde. In dem führenden Bundesstaate Preußen hat man allerdings das Wahlsystem nicht rückwärts revidiert, au§ bem einfachen Grunde, weil da nichts rückwärts zu revidieren ist. Mit Ausnahme von Waldeck und Braunschweig hat Preußen das schlechteste Wahlrecht, das es in Deutschland gibt.

Qxe Entstehung der preußischen Verfassung ist bekannt, sie ist Sekanntllch aufoktroyiert toorden, es ist ein echte? Reaktionsgesetz. bteü5 Wahlrecht ober so lange aufrechterhalten wurde, dafür tS ferne Entschuldigung, es ist kaum zu begreifen. Das vreußnche Wahlsystem ist förmlich so ausaeklügelt worden, um den Wählern die Wahl zu verekeln. Es enthält eine Reihe von Un­geheuerlichkeiten und Ungerechtigkeiten. Wie viel Zeit gehört schon dazu. Die Statistik ergibt, daß der Zweck erreicht wurde, sehr oft baben nur 20 Proz. der Wähler gewählt, niemals über 85 Proz. Die Wähler blieben mit Willen in der überwältigenden Mehrzahl fern. Freilich fiat man versucht, an d-mWahlreckst ein bißchen herum- zudoktern, aber das falsche Grundprinziv hat man niemals zu andern versucht. Wie man es auch macht, ob man die Drittelung ober die Zwölftelung einführt, stets wird die wahre Stimmung des Volkes gefälscht und die große Masse der Wähler rechtlos gemacht werden. Mit Recht hat Fürst Bismarck das Wort von dem'elen­desten und widersinnigsten Wahlrecht" geprägt. Aber Fürst Bis­marck hat niemals auch nur den Versuch gemacht, das von ihm so gebrandmarkte System zu ändern. Aber nicht nur das Wahl- fbftem, auch die Wahlkreiseinteilung ist zu verwerfen. Die zurück­gebliebensten Kreise haben das größte Neckt. Wir haben Kreise, in denen auf 820 000 Einwohner ein Abgeordneter kommt, und andere, in denen 40 000 einen Abgeordneten wählen. Aber die herrschenden Klallen haben das Wahlrecht einmal und wollen es behalten. Das Wahlrecht dient nur den Interessen der Plutokratie und des Be­sitzes. 1850 ließ es sich vielleicht entschuldigen, da die Arbeiter damals eine andere Rolle spielten als heute, und die Arbeiter­bewegung noch unentwickelt war. Bei dcn letzten Landtagswahlen haben fast ebenso viel Urwähler sozialdemokratisch gestimmt wie konservativ, aber trotzdem ist kein einziger Sozialdemokrat gewählt toorden.. Von Rechtswegen müßten 81 sozialdemokratische Abge­ordnete im Landtage sitzen. Daß Sie (nach reckts) nicht das Ge­fühl dafür haben, daß dieser Zustand dem Reiche und Lande zur Unehre gereicht, das ist kennzeichnend für die konservative Partei. Nock drastischer tritt die Wirkung des Landtag-Wahlrechts in die Erscheinung, wenn man das Ergebnis in einzelnen Kreisen in Be­tracht zieht. Ich habe mich gewundert, daß die Berliner Frei­sinnigen nickt von selbst den Sozialdemokraten Mandate angeboten haben, die ihnen von Rechtswegen gebühren. In England find wiederholt Liberal« freiwillig zurückgetretcn und haben Arbeiter-

Donnerstag, 8. Februar 1900

Eichens» Anzeiger

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