Freitag 7. Dezemver 1906
Erstes Blatt
H
|2100 Abonnenten
1SV. Jahrgang
Baben.
Auf
unserem Großherzogtum einer Inspektion zu unterziehen. Es ist durch eingehende Bestimmungen Vorkehrung getroffen, daß die Besuche in den Fabriken nicht vorher zur Kenntnis der Leiter kommen: dadurch wird die Gewähr geboten, daß der Aufsichtsbehörde nichts entgeht, was Remedurbedürftiges in einem Fabrikanwesen vorkommen sollte. Durch die Anstellung von Assistentinnen als Gehilfinnen der Gewerbeinspektoren ist auch dafür Sorge getragen, daß die Arbeiterinnen ihre Wünsche und Klagen einer Person anvertrauen können, zu der sie schon durch die Gleichheit des Geschlechts mehr Vertrauen haben. Das Wirken unserer Gewerbeinspektoren und ihrer Assistentinnen ist anerkanntermaßen ein sehr segensreiches geworden. Nur grundlos wühlende sozialdemokratische Agitatoren und Volksverhetzer wollen diesen Zweig sozialer Fürsorge des Staates nicht anerkennen. Freilich, diese staatliche Tätigkeit paßt ihnen nicht, da sie sehen müssen, daß auch über ihre von sozialen Ideen sprühenden Köpfe hinaus seitens des Staates praktische Arbeit auf dem Boden der Sozialreform geleistet wird, die schon schöne Früchte gezeitigt hat. Den Nimbus, den die Sozialdemokraten um sich zu verbreiten wissen, daß sie allein die geborenen Verfechter der Fürsorge für das Wohl der Arbeiter sind, beginnt allerdings zu schwinden, wenn die Arbeiter einsehcn, daß die sozialdemokratischen Ideen eitle Hirngespinste sind, während ein Fürst und eine Ne- gierung, von Liebe für die Arbeiter des Landes getragen, mit ihren sürsorgenden Maßnahmen Erfolge zu verzeichnen haben.
Möge unser Landesherr und unsere Regierung, getragen von dem Verständnis der Bedeutung unserer sozialen Verhältnisse, sich den Ausbau der Einrichtungen zur Fürsorge für die Minderbemittelten unseres engeren Vaterlandes auch weiterhin auaelegen sein lassen!
Nr. 288
Cr|d)ftnl tdfltt J) aiiBti SonniagA.
Dem (Äiefjentr 9ln*etqet toeihcn im Wechsel mit dem hessischen Landwirt du- Siebener Familien« blätter viermal tn der
Woche bciqeicgt Rotationsdruck u. Verlag der Brühl schen Umoeri.-Buch-u. Siem- bmderet. R. Lange. Redaktion, (trpeOinxm und T ruderet:
Schul st ratze 7.
Redaktion 113
Verlag u.Exveb. e=ü$51 Adresse für T cool dien:
Anzeiger Wietzen.
WWWW»
der Tagesordnung fteht die Interpellation Speck (Ztr.) betreffend d'e Verwendung von als Futter- g e r ft e verzollter Gerste als M a l z g e r st e.
Abg. S v e ck (Ztr.) begründet d'e Jntervellotion. Aus Dänemark und Oesterreich-Ungarn eingeführte Gerste ist im wesentlichen Mal'gerste, die aus Rumänien, Rußland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika Futtergerfte. Nun ist es eine Tatsache, daß seit dem Inkrafttreten des Zolltarifes die
Vezn gSp reiOi moimtli<t)76,Ut., viertel« iähihd) Pik. 2.20. durch Abhol e- ii. Zweiguellen monolhch C>5 Bl., durch die Bolt lUf.2.— Dienet- jährt, ausidil. Beuellg. Annahme von riitjetge» für die iaqe6iiiiiiiinet bis Doniuttiuie 10 Uhr. ßeilenptetS. lokal 12 Ut» außiuärtS 20 B'q.
Verantwortlich *üt den pohL und allqem, Seil B- Wittko »ü« .Stadt und Land^ und -(Äend)lGUial* Ernst peb. ftii den ^ln» seiaenteil Han « t*e
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 6. Dezember 1906.
Dm Vundesratstische Frhr. v. Stengel und Frhr. v. Rhein-
Einfuhr von Malzgeri'e auaenfällig abgenommen hat. Vom Bedarf allein kann dieser Rückgang nicht abhangen. Die Importeure scheinen nun einen Umweg für ihre Ware zu wählen, um den Anschein zu erwecken, als ob e5 sich um Futtergerste handle. Eine Aenderung der Teklarationsarten zur Unterscheidung der Futtergerste, die nur mit 1.30 pro Doppelzentner verzollt wird und von Malzgerste, für welche der Tarif 4 Mark vorschreibt, ist unumgänglich. Durch die jetzige Methode wird oft eine Unsicherheit und Verwirrung hervorgerufen. Dies wäre vermieden worden, wenn die ursprüngliche Bezeichnung Braugerste beibehalten nrre. Die Aussübrungsbeftimmungen zum Zolltarif in dieser Beziehung sind höchst unklar. Durch den gegenwärtigen Zustand wird weder den Interessen des ReichsfiskuS noch denen des heimischen Gerftenbaues entsprochen. Die Manipulationen der Importeure sind ein offenes Geheimnis unter allen Einaeweihten. Das sollte auch dem Reichskanzler bekannt sein. Früher sicherte die Regierung auf das Bestimmteste die genaueste Deklaration der Gerste zu. Wo ist aber bie, Einlösung d'eseS Wortes geblieben? Millionen s'nd dem Reichsfiskus d"rck> diese Unterschleife entgangen. Der Haupt wck des Zolltarif war die Förderung der Landwirtschaft. Ihr sollte auch die Zollvergün^igung für die Futtergerste ungeschmälert zu Gute kommen. Wir müssen daher darauf bestehen, daS Reichsschatzamt aus seiner Reserve herauszubringen. (Beifall.)
Staatssekretär Frhr. v. S t e n g e l führt pu8: Ohne Zweifel bietet die angeschnittene Position des neuen Zolltarifes die größten Schwierigkeiten in der Ausführung für unsere Zoll- behörden. Die Deklarierung der Gerste ist nicht leicht. Man muß dabei auf die Entstehungsgeschichte des Zolltarifes zurückgehen. In der dritten Lesung des Tarifes hielt der Reichskanzler es für s achlich und gerecht, zwischen der ausgewählten hochwertigen Malzaerfte und der minderwertigen Futtergerfte zu unterscheiden. Graf Posadowsly hat auch unter Halbgerste nichts anderes als Braugerste verstanden. ES wurde verlangt, als Malzgerste die noch keimfähige Ware zu höherem, die nicht keimfähige eventuell verdorbene Geräte als Futtergerfte zu niedrigem Zollsatz einzuführen. Die Unterscheidung in keimfähig und keimunfähig war aber nicht möglich, da sonst Rußland, zum Abschlüsse eines Handelsvertrages sich nicht hätte bereit finden dürfen. Von falscher und willkürlicher Anwendung der Vorschriften ist keine Rede, und auS den Berichten der Zollkontrolleure, beispielsweise aus Hamburg, geht hervor, daß Unterschleife nicht beobachtet werden. Der größte Teil der Brenn- gerste ist überd'es inländisches Produkt. Eine verschärfte Denaturierung der Futtergerfte ist nicht denkbar, da dadurch ein großer Teil der kleinen Mühlenbesitzer des Inlandes, die Gerste zu Schrot vermahlen, schwer _ geschädigt werden würden. In wenigen Fällen nur sind Verstöße gegen das Zollgesetz wahrgenommen und die Einziehung von Zolldifferenzen angeordnet worden. Zu einem energischen Einschreiten der Zollbehörden fehlte es an Anlässen. Jede Kritik des gegenwärtigen Verfahrens ist unberechtigt.
Auf Antrag Schädler findet eine Besprechung der Interpellation statt.
Abg. S ü d e k u m i'Soz.) führt aus: Die Behandlung, welche diese Interpellation seitens der Regier-ng erfahren hat. stehl in einem be-eichnendeu Widersprach zur der Vchrudlung vn'erc- Fleischnotinterpellatiou, d'e immer noch nicht auf der Tages orduimg erscheint. Wir können d's Ve-reben des Zentrums den höheren Zoll aus einen sehr großen Teil der Gerste überhaupt auszudehnen und damit die Lebensmittel zu verteuern durchaus nicht anerkennen.
Abg. 2r. P a a s ch e (nl.) erklärt, von den Ausführungen deS Frhrn. v. Stengel sei er nicht besriedigt. Aus den Verhandlungen über den Zolltarif ergebe sich zweifellos, daß alle Gerste, die nicht zu Futterzwecken benutzt wird, mit einem höheren Zoll belegt werden sollte. Nach den Mitteilungen, die ihm gemacht worden seien, gebe eS ein Mittel, wodurch die
Gerste denaturiert werden könnte. Jedenfalls müßte verhindert werden, daß auch fernerhin gute Mallaerfte als Futtergerfte eingeführt werde. Allerdings glaube ich nicht, daß für den Reich^'iskus ein zis'ernberechenb<'rer Sck>^dm entstanden ist. Es rei aber wünschenswert daß alle zu niedrigem Satze eingeführte Gerste denaturiert werde.
Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben glaubt nicht, daß durch die bisherige Handhabung der Vorschriften der Staats- s'skus geschädigt werde. Zu Brennger'le werde meist inländische Gerste angeweudct. Jedenfalls sei aber zu erstreben, daß nicht dadurch, daß gute Gerste zu niedrigem Zollsatz eingefühtt werde, unsere Landwirtschaft geschädigt werde. Die Gersten'ollordnnng ist noch nicht ein solches Ungeheuer, wie Speck aussührte. Sie ist wohl überlegt und sorgfältig ausgearbeitet und erwogen.
Abg. Kämpf (fr. 23g.) erklärt, eine Verschärfung der^zoll- tarifarischen Behandlung der Gerste ist nicht notwendig. Schon ietzt wird ost in einer Weise verfahren, die nicht in Einklang zu bringen ist mit den Bestimmungen der Handelsverträge.
Abg. Hufnagel (kons.) bestreitet, daß bei den Handels- vertragsverhandlungen ein Unterschied zwischen Brenngerste und Braugerste gemacht worden sei. Zu Brennereizwecken wird Gerste nicht verwendet, sondern nur in Malz umgewandelte Gerste. Die Grenze von 65 Kilogramm per Hektoliter gibt keinen Anhalt iftr die Differenz von Malz und Futtergerfte. Wir Süddeutsche bestehen darauf, daß die Futtergerfte keimunfäbig gemacht wird, um nicht als Malzgerste verwendet werden zu können.
Dbg. Go t he in (ft. Vg): Bei den Zolltariverhandlungen kamen nach den Aus'ührungen PaascheS umfangreiche Knhhandels- geschäste vor. Vielleicht erfahre man auch noch etwas über W kautinische Joch, in welches die Regierungen seiner Zeit einge'wangt wurden. Die Gers'enzollordnung darf nickst ver- schärft, sondern muß im Interesse der Landwirtschaft erleichtert werden. (Beifall links.)
Abg. Stauffer (W-'rtsch. 23g.): Die praktischen Landwirte müßten billige und kräftige Futtermittel haben. Hierbei sei eine unterschiedliche Tarifierung von Malzgerste Und Fnttergerste unbedingt nötig. Wenn man auf sozialdemokratischer Seite immer noch auf d'e angebliche Fleischnot hinweist, so werde seine Partei -sich schließlich gezwungen sehen, den Reichskanzler zu interpellieren, um dem fortwährenden Fallen der Fleischpreise entgegenzutreten. (Grobe Heiterkeit.) Die heutige Gerstenordnung leidet an einer ungeheuren Schwäche, welche speziell die Landwirtschaft schädigt. Die außerordentlich leichte anatolische Gerste wird beispielsweise, nachdem sie zu billigem Zollsätze ein* geführt ist, fast durchweg als Malzgerste verarbeitet. Wir stimmen der früheren Erklärung des Staatssekretärs bei, daß Gerste, die als Malzgerste geeignet ist, aber zu Futterzwecken verwendet und zu einem billigen Zollsätze importiert werden soll, benafricr- werden muß.
Dbg. Gamp (Rv.): Es ist fast unmöglich, mit einem Manne, der zwar einen vorwiegend landwirtschaftlichen Wahlkreis vertritt, von den Interessen der Landwirtschaft aber keine Ahnung hat, wie Herr Gotbein, Über landwirtschaftliche Fragen zu bi§* futieren. Die Vertretung dieser Interessen möge er uns Überlassen. (Heiterkeit.) Auch Herr, Kämpf ist nicht orientiert. Die kleinen Bauern in Bayern und Württemberg haben da? Hauptinteresse an dieser Frage. Es handelt sich nicht um den Großgrundbesitz, gegen den er sich wandte. £)ie Annahme, daß die Braugerste besonders gute Gerste sei, tft auch irrtümlich. Vielleicht ließe sich bei der Unterscheidung eine Bestimmung des bürgerlichen Gesetzbuches anwenden, haß man unter zu Grundlegung des Kausalzusammenhanges diejenige Gerste mit einem höheren Zollsatz belegt, welche eingeführt wird, um demnächst an Brauereien für Brauzwecke verkauft zu werden. Den SttatS- fekcttar bitte ich, W Gesetz so anzuwenden, wie die Mehv- be'tSpwteien es gewollt haben.
Abg. Kohl Cotr.) bedauert, daß die süddeutschen Bundes» ratsbevollmächtigten nicht anwesend sind, da es sich doch um Hauptvrodukte Süddeutschlands handelt. Hätten die Mehrheits- Parteien nicht zu viel Vertrauensseligkeit besessen, sondern die jetzige Haltung der Regierung vorausgesehen, so würde die Abstimmung über den Zolltarif ein anderes Bild bekommen haben. Mit dem jetzigen Zustande muß gründlich aufgeräumt werden. Dem Abg. Osel sind von einem RegierungSrat des Reichsschatz. amtes seinerzeit Zusicherungen gemacht worden, die mit der jetzigen Praxis der Regierungen im krassen Widerspruche stehen. (Hört! Hört!)
Staatssekretär Frhr. D. Stengel erwidert, er wisse von einer solchen Unterredung nichts. Ueberdies seien die Erklärungen eines Regierungsvertreters nur maßgebend, wenn sie vom Bun. descatst'sche aus erfolgen. Privatunterredungen seien nicht ausschlaggebend.
Abg. Stolle (Soz.) weist auf die bestehende Teuerung hin. Ta solle man die Wucherwirtschaft nicht noch weiter treiben.
Abg. N i ß l e r (kons.) bittet die Regierungen, das Versprechen, alle Futtergerfte, die über die Grenze gebracht werde, keim- unfähig zu machen, zu haltern
Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Speck, Stauffer unh Gothein tritt Vertagung ein.
Präsident Graf Balle ft rem teilt mit, daß der Abg. Raab (Wirtsch. Vg.) sein Mandat niederlegte.
Nächste Litzung Freitag. Algeciras'atte, Interpellation betr. Eisenerze, Gesetzentwurf betr. Phowgraphieunterricht.
So.iatpot Lisches in der hessischen Kes.hßckong.
Eine hochsinnige Entschließung unseres Landesherrn hat, wie schon mitgeteilt, die Taufe unseres Thronfolger? gebracht. Die Fürsorge für die Säuglinge und Wöchnerinnen, sowie für Schwangere aus den minderbemittelten Ständen ist es, die durch das hocherfreuliche Ereignis im Großh. Hause das besondere Interesse des Fürst en-Vaters hervorriefen. Doch wie mannigfache Maßregeln köniren wir in der Gesetzgebung der letzten Jahrzehnte finden, die auch von einem hohen sozialen Verständnis unserer Fürsten und unserer. Regierung zeugen! Zwar war die Tätigkeit der Bundesstaaten in den 80er Jahren, nachdem man im Reiche nach der von so weitem sozialpolitischen Verständnis getragenen kaiserlichen Botschaft angefangen hatte, die kaiserlichen Ideen durch die Versicherungsgesetze zu verwirklichen, hauptsächlich darauf gerichtet, den Gesetzen, die doch als ein Novum der Gesetzgebung in der ganzen Wett erschienen, bei Interessenten Eingang und Verständnis zu verschaffen. So ist auch in der Gesetzgebung unseres engeren Vaterlandes in dieser Zeit noch nichts von dem wahren sozialen Hauch der Botschaft des kaiserlichen Herrn zu verspüren. Es sind lediglich Ausführungsvorschriften und -Anordnungen zu den Reichsgesetzen, die als Bestimmungen von sozialer Bedeutung in dieser Zeit erschienen sind, und zwar finden wir darunter teils reine landcsgesetzliche Bestimmungen, welche die Reichsgesetze als Ergänzungen oder AenderuugeN zugelassen haben (so z. B. das Gesetz vom 4. April 1888, die Ausführung der Unfall- und Krankenversicherung der in land* und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen auf Grund des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886), teils Ausführungsbekanntmachungen.
Das Jahr 1893 brachte uns dq^ Gesetz über die polizeiliche Beaufsichtigung^ von Mietwohnungen und Schlafstellen, was weiter Veranlassung gab £U dem Gesetz vom 9. Juni 1894, die Befreiung gemeinnütziger, auf Errichtung von Wohnunaen für Unbemittelte bedachte Unternehmungen von Gerichtsgebühren und Stempel betreffend. Das erstere hatte zweifellos hohen sozialen Wert; durch dieses Gesetz wurden die schlimmsten Mißstände im Wohnungswesen beseitigt. Mit der wachsenden Erkenntnis, daß die Wohnungsfrage ein HauptpunktdersozialenFrage sei, mußte sich jedoch immer mehr der Gedanke Bahn brechen, daß mit dem Polizeigesetz vom Jahre 1893 den Anforderungen der heutigen Kultur auf dem Gebiete des Wohnungswesens nicht genügt sei und daß sich besonders der Staat auf diesem Gebiete praktisch betätigen müsse. Aus dem Drange heraus zur Betätigung dieser Sozialpolitik ist dann auch das Gesetz vom 7. August 1902, die Wohnungsfürso rge für Minderbemittelte betreffend, entstanden. Es darf und soll dabei nicht vergessen werden, daß in dieser Materie mehrfach wertvolle Anregungen aus den beiden Ständekammern erfolgten, so insbesondere im Dezember 1899 von den Mitgliedern der ersten Kammer, Frhrn. Heyl ^u Herrnsheim und Frhrn. Ludwig Riedesel zu Eisenbach, durch welche teilweise bis dahin völlig neue Gesichtspunkte zur Regelung des Wohnungswesens eröffnet wurden. Durch bas Gesetz wurde die Landeskredtikasse ermächtigt, an Gemeinden Darlehen zur Förderung des Baues von Wohnungen für Minderbemittelte bis zum Gesamtbetrag der Kosten zu gewähren. Bezüglich der Rückzahlung und der Verzinsung dieser Darlehen ist bestimmt, daß jedes fünfte Jahr der eigentlich der Dar- lehnsgewährerin zu zahlende Betrag zur Vornahme größerer Reparaturen benutzt werden könne.
Die Bestimmung, daß die Gemeinden die verantwortlichen Träger der Bestrebungen auf dem Gebiete der Wohnungssürsorge sein sollen, und nicht etwa auch gemeinnützige Baugenossenschaften oder Bauvereine, ist schon wiederholt und zuletzt noch in diesem Jahre in den beiden Ständekammern Gegenstand von Abändcrungsanträgen geworden; es dürfte wohl zu hoffen sein, daß sich die Regierung zur Abänderung dieser Bestimmung im angeregten Sinne verstehen und auch die direkte Tarlehnsvermittelung unter Ausschaltung der Gemeinden durch ein dahingehendes Gesetz zulassen wird. Die durch den Artikel 12 des genannten Gesetzes geschaffene Landeswohnungs-Jn- Sektion, deren Aufgabe es ist, im Zusammenwirken mit den staatlichen und kommunalen Behörden die Wohnungs- Verhältnisse der minderbemittelten Volksklassen in gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht festzustellen und die Gemeinschaft mit dem hessischen Zentralverein für Errichtung billiger Wohnungen, sowie mit den gemeinnützigen Bau- Vereinen des Landes auf Beseitigung der sich ergebenden Mißstände hinruwirken, ist, wie es das Gesetz wollte, ein „Organ der Wohlfahrtspflege" geworben. Es sind schon viele gemeinnützige Bauvcreine auf Anregung des Leiters dieser Einrichtungen entstanden und derselbe ist der Stellung eines Förderers und Beraters der örtlichen Organisationen in vollem Maße gerecht geworden.
Es möge noch weiter als eine Bestimmung von hoher sozialer Bedeutung genannt sein die Verordnung vom 15. Juni 1898, die Gewerbeaufsicht betreffend, und ihre Vorgängerin, die Verordnung über die F a b r i k a u f s i ch t vom" 22. Sept. 1894. Die Gewerbeinspektoren sind nach ihrer Dienstanweisung dazu berufen, ohne vorherige Ankündigung von Zeit zu Zeit bie gewerblichen Anlügen in
politische Tagesschau.
Ueber die Gratulation der sozialdemokratischen Kammerfraktion bei der Geburt deS ErbgroßherzogS sind Revisionisten und Radikale in der Sozialdeinokratie immer noch sehr verschiedener Meinung:
Der »Karlsruher Volksfreund^ meint recht vernünftig:
Einem | o I d) e n Monarchen gegenüber eine Haltung einzu» nehmen, die zum mindesten nicht notwendig ist, sehr leicht aber persönlich verletzend hätte wirken können, wäre it. E. politisch und «attisch im höchsten Grade nnfhig gewesen. Deshalb gleich Zensuren austeilen, ist wirklich nicht notwendig. Wir sehen wirklich nicht ein, warum ein Monarch, der der Loüaldemokralie gegenüber eine durchaus objektive, von jedweder Gehässigkeit nnb 'lioreimienoinmen- heit völlig freie Stellung einnimmt, nicht auf dasselbe in ensmli ch e Empfinden und aus dieselben Anstands- p s l i ch t e » Anspruch haben, sollte, die wir anderen Menschen gegenüber als ganz s e l d st v e r st ä n d l i ch betrachten.
Da muß doch gleich der üble Fr,. Mehring ein paar Kübel »vorn Besten* drüber ausgießen. Seine „Letpz. Volks zig.* fährt los:
„Derartige Stilübungen in einer sozialdemokratischen Zeitung finden zu müssen, ist direkt skandalös. Es sind jetzt gerade 100 Jahre her, daß der .jnonsieor de Darmstadt“, wie Navoleon den hessischen
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger 57 w
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen


