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7.12.1906 Erstes Blatt
 
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Freitag 7. Dezemver 1906

Erstes Blatt

H

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1SV. Jahrgang

Baben.

Auf

unserem Großherzogtum einer Inspektion zu unterziehen. Es ist durch eingehende Bestimmungen Vorkehrung ge­troffen, daß die Besuche in den Fabriken nicht vorher zur Kenntnis der Leiter kommen: dadurch wird die Gewähr geboten, daß der Aufsichtsbehörde nichts entgeht, was Remedurbedürftiges in einem Fabrikanwesen vorkommen sollte. Durch die Anstellung von Assistentinnen als Ge­hilfinnen der Gewerbeinspektoren ist auch dafür Sorge ge­tragen, daß die Arbeiterinnen ihre Wünsche und Klagen einer Person anvertrauen können, zu der sie schon durch die Gleichheit des Geschlechts mehr Vertrauen haben. Das Wirken unserer Gewerbeinspektoren und ihrer Assisten­tinnen ist anerkanntermaßen ein sehr segensreiches ge­worden. Nur grundlos wühlende sozialdemokratische Agi­tatoren und Volksverhetzer wollen diesen Zweig sozialer Fürsorge des Staates nicht anerkennen. Freilich, diese staatliche Tätigkeit paßt ihnen nicht, da sie sehen müssen, daß auch über ihre von sozialen Ideen sprühenden Köpfe hinaus seitens des Staates praktische Arbeit auf dem Boden der Sozialreform geleistet wird, die schon schöne Früchte gezeitigt hat. Den Nimbus, den die Sozialdemokraten um sich zu verbreiten wissen, daß sie allein die geborenen Verfechter der Fürsorge für das Wohl der Arbeiter sind, beginnt allerdings zu schwinden, wenn die Arbeiter einsehcn, daß die sozialdemokratischen Ideen eitle Hirngespinste sind, während ein Fürst und eine Ne- gierung, von Liebe für die Arbeiter des Landes getragen, mit ihren sürsorgenden Maßnahmen Erfolge zu verzeichnen haben.

Möge unser Landesherr und unsere Regierung, ge­tragen von dem Verständnis der Bedeutung unserer sozialen Verhältnisse, sich den Ausbau der Einrichtungen zur Für­sorge für die Minderbemittelten unseres engeren Vater­landes auch weiterhin auaelegen sein lassen!

Nr. 288

Cr|d)ftnl tdfltt J) aiiBti SonniagA.

Dem (Äiefjentr 9ln*etqet toeihcn im Wechsel mit dem hessischen Landwirt du- Siebener Familien« blätter viermal tn der

Woche bciqeicgt Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl schen Umoeri.-Buch-u. Siem- bmderet. R. Lange. Redaktion, (trpeOinxm und T ruderet:

Schul st ratze 7.

Redaktion 113

Verlag u.Exveb. e=ü$51 Adresse für T cool dien:

Anzeiger Wietzen.

WWWW»

der Tagesordnung fteht die Interpellation Speck (Ztr.) betreffend d'e Verwendung von als Futter- g e r ft e verzollter Gerste als M a l z g e r st e.

Abg. S v e ck (Ztr.) begründet d'e Jntervellotion. Aus Däne­mark und Oesterreich-Ungarn eingeführte Gerste ist im wesent­lichen Mal'gerste, die aus Rumänien, Rußland und den Ver­einigten Staaten von Nordamerika Futtergerfte. Nun ist es eine Tatsache, daß seit dem Inkrafttreten des Zolltarifes die

Vezn gSp reiOi moimtli<t)76,Ut., viertel« iähihd) Pik. 2.20. durch Abhol e- ii. Zweiguellen monolhch C>5 Bl., durch die Bolt lUf.2. Dienet- jährt, ausidil. Beuellg. Annahme von riitjetge» für die iaqe6iiiiiiiinet bis Doniuttiuie 10 Uhr. ßeilenptetS. lokal 12 Ut» außiuärtS 20 B'q.

Verantwortlich *üt den pohL und allqem, Seil B- Wittko »ü« .Stadt und Land^ und -(Äend)lGUial* Ernst peb. ftii den ^ln» seiaenteil Han « t*e

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 6. Dezember 1906.

Dm Vundesratstische Frhr. v. Stengel und Frhr. v. Rhein-

Einfuhr von Malzgeri'e auaenfällig abgenommen hat. Vom Bedarf allein kann dieser Rückgang nicht abhangen. Die Im­porteure scheinen nun einen Umweg für ihre Ware zu wählen, um den Anschein zu erwecken, als ob e5 sich um Futtergerste handle. Eine Aenderung der Teklarationsarten zur Unterscheid­ung der Futtergerste, die nur mit 1.30 pro Doppelzentner ver­zollt wird und von Malzgerste, für welche der Tarif 4 Mark vorschreibt, ist unumgänglich. Durch die jetzige Methode wird oft eine Unsicherheit und Verwirrung hervorgerufen. Dies wäre vermieden worden, wenn die ursprüngliche Bezeichnung Brau­gerste beibehalten nrre. Die Aussübrungsbeftimmungen zum Zoll­tarif in dieser Beziehung sind höchst unklar. Durch den gegen­wärtigen Zustand wird weder den Interessen des ReichsfiskuS noch denen des heimischen Gerftenbaues entsprochen. Die Mani­pulationen der Importeure sind ein offenes Geheimnis unter allen Einaeweihten. Das sollte auch dem Reichskanzler bekannt sein. Früher sicherte die Regierung auf das Bestimmteste die genaueste Deklaration der Gerste zu. Wo ist aber bie, Einlösung d'eseS Wortes geblieben? Millionen s'nd dem Reichsfiskus d"rck> diese Unterschleife entgangen. Der Haupt wck des Zolltarif war die Förderung der Landwirtschaft. Ihr sollte auch die Zollvergün^igung für die Futtergerste ungeschmälert zu Gute kommen. Wir müssen daher darauf bestehen, daS Reichsschatzamt aus seiner Reserve herauszubringen. (Beifall.)

Staatssekretär Frhr. v. S t e n g e l führt pu8: Ohne Zweifel bietet die angeschnittene Position des neuen Zolltarifes die größten Schwierigkeiten in der Ausführung für unsere Zoll- behörden. Die Deklarierung der Gerste ist nicht leicht. Man muß dabei auf die Entstehungsgeschichte des Zolltarifes zurück­gehen. In der dritten Lesung des Tarifes hielt der Reichskanzler es für s achlich und gerecht, zwischen der ausgewählten hoch­wertigen Malzaerfte und der minderwertigen Futtergerfte zu unterscheiden. Graf Posadowsly hat auch unter Halbgerste nichts anderes als Braugerste verstanden. ES wurde verlangt, als Malzgerste die noch keimfähige Ware zu höherem, die nicht keimfähige eventuell verdorbene Geräte als Futtergerfte zu niedri­gem Zollsatz einzuführen. Die Unterscheidung in keimfähig und keimunfähig war aber nicht möglich, da sonst Rußland, zum Abschlüsse eines Handelsvertrages sich nicht hätte bereit finden dürfen. Von falscher und willkürlicher Anwendung der Vor­schriften ist keine Rede, und auS den Berichten der Zoll­kontrolleure, beispielsweise aus Hamburg, geht hervor, daß Unter­schleife nicht beobachtet werden. Der größte Teil der Brenn- gerste ist überd'es inländisches Produkt. Eine verschärfte Dena­turierung der Futtergerfte ist nicht denkbar, da dadurch ein großer Teil der kleinen Mühlenbesitzer des Inlandes, die Gerste zu Schrot vermahlen, schwer _ geschädigt werden würden. In wenigen Fällen nur sind Verstöße gegen das Zollgesetz wahr­genommen und die Einziehung von Zolldifferenzen angeordnet worden. Zu einem energischen Einschreiten der Zollbehörden fehlte es an Anlässen. Jede Kritik des gegenwärtigen Verfahrens ist unberechtigt.

Auf Antrag Schädler findet eine Besprechung der Interpellation statt.

Abg. S ü d e k u m i'Soz.) führt aus: Die Behandlung, welche diese Interpellation seitens der Regier-ng erfahren hat. stehl in einem be-eichnendeu Widersprach zur der Vchrudlung vn'erc- Fleischnotinterpellatiou, d'e immer noch nicht auf der Tages orduimg erscheint. Wir können d's Ve-reben des Zentrums den höheren Zoll aus einen sehr großen Teil der Gerste über­haupt auszudehnen und damit die Lebensmittel zu verteuern durchaus nicht anerkennen.

Abg. 2r. P a a s ch e (nl.) erklärt, von den Ausführungen deS Frhrn. v. Stengel sei er nicht besriedigt. Aus den Verhand­lungen über den Zolltarif ergebe sich zweifellos, daß alle Gerste, die nicht zu Futterzwecken benutzt wird, mit einem höheren Zoll belegt werden sollte. Nach den Mitteilungen, die ihm gemacht worden seien, gebe eS ein Mittel, wodurch die

Gerste denaturiert werden könnte. Jedenfalls müßte verhindert werden, daß auch fernerhin gute Mallaerfte als Futtergerfte eingeführt werde. Allerdings glaube ich nicht, daß für den Reich^'iskus ein zis'ernberechenb<'rer Sck>^dm entstanden ist. Es rei aber wünschenswert daß alle zu niedrigem Satze eingeführte Gerste denaturiert werde.

Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben glaubt nicht, daß durch die bisherige Handhabung der Vorschriften der Staats- s'skus geschädigt werde. Zu Brennger'le werde meist inländische Gerste angeweudct. Jedenfalls sei aber zu erstreben, daß nicht dadurch, daß gute Gerste zu niedrigem Zollsatz eingefühtt werde, unsere Landwirtschaft geschädigt werde. Die Gersten'ollordnnng ist noch nicht ein solches Ungeheuer, wie Speck aussührte. Sie ist wohl überlegt und sorgfältig ausgearbeitet und erwogen.

Abg. Kämpf (fr. 23g.) erklärt, eine Verschärfung der^zoll- tarifarischen Behandlung der Gerste ist nicht notwendig. Schon ietzt wird ost in einer Weise verfahren, die nicht in Einklang zu bringen ist mit den Bestimmungen der Handelsverträge.

Abg. Hufnagel (kons.) bestreitet, daß bei den Handels- vertragsverhandlungen ein Unterschied zwischen Brenngerste und Braugerste gemacht worden sei. Zu Brennereizwecken wird Gerste nicht verwendet, sondern nur in Malz umgewandelte Gerste. Die Grenze von 65 Kilogramm per Hektoliter gibt keinen Anhalt iftr die Differenz von Malz und Futtergerfte. Wir Süddeutsche bestehen darauf, daß die Futtergerfte keimunfäbig gemacht wird, um nicht als Malzgerste verwendet werden zu können.

Dbg. Go t he in (ft. Vg): Bei den Zolltariverhandlungen kamen nach den Aus'ührungen PaascheS umfangreiche Knhhandels- geschäste vor. Vielleicht erfahre man auch noch etwas über W kautinische Joch, in welches die Regierungen seiner Zeit einge'wangt wurden. Die Gers'enzollordnung darf nickst ver- schärft, sondern muß im Interesse der Landwirtschaft erleichtert werden. (Beifall links.)

Abg. Stauffer (W-'rtsch. 23g.): Die praktischen Landwirte müßten billige und kräftige Futtermittel haben. Hierbei sei eine unterschiedliche Tarifierung von Malzgerste Und Fntter­gerste unbedingt nötig. Wenn man auf sozialdemokratischer Seite immer noch auf d'e angebliche Fleischnot hinweist, so werde seine Partei -sich schließlich gezwungen sehen, den Reichskanzler zu interpellieren, um dem fortwährenden Fallen der Fleisch­preise entgegenzutreten. (Grobe Heiterkeit.) Die heutige Ger­stenordnung leidet an einer ungeheuren Schwäche, welche speziell die Landwirtschaft schädigt. Die außerordentlich leichte anatolische Gerste wird beispielsweise, nachdem sie zu billigem Zollsätze ein* geführt ist, fast durchweg als Malzgerste verarbeitet. Wir stimmen der früheren Erklärung des Staatssekretärs bei, daß Gerste, die als Malzgerste geeignet ist, aber zu Futterzwecken verwendet und zu einem billigen Zollsätze importiert werden soll, benafricr- werden muß.

Dbg. Gamp (Rv.): Es ist fast unmöglich, mit einem Manne, der zwar einen vorwiegend landwirtschaftlichen Wahlkreis ver­tritt, von den Interessen der Landwirtschaft aber keine Ahnung hat, wie Herr Gotbein, Über landwirtschaftliche Fragen zu bi§* futieren. Die Vertretung dieser Interessen möge er uns Über­lassen. (Heiterkeit.) Auch Herr, Kämpf ist nicht orientiert. Die kleinen Bauern in Bayern und Württemberg haben da? Haupt­interesse an dieser Frage. Es handelt sich nicht um den Groß­grundbesitz, gegen den er sich wandte. £)ie Annahme, daß die Braugerste besonders gute Gerste sei, tft auch irrtümlich. Vielleicht ließe sich bei der Unterscheidung eine Bestimmung des bürgerlichen Gesetzbuches anwenden, haß man unter zu Grund­legung des Kausalzusammenhanges diejenige Gerste mit einem höheren Zollsatz belegt, welche eingeführt wird, um demnächst an Brauereien für Brauzwecke verkauft zu werden. Den SttatS- fekcttar bitte ich, W Gesetz so anzuwenden, wie die Mehv- be'tSpwteien es gewollt haben.

Abg. Kohl Cotr.) bedauert, daß die süddeutschen Bundes» ratsbevollmächtigten nicht anwesend sind, da es sich doch um Hauptvrodukte Süddeutschlands handelt. Hätten die Mehrheits- Parteien nicht zu viel Vertrauensseligkeit besessen, sondern die jetzige Haltung der Regierung vorausgesehen, so würde die Ab­stimmung über den Zolltarif ein anderes Bild bekommen haben. Mit dem jetzigen Zustande muß gründlich aufgeräumt werden. Dem Abg. Osel sind von einem RegierungSrat des Reichsschatz. amtes seinerzeit Zusicherungen gemacht worden, die mit der jetzigen Praxis der Regierungen im krassen Widerspruche stehen. (Hört! Hört!)

Staatssekretär Frhr. D. Stengel erwidert, er wisse von einer solchen Unterredung nichts. Ueberdies seien die Erklärungen eines Regierungsvertreters nur maßgebend, wenn sie vom Bun. descatst'sche aus erfolgen. Privatunterredungen seien nicht aus­schlaggebend.

Abg. Stolle (Soz.) weist auf die bestehende Teuerung hin. Ta solle man die Wucherwirtschaft nicht noch weiter treiben.

Abg. N i ß l e r (kons.) bittet die Regierungen, das Versprechen, alle Futtergerfte, die über die Grenze gebracht werde, keim- unfähig zu machen, zu haltern

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Speck, Stauffer unh Gothein tritt Vertagung ein.

Präsident Graf Balle ft rem teilt mit, daß der Abg. Raab (Wirtsch. Vg.) sein Mandat niederlegte.

Nächste Litzung Freitag. Algeciras'atte, Interpellation betr. Eisenerze, Gesetzentwurf betr. Phowgraphieunterricht.

So.iatpot Lisches in der hessischen Kes.hßckong.

Eine hochsinnige Entschließung unseres Landesherrn hat, wie schon mitgeteilt, die Taufe unseres Thronfolger? gebracht. Die Fürsorge für die Säuglinge und Wöchnerinnen, sowie für Schwangere aus den minder­bemittelten Ständen ist es, die durch das hocherfreuliche Ereignis im Großh. Hause das besondere Interesse des Fürst en-Vaters hervorriefen. Doch wie mannigfache Maß­regeln köniren wir in der Gesetzgebung der letzten Jahr­zehnte finden, die auch von einem hohen sozialen Ver­ständnis unserer Fürsten und unserer. Regierung zeugen! Zwar war die Tätigkeit der Bundesstaaten in den 80er Jahren, nachdem man im Reiche nach der von so weitem sozialpolitischen Verständnis getragenen kaiserlichen Bot­schaft angefangen hatte, die kaiserlichen Ideen durch die Versicherungsgesetze zu verwirklichen, hauptsächlich darauf gerichtet, den Gesetzen, die doch als ein Novum der Gesetzgebung in der ganzen Wett erschienen, bei Inter­essenten Eingang und Verständnis zu verschaffen. So ist auch in der Gesetzgebung unseres engeren Vaterlandes in dieser Zeit noch nichts von dem wahren sozialen Hauch der Botschaft des kaiserlichen Herrn zu verspüren. Es sind lediglich Ausführungsvorschriften und -Anordnungen zu den Reichsgesetzen, die als Bestimmungen von sozialer Bedeu­tung in dieser Zeit erschienen sind, und zwar finden wir darunter teils reine landcsgesetzliche Bestimmungen, welche die Reichsgesetze als Ergänzungen oder AenderuugeN zuge­lassen haben (so z. B. das Gesetz vom 4. April 1888, die Ausführung der Unfall- und Krankenversicherung der in land* und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Per­sonen auf Grund des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886), teils Ausführungsbekanntmachungen.

Das Jahr 1893 brachte uns dq^ Gesetz über die po­lizeiliche Beaufsichtigung^ von Mietwohn­ungen und Schlafstellen, was weiter Veranlassung gab £U dem Gesetz vom 9. Juni 1894, die Befreiung gemeinnütziger, auf Errichtung von Wohnunaen für Unbe­mittelte bedachte Unternehmungen von Gerichtsge­bühren und Stempel betreffend. Das erstere hatte zweifellos hohen sozialen Wert; durch dieses Gesetz wur­den die schlimmsten Mißstände im Wohnungswesen be­seitigt. Mit der wachsenden Erkenntnis, daß die Wohn­ungsfrage ein HauptpunktdersozialenFrage sei, mußte sich jedoch immer mehr der Gedanke Bahn brechen, daß mit dem Polizeigesetz vom Jahre 1893 den Anforderungen der heutigen Kultur auf dem Gebiete des Wohnungswesens nicht genügt sei und daß sich besonders der Staat auf diesem Gebiete praktisch betätigen müsse. Aus dem Drange heraus zur Betätigung dieser Sozial­politik ist dann auch das Gesetz vom 7. August 1902, die Wohnungsfürso rge für Minderbemittelte be­treffend, entstanden. Es darf und soll dabei nicht vergessen werden, daß in dieser Materie mehrfach wertvolle Anreg­ungen aus den beiden Ständekammern erfolgten, so ins­besondere im Dezember 1899 von den Mitgliedern der ersten Kammer, Frhrn. Heyl ^u Herrnsheim und Frhrn. Ludwig Riedesel zu Eisenbach, durch welche teilweise bis dahin völlig neue Gesichtspunkte zur Regelung des Wohnungs­wesens eröffnet wurden. Durch bas Gesetz wurde die Landeskredtikasse ermächtigt, an Gemeinden Darlehen zur Förderung des Baues von Wohnungen für Minderbemittelte bis zum Gesamtbetrag der Kosten zu gewähren. Bezüglich der Rückzahlung und der Verzinsung dieser Darlehen ist bestimmt, daß jedes fünfte Jahr der eigentlich der Dar- lehnsgewährerin zu zahlende Betrag zur Vornahme größerer Reparaturen benutzt werden könne.

Die Bestimmung, daß die Gemeinden die verant­wortlichen Träger der Bestrebungen auf dem Gebiete der Wohnungssürsorge sein sollen, und nicht etwa auch gemein­nützige Baugenossenschaften oder Bauvereine, ist schon wiederholt und zuletzt noch in diesem Jahre in den beiden Ständekammern Gegenstand von Abändcrungsanträgen ge­worden; es dürfte wohl zu hoffen sein, daß sich die Re­gierung zur Abänderung dieser Bestimmung im angeregten Sinne verstehen und auch die direkte Tarlehnsvermittelung unter Ausschaltung der Gemeinden durch ein dahingehendes Gesetz zulassen wird. Die durch den Artikel 12 des ge­nannten Gesetzes geschaffene Landeswohnungs-Jn- Sektion, deren Aufgabe es ist, im Zusammenwirken mit den staatlichen und kommunalen Behörden die Wohnungs- Verhältnisse der minderbemittelten Volksklassen in gesund­heitlicher und sittlicher Hinsicht festzustellen und die Gemein­schaft mit dem hessischen Zentralverein für Errichtung billiger Wohnungen, sowie mit den gemeinnützigen Bau- Vereinen des Landes auf Beseitigung der sich ergebenden Mißstände hinruwirken, ist, wie es das Gesetz wollte, ein Organ der Wohlfahrtspflege" geworben. Es sind schon viele gemeinnützige Bauvcreine auf Anregung des Leiters dieser Einrichtungen entstanden und derselbe ist der Stellung eines Förderers und Beraters der örtlichen Organisationen in vollem Maße gerecht geworden.

Es möge noch weiter als eine Bestimmung von hoher sozialer Bedeutung genannt sein die Verordnung vom 15. Juni 1898, die Gewerbeaufsicht betreffend, und ihre Vorgängerin, die Verordnung über die F a b r i k a u f s i ch t vom" 22. Sept. 1894. Die Gewerbeinspektoren sind nach ihrer Dienstanweisung dazu berufen, ohne vorherige An­kündigung von Zeit zu Zeit bie gewerblichen Anlügen in

politische Tagesschau.

Ueber die Gratulation der sozialdemokratischen Kammerfraktion bei der Geburt deS ErbgroßherzogS sind Revisionisten und Radikale in der Sozialdeinokratie immer noch sehr verschie­dener Meinung:

Der »Karlsruher Volksfreund^ meint recht vernünftig:

Einem | o I d) e n Monarchen gegenüber eine Haltung einzu» nehmen, die zum mindesten nicht notwendig ist, sehr leicht aber persönlich verletzend hätte wirken können, wäre it. E. politisch und «attisch im höchsten Grade nnfhig gewesen. Deshalb gleich Zensuren austeilen, ist wirklich nicht notwendig. Wir sehen wirklich nicht ein, warum ein Monarch, der der Loüaldemokralie gegenüber eine durchaus objektive, von jedweder Gehässigkeit nnb 'lioreimienoinmen- heit völlig freie Stellung einnimmt, nicht auf dasselbe in ensmli ch e Empfinden und aus dieselben Anstands- p s l i ch t e » Anspruch haben, sollte, die wir anderen Menschen gegenüber als ganz s e l d st v e r st ä n d l i ch betrachten.

Da muß doch gleich der üble Fr,. Mehring ein paar Kübel »vorn Besten* drüber ausgießen. SeineLetpz. Volks zig.* fährt los:

Derartige Stilübungen in einer sozialdemokratischen Zeitung finden zu müssen, ist direkt skandalös. Es sind jetzt gerade 100 Jahre her, daß der .jnonsieor de Darmstadt, wie Navoleon den hessischen

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger 57 w

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen