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6.12.1906 Erstes Blatt
 
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Donnerstag 6. Dezember 1906

ISS. Jahrgang

Erstes Blatt

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Nr. 287

Ers <6 etnt tflfllt J) anker Sonntaqft.

Dem siebener Anzeiger werden tm Weckfel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Kamillen« blätter viermal tn der Wecke beigelegt.

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5>ie ljeutige stummer umfaßt 8 Ketten.

Deutscher Reichstag.

134. Sitzung vom 5. Dezember.

Am BundcÄrntstische St.iatssekrctäc N i e b e r d i n g. Auf der Tagesordnung stehen die Jnterpellatioueu wegen des Schul st reikes in Posen.

Staatssekretär Nieberding erTlärt sich bereit, sofort zu antworten.

Abg. v. Jazdzewski (Pole): Das Erziehungsrccht der Eltern sei unantastbar und dürfe nur aus, im Bürgerlichen Ge- sevbuch festgesetzten Gründen cingeschranlt werden. Den Reli­gionsunterricht erteilen die Volksschullehrer nicht im Auftrage des Staates sondern sie erteilen ihn im Auftrage der Kirche. Wie nun die katholische Kirche sagt, muß der Religionsuntev- richt in der Muttersprache erteilt werden. Der Staat ist nach der Verfassung verpflichtet, sich nach diesen Grundsätzen zu rich­ten und wenn jetzt von diesen Grundsätzen so allgemein abge­wichen werde, so müsse er sagen, sei den polnischen Eltern tad sächlich nichts anderes übrig geblieben, als den Kindern die Teilnahme am Religionsunterricht in deutscher Sprache zu ver­bieten. Nur passiver Widerstand habe stattgefundcn. Wenn aber nebenher auch gioheiten wahrzumihrncn gewesen sind, so nehmen wir diese durchaus nicht in Schutz, aber auch bei den Lehrern sind Roheiten vorgekommen. Was bezweckt man mit dem deut­schen Religionsunterricht? Man will damit auch die deusiche Predigt in der Kirche erzwingen, sonst hätte es keinen Sinn. Der Redner geht nunmehr auf den Inhalt der §§ 1666 und 183b deS bürgerlichen Gesetzbuches ein und richtet, an den Staats­sekretär das Ersuchen, dafür zu sorgen, daß die preußischen Gerichte, besonders das Amtsgericht in Zabrze ihr Amt nicht mißbrauchen, indem sie den Eltern ihr Recht auf Erziehung ihrer Kinder nehmen. Wir ersuchen auch das ganze Haus, mit einer deutlichen Kritik nicht zurückzuhalten. Wir wünschen den Frieden und von dieser Tribüne her mahnen wir zur Ruhe, aber wenn die StaatSregicrung uns nicht entgegenkommt, wer­den wir es erleben, daß der gegenwärtige Zustand noch sehr lange dauert. (Sehr wahr bei den Polen, Freisinnigen und Sozialdemokraten.) Es gibt zwei Wege, die Konflikte zu lösen: entweder geht die preußische Verwaltung zu dem oeriiünstigen Grundsätze zurück, daß man die Kinder in ihrer Muttersprache unterrichtet und ihnen daneben in der ausgiebigsten Weise die Kenntnis der deutschen Sprache beibringt, die fürs Leben not- weiidig ist. Sonst gibt es nur noch einen Ausweg: man legt den Religionsunterricht in die Hände der Kirche zurück. (Leb­hafte Zuilirninung bei den Polen, Zentrum und Sozialdemokraten.) Der Kaiser hat in Görlitz die Freiheit der Religion proklamiert, ich ersuche die preußische Regierung, sich mit den Worten des Kaisers in Ucbereinftimmung zu setzen.

Abg. Glowatzki (Ztr.): Bei der Wichtigkeit der Materie haben mir uns veranlaßt gesehen, eine besondere Interpellation einzubringen. Sie stützt sich auf den § 631 des bürgerlichen Gesetzbuches, welcher verlangt, daß die Erziehung der Kinder den Eltern gewährleistet wird. Dies gilt auch von der religiösen Erziehung. Aus Naturrecht und aus einer vernünftigen Päda­gogik heraus, stehen wir auf dem Standpunkt, daß die Reli­gion jedem Volke in der Muttersprache erteilt werden soll- Die preußische Unterrichtskommission hat einstimmig sich dafür aus­gesprochen, daß die Lilthauer den Religionsunterricht in der Muttersprache erhalten. (Hört! Hört!) Dem gegenüber fühlen die oberschlesischen Polen sich schwer gekränkt. Wohl _i|t es bisher gelungen. Dank dem einmütigen Eintreten des Klerus, den Schulstreik von Oberschlesien fern zu halten. Der Klerus ist ein großer Feind der großpolnischen Bewegung, die als Feind jeder Weltlichkeit und Kirchlichkeit auf tritt. (Sehr richtig rechts. Von polnischer Seite wird gerufen: Ist nicht wahr.) Wenn aber die Regierung fortfährt, die gerechten Forderungen der Oberschlesier nicht zu beachten, dann fördert sie die groß­polnische Agitation. (Sehr richtig.) Ich bitte daher den Reichs­kanzler dafür zu sorgen, daß die polnischen Kinder in ihrer Muttersprache unterrichtet werden. (Beifall im Zentrum.)

Staatssekretär Nieberding: Ich werde die beiden vor­liegenden Beschwerden auseinanderhalten, weil die rechtliche und die politische Grundlage der Beschwerden eine verschiedene ist. Einmal handelt eS sich um die Erteilung des Religionsunter­richts in der deutschen Sprache, sodann um die Frage des Er­ziehungsrechtes der Eltern in den Fällen, wo Kinder sich auf Weisung der Eltern geweigert haben, an dem Religionsunter­richt in deutscher Sprache teilzunehmen. Der Reichskanzler ist nicht verfassungsmäßig berechtigt, im Sinne der Interpellationen Schritte bei der preußischen StaatSregierung zu tun. (Heiterkeit und Lachen. Singer ruft: Er ist doch preußischer Minister.) Als solcher ist er nicht interpelliert worden. (Heiterkeit.) Die Be­rufung auf den Artikel 3 der Reichsversassung ist nicht an­gebracht, denn dieser garantiert nur den Angehörigen eines Staates, daß sie in einem anderen Staate ebenso behandelt weiden, wie die Angehörigen dieses Staates. Mit etwas mehr Recht berufe man sich auf § 1631 des bürgerlichen Gesetzbuches, aber auch dieser ist nicht zutreffend. Zweifellos gebe dieser Paragraph den Eltern ihr Erziehungsrecht, aber fein unbe­grenztes. Nach 8 1660 darf eine Fürsorge-Erziehung zweifellos nicht verhängt werden, bloß weil ein Kind böswillig oder störrisch ist. Das Vorgehen darf sich nur gegen einen Vater richten bei schuldhaftem Verhalten, das die Erziehung des Kindes ge­fährdet. Wenn ein solches schuldhaftes Verhalten vorliegt, dar­über zu entscheiden sei Sache der Gerichte. Die preußische Slaatsregierung hat mit der ganzen Sache nichts zu tun. Der Staatssekretär legt dann bar, wie die Angelegenheit überhaupt nur bei wenigen Amtsgerichten schwebe. Ein Amtsgericht habe die Verhängung der Fürsorgeerziehung bereits für unzulässig erklärt. Dieser Fall sei also erledigt im Sinne der Inter­pellation. Andere Fülle schweben noch. In die Unabhängig­keit der preußischen Gerichte werde nicht eingegrijfcn werden. Die preußische Regierung werde jedenfalls nichts tun, was dem Reichsrecht widerspreche. ~

Auf Antrag des Abg. d. Czarlmskl erfolgt die Besprechung der Interpellation.

Abg. v. Wörmann (kons.) erklärt, da es sich um eine rein preußische Angelegenheit handelt, halten wir den Reichs­tag nicht für kompetent, in der Fürsorgefrage ju urteilen, das­selbe gilt von der preußischen Schulpolitik. Wir werden uns daher nicht an einer Besprechung beteiligen. . ,

Abg. v. Tiedemann (Rpsi: Aucy seine Partei beteilige sich an der Besprechung nicht. Wir vermögen keine Berechtigung des Reichstages zu erkennen, sich in diese Angelegenheit zu milchen. Seine politiichen Freunde würden im preußischen Landtage aus­reichend über diese Frage Rede und Antwort stehen. Wir geben zugleich der Zuversicht Ausdruck, daß der Reichskanzler .Übereinstimmung mit der preußischen StaatSregierung ine

Ziele seiner Ostmarkenpolitik scharf im Auge halten werde, wenn es sein muß, mit dem nötigen Nachdruck (Beifall rechts.)

Abg. Büsing (nl.): Seine Partei legte im Landtage und Reichstage wiederholt ihren Standpunkt bar, daß sie mit einer zielbewutzten Polenpolitik der Behörden durchaus einverstanden sei. (Hört! Hört! und Unruhe.) Wir verlangen, daß die pol­nischen Einwohner Preußens Abstand nehmen von jeder deutsch­feindlichen Agitation (sehr richtig), und daß sie ohne jeden Vor­behalt und für immer als preußische Staatsangehörige zu be­trachten sind. (Bravo!) Mit allen zulässigen Mitteln muß den offenen großpolnischeu Bestrebungen entgegengetreten werden. Wir billigen die Politik durchaus, in welcher die Behörden mit aller Energie bestrebt sind, den Widerstand der polnischen Eltern und Kinder zu brechen. Die Anordnung der Fürsorgeerziehung gegen viele tausende von Kindern halten wir aber nicht für ein geeignetes Mittel gegen den Schnlstreik (Bewegung). Dieses i|i eine rein juristische Frage. (Zuruf von den Polen: Nein, eine Frage des Menschenrechtes!) Redner fortfahrend: Es ist ein Mißbrauch der Elternrechte, wenn diese zur Anstiftung von straf­baren und ungesetzlichen Handlungen und zum Ungehorsam der Kinder gegen die Schulordnung gebraucht werden. (Zuruf: prza krew!) Redner: Herr Präsident, schützen Sie mich doch vor solchem Zuruf! .

Vizepräsident Graf Sto 11berg: Ich habe den Ruf nicht gehört.

Abg. Dr. Chlapowski (Pole) ruft: Ich habe gerufen!

Vizepräsident Graf Stollberg: Dann rufe ich Sw zur Ordnung.

Abg. Büsing fortsahrend: Wir erachten die zum Ausdruck gebrachten Beschwerden nicht für begründet. (Beifall bei den 'Nationalliberalen).

Abg. Bebel (Soz.) erklärt, eS fei bedauerlich, daß der Reichskanzler heute hier nicht erschienen sei. Tiedemann und Büsing bchandelten diese Frage im wesentlichen politisch. Wun­derbar erscheine ihm, daß Büsing, der in der mecklenburgischen Frage einen ganz anderen Standpunkt einnehme, die Kom­petenzfrage anschnitt. Die Rede Büsings wimmele von Wider­sprüchen gäbe aber ein Charakteristikum für die Grundsatzlosig­keit der gtationallibctalen. (Sehr richtig (in 13, im Zentrum und bei den Polen.) Die Entziehung des Erziehungsrechtes wird im au3giebig|ten Maße borgenommen, so wegen der Zugehörigkeit zu Arbeiterturnvereinen usw. Ve. uns i]i alles im Rückschritt begriffen. Immer rückwärts lautet die Parole. Dahm gehört bie Zunahme der Nichtbepätigung von Sozialdemokraten zu öffent­lichen Aemtern. Der realtionäre v. Mühler war ein Fort­schrittsmann gegen Herrn v. Studt. (Sehr gut.) An Schleswig- Holstein sollten wir gelernt haben, daß die Unterdrückung der deutschen Muttersprache bei der deutschen Bevöllerung seinerzeit die Grundlage aller Agitation und Begeisterung gebildet hat. Wollen Sie (nach rechts) wahre Kulturmenschen sein, so legen Sie die Hand an dnse Polenpolitik t Schleudern Sie sie in den Orkus! (Beifall.)

Abg. Traeger (fr. Vp.): Durch die moderne Polenpolitik hat die preußische Regierung der polnischen Nation den größten Liebesdienst erwiesen. Unzweifelhaft ist der Reichstag in dieser Sache zuständig. Ist doch daS preußische Fürforgee^iehungs-- gesctz nichts weiter als ein Ausführungsgesetz zu § 1666 des B. G. B. Das Erziehungsrecht muß dem Vater genommen werden, wenn er nicht genügend für das geistige und körper­liche Wohl des Kindes sorgt. Das wäre denkbar, wenn ein Vater fein Kind veranlaßte, im nassen 9ZoDemberroetter auf der Stxaße Spalier zu bilden. (Große Heiterkeit.) Der Richter, der den polnischen Eltern das Erzichungsrecht abspricht, hat bar­barisch gehandelt.

Abg. Liebermann v. Sonnenberg (Wirtsch. Vg.) meint, daß nicht der Reichstag, sondern der Sanbtag zuständig sei. Dm politischen Mcotivcn ist das religiöse Mäntelchen umgehängt. Der Kinderstreik ist eine Vorbereitung der polnischen Revolution. (Bewegung.) Wir schätzen das vorzügliche Menschenmaterial der polnischen Nation. Wenn aber seitens der Polen Gewalt an» gewendet wird, dann wird ihnen mit Gewalt begegnet werden.

Abg. Gothein (frs. Vag.): Wir billigen den Schuislreik nichl, bebauet» ihn vielmehr auis höchste. Wir meinen, es wäre besser geiuefen, wenn der Streit ausgesochten werde lediglich von Er- ivachsenen, aber wir geben zu, derartige Bewegungen emstehen ipoman und es sei ost auch oemünftigen Männern schwer oder immöglich, solche Bewegungen zu verhindere Aus patriotischen Gründen haben wir das größte Interesse daran, daß wir an unserer Ostgrenze ein zufriedenes Volk Hadem Die jetzige Polenpolitik habe md)t einmal etwas genutzt, sondern nur oeibutert. Wir erkennen auch den Polen ihre slaalsbiirgerlichen Rechte zu, auch das Reckt ouf Religionsunterricht in ihrer Muttersvrache. Ter Sckulstreik schädige die Staats-Autorität aber durch eigene Schuld des Staates. Es sei eine berechtigte Forderung der Sltrdie, daß sie den Unterricht m der Religion allem erteile, aber außerhalb der Schule, die eine Staalseinrichtung sei und bleiben müsse.

Abg. Roellinger (Elsässer) steht der PoleninterpeNation sympathisch gegenüber. Es sei dock eine große Aehnlickkeit zwiscken den Polen und den Elsaß-Loihrmgern in tiefer Beziehung. Der Gebrauch der Multerspracke ist em uuverlengbares Menschenrecht. Von der schönen herrlichen Behandlung, welche die Elsaß-Lothringer während zweihundert Jahre von Frankreid) erfuhren, sollte Preußen etwas Innen. Wenn Preußen die Polen ebenso behandelt hätte, dann waren heute die Interpellationen nicht nötig gewesen.

Abg. Jessen (Töne,: Tie vorliegende Frage interessiert uns um so mehr, weil man bei uns in Nordschleswig schon früher in ganz derselben Weise ans demselben Anlaß uns das Erziehimgs- recht genommen hat. Es kann uns nid)t verdacht werden, daß wir unserer Nationalität treu bleiben und an der angestammten Sprache festhalten. Wir verlassen uns daraus, daß der demsche Neiuistag gegen eine solche Fürsorge-Erziehung aus politischen Gründen ent- schieden Einspruch erheben wird.

Ein Vertagimgsanlrag von Rechts wird fetzt angenommen.

Morgen Juterpellcmou Speck betreffend Gerslenverzotstrng, des- gleichen betreffend Ausführung von Eisenerzen aus Sckiveden, drittens Forlsetzimg der eben abgebrochenen Debatte, endlich erste Lesung der Ä l g e c i r a s - B o r l a g e.

Kolen-Interpelttttion im Reichstag.

R. Berlin, 5. Dez.

Ein ander Bild. Polnisches Milieu. Die Schulstreik- Jnierpellation der Polen und des Zentrums sind ebenso betemnt, wie Einzelheiten desKulturkampfs" in der Ost­mark. Es handelt sich bei den Interpellationen zwar im Grunde um eine preußische Angelegenheit, aber das Bürg. Gesetzbuch bietet eine Handhabe für die Unterstellung, durch die Maßregeln der preußischen Regierung gegen die unbot- mäßigeu Molenkhrd.er fei ein Reichsgesetz verletzt, womit

die Zuständigkeit des Reichspariaments konstruiert ist. Dies und staatsmännische Erwägungen verboten der Reichsre­gierung, die Beantwortung der Interpellationen abzu­lehnen. Es wäre von den polnischen Agitatoren als ein Zeichen von Schwäche hingestellt und dementsprechend aus­gebeutet worden.

Fürst Bülow lehnte es allerdings ab, persönlich die Be­antwortung der Interpellation zu übernehmen, er Hatto den Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberd in g mit seiner Vertretung beantragt und damit zugleich zu verstehen gegeben, daß die Neichsverwaltung sich nur auf die jurist ifche Seite der Sache einlaffen, die schub- politische aber der preußischen Regierung Vorbehalten wolle. Für die interpellierenden Parteien stand die letztere Seite natürlich im Vordergrund, speziell derim gött­lichen und menschlichen Necyt begründete" Anspruch der Polen auf religiöse Unterweisung ihrer Kinder in der Muttersprache. Wortführer der polnischen Fraktion war Abg. v. Jadzewski, der alte Kulturkämpfer, der des Zentrums Ab. Glowatzki, Erzpriester in Oberschlesien. Das Zentrum wollte wohl durch sein gesondertes Vor­gehen und durch die Wahl dieses Redners den Oberschie­bern polnischer Zunge, die der Zentrumsfahne untreu geworden find, kundtun, daß der; lc.iljolijch-deutichKlerus sich der polnischen Interessen ebenso sorglich a.mimmt, wie der polnische Klerus. Abg. Glowatzki tonnte freilich die Gegnerschaft des deutschen Klerus gegen die großpolnische Bewegung nicht mit Stillschweigen übergehen, und da rührten sich die Herren von der polnischen Fraktion sehr lebhaft. Beide Redner sprachen sonst von ihrem. Stand­punkt aus sehr geschickt. Staatssekretär Dr. Nieber­ding entgegnete sehr ruhigen Tones und sehr be­ruhigend. In der Frage der Fürsorge-Erziehung reni­tenter polnischer Kinder, wobei es sich übrigens nur um wenige Fälle handele, habe die preußische Negierung kein Reichsrecht verletzt, was sie grundsätzlich nicht tue. Es komme hier lediglich das Vormundscyasrsgericht in Be­tracht, gegen dessen Verfügungen den Betroffenen die An­rufung der höheren Instanz freistehe. Im übrigen habe die Reichsverwaltung das öffentliche Recht eines Einzel-, staates, nämlich das des preußischen Unterrichtsministe- riums, zu respektieren. Sie lehne es deshalb ab, sich ay der Diskussion über diesen Gegenstand zu beteiligen.

Soweit also verlies die Sitzung ruhig. Bei der Be­sprechung der Interpellationen aber braa; die Leiden­schaft d u rch. Namens der Konservativen, der Reichs­partei und der Nationallllwralen machten die Abgg. von Norman n, v. Tiedemann und Büsing Kompetenz- bedenken geltend, was Bei dem letzteren Abgeordneten umsomehr überraschte, als er, der Mecklenburger, den Reichstag stets für kompetent hielt, wenn er politische Un­zuträglichkeiten seines Heimatlandes vor breitester Oesf entlieh keit zur Sprache bringen wollte. Obendrein schlug Büsing, sonst ein liberaler Mann, so sch arsm ache- rische Töne an, daß er von der Linken tumul- tuarifch unterbrochen wurde, was den Vertretern der Rechten nicht passiert war, obwohl auch sie der preuß. Regierung geraten hatten, die Polenfest anzufassen".

Bebel ließ sich die günstige Gelegenheit zu einem scharfen Vorstoß gegen die Nationallibe­ralen nicht entgehen, zur unsäglichen Genugtuung der Abwehrmehrheit" des Reichstags. Wäre Bebel in seiner Kritik der preußischen Polenpolitik, namentlich desKurses Studt", weniger weitschweifig gewesen, dann hatte er mehr Eindruck erzielt. Mit seiner Behauptung, die Preußen seien die schlecht e st en Zivilisatoren, sand er je* ooch starken Beifall.

Am wirkungsvollsten sprach zweifellos Abg. Trager (fr. Vllsp.), der mit seinen Parteifreunden die polnische Interpellation unterschrieben hat, weshalb er seinen Pa­triotismus aber keineswegs für minderwertig erachtet. Mag auch durch die eine religiöse Frage in den Vordergrund stellenden Interpellationen im Grunde ein politischer Zweck angestrebt werden, die juristische Kontroverse Trwi gers gegen den Staatssekretär Dr. Nieberding, besonders in Sachen der Fürsorge-Erziehung, war im hohen Grade beachtenswert.

Abg. Liebermann v. Sonnenberg rollte den Hintergrund des Nationalitätenkampses auf. Der Schul­streik sei ein Vorspiel zur polnischen Revolution, die Preuß. Regierung stehe auf der Wacht gegen das Slawentum und set berechtigt zu Ausnahme-Maßregeln. Der Humor kam auch bei dieser schwarzseherischen Darstellung zu seinem Recht, denn als eine der aus dem Polentum stammenden tüchtigen Persönlichkeiten wurde Herr v. Podbielski nam­haft gemacht.

Die Linien einerverständigen" Polenpolitik zeichnete Abg. Goth ein (fr. Vg.), dessen Stimme frellich die des Predigers in der Wüste bleiben wird, denn er empfiehlt eine Politik der Versöhnung.

Abg. Hing er (Ers.) stellte der preuß. Regierung Frankreich als Muster hin für die politische Behandlung ,remdsprachiger Volksteile, und Abg. Han ß en reichte den Polen diegeknebelte" dänische Bruderhand. Das Inter­esse an der Debotte war erschöpft. Das Recht auf die Muttersprache blieb der Sieger des Tages im Reichsparla­ment.

Zȟ0we/.asttkanijches.

Berlin, 5. Dez.

Die Budgetkommission begann die Beratung deS Nachtragsetats für Südwcstafrika.

Dr. Spahn als Referent fordert Klarheit über die Notwendigkeit von weiteren Truppenstärken in Südweslasrika.

Der Korreferent Dr. Paafche schließt sich diesem Wunsche an.