7. Sitzung der Großh. .Handelskammer Gießen für die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach.
Protokoll- Auszug.
Gießen, 27. Juli 1906.
Anwesend die Herren: Kommerzienrat Kvch, Vorsitzender: Kommerzienrat Heichelheim, Friedberger, Grünewald, Hoos. Kling- svor, Rinn, Röhr, Kommerzienrat Schirmer, Schmall, Stammler, Wallach, Zurbuch, sowie der Syndikus Dr. Knipper.
1. Abänderung des § 63 des Handelsgesetzbuchs.
Rach Absatz 1 des § 63 des Handelsgesetzbuchs behält der Handlungsgehilfe, wenn er durch unverschuldetes Unglück an der Leistung der Dienste verhindert wird, seinen Anspruch auf Gehalt und Unterhalt bis zur Dauer von sechs Wochen: Ws. 2 bestimmt, daß der Handlungsgehilfe nicht verpflichtet ist, sich den Betrag anrechnen zu lassen, der ihm für die Zeit der Behinderung aus einer Kranken- oder Unfallversicherung zukommt und daß eine Vereinbarung, welche dieser Vorschrift zuwiderläuft, nichtig ist. Der § 63 hat in seiner jetzigen Fassung durch die Rechtsprechung eine verschiedene Auslegung erfahren, indem die Gerichte die Vorschrift des Abs. 1 zum Teil als durch Vertrag abändcrungs- fähig, zum Teil dagegen für zwingendes Recht erklärt haben. Zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit, die hieraus entstanden ist, hat der Wgeordnete Bassermann im Reichstage einen Initiativantrag eingebracht, nach welchem, in Uebercinstimmung mit den aus den .Kreisen der Handlungsgehilfen geäußerten Wünschen. im Gesetz ausdrücklich ausgesprochen werden soll, daß die Vorschrift des Ws. 1, ebenso wie die de? Ws. 2, eine zwingende sei. Eine gleiche Regelung soU nach dem Anträge auch für die technischen Angestellten erfolgen. Die mit der Vorberatung dieses Antrags betraute Kommission des Reichstags hat den Vorschlägen einstimmig zugestimmt. Die Handelskammer ist zwar der Ansicht, daß Abs. 1 des § 63 dispositives Recht, Ws. 2 dagegen zwingendes Recht darstellt, hält aber zur Beseitigung der jetzt vorhandenen Rechtsunsicherheit eine Gesetzesänderung für wünschenswert. Die Durchführung des Wtrags Bassermann hält sie dagegen für bedenklich, denn es ist zu befürchten, daß die Aussicht auf den gleichzeitigen Bezug des Gehalts und des Krankengeldes in Krankheitsfällen das Simulantentum in den Kreisen der Angestellten geradezu begünstigt. Auch liegt eine unbillige Belastung der Prinzipale vor, wenn diese gezwungen werden, in Krankheitsfällen das volle Gehalt weiterzuzahlen, obwohl die Versicherung zum Teil auf ihre Kosten geschieht. Die Handelskammer beschloß vielmehr, eine dahingehende Aenderung des 8 63 zu befürworten, daß Abs. 1 zwingenden Charakter erhält, daß Ws. 2 dagegen in der Weise abgeändert wird, daß sich der Handlungsgehilfe auf das ihm für die Dauer von sechs Wochen zu zahlende Gehalt die Beträge anrechnen lassen muß, die ihm für die in Frage stehende Zeit aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommen. In Uebercinstimmung hiermit hielt die Kammer eine gleichartige Regelung der Angelegenheit für die technischen Angestellten durch entsprechende Wanderung der Gewerbeordnung für angebracht.
2. Verlängerung der Beschäftigungszeit im Handelsgewerbe am Sonntage vor Ostern.
Rach der hessischen Ausführungsanweisung zu § 105 b Ws. 2 der Gewerbeordnung kommen als Sonntage, an denen wegen gesteigerten Geschäftsverkehrs eine Vermehrung der Beschäftigungs- oauer im Handelsgewerbc bis auf 10 Stunden zulässig ist, die vier Sonntage vor Weihnachten, die Kirchweih- und Markttage, insofern sie auf Sonntage fallen und in manchen Gegenden zwei Sonntage vor Pfingsten in Betracht. Es sind Zweifel darüber laut geworden, ob hiernach die Bewilligung von Ausnahmesonntagen vor Ostern zulässig ist und ob für solche Sonntage vor Ostern ein Bedürfnis vorliegt. Die Handelskammer hat durch Erkundigungen in ihrem Bezirk festgestellt, daß infolge der Verlegung der Konfirmationen auf die Osterzeit auch in protestantischen Gegenden jder Geschäftsverkehr an den Sonntagen vor Ostern zugenommen hat und mit der weiteren Verlegung der Konfirmationen in diese Zeit sich noch mehr verstärken wird. Es liegt daher auch in protestantischen Gegenden ein Bedürfnis für die Bewilligung eines oder mehrerer Wsnahmesonntage vor Ostern vor. Die Handelskammer beschloß, das Großh. Ministerium des Innern zu bitten, eine längere Beschäftigungszeit im Handelsgewerbe an einem oder mehreren Sonntagen vor Ostern, nötigenfalls durch Abänderung des § 37 der Ausführungsanweisung zur Gewerbeordnung, zuzulassen.
3. Errichtung eines G e w e r b e g er i ch ts für die Landgemeinden des Kreises Gießen.
Es ist die Errichtung eines Gewerbegerichts für die größeren Landgemeinden des Kreises Gießen, in denen sich industrielle Betriebe befinden, in Anregung gebracht worden. Um ein Urteil über die Bedürfnisfrage und die Wgrenzung des Bezirks des zu errichtenden Gewerbegerichts zu gewinnen, hat die Handelskammer bei den wichtigsten industriellen Firmen in den betreffenden Landgemeinden eine dahingehende Umfrage veranstaltet. Auf Grund der ihr zugegangenen Mitteilungen hat die Handelskammer die Ueberzeugung gewonnen, daß ein Bedürfnis für die Errichtung eines besonderen Gewerbegerichts für die Landgemeinden des Kreises Gießen nicht vorliegt. Insbesondere ist in den Lehrverträgen der Gießener Zigarrenindustriellen das Gewerbegericht Gießen schon jetzt als zuständig für Streitigkeiten zwischen den Lehrherren und den Lehrlingen bezeichnet. Die Handelskammer beschloß daher, sich gegen die Errichtung eines besonderen Gewerbegerichts für die größeren Landgemeinden des Kreises Gießen auszusprechen und lediglich die Einbeziehung der in der Umgegend der Stadt Gießen gelegenen Landgemeinden mit gewerblicher Arbefterbevölkerung in die Zuständigkeit des Gewerbegerichts der Stadt Gießen zu befürworten.
4. Erlaß von Vorschriften zur Bekämpfung der Vergiftungsgefahr in Bleiweißhandlungen.
Durch eine Verordnung des Bundesrats vom 27. Juni 1905 ist vom 1. Januar 1906 ab das Anreiben von Bleiweiß mit Oel oder Firnis mit der Hand wegen der damit verbundenen Vergiftungsgefahr in Betrieben, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackiererarbeiten ausgeführt werden, verboten worden. Von mehreren Seften ist vorgeschlagen worden, diese Verordnung noch dahin zu erweitern, daß der Handel mit trockenem Bleiweiß in Deutschland überhaupt verboten werden solle, da infolge des jetzt noch gestatteten Anreibens von Bleiweiß in Farbenhandlungen immer noch eine Vergiftungsgefahr vorhanden sei. Rach diesen Vorschlägen soll das Anreiben von Bleiweiß, abgesehen von einigen Ausnahmefällen, nur in den Bleiweißfabri^en selbst erfolgen dürfen. Die Handelskammer hält eine solche Erweiterung der Bundesratsverordnung vom 27. Juni 1905 im sanitären Interesse der Angestellten nicht für erforderlich. Die größeren Bleiweißhändler haben ihre Betriebe den Vorschriften des Bundesrats vom 26. Mai 1903 gemäß ausgestaltet. Sie haben zur Herstellung von Bleiweiß in Oel besondere Maschinen angeschafft und unterstehen der Gewerbeaufsicht und der Aufsicht der Berufsgenossenschaft. Die Beschränkung des Anreübens von Meiweiß auf die Bleiweißfabriken würde jene maschinellen Anlagen, durch die die Vergiftungsgefahr nach Möglichkeit vermindert wird, wertlos und eine Entschädigung der Bleiweißhandlungen erforderlich machen. Dazu kommen wirtschaftliche Bedenken, die sich einer solchen Erweiterung der Bnndesratsverordnung entgegenstellen. Ein Verbot des Handels mit trockenem Bleiweiß für das deutsche Reich würde die Einfuhr von trockenem Bleiweiß unmöglich machen und bei den relativ hohen Einfuhrzöllen für Meiweiß in Oel den deutschen Bleiweiß- fabrikanten, die znm größten Teil in dem Bleiweiß-Verkaufskontor zusammengeschlossen sind, eine Monopolstellung auf dem deutschen Markte geben. Die Handelskammer ist der Ansicht, daß die Be- kämbftmg der in Bleiweißhandlungen etwa noch vorhandenen Vergiftungsgefahr nur durch Anbringung weiterer Schutzmaßregeln für die Arbeiter, soweit solche noch nicht vorhanden sind, geschehen kann und beschloß, gegen "bte weitergehenden Vorschläge bei den Reichs- und Landesbehörden vorstellig zu werden.
5. Errichtung einer Haltestelle am Nordende der Stadt Gießen.
Auf Veranlassung der Handelskammer hatten die Herren Kommerzienrat Koch, Friedberger und Kommerzienrat Schirmer eine Besprechung mit dem betreffenden Dezernenten der Eisenbahn-
direktiou Frankfurt a. M. wegen Errichtung einer Haltestelle am Nordende der Stadt Gießen. Von dem Vertreter,der Eisenbahn- vcrwaltung wurde mitgeteilt, daß die Direktion nicht beabsichtige, von sich aus dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten ein solches Projekt vorzulegen, daß sie aber in eine genaue Prüfung der Anlage- und Betriebskosten eintreten würde, wenn die Stadt Gießen sich bereit erkläre, die Anlagekosten zu übernehmen. Die Handelskammer beschloß, der Verwaltung der Stadt Gießen von dem Resultat der Besprechung Kenntnis zu geben und sie zu bitten, die weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung des im Interesse des nördlichen Teiles der Stadt Gießen gelegenen Projekts zu treffen.
6. Erstattung eines Gutachtens an ein Gericbt.
Von einem Amtsgerichte war die Handelskammer um eine gutachtliche Acußerung darüber ersucht worden, ob üblicherweise ein Reisender, falls er nicht genügende Leistungen aufweise, von seiner Firma zurückgerufen werden könne und ob er in diesem Falle keinen Anspruch auf Gewährung eines Vorschusses für die Reise habe. Die Handelskammer beschloß, den ersten Teil der Anftage zu bejahen, zum zweiten Telle dagegen sich dahin zu äußern, daß die Firma bei Rückberusung des Reisenden verpflichtet sei, diesem einen hinreichenden Vorschuß zur Bestreitung der Reise zu gewähren. Die Weigerung des Reisenden zum Antritt der Rückreise wegen unzureichenden Borvorschusses sei kein Grund zu seiner sofortigen Entlassung.
7. Eingänge:
a) Von der Eisenbahnverwaltung wird aus btc regelmäßig starke Zunahme des Eisenbahngüterverkehrs in den Herb st monatcn hingewiesen und zur Vermeidung von Störungen des Verkehrs empfohlen, den Bedarf an Kohlen usw. für den Winter schon jetzt zu beziehen und diese Bezüge nicht auf die Zeit der Rübenernte zu verschieben, ferner die Versendungen von Düngemitteln gleichmäßiger auf das ganze Jahr, oder einen längeren Zeitraum zu verteilen, bei Wagenladungen das Ladegewicht möglichst auszunutzen und die gestellten Wagen mit tunlichster Beschleunigung zu be- oder entladen.
b) Der Handelskammer ist eine Mitteilung über neue wirtschaftliche Unter nehmunoen in Japan zuae- gangen.
*
Der Berichterstattung ist änzufügen, daß der unterzeichnete Vorsitzende an Herrn Dr. Knipper aus Anlaß seines baldigen Wegzugs einen innigen Scheidegruß, in Würdigung seiner vielfachen Verdienste richtete. Er führte aus, daß er einem einmütigen Empfinden der Herren Kollegen entspreche, indem er den scheidenden Beamten, der sich stets als besonders pflichtgetreu erwiesen und ihnen Allen so persönlich sympathisch sei, an der Stätte seiner gemeinsamen Tätigkeit für seine zielbewußte und von so manchen schönen Erfolgen begleitete Mitarbeit der dankbaren Anerkennung der Handelskammer versichere. Der Unterzeichnete gab dem gemeinsamen Bedauern Ausdruck, den seitherigen Syndikus aus seiner ersprießlichen Tätigkeit scheiden zu sehen und sprach ihm anläßlich seines bevorstehenden Eintritts in das volkswirtschaftliche Sekretariat der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin die besten Wünsche für seine fernere Laufbahn aus. Koch.
Gute Worte über den Mittelstand und die Landwirtschaft.
lieber den Vorzug des Landbaus für ein Volk schreibt Wilhelm von Humboldt in Schillers Thalia vom Jahre 1792:
„Wie sehr zeichnet sich nicht, um ein Beispiel zu wählen, in der Geschichte der Charakter aus, welchen der ungestörte Landbau in einem Volke bildet. Die Arbeit, welche es dem Boden widmet, und te Ernte, womit derselbe es wieder belohnt, fesseln es süß an seinen Acker und seinen Herd: Teilnahme der fegenvollen Mühe und gemeinschaftlicher Genuß des Gewonnenen schlingen ein liebevolles Band um jede Familie, in dem selbst der mitarbeitende Stier nicht ganz ausgeschlossen wird. Die Frucht, die gesät und geerntet werden muß, aber alljährlich wiederkehrt und nur selten die Hoffnung täuscht, macht geduldig, vertrauend und sparsam: das unmittelbare Empfangen aus der Hand der Natur, das immer sich aufdrängende Gefühl: daß^. wenngleich die Hand des Menschen den Samen ausstreuen muß, doch nicht sie es ist, von welcher Wachstum und Gedeihen kommt: die ewige Abhängigkeit von günstiger und ungünstiger Witterung flößt den Gemütern bald schauderhafte, bald frohe Ahnungen höherer Wesen, wechselweis Furcht und Hoffnung ein, und führt zu Gebet und Donk: das lebendige Bild der einfachsten Erhabenheit, der ungestörtesten Ordnung und der mildesten Güte bildet die Seelen einfach, groß, sanft und der Sitte und dem Gesetz froh unterworfen. Immer gewohnt hervorzubringen, nie zu zerstören, ist der Ackerbau friedlich und von Beleidigung und Rache fern, aber erfüllt von dem Gefühl der Ungerechtigkeit eines ungereizten Angriffs und gegen jeden Störer seines Friedens mit unerschrockenem Mut beseelt."
Goethe hat folgende prächtigen Worte über die Notwendigkeit deS Landvolks geschrieben:
„Unser Landvolk hot sich fteilich fortwährend in guter Kraft erhalten und wird hoffentlich noch lange imstande sein, uns nicht allein tüchtige Reiter zu liefern, sondern uns auch vor gänzlichem Verfall und Verderben zu sichern. Es ist als ein Depot zu bettachten, aus dem sich die Kräfte der sinkenden Menschheit immer wieder ergänzen und erftischen."
Dem tüchtigen Mittelstände widmet der Dichter Immermann nachstehende Sätze:
„Rede ich aber von dem Volke in dieser Beziehung, so meine ich die besten unter d en freien Bürgern und den ehrwürdigen, tätigen, wissenden, arbeitsamen Mittelstand. Aus ihnen aber und aus dieser ganzen Masse haucht es mich wie der Duft der ausgerissenen schwarzen Ackerscholle im Frühling an, und ich empfinde die Hoffnung ewigen Keimens, Wachsens, Gedeihens aus dem dunkeln segenbrütenden Schoße. In ihm gebiert sich immer neu der wahre Ruhm, die Macht und die Herrlichkeit der Nation, die es ja nur ist durch ihre Sitte, durch den Hort ihres Gedankens und ihrer Kunst, und dann durch den sprungweise hervorttetenden Heldenmut, wenn die Dinge einmal wieder an den abschüssigen Rand des Verderbens getrieben worden sind."
Schließlich verdient das verbreitet und bekannt zu werden, was der hervorragende Volkswirtschaftslehrer AdolfWagner über den sogenannten neuen Mittelstand schreibt:
,Zch kann in solchen, von einzelnen großklchitalistischen Unternehmern oder Erwerbsgesellschaften abhängigen Leuten, wenn sie auch ein höheres Einkommen beziehen, die wirtschaftlichen Merkmale eines wahren Mittelstandes kaum, die sozialen und politischen fast ga.rnicht finden."
Vermischte».
• Hamburg, 7. August. Ein grausamer Mord wurde heute nacht an dem 72jährigen Gemeindevorsteher von Moorfleet bei Hamburg bedangen. Vier frühere Knechte riefen den Gemeindevorsteher unter dem Vorwande, seine Pferde hätten die Kolik bekommen, in den Stall, fesselten ihn und schnitten ihm den Hals durch. Die Frau wurde ebenfalls herbeigelockt und ermordet, ebenso das Dienstmädchen. Die Mörder warfen die Leichen in eine Ecke und flüchteten unter Mitnahme von 1200 Mark Gemeindegeld.
' „Der Sumpfs in Chicago von Sinclair wird in zehn fremde Sprachen übersetzt. In den Vereinigten Staaten sind bisher 65 000 Exemplare des Romans verkauft worden. Der Autor ist gegenwärtig an der Arbeit, ein „Drama" daraus zu machen, ein amerikanisches natürlich: der erste Akt wird ein großes Schlachthaus in voller Tätigkeit zeigen und lebendes Vieh wird .mitspielen". Ob das etwa zu
bereitete Eornedbeef brühwarm im Zuschauerraum zur Verteilung gelangt, ist nicht gesagt.
• Die böse Bismarcksäule. Kürzlich ist das Kaliwerk Asse, wie schon gemeldet, voll Wasier gelaufen, es ist „ersoffen*, wie der technische Ausdruck lautet. Den Grund dafür zu entdecken, ist jedoch der welsischen „Vaterländ. Volksztg." vorbehalten geblieben. Ein Mitarbeiter des Blattes ergießt sein Welfenherz in den folgenden Betrachtungen: „Als ich seinerzeit von der Installierung eines Bergwerkes an der Asie zwecks Gewinnung von Kali hörte, habe ich zu meinen Bekannten gesagt (ich kann ein Dutzend namhaft machen): „Bei der Geschichte ist kein Segen — die Feuersäule steht zu nah! (Gen,eint ist die auf der Höhe der Asse errichtete Bismarcksäule.) — Unseres Herrgotts Mühlen mahlen langsam — aber sie mahlen!" Es wundert uns nur, daß der gute welfische Herr nicht den Vorschlag gemacht hat, die Bismarcksäule wieder abzubrechen. Vielleicht würde dann das Wasser wieder austrocknen.
* Der geplatzte Ochse. Ein Bauer in Wingerode (Eichsfeld) hatte einen Ochsen nach auswärts verkauft. Vor dem Transport hatte man das Tier frischen Klee fressen und es dann saufen lassen. Diese unvorsichtige Mahlzeit sollte dem stattlichen Ochsen zur Henkersmahlzeit werden. Als der Ocbse im nächsten Dorfe angekommen war, stellten sich so bedenkliche Symptome bei ihm ein, daß er schleunigst geschlachtet und portionsweise zu 50 Pfg. für das Pfund verkauft wurde. Der Besitzer erleidet einen nicht geringen Schaden.
Gerichtssaal.
— Schöfsengericht Gießen. Eine wohlempfindliche Strafe ver« bangte am Freitag das Großh. Schöffengericht gegen den Arbeiter H. F. dahier wegen Betrugs und Untersclilagung. Der bereits wegen Unterschlagung mit einem Monat Gefängnis vorbestrafte Angcklagt hatte schon seit Jahren Taglohnarbeiten bei zwei älteren Damen verrichtet und sich verschiedentlich Vertrauensbrüche zu schulden kommen lassen. Bor einiger Zeit verminte nun die eine Dame einen 100 Mark- Schein und eS wurde festgestellt, daß F. den Schein an sich gebracht und innerhalb einiger Tage in loser Gesellschaft durchgebracht hatte. Seinen Angaben er habe von der altersschwachen Dame, die nicht mehr vernehmungsfähig war. den Schein geschenkt erhalten, konnte das Gericht Glauben nicht bcimcsscn, zumal der Beschuldigte früher andere Aussagen gemocht hatte und er erhielt deshalb wegen Unterschlagung des 100 Mark- Scheins 6 Monate und wegen eines anderen kleinen Betrugs 1 Monat Gefängnis. F. erkannte das Urteil an und trat sofort die Strafverbüßung an.
s. Marburg, 7. Aug. Die Ferienkammer des Landgerichts verurteilte heute den Kaufmann Popp ans Aachen, der einem Krämer in Birkenbringhausen den Bestellzettel auf Hustenbonbons so fälschte, daß diesem anstatt der bestellten 2 Kilo 26 zugesandt wurden, wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu 2 Monaten Gefängnis.
Meineidige Soldaten. Vor dem Kriegsgericht der 25. Division in Darmstadt standen heute drei Soldaten unter der Anklage des Meineids. In der Sitzung vom 5. Juli d. I. wurde ein Regimentsschneider des Feldartillerie-Regts. Rr. 61 in Darmstadt wegen vorschriftswidriger Behandlung Untergebener zu drei Tagen gelinden Arrest verurteilt und zwar auf Grund von eidlichen Aussagen, die drei Soldaten seines Regiments machten, und zwar der Oekonomiehnndwerker Sebastian Heinrich aus Wenig-Umstadt, der Oekonomiehandwerker Jos. Schneider aus Siebertsdorf i. Bayern und der Kanonier Karl Pommer aus Bönstadt von der 4. Komp, des Rcgts. Die drei beschworen, daß der erwähnte Regimentsschneider, ein Unteroffizier R., dem Schneider bei einer Stubenrevision besohlen habe, die unter ben Betten liegenden unreinen Stiefel des Heinrich und Pommer in den Kehrichtkasten zu werfen, daß dies auch geschehen sei. Dil drei Soldaten hatten bei ihrer ersten Vernehmung so ausgesagt, und vor der erwähnten Kriegsgerichtsverhandlung machten sie aus, daß sie bei dieser Aussage auch unter ihrem Eid bleiben wollten. Nach der Verhandlung forderten sie sogar von dem Unteroffizier den Ersatz der Stiefel, obwohl diese wieder in ihren Besitz gelangt waren, denn Schneider hatte sie nur in den Keller gestellt. In der heuttgen Verhandlung erklärten die drei wegen Meineids Angeklagten, daß sie aus Furcht vor Strafe bei ihrer ersten Aussage geblieben seien, dann wollten sie auch den Unter- ofsizier einmal hineinfallen lassen. Am meisten belastet ist Hein, rich. Er wurde wegen Meineids, Betrugsversuchs, Belügen eines Vorgesetzten zu 1 Jahr 7 Monaten Zuchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre, ferner zur Entfernung aus dem Heere verurteilt. Pommer, der das Opfer seiner an Einfalt grenzenden Gutmütigkeit geworden zu sein scheint, erhielt 6 Monate 10 Tage, Schneider 6 Monate 3 Tage Gefängnis. Sie nahmen alle die Strafen an.
ICuttft ititfc Wissenschaft.
hc. Der Straßburger Botaniker Professor Dr. Hermann G r a f z u S o l m s - L a u b a ch ist zum Vorstandsmitgliede der Fachsektion für Botanik der Kaisers. Leopoldinisch - Carolinischen Deutschen'Akademie der Naturforscher zu Halle a. d. Saale gewählt worden.
Handel uitfc Verkehr, Volkswirtschaft.
Reichsbank. Am 15. August wird in Ahlen (Wests.' eine von der Reichsbankstelle in Hamm abhängige Reichsbank-- Nebenstelle mit Kafieneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet werden.
Märkte.
[] Kirchhain, 7. Aug. Aus dein heutigen Rindviehmarkt betrug der Austrieb etwa 300 Kübe und Rinder. Frischmelkende Kühe wurden gesucht und auch gut bezahlt. — Aus dem Schweinemarkt ging der Handel etwas flau. Saugferkel kosteten 32 bis 34 Mk., Läufer 40—50 Mk. und Schlachtschweine 90—100 Mk., je nach Größe und Qualität. Die Zufuhr betrug rund 600 Stück.
fc. Frankfurt a. M., 7. Aug. Leu- und Strohmarkt. Man notierte: Heu Mk. 3.10 bis 3.40. Stroh war nicht angefahren. Tendenz in Heu: fest.
Kahloyss. Nervenarzt.
Hofhelm im Taunus.
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