vielleicht einwerfen, das sei ein absurder Partikularisten- einsall, unserer Zeit des Verkehrs sei gerade in erster Linie nachzurühmen, daß sie Gegensätze beseitige und den Bewohner der Kapstadt dem Bürger von Hammerfest nicht nur durch den Draht verkehren lasse, sondern sogar äußerlich ähnlich mache. Dem wäre zu errvidern, daß die Beseitigung politischer Gegensätze, die zwischen Nationen bestehen, sehr vieles für sich hat, daß aber größerer Wert zu legen ist auf die Entwicklung von eigenen Persönlichkeiten, von wrenschen von Eigenart, mit nur ihnen eigenen Ideen innerhalb jeder einzelnen Nation. Und wie heute jede Landschaft Leute lockt aus anderen Gegenden zum Schauen ihrer Eigentümlichkeit, so würde sie, und namentlich wäre das von Wert für eine solche, die von der Natur nicht sonderlich begnadet ist, noch mehr Leute locken, wenn ihre Bewohner sich von anderen unterschieden durch ihre Tracht. Denn die meisten von uns halten sich doch, um mit Goeihes Lynkeus zu sprechen, „zum Sehen geboren, zum Schauen bestellt". Und diese Wißbegier ist gar löblich
Trachten büch er gibt es seit dem 16. Jahrhundert, und eins der vorzüglichsten ist Hottenroths zweibändiges Werk „Deutsche Volkstrachten" (Frankfurt a. M., Keller), das sich auch ein wenig mit der hessischen Tracht beschäftigt und interessante Schilderungen und Abbildungen aus der Marburger, Wetzlarer, Wormser Gegend, dem Taunus usw. liefert. Trachtenfeste fyai es in Thüringen wiederholt gegeben, wo man sich gleichfalls, wenn auch leider mit wenig Glück, sehr um die Erhaltung der Volkstrachten bemüht. Trachtenausstellungen aber hatte man bisher, soweit uns bekannt, noch nirgends. Darum sind die Butzbacher Festwochen etlvas ganz Besonderes.
Zu diesem besonderen Feste nun hat der Hauptlehrer August Storch in Butzbach em „Vollsschauspiel" erscheinen lassen unter dem Titel „Die Hüttenberger". Tas Stück ist auch als Büchlein im Verlage von Emil Roth in Gießen erschienen und für wenige Pfennige in allen Buchhandlungen zu haben. Es soll während des Trachtenfestes sechsmal zur Aufführung gelangen.
„Ami Hüttcnberg" hieß bekanntlich in früherer Zeit der oberhessische Bezirk südlich von Gießen bis zur Wetterau mit
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Erstes Blatt
156. Jahrgang
Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Samstag 9. Juni 1906 vezugspretS: monatlich 7bPk., viertel-
Nr. 133 • rlfteint täglich außer Sonntag-.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Gießener Familien, blätter viermal in der
Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der, Brübl 'sehen Univers.-Buch-u. Slein- druckeret. 9L Lange. Redaktion, Erveditioa und Druckerei:
«chuk st ratze 7.
Redaktion 112
Verlag u.(i$pcb.e^51 Adresse für Deoeschen:
Anzeiger «letzen.
inbrlid) Alk. 2.20; durch Abholc- iu Ziverqslellen monallid) Go Pf.; durch diePost Alk. 2.— tncrtel- sährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeige« für die Tagesmmuner bi« vorimllags 10 llhr. ZeilenvrerS: lokal 12P1* auswärlS 20 Pig.
Verantwortlich für den doIiL und ntlflcm. Teil: P. Witt ko. Kit „Stadt und Lantck und Verichtssaal*. Ernst peß. Kir den Anzeigenteil: ÖanS Beck.
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger y
Die heutige Bummer umfaßt 14 Seiten.
Zweite hessische Kammer.
K. B. Darmstadt, 8. Juni.
Am Ministertische: Staatsminister Ewald, Finanz- Minister Gnauth, Ministerialrat Best.
Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 91/, Uhr.
DaS HauS tritt sofort in die Tagesordnung ein und überweist zunächst die Vorstellung der freien christlichen Ge- memde Mamz, bete. Trennung von Kirche und Schule, sowie die deS Wirtevereins Mainz, betr. die Aushebung deS § 228 des PoUzeistrafgesetzes vom 30. Oktober 1855, und die der Polizeidiener des Kreises Offenbach um gesetzliche Regelung ihrer GehaktS- und Anstellungsverhältnisie, den zuständigen Ausschüssen. In Betreff der Vorstellung der Witwe des AmtsgerichtSdienerS Nees in Zwingenberg a. d. B. um Erhöhung ihres Witwengehaltes ftimmt die Kammer einem AuSschußantrag zu, die Regierung um Gewährung einer Gnadenzulage zu ersuchen.
Ueber die Prüfung der
Wahl des Abgeordnete« Ullman«
im 1. oberhessischen Wahlbezirk (Vilbel) liegt ein Ausschußantrag vor: 1) die Wahl zweier Wahlmänner in Groß-Karben für ungiltig zu erklären und die Regierung um Anberaumung einer Neuwahl in jener Gemeinde zu ersuchen; 2) die Wahl des Abg. Ullmann für gütig zu erklären, und 3) die Vorstellungen deS Heinrich Busold zu Friedberg und Wilh. Michel und Genoffen in Groß-Karben für erledigt zu erklären.
Abg. Orb (Soz.) bespricht die gegen die Giltigkeit der Wahl erhobenen Beschwerden und wünscht die Ungiltigkeitserklärung der Wahl. Es seien namentlich m Klein-Karben und Petterweil große Unregelmäßigkeiten vorgckommen; in letzterem Orte habe sich der Bürgermeister mit seinem nationalliberalen Herzen leicht über die gesetzlichen Vorschriften hinweggesetzt.
Abg. Bähr (Bauernbd.) weist die vom Vorredner vorgebrachten Behauptungen zurück und empftehlt die Annahme deS Ausschußantrags. Er protestiert besonders gegen den Vorwurf, der Ausschuß habe parteiisch gehandelt. Wären die Mißstände bei der Wahl wirklich so groß gewesen, so hätte doch Abg. Berthold nicht dem Ausschußantrag zugestimmt. Von sozialdemokratischer Seite werde überhaupt mitunter recht leichtsinnig gegen Wahlen protestiert.
Nach kurzem weiteren Wortwechsel zwischen den beiden genannten Rednern und nachdem auch der Ausschußberichterstatter
Abg. Pennrich die Einwendungen des Abg. Orb als ungerechtfertigt zurückgewiesen, wird der Ausschuß antrag mit allen gegen zwei sozialdemokratische Stimmen angenommen.
Ueber die Wahl des Abg. Finger
im 1. Wahlbezirk der Provinz Rheinheffen erstattet
Abg. Bähr mündlichen Bericht. Der Ausschuß beantragt die Giltigkeitserklärung der Wahl und ersucht zugleich bte Regierung, die Wahlkommiffare zu veranlassen, daß sie den Wahlvorständen möglichst genaue Instruktion über die Wahlhandlung erteilen.
Das Hails stimmt dem Anträge zu.
Präsident Haas weist bei dieser Gelegenheit im An-
chluß an die gestrige Vereidigung des Abg. Finger darauf hin, daß auch schon früher die Verpflichtung in ganz ähnlicher Weise erfolgte, so 1862 bei der Vereidigung der Abgg. Möllinger und Finger, des späteren Staatsininistcrs, die beide ebenfalls der Mennonitengemeinde angehörten. Auch hier trat damals an Stelle des Schwurs die Verpflichtling durch Hand- schlag mit den Worten: .Ich gelobe es." Diese Formel fei für Mennoniten auch im Strafgesetzbuch und durch eine 93er- orbnung vorgesehen.
Zur Beratung kommt nun die Regierungsvorlage, betr. den Entwurf eines Gesetzes zur
Aenderung deS Gesetzes übet die Feldbereinigung vom 28. September 1887. In der Vorlage sind besonders zwei neue Gesichtspunkte zur Geltung gebracht. Seither hatten die Grundbesitzer in Gemarkungen, in denen keine Parzellenvermeffungen vorlagen, zu beschließen, ob die im Grund- (Flur) Buch enthaltenen Größenangaben oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächengehalte der Bereinigung zugrunde zu legen sind. Künftighin fall nun die Größe des tatfächlich vorhandenen Besitzes maßgebend fein. Dadurch wird mancher Zwistigkeit der Boden entzogen. Bisher fand eine zweimalige Vermessung statt, einmal durch den Bereinigungsgeometer, das zweitemal durch den Katastcr- geometer. Durch den jetzt bestimmten Fortfall der zweiten Vermessung hofft man auf eine raschere Beendigung des Verfahrens. Ferner stand seither der Ehefrau ein Abstimmungsrecht bezüglich ihres eigenen Grundvermögens zu. Dieses Recht soll nach der neuen Vorlage der Ehefrau entzogen und nur durch den Ehemann ausgeübt werden, sodaß hiernach der Ehemann sowohl bezüglich des Gesamtgutes, als auch bezüglich des von der Frau eingebrachten Gutes stimmberechtigt wird. Der Ausschuß hat dagegen daran festgehalten, daß es sich bei der Abstimmung über die Feldbereinigung nicht um eine Verwaltungshandlung, sondern uni eine Verfügung über Grundvermögen handelt, wofür die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuchs in Betracht kommen. Nach dieser Auffassung des Ausschusses ist sonach die Frau berechtigt, bei dem Verfahren der Feldbereinigung über ihr eingebrachtes Gut selbstständig abzustimmen, ohne hierzu der Einwilligung ihres Mannes zu bedürfen. Aus diesem Grunde beantragt der Ausschuß, zu Art. 1,1 anstelle der Regierungsvorlage folgende Fassung: „Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Mann nicht der Zustimmung der Frau. Gehört ein Grundstück zum eingebrachten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Zustimmung des Mannes. Im übrigen beantragt der Ausschuß unveränderte Annahme der Vorlage.
Der Ausschußberichterstatter Abg. Leun gibt eine kurze Erläuterung zu den Beschlüssen des Ausschuffes und richtet dann die Anfrage an die Großh. Regierung, ob trotz der Bereinigung auch in Bad-Nauheim ein Grundbuch angelegt werden solle. Die Kosten für die Grundbuchanlage seien entschieden zu hoch.
Abg. Stöpler geht auf verschiedene Einzelheiten des Gesetzentwurfs ein und beantragt, daß Grundstücke, auf welchen sich Mineralquellen oder sonstige zu gewerblichen oder hauswirtschaftlichen Zwecken dienende Wasserquellen befinden, soweit sie für diese Zrvecke notwendig sind, nicht in die Feldbereinigung mit ein bezogen werden.
Abg. Bähr bringt gleichfalls verschiedene Mängel der bestehenden Gesetzgebung zur Sprache. Auch dem neuen Gesetz hafteten noch mancherlei Mängel an, die aber vielleicht
spater durch Abänderungsantrage beseitigt werden konnten. Bei den für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendigen Durchführung der Feldbereinigung seien besonders die Kosten zu hoch. Die Mitwirkung der Kulturinspektion halte er für überflüssig. Es seien in manchen Gemeinden der Wetterau Wasseranlagen gemacht worden, die eigentlich nur bei Hochwasser leistungsfähig seien. Es empfehle sich, den Geometern Kulturtechniker zur Seite zu stellen.
Abg. Br eite nbach (Bbdl.) regt an, die Kulturinspek- tionen nicht bei jeder Gelegenheit heranzuziehen, die, wie er aus eigener Erfahrung wisse, sehr kostspielig seien, unb auch häufig Mißerfolge in der Einrichtung von Wasserleitungen hatten, so auch in zwei Gemeinden seines Wahl- Cxeifed.
Abg. Braun (natlib.) beschäftigt sich gleichfalls mit mehreren Mängeln der Vorlage, wahrend
Ministerialpräsident B r a u ii diese Einwendungen widerlegt resp. richtig stellt. Tie Feldbereinigung sei in vielen Gemeinden nicht an den hohen Kosten gescheitert, und auch die Behauptung, daß die Kulturinspeltionen nicht richtig funktionierten, sei nicht erwiesen. Er glaube nicht, daß die Gemeinden bei Kulturveränderungen schlecht gefahren seien, wenn diese den Weg über Darmstadt nahmen. Den vielfachen Wünsck)en auf Erhaltung der Hecken und Raine werde unmöglich im ganzen Umfange entsprochen werden können, denn es sei zu bedenken, daß dieselben zwar dem Schutze der Singvögel dienten, aber auch den Schlupfwinkel für allerlei Feldräuber, Marder, Iltis, Wiesel, Mäuse usw. bildeten. Die Mitwirkung der Kulturinspektion bei der Feldbereinigung sei unentbehrlich.
Ministerialrat Best führt aus, daß der neue Gesetzentwurf gerade hauptsächlich mit bezwecke, die Kosten für die Feldbereinigung zu vermindern.
Abg. Korell legt dar, daß tatsächlich viele Feldbereinigungen infolge der zu hohen Kosten verhindert worden seien, so im Kreise Alsfeld und auch in Ortschaften des Kreises Friedberg.
Nach weiterer Debatte, an welcher die Abgg. Erk, Korell, Bähr, Hauck u. a. teilnahmen, schließt der Präsident die Generaldebatte und es tritt eine Pause ein.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung fand die Feier des 25 jähr. Al zeorduetevjubil'äums des Kammerpräsidenten Geheimrat Haas stall, dessen Platz im Hause inzwischen mit Blumen und einem Lobecrkranz geschmückt worden war.
Vizepräsident Köhler erinnerte daran, daß Abg.Haas am 8. Juni 1881 zum Abgeordneten gewählt wurde und daß er auch am 9. I-ebruar 1907 Präsident des Hauses sein wird. Bei Besprechung der Tätigkeit des Jubilars während dieser Zeit müsse er absehen von den Verdiensten, die er sich als Präsident des Hauses erworben, wie er mit unvergleichlichem Geschick die Ordnung im Hause und seiner Einrichtungen neu gestaltet und das Ansehen der Kammer gehoben und gepflegt habe. Er müsse auch absehen von des Jubilars entscheidende Bedeutung als Organisator auf dem Gebiete des deutschen Genossenschaftswesens, dessen Bild die Geschichte des hessischen und des deutschen Volkes besser zeichnen werde, als wir es vermögen. Wie gesagt, absehen muß ich von dem allen. So sehr das meiner Neigung widerspricht, muß ich mich beschränken auf das, was Haas als Abgeordneter deni Landtage, unserem Volke uns uns, allen seinen Kollegen jetzt noch ist und in den vergangenen 25 Jahren seiner so erfolgreichen Landtagstätigkeit gewesen ist. Auch hier habe er sich als organisatorisches Genie und als unerschöpfliche Arbeitskraft mit einer Betätigung eisernen Pflichtbewußt)eins gezeigt. Ganz hervorragend sei fein Wirken auf dem Gebiet der Land-
Aas Kühbacher Trachtenfest und „Die KüNenberger".
Gießen, 9. Juni 1906.
Butzbach, unser altertümliches Nachbarstädtchen, schickt sich an, eine lange Reche von Festtagen zu begehen. Und zwar Festtage ganz besonderer Art. Jedermann kennt Sänger- und Turnerfeste, Mai- und Eisfefte, kennt ^auf- feste und kennt das Totenfest. Man könnte sich auch das 3/iiichriqe Jubelfest eines Vereins zur Züchtung silbergrauer Vorstehhunde und das vierteljährige Stiftungsfest einet 'Gesellschaft zur Veredelung der Wasserrüben vorstellen. Doch derartige oder ähnliche Vereinsmeiereien sind ebenso vernünftig wie wenn etwa ein amerikanischer Billionär sich nur von dem berühmten Corned beef aus Ehieago nährte. Die Idee eines Trachtenfestes aber, das man bei uns überhaupt noch nicht, und sonst wohl bisher nur im Badischen gekannt Hal, ist originell und vernünftig.zugleich. Sie Lugt von Geschmack und, mehr noch, von historischem und obendrein pietätvollem Sinn. i>Nan will unsere heben Volksgenossen ui Stadt und Land blättern lassen un großen Musterbuche der Vergangenheit, dem auch unsere Kunst, mit allem ihren neuen Ideenreichtum, immer neue Anregungen entnimmt. Man will ihnen zeigen, wie viel malerischer, wie viel farbenfreudiger und zudem dauerhafter die Trachten dereinst waren, als es noch keine weltbezwingende „Mode gab. Und man will die heutigen hübschen Trachten unserer Landbewohnerinnen bewußt vorbildlich gegenuberstellen unferm leidigen Allerweltskostüm.
Wir leben seit Jahrzehnten, seit der immer unheimlicher sich entwickelnden Ausgestaltung des Verkehrs in einer Zeit gefährlicher, individualitätsfeindlicher Gleichmacherei, nicht allein in der Kleidung, sondern auch leider im Charakter, in der Persönlichkeit. Erst ein winziges Häuflein Einsichtsvoller bemüht sich dieser Gefahr nach prüften zu entrinnen. Vilich, alle Zeiten hatten ihre „Moden", in Literatur uni) Kunst, in der Wohnungsausstattung und in den Ver- kebrsformen, und ganz besonders in der Kleidung. Aber alle diese Moden und namentlich wieder die Kleidermoden ^umfaßten einst nicht, wie heute, nahezu die gesamteKulturwelt,
sondern nur sehr kleine Bezirke. Ja, wie die Mundarten von Dorf zu Dorf sich heute noch bei uns zu Laiide unterscheiden, sodaß z. B. ein Lehrer in Gießen an der Sprache seiner Schüler erEemit, ob sie aus Wieseck oder aus Heuchelheim stammen, so unterschieden sich einst auch allenthalben die Trachten. Heute dagegen hält nur noch ein kleiner Teil unserer weiblichen Landbevölkerung an der schönen volkstümlichen Gewandung fest im Gegensatz zu der pietätloseren männlichen Bevölkerung, die längst die alte ortsübliche Tracht vertauscht hat mit ter charakterlosen, lässigen und unschönen Tracht des „Kultur"-Städters, ob diese Stadt nun Butzbach heißt und in Oberhessen liegt oder den poesie- vollen Namen Aautepee hat unb am Fuße des lieblichen Popo- katepetl in Mexiko sich auöbreitet. Allmählich ertvacht wieder der Sinn für individuelle Wohnungseinrichtung, historisch und künstlerisch gründlich gebildete Architekten und Kunstgewerbler lassen es sich angelegen sein, für jede besondere Landschaft eine besondere Form von äußerer und innerer Hausausstattung zu komponieren, meist in getreuer Anlehnung an das von altersher Ueberkommene, was unsere Ahnen mit naivem Kunstgeschmack sich selber ersonnen hatten als passend für Heim und Heimat. So wären allenthalben in deutschen Landen veranstaltete Trachtenausstellungen sehr wohl geeignet, nach dem guten Spruche "i^sthalten am Alten mit Fleiß und Treue, daraus aber gestalten kunstfertig das Neue",
die Wiederkehr überall verschiedener ländlicher Volkstrachten zu fördern und wertvolles und wohl verwendbares Material zu liefern zu einer gründlichen allgemeinen deutschen Tr ach tenr e f orni. Die blinde Unteriverfung der Welt unter die Modestädte Paris, London und Wien ist heute durch nichts mehr gerechtfertigt. Nun ist es ja leider ausgeschlossen, daß jeder Ort, wie er heute noch seine besondere Mundart besitzt, auch seine eigene Tracht, in Anlehnung an die Volkstracht vergangener Zeiten, sich wieder schafft. Aber die geringste landschaftliche Reindividualifierung dec Tracht wäre schon ein Fortschritt auf dem Zickzackwege des Geschmacks. Man könnte


