Ausgabe 
4.12.1906 Drittes Blatt
 
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Schwurgericht.

Vorsätzliche Brandstiftung.

(th.) Gießen, 4. Dezember 1906.

Gestern vormittag begann^ im Saale bcr 2. Zivilkammer unter Dsrsitz deS Landgerichtsrat Schmidt die diesmalige Tagung des Schwurgerichts der Provinz Oberhessen. Von der Verhandlung im großen Schivurg.richtssaale mußte abgeseh.n tocrb.n, weil vor einigen Wochen einzelne Stuckverzierungen des Saales herab­gefallen sind, wodurch eine gründliche Reparatur nötig wurde, die noch nicht beendet ist.

Verhandelt wurde gestern gegen den wegen Brandstiftung in Mehreren Fällen vorbestraften am 14. Septeniber 1872 zu Gießen geborenen, verheirateten Former Karl Luh, zuletzt ohne festen Wohnsitz. Die Anklage, die Gerichtsassessor Dr. Ä e tz e l verttat, lautete auf v o r s ä tz l i ch e B r a n d ft i f t u n g und zwar handelte es sich um Inbrandsetzung landwirtschaftlicher Vorräte. Die Verteidigung führte Rechtsanwalt Dr. I u n g. 17 Zeugen waren zu vernehmen.

Der Tatbestand ist: Am 19. Oktober d. I. abends gegen i/3 7 Uhr brach in einem der Arbeiter-Kolonie Neu-Ul reich­st ein gehörenden Strohhausen, der sich in der Gemarkung Blom­berg, etwa 60 Meter von der Straße Dannenrod-Homberg be­fand, Feuer auS. Der Vorrat, der mit 400 Mark gegen Feuers- gefcchr versichert war, wurde ein Raub der Flammen. Der Ver­dacht, den Brand verursacht zu haben, richtete sich gegen den Angeklagten, der am Tage vor der Tat und unmittelbar vor AuSbruch des Brandes in der Nähe des Tatortes gesehen worden war. Anfänglich konnte man seiner nicht habhaft werden, bis er drei Wochen nach dem Brande in die Arbeiter-Kolonie ein­kehrte und verhaftet wurde.

Der Angeklagte leugnet mit aller Beharrlichkeit. Er will am 19. Oktober in aller Frühe Kirchhain verlassen haben, um nach Fulda zu wandern. ES sei auch richtig, daß er am selben Tage in den der Arbeiter-Kolonie benachbarten Ortschaften Lehr­bach, Appenrod usw. sich Herumgetrieben habe, in Neu-Ulrichstein will er nicht gewesen sein, ebenso die Sttaßo Dannenrod-Homberg nicht gegangen sein. Luh erklärt, er habe von dem Feuer nicht das Geringste wahrgenommen. In dxr Beweisaufnahme wird festgestellt, daß der AngeNgte gegen abend am 19. Oktober in einer Wirtschaft zu Appenrod einkehrte und dann boS Gast­haus um 6 Uhr verlassen hat. Hiernach war es ihm bequem möglich, die 25 bis 30 Minuten von Appenrod entfernten Tat­ort zu erreichen. Der Inspektor Rette von Neu-Ulrichstein erklärt, daß er den Angellagten genau kenne. Luh habe bereits dreimal Auftiahme in der Kolonie gesunden, doch war er kein angenehmer Zögling. Das letzte Mal war Luh im Sommer 1905 dort, er betrug sich unbotmäßig, ging aber int gegenseitigen Einverständ­nis fort. Da sein Fortgehen ordnungswidrig war, sollte er nicht wieder ausgenommen werden und wurde in die sogenannte schwarze Liste getan. Diese Liste wird _ allen anderen Arbeiter- Kolonien mitgeteilt, wer in der Liste steht, wird 5 Jahre lang nicht ausgenommen, wenn nicht die Anstalt, die die Ausnahme in die Liste veranlaßte, zustimmt. Der Zeuge bekundet, daß Luh von Biebersheim bei Wesel sich an ihn gewendet hat, um in der dortigen Kolonie Arbeit zu erhalten. Die Verwaltung hatte den Angeklagten vorläusig angenommen. Der Zeuge erklärt, er habe seine sofortige Entlassung veranlaßt. Inspektor Rette schildert, wie er am Abend des 19. Oktober um 6 Uhr herum auf dem Wege von Homberg nach Neu-Ulrichstein einen Mann gesehen habe, den er als den Luh erkannt haben will. Der Zeuge war kaum in der Kolonie angekommen, als er erfuhr, daß der Strohhaufen in Flammen stehe. Es kann dies um Vs7 Uhr abends gewesen sein. Inspektor Rette versichert, es habe keiner der Leute an jenem Tage an dem Stroh zu arbeiten yehabt, in einiger Entfernung habe man trainiert, aber es fei ganz ausgeschlossen, daß von iturt lentonb etwas uiworsichtigerweife das Feuer verschuldet haben könne. Elisabethe Seim von Dannenrod, ein altes Mütterchen, kam am Tage des Brandes abends von Homberg, das sie um 6 Uhr verlassen hatte. Sie ging nach Dannenrod. Als sie den Strohhausen passierte, hat die Zeugin einen Brand nicht wahrgenommem Als sie vorbei

war, begegnete ihr jemand, den sie für einen Stromer gehalten. Tie Zeugin ist der Ansicht, es sei der Angeklagte Luh gewesen, bestimmt kann sie eS ja nicht sagen, sie glaubt aber, er war es. Kurz nach der Begegnung sei der Brand aufgeflammt. Land­wirt Wießner von Dannenrod hat am 19. Okwber abends bis nach Va7 Uhr in der Nähe des Tatortes, aus dem Acker zu tun gehabt, er hat den Angeklagten nicht gesehen, wohl aber wahrgenommen, daß an dem Sttohhaufen ein Licht aufslammte, wie wenn jemand eine Pfeife anzündet, dies habe sich zweimal wiederholt und daraus hatte der Sttohhaufen in Flammen ge­standen. Der Zeuge hat einen Täter an der Brandstelle nicht gesehen, auch nicht sehen können, wenn, dieser entgegengesetzt über die Felder hinweg das Weite gesucht hat. Durch die Vernehmung einer Reihe von Zeugen wird dargetan, daß der Feuerschein am Tage des Brandes weithin in Lehrbach, Erben­hausen, Homberg usw. gesehen worden ist. Nachtwächter Streit­berger von Neu-Ulrichstein bekundet, daß er etwa drei Wochen nach dem Brande an der Sttaße Dannenrod-Homberg beschäftigt gewesen fei, da sei der Angeklagte des Weges gekommen, habe ihm die Zeit geboten und gefragt, was es denn Neues gebe. Streitberger hat den Angeklagten nur dem Sehen nach gekannt und gewußt, daß dieser schon Zögling in der Kolonie gewesen war. Der Zeuge schildert, wie er dem Ankommenden mitgeteilt hat, daß es gebrannt habe, worauf dieser sofort nach der Gegend hingeblickt hat, wo der niedergeorannte Strohhausen gestanden hat. Als er nun gesagt habe, daß der Verdacht auf einen gewissen Luh ruhe, hat er die Antwort erhalten:Der Luh bin ich ja, ich habe daS Feuer nicht angelegt." Polizeü- Kvmmissar Weiß-Friedberg berichtet, wie Anfang der 90er Jahre in Gießen fortgesetzt Brände vorkamen, bei denen es sich stets um Brandstiftung handelte. Es waren meist Garten- Hütten, Sttohhaufen usw., die in Brand gesetzt wurden. Unter andern brach auch in der Heyligenstaedtschen Fabrik in einem Raum, wo Modelle lagen, nachts Feuer aus. Der Täter mußte durch eine Oefsnung des Fensters in den Raum von außen eingestiegen sein. Man hielt jedoch die Oefsnung für zu klein, um einen Menschen hindurch zu lassen. Da erbot sich Luh, der bei Heyligenstaedt damals arbeitete, den Versuch zu machen, durch daS kleine Fenster zum Tatorte zu gelangen, und brachte dies auch mit erstaunlicher Geschicklichkeit fertig. Durch spätere Ermittelungen lenkte sich der Verdacht, den Brand angelegt zu haben, auf Luh. Die Untersuchung förderte dann ein er­drückendes Beweismaterial für die Schuld Luh's zutage, unter dessen Wucht ec geständig ivucbe. Die den Geschworenen vor- geiegte Schuldfrage lautete auf vorsätzliche Brandstiftung, begangen an landwirtschaftlichen Vorräten. Der Vertreter der Anklage, Dr. Hetzel, fühtte die Momente vor, die dafür sprechen, daß nur der Angeklagte die Brandstiftung begangen haben kann. Es sei zwar nur ein Jndizienbelveis, der für seine Schuld geführt sei, aber der Beweis sei in allen Punkten schlüssig. Der Angeklagte, ein Stromer, der kein Obdach findet, weil man ihn in den Kvlonien nicht aufnimmt, mag gewissermaßen aus Haß gegen die Menschen das Verbrechen verübt haben. Der Ankläger beantragt, die Schuldftage zu bejahen.

Ter Verteidiger Dr. Jung erklärt, es sei gar nicht ein» zusehen, ob im vorliegenden Falle der Brand absichttich an- gelegt sei. Sieht man einmal von der Person des Angeklagten at§ Täter ab, so ist die Mözftchke.t gar nicht von d.r Hand zu weisen, daß der Brand durch Fahrlässigkeit entstanden )eat kann. Die vorgeführten Beweise reichen nicht hin, um den An­geklagten der Tat zu überführen. Es war dunkel und niemand von den Zeugen hat den Angeklagten direkt am Tatort gesehen. Gewiß ist Luh dringend mrdächt.g, die T.t v.r.bt zu haben, aber dieser Verdacht ist dura) die Verhandlung nicht heran oe- stärkt, daß Verurteilung eintreten kann. Es ist nicht ausgeschlossen, daß eilt anderer Mensch alS der Angeklagte, den Brand verursacht hat, es besteht die Möglichkeit, daß jemand beim Anzünden einer Zigarre oder Pfeife fahrlässig den Brand verschuldet hat. Die vvrgeführte Kette der Indizien sei ganz und gar nicht schlüssig. Der Verteidiger geht aus diese Beweise des Näheren ein und sucht sie einzeln zu entkräften. Bei den vielen Zweifeln, die ftch den Geschworenen bei Prüfung der Sachlage ausdrängen müßen.

könnten diese gar nicht anders, tote auf Nichtschuldia erkennen.

Nach 20 Minuten währender Beratung wird der Wahrspruch der Geschworenen verkündet, der auf Bejahung der Schuld­frage lautet. Der Gerichtshof verkündet das Urteil dahin, daß der Angeklagte mit 3 Jahren Zuchthaus und fünfjährigem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu bestrafen sei. Von den Stellung des Angeklagten unter Polizeiaufsicht, wie der Ver­treter der Anklage beanttagt hatte, glaubte der Gerichtshof ab­sehen zu sollen. Befragt, 00 er die Rechtskraft des Urteils an­erkennen will, erklärt Luh, er müsse sich dies erst überlegen.

VermischLss.

* Ehescheidung in einem russischen Fürsten­hause. Wie wir schon kurz meldeten, ist die Herzogin von Leuchtenberg durch einen Ukas des Zaren von ihrem Gatten geschieden worden und wird sich schon in wenigen Tagen nut dem G r 0 ß f ü r st e n Nikolaus Nik 0 lajewitsch wieder vermählen. Diese Nachricht erregt insofern eine Ueberraschung, als sich bis in die letzte Zeit daS Gerücht glaubhaft erhielt, der Großfürst Nikolaus werde zu einer Ehe mit der Witwe des Großfürsten SergiuS, der Großfürstin Elisabeth, der Schwester der Zarin und des Großherzogs von Hessen, schreiten. Großfürst Nikolaus ist von stattlicher Gestalt und äußerlich seinem Vater ähnlich, dem Großfürsten OlifolauS dem Netteren, der ein jüngerer Bruder des Kaisers Alexander II. war und im Kriege gegen die Türkei den Ober­befehl führte. Die Herzogin von Leiichtenberg ist eine der Töchter des Fürsten von Montenegro, die es ihrer auffallenden Schönheit verdanken, daß sie, soweit sie verheiratet sind, alle glänzende Partien gemacht haben, obwohl ihre Familie erst seit ganz kurzem als den regierenden Häusern Europas eben­bürtig angesehen wird. Die Herzogin Stana (Anastasia) Nikolajewna ist die dritte Tochter deS montenegrinischen Herrschers; von ihren Schwestern war die älteste mit dem jetzigen König Peter von Serbien verheiratet und starb früh, eine andere ist bekanntlich die Königin Elena von Italien, eine dritte an den Prinzen Franz Josef von Battenberg ver­mählt und eine vierte, ältere, die Gattin des Großfürsten Peter von Rußland, eines Bruders des Großfürsten Nikolaus, sodaß die Herzogin durch ihre Heirat mit ihm, die Schwägerin ihrer Schwester wird. Die Herzogin stehl im 40. Lebens­jahre und ist noch immer eine sehr schöne Frau. Den Herzog Georg von Leuchtenberg heiratete sie 1889 als seine zweite Gemahlin, und sie hat ihm zwei Kinder geschenkt, einen sechzehnjährigen Sohn und eine vierzehnjährige Tochter.

Bergefferr.Sie nicht, daß Weihnachten beoorsteht und daß als bestes Weihnachtsgeschenk sich eine Caw-ftüüieber erweist, welche von Mk. 12.50 aistwärts, der Größe der Goldfeder entsprechend, käuflich ift Es gibt nlchls Brauchbareres, weil jedermann täglich sich einer Feder bedienen mutz. Es gibt auch nichts Dauerhafteres, weil sie lebenslänglich oorhält. Es gibt überhaupt nichts, dessen sich der Beschenkte angenehmer erinnert, als der Gabe einer Caw's- Füllieder. Nachahmungen sind zahlreich, aber jeder Händler von gutem Riste wird Ihnen eine Caw verknusen, wenn Sie Caw ver­langen. Mau beachte beim Kaufen, daß der Halter den Namen Caw trägt. Bezug durch Papiergeschäfte. Jllustr. Katalog gratis. Schwau-BleMist-Fabrik, N ü r n b e r g. las toju

Ich hat einen Kameraden HÄ,"

überall hab ich sie bet mir die Myrrholin-Seise. ld°/

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