Nr. 285
156. Jahrgang
Dienstag, 4. Dezember 1906
Erscheint täglich mit Ausnahme beS Sonntags.
Die „Gießener FamilienblStter" werden dem „Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der „hesstsche Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Gichener Anzeiger
Rotationsdruck und Verlag der Brüh loschen Unwersitälsdruckerei. R. Lange, Dieven.
Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr.7.
Tel. Nr. 51. Lelegr.-Adr.: Anzeiger Dießen.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Parlamentarische Verhandlungen,
diachöruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
132. Sitzung vom 3. Dezember. 1 Uhr.
Am Bundesratstisch: Frhr. von Stengel, Dern- burg, von Tschirschkh u. a. r r
Tas Andenken des ?lbg. Breuer (3tr.) wird durch Erheben von den Sitzen geehrt. _ .. .
Die erste Beratung der NachtragSetatZ kür Sud- w e st a f r i k a wird fortgesetzt.
Kolonialdirektor Dernburg:
Ich habe folgende
Erklärung
akzugeben: Der Abg. Bebel hat in der Sitzung vom Sannabend urucr Berufung auf eine angebliche Acutzerung des verstoßenen Staatssekretärs Freiherrn v. Nichthofen behauptet, dag der Wirkt. Geh. Legationsrat Hellwig wegen der Feindschaft, die er sich als Staatsanwalt im Disziplinarverfahren gegen Dr Peteß zugezogen habe, aus dem Reichsdienst hätte scheiden müssen. Ich stelle fest, daß die Pensionierung des Wirkl. Geb. Legationsrat Hellwig mit dem Falle Peters in keinerlei Zusammenhang steht. (Hört, hort! rechts, Zuruf bei den Soz.: Nicht wahr! — Fortdauernde Unruhe, eie ist lediglich deshalb erfolgt, weil Herr Hellwig selbst sich den stci- gcndcn Anforderungen seines Amtes nicht mehr vollständig ge^ wachsen fühlte, und deshalb umsomehr, weil neben dem schon damals als notwendig erkannten Wechsel im System auch ein Personenwechsel in der wichtigen Dirigentenstelle der Kolonialabteilung angemessen erschien. Es ist hiernach nicht glaubhaft, daß der verstorbene Staatssekretär Freiherr v. Richthofen, entgegen dem wirklichen Sachverhalt, die Pensionierung des Wirkl. Geh. Legationsrats Hellwig mit einer Gegnerschaft der parlamentarischen Freunde des Dr. Peters begründet haben sollte. Der Herr Abg. Ablaß hat in der letzten Sitzung des Reichstags erklärt, daß dasjenige, was der Herr Reichskanzler über den
Fall Pocplau t
neulich mitgeteilt hätte, in tvesentlichen Punkten unrichtig sei. Er hat den Beweis zu führen versucht, daß gegen Pocplau lediglich deshalb vorgcgangen sei, weil er andere Beamte denunziert und Aktenmaterial an Reichstagsabgeordnete ausgeliefert hatte. Mit Bezug auf diese Ausführungen habe ich folgende Erklärung abzugeben, welche sich in tatsächlicher Beziehung, da die betreffenden Akten sich zurzeit bei dem Landgericht I in Berlin befinden, auf einen früher gefertigten Auszug aus den Personalakten PoepIauS stützt. Es ist unrichtig, daß gegen Poeplau lediglich (Rufe link--: Lediglich II) aus den von dem Herrn Abg. Ablaß angeführten Gründen vorgegangcn sei. Poeplau hatte sich schon vor dem Jahre 1903 eine Reihe von Dienstverfehlungen zuschulden kommen, laßen und war dreimal mit erheblichen disziplinarischen Geldstrafen — von 150 Mk., 100 Mk. und 220 Mk. — bestraft worden. sRufe rechts: Hört! hörtl, Rufe links: Warum?) Da das Verhalten des Poeplau zu Zweifeln an seiner Zurechnungsfähigkeit Veranlassung gab, wurde ungeachtet seiner schweren dienstlichen Verfehlungen von der Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens abgesehen und im Februar 1903 auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens das Zwangspensionierungsverfahren gegen Poeplau eingeleitet. (Ruf links: Sehr bequem !) Da andere Sachverständige dem amtsärztlichen Gutachten nicht beitraten, führte dieses Verfahren nickt zur Pensionierung. Es ist hiernach keineswegs scharf gegen Poevlau vorgegangen worden, sondern im Gegenteil ist ihm eine äußerst milde Behandlung zuteil geworden, indem bei den bezüglich seines Geisteszustandes bestehenden Zweifeln nickt zum Diszivlinarverfahren, sondern zum Zwangspensionierungsverfahren geschritten wurde, bei dessen Durchführung Poeplau eine Pension erhalten würde. Erst als dieses Verfahren nickt zum Ziel geführt hatte, und Poeplau dann in gröblichster Verletzung der ihm obliegenden Amtspflichten amtliche Schriftstücke zur Kenntnis dritter Personen brachte, blieb nichts anderes übrig, als gegen ibn das förmliche Disziplinarverfahren einzuleiten. Wie das Erkenntnis des Diszivlinarhofes mrssprickt, hat sich Poeplau „als ein Mann gezeigt, der feder Belehrung unzugänglich ist und dem es nicht bloß an SelLstbeherrscknng und Takt fehlt, sondern der auck. was von ausschlaagebender Bedeutung ist. kein Pflicktge- ftibl besitzt". Was oie Klane Poeplaus über Nichtbeantwortung seiner an d-n Herrn Reichskanzler gerichteten Eingaben betrifft, so bat ein Beamter, welckcr seiner vorgesetzten Dienstbehörde Anzeigen über nack seiner Ansicht vorhandene Mißstände oder über Verfehlungen anderer Beamten erstattet, also über Angelegenheiten, welcke ihn persönlich nickt betreffen, grundsätzlich keinen Anspruch auf Bescheid und es gibt gegen das Ausbleiben eines solchen Bescheides keinen Jnstanzenzug. (Fortgesetzte Unruhe und Unter- breckunaen links) Geaen die Verfüaung eines Stellvertreters des Herrn Reickskan-lers besteht kein Reckt aus persönliche Nackvrüfung und Bescheidung durch den Herrn Reickskanzler selbst. Der Herr Staattzs-k'-^tär des Auswärtiaen Amtes war für Poevlau die oberste Behörde, gegen deren Entscheidung ihm keinerlei Beschwerderecht zustand. Der Herr Reichskanzler ist zwar in der Lage, feder- ?ei+ eine DiSttplinarsache an sich zu ziehen, kann fedoch aus tatsächlichen Gründen unmöglich in jedem einzelnen Falle versönlich in dft Verfügung der zustandiaen Ressorts eingreifen. Im Falle des Poeplmi lag dazu umsoweniger eine Veranlassung vor, als die Ausümen dieses mehrfach disziplinarisch vorbestraften Beamten, an dessen Zurechnungsfähigkeit zudem erheblicke Zweitel bestanden (Lacken links), wie bereits in der Rede des Herrn Reichskanzlers vom 28. November d. I. ausgeführt ist. nickt von vornherein An- snruck auf Beacktuua ober aar auf volle Gla"hwürdiakeit hatten sZuruf bei b”n Sozialdemokraten) — Seien Sie dock so hoflick imd la^n S'- mich redenI — Danack ist die Behauptung des Herrn Aba. Ablaß, daß der Herr Reichskanzler eine in wesentlichen Pakten unrichtige Darst-'lluna des Falle? Voeplau gegeben habe, vollkommen widerlegt. (Beifall rechts, große Unruhe und Widerspruch links.)
Präsident Graf Ballestremt
Ts reißt wirklich die schlechte Gewohnheit hier ein, ein Mit- öPeb des Bundesrats, welches auf Beschwerden, die in früheren Sitzungen vorgebracht sind, offiziell Antwort gibt, mit Lärm zu un-erbrecken und ibm seine Antwort beinahe unmöglich zu macken. (Sehr richttg!) Ick bitte, das zu unterlassen. (Lebh. Beifall.)
Abg. Rocren (Ztt.):
Ob in dem Fall Peters der Abg. Bebel ober der Abg. Arendt recht bat, mag jeder selbst entscheiden. Uebrigens wird ja Herr Bebel Wohl selbst das nötige auf die Erkläruny des Kolonialdirek- tors erwidern. Heber den Fall Poeplau bin ich nicht informiert, tröhrend Herr Kollege Ablaß das Mtenmaterial hat. Namens meiner Fraktion möchte ich auf die Besettigung verschiedener Mißstände in der Kolonialwirtschaft aufmerksam machen. Zunächst
möchte ich, selbst auf die Gefahr hin, daß es mir so geht, wie dem Abg. Erzberger, daß man bei mir Haussuchungen hält und mein Putt hier durchstöbert, mirtciLcn, daß der vorn Abg. Ablaß erwähnte Erlaß an Herrn Wistuba gar nicht vom Kolonialdirektor verfaßt ist, sondern von einem Mitgliede der ominösen Unter» suchungskvmmission (hört, hört!) und zluar, wie der ganze Ton zeigt, von dem Staatsanwalt. Ick nahm mich des Wistuba an, weil ich es durchschaute, daß ein wirkliches Komplott der belasteten Beamten gegen ihn bestand; und ich habe dem Geheimrai von KoenP in Gegenwart des Kolonialdirektors geradezu gesagt, daß ich ihn für alle Vergehen und Verbrechen der belasteten Beamten verantwortlich mache, weil er ttotz der Kenntnis von diesen Verfehlungen die betreffenden Beamten in Amt und Stellung lasse. Ich werde jetzt den Gang der Untersuchung gegen Wistuba abwarten, aber alles daransetzen, daß dem Manne kein Unrecht, geschieht. (Beifall im Zentrum.) Der Prozentsatz der Bestrafungen von Beamten in den Kolonien ist so gering,'daß, wenn diese Strafen mit den Verfehlungen sich bedien, die Kolonialbeamten die wahren Engel sein müßten. (Sehr richtig!) Aber alles spricht dafür, daß eben die Verfehlungen nicht immer gesühnt werden und nicht so gesühnt werden, wie es nötig wäre. Ich werde jetzt manche dieser Dinge hier vorbringen und bemerke im voraus, um jeden Verdacht des Klatsches, der Indiskretion und Sensation vorzubeugen, daß ich für alles das ausgiebigste urkundliche Material habe, und daß dies auch alles längst der Kolonialverwaltung bekannt ist. (Hört! hört!)
Der Kolonialdirektor hat in Hebereinstimmung mit dem Reichskanzler erklärt, dqß unnachsichtlich gegen d e Verfehlungen ber Beamten vorgegangen werde. Ja gewiß, gegen die Bureau- bcamten, die auf die Mißstände avsmerstam gemacht Haben, ist man allerdings seit Monaten mit Hast und Eifer vorgegangen, Untersuchungsrichter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Detektivs sind an der Arbeit. Selbst bei Abgeordneten werden Haussuchungen und Durchsuchungen vorgenommen, von denen es mehr als zwe fel- haft ist, ob sie sich mit dem Prinzip der Immunität vereinbaren lassen. Ein Untersuchungsrichter ist mit einer Eskorte von Polizisten in den Reichstag eingedrungen und hat das Pult des Kollegen Erzbergcc durchstöbert.
Präsident Graf Ballcstrem:
Nach meinen Informationen ist das nicht richtig. Der Untersuchungsrichter ist hier nicht eingedrungen, sondern als Gast des Kollegen Erzbergcr hier erschienen. (Große Heiterkeit.)
Abg. Rocren (fortfahrcnd):
Wenn er als Gast des Kollegen Erzbergcr hier erschienen ist, dann kann er nur froh fein, daß unser verehrrcr Herr Präsident nicht hier war. (Große Heiterkeit.) Wäre der Herr Präsident dagewesen, dann glaube ich, wäre dem strebsamen jungen Mann die Lust vergangen, zum zweiten Male hier zu erscheinen. (Erneute Heiterkeit und Zustimmung.) Ich meine, die Kolonialverwaltung hätte mehr im Interesse der Kolonien gehandelt, wenn sie ihren Eifer nicht gegenüber den armen Bureaubeamten, welche die Mißstände aufdeckten, sondern gegenüber den Urhebern der Mißstände selbst gezeigt hätte. Wenn auch wirklich von den Angaben der Bureaubeamten dieses oder jenes nicht ganz zutreffend gewesen sein mochte, so war die Aufklärung des einen Falles Putttamer doch hundertfach wichtiger als die Rektifizierung irgend eines dieser Beamten. (Lcbch. Zustimmung.)
Der Hauptgrund für die Mißwirtschaft in unseren Kolonien beruht darauf, daß die Kolonialverwaltung die Besetzung der dortigen Beamtenstellen als gute Gelegenheit angesehen hat, zweifelhafte Elemente, Elemente von keineswegs einwandfreier Vergangenheit, nach den Kolonien zu schicken. Diese Leute waren sich nicht der Tatsache bewußt, daß das Deutsche Reich staatsrechtlich und völkerrechtlich in den Kolonien nicht die Stellung eines Herrn und Herrsck)ers, sondern eines Schutz- und Schirmvogtes hat, und daß sie die Aufgabe hätten, die Bevölkerung dort allmählich zur Kultur zu bringen. Statt dessen fühlten sie sich selbst als Gewalthaber und behandelten die Einheimischen nicht als Menschen, sondern als Objekte ihrer oft sehr rohen und niedrigen Passionen. (Lebh. Zustimmung links.)
Nach den Schilderungen, die ich erhalten habe, ist die Vollziehung der Prügelsttafe, wie sie in den Kolonien geübt wird, eine wahre Folterprozedur. Der Eingeborene wird, vollständig entkleidet, über einen Bock geschnallt, an Händen und Füßen gefesselt, und dann hat der stärkste unter den schwarzen Soldaten mit einem drei Finger dicken, geflochtenen Strick oder mit einem gleich dicken Stock mit voller Kraft mit beiden Händen zuzuschlagetz, und zwar mit solcher Wucht, daß jeder einzelne Hieb in der Luft pfeifen muß. (Pfui! bei den Soz.) Es ist vorgekommen, daß, wenn der Hieb nicht pfiff, er wiederholt werden mußte, oder daß chn der Prügelnde zur Strafe selbst bekam. (Lebhafte Eni- rüstungSrufe bei den Soz.) Es ist nicht selten, daß ein so Geprügelter lebenslangem Siechtum verfällt (hört, hört!) und bisweilen stirbt er auch bald nach der Prozedur. (Hört, hört!) Die Regel ist, daß er auf Monate und selbst auf Jahre so nervös wird, daß er später bei der leisesten Berührung mit einem lauten Schrei aufschreckt. Tas ist doch eine grausame Strafe. (Rufe der Soz.: Viehisch, bestialisch.) Dabei wird diese Strafe nicht etwa durch gerichtliches Urteil für grobe Verbrechen verhängt, sondern auf einfache Anordnung irgend eines Subalternbeamten. (Hört, hört!) Derselben Person kann jeder beliebige Assistent an zwei aufeinanderfolgenden Tagen je 25 Hiebe verabfolgen lassen, und zwar für die leichteste Uebertretung, auf einseitige Beschwerde hin, ohne daß der Angeschuldigte auch nur gehört wird. (Rufe von den Soz.: Unglaublich, empörend!) Es ist sogar der Koch manchmal geprügelt worden, wenn er das Essen nickt pünktlich fertig hatte oder wenn es nicht nach dem Geschmack des Stationsvorstehers war. Ich will nicht streiten, ob die Prügelsttafe überhaupt in den Kolonien notwendig ist, ich glaube es nicht, jedenfalls steht aber fest, daß sie in den französischen und englischen Kolonien nur für allerschwerste Verbrechen und nur nach Urteil und Recht verhängt wird. (Ruf von den Soz.: Bei uns richtet man sich natürlich nach Rußland.) Einerlei, ob schwere oder leichte Vergehen vorliegen, der Eingeborene wird in Ketten gelegt, und die Ketten werden ihm nicht einmal nachts abgenommen. Aus eine bloße Anschuldigung hin verhängt der Stationsassistent obne jede Verhandlung 6 Monate Gefängnis. (Hört! hörtl) Geschlagen werden die Leute, daß die Fetzen am Körper hängen. In einem Fall wandten sich die Leute an den Missionar, der sich an den Gouverneur wandte. Doch der stellvertretende Bezirksrichter Assessor Tietz ordnete die Einstellung des Verfahrens an; die Besttaiung sei zu Recht erfolgt, die Rutenhiebe hätten nach einer allgemeinen Verordnung mit Stäbchen stattgefunden. Ich habe solch ein „Stäbchen" hier mitgebracht. (Redner zieht einen 2—3 Gentimeter dicken handfesten Stock aus einer Papierhülse und zeigt ihn den Anwesenden, lebhafte Unruhe und Entrüstungsrufe bei den Soz.) Wenn ein solches Instrument als „Stäbchen" bezeichnet wird, so kann man sich ungefähr denken, wie ein „Stock" dort aussehen muß. (UnerhörtI Pfui! Pfui! bei den Soz.) Und mit solchen
Knüppeln werden die Leute auf den bloßen Körper geschlagen. Sie werden blutig gerissen, nach 8 Jahren sind noch handbreite Narben zu erblicken I (Pfui! bei den Soz.)
Und nun kommt die unerhörte Untierfrorenbeit: Gegen den Missionar, der jenen Fall zur Anzeige bradjre, wurde Strafantrag gestellt. (Hört, hört!) Durch ganz besonders scheußliche Grausamkeiten zeichnete sich der Bezirksamtmann Rottberg aus; _ er hat z B. einen Träger, der ohnmächtig unter seiner Last zusammen« brach, mit einem Knüppel bearbeitet, mit dem man nach der Aussage des Aeltesten von Lome einen Ochsen hätte totschlagen können. (Hört, hört! Abg. Hoffmann-Berlin ruft: Bestie!) Redner führt noch eine Reihe weiterer Fälle an. Da all die Beamten zunächst im Amte belassen werden, so beeinflussen sie die Eingeborenen natürlich inzwischen so, daß sie eingeschüchtert nack« her vor Gericht anders aussagen, als sie nach dem ersten Eindruck aus freien Stücken auSgesagt. Ter Bezirksleiter Schmidt z. B. ließ die Zeugen antreten und sagte ihnen: „Ihr seid falsche Zeugen, ihr müßt vor Gericht anders aussagen!" Und als die Leute sagten: „Ja, das können wir nicht, es ist doch die Wahrheit", da ließ er sie für 14 Tage einsperren. (Hört, hört!) Freilich, der Bezirksrichter Nottberg setzte noch auseinander: „Die Richter in den Kolonien sind auch in ihrer richterlichen Tätigkeit an die Intentionen des vorgestzten Gouverneurs gebunden!" (Hort, hört, hört!) Und diese Ansicht soll im Auswärtigen Amt geteilt werden! In meinem ganzen Leben habe ich nicht anders gewußt, als daß Richter an die Intentionen niemandes gebunden sind! (Sehr richtig! Ruf bei den Soz.: „Kriegsgericht in Metz!" Unruhe.) Ein anderer Fall: Tie Mädcken einer Ortschaft werden zum Tanz befohlen, für jedes nickierscheinende Mädchen hat die Mutter 20 Mark Straft zu zahlen! (Hört, hört!) Ter Bezirksamtmann Schmidt hatte eine schwarze Konkubine, eine „Königin", die auch die Aufgabe hatte, ihm neue Weiber zuzuführen. Er übertrug ihr auch die Gerichtsbarkeit in erster Instanz und das Recht, für diese Kuvpelei-Gericklsbarkeiss Gerichtsgebühren bis zur Höhe, von 15 Mark einzuziehen! (Hört, hörtl) Als Insignien der königlichen Würde verlieh er ihr einen Degen, den sie tragen mußte. Und dieser Beamte, dessen Taten die Kolonialverwaltung schon vor Jahren kannte (hört, hört!), ist wieder dorthin gesandt und befindet sich nock heute im Amt! (Hört, hört!) Derselbe Schmidt hatte auch stets 5 kleine Mädchen unter 14 Jahren bei sich, angeblich, um sich „an ihrem harmlosen Spiel zu erfreuen"; nach Aussage eines Eingeborenen aber nahm er immer abwechselnd ein Mädchen nach dem andern zu sich ins Bett! (Hört, hört!) Als Missionare sich der Sachen annahmen, rückte er eines schönen Tages, morgens um 4 Uhr, als es stockfinster war, mit 19 Mann schwarzen Soldaten an, besetzte — nicht etwa das Stationsgebäude, sondern die Mission; sie zerren die Patres aus den Betten, durchstöbern das ganze Haus, den Sattamentenschrank, die Kapelle, den Altar, beschlagnahmen alle Papiere, auch Testamente usw., schleppen bann die Patres ns Gefängnis und behalten sie 21 Tage dort. (Lebh. Ausrufe der Entrüstung.) Die Briefsperre wird über sie verhängt; als sie sich telegraphisch beim Gouverneur beschweren, wird ihr Telegramm nicht befördert. Nach 21 Tagen erfahren sie, daß sie wegen „Fluchtverdachts" verhaftet seien. (Heiterkeit und Entrüstung bei den Soz.) Die Aussagen der schwarzen Zeugen suchte der p. Schmidt später dadurch zu entkräften, daß er sie „als der Hypnose zugänglich" bezeichnete. (Heiterkeit.) Ob ihnen die Narben auch anhhpnottsiert seien, darüber ließ er sich nicht aus. (Sehr gut!) Vor der Verhandlung wurden alle Zeugen von Schmidt und seinem Jnttmus Kersting, der sich dort besuchsweise aufhielt, vorgeladen und „vernommen". (Hört, hört!)
Das ist ein kleines Bild von den Zuständen in unserer „Musterkolonie" Togo! All das ist seit Jahren der Kolonialverwaltung bekannt, ohne daß etwas geschehen ist (hört! hört! links und im Zentrum), und alle Beamten, die diese Verbrechen begangen haben, mit Ausnahme e-nes einzigen, der abberufen ist, sind heute noch in Amt und Würden. (Erneutes lebhaftes Hörtl hört! links und im Zentrum.) Da ist man doch verpflichtet, sich vor seinem Gewissen zu fragen, ob man für die Kolon.en überhaupr nock einen Pfennig bewilligen kann. (Stürmische Zustimmung links und im Zentrum.) Bei solchem System können die Kolonien nicht gesunden, und man sollte Bedenken tragen, noch irgend einen Heller Hitz zu werfen für die Entwicklung, die die Kolonien unter solchen Verhältnissen notwendig nehmen müssen. lSehr wahr! links und im Zentr.) Die Missionare erfüllen nur ihre Pflicht, wenn sie auf Mißstände aufmerksam machen. Die Klagen werden ja nickst nur von katholischen, sondern auch von evangelischen Missionen erhoben. Um allen Mißdeutungen von vornherein vorzubeugen, w'll ich erklären, daß ich mein Material weder von den Missionen habe noch von einem Beamten der Kolonialverwaltung, sondern lediglich aus den Men eines Rechtsanwalts, der, sich in Togo längere Zeit aufgehalten hat. Ich bin auck von keiner Seite dazu veranlaßt worden, die Sache hier zur Sprache zu bringen, sondern ich habe es lediglich als Abgeordneter für meine Pflicht gehalten, diese Mitteilungen zu macken, damit solchen kulturwidrigen Zuständen endlich ein Ende gemacht wird. Und da ist es nach meiner Ueberzeuguna das beste Mittel, daß den Beamten zum Bewußtsein gebracht wird, daß ihre Tätigkeit auch hier im Reichstag einer strengen Kontrolle unterzogen wird. (Lebh. Beifall links und im Zentrum.)
Präsident Graf Ballcstrem:
Ehe ich das Wort weiter erteile, muß ich gurüeffommert auf die Bemerkung des Vorredners, daß während der Sommerpause eine _
Haussuchung im ReichSlagsgebauoe fiattgefunben habe. Ich wollte Ihnen das, was ich Ihnen seht mittcile, erst mitteilen, wenn die Debatten über die Immunität der Abgeordneten stattfinden, ich kann aber nicht 24 Stunden ins Land gehen lassen, ohne diese Behauptung als unrichtig zu kennzeichnen.
Am 1. Juli schickte mir der Direktor beim Reichstag, Geh. Rechnungsrat Junghann, folgenden Brief:
Gestern nachmittag 4¥j Uhr suchte mich der Ches der Berliner politischen Polizei, Volizeirat Dr. Hennigcr, in meiner Privatwohnung auf und erklärte: Ter Abg. Erzberger sei als Zeuge vor dem Untersuchungsrichter vernommen. Dieser habe ihm mitgeteilt, daß er beabsichtige, im Reichstagsgebäude, und zwar in den dem Abg Erzberger zur Verfügung stehenden Behältern eine Durchsuchung vorzunehmen. (Hört! Hört!) Er, Dr. Henniger, habe bereits nack dem Reichstagsgebäude telephoniert und sei von dem im Bureau anwesenden Assistenten Klose an mich gewiesen worden (also an den Direktor). Sein Erscheinen habe nur den Zweck, mich von dem Bevorstehenden in Kenntnis zu sehen. Er sei an der Sache selbst unbeteiligt, weil er nickt Beamter der Staatsanwaltschaft sei. Ick erwiderte darauf, daß ich mich sofort nach dem Reichstagsgebäude begeben würde, äußerte meine Bedenken wegen des Verfahrens und behielt mir vor, den Untersuchungsrichter, der, wie mir Dr. Henniger mitteilte, die Durchsuchung selbst vornehmen wollte und sich von ihm einige Polizeibeamte erbeten hatte, persönlich


