Nr. 5
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Nedakrwn, Expedition u.Druckerei: SchuMr.f.
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Zweites Blatt. 155. Jahrgang Frerragv. Januar IVV5
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sietzen.
F'arlamcntarischcs aus Ki-ssen.
Soeben sind, nach her „Darrnst. Zig.", der zweiten Kammer der Stände die im Ministerium des Innern ausgearbeiteten Entwürfe der revidierten Verwaltungsgesetze, und zwar: 1. Gesetz entwirrst die Ver- waltungspslege betressend, 2. Gcsetzentwurs, die Kreis- und Provinziatordnung derressend, 3. Gesetzentwurf, die Städte ordn un g betressend, 4. Gesetzentwurf, die Ausführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnfitz betrcifuii), 6. Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes, die Gemeindenutzungen derOrtsbürger berre,send, vom 21. Juni 1852, nebst den zugehörigen Begründungen zugegangen. Die Vorlage beansprucht rund 40u Druajeiten im Format der Kammerdruasachen. Sie wird den Großh. Kreisamtern sowie den Großh. Bürgermeistereien von Gemeinden mit Städteordnung alsbald besonders zugehen.
Die gesamte übrige Presse He>,cnS scheint demnach diesmal das Nachsehen zu haben. Wir können also unseren Lesern leider nichts von allen diesen wichtigen Gesetzesvorlagen mitteilen.
Es liegen uns indessen heute ein paar andere Kammer- drucrjchriften vor, von denen wir folgendes erwähnen:
Die Lehrer an der Großh. Taubstummenanstalt zu Friedberg sind bei der zweiten Kammer um Gehaltserhöhung vorstellig geworden.
Auch die Großh. Krersamtsge Hilfen richteten an die Kammer eine Vorstellung betre,fend ihre Gehalts- und Bcsoldungsvertzältnisse. Sie wünschen die Glercysteli- ung mit den Hilfsgerichtsjchreibern.
Der neue Gesetzentwurf betr. Wertzirwachs-, Villet- und Tanzsteuer wird in einem besonderen Artikel behandelt.
Wertzuwachs-, Killet- unO Tanjkieuer.
Ter zweiten hejfifchen stummer ist fveben ein neuer Gesetzentwurf, die Erhebung von Gemeindeabgaben betr., nebst Begründung zug-.gangen. Danach sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, eine Wertzuwachs-, Billen und Tanzsteuer zu erheben. Jll der Begründung heißt es:
Eine umfassende Reform der Guneüide,reuergesetz- ^ebung, wie sie dermalen im Großherzogtum geplant ist, wird sich nicht daraus beschranken können, die be,teheuden Arten von Gemeindesteuern neu zu regeln, sie lvird vielmehr, um ihrer Aufgabe voll gerecht zu werden, darauf Bedacht nehmen müssen, den Gemeinden neben den bestehenden neuen Einnahniequellen zugä » gig zu machen. Hierzu drängen nicht nur das naturgeniäße stetige Autvachsen der Gemeindeansgabetl, sowie der von den Gemeinden aufzubrüigenden Umlage» der Kommunalver- bände, sondern auch die Erfahrung, daß bei in aussteigen- bvi Entwictelung begriffenen Gemeinwesen die Ausgaben vielsach rascher aiizuschwcllen pflegen, als daß hiermit die natürliche Zunahme der Steuerkraft der Einwohner gleichen Schritt halten können. Bei der vorhandenen starken Inanspruchnahme der sonstigen kommunalen Einnahmequellen ist hiermit die Gefahr einer übermäßigen Belastung derjenigen Arten von Steuern, auf die vornehrnlich auch der Staat angewiesen ist, besonders nahe gerückt.
Andererseits kann die Rücksichtnahme aus das Inkrafttreten des § 13 des Zolltarijgesetzes vom 25. Dezember 1902 bei der erheblichen Tragweite dieser Bestimmulig sür die Gemeindesinanzen nicht außer Betracht bleiben. Eine umsichtige, ihre Wirkungen vorsichtig abwägende Steuergesetzgebung wird bei Zeiten damit rechnen müssen, daß den Gemeinden sür die infolge des genannten § 13 dem- uächst wegfallenden Verbrauchssteuern aus Getreide, Mehl, Backwaren, Vieh, Fleischwaren usw., aus denen einer Reihe von Gemeinden zur Zeit erhebliche Einnahmen zusließen, ein angemessener Ersatz gegeben wird.
Selbstverständlich werden die Abgaben, mit denen sich der vorliegende Gesetzentwurf befaßt, stets nur als Er- gänzungs?euern zu der direkten Einkommens- und Realbesteue.. ng zu bilden haben, in Betracht kommen.
Von den Abgaben, welche für die kommunale Besteuerung nutzbar gemacht.werden können und sich vorzugsweise für dieselbe Mnen, kommt in erster Linie die Wertzuwachs st euer in Betracht. Erfahrungen, welche die Wertzuwachssteucr rechtfertigen, traten allenthalben, zu Tage, wo das steigende Wohnungsbcdürf- nrs und damit steigende Bodenpreise dazu nötigen, den Fragen der kommunalen Bodenpolitik eine erhöhte Aufmerksamkeit zu- zuweuden Mit aufsteigender Entwickelung eines Gemeinwesens $ rn <?€r yiegel eine starke Wertsteigerung des Grundbesitzes, insbesondere des an der Peripherie und in den Geschäftslagen gelegenen Hand in Hand. Fast überall, wo mit der Zunahme der Bevölkerung auch das Wohnungsbedürfnis gestiegen ist, pflegt sich auch em Grundstückhandel zu entwickeln, welcher kauft, um mrt Vorteil wieder zu veräußern. Die Bauplätze werden zu Vp e k u l a t r ons o b fe kt en . welche gekauft werden, um iw Water zu bebauen oder durch Tritte bebauen zu lassen. Tie Werterhohung des Grund und Bodens in Gemeinden mit starker BevolkerungSäunahme tritt jedoch nicht nur bei deut in spekulativer Abficht erworbenen Gelände, sondern unterschiedlos bei allenita n sich dazu geeigneten Grundbesitz ein. Sie vollzieht sich M den meisten fallen o hne Zutun des Besitzers infolge der^ natürlichen Entwickelung der Stadt und eignet sich für eine Beft-euerung durch die Gemeinden auch um deswillen, weil die Werterhohung der m Betracht kommenden Objekte mit Vorkehrungen der Eememde oft in engem Zusammenhaiig steht. Tiirch bic Erhebung der Wertzuwachs steuer soll die Gemeinde die Befugnis erhalten, einen Teil der Wcrtsüigcrung, den der Grund und Vodeti iiifolae der natürlichen Entwickelung der Gemeinde, insbesondere durch die Verwandlung von Acker- und Gartenland in Bauland erfährt, in der Form der Besteuerung an sich zu ziehen.
Tie Wertzuwachssteuer trifft jeden bei der Veräußerung von Grundeigentum erzielten höheren Gewinn. Sie bildet jedoch, weil ihr Erträgnis weieutlich durch das jeweilige Steigm oder Sinken der Preise von Grund und Boden beeinftußt wird, keine stetige Einnahmequelle wie mtbere Steuern. Bei ihrer Veranschlagung erscheint deshalb Vorsicht geboten, namentlich werden regelmäßig wiederkehrende Gcmeindeauvgaben nur auf das Tnrchscunittser- träglli^ einer Reihe von Zähren gestützt werden können.
Ter Entwurf sieht Uh rh'N eine Billetsteuer vor, die bei T h e a t e r v o r st e N n '.en jeder Art zur Erhebung rumuicii soll. Eine "gemeine Besteuerung von Lusibarleüen durch £>ic ('jem ii. rt ist damit ins ^uge.gefaxt, es sollen vielmehr die meiste-» ^rzene. Festt' len uno ionstlge gesellige und volks
tümliche Veranstaltungen steuerfrei bleiben» Tie Ausdehnung der Billetsteuer auf KonzeNe erfdycinl aus dem Grunde nicht enwicyicudiuert, weil Konzerte vielfach gelegentlich ander- weiter Veransmltungen stattsiuden, die einen volkstümlichen Charakter tragen, und weil in vielen Fällen auch im Hinblick aus den geringen Eintrittspreis eine Steuer nicht angezeigt erscheinen wurde. Tie r .che Erwägung würde einer Billetsteuer bei Musikausfuhrungen mifterer Art entgegenstehen. Dagegen soll die Steuer «erhoben werden von Eintrütskarten für th.atralische k>or|itliungcn ali^r Art sowie für Sch-austellungen von Kunst- relteru bei völliger Freilassung der ganz billigen P lä^tze.
Tie Billetsteuer richtet sich nacy der Höhe des Eintrittspreises und soll den Betrag von 5 Pfennig von je 1 Mark nicht übersteigen. Teilbeträge von einer Mart bis einschließlich 50 Pfennig werden nach unten, Teilbeträge von mehr als 50 Pfennig werden nach oben*i bgerundet. Eintrittskarten im Preise von weniger als 50 Pfennig sind abgobe,rei. Der abonnierten Plätzen wird die die Steuer nach dem, Tagespreis der Plätze und nach der Zahl der zugesicherten Vorstellungen berechnet. Der Billetsteuer unterliegen nicht: 1. die Vorstellungen im Hostheater m Darmstadt, 2. Vorstellungen, welche auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sowie während Messen und Märkten und Voltsfesten auf den hierfür beidmuiten Platzen abgehcnten werden. Bei Vorstellungen, deren Reinertrag für einen wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck bestimmt ist, kann die Bitletfteuer durch du Bürgermeisterei erlassen werden.
Ter Tanzsteuer unterliegen da, wo diese Abgabe eingeführt wird, alle Arten von Tanzbelustigungen, die bei bezahlter M u s i k stattfinden; ausgenommen sind Tanz- u-emfügungen, die in Privar.oohnungen oder im Freien ohne besondere Herrichtung eines Tanzbodens abgehaüen werden Auch Tanzmsvbarleuen, welche von Vereinen ooer Prioatpersonen veranstaltet werden, sind nicht anszunehmen, da andernfalls eine Beschwerung der unbemittelten Stande eintreten würde, die auf Benutzung öffentlicher Lokale angewiefen find.
Tie in die Gemeindetasse fliegende Aogabe darf die Höhe des staatlichen Urkundenitew.pcls nicht über neigen, kann jedoch niedriger als dieser bemessen werden.
Artikel 21 bestimmt, daß die auf Grund von Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieieö Gesetzes erkannten Geldstrafen in die Gemeinoekaffe zu fließen haben. Tasfelbc ist in den Entwürfen des Gemeindeuuilagengefetzes, sowie der Städte- und Landgemeinden-Ordiiung in Ansehung der direkten Gemeindesteuern -wnd der Verbrauchsabgaben benimmt worden.
TaS vorliegende Gesetz soll gleia^cuig mit dem Gemeinde- umlagengesetz in Kraft treten.
Lalitilche Lag es sch au.
Die tzanvelsvertrageverhaudlungen mit Oeiterreich dürften nuuj met/ocre <^dch^»l in ^uipLua,) ncijinen. lieber die Frage des Gerste- und Malzzoiles erfährt das ,,B. T.", daß darüber jetzt eine Ver,iaiidigung erfolgt ist. Oesterreich-liiigarn hat den Zoll von 4 yjuL auf Braugerste unö Von 6 Mk. au| Pialz al^epicert mit dem Bo obpalt, öaß die aus Viußlaud naa) Deutschland importierte Gerste als Futtergerste kenntlich gemachi werden müsse.
Aus Grund von Umfragen in paiiamcularischen Kreisen darf gesagt werden, daß bei keiner Partei Neigung besteht, die neuen Handelsverträge durchzupeitschen. Es hält vielmehr jede eine gründliche Beratung für erforderlich, Ta aber eine solche im Plenum die lau,etiden Arbeiten des Reichstags zu sehr au,halten würde, und da andererseits die Bud-getkommission vollauf zu tun haben wird, um das ihr zugewieseue Material auszuarberceu, wird nichts übrig bleiben, als eine besondere Handels- v e r t r a g s k o m m i s s i o n zu berufen, wie das ja auch vor 11 Jahren der Fall war. Die Kommifsivusb^ralung bürste sich freilich diosnial langwieriger g^ialten, da mu dem entschiedenen Wider,taud oer gr^ndfatzlichen Gegner des Zolltarifs gerechnet werden muß. Tie Eaprivischen Vertrage waren bekanntlich meljr nach dem Siiuie der Linken als nach dem der Rechten. Jetzt wird die erstere wohl schon aus dem Grunde auf Kommissionsberatung bestehen, weil im Plenum die Zolltari,mehrheit jeden Versuch, der Beschlußfassung Schwierigkeiten zu bereiten, erfolgreich würde durchkreuzen können. Graf Ballestrem wird übrigens, wie verlautet, binnen kurzem mit dem Reichskanzler wegen der geschäftlichen Behandlung der Handelsverträge konferieren.
-* Polenfreunde in Paris.
R. B e r l i n, 6. Jan.
Wie wenig die deutscherseits den F-ranzosen erzeigten Aufmerksamkeiten bei diesen Eindruck gemacht haben, erhellt wieder einmal ans der durch die „Ostd. Rundschau" festge stellt en Tatsache, daß eine Pariser Firma jüngst einem in Brombcrg ansässigen preußischen höheren Beamten mit deutschem Namen einen in polnischer Sprache verfaßten Brief zu- ändte, in dem Gärtnerei-Artikel zum Bezüge empfohlen werden. In der Tat eine Unvcrftorenheit befondcrer Art. Loch es fei bei dieser Gelegenheit daran erinnert, daß die gesamte Pariser Presse bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Polen und das Polentum verherrlicht, für die Preußen aber und zumal für die Abwehrpolitik der preußischen Regierung nicht Worte genug der Gering schützung und des Tadels finden kann. Aus dieser Tarstellung entnehmen die Pariser Geschästsieute wohl, daß in der deutschen Ostmark allein die Polen, bic „Franzosen des Ostens", Ez'istenz- berechtigung haben und daß es demgemäß kausmänuisch Vorteilhast ei, zrve^s Antnüpfung gischaftlicher Verbindungen der polnischen Sprache sich zu bedienen. An den deutschen Namen der Adressaten stößt man sich nicht, das Deutschtum in der deutschen Ostmark gilt den Franzosen offenbar wenig.
Sozialdemokratischer Humor.
In einer #z^ui ^^.iu" .überschriebenen
Plauderei, in weicher der „Vorwärt s" in launiger Weise einen zum sozialdemokratischen Preußen tage in Berlin cr- chieneneu „Genossen" gute Ralfchluge gab, l)eißt es:
„Guter bürgerlicher Niittagstisch ist bei Dre ssel erhältlich. Ties Lokal gewinnt für die Mongrcßb-efudjicr dadurch einen gewissen Reiz, als es nicht allein den bürgerlichen, sondern auch den s o z i a 1 d e m o k r a t i f ch c n oberen Zehntausend als Stammlokal dient. Toß Bebel, Braun und Mehring dort in enger Freundschaft ihre Mahlzeiten cinnehmen, ist vom Trianon her bekannt. Seitdem dan^ bei ti-Lu G c h al tser Höhung auf dem Bremer Parteitag au»., bie ureigen Mitglieder des Partei- vorstane.s zu Proietan.ru in gch^oei.er £.bcnviicilung dufgeiürtt sind, M.ien sie dreimal ui üvL ^oa/c bei Art||ci ^talaoend, und um diese Genofsen büdn dann geivohnheitSrnäßig eine besser ilinierte lüirona von Klebttzen. ^ic vestelü aus den Reieu^laas-
abgeordneten der ersten Tiätklasie und den zahlreichen Parteb- millionarcn Wegen Beteiligung an Geschäftsgründungen auswärtiger Parteigenossen, Unteichützung lungenkranker Konsumvereine. Einrichtung neuer Parteidruckereien und so weiter spreche man diese Herren während des Kartenspiels nicht an, sondern warte bis zur zehnten Sektslasche oder noch besser bis zum nächsten Bioraen, wo die stunde zwischen sieben und acht die geeignetste ist. Von den Redakteuren des „Vorwärts" verkehrt doch niemand oei Lressel."
Tas soll humoristisch (ein, enthält aber — einen wahren Kern, denn die zu den „oberen Zehntausend" zählenden» „Genossen" sind bei Tres,el, dem elegantesten und teuersten Restauranr in Berlin, nicht fremd. Treffend meint die „Germania", daß durch die Selbstironie auch ein wenig der Galgenhumor des gequälten Partei- tulis durchlugt. ________________
Kier unö K oUe.
— Vom Fähnrich tzuiseuer war bekanntlich jetzt gemeldet worden, daß er, der seine Haft auf Eh ren- breit st ein abbüßt, sich der weitgehendsten Freiheit erfreuen soll. Augenblicklich sollte er sogar einen längeren! Urlaub angetreten haben. Demgegenüber teilt ein Berliner Blatt folgendes mit: Hüssener ist gegenwärtig nach einem kurzen lii.ia.ub wieder als Festungsgefcmgener auf Ober-Ehreiibreitftein. Es ist richtig, daß er feinen allsonn- taglichen Kirchenurlaud dazn beuuHt hat, den ihm von der Fefiungshaft her bekannten Wirt des Koblenzer Parkhotels zu besuchen. Es ist seitens der Koblenzer Kommandantur eine strenge Untersuchung eingeleitet worden. Jetzt haben die Nachria/ieii über den ehemaligen Fähnrich Füssener den Kriegsminister veranlaßt, einen Bericht ein- zu,ordern, der in den nächsten Lagen an den Minister: abgehen wird. _____________
jjutiye uuö Ktyute.
lf. Frankfurt, a. M., 5. Jaii. ^ter wurden im Oktober vorigen Jahres unter Mithilfe des Stadtbundes, der Zentrale für private ouefoige und der Ortsgruppe des allgemeinen deutschen! orauenvereins E i n f ü h r u n g s k u r s e i n d i e s o z i a l e Hilfsarbeit ins £eUn gerufen. Wie sehr sie einem allgemeinen Bedürfnis entsprachen, zeigte der rege Besuch der Kurse, sowie der buncoeiibtTgcijeiuj-eu Vorlesungen. — Am 1. Feviuar ds. Js. beginnt wieder ein Einführuugskurses in die soziale Hilfsarbeit für gebildete junge SNädchen und Frauen. Ter prob' tische Teil des Lturfas erstreckt sich über 5 Atonate mit einer Lotigkeit von 3 Vormittagen in der Woche. Er umfaßt Hilfe im Ztindergarten, Aniettung in der Säuglingspflege und im Haushalt, Besichtigungen gemeinnütziger Anstalten, Armenbesuche mit Damen usw. Tanebenher gehen Unterrichtskurse in GefundheitS- lehre, Bürg erkunde Frobeisckfer Beschäftigung und ein Vortrags- zvkius. Aiimeldungen und nähere Auskunft Neoniags und Nkitl- wochs von 10—12 Uhr im Bureau des Stadtbundes, Börsen-, straße 201.
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Aus Sludt unö Lauö.
G tetzen, 6. Januar 1905.
** Personalien. S. K. H. der Großherzog habe» den Hofjunker und Gerichtsaffessor Dr. Willy von Becker und den Hofjunker Dr. jur. Cornelius Frhrn. Heyl zu Herrnsheim zu Kammerjunkern befördert. — Der Forst- akzefsist Edwin von Becker wurde zum Hofjagdjunker ernannt. — Ernannt wurden: der seither mit dec Verwaltung des Hochbauamts Darmstadt beauftragte Bauinspektor ohne Aintsvezirk Diehl zum Bauinfpektor des Hochbauamts Lacmuadt, den seither mit der Verwaltung des HochbauamtS ÜUainz beauftragten Bauinspektor ohne Amtsbezirk Kubo zum Bauinfpcltor des Hochbauamts LUainz, den seither mit der Verwaltung des Hochbauamts Als seid beauftragten elatsniaßigen Bauinspettor ohne Amtsbezirk Berth zum Bauinspektor des Hochbauamts Alsfeld, den seither mit der Verwaltung des Hochbauamts Friedberg beauftragten etcusmaßigen Bauinspettor Haag zum Bauinspektor des Hochbauamts Friedberg.
*• Vom Kunflstraßenwesen im Großherzogtum Hessen handelt dec 53. Band dec von dec Zentralstelle sür die Landesstatistik herausgegebenen „Beiträge". Er ist von dem technischen Referenten für Straßenbau in der Ministerialab- teilung sür Bauwesen, Geh. Oberbaurat Poseinec, bearbeitet und liefert eine Ilare Uebersicht über den derzeitigen Stand des für den allgemeine» Verkehr so bedeutsamen Zweiges der Bauverwaltung. AuS den Aufzeichnungen geht hervor, daß das 9ietj der Verkehrswege in der Neuzeit eine ganz außerordentliche Ausdehnung erfahren hat. Seit 1881 bis zu. Anfang des Jahres 19 04 sind 9 3 2 Kilometer Kreisst raßen mit einem Kostenauswand von nahezu 11000000 Ntark neu erbaut, bezw. umgebaut worden. Die gemittelten Kosten für 1 Kilometer Neubau betragen 11767 Mark. Von den zur Zeit behandelten 4857 Kilometer Kreisstraßcn (einjchlicßllch der 1862 Kilometer früheren Staatsstraßen) entfallen auf die Provinz Starkenburg = 1681, auf die Provinz Ovcrhessen = 219 7, auf die Provinz Rheinhessen = 979 Kilometer, während die 1481 Kilometer Eisenbahnen sich verteilen: auf die Provinz Starkenburg mit 561, auf bic Provinz Oberhessen nut 5 05, auf bic Provinz Rheinhessen mit 415 Kilometer. Die Langen bei Verkehrswege innerhalb der einzelnen Kreise finb naturgemäß sehr verschieden; ein übersichtliches Bild bezüglich deren Verteilung auf Kreise, Flächeninhalt pp. gewähren bic hierzu gefertigten graphischen Daislellungen. An gejetzliche» SiaatS- bcitrdgcn zu Zwecken bcö KreiSstraßen-Neubaucs würbe» vom 1. April 1882 bis 31. März 19u4 geleistet: a» -re Provinz Starkenburg = 1 227 883 Mk., an bic Provinz Oberhejscn = 1 174 888 Mk., an bic Provinz Rhein Hessen ----- 902 470 Mark. Zu bem gleichen Zwecke wurden aus bei» staatlichen llntcvfiüijungßfonbS seit 1. April 1888 biß 31. März 1904 an minderbemittelte Kreise unb Gemeinden an Unterstützungen gewährt = 849 833 Mk.
** Die Wanbec-Auöstellung der deutschen Lanbwirtschastßgejellschaft, ivelche vom 29. Ium


