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6.6.1905 Erstes Blatt
 
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Nr. 131 evHtisi tieü* außer Sonntag-.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Stetzener Zamilien« Mitt« viermal in der Woche beigelegt.

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Kernsprechanschluß Nr 51.

Erstes Blatt.

155. Jahrgang

Dienstag 6. Juni 1905

GietzenerAnzeiger

** General-Anzeiger v

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

ve-agiPreiAr monalltch75 Vf., DiedeU jährlich Mk. 8.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Ps.; durch die Post Mk.2.viettel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme vau Anzeigen iit bte Tr äSrmtnttt 'S vormittag- J clM«

3cfreimret8:

ai,4wärtS Ä- Oz.

Verantwortlich phr den voltt. und cUjevi» Dell- P. Wittro: für r©tabt und fianb* und -GerichtssaalE: August Goetz; für den An­zeigenteil- HanS Becd

pie heutige Wummer umfaßt 8 Seiten.

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Zur Hessischen WaHlrechtsvorlage

Letzt uns aus Oberhessen eine längere Zuschrift zu, der wir im wesentlichen glauben Raum geben zu sollen:

Der Kampf soll um das Budgetrecht der Er st en Kammer entbrennen. Für alle Gesetze kulturellen Inhalts Bachgesetzgebung, Jagd, Schule, Landeskirche, Verwaltungsgesetze re. soll alles beim alten bleiben. Der ganze Effekt der Aenderung ist der: die Finanzen Hessens sind unter seinem besten Finanzmini st er die schlechte st en Deutsch­lands geworden; kommt das direkte Wahlrecht, so werden die finanziellen Anforderungen wahrscheinlich noch größer werden als bisher, und wohl nur hiergegen soll der Vorschlag der Ersten Kammer eine gewisse Schutzwand errichten. Ich bin überzeugt, daß gerade die liberalen Kreise, die mehr wie alle anderen unsere Staatssteuern zahlen, während die Unterstützungen des Staates in überwältigendem Bruchteil dem illiberalen Bauern st and zugute kommen, Grund hätten, zuzugreisen. Ihr Einfluß sinkt in der Zweiten Kammer von Wahlperiode zu Wahlperiode und sie sind auf die Dauer nur noch dazu da, die Steuern und Schulden zu bewilligen, die für agrarische An­lagen (Generalkulturpläne, unrentable Nebenbahnen rc.) gefordert werden.

Manche hochachtbaren liberalen Männer vertreten die Ansicht, daß die Annahme des direkten Wahlrechts hier in Hessen der Tod des Liberalismus wäre. Sozialdemokraten, Zentrum und der extreme Flügel unserer Agrarier scheint ihnen die Aussicht für den Landtag der Zukunft. Deshalb wollen in ihrem Herzen viele Libe­rale das direkte Wahlrecht gar nicht haben und das geht bis weit in die Abgeordnetenkreise hinein.

Se. Kgl. Hoh. der G r o ß h e r z o g ist in der Tat die Trieb ieder in dieser Sache. Sind die Liberalen wirklich sicher, daß die Standesherren nicht im letzten Augenblick umfallen und bewilligen, was zwei Drittel der Zweiten Kammer von Herzen gern abgelehnt sähen?

Ich meine, daß Gelehrten- und Beamtenstand zu */io» Kauf- mannstand zu 2/8 diese Ansicht teilen dürsten (von Rheinhessen ab­gesehen, das ich nicht kenne) und daß sich die Landwirte, solange keine Steuererhöhung eintritt oder tüchtig gehetzt wird, samt und sonders um derartige Fragen absolut nicht kümmern. Das Gleiche dürfte, mindestens an den kleineren Orten, gelten für das Handwerk."

Es scheint uns angebracht, im Anschluß daran eine .^reßäußerung der Hess. Zentrumspartei wiederzugeben, die wir als Zuschrift aus Mainz in derKöln. Volksztg." finden:

Den Herren von der Ersten Kammer ist also bis zur Stunde nichts davon bekannt, daß das hessische Volk das direkte Landtagswahlrecht verlangt! Seit zwanzig Jahren haben sämtliche Parteien des Großherzogtums einschließlich der nationalliberalen das direkte Wahlrecht auf ihr Programm ge­schrieben. Auf allen Parteitagen und in Hunderten von Volksver­sammlungen ist dieses Verlangen gestellt und wiederholt von der hessischen Volksvertretung ein dahingehender, Beschluß gefaßt worden. Mit allen gegen vier Stimmen hat die Zweite Kammer sich dafür entschieden. Die Regierung unterbreitet zum zweiten male auf direkte Veranlassung des Lau d esfürsten unter aus­drücklichem Hinweis auf den Willen des Volkes dem Landtag eine ent­sprechende Vorlage und die hessischen Magnaten begreifen noch immer nicht, daß die Bevölkerung diese Reform verlangt. . . . Zu verwundern ist nicht, daß die hessische Presse ohne Unterschied der Partei einen solchen Vorschlag für nicht erörterungsfahrg er­klärt und vielfach meint: die Erste Kammer stelle diese Bedingung bloß, um das ihr so verhaßte direkte Wahlsystem unter den Tisch fallen zu lassen. An eine Zustimmung der Zweiten Kammer zu einer Vermehrung der Rechte des anderen Hauses ist nicht zu denken. Von Interesse ist es, daß der Präsident der Ersten Kammer, Graf Görtz und der Berichterstatter des Ausschußes und Schwager des Großherzogs, Fürst zu S o l ms - H o h en s o l m s - Lr ch, mit einigen anderen Mitgliedern den Antrag nicht unter- schrieben haben; aber die Mehrheit des Hauses tritt für ihn ein und wird ivohl auch bei den Plenarberatungen ihm treu bleiben. Auf einen der wesentlichsten Punkte, nämlich die von der Zweiten Kammer beschloßene Neueinteilung der Wahlkreise, gegen die bekanntlich das Leiborgan des Herrn v. Heyl einen Entrüstungsrummel in Rheinhessen in Szene gesetzt hat, ist der Ausschuß mit keinem Worte in seinem Berichte em- gegangen, er hat'dieselbe kurzerhand abgelehnt. . . . Die bevor­steh e n d e n L a n d t a g s w a h l e n werden zweifellos den hessi­schen Standesherren darüber Klarheit verschaffen, daß ihr Vor­gehen die Ziele jener näher rückt, welche in der Abschaffung der Privilegien des Adels eine ihrer ersten Aufgaben erblicken und denen man durch solche Beschlüsse und Forderungen nur Wasser auf ihre Mühleri liefert.

Der König von Spanien auf Reisen.

Paris, 5. Juni. König Alfons lud gestern im Lauft einer Unterhaltung den Präsidenten Loubet em, nach Svanien zu kommen. Loubet nahm dre Einladung an. Man glaubt, daß sich der Präsident ®nt>e Oktober nach Madrid begeben wirb. Der König beauftragte den Marme- Minister Momson vor seiner Wreise nach England, dem Präsidcuten für die ihm in Frankreichs bereitete mivergetz- lrcke Aufnahme seinen Dank zu übermitteln. Die Yacht Ktorch an? Wert", aus de? sich bet. König einschiffte, wird auf der Fahrt nach, England von einem französischen Torpedoboot begleitet. , .

Portsmouth, 5. Juni. Dre königliche JachtViktoria and Albert" mit dem König Alfons an Bord ist heute Mittag hier eingetroffen und durch königlichen Sa^rt begrüßt wor­den. Der Prinz, von Wales begab sich an Bord und wurde am Fallreep von dem Könige empfangen König Alfons dankte auf die Ansprache des Bürgermeisters von Portsmouth für den Empfang, der ihm mt diesen S^stuchen Gestaden zuteil geworden sei. Er sei zum Besuche des Kvnigs Eduard gekommen, um so die Bande zwischen Eng­land und Spanien zu kräftigen, die um so fester und aufrichtiger wären, weil sie auf der Lrebe zum Frieden, sowie auf den Bestrebungen zur Hebung der Kultur und des Handels beruhten. Er werde niemals vergessen, fuhr der König «ort, die wundervolle Machtentsaltimc- der englischen Marine, von der er eben Zeuge gewesen wäre,,

London, 5. Juni. König Alfons ist heute nachmittag 4x/2 Uhr hier ein-getroffen. König Eduard war zum Empfange auf dem Bahnhofe erschienen. Nach herzlicher Begrüßung besichtigten die Könige die Ehrenkompagnie und fuhren nach dem Buckingham-Palaste. Zur Aufrechterhal­tung der Ordnung waren außerordentliche Vorsichtsmaß­regeln getroffen.

London, 5. JUni. Die dem König von Spanien von der Regierungspresse gewidmeten Begrüßungsartikel be­mühen sich, ein inniges Einvernehmen zwischen England, Frankreich und Spanien gegenübe r Deutschland in der Marokkofrage festzustellen.

UolitMe TlweMau.

Des Kaisers Ordenskollege.

Mit Behagen wird in der Zentrumspresse festgestellt, daß die Nachrichten, Graf Ballestrem, Radziwill, Hoens- broech, Freiherr von Hertling seien Ordenskollegen des Deutschen Kaisers im Orden vom heiligen Grab, auf Irrtum oder Verwechslung mit dem Maltheser- Ritter-Orden oder einem päpstlichen Di: bett*, wie dem Gre- gorius, beruhen. Tatsache sei, daß der Deutsche Kaiser und Graf Hompesch, der Vorsitzende der Reichstagsfraktion des Zentrums, die beiden einzigen weltlichen Großkreuz- Ritter des Ordens vom heiligen Grab seien. Der Patriarch von Jerusalem, der diese Mönchßdekoration vergibt, hat re dem Grafen Hompesch wie dem verstorbenen Zentrums­führer Windthorst im heißesten Kulturkampf verliehen. Die Erlaubnis zum Tragen wurde ihm damals versagt, und es entbehrt daher keineswegs der politischen Pikanterie, daß die Kleriker,die edeln Herren der Kirche", wie sie der Kaiser nennt, ihn jetzt zur Annahme dieser damals in Preußen verpönten Dekoration bewogen haben, die ihn zum ausschließlichen Ordenskollegen des Vorsitzenden der Zentrumsfraktion im Reichstag macht.

Einekritische Wendung".

Der Pariser Korrespondent desBerl. Dagebl." hat aus sicherer Quelle erfahren, daß in den letzten Tagen die Spannung zwischen Deutschland und Frank­reich sich sehr verschärft hatte und eine kritische Wendung zu nehmen drohte. Die Stimmung .sand, so fährt der Pariser Herr fort ihren Ausdrmck auch in dem Aus­bleiben einer kaiserlichen Depesche fti!r den Präsidenten der Republik aus Anlaß des Atten­tats, während der Kaiser an den König von Spanien telegraphierte. Erfreulicherweise lagen Anzeichen vor, daß die Krisis, die teilweise einen persönlichen Charakter hat, in kürzester Zeit eine gütliche Lösung finden wird.

Das ist jedenfalls wieder einmal eine höchst müßige Er­findung, eine törichte Folgerung daraus, daß von einem Kaisertelegramm an Loubet nichts bekannt geworden ist. Es versteht sich im übrigen wohl von selbst, oaß während der Anwesenheit der mit besonderer Liebenswürdigkeit be­handelten französischen Gäste zur Hochzeit des Kronprinzen in Berlin hüben wie drüben jede unfreundliche Auseinander­setzung vermieden wird. Das ThemaMarokko" hat Zeit bis nach den Festtagen. Ueberdies liegt gegenwärtig kein Anlaß vor, diese Diskussion mit Eifer fortzuführen.

Zur Neuorganisation der Kolonialverwaltung.

R. Berlin, 5. Juni.

Zu den im Lause des Sommers auszuarbeitenden Vor­lagen gehört auch die über Umwandlung der Kolonialabteil­ung in eine selbständige Reichsbehörde, die schon vor längerer Zeit angekündigt wurde. Da diese Aenderung eine Mehrbelastung des Etats bedingt, werden die Forder­ungen bis zum August d. I., dem Zeitpunkt der Aufstellung des Reichsetats, fixiert sein. Die finanzielle Wirkung der Neuorganisation soll zwar geringftigtg werden, man dürfte aber gut tun, in dieser Beziehung nicht allzu optimistisch zu denken. Mit der Erweiterung des Ver­waltungsrahmens wird wohl auch das koloniale Bud­get wachsen. Eins folgt aus dem anderen. An die Spitze des Kolonialamts soll fürs erste ein Un t er st aats se kr e- tär gestellt werden. Es handelt sich aber nur um ein Provisorium. Die Schaffung eines Staatssekre­tariats für die Kolonieen ist eine Frage kurzer Zeit, und man wird dafür sorgen, daß für diesen Staatssekretär und seine Direktoren und Vortragenden Räte entsprechende Arbeitsgelegenheit vorhanden ist. Mit anderen Worten: durch die Neuorganisation der Verwaltung soll der deut­schen Kolonialpolitik einZuginsGroße gegeben werden.

Kirche und Schule.

Der preuß. Ministerialdirektor Dr. Alt ho ff empfing dieser Tage den Geheimrat Dr. Steinbart aus Duisburg und Direktor Dr. Boerner aus Elberfeld, die ihm namens des Vorstandes desAllgemeinendeutschenRealschul- männervereins den Dank für die wirksame Förderung aussprachen, die Alchoff der Frage der Schulreform und ins­besondere der Gleichberechtigung der Realan­stalten hat zuteil werden lchsen. Es ist, nach derVoss. Ztg.", zu erwarten, daß infolge der Initiative des preu­ßischen Unterrichtsministeriruns die volle Gleichberechtigung aller höheren Lehranstalten in absehbarer Zeit in ganz Deutschland zur Durchführung gelangt sein wird. Denn Baden wird, sicherem Vernehmen nach, dem Beispiel Preußens bald folgen. Hessen wird sich dann wohl auch dieser Reform nicht länger verschließen können.

Kuß'and in Sturm und prang

Petersburg, 5. Juni. Der Minister d e s I u u n e r n, Bulygin, und der Stadthalter i.n fernen Osten Alexejew, reichten ihr A b s ch i e d sg e j u ch ein, welches aber nicht ange- nomine n rourbe.

Petersburg, 4. Juni. General Trepow wurde zum Gehilfen des Ministers des Innern und zum Ch ef des Gendarmeriekorps ernannt., Trepow bleibt,General- gouverneur von Petersburg. Ein kaiserlicher Ukas setzt die Macht­befugnisse des Gehilfen des Innern folgendermaßen fest: 1) rhm unterstehen fortan alle Angelegenheiten des Polizeidevartemen ts ohne Verbrechen und Vergehen gegen die öffentlrche Scherbett; 2) er entscheidet in allen diesen Angelegenheiten mrt den Kom* petenzen eines Ministers: Angelegenheiten, welche drese Kom­petenzen überschreiten, werden von ihm dem Kpiser drrekt unter­breitet: 3) er entscheidet in allen Fragen des ihm unterstehenden öffentlichen Sicherheitsdienstes der Polizei, gibt in jedem Falle, wo ihm dies notwendig erscheint, den Gouverneuren, und den Polizeipräfekten Anweisungen, verfügt über alle den Minister des Innern für Polizeizwecke überwiesenen Kredite,, untersagt Kon­gresse und Vereinigungen, sobald er ihre Tätigkeit für der öffent­lichen Sicherheit und Ordnung schädlich erachtet und schließt bis auf ein Jahr alle Gesellschaften, Vereine, Liguen und Jnstr- tutionen ähnlicher Art im gleichen Falle: 4) er hat die Ober­aufsicht über alle wegen Verbrechen und Vergehen gegen die Staatsordnung verhafteten Personen; 5) er kann zu allen von der Entscheidung des Ministergehilfen abhängigen, Fragen sich direkt mit den zuständigen Staatsbehörden in Verbindung setzen. Der Ministergehilfe verbleibt außerdem auf dem Posten des Chefs der Gendarmerie.

Kalis ch, 5. Juni. Der Streik der ,S ch u hma chep dauert an. (Heftern sind auch sämtliche Schneider in den Mus-' land getreten. _____

Teber das Gesetz, betr. die Errichtung und Leitung von Technischen Privatunterrichtsanstalten, ist ein weiterer Bericht des 2. Ausschusses der 2. Hess. Kammer erschienen. Bekanntlich wurde derlex Fried­berg" genannte Gesetzentwurf in der Kammersitzung front 8. März d. I. zur nochmaligen Beratung an den Ausschutz zurückverwiesen, mit dem gleichzeitigen Ersuchen an die Regierung, das Material aus den Bundesstaaten dem Aus­schuß zur Verfügung zu stellen. Der Ausschußbericht, bet die bezüglichen jgesetzlichen Bestimmungen in Bichern, Preußen und Sachsen aufführt, konstatiert nun,daß die genannten Bundesstaaten nicht etwa festere und greifbarere Normen aufgerichtet haben, sondern daß der hessische Ge^ setzentwurf dem Privatschulunternehmer noch wesentlich festere und greifbarere Normen zur Seite stellt, die ihn bofr etwaigen lieber griffen der Behörden zu schützen geeignet sein werden." Dem Ausschuß erscheint somit eine wesens liche Abänderung der Negierrmgsvorlage im Sinne der (Sin*1; gäbe des Direktors Schmidt zu Friedberg und der Bürger^' meisteret Friedberg nicht empfehlenswert. Entgegen benp ersten Beschluß, schlägt der Ausschuß vor, als' Berufungs­instanz nicht den Berwaltungsgerichtshof, sondern das! Staatsministerium zu setzen. Ferner soll, entsprechend einem! Anträge Dr. B u f f - M ü l l e r, ein Artikel eingefügt werdens der unter Strafe (bis z-n 300 Mk. und im Unvermögens-; falle Haft) stellt, wenn sich jemand auf Grund eines von einer Technischen Privatunterrichtsanstalt ausgestellten Prüfungszeugnisses als Diplom oder diplomierter Inge­nieur bezeichnet, oder einen ähnlichen Titel beilegt, durch den der Glaube erweckt wird, der Inhaber desselben feil ein auf einer Technischen Hochschule vorgebildeter oder ge­prüfter Ingenieur. (Äwähnenswert sind noch> folgende Aus­führungen des von dem Abg. Köhler-Langsdorf efi* statteten Ausschußberichts:

Im Anschluß hieran nimmt der Ausschuß Veranlassung^ dtt> Aufmerksamkeit zu lenken das immer mehr in seinem! Anwachsen fortschreitende Ausländertum auf unseren Hochschulen, und Privatunterrichtsanstalten, das überall im Reich und Land sich geltend macht in Gestatt materieller und besonders moralischer Schädigungen unseres Volkstirms und unserer nationalen Inter­essen, und das darum zu einer großen Gefahr für unser Volx überhaupt zu werden droht. Der Ausschuß hält es für unbedingt erforderlich, daß die Regrerung nicht allein in Bezug der Hoch­schulen unseres Landes, sondern auch gcmd besonders in Bezugs der Technischen Privatunterrichtsänstalten, hrnsrchtlich des schäd-^ lichen AuÄändcrwesens die ftrertgfte Aufsicht führe und m jebeo Weise das Bestreben betätige, Ausländer von ungenügender Vor­bildung und schlechten Sitten von den Schulen des Landes und der Privaten fernzuhalten und abzuweifen. Insbesondere er­achtet es der Ausschuß als erforderlich, daß der unlauteren Re­klame, wie solche seither zutage getreten ist und dem lächernchett und zugleich ärgerlichen Korps- und Berlnndungswesen an Tech* nischen Privatunterrichtsanftalten ein Ende gemacht roetbe ES erübrigt hierbei auf Preßerzeugnisse hinzuweisen, die srch in ganz besoÄ>ers scharfer Weise gegen die ber Errichtung der Ge-> werbe - Akademie Friedberg verübte Reklame und das daselbst grassierende Korps- und Verbindungswesen rtchten."

Die bezüglichen Schriften werden dann ncmrenmch cntp; geführt; weiter heißt es:

Es kann nicht Aufgabe, weder des Ausschusses noch des Landtags sein, zu entscheiden, ob die vorliegenden AnUagens gegen die Gewerbeakademre Friedberg Berechtigung haben oder rächt. Dagegen wird dies eine Aufgabe der Regierung werden-/ wenn der vorliegende Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben sein toirfr. Dabei erachtet es aber der Ausschuß als erforderlich, daß bei Inkrafttreten des Gesetzes die Interessen der bestehenden Techni­schen Privatunterrichtsanftalteir möglichst geschont und gefördert imb svforn Rektifikationen einzelner unabwerslich werden sollten^ dieselben jedoch in solcher Weise zu veranlassen, daß weder eiy! Schccken für das in Frage kommende Unternehmen, noch bent Ort, wo es seinen Sitz hat, Nachteil daraus entspringt.. Ins­besondere auch gilt dies von der Gewerbeakademie zu Friedbergs bereit Fortbestand ebenso im Interesse der Stadt Friedberg liegt, wie es ein allgemeines Interesse ist, daß durch privatliche tech-. irische Mittelschulen die technischen Hockffckmlen entlastet werden.

Durch das Gesetz soll bewirkt werden, daß das private technische Unterrichtswesen in geordnete, dem öffentlichen Interesse dienliche Bahnen gelegt werde. Es soll den An­stalten durch das Gesetz zwar eine strengere Kontrolle, aber auch eine wertvolle Stutze dadurch gegeben werden, datz gewissermaßen des Staates Autorität für sie eintritt, wenn bei würdigem Verhalten und anerkannten Leistungen diese Anstalten in Anwendung des Artikels 11 des Gesetzes ein Regierungsvertreter au den Prüfungen teilnimmt und die entsprechenden Zeugnisse mituntcr^ichnet.