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5.6.1905 Zweites Blatt
 
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Nr. 130 Zweites Blatt. 155. Jahrgang

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Montag 5. Jnni 1905

Rotationsdruck und Verlag be VrÜhllche» UnwerfttätSdruckerei. 81 Lange. Gtetze».

Redaktion. Expedition u.Druckerei» Schulstr.I,

Tel. Nr. 5L Telegr^Adr.; Adriger Gietz«.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen.

von Gumendje im

der Nähe

ehemalige Minister

I u st izmi nister

S t a t e s c u z*

Gesetzentwurf betreffend die Verwaltung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in der Fassung des Abgeordnetenhauses zur An­nahme, wodurch derselbe endgiltig erledigt ist. Schließ-

weist. Die ländliche Bevölkerung übertrifft an Zahl wie an Wehrkraft die städtische, dabei muß aber in Rechnung ge­zogen werden, daß der größere Teil der ländlichen Bevölke­rung in Bayern im wehrpflichtigen Alter nicht in der Land­wirtschaft, sondern in anderen Berufen, speziell in gewerb­lichen, beschäftigt ist. Der durch seine langjährige Tätigkeit als Generalarzt zu einem Urteil in dieser Frage kompetente Verfasser steht der Frage, inwieweit der Beruf auf die Taug­lichkeit einen entscheidenden Einfluß habe, skeptisch gegenüber, da in den meisten Fällen von Untauglichkeit die Erwerbs­tätigkeit der Eltern nicht mehr, die der Wehrpflichtigen noch nicht als Ursache nachgewiesen werden kann:Die Wehr­fähigkeit auf dem Lande steht weit zurück hinter dein, was sie sein könnte und zu sein scheint nach der überlegenen Prozentzahl der Tauglichen." Jedenfalls ist er weit davon entfernt, die Befürchtung einer Schädigung der Militär­tauglichkeit durch Jndustrialisirung als berechtigt anzuerkennen, vorausgesetzt, daß die Städte auf dem bisherigen Wege der Schaffung gesünderer Lebensverhältnisse, insbesondere auch auf dem Gebiete der Wohnungshygiene, fortfahren. Daß in dieser Beziehung auch auf dem Lande die Zustände noch sehr ver­besserungsbedürftig sind, erkennt Dr. v. Vogel an. Der Ver­fasser resümiert sich zum Schluß wie folgt:Wie aus der Gudustrialisirung so ist auch aus der Städtevergrößerung und -Vermehrung cthc Besorgnis für die Wehrfähigkeit nicht ab­zuleiten, die Wehrkraft wird durch dieselbe ohnehin nicht be­rührt, durch die Industrialisierung sogar vermehrt."

Ate Reform der hessischen Kemeinderrmlagen.

(Von unserem Darmstädter Bureau.)

Der von der Zweiten Kammer der Stände niedergesetzte Sonderausschuß zur Vorberatung des Gesetzentwurfs über die Reform der hessischen Gcmeindeumlagen hat seine Aufgabe beendet und durch seinen Referenten, denAbg. Dr. Gut fleisch, einen umfangreichen Bericht darüber anfertigen lassen, der den Mitgliedern der Zweiten Kammer soeben zugegangen ist. Es war ein großes Stück sozialpolitischer und steuertechnischer Arbeit, das diesem Ausschuß zur Erledigung oblag, und sie war um so schwieriger, als die Kammer nicht, wie es richtiger und zweckentsprechender gewesen wäre, aus jeder Partei die berufensten Kräfte dafür auswählte, sondern einfach den ohnehin durch die Etatsberatung stark genug belasteten Finanz­ausschuß berief und durch Hinzuweisung von zwei weiteren Mitgliedern den , Sonderausschuß" bildete. Das hatte zu­nächst zur Folge, daß die Arbeiten der beiden Ausschüsse viel­fach miteinander kollidierten, vor allem aber, daß in dem ganzen neungliederigen Ausschuß kaum drei Mitglieder waren, die daS vielgestaltige Kommunalsteuerwesen unseres Groß- herzogtumS überhaupt mit Sicherheit beherrschen und dem­gemäß die neuen Negierungsvorschläge und deren Wirkung aus die davon betroffenen Gemeinden klar zu beurteilen in der Lage waren. So kam es auch, daß die volle Zahl der Ausschußmitglieder nur sehr selten beisammen war; so manches derselben wir könnten Namen nennen hatte plötzlich wichtige anderweitige Besorgungen zu erledigen, wenn ihm von der gerade zur Verhandlung stehenden Materie gar zu bunt im Kopse wurde. Mit welcher Harmlosigkeit obr richtiger mangelnder Sachkenntnis besonders ein Ausfchuß- mitglied an die Beurteilung dieser Regierungsvorlage gegangen ist, zeigt eine wider allen parlamentarischen Brauch schon vor Abschluß der Ausschußberatung durch die sozialdemokratischen Parteiblätter HeffenS gejagte lange Artikelserie, in welcher daS Ausschußmitglied den Lesern eine ganz unglaublich schiefe und zum Teil direkt der Wahrheit widersprechende Darstellung über

DoMische Tagesschau.

Zur Wehrfähigkeitsfrage.

Zu der viel umstrittenen Frage, ob die industrielle oder landwirtschaftliche Bevölkerung einen stärkeren Prozentsatz von Militärtauglichen stellt, ist dieser Tage ein mit Rücksicht auf die militärische Stellung des Autors bemerkenswerter Beitrag aus der Feder des Generalarztes z. D. Dr. Anton v. Vogl erschienen. Der Verfaffer weist zunächst für Bayern schlagend nach, zu welchen unzutreffenden Schlußfolgerungen die Gleichsetzung städtischer mit industrieller und ländlicher mit Landwirtschaft treibender Bevölkerung führt. In Bayern z. B. waren im Jahre 1895 45,8 Proz. landwirtschaftlich und 44,2 Proz. nicht landwirtschaftlich tätig, dagegen wohnten 64,7 Proz. auf dem Lande und nur 35,3 Proz. in der Stadt. Beschränkt man den Vergleich zwischen Angehörigen beider Kategorien auf die Zahl der­jenigen, die sich im wehrfähigen Alter befinden, so verschiebt sich das Zahlenverhältnis noch nach der Richtung, daß die vorwiegend männliche Arbeitskräfte beschäftigende Industrie die Landwirtschaft überragt, also die stärkere Wehrkraft cuff-

Zeitungsartikels ließ der

B a d a r a u den ehenialigen Duell fordern.

Athen, 4. Juni. In

Bezirk Saloniki kam es am 30. Mai zu einem Zusanunenstoß zwischen einer griechisch-mazedonischen Truppenabteilung und einer bulgarische. Bonde. Von der letzteren wurden sieben Mann getötet. Rach dem Eintreffen türkischer inxppr'

Ausinnd.

Christiania, 4. Juni.Morgenbladet" schreib heute:Die Zeit nähert sich, wo die Vorgänge im norwegi­schen Staatsrat, die sich im Stockholmer Schloß am 27. Mai ereignet haben, ihre politischen Konsequenzen nach sich ziehen. Da bestimmt angenommen werden muß, daß beide Parteien an ihrem Standpunkte festhalten, so scheint es nicht mehr als zwei Alternativen zu geben. Das Land muß regiert werden; da aber der König keine Regierung finden und auch die jetzige Negierung nicht zwingen kann zu bleiben, so steht man vor der Wahl: ein König ohne Regierung, oder eine Negierung ohne König. Das erste ist nach unserer Verfassung von der Erörterung ausgeschlossen. Da­gegen sollen nach dem Paragraphen 13 der Verfassung der eine Staatsmmister und mindestens fünf von den übrigen Staatsratsmitgliedern im Namen des Königs die Regierung führen; man hat also da einen ganzen administrativen Apparat, der wohl eingeübt und bereits in voller Wirksam­keit ist. Da der König nicht ohne Ministerium regieren kann und der König ferner erklärt hat, daß er kein Ministerium finden könne, wird es die pflichtmäßige Aufgabe der Nationalversammlung sein, wieder normale Verhältniffe zu- stände zu bringen.. Der administrative Apparat kann nicht stillstehen."

Brüssel, 3. Juni. Der Ausschuß der auswärtigen Angelegenheiten der öffentlichen Mrbeiten und Landwirtschaft hat den deutsch-belgischen Handelsvertrag unter

Deutsches Reich.

Berlin, 4. Juni. Bei dem Empfange der fremden Missionen wurde dem Kaiser von der spanischen Mis­sion ein kostbarer Ehrendegen mit eingelegter Toledaner Klinge als Geschenk des Königs Alfons überreicht. Der Gesandte von Korea überreichte einen Orden für den Kronprinzen.

Der Kaiser hat den Prinzen Arthur von Groß­britannien & la suite des Husarenregiments von Zieten (Brandenburgischen) Nr. 3 gestellt.

. Die zu den Vermählungsfeierlichkeiten hier cinge- troffene französische Sp ez ia l m ission wurde vom Reichskanzler Grafen v. Bülow empfangen.

Fürst Karl zu Solm s-H o h ens o lms - Li ch ist hier einge troff em

__' Das Herrenhaus hat gestern zunächst den Antrag des Freihl v. Manteuffel gegen die Einführung einer Reichserbschaftssteuer mit großer Mehrheit ange­nommen, nachdem der Finanzminister erklärt hatte, daß die Frage der Reform der Reichssinai'.zen einer Beschluß­fassung weder im preußischen ©iootSniiniiieriiun noch im Bundesrat bisher unterlegen habe und es daher völlig dahin-

lich wurde die Sekundärbahn-Vorlage angenommen.

Die Oberhofmeisterin der künftigen Kronprinzessin, Fran Rose Hildegard v. Tie le -Winckler, ist vom Kaiser zur Freifrau erhoben worden.

Breslau, 4. Juni. Gestern abend beschlagnahmten Kriminalbeamte in dem Lokal derVolksmacht" die Eremplare und die dazu gehörenden Formen und Platten, in welchen eine Rede Bernsteins über den politischen Massenstreik enthalten war. Die Beschlagnahme ist art- geordnet, weil Aufreizung zum Klasfenhaß vorliegen soll. Auch in der Wohnung des Redakteurs der Volksmacht, Lobe, fand eine Haussuchung statt.

Neustadt a. H., 4. Juni. Der Bayerische Hand­werker tag, welcher hier tagt, nahm Resolutionen an, welche 1) wünschen, daß für die Landtagswahlen tüchtige Handwerkskandidaten aufgestellt werden; 2) die Ein­führung des Befähigungsnachweises für das gesamte Gew erb-, namentlich aber für das Bau gew erbe fordern, vorläufig aber größere Rechte für die zur Führung des Meistertitels befugten Handwerker; 3) eine gesetzliche Fest­legung der Beitragspflicht der Großbetriebe zu den Einrichtungen der Innungen verlangen.

schränkt ist.

Zur näheren Beurteilung dieser Abweichungen hat die Regierung sechs verschiedene statistische Tabellen ausgestellt, auf Grund deren der Ausschuß eine Reihe von Betrachtungen anstellt. Wir werden auf diese, wie auf die Stellungnahme des Ausschusses zu den einzelnen Besteuerunasarten noch näher zurückkommen. Der Ausschuß erblickt in der iVor- lage zwar keinesfalls eine Minderung der allgemeinen Ge­meindesteuerlasten, aber eine gerechtere Lastenverteilung und klarere Bestimmungen für die künftige Steuerveran­lagung.

verschiedenen Reserven angenommen.

Paris, 3. Juni. Im Elysöe sand heute ein Frühstück zu Ehren des Königs von Spanien statt. Der König brachte einen Trinkspruch aus, in dem er seiner Be- wunderung für die französische Armee Ausdruck gab.Als ich heute", fuhr der König fort,die Reihen Ihrer schönen Truppen durchschritt, schlug mein bewegtes Herz höher mit allen französischen Herzen. Ich werde nicht vergessen, daß wir gemeinsam der Gefahr entronnen sind, die in unseren Tagen das Leben aller Staatsoberhäupter bedroht, und daß ich inmitten Ihrer braven Kürassiere die Feuertaufe erhalten habe. Ich erhebe mein Glas auf Ihre Gesundheit, auf den Ruhm der Armee und auf das Glück Frankreichs." Loubet erwiderte: Die Armee wird stolz auf das Lob fein, das Em. Majestät ihr gespendet hat. Die Armee begrüßt in Em. Majestät den hochherzigen Ches einer unter allen Ländern berühmten Armee, der Ihre erleuchtete Fürsorge ein ihrer glänzenden Geschichte mürdiges Geschick verspricht. Im Namen Frankreichs, dessen Herzen Sie durch Ihre Liebenswürdigkeit zunächst und dann durch Ihren Mut doppelt gewonnen haben lind dessen heiße Wünsche Ihnen übermorgen in das be­freundete Land folgen werden, das sich anschickt, Sie zu feiern, trinke ich auf den Ruhm der spanischen Armee, auf eine lange glückliche Negierung ihres Chefs und aus die Wohlfahrt Spaniens.

Hier sind zwei weitere Bomben gefunden morden.

Toulon, 3. Juni. Der KreuzerDu Chayla" ist heute nach Marokko in See gegangen.

Barzelona, 3. Juni. Gestern nachmittag wurde gegen den Palast des Militärgouverneurs eine Bombe geschleudert. Personen wurden nicht verletzt, jedoch ist der Materialschaden groß. Zehn Personen roueben verhaftet.

Belgrad, 3. Juni. Bei Kitschebo fand ein Zusammen­stoß zwischen Serben und einer bulgarischen Bande statt, wo­bei fünf Serben und zwanzig Bulgaren getötet lvurden. Der Führer der bulgarischen Bande, angeblich ein früherer bulgarischer Hauptmann, wurde gefangen genommen.

Bukarest, 3. Juni. Wegen eines beleidigenden

die Vorlage aufzutischen sich erlaubte. <

Gleich in den ersten Sätzen dieser sozialdemokratischen ( Musterleistung heißt es, daß durch das Verbot des Schulden­abzugs, das in der Vorlage für die Gemeinbebesteuerung als Prinzip durchgeführt ist, dieReichen geschont" und 1 dieArmen belastet", somit einUnrecht, zum Prinzip er- hoben" werde; auch bei der Gewerbebetriebs- wie bei der Kapitalvermögenssteuer zeige sich diedeutliche Tendenz, die Kleinen am empfindlichsten zu treffen, die Großen und Größten aber verhältnismäßig günstiger wegkommen zu lassen als die Meinen". Au anderer Stelle wird dem Aus­schuß direkt der Vorwurf gemacht, daß er bei der Beratung der Vorlage nochkapitalistenschonungslüsterner war, als die Regierung." (brrr!) Solche Behauptungen mögen ja rn einer sozialdemokratischen Volksversammlung mit großem Beifall ausgenommen werden, im Munde eines Volksver­treters aber, der die Regierungsvorlage kennen muß und auch der Beratung derselben im Ausschuß beigewohnt hat, sind sie ja nichts als demagogische Taschenspielerstt'.ckchen.

Tie ganze Tendenz des Gesetzentwurfs geht bekanntlich -ahin, im Gegensatz zu den jetzigen Bestimmungen eine gerechtere Verteilung der Gememdesteuerlasten her­beizuführen und den wirtschaftlichSchwächeren zu entlasten; ob dies dem Entwurf in allen Punkten-ge­lungen ist, mag zunächst dahingestellt bleiben. Aber leichthin ohne jeden tatsächlichen Beweis der art rge Vorwürfe geaen die Regierung und den Ausschuß zu c,^ben, ift doch zu - sozialdemokratisch. Der ganze, mit größter Msor- teit, Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit abgcfaßte Be- richt des Abg. Dr. Gutfleisch straft ihren Urheber Lügen. Wie oberflächlich übrigens der parlamentariich« Artrkel- schreiber zu Werke gegangen ist, ersieht man schon daraus daß er zum Beweis seiner Behauptungen die Stenerfteiheit des Großh. Hauses und der Grundstücke und Gebäude der Kirchen- und rechtsfähigen Religionsaeselftchafcen heran- Netzt Der Herr Abgeordnete scheint keine Schwung davon zu haben, daß gerade in dem neuen Gesetzentwurf die von ihm angeführte Steuerfreiheit ganz wesentlich reduziert worden ist und sich nur noch aus die perftn- liche Hofhaltung resp. die dem unmittelbaren öffentlichen Dienst, dem Gottesdienst, der Sanitär-, Schul- und Rechts­pflege dienenden Gebäude usw. bezieht. Sämtliche Dmnamal- güter, einerlei, ob dem Landesherrn oder dem Fiskus ge- l örig, die Pfarr- und Kirchengüter, sowie alle sonstigen Besitztümer der kirchlichen oder weltlichen Behörom und Verbünde haben Grund- und Einkommensteuer an die be- treffenden Gemeinden zu zahlen Es kommt hier überhaupt in Zukunft ganz daS Prinzip, der Gegenseitigkeit zur Gel- tuna- so wenig der Staat eine Steuer von den gemem- nütnäen städtischen Anstalten, wie Gas- und Wasicrwerk, Sran^entzäufti-n usw. erhebt, so wenig sollen auch die Ge- meinden von den zum direkten Staatsdienst oder staatlichen Gemeinwohl dienenden Gebäuden Steuern erheben. ,

Auch Prof Dr. Biermer irrt, wenn er nach ferner tünasteu Broschüre glaubt, daß die großen kirchlichen Vermögen der Gcmeindebesteuerung entzogen werden sollens selbst für die Einnahmen -ms den Friedhöfen haben' die Kirchenbehörden Gemeindesteuern zu entrichten. $Ünnrlamentarische Artikelschrerber dann noch As ^<>reiiant" dw Frage aufwirst, wie das Gesetz

w°h?bek'Ln7m Einkommen von 1

und befürchtet,daß gerade derart g n galtenMHe .

Genofsen und auch, von anderen Leuten so g - t« Alf steuerpol/tischem Gebiete feiern faßt, s°lM doch wissen, daß die Steuerveranlagung nicht. etwo- der WiMür der Behörden unterliegt, sondern Sach« d« Steuerweranwa^ nngskommissionen ist, als deren höchste Instanz der hessische Berwaltungsgerichtshof zu entscheiden hat. Und die -m

wtlWnben Polemischen Bemerkungen haben

Wir zugleich einige wesentliche Bestimmungen des neuen stehe, welche Steuerpläne in die Reform-Vorschlage Auf- Gesetzentwurfs näher gestreift. Der Ausschußbericht bemerkt nähme finden, weshalb er es sich versagen müße, Stellung gewissermaßen als Antwort auf die sozialdemokratischen der Angelegenheit zu nehmen. Hierauf gelangte der Beschuldigungen: Der Entwurf geht von der Annahme aus, J -.....

daß die staatliche Besteuerung nach der L e i stu n g s h i g- feit sich bewährt habe. Indem sich die Steuer nach dem Einkommen bemißt, mit festen Zuschlägen für die Erleich­terung und Sicherung dieses Einkommens durch Vermögens­besitz (ftlndiertes Einkommen) trifft sie alle Steuergenossen mit verhältnismäßig gleicher Schw're und festigt den Staatsgedanken, der verlangt, daß alle im Staate nach ihren Kräften zu dessen Bedürfnissen bei­tragen. Der Schwache wird entlastet, und die Gerechtigkeit dieses Prinzips wirkt versöhnend gegenüber der Schwere der Opfer, die der heutige Staat seinen An­gehörigen zumutet. Der Ausschuß ist mit der Regierung darüber einig, daß im wesentlichen das Prinzip der Be­steuerung nach der Leistungsfähigkeit auch auf den Haus­halt der Gemeinde anzuwenden sei. Daher gliedert sich die neue Gemeindesteuer mit Recht ebenfalls in Einkommen- und Vermögenssteuer (Realsteuern) jedoch mit Abweichungen, die in der Natur der Gemeinde als eines Gemeinwesens wurzeln, das hauptsächlich wirtschaftliche und sozialpolitische Aufgaben hat und dessen Gebiet und Teilnehmerkreis be-