Orte, z. D. Schotten, vor, daß sie bei größerem Konsum das Ga§ aus der Zentrale in ein separates Reservoir beziehen und auf eigene Rechnung an Private ab geben können. Tie Gemeinden erteilen der Gesellschaft die Konzession auf 55 Jahre. Bei der Rohrleitung werden Mannesmannsrohre benutzt.
Kreisamtmann Dr. Kranzbühler-Gießen führt aus, daß die Behörden jeden Fortschritt der Gemeinden, so auch bezüglich der Beleuchtung fördern helfen werde. Doch sollten die Gemeinden den Vertrag nicht so kurzer Hand genehmigen, ohne daß er durch Techniker geprüft sei und die Genehmigung der Behörden und des Ministeriums gefunden habe. Auch sei bezüglich mancher Punkte, wie Rohrlegung, Preis usw. noch keine volle Klarheit geschaffen.
Ingenieur Heil betont, daß die Orte erst einmal sich erklären möchten, damit man auf dieser Basis die Pläne ausarbeiten könne; erst müsse eine ungefähre Beteiligung jestftehen. Bürgermeister K r o m m - Schotten spricht sehr- warm für das Projekt und bittet die Gemeinden um eine Erklärung, ob sie willens sind, in weitere Verhandlungen einzutreten. Bürgermeister Fendt- Hungen ist im Prinzip picht gegen das Projekt, doch bittet er um weitere Klarlegung in Hungen selbst. Ingenieur Heil stellt einen Vortrag in Hungen für nächste Woche in Aussicht, ebenso in Dttlingen. Gemeinderat Sehrt-Grünberg betont, daß Grünberg der Sache sehr sympathisch gcgenüberstehe. — Durch Bürgermeister Jochem erfolgt die Feststellung derjenigen Orte, die für das Projekt sind und beabsichtigen, mit der Gesellschaft in weitere Verhandlungen zu treten, mit dem Vorbehalt, daß die Behörde das Unternehmen gutheißt. Im ganzen erklären sich 16 Orte schon he^te dafür. Bürgermeister K r o m m - Schotten schlägt vor, die Kreisämter möchten das Projekt schon jetzt prüfen und inzwischen sollten in .den Gemeinden Vorträge gehalten werden, damtt man rascher zum Ziele komme. — Kreisamtmann Dr. Kranzbühler wünstch die Einsendung eines Lageplanes über die Rohrlegung usw. an dre drei Kreis- amter Gießen, Schotten und Alsfeld. Nach der Prüfung sollen Gemeinderatsbejcblüjje herbeigeführt werden. An sämtliche Gemeinden sind vorher Abschriften des Vertrages zu senden.
Ingenieur Schiff mann-Hungen weist auf das kürzlich erfundene neue sogenannte Nürnberg-Licht hin, nm dem in Berlin zurzett Versuche gemacht werden; gegenüber dem Auerlicht sei eine große Gasersparnis zu verzeichnen. Dem Nürnberg-Licht wird Sauerstoff zugefuyrt, und man könne gleichzeitig mit dem Gaswerk eine Sauerstofffabrll anlegen. — Diesen Ausführungen tritt Ingenieur Heil entgegen. Das Nürnberg-Licht entwickele eine solche Hitze, daß man bis jetzt noch leinen Brenner gefunden hat, der ihr widersteht. Auch ist eine doppelte Rohrlegung jur beide Gase (Kohlengas und Sauerstoff) erforderlich, das macht einesteils die Anlage sehr kostlpielig und ist andererseits in den Wohnungen unschön. Was die technischen Neuerungen aus dem Gebiete der Gasbeleuchtung be- trisjt, so werden diese laut Vertrag auf Wunsch der Gemeinde jederzeit von der Gesellschaft eingeführt.
Kreisamrmann Dr. K'ranzbühler wünscht die Ausstellung eines Kostenüberschlages, um einen Ueberblick zu erhalten. — Ingenieur Heil kommt hieraus nochmals aus die Gaspreije zu sprechen und betont, daß der Höchstpreis für den Kubirmeter Leuchtgas 20 Pjg. sei, für technische Zwecke, Kochen, Heizen, Mororbetrieb lostet der Kubikmeter 15 Psg. Der kleine Querbrenner für Zimmer verbraucht pro Stunde 40 Ltter Gas, sodaß die Brennstunde nur Ü,b oder 3/4 Psg. koste. Eine vierzigrerzige Straßenlaterne verbraucht bü Liter Gas,tostet also pro Stunde 1,2 Psg. Bei Petroleum tostet die Lrennstunde 1,3 Psg. bezw. 2,4 Psg., also etwa das doppelte; bei Elektrizität 3,8 Pfg. bezw. 7 Psg., also etwa das fünffache.
Kreisamtmann P fe i > f e r - Schotten stellt hierauf den Antrag, die 16 Vertreter, welche sich zu weiteren Verhandlungen mtt der Gasgesellschast bereit erklärt haben, möchten folgende Erklärung unterschreiben:
„Die unterzeichneten Gemeinden sind zum Anschluß an die Gas-Zentrale Laubach bereit, wenn die zuständigen Kreisämter Schotten, Gießen und Alsfeld Projekt und Verträge für gut befinden."
Dies wurde unterschrieben von den Vertretern der fünf Städte: Laubach, Schotten, Grünberg, Hungen und Ulrichstein und den Orten: Ruddingshain, Merlau, Queckborn, Nieder-Ohmen, Ruppertsburg, Villingen, Lardenbach, Wetterseid, Flensungen, Groß-Eichen und Klein-Eichen.
Bürgermeister Jochem dankt hieraus den Vertretern für ihr langes Aushalten und schließt die Versammlung.
eAlxä UIlO llU’Ö.
Gießen, den 3. April 1905.
— Lotteriegemeinschaft. Zu der im Werk befindlichen Verschmelzung der hessisch-thüringischen mit der preußischen Staatslotterie will der „M. A." zuverlässig erfahren haben, es sei von autorativer Seite aus eine Anfrage erklärt worden, die 6. hessisch-thüringische Staatslotterie werde jedenfalls ausgespielt werden, wogegen aber eine Gewähr für ein weiteres Fortbestehen der hessischen Staatslotterie zur Zeit nicht übernommen werden könne. Für den Fall eines Aufgehens der Staatslotterie in der preußischen Klassenlotterie sei von der Regierung eine mäßige Entschädigung der dabei etwa geschädigten Kollekteure in Aussicht genommen, bei der voraussichtlich auch die Anzahl der von dem betreffenden Kollekteur m der 6. Lotterie abgesetzten Lose ins Gewicht fallen werde.
** Haushaltungskurse. Man schreibt uns: Bei Gelegenheit des im Februar zu Hörnsheim abgehaltenen Haushaltungskursus traf eine aus höheren hessischen Beamten bestehende Kommission dort ein um Wesen und Gang der Kurse, wie sie im Kreise Wetzlar emgefüyrt sind, kennen zu lernen. Zu dem gegenwärtig in Ehringshausen obgehaltenen Kursus erschien Landrat Dr. Sartorius mit einer Deputation des Kreisausschusses zu Gießen und zwei Darmstädter Herren. Tie Gießener Kommission erbat sich die einschlägigen schriftlichen Arbeiten zur eigenen Verwendung und es sollen von Oktober L Js. ab im Kreise Gießen nach diesem Muster Kurse eingerichtet werden.
•* Vom Vogelsberger Rotwild. Zu unserem Bedauern müssen wir Mitteilen, daß der Transport des Rotwildes am 1. ds. Mts. nicht stattfinden konnte, da die Watter des Berliner Zoologischen Gartens auSgeblieben sind. Direktor Heck telegraphiette uns aus Berlin, daß er erst zum 1. April 1906 das Vogelsberger Rotwild anzukaufen gedenke, d. h. wenn bis dahin sämtliche Tiere ein* gefangen seien, da er nur gewohnt sei, im Ganzen zu kaufen. Auch der Verein „Hirschgerechter TaunuSjäger" will bis zu dem genannten Termin warten, da ihm die Firma
Rich. Westphal ohne Verständigung mit Direktor Heck kein Rotwild ablaffen will. Kein Wunder, denn diese Firma kann gar nicht über Rotwild verfügen, da sie sich nie auf einen solchen Kuhhandel, wie wir ihr mitgeteilt hatten, einläßt. Sie hat aber versprochen, daß sie bis zum 1. April 1906 der Sache näher treten will.
-p Rodheim a. d. Bieber, 1. April. Gastwirt Stork hat seine inmitten des Torfes gelegene Gastwirtschaft mit Garten an Herrn Kremmers aus Aßberg bei Moers (Rheinland) für 46 000 Mark verkauft. Das Anwesen ging heute an den neuen Besitzer über.
y. Büdingen, 1. April. Die Fürstin zu Psen- bürg und Büdingen wurde gestern auf einem Spaziergang von einem an einen Wagen anaehängten Pferde durch einen Hufschlag getroffen. Die Verletzung ist glücklicherweise leicht und die hohe Frau konnte zu Fuß m das Schloß zurückkehren.
Frankfurt, 31. März. Tie Frankfurter Ortsgruppe de§ Deutsch - Evangelischen Frauenbundes schickt an die Kellnerinnen in An im ie rkne i pe n folgendes Schreiben: „Sie sind als Kellnerin in unserer Stadt Gefahren ausgesetzt, die Sie an Leib und Seele zu Grunde richten können. Viel- leicht stehen Sie allein und haben niemand, der Ihnen in dieser Lage mit Rat und Hilfe bcisteht. Dann möchten wir Ihnen solche anbieten. Sie finden bei uns Schutz und helfende Liebe, wenn Sie es wünschen. Wir bitten Sie herzlich, von unserem Anerbieten Gebrauch zu machen." — Gleichzeitig werden die Eltern und Vormünder in einem ähnlichen Schreiben aus die traurigen Verhältnisse im Kellnerinnenberuf hingewiesen. „Wir bitten Sie," so heißt es weiter, „sich Ihrer Tochter anziinehmen und sie zum Ergreifen eines anderen Erwerbszweiges zu veranlaßen, am besten durch persönliches Hierherlommen. Unsere Dienste stehen Ihnen gern zur Verfügung; jedoch sind nur Sie selblt berechtigt, traft Ihrer elterlichen (vormundschaftlichen) Gewalt eine Aenderung zu erzwingen."
** Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. Die Gastwirtschaft von Frau Ww. Wilhelm Geißler in Werdorf ilt von den Eheleuten Peter Krem- mers aus Oestrum zum Preise von 18 000 Mark verkauft worden.
VcrinrjchteA.
• Lieg nitz, 2. April. (Amtlich.) Heute vormittag fuhr eine Lokomotive aus den in dec Einfahrt in die Station Liegnitz begriffenen Güterzug Nr. 6556, der drei Wagen Auswanderer besürderte, auf. Ein Schaffner ist tot, vier Personen wurden schwer und etwa dreißig leicht verletzt. Entgleist sind zwei Lokomotiven, drei Personen- und fünf Güterwagen. Sämtliche Wagen sind stark beschädigt. Ter Schnellzug Nr. 6 nach Berlin erlitt 79 Minuten Verspätung. Der Personenverkehr wird durch eingleisigen Betrieb zwischen Spittelndorf und Liegnitz aufrecht erhalten. Die gesperrten Hauptgeleise werden voraussichtlich bis heute abend wieder frei. Infolge Ausströmens und Jnbrand- geratens des Leuchtgases geriet ein Spirituswagen in Brand und entzündete die Trümmer sowie das Stellwerk „Olm", welches auSbrannte.
* Leutnant Karl Bloem vom Mannheimer Grenadierregiment, welcher sich mit seiner Geliebten, Der Choristin Schwarz- erscyojsen hat, war gleich beliebt bei Kameraden wie bei seinen Untergebenen. Mit Vorliebe besuchte der Offizier in Heidelberg das Theater und entdeckte da in idem Opernchor ein auffallend schlankes Mädchen, eine junge Heidelbergerin, Margarete Schwarz armer Leute Kind. Wie das so geht, suchten und fanden sich die Beiden. Aber nicht die gewöhnliche Theaterliebelei mit dem üblichen Schlußrefrain: „Behüt dich Gott" entspann sich, sondern eine offenbar tief wurzelnde Liebe verband das Paar. Der Leutnant trug so unverhohlen seine Neigung elbst in des Kaisers Nock zur Schau, daß es Kameraden und Vorgesetzten unangenehm und beänastigend ausfiel. Eine Zwangsversetzung nach Mannheim sollte den Liebestranken heilen. Aber auch dort blieb Bloem seiner Liebe treu, was zur Folge hatte, daß man ihn veranlaßte, sein Ehrenwort fchriftlia) zu geben, mit der schönen Choristin nicht mehr zu verkehren. Aus eine diesbezügliche Mitteilung des jungen Offiziers an das Mädchen, erwiderte dieses in einem längeren Schreiben ebenso charakteristisch als logisch: auch sie besitze sein Ehrenwort, ob dies weniger bedeute, als das andere? Und die Liebe erwies sich stärker, als die Achtung vor dem Ehrenkodex. Bloem sah in Fried- richsseld die Geliebte wieder und brach somit das verpfändete Ehrenwort. Hiermit ward der Rosenmontags- konslikt gegeben, und er wurde blutia ausgetragen. Während der Held Hartlebens in dem bekannten Drama unter dem Zwang der Entdeckung sich richtet, hat Bloem aus freien Stücken die Konsequenz gezogen. In Zivll traf er in Heidelberg mit der Geliebten am vorigen Samstag zusammen, uno die Wiedervereinigten tragen eine Reise in Den württembergischen Schwarzwald an. 9cachdem sie in einem Hotel in Scyomberg übernachtet hatten, sandten sie ihre Photographie und Abschiedsbriefe an Verwandte und begaben sich dann in den Wald, wo Bloem zuerst das Mädchen und dann sich erschoß. Im Walde bei Oberlengenhardt (bei Liebenzell un Oberamt Neuenbürg), nicht allzu weit von der badischen Grenze, wurden die Leichen ausgesunden, ,chie kalten dMde noch verschlungen". Neben ihnen lag ein ganz neuer Revolver. Die Toten wurden ins Rathaus des Oertchens Oberlengenhardt gebracht. Das Testament Bloems befindet sich in den Händen eines Kameraoen in Mannheim. Die im Tod Vereinten haben letztwillig den Wunsch geäußert, in Heidelberg zusammen begraben zu werden. , ,
• Amerikanisches Duell. Vor einigen Wochen oergifteten sich in einem ersten Hotel in Hamburg ein Herr und eine Dame, beide blutjunge Leute. Bis heute war der Toppelselbstmord noch unaufgcllärt geblieben. Fetzt konnte nach langen Recherchen feitgeilcUt werden, daß uie beiden Vergifteten der Ingenieur Fuhlerath aus Heiligen- fladt und seine Frau, eine geb. Nonnewmkel aus Wipperfürth sind. Stach Ermittelungen hat ein amerikanisches Duell Veranlassung zu diesem Doppelselbstmord gegeben.Der Ingenieur hatte wegen irgend eines lächerlichen Rcstaurcmt- jkandals einen bösen Streit bekommen, der schließlich damit endigte, daß er sich mt seinem Gegner auf ein amerikanisches Duell einigte. Die Bedingungen waren, daß der Verlierende binnen sechs Wochen aus dem Leben geben mußte, nnb der Ingenieur zog das schwarze Los. Als seine junge Frau erfuhr, was ihr Mann vor hatte, flehte sie ihn an, nicht ohne sie auS dem Leben zu scheiden, und bat so lange, bi5 die beiden törichten jungen Leute beschlossen,
gemeinsam in den Tod zu gehen. Sie hatten sich mit Cyankali vergiftet.
• Kleine Tageschronik. Der Eisenbahnunfall bet Artueil (Frankreich) ist aus zu schnelles Fahren zurückzu- ühren. Die Eisenbahngesellschast hat als Auszeichnung für den Zugführer das Kreuz der Ehrenlegion erbeten. Dieser, obgleich schwer verletzt, konnte sich unter den größten Anstrengungen aus den Trümmern befreien und schleppte sich 200 Meter weit auf dem Bahnkörper fort, um den zu erwartenden Eilzug, welcher 400 Passagiere mit sich führte, zu warnen. Dank dieser Aufopferung gelang es, den Eilzug rechtzeitig bis auf wenige Meter von dem verunglücklen Zug zum Stehen zu bringen. — Aus Kairo wird gemeldet: Tie Pyramide des Kekrops ist vom Blitz getroffen worden. Der Schaden, der dem Kunstwerk dadurch zugefügt wurde, ist beträchtlich. — Durch einen verheerenden Brand wurden in der ungarischen Ortschaft Jaszo zahlreiche Wohngebäude und Wirtschaftsgebäude eingeäschert. 3 Frauen find m den Flammen umg ef omni en. — In Wien endete durch Selbstmord der Abgeordnete und Advokat Dr. Wolffhardt. In einem zurückgelassenen Brief teilt er mit, daß ihn das Mißlingen eines geschäftlichen Unternehmens in den Tod getrieben habe. ,
(th.) Gießen, 1. April. Wegen Wilderns verhandelte gestern die Strafkammer in zwei Sachen. Der Larrdwitt Karl Lndw. N., dessen Sohn und dessen Knecht, „sowie die Landwirte B. und Sch. von Aulendiebach waren geständig, häufig in der Gemarkung des Orts auf Dachse gejagt zu haben. Die Angeklagten beriefen sich darauf, der Jagdläufer der Frankfurter Jagdpächter hätte sie aufgefordert, das Raubzeug, welches vielen 8ä>aden verursache, abzufangen. Nachts bei Laternenbeleuchtung rückten die Leute mit Hunden dem Vieh zu Leibe und spießten es mit der Dachsgabel fest, um dann mit Knütteln drauf zu schlagen. Nach der Beweisaufnahme wußten aber weder die Jagdpächter noch deren Aufseher ein Sterbenswort von Der Erlaubnis- crteilung zu dieser Jagdausübung. Der Staatsanwalt beantragte wegen gewerbsmäßiger Ausübung der Jagd auf fremdem Revier Freiheitsstrafen auszusprechen. Der Gerichtshof faßte aber diese Art der Jagd harmloser auf; er hielt den Beweis nicht für erbracht, daß man gejagt habe, um Geld für das erlegte Wild zu bekommen, wenn man auch die Felle verkauft hat. Es handle sich baljer um ein einfaches Jagdvergehen. Das Urteil lautete gegen N. sen. auf 150 Mark, den Sohn auf 100 Mark, den Knecht auf 25 Mark und gegen Sch. auf 50 Mark, ev. für je 5 Mark 1 Tag Gefängnis. B. wurde freigesprochen, weil er dem Morden der andern nur einmal als Zuschauer beigewohnt hat. Die zur Jagd benutzten Hunde, sowie die Dachsgabel wurden eingezogen. — Der 26. Jahre alte Tagelöhner Jakob W. von Gelnhausen, ein wegen Körperverletzung und Jagdvergehens be- rests vorbestrafter Mensch, war auf hessischem Revier in der Gemarkung Mittel-Gründau eines Sonntags in einer Waldung mit dem Gewehr in der Hand, also zur Jagd ausgerüstet, von drei Forstbeamten des Grafen von Mehrholz abgefaßt worden. Als der Angeklagte der Beamten ansichtig wurde, wollte er Fersengeld geben, er wurde aber gepackt. Eine in seiner Wohnung vorgenommene Haus-suchung förderte erhebliches Belastungsmaterial, sodaß Weber als recht gefährlicher Wildd'eb überführt wurde. Der Gerichtschemiker Dr. Bopp aus Frankfurt a. M. konnte feststellen, daß an den beschlagnahmten Kleidern des Angeklagten erhebliche Spuren von Blut, das von Wlld herrührt, jid) befindet. Gestern bestritt der Angeklagte entschieden , seine schuld; er will das Gewehr, in zivei Telle zerlegt, im Walde gefunden haben. Der Staatsanwalt beantragte vier Jahre Gefängnis. Das llrtell lautete, daß der Angeklagte mit zwei Jahren Gefängnis und fünfjährigem Ehrverluii zu bestrafen sei, die Einziehung des Gewehrs, sowie der sonstigen beschlagnahmten Jagduten- silien wurde ausgesprochen. — Der Vorarbeiter Stephan R. aus Frankfutt a. M. war in Bad-Nauheim beim Kanalbau für eine Franksurter Firma tätig. Ec verschwand von dort ohne die Ar- bester auszulohnen, obgleich er das Geld dazu von Frankfurö erhalten hatte. Außerdem hatte er in mehreren Fällen Leute ht Nauheim angeborgt unter der Vorspiegelung, er brauche das Geld zum Auslöhnen der Arbeiter, ferner fiel dem übrigens vorbestraften Menschen noch eine Nötigung und ein Versuch hierzu zur Last. Die Strafkammer erkannte auf 5 Monate Gefängnis. — Die Strafkammer hatte über ein Urteil des Schöffengerichts Vilbel zu befinden, das von zwei Seiten durch .Berufung angefochten worden war. Tie Brüder Philipp und Heinrich W. von Holzhausen v. d. H. überfielen eines Abends den Muller B. von Iiodheim v. d. H., als dieser an ihrer Wohnung vorbeiging, mst> ^mißhandelten ihn durch Fußtritte und Faustschlage. Das Schöffengericht verurteilte den Philipp W. zu 25 Mark und seinen jugendlichen Bruder Heinrich zu 10 Mark Geldstrafe. Hiergegen erhoben sie Berufung, der sich die Staatsanwaltschaft anschlog. In beiden Verhandlungen bestritten sie ihre Schuld und suchten den Verletzten als ihnen feindselig gesinnt hinzustellen, der auch unter seinem Eid die Unwahrhest tage. DaS Gericht hatte aber keinen; Anlaß, den Aussagen des Zeugen zu mißtrauen, weshalb es unter Stattgebung der Berufung der Staatsanwaltsck^tft diejenige der Angeklagten, die es als eine „frivole" bezeichnete, zurückwies und die «strafen auf 50 bezw. 30 Mark erhöhte.
(Slogan, 2. April. Wegen Wechselfälschung und unerlaubter Entfernung vom Heere wurde vom Kriegsgerrcht der neunten Dwison in Glogau der Leutnant Hans von Specht vom 154 Infanterieregiment in Javer zu neun Monaten Gefängnis, Dienslenllassung und Entfernung atis dem Heere verurteilt, unter Einberechnung einer Gefängnisstrafe von drei Monaten, welche dasselbe Gericht am 30. Januar ds. Js. über ihn wegen unerlaubter Entfernung vom Heere ausgesprochen hatte.
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Für Plazierung der Absolventen ist man' bemüht, ss17,1 ■ ' «W»WWWWWWWMW»MWWiWWWM»WWWWWWMM> M Kuider wenn ihr brav stid, so wasche
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