Ausgabe 
28.6.1905 Zweites Blatt
 
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ist, sodaß bei Arbeitsvergebungen die betreffenden Voran- schlüge nicht mehr veröffentlicht werden, sondern jeder Hand- werker über die in Betracht kommenden Arbeiten bie Berech­nungen selbst anzustellen und diese einzureichen hat, um so dem unsinnigen Abbieten entgegenzuwirkcn. Kommerzrenrat H e y l i g e n st ä e d t gab die Zusage, dies en Antrag dem Provinz, al- tag unterbreiten und ihn dort vertreten zu wollen. Dre Beratungen wurden danach von dem Vorsitzenden Petri- Gießen geschlossen. Im Schullokale fand alsdann die feier­liche Ueberreichung der Gesellenbriefe statt. Es halten sich 14 junge Leute der Prüfung unterzogen, von denen 13 bestanden. A-)

-j- Laubach, 27. Juni. Bei der Heimkehr vom Badeplatz in der Horloff verunglückte gestern mittag der aus Gießen gebürtige, das hiesige Gymnasium besuchende Untersekundaner Schm all. Er stürzte vom Rade und brach den rechten Arm.

p. Oberquembach, 27. Juni. Gestern nachmittag ging ein starkes Gewitter in unserer Gegend nieder. Ein Blitzstrahl traf die Scheune der Witwe Wagner. Im Nu stand deren ganzes Anwesen in Flammen. Außerdem wurde in kurzer Zeit ein Teil des Besitztums des an­grenzenden Nachbars Löw in Asche gelegt. Mit Ausnahme von einigem Geflügel sind Tiere nicht verbrannt. Der Schaden ist ziemlich groß.

Wolfs kehl en, 26. Juni. Eine hiesige Metzgersfrau wurde dieser Tage von einem Hunde angefallen und ge- bissen. Nachbarsleute kamen der Bedauernswerten zu Hilfe und erschossen das anscheinend wutkranke Tier. Kopf und Hals des Hundes wurden zur Untersuchung an das Institut für Infektionskrankheiten nach Berlin gesandt. In­folge dieses Vorfalles ordnete das Kreiöamt die Hunde- sperre für die Orte Wolfskehlen, Büttelborn, Dornheim, Leeheim, Erfelden, Goddelau und Crumstadt an. (W. Z.)

<inem katholischen geistlichen Rate. Nach ziemlich kurzer und abfälliger Beurteilung von Reuchlin und EraSmus von Rotterdam war ich gespannt aus Luther und Melanch- tbou lieber diese beiden Männer sprach er volle zwei Stunden, wie kein Protestant ander« hätte reden können. ^cdeS Verdienst hat er voll qcwärdigt. Er tagte:So be- dauerlich auch für uns Katholiken das Auftreten solcher Männer ist, so haben wir doch gar keinen Grund, sie zu verachten. Ganz zu verwerfen sind alle Schmäh- und Hetzschriften gegen diese großen Männer. Der Ein- fluß protestantischer Lehrer hat unser Schulwesen wieder in die Höhe gebracht.' ES war interessant zu sehen, rote die Priesterseminaristen diesen Worten lauschten." herz-

erfreuend, aus katholischem Munde so gerechte Anerkennung der Reformatoren zu hören.

Aus Stadt und Land.

Gießen, 28. Juni 1905.

" Der gestrige Tag war wohl der gefürchtetste des tnlBen Jahres. Selbst die drei gestrengen Herren im Mai wirken nicht so schreckhaft auf die Gemüter der Menschen, alS der S iedenschIäser. Die alte Bolkswetterregel Null es, daß auf einen Siebenschläfer, an dem es regnet, eme ftebenwöchrge Regenzeit folge. Dagegen Helsen keine Meteorologie, keine Ge­setze der Luftströmungen. Hier hege eme alte unumstoß iche Er­fahrung vor, und die sei mehr wert als alle meteorologischen BeobachtungtM aller Stationen miteinander $egen solch euren eingewurzelten Wetterglauben läßt sich nursehr schwer an kampse^ denn die Rechtgläubigen des ^rebenschläferregen? wollen sich nicht überzeugen lassen. Aber vielleicht trägt es dennoch hier und da zur Beruhigung der Sommerpbantafte unserer reiselustigen Stadtkinder und nicht nnmig-er auch der erntelustigen Landleute bei, wenn wir die Tatsache hervorheben, daß nach den meteorolo­gischen Aufzeichnungen einer langen Reihe von Jahren der Regen mach einem Siebenschläfertage, der, wie der gestrige, am Vormittag etwas Regen brachte, häufig ausgeblieben ist, wahrend rn an­deren Jahren einem völlig sonnenhellen und ganz trockenen Siebenschläfer eine andauernde Regenzeit folgte. Sollen wir im§ vor einem Siebenschläfer-Glauben ängstigen? Nem. Wir blicken nach dem gestrigen mit einigem Regen gesegneten Sreven- fchläfertaqe mit froher Zuversicht auf die kommenden Tage dieses Sommers. Die Legende von den Siebenschläfern, deren Ge­dächtnis die römische Kirche gestern stierte, ist in mannigfaltigen Formen weit durch den Orient in dem die Urheimat der Sage zu suchen ist, wie auch im Abendlande verbreitet. Ihr wesent­licher Inhalt ist folgender: Sieben Jünglinge die Zahl 7 ist hier gewählt, weil ihr die symbolische Bedeutung eurer vorzugs­weise heiligen Zahl beigelegt wurde flüchten zur Zett der Christenverfolgung unter Kaiser Decius in eine Höhle. Sie schlafen dort ein und werden auf Geheiß des Kaisers dort eingemauert. Fast 200 Jahre liegen sie in dem todesärtigen Schlafe, bis unter Kaiser Theodosius II. ihre Höhle zufällig entdeckt und geöffnet wird. Da erwachen sie und glauben, eine Nacht geschlafen zu haben. Als aber einer von ihnen in die Stadt geht, um Nahrung zu holen, ftndet er alles verändert. Auf die wunderbare Mär hin kommen der Bischof Martin und der Kaiser herbei, nm sich von dem Wunder zu überzeugen, worauf die Siebenschläfer, die als Heilige angebetet werden, nach dem Befehle .Gottes ihren Geist ausgeben. Die Sage knüpft wohl an ein historisches Faktum an, bestehend im Tode einer Anzahl verfolgter Christen in einer Höhle zur Zeit des Kaisers Deems.

** Der evangelische Arbeiterverein hatte am letzten Sonntag ein Kinderfest auf Textors Terrasse ver­anstaltet. Der Kinderchor des Vereins bot schöne Lieder, Spiele und Kinderreigen unter der Leitung des Dirigenten Gernhardt. Dazwischen folgten Gesänge des gemischten Chors und Konzertstücke von Mitgliedern der Regiments­kapelle. Ein Tanzkränzchen für die erwachsene Jugend bildete den Schluß.

" Eine Submissionsblüte bei Arbeiten für oaSHochbauamt der Stadt Düsseldorf, von der die Westdeutsche Gewerbe-Ztg. berichtet, mag nach den Erörterungen über das Submissionswesen auch für die hiesigen Kreise Intereffe haben. Vor einiger Zeit wurden in D. für den Neubau des Direktionsgebäudes der städtischen Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke die Glaserarbeiten ausgeschrieben. Der Mindest fordernde erhielt den Zuschlag. Bedingung war, daß die Fenster der Vorder- und Hinterfronten, soweit kein Spiegelglas vorgeschrieben war, mit rheinischem Tafel­glas ®/4 Stärke I. Sorte verglast, und daß die Scheiben in Kitt eingelegt werden mußten. Von einem Fachmann wurde festgestellt: 1. daß in die Unterflügel, soweit eS zu sehen möglich war, keine 6/< Stärke I. Sorte, wie vorgeschrieben, sondern IT. und III. Sorte 4/4 Stärke eingesetzt worden ist; 2. daß für die Oberlichtfenster, wozu zirka 170 qm GlaS erforderlich war, überhaupt gar keine I. Sorte 6/4 Stärke, sondern III. Sorte 4/4 Stärke verwandt wurde; 3. daß die Scheiben in den Oberlichtfenstern überhaupt nicht in Kjtt ver­legt worden sind, wie dies Vorschrift war. Ein eklatantes Beispiel, wie es bei Submissionsarbeiten gemacht wird. Das ist der Fluch des heutigen Submissiouswesens, daß so hohe Angebote gemacht werden in der Voraussetzung, daß die Arbeiten doch nicht so ausgeführt zu werden brauchen, wie sie vorgeschrieben sind, weil eben die fachmännische Kon­trolle fehlt.

Holzheim, 27. Juni. Die Renovierung unserer Kirche ist beschlossen worden. Für die innere Aus­schmückung und für eine neue Ausstattung des Altars wurde eine Hauskollekte erhoben, die die schöne Summ" von 600 Mark ergab. Seit einiger Zeit ist hier ein Eisen- steinbergwerk ins Leben gerufen worden, welches sehr gutes Erz in großer Menge liefert. Auch ein Basalt­steinbruch ist neu angelegt worden.

Grünberg, 27. Juni. Am Samstag vormittag fand eine Revision der hiesigen Handwerk er-Sonntags­schule durch Hauptlehrer Traber-Gießen statt. Dieser sprach sich über den Zustand und die Leistungen der An­stalt in anerkennender Werse aus. An die Revision an­schließend fand eine Sitzung des Bezirksverbandes statt, zu der die Vertreter von Gießen, Lich, Londorf, Hom­berg, Lollar und Grünberg erschienen waren. Auch hatten sich eingefunden Reichstagsabgeordneter Kommerzienrat Heyligenstaedt sowie der frühere Vorsitzende des Orts­gewerbevereins Homberg, Dr. Kraußmüller, der zur­zeit am Realgymnasium in Gießen tätig ist. Die Verhandlungen galten besonders der Einführung des Be­fähigungsnachweises und dem Submissionswesen. Jnbezug auf den Befähigungsnachweis ging man mit dem Beschluß der hessischen Handwerkskammer einig, daß er nur für das Baugewerbe zu erstreben sei. Ein auf das Sub- mijsionswesen sich beziehender Antrag ging dahin, bei den Kreisbauinspektionen (Gemeinden) das gleiche Verfahren zu erzielen, wrc eS bei den KreiLbarrnnrteru schon in Uebung

Deutsch-evangelische Kirchenkonserenz.

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Eisenach, 25. Juni 1905.

Die Beratung über die Stellung der Kirche und des geist­lichen Amtes zur Gemeinschaftsbewegung unserer Tage wurde gestern fortgesetzt. Die Behandlung führte zu folgenden Be­schlüssen:

1. Dem Gemeinschaftswesen aller Zeiten liegt das Bestreben von Genreindegenossen zugrunde, durch eine gemeinsame selbst­ständige Erbauung aus der heiligen Schrift das persönliche Glaubensleben zu innerer Gewißheit und zu kräftiger Betätig­ung zu entfalten und sich untereinander zu einer Gemein­schaft zusammenzuschließen, welche sich durch die Gleichheit christlicher Lebensauffassung und durch die Gemeinsamkett christ­lichen Heilsbesitzes verbunden weiß. In diesem Streben nach enger brüderlicher Gemeinschaft ringen die Gemeinschaften um die Verwirklichung eines Ideals das die Landeskirchen vermöge ihrer geschichtlich gewordenen Verhältnisse nicht ausreichend zur Darstellung zu bringen vermögen.

2. Die neuere Gemeinschaftsbewegung kann nicht als eine einheitliche betrachtet werden. Sie ist vielmehr eine vielgestaltige, je nachdem sie unter dem Einflüsse des deutschen Pietismus an dem Charakter der deutsch-evangelischen Glaubens- und Frömmig­keitsweise festhält oder frembe, aus englischem und amerikanischem Boden herstammende Motive in sich aufnimmt und zur Geltung bringt. Danach bestimmt sich die Auffassung des christlichen Glaubens und Lebens und die Stellung zur Kirche.

3. Im allgemeinen unterscheidet sich die neuere Gemeinschafts- bewegung formell von den älteren GemeinschastSbildungen wesent­lich durch den stärkeren Ausbreitungs trieb und durch die lebhaftere auf Zentralisation gerichtete Organisationskraft, wobei sie sich des modernen Mittels der Rechtsfähigkeit der Vereine zu bedienen weiß. Darin liegt die Gefahr, daß die Gemeinschaften trotz des noch vielseitig erklärten Willens, den Zusammenhang mit den Landeskirchen festhalten zu wollen, sich zu selbständigen Organisationen in und Heben den Landeskirchen ober auch gegen sie ausgestalten.

4. Die Beobachtung der neuesten Vorgänge auf dem Gebiete des Gemeinsehaftslebens zeigt, daß das in weiten Gebieten bewußt und entschieden hervortretende Bestreben, in den sog.biblischen Gemeinschaften" die wahre Kirche oderdie Gemeinschaft der Heiligen" zu sichtbarer Darstellung zu bringen, den Bruch der Gemeinschaften mit den Landeskirchen befürchten läßt und in die heutige Gemeinschaftsbewegung selbst einen Zwiespalt und eine Scheidung hineinzutragen scheint.

5. $n einem erbebt leben Gebiete der Gemeinschaftsbewegung haben sich wesentliche und tiefgreifende dlbweichungen von der gesunden" Lehre des biblischen und kirchlichen Christentums in nachdrücllicher Weise herausgearbeitet.

1) eine bedenkliche Verschiebung des Verhältnisses zwischen Wort Gottes und heiligen Geist:

2) eine einseitige Betonung der zu bestimmter Zeit bewußt er­lebter Bekehrung und eine Geringschätzung der heiligen Taufe sowie eine irreführende Fassung des Glaubens:

3) eine die Bedeutung der Rechtfertigung verkennende lieber- spcmnung der Begriffe Heiligung und Vollkommenheit und damit eine ungerechte Beurteilung der christlichen Vereins­arbeit auf dem Gebiete der inneren Mission:

4) eine ungesunde Steigerung eschatologischer Erwartungen.

In alledem liegt unverkennbar die Gefahr einer von der evangelischen Kirche abgelehnten Schwarmgeisterei.

o. Aufgabe und Stellung der Kirche ist den verschiedenen Strömungen des Gemeinschaftslebens gegenüber eine verschiedene:

1) den auf das persönliche Erbauungsbedürfnis gerichteten, kirchlich gesinnten Gemeinschaftsbildungen wird sie in voller Würdigung ihrer segensreichen Arbeit mit positiver För­derung entgegenkommen und ihnen freie Bahn zu innerer Entwickelung und Erstarkung gewähren;

2) den Gemeinschaftsbildungen gegenüber, die der kirchlichen Sonderbildung zuzustreben geneigt sind, wird sie wach­samen Auges und nüchtern beobachtend gegenüberstehen und, mit Vermeidung persönlicher Polemik, die Mweichungen von der gesunden evangelischen Heilslehre in Predigt und Unterricht in's Licht stellen und den Segen der geschichtlich gewordenen Kirche mit ihrem Dienste am Worte und mit ihren bewährten Ordnungen dem Verständnis der Gemein­den überzeugend aufschließen.

7. Je mehr die Kirche selbst eine teils entgegenkommende, teils ernst mahnende, aber ruhig zuwartende Haltung beob­achtet, desto mehr darf sie die Erwartung hegen, daß die auf dem Boden der Kirche stehenden Gemeinschaften den Zusammen­hang mit der Kirche treu und aufrichtig wahren durch Rücksicht­nahme auf die Ordnungen und Zeiten der kirchlichen Gottes­dienste, durch lebendige Teilnalnue an der kirchlichen Wort- verkündigung und Sakramentsverwaltung, durch dlbsehen von abgesonderter Abendmahlsfeier, durch Auswahl von reifen und erfahrenen Männern zu Sprechern und Leitern der Gemeinschaf­ten und zu Reisepredigern (Evangelisten) und bureb Verständigung mit den Trägern des geistlichen Amts, in deren Gemeinden sie Gemeinschaften bilden wollen.

Die der Kirche kühler und fremder gegenüberftebenben G5e- meinschafteu werden gegenüber einer weitherzigen, Geistliches geistlich beurteilenden Haltung der Kirche um so mehr das Gewicht der Verantwortung fühlest, die sie bei einem voreiligen und rück­sichtslosen Zerreißen der Verbindung- mit der Kirche auf sich nehmen.

8. TatsürAich und nachweisbar nchmen die Obettkttchenbehür-

den, soweit amtliche Kundgebungen vorliegen, gegenüber der Ge­meinschaftsbewegung die Stellung bereitwilliger Anerkennung und Würdigung des in ihr liegenden Segens em und bemühen sich, die Organe der Kirche selbst zu immer reicherer, den Bedürfnissen

Gemeinden und der Pflege be6' persönlichen Christenlebens bienenden Kraftbetätigung lVibelstunden, biblische Besprechungen. Gomeindeabende, Vereinspflege) zu veranlassen.

Doch liegt in dieser ganzen Frage das Hauptgewicht für eine gedeihliche Gestaltung der Beziehungen zwischen Kirche und Ge­meinschaft auf dem Pfarramt. In der Einzelgemeinde spielt sich die Bewegung ab. Die Ausgleichung drohender Konflikte und Gegensähe, die Möglichkeit einer positiven Mitarbeit der Geist- lichett, ohne die Leitung beanspruchen zu wollen, die Notwendig­keit mahn en her und auch abweisender Belehrung, die vorurteils- reie, weitherzige und doch innerlich klare und bestimmte Stell­ungnahme in jedem einzelnen, oft schwierigen Falle, die Wahr­ung- des Rechts und der Bedeutung der Kirche, ohne einen schroffen Amts- und Kirchenbegriff geltend zu machen, das Ge­schick, geeignete Mitglieder der Gemeinschaft zu tätiger Mitarbeit an den kirchlichen Aufgaben und zu den kirchlichen Vertretungs­körpern heranzuziehen, die taktvolle Weisheit und die kluge Hirtentrene, die der Gesamtgemeinde und den Gemeinschaften gleich­mäßig fördernd zu dienen versteht: das alles stellt an den Geist­lichen hohe Anforderungen, deren erfolgreiche Erfüllung ihm aber auch eine tiefe innere Befriedigung gewährt und für dis Gesamtkirche von segensreicher Bedeutung ist. Die Wichtigkeit der Unanfechtbaickeit der Amtsführung und der persönlichen- Lebens­haltung wird sich hierbei der Geistliche selbst nicht verbergen.

9. Einen Bruch zwischen Kirche und Gemeinschaften zu ver­meiden, sollte beiden Seiten ein überaus ernstes Anliegen sein. Eine Scheidung wäre verhängnisvoll, sofern sie die Kirche, wert­voller, geistlich angeregter und tätiger Kräfte berauben, die Ge­meinschaften aber durch den Verzicht auf den Zusammenhang mit der organisierten Kirche, in der sie ihre Wurzeln imb ihre Heimat haben, auf den Weg einseitigen Sektenbetriebes' drängen würde.

Darauf wurde die außerordentliche Tagung der Konferenz ge­schlossen.

Kcrichtssaak.

(n) Gießen, 27. Juni. Die Strafkammer verurteilte heute den Ziegler Josef M. aus Steinach wegen Einbruch­diebstahls zu 1 Jahr Gefängnis. Er ist nachts mit einem nunmehr flüchtigen Komplizen in die baufällige Hütte eines Arbeiters zu Fauerbach Singestiegen, der aus Angst mit seiner Frau durch das Fenster flüchtete und die Polizei requirierte. Bei der Rückkunft fand man sämtliche Türen erbrochen; alles war durchwühlt, und es fehlten Kleider und Bettzeug. Einem Radfahrer gelang es, M. alsbald einzuholen, während der Genosse, der auch stoch wegen anderer (Straftaten steckbrieflich verfolgt wird, entkam. Der Angeklagte genierte sich nicht, heute in den gestohlenen Kleidern vor Gericht zu er­scheinen. Das Gericht ging bei Beurteilung der Sache um zwei Monate über den Antrag- der Staatsanwaltschaft hinaus, indem es hervorhob, daß straferhöhend die Tatsache zu berücksichtigen sei, daß einem armen Arbeiter fast sämtliche Habseligkeiten geraubt wurden. Zwei zu Frankfurt a. M. in Arbeit stehende Maurer­gesellen aus Vilbel haben sich auf der Heimfahrt grobe Aus­schreitungen zu schulden kommen lassen. Nachdem sich ein Schaffner längere Zeit bemüht hatte, eine Anzahl auf der Platt­form stehende Passagiere in das Innere des Wagens zu bekommen, fingen die Maurergesellen Johann I. und Franz V. mit erhobenen Fäusten an, dem Schaffner zu drohen, auch. holte V. zum Schlage gegen den Schaffner aus. Den berbeigentfenen Zug­führer verhöhnten sie, statt seinen Aufforderungen nachzukom­men. Bei ihrer Verbringung in das Dienstzimmer der Station Vilbel, gebärdeten sie sich bestialisch und beleidigten den dienst­tuenden Stationsbeamten ebenfalls. Das Schöffengericht ver­urteilte I. zu 5 Wochen Gefängnis und 10 Mark Geldstrafe, V. kam mit einer Woche Gefängnis und 10 Mark Geldstrafe durch. Trotz der geringen Strafe erhob er Berufung, der sich die Staatsanwaltschaft anschloß. Als ihm in der Berufungs- Verhandlung nahegelegt wurde, sich bei dem Urteil zu beruhigen, bestand er auf Verfolgung feiner Berufung. Die von ihm an­gebotenen Entlastungsbeweise schlugen fehl, da ferner der Zeugen in der Lage war, zur Sache etwas Wesentliches auszusagen. Das Gericht versagte ihm mildernde Umstände und verdoppelte die Gefängnisstrafe. Hervorgehoben wurde, daß die Eisenbahnbeamten! eines besonderen Schutzes bedürfen, da sie manchmal großen Men­schenmengen wehrlos gegenüberstehen. Insbesondere in der Ge­gend zwischen Vilbel und Frankfurt, wo die vielen Arbeiter auf der Bahn verkehren, hatten die Eisenbahnbeamten im letzten Jahr einen schweren Standpunkt. Zu den Drbeiterzügen mußte vielfach $enbarmerie und Polizei beordert werden. Ein Sta­tionsbeamter wurde kürzlich zu Boden gerissen und mit . Füßen getreten. Der Taglöhner Heinrich M. aus Heuchelheim bei Büdingen und der Schmied Jakob G. aus Limburg waren wegen Einbruchdiebstahls angenagt. In der Nacht vom 17. auf den 18. Mai v. I. mürben die Eisenbahnstationsgebäude zu Reichelsheim und Weckesheim in der Wetterau von Einbrechern heimgesucht. Es fiel den Dieben jedoch nur 89 Mark kleines Geld in die Hände, da der Stationsbeamte das Geld in seine Wohnung mitgenommen hatte. Die am Boden angeschraubte zentnerschwere eiserne Kassette fand man am andern Morgen auf- gebrochen auf dem Felde liegen. Die Diebe hatten sich aber ver­geblich bemüht, denn die Kässette war leer. In der Nacht vorn 27. auf den 28. Mai wurde die Schalterkasse der ©tationl Mittelgründau unter den nämlichen Umständen beraubt. Hier erbeuteten die Diebe ebenfalls nur etwa 10 Mark. Zwei Schirme und eine Anzahl Zigarren ließen sie noch mitgehen. In der Nacht vom 23. auf den 24. Juni erhielten die Stationen Ober- Nosbach und Rodheim v. d. Höhe Besuch. Hier mußten die Diebe mit einem Körbchen Eier, einigen Freimarken und Stahl­federn fürlieb nehmen, da der Stationsbeamte vorschriftsmäßig die Kasse mit in sein Schlafzimmer genommen hatte. In der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober kam die Station Nidda an die Reihe. Wie in den andern Fällen waren auch hier Fenster­scheiben eingedrückt, der Deckel eines Pultes abgerissen und die Schalterkasse mit einem Meißel erbrochen. Von dem Kaffen­schrank war der Aufsatz abgehoben, und man hatte versucht, den Schrank ins Freie zu bringen. Hier wurden die Verbrecher bei ihrer Arbeit gestört, worauf sie sich entfernten. Inzwischen wurden in Starkenburg' und Hessen-Nassau noch eine Reihe von Einbrnchdiebstählen in Stationsgebäuden unter ganz gleichen Um­ständen verübt, und man vermutete in sämtlichen Fällen bie nämlichen Täter. Am 26. Oktober gelang es, die Angellagten nach einem Einbruch in Idstein in der Eisenbahn zu verhaften. Es wurde bei ihnen ein ganzes Arsenal von Einbruchswerkzeugen, u. a. nicht weniger als 40 Dietriche und Schlüssel, vorgefunden. Bei allen Einbrüchen führten sie scharf geladene Revolver bei sich. Die Sttaskammer zu Wiesbaden verurteilte sie zu 7 bezw. 5Va Jahren Zuchthaus, lieber die Diebstähle in Oberhessen ver­nommen, gab M. alsbald zu, vier davon in Gemeinschaft mit G. verübt zu haben, bat aber, G. nicht davon in Kenntnis zu setzen, da er ihn sonst, wenn er wieder herauskomme, erschießen würde. In der heutigen Verhandlung widerrief M. feine früheren An­gaben und will die Einbrüche in Oberhessen allein verübt haben. Es beuten aber sämtliche Spuren auf mehrere Täter: auch sind die Angellagten in fast allen Fälleir, vor oder nach den Ein- brtichen zusammen gesehen worden. G. leugnete selbstverständ­lich jede Beteiligung in Hessen und zwar mit der Motivierung, daß er in Hessen eine strafbare Handlung nicht habe begehen mögen, da er einen heiligen Respekt vor den hessischen Ge­richten habe. Dieser Respekt dürfte sich noch vergrößert haben, als er hörte, daß ihn das Gericht in vier Fällen der Mittäter­schaft für schuldig hielt und jedem eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus nebst den üblichen Nebenstrafeu zudiktierte.

Wien, 24. Juni. Das hiesige Erkenntnisgericht verurteilte -den ehemaligen Rittmeister Josef Friedrich Landgraf v o n Fürstenderg wegen bettügerischell BankerottS zu einer Woche Arrest. Der Arrgellagte hielt sich Bedenkzeit vor.