ist, sodaß bei Arbeitsvergebungen die betreffenden Voran- schlüge nicht mehr veröffentlicht werden, sondern jeder Hand- werker über die in Betracht kommenden Arbeiten bie Berechnungen selbst anzustellen und diese einzureichen hat, um so dem unsinnigen Abbieten entgegenzuwirkcn. Kommerzrenrat H e y l i g e n st ä e d t gab die Zusage, dies en Antrag dem Provinz, al- tag unterbreiten und ihn dort vertreten zu wollen. Dre Beratungen wurden danach von dem Vorsitzenden Petri- Gießen geschlossen. Im Schullokale fand alsdann die feierliche Ueberreichung der Gesellenbriefe statt. Es halten sich 14 junge Leute der Prüfung unterzogen, von denen 13 bestanden. A-)
-j- Laubach, 27. Juni. Bei der Heimkehr vom Badeplatz in der Horloff verunglückte gestern mittag der aus Gießen gebürtige, das hiesige Gymnasium besuchende Untersekundaner Schm all. Er stürzte vom Rade und brach den rechten Arm.
p. Oberquembach, 27. Juni. Gestern nachmittag ging ein starkes Gewitter in unserer Gegend nieder. Ein Blitzstrahl traf die Scheune der Witwe Wagner. Im Nu stand deren ganzes Anwesen in Flammen. Außerdem wurde in kurzer Zeit ein Teil des Besitztums des angrenzenden Nachbars Löw in Asche gelegt. Mit Ausnahme von einigem Geflügel sind Tiere nicht verbrannt. Der Schaden ist ziemlich groß.
Wolfs kehl en, 26. Juni. Eine hiesige Metzgersfrau wurde dieser Tage von einem Hunde angefallen und ge- bissen. Nachbarsleute kamen der Bedauernswerten zu Hilfe und erschossen das anscheinend wutkranke Tier. Kopf und Hals des Hundes wurden zur Untersuchung an das Institut für Infektionskrankheiten nach Berlin gesandt. Infolge dieses Vorfalles ordnete das Kreiöamt die Hunde- sperre für die Orte Wolfskehlen, Büttelborn, Dornheim, Leeheim, Erfelden, Goddelau und Crumstadt an. (W. Z.)
<inem katholischen geistlichen Rate. Nach ziemlich kurzer und abfälliger Beurteilung von Reuchlin und EraSmus von Rotterdam war ich gespannt aus Luther und Melanch- tbou lieber diese beiden Männer sprach er volle zwei Stunden, wie kein Protestant ander« hätte reden können. ^cdeS Verdienst hat er voll qcwärdigt. Er tagte: „So be- dauerlich auch für uns Katholiken das Auftreten solcher Männer ist, so haben wir doch gar keinen Grund, sie zu verachten. Ganz zu verwerfen sind alle Schmäh- und Hetzschriften gegen diese großen Männer. Der Ein- fluß protestantischer Lehrer hat unser Schulwesen wieder in die Höhe gebracht.' ES war interessant zu sehen, rote die Priesterseminaristen diesen Worten lauschten." herz-
erfreuend, aus katholischem Munde so gerechte Anerkennung der Reformatoren zu hören.
Aus Stadt und Land.
Gießen, 28. Juni 1905.
" Der gestrige Tag war wohl der gefürchtetste des tnlBen Jahres. Selbst die drei gestrengen Herren im Mai wirken nicht so schreckhaft auf die Gemüter der Menschen, alS der S iedenschIäser. Die alte Bolkswetterregel Null es, daß auf einen Siebenschläfer, an dem es regnet, eme ftebenwöchrge Regenzeit folge. Dagegen Helsen keine Meteorologie, keine Gesetze der Luftströmungen. Hier hege eme alte unumstoß iche Erfahrung vor, und die sei mehr wert als alle meteorologischen BeobachtungtM aller Stationen miteinander $egen solch euren eingewurzelten Wetterglauben läßt sich nursehr schwer an kampse^ denn die Rechtgläubigen des ^rebenschläferregen? wollen sich nicht überzeugen lassen. Aber vielleicht trägt es dennoch hier und da zur Beruhigung der Sommerpbantafte unserer reiselustigen Stadtkinder und nicht nnmig-er auch der erntelustigen Landleute bei, wenn wir die Tatsache hervorheben, daß nach den meteorologischen Aufzeichnungen einer langen Reihe von Jahren der Regen mach einem Siebenschläfertage, der, wie der gestrige, am Vormittag etwas Regen brachte, häufig ausgeblieben ist, wahrend rn anderen Jahren einem völlig sonnenhellen und ganz trockenen Siebenschläfer eine andauernde Regenzeit folgte. Sollen wir im§ vor einem Siebenschläfer-Glauben ängstigen? Nem. Wir blicken nach dem gestrigen mit einigem Regen gesegneten Sreven- fchläfertaqe mit froher Zuversicht auf die kommenden Tage dieses Sommers. — Die Legende von den Siebenschläfern, deren Gedächtnis die römische Kirche gestern stierte, ist in mannigfaltigen Formen weit durch den Orient in dem die Urheimat der Sage zu suchen ist, wie auch im Abendlande verbreitet. Ihr wesentlicher Inhalt ist folgender: Sieben Jünglinge — die Zahl 7 ist hier gewählt, weil ihr die symbolische Bedeutung eurer vorzugsweise heiligen Zahl beigelegt wurde — flüchten zur Zett der Christenverfolgung unter Kaiser Decius in eine Höhle. Sie schlafen dort ein und werden auf Geheiß des Kaisers dort eingemauert. Fast 200 Jahre liegen sie in dem todesärtigen Schlafe, bis unter Kaiser Theodosius II. ihre Höhle zufällig entdeckt und geöffnet wird. Da erwachen sie und glauben, eine Nacht geschlafen zu haben. Als aber einer von ihnen in die Stadt geht, um Nahrung zu holen, ftndet er alles verändert. Auf die wunderbare Mär hin kommen der Bischof Martin und der Kaiser herbei, nm sich von dem Wunder zu überzeugen, worauf die Siebenschläfer, die als Heilige angebetet werden, nach dem Befehle .Gottes ihren Geist ausgeben. Die Sage knüpft wohl an ein historisches Faktum an, bestehend im Tode einer Anzahl verfolgter Christen in einer Höhle zur Zeit des Kaisers Deems.
** Der evangelische Arbeiterverein hatte am letzten Sonntag ein Kinderfest auf Textors Terrasse veranstaltet. Der Kinderchor des Vereins bot schöne Lieder, Spiele und Kinderreigen unter der Leitung des Dirigenten Gernhardt. Dazwischen folgten Gesänge des gemischten Chors und Konzertstücke von Mitgliedern der Regimentskapelle. Ein Tanzkränzchen für die erwachsene Jugend bildete den Schluß.
" Eine Submissionsblüte bei Arbeiten für oaSHochbauamt der Stadt Düsseldorf, von der die Westdeutsche Gewerbe-Ztg. berichtet, mag nach den Erörterungen über das Submissionswesen auch für die hiesigen Kreise Intereffe haben. Vor einiger Zeit wurden in D. für den Neubau des Direktionsgebäudes der städtischen Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke die Glaserarbeiten ausgeschrieben. Der Mindest fordernde erhielt den Zuschlag. Bedingung war, daß die Fenster der Vorder- und Hinterfronten, soweit kein Spiegelglas vorgeschrieben war, mit rheinischem Tafelglas ®/4 Stärke I. Sorte verglast, und daß die Scheiben in Kitt eingelegt werden mußten. Von einem Fachmann wurde festgestellt: 1. daß in die Unterflügel, soweit eS zu sehen möglich war, keine 6/< Stärke I. Sorte, wie vorgeschrieben, sondern IT. und III. Sorte 4/4 Stärke eingesetzt worden ist; 2. daß für die Oberlichtfenster, wozu zirka 170 qm GlaS erforderlich war, überhaupt gar keine I. Sorte 6/4 Stärke, sondern III. Sorte 4/4 Stärke verwandt wurde; 3. daß die Scheiben in den Oberlichtfenstern überhaupt nicht in Kjtt verlegt worden sind, wie dies Vorschrift war. Ein eklatantes Beispiel, wie es bei Submissionsarbeiten gemacht wird. Das ist der Fluch des heutigen Submissiouswesens, daß so hohe Angebote gemacht werden in der Voraussetzung, daß die Arbeiten doch nicht so ausgeführt zu werden brauchen, wie sie vorgeschrieben sind, weil eben die fachmännische Kontrolle fehlt.
Holzheim, 27. Juni. Die Renovierung unserer Kirche ist beschlossen worden. Für die innere Ausschmückung und für eine neue Ausstattung des Altars wurde eine Hauskollekte erhoben, die die schöne Summ" von 600 Mark ergab. — Seit einiger Zeit ist hier ein Eisen- steinbergwerk ins Leben gerufen worden, welches sehr gutes Erz in großer Menge liefert. Auch ein Basaltsteinbruch ist neu angelegt worden.
Grünberg, 27. Juni. Am Samstag vormittag fand eine Revision der hiesigen Handwerk er-Sonntagsschule durch Hauptlehrer Traber-Gießen statt. Dieser sprach sich über den Zustand und die Leistungen der Anstalt in anerkennender Werse aus. An die Revision anschließend fand eine Sitzung des Bezirksverbandes statt, zu der die Vertreter von Gießen, Lich, Londorf, Homberg, Lollar und Grünberg erschienen waren. Auch hatten sich eingefunden Reichstagsabgeordneter Kommerzienrat Heyligenstaedt sowie der frühere Vorsitzende des Ortsgewerbevereins Homberg, Dr. Kraußmüller, der zurzeit am Realgymnasium in Gießen tätig ist. Die Verhandlungen galten besonders der Einführung des Befähigungsnachweises und dem Submissionswesen. Jnbezug auf den Befähigungsnachweis ging man mit dem Beschluß der hessischen Handwerkskammer einig, daß er nur für das Baugewerbe zu erstreben sei. Ein auf das Sub- mijsionswesen sich beziehender Antrag ging dahin, bei den Kreisbauinspektionen (Gemeinden) das gleiche Verfahren zu erzielen, wrc eS bei den KreiLbarrnnrteru schon in Uebung
Deutsch-evangelische Kirchenkonserenz.
n
Eisenach, 25. Juni 1905.
Die Beratung über die Stellung der Kirche und des geistlichen Amtes zur Gemeinschaftsbewegung unserer Tage wurde gestern fortgesetzt. Die Behandlung führte zu folgenden Beschlüssen:
1. Dem Gemeinschaftswesen aller Zeiten liegt das Bestreben von Genreindegenossen zugrunde, durch eine gemeinsame selbstständige Erbauung aus der heiligen Schrift das persönliche Glaubensleben zu innerer Gewißheit und zu kräftiger Betätigung zu entfalten und sich untereinander zu einer Gemeinschaft zusammenzuschließen, welche sich durch die Gleichheit christlicher Lebensauffassung und durch die Gemeinsamkett christlichen Heilsbesitzes verbunden weiß. In diesem Streben nach enger brüderlicher Gemeinschaft ringen die Gemeinschaften um die Verwirklichung eines Ideals das die Landeskirchen vermöge ihrer geschichtlich gewordenen Verhältnisse nicht ausreichend zur Darstellung zu bringen vermögen.
2. Die neuere Gemeinschaftsbewegung kann nicht als eine einheitliche betrachtet werden. Sie ist vielmehr eine vielgestaltige, je nachdem sie unter dem Einflüsse des deutschen Pietismus an dem Charakter der deutsch-evangelischen Glaubens- und Frömmigkeitsweise festhält oder frembe, aus englischem und amerikanischem Boden herstammende Motive in sich aufnimmt und zur Geltung bringt. Danach bestimmt sich die Auffassung des christlichen Glaubens und Lebens und die Stellung zur Kirche.
3. Im allgemeinen unterscheidet sich die neuere Gemeinschafts- bewegung formell von den älteren GemeinschastSbildungen wesentlich durch den stärkeren Ausbreitungs trieb und durch die lebhaftere auf Zentralisation gerichtete Organisationskraft, wobei sie sich des modernen Mittels der Rechtsfähigkeit der Vereine zu bedienen weiß. Darin liegt die Gefahr, daß die Gemeinschaften trotz des noch vielseitig erklärten Willens, den Zusammenhang mit den Landeskirchen festhalten zu wollen, sich zu selbständigen Organisationen in und Heben den Landeskirchen ober auch gegen sie ausgestalten.
4. Die Beobachtung der neuesten Vorgänge auf dem Gebiete des Gemeinsehaftslebens zeigt, daß das in weiten Gebieten bewußt und entschieden hervortretende Bestreben, in den sog. „biblischen Gemeinschaften" die wahre Kirche oder „die Gemeinschaft der Heiligen" zu sichtbarer Darstellung zu bringen, den Bruch der Gemeinschaften mit den Landeskirchen befürchten läßt und in die heutige Gemeinschaftsbewegung selbst einen Zwiespalt und eine Scheidung hineinzutragen scheint.
5. $n einem erbebt leben Gebiete der Gemeinschaftsbewegung haben sich wesentliche und tiefgreifende dlbweichungen von der „gesunden" Lehre des biblischen und kirchlichen Christentums in nachdrücllicher Weise herausgearbeitet.
1) eine bedenkliche Verschiebung des Verhältnisses zwischen Wort Gottes und heiligen Geist:
2) eine einseitige Betonung der zu bestimmter Zeit bewußt erlebter Bekehrung und eine Geringschätzung der heiligen Taufe sowie eine irreführende Fassung des Glaubens:
3) eine die Bedeutung der Rechtfertigung verkennende lieber- spcmnung der Begriffe Heiligung und Vollkommenheit und damit eine ungerechte Beurteilung der christlichen Vereinsarbeit auf dem Gebiete der inneren Mission:
4) eine ungesunde Steigerung eschatologischer Erwartungen.
In alledem liegt unverkennbar die Gefahr einer von der evangelischen Kirche abgelehnten Schwarmgeisterei.
o. Aufgabe und Stellung der Kirche ist den verschiedenen Strömungen des Gemeinschaftslebens gegenüber eine verschiedene:
1) den auf das persönliche Erbauungsbedürfnis gerichteten, kirchlich gesinnten Gemeinschaftsbildungen wird sie in voller Würdigung ihrer segensreichen Arbeit mit positiver Förderung entgegenkommen und ihnen freie Bahn zu innerer Entwickelung und Erstarkung gewähren;
2) den Gemeinschaftsbildungen gegenüber, die der kirchlichen Sonderbildung zuzustreben geneigt sind, wird sie wachsamen Auges und nüchtern beobachtend gegenüberstehen und, mit Vermeidung persönlicher Polemik, die Mweichungen von der gesunden evangelischen Heilslehre in Predigt und Unterricht in's Licht stellen und den Segen der geschichtlich gewordenen Kirche mit ihrem Dienste am Worte und mit ihren bewährten Ordnungen dem Verständnis der Gemeinden überzeugend aufschließen.
7. Je mehr die Kirche selbst eine teils entgegenkommende, teils ernst mahnende, aber ruhig zuwartende Haltung beobachtet, desto mehr darf sie die Erwartung hegen, daß die auf dem Boden der Kirche stehenden Gemeinschaften den Zusammenhang mit der Kirche treu und aufrichtig wahren durch Rücksichtnahme auf die Ordnungen und Zeiten der kirchlichen Gottesdienste, durch lebendige Teilnalnue an der kirchlichen Wort- verkündigung und Sakramentsverwaltung, durch dlbsehen von abgesonderter Abendmahlsfeier, durch Auswahl von reifen und erfahrenen Männern zu Sprechern und Leitern der Gemeinschaften und zu Reisepredigern (Evangelisten) und bureb Verständigung mit den Trägern des geistlichen Amts, in deren Gemeinden sie Gemeinschaften bilden wollen.
Die der Kirche kühler und fremder gegenüberftebenben G5e- meinschafteu werden gegenüber einer weitherzigen, Geistliches geistlich beurteilenden Haltung der Kirche um so mehr das Gewicht der Verantwortung fühlest, die sie bei einem voreiligen und rücksichtslosen Zerreißen der Verbindung- mit der Kirche auf sich nehmen.
8. TatsürAich und nachweisbar nchmen die Obettkttchenbehür-
den, soweit amtliche Kundgebungen vorliegen, gegenüber der Gemeinschaftsbewegung die Stellung bereitwilliger Anerkennung und Würdigung des in ihr liegenden Segens em und bemühen sich, die Organe der Kirche selbst zu immer reicherer, den Bedürfnissen
Gemeinden und der Pflege be6' persönlichen Christenlebens bienenden Kraftbetätigung lVibelstunden, biblische Besprechungen. Gomeindeabende, Vereinspflege) zu veranlassen.
Doch liegt in dieser ganzen Frage das Hauptgewicht für eine gedeihliche Gestaltung der Beziehungen zwischen Kirche und Gemeinschaft auf dem Pfarramt. In der Einzelgemeinde spielt sich die Bewegung ab. Die Ausgleichung drohender Konflikte und Gegensähe, die Möglichkeit einer positiven Mitarbeit der Geist- lichett, ohne die Leitung beanspruchen zu wollen, die Notwendigkeit mahn en her und auch abweisender Belehrung, die vorurteils- ■reie, weitherzige und doch innerlich klare und bestimmte Stellungnahme in jedem einzelnen, oft schwierigen Falle, die Wahrung- des Rechts und der Bedeutung der Kirche, ohne einen schroffen Amts- und Kirchenbegriff geltend zu machen, das Geschick, geeignete Mitglieder der Gemeinschaft zu tätiger Mitarbeit an den kirchlichen Aufgaben und zu den kirchlichen Vertretungskörpern heranzuziehen, die taktvolle Weisheit und die kluge Hirtentrene, die der Gesamtgemeinde und den Gemeinschaften gleichmäßig fördernd zu dienen versteht: das alles stellt an den Geistlichen hohe Anforderungen, deren erfolgreiche Erfüllung ihm aber auch eine tiefe innere Befriedigung gewährt und für dis Gesamtkirche von segensreicher Bedeutung ist. Die Wichtigkeit der Unanfechtbaickeit der Amtsführung und der persönlichen- Lebenshaltung wird sich hierbei der Geistliche selbst nicht verbergen.
9. Einen Bruch zwischen Kirche und Gemeinschaften zu vermeiden, sollte beiden Seiten ein überaus ernstes Anliegen sein. Eine Scheidung wäre verhängnisvoll, sofern sie die Kirche, wertvoller, geistlich angeregter und tätiger Kräfte berauben, die Gemeinschaften aber durch den Verzicht auf den Zusammenhang mit der organisierten Kirche, in der sie ihre Wurzeln imb ihre Heimat haben, auf den Weg einseitigen Sektenbetriebes' drängen würde.
Darauf wurde die außerordentliche Tagung der Konferenz geschlossen.
Kcrichtssaak.
(n) Gießen, 27. Juni. Die Strafkammer verurteilte heute den Ziegler Josef M. aus Steinach wegen Einbruchdiebstahls zu 1 Jahr Gefängnis. Er ist nachts mit einem nunmehr flüchtigen Komplizen in die baufällige Hütte eines Arbeiters zu Fauerbach Singestiegen, der aus Angst mit seiner Frau durch das Fenster flüchtete und die Polizei requirierte. Bei der Rückkunft fand man sämtliche Türen erbrochen; alles war durchwühlt, und es fehlten Kleider und Bettzeug. Einem Radfahrer gelang es, M. alsbald einzuholen, während der Genosse, der auch stoch wegen anderer (Straftaten steckbrieflich verfolgt wird, entkam. Der Angeklagte genierte sich nicht, heute in den gestohlenen Kleidern vor Gericht zu erscheinen. Das Gericht ging bei Beurteilung der Sache um zwei Monate über den Antrag- der Staatsanwaltschaft hinaus, indem es hervorhob, daß straferhöhend die Tatsache zu berücksichtigen sei, daß einem armen Arbeiter fast sämtliche Habseligkeiten geraubt wurden. — Zwei zu Frankfurt a. M. in Arbeit stehende Maurergesellen aus Vilbel haben sich auf der Heimfahrt grobe Ausschreitungen zu schulden kommen lassen. Nachdem sich ein Schaffner längere Zeit bemüht hatte, eine Anzahl auf der Plattform stehende Passagiere in das Innere des Wagens zu bekommen, fingen die Maurergesellen Johann I. und Franz V. mit erhobenen Fäusten an, dem Schaffner zu drohen, auch. holte V. zum Schlage gegen den Schaffner aus. Den berbeigentfenen Zugführer verhöhnten sie, statt seinen Aufforderungen nachzukommen. Bei ihrer Verbringung in das Dienstzimmer der Station Vilbel, gebärdeten sie sich bestialisch und beleidigten den diensttuenden Stationsbeamten ebenfalls. Das Schöffengericht verurteilte I. zu 5 Wochen Gefängnis und 10 Mark Geldstrafe, V. kam mit einer Woche Gefängnis und 10 Mark Geldstrafe durch. Trotz der geringen Strafe erhob er Berufung, der sich die Staatsanwaltschaft anschloß. Als ihm in der Berufungs- Verhandlung nahegelegt wurde, sich bei dem Urteil zu beruhigen, bestand er auf Verfolgung feiner Berufung. Die von ihm angebotenen Entlastungsbeweise schlugen fehl, da ferner der Zeugen in der Lage war, zur Sache etwas Wesentliches auszusagen. Das Gericht versagte ihm mildernde Umstände und verdoppelte die Gefängnisstrafe. Hervorgehoben wurde, daß die Eisenbahnbeamten! eines besonderen Schutzes bedürfen, da sie manchmal großen Menschenmengen wehrlos gegenüberstehen. Insbesondere in der Gegend zwischen Vilbel und Frankfurt, wo die vielen Arbeiter auf der Bahn verkehren, hatten die Eisenbahnbeamten im letzten Jahr einen schweren Standpunkt. Zu den Drbeiterzügen mußte vielfach $enbarmerie und Polizei beordert werden. Ein Stationsbeamter wurde kürzlich zu Boden gerissen und mit . Füßen getreten. — Der Taglöhner Heinrich M. aus Heuchelheim bei Büdingen und der Schmied Jakob G. aus Limburg waren wegen Einbruchdiebstahls angenagt. In der Nacht vom 17. auf den 18. Mai v. I. mürben die Eisenbahnstationsgebäude zu Reichelsheim und Weckesheim in der Wetterau von Einbrechern heimgesucht. Es fiel den Dieben jedoch nur 8—9 Mark kleines Geld in die Hände, da der Stationsbeamte das Geld in seine Wohnung mitgenommen hatte. Die am Boden angeschraubte zentnerschwere eiserne Kassette fand man am andern Morgen auf- gebrochen auf dem Felde liegen. Die Diebe hatten sich aber vergeblich bemüht, denn die Kässette war leer. In der Nacht vorn 27. auf den 28. Mai wurde die Schalterkasse der ©tationl Mittelgründau unter den nämlichen Umständen beraubt. Hier erbeuteten die Diebe ebenfalls nur etwa 10 Mark. Zwei Schirme und eine Anzahl Zigarren ließen sie noch mitgehen. In der Nacht vom 23. auf den 24. Juni erhielten die Stationen Ober- Nosbach und Rodheim v. d. Höhe Besuch. Hier mußten die Diebe mit einem Körbchen Eier, einigen Freimarken und Stahlfedern fürlieb nehmen, da der Stationsbeamte vorschriftsmäßig die Kasse mit in sein Schlafzimmer genommen hatte. In der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober kam die Station Nidda an die Reihe. Wie in den andern Fällen waren auch hier Fensterscheiben eingedrückt, der Deckel eines Pultes abgerissen und die Schalterkasse mit einem Meißel erbrochen. Von dem Kaffenschrank war der Aufsatz abgehoben, und man hatte versucht, den Schrank ins Freie zu bringen. Hier wurden die Verbrecher bei ihrer Arbeit gestört, worauf sie sich entfernten. Inzwischen wurden in Starkenburg' und Hessen-Nassau noch eine Reihe von Einbrnchdiebstählen in Stationsgebäuden unter ganz gleichen Umständen verübt, und man vermutete in sämtlichen Fällen bie nämlichen Täter. Am 26. Oktober gelang es, die Angellagten nach einem Einbruch in Idstein in der Eisenbahn zu verhaften. Es wurde bei ihnen ein ganzes Arsenal von Einbruchswerkzeugen, u. a. nicht weniger als 40 Dietriche und Schlüssel, vorgefunden. Bei allen Einbrüchen führten sie scharf geladene Revolver bei sich. Die Sttaskammer zu Wiesbaden verurteilte sie zu 7 bezw. 5Va Jahren Zuchthaus, lieber die Diebstähle in Oberhessen vernommen, gab M. alsbald zu, vier davon in Gemeinschaft mit G. verübt zu haben, bat aber, G. nicht davon in Kenntnis zu setzen, da er ihn sonst, wenn er wieder herauskomme, erschießen würde. In der heutigen Verhandlung widerrief M. feine früheren Angaben und will die Einbrüche in Oberhessen allein verübt haben. Es beuten aber sämtliche Spuren auf mehrere Täter: auch sind die Angellagten in fast allen Fälleir, vor oder nach den Ein- brtichen zusammen gesehen worden. G. leugnete selbstverständlich jede Beteiligung in Hessen und zwar mit der Motivierung, daß er in Hessen eine strafbare Handlung nicht habe begehen mögen, da er einen heiligen Respekt vor den hessischen Gerichten habe. Dieser Respekt dürfte sich noch vergrößert haben, als er hörte, daß ihn das Gericht in vier Fällen der Mittäterschaft für schuldig hielt und jedem eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus nebst den üblichen Nebenstrafeu zudiktierte.
Wien, 24. Juni. Das hiesige Erkenntnisgericht verurteilte -den ehemaligen Rittmeister Josef Friedrich Landgraf v o n Fürstenderg wegen bettügerischell BankerottS zu einer Woche Arrest. Der Arrgellagte hielt sich Bedenkzeit vor.


