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27.10.1905 Zweites Blatt
 
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Nr. 253 Zweites Blatt.

155. Jahrgang

Freitag 27. Oktober 1905

Erscheint figlid} mit Ausnahme deS Sonntags.

DieSiebener Samlllenblätter* werden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^helstlche Landwirt" erlcheint monaülch einmal.

Giehener Anzeiger

Rotationsdruck und Derlag der Brühl'leben UniverntätSdruckerei. R. ßange, Dießen.

Redaktion, Expedition u. Druckerei - Schulstr.V.

Tel. Nr. 51. Te1egr.-2ldr.: Arberger Dreßen.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Loubet in Spanien.

Madrid, 26. Oktober.

Der König und Loubet jagten heute morgen auf der Cafacampo arif Fasanen und Rebhühner. Gegen 1 Uhr kehrten sie von der Jagd in das Schloß zurr'ick. Am nach­mittag wohnte der Präsident einem Stierqefecht bei und empsing später in der französischen Botschaft Mitglieder der französischen Kolonie. Eine Ballonwettfahrt unterblieb wegen ungünstigen Wetters. Der Präsident reiste kurz vor 7 Uhr nach Lissabon.

Die Festlichkeiten in Madrid sind also verrauscht, und als einzige greifbare Erinnerung an den Besuch verbleibt die umfangreiche Kostenrechnung für die glanzvollen Veranstaltungen, die auf das Staatsbudget über­nommen werden muß. Wegen der Deckung der Ausgaben wird sich freilich das gegenwärtige liberale Ministerium den Kopf nicht zerbrechen, denn seine Tage sind gezahlt. Eine Kabinettskrisis gilt als bevorstehend, ziemlich sicher ist der Rücktritt des Finanzministers, bereits des zweiten der erst seit Juli im Amt befindlichen Regierung. Er hadert fort­gesetzt mit den Ressortschefs der Armee- und Marinever­waltung, die ihre reichlich bemesienen Forderungen an die Staatskaffe berücksichtigt wissen wollen. Diese Chefs halten also offenbar die Organe der Landesverteidigung für nicht so vollkommen, wie Loubet, der sich in einem Trinkspruch in Ausdrücken des Entzückens über das .imposante spanische Heer* vernehmen ließ. Es ist manches nicht auf der Höhe im Reiche des Königs Alfons. Das zeigt sich besonders dann, wenn es dort .hoch hergegangen* ist.

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen, den 26. Oktober 1905

Anwesend: Oberbürgermeister Meeum, die Beigeordneten Curschmann, Georgi und Heyligenstaedt und die Stadtver­ordneten: Brück, Dr. Ebel, Eichenauer, EmmeliuS, Euler, Gabriel, Dr. Gutsieisch, Dr. Haberkorn, Haubach, Heichel­heim, Helfrich, Helm, Huhn, Jann, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Orbig, Dr. Schäfer, Schaffstaedt, Schiele, Schmall, Wallenfels und Dr. Wim- menauer.

Wie Oberbürgermeister M ec um mitteilt, hat der Oktroi­aufseher Bergemann seinen Dank für die Gleichstellung mit den übrigen Oktroiaufsehern ausgesprochen.

Elektrizitätöwerkangelegenheiteo.

Photograph H of in der Bahnhofstraße will elektrische Energie für photographische Zwecke benutzen und ersucht hierfür um einen ermäßigten Preis. Es wird be- schloffen, ihm hierzu den Kraststrompreis cinzuräumen, da die Verwendung am Tage erfolgen soll, und die Meßvorrichtung für Tag und Nacht doppelt einzurichten.

Elektrische Kabel sollen in der Stephanstraße für 1710 Mk. Kosten, in der Rittergaffe für 180 Mk., in der Wiesenllraße für 390 Mk., in einem Seitenweg der Stein­straße für 220 Mk. und in der Hammstraße für 1150 Mk. gelegt werden. In allen Fällen ist eine entsprechende Strom­abnahme für 10 Jahre garantiert, weshalb Zustimmung erfolgt.

Anschluß von Textors Hardt an die Wasserleitung.

Die Brauerei Textor will wegen Vergrößerung ihres Betriebes sich an die städtische Wofferleitung anschließen lasten. Es handelt sich um 520 m Leitung von 110 mm Stärke in der Hardtallee, was 3900 Mk. kosten würde. Textor verpflichtet sich auf 15 Jahre zu einer Wafferabnahme, die 10 Proz. dieser Summe gleichkommt. Um aber die nette Leitung für Feuerlöschzwecke nutzbar zu machen, ist 125 mm Rohrstärke erforderlich, was 500 Mk. mehr kostet, wogegen eine Vergütung von jährlich 135 Mk. von der Landesbcand- kaste zu erwarten ist. Man stimmt dem zu.

Verpachtung eines städtischen Gartens.

Ein dem Stadterweiterungsfonds gehöriger Garten am Hamm soll nach Ablauf des bestehenden, seinerzeit von der Stadt übernommenen Pachtvertrags an den seitherigen Pächter, Apotheker Dornberger, zu dem bis jetzt bezahlten Pacht­preis von 60 Mk. jährlich weiter verpachtet werden, mit der Maßgabe, daß das Pachtverhältnis jeweilig am 1. Oktober auf den 1. Januar gekündigt werden kann. Die Versamrn- lung ist hiermit einverstanden.

Die Ein- nnd Durchfuhr frischen Fleisches.

In der am 1. September in Kraft getretenen Polizei- oerordnung über die Ein- und Durchfuhr frischen Fleisches ist eine Nachbeschau des Fleisches eingeführt, für die eine Gebühr von 2 Pfg. für das Kilo bezw. 50 und 20 Pfg. für Groß- und Kleinvieh erhoben wird. Tie in Betracht Fommenben auswärtigen Fleischhändler suchen um Auf­hebung dieser Gebühr nach, da sie hierdurch in ihrem Ge­schäft geschädigt würden und auch ihre Abnehmer Nachteil davon hätten. Da die Erhebung der Gebühr auf einer ge­setzlichen Bestimmung beruht, und die Untersuchung der Stadt Kosten verursacht, wird das Gesuch abgelehnt.

Die Fütterung des im Schlachthof eingestellten Viehes soll nunmehr vom 1. Januar 1906 ob von der Stadt att eigene Rechnung erfolgen, da der seitherige Gebrauch zu Klagen Anlaß gab. Tie Versammlung gibt ihre Zustimmung. Bildung eines Aibeiterausschufies bei den städtischen Betrieben.

Wie Beigeordneter Cttrschmann mitteilt, ist im Ver­folg eines früher gefaßten Beschlusses, eine Arbeitsordnung für die städtischen Betriebe einzuführen, zunächst nachstehende Bestimmung auf Errichtung eines Arbeiterausschustes getroffen worden.

§ 1. Für alle von der Stadt Gießen beschäftigten Taglohn­arbeiter wird ein Arbeiteransschuß gebildet. Er soll den Ar- beitern ©e'caenbe-* aeben. Wünsch und Beschwerden in Ange-

Auf Anfrage des Stadtv. Tr. Ebel bechüigt Obcrbgm. Mecum, daß die Bestimmung, der Bürgermcister ober dessen Stellvertreter sollten jederzeit berechtigt fein, an den Sitzungen des Arbeiterausschusses teilzunehmen, so zu ver­stehen sei, daß es ihm möglich sei, die betr. Betriebsleiter zuzuziehen, wenn es nötig erscheine.

legenheiten vvrzutragen, die alle städtiscfan Arbeiter ober sämtliche Ackciter eines städtischen Betriebes berühren. i

§ 2. Die Zahl der Ansschußmitglieder wird in der Weise j bestimmt, daß auf je 30 sowie einen etwaigen Ueberschuß von mindestens 15 der von dem Gas- und Wasserwerk, von dem j Elektrizitätswerk sowie aller übrigen von der Stadt beschäftigten ' Arbeiter ein Ausschußmitglied entfällt. Jedoch muß jede der < drei genannten Gruppen wenigstens durch ein Mitglied im Aus- schuß vertreten sein. Die sich hiernach ergebende Zahl der Ausschußmitglieder und ihre Verteilung auf die einzelnen tzirup- ; Pen wird von dem Bürgermeister festgestellt und mit der Ein- , ladung zur Wahl den Arbeitern bekannt gegeben. Für jedes , Mitglied ist ein Ersatzmann zu wählen.

§ 3. Die Mitglieder des Ausschusses und die Ersaf-männcr werden durch geheime Wahl bestimmt. Wahlberechtigt sind alle volljährigen Arbeiter, die sich nm Wahltag im städtischen Dienst befinden, soweit sie int Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ind. Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeiter, die am Wahltag mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens seit drei Jahren ununterbrochen im städtischen Dienst stehen. Krank­heiten sowie militärische Hebungen gelten hierbei nicht als Unter­brechungen.

§ 4. Die Wahl erfolgt getremtt nach ben ün § 2 benannten Gruppen. Zeit und Art der Wahl werden von dem Bürger­meister festgesetzt und mindestens eine Woche vorher in geeigneter Weise bekannt gemacht. Die Wahlzeit ist so anzuordnen, daß jedem Arbeiter Gelegenheit gegeben ist, außerhalb feiner Arbeits­zeit von seinem Wahlrecht (Sfcbraud) zu machen.

§ 5. Die Wahlhandlung wird in jeder Gruppe von einem städtiscfan Beamten geleitet, der von dem Bürgermeister be­stimmt wird. Der Leiter bestellt einen Schriftführer. Heber die W-'hl wird ein Protokoll ausgenommen, das von dem Letter und dem Schriftführer unterzeichnet wird.

§ 6. Die Wahl geschieht mittels Stimmzettel, die von den Arbeitern in Person abzugeben sind. Ungiltig sind Stimmzettel. 1. die mehr Namen entfalten, als Mitglieder und Ersatzmänner zu wählen sind, 2. insoweit sie keinen lasb'ren Namen entfalten. 3. insoweit darin die Person eines Gewählten nicht unzweifel­haft zu erkennen ist. Gewählt als Mitglieder und Ersatz­männer sind der Reihe nach diejenigen Personen, die ,die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von dem Leiter zu ziehende Los. Das Gesamtergebnis der Wahl wird von dem Bürgermeister festgestellt und in geeigneter Weise bekannt gemacht.

S 7. Die Wohl erfolgt alle drei Jahre vor dem 1. Oktober aus die Dauer von drei Jahren. Wiederwahl der Ausscheidenden ist zulässig. Der Bürgermeister kann, wenn notig, ein* außer­ordentliche Ergänzungswahl anordnen, bei der die ousgeschiedenen Mitglieder und Ersatzmänner ersetzt werden. Die erste Wahl indet alsbald statt und hat Giltigkeit bis zum 1. Oktober 1908.

§ 8. Verliert ein Mitglied oder ein Ersatzmann die Wähl­barkeit oder die Crigcnfffaft als städtischer Arbeiter, so erlisclst damit von selbst seine Mitgliedschaft 'm Arbeiterausschuß oder Hne Eigenscfaft als Ersatzmann. Anstelle der ausscheidender Mitglieder treten innerfalb ihrer Grupp n d'e Ersatzmänner nach der Reihenfolge ihrer Wahl in den Aussclmß ein.

§ 9. Der Bürgermeister bestimmt aus der Zahl der Aus- schußwitglieder vorläufig einen Vorsitzenden des Ausschuffes. ,\n der ersten Sitzung wählen die Mitglieder mittels Stimmzetteln einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

§ 10. Die Sitzungen des Ansßbusses finden auf Einladung des Vorsitzenden statt Eine Sitzung muß an beraumt werden so oft es von dem Bürgermeister verlangt oder von mindestens drei Mitgliedern unter Angabe der zur Beratung zu stellenden (fagenftärbe gewünscht wird. Von jefar Si'umg ist der Bürger­meisterei unter Angabe der Tagesordnung Mitteilung zu machen

8 11. Die Sitzungen des Ausschuffes sollen regelmäßig in die Arbeitszeit gelegt werden. Lohnkürzungen ftir die versäumte Arbeitszeit finden nicht statt, ebensowenig werden Entschädigungen für außerhalb der Arbeitszeit abgehaltene Sitzungen gewährt.

st 12. Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit von min­destens der .Hälfte far Mitglieder erforderlich. Der Bürger- meister und die von ihm beauftragten Personen haben das Recht der Sitzung mit beratender Stimme beizuwohnen und müssen jederzeit nngefart werden. Die Beschlüsse erfolgen durch Stimmen­mehrheit ; bei Gleichheit der Stimme gilt der Antrag als ob- gelehnt. Die Beschlüsse sind in ein Protokollbuch einzutragen das der Bürgermeisterei auf Verlangen vorzulegen ist. Das für die Tätigkeit des Ausselmffes ersorfarliche Schreibwerk wird von dem Sekretariat der Bürgermeisterei besorgt.

§ 13. Dem Ausschuß werden die Entschließungen, tue auf seine Anträge getroffen werden, von der Bürgermeisterei schrift­lich mitgeteilt. .

Stadtv. Orbig Beantragt bei § 3 btc Bestimmung zu streichen, daß die Wählbarkeit von einer dreijährigen Frist abhängt.

Beigeordn. Curschmann erwidert, der sozialpolitische Ausschuß Hobe diese Bestimmung gutgeheißen, um damit eine gewisse Garantie zu haben, daß nur dauernd beschäf­tigte Arbeiter in den Ausschuß gewählt werden können, worauf Stadtv. Orbig erwidert, es handle sich doch we­niger hierum, als darum, die zu dem Amt fähigsten Ar- belter wählen zu können. Stadtv. Löber hält den Beschluß der sozialpolitischen Deputation für richtig, ebenso Stadtv. S ch a f f st ä d t, der bemerkt, daß sonst auch Arbeiter wähl­bar seien, die nur 8 oder 14 Tage in städtischen Diensten seien. Stadtv. Haubach.t ebenfalls eine Beschränkung für erforderlich, hält aber ein Jähr für genügend. Stadtv. Krumm bemerkt, daß eine gewisse Stetigkeit in der Zu­sammensetzung des Ausschusses von der sozialpolitischen Kommission für wünschenswert gehalten worden fei. Auch er habe dem zuaestimmt, ledenfalls aber habe die Bestimm­ung, wie sie auch gefaßt werde, keine allzugroße Bedeutung. Beigeord. Heyligenstaedt hält die Bestimmung im Interesse einer gedeihlichen Wirksamkeit des Ausschusses für gut. Arbeiter, die schon länger im städtischen Dienst seien, hätten sowohl der Verwaltung gegenüber mehr An­sehen, wie den vertretenen Arbeitern gegmüfar eine größere Autorität Tie Bestimmung, daß 3 Jähre Karenzzeit zur Wählbarkeit erforderlich sind, wird gegen wenige Stimmen

Vergrößerung des Exerzierplatzes.

Wie schon in der letzten Sitzung mitgcteilt rourbe, will die Militärverwaltung den Exerzierplatz zwecks Gewinnung eines freien Ausblicks nach Wieseck und der Wicsecker Mühle vergrößern. Cie beabsichtigt deshalb, eine der Gemeinde Wieseck gehörige größere Waldparzelle käuflich zu erwerben und mehrere kleinere daran anstoßende Wald Parzellen, die der Stadt Gießen gehören, zu denselben Bedingungen wie das übrige Exerzierplatzgeländc zu pachten. Nach einer Be­sichtigung an Ort und Stelle ist die Stadt bereit, darauf einzugehen, da die städtischen Parzellen, die nur ein Siebentel, etwa 1 Hektar, des ganzen in Frage kommenden Geländes umfassen, isoliert stel-en würden, wenn die Ge­meinde Wieseck den ihr gehörigen Teil, wie anzunehmen ist, dem Militärfiskus überläßt. Als Gegenleistung will die Stadt außer der Pacht die Oeffnung des über Die Schicß- ftänbe führenden Weges an d.n Sonn- und gesetzlichen Feier­tagen gestattet, sowie die Ermächtigung eingeräumt haben, auf dem tiefliegenden Teil des Exerzierplatzes einen neuen Weg nach dem Philosophenwald anlegen und mit einer Allee bepflanzen zu dürfen, alles unter der Voraussetzung, daß der Kauf des Wicsecker Waldteils zustande kommt.

Auf Anregung des Stadtv. Eichenauer sott bei der Gelegenheit der Wunsch ausgesprochen werden, daß in der Nähe bewohnter Gebäude keine Schießübungen mehr statt- finben.

Stadtv. Wimmenauer beantragt, auf das Angebot der Militärverwaltung cinzugehcn und den an die Kirschen­allee anstoßenden Teil des Exerzierplatzes zurücknehmen. Derselbe könne mit Rasen und Baumgruppen angelegt wer­den und zur Schaffiing neuer Verbindungswege nach dem Wald dienen. Nach kurzer Debatte hierüber wird dieser Antrag gegen 3 Stimmen abgelehnt und im übrigen den Vorschlägen der Bürgermeisterei zuaestimmt.

Herstellungen in der Polizeiwache.

Tie Polizeivcrwaliuug ersucht um neuen Verputz bet Rückfassade und der Schornsteine des Polizcigebäudes, Ver­besserung der Abortverhältnisse und Vergrößerung der Schreibräume der Kriminalbeamten durch Schaffung eines neuen Zimmers. Es wird entsprechend den Vorschlägen des Stadtbauamtes beschlossen, den Verputz im nächsten Vor­anschlag vorzusehen, ebenso die Erneuerung des Fußbodens, der jetzt nur repariert werden soll. Die Abortverhältnisse können nur durch Anschluß an die Kanalisation verbessert werden, was bereits vorgesehen ist. Ein neues Zimmer kann durch Einziehung einer Wand geschaffen werden, was sofort geschefan soll. Tie über den zur Verfügung stehenden Kredit hierfür erforderlichen 150 Mk werden bewilligt.

Nochmals Zager und Rumpf.

Hierzu filhrt Oberbürgermeister Mecum aus: Stadtv. Gabriel habe in der letzten Sitzung der Stadtverwaltung Vorwürfe gemacht, daß sie noch im letzten Sommer der Firma Jäger u. Rumpf Arbeiten freihändig übertragen habe. Es habe sich dabei um die Kläranlage, bei der I. u. R. für 9000 Mk., und um die Hochbauten bei dem Maschinenhaus für bie Kläranlage, bei der die Firma für 24 000 Mk. Ar­beiten erhalten habe .Maßgebend für die Vergebung an Jäger u. Rumpf fei gewesen, daß man es dann nur mit einem Hnternehmer zu tun gehabt tjabe und infolgedessen gegebenenfalls gewußt hätte, an wen man sich wegen der Garantie zu halten hätte. Angesichts des Hmstandes, haß Jäger u. Rumps bis dahin für 85 000 Mk. städtische Arbeiten gemacht habe, könne man doch sagen, daß es sich hier nur noch um eine geringe Summe gehandelt habe. Die Be­willigungen seien am 29. Juni uno 13. Juli erfolgt, Stadtv. Gkibriel sei in beiden Sitzungen gewesen, habe aber keinen Widerspruch erhoben. Was die angedeutete Besprechung anbetreffe, so gebe er zu, daß nach dem, was in den Büchern von Jt u. R. stehe, man daran glauben könne, wenn man der Sache nicht nachaehen könne. Nach der Vernehm­ung der an der Sache Beteiligten, der Beamten sowohl wie der hiesigen Vertreter von I. u. R. aber habe sich un­widerleglich ergeben, daß von Bestechung interner Weise geredet werden tonne. In dem einen Fall hätten zwei stLDtische Angestellte in ihrer freien Zeit in ungehöriger Weise Arbeiten für Jäacr u. Rumpf, Pläne für Nivellements usw. gemacht und hierfür im ganzen innerhalb dreier Jahre 220 Mk. erhalten. In einem wei­teren Fall habe ein städtiscfar Beamter für einen Privat­mann Pläne einer WasseA'ium(Mtnrichtlmg ang'f 'r'.igt und cicfcm aus Befragen die Firma Jäger u. Rumps für die Ausführung empfohlen; hierfür habe der Beamte von I. u. R. aus Erkenntlichkeit 100 Mk. erhalten. Nach der übereinstimmenden Aussage aller Gehörten seien alle Ar­beiten von I. u. R. ordnungsmäßig aus geführt worden und Der Stadt sei in keiner Werse ein Nachteil entstanden.

Stadtv. Euler will bex der Gelegenheit auf den miserablen Zustand vieler Straßen aufmerffnnt machen, in denen von dem anderen Unternehmer (nicht I. u. R Kanalisationsarbeiten a ngeführt würden.

Oberbürgermeister Mecun. erklärt, daß im Lause des 1 Sommers von der Stadt Straßenreparaturen u. für mehrere 1000 Ml. auf Kosten des Unternehmers Winn von der . Stadt ausgeführt worden 'eien; falls erforderlich, werde es auch jetzt wieder geschehen.

i Stadtv. Gabric l b.mertt, er habe die freihändige Ar­

beitsvergebung an I. u. R. erwähnt, weil diese Vergebung unter den hiesigen Baufirmeu Aufsehen erregt habe. Was Die Bestechungsange l genheit onbelangc, könne die ganze Versawmlung^konstatieren, daß das Wort Bestechung weder von ihm, noch von Stadtv. SdjmaU und Beig. Georgi gebraucht worden sei, sondern nur vom Oberbürgermeister. Er selbst habe in schonendster Weise darauf hingewiesen, daß manches nach den Büchern von I. u. R. der Aufklärung bedürfe und alles aufgeboten, daß nichts in die Oeffent- lichkeit komme. Es sei richtia, daß es sich bei Den zur Sprache gekommenen Füllen um 11 eine Beträge handle, aber auch größere Beträge seien von ^a.jet nd Röhrig l J>It wor-

gutgeheißen. r,

Zu, § 6 wird auf Antrag des Stadtv. Tr. G u t f l e l s ch ein Zusatz beschlossen, daß auch äußerlich erkennbare Stimm­zettel ungiltig sind. .

Ein weiter angefügter § 14, daß bte Stadt lederzci- berechtigt ist, die Bestimmungen aufzuheben oder abzu­ändern, wird genehmigt, nachdem Stadtv. Krumm be­merkt hatte, der Paragraph ,ei überflüssig. Denn dies forme Die Stadt so wie so. Weiter bittet er um Annahme des Ganzen denn je efar der Arbeiterausschuß ins Leben trete, Desto eher könnten die Arbeiter die versprochene Lohn­erhöhung erhalten. Oberbürgermei'- Mecum bemerkt, ein solches Versprechm liege nicht v r Die Lache werde wohlwoll c werden.