Ausgabe 
26.9.1905 Zweites Blatt
 
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Das Festmahl, das ebenfalls im Rosengarten abgebalten werd, und ein Ausflug nach Heidelberg nnd> in das Neckartal, der durch eine Beleuchtung des Heidelberger Schlosses gekrönt werden soll, werden den Schl ns; des sehr stark besuchten und höchst anregend und fruchtbringend verlaufenen Kongresses machen. L.er Teutsche Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit darf mit Stolz auf diesen Abschluß seiner 25 jährigen Tätigkeit blicken, und in das zweite Viertel;abrhundert mit der Hosfnung em- treterr. daß seine Arbeit auch darin noch dringend nötig ist

Nach dem Schlußwort der Referenten werden die Leitsätze

folgender Formulierung angenommen.

1. Die öffentliche Armenpflege hat die Fürsorge für alle armenrechtlich hilfsbedürftigen Personen unter Berücksichtig­ung der gesundheitlichen und der Armut vorbeugenden Anforderungen der Gegenwart sicherznstcllen. Diese Für- sorge ist sowohl im Gesetz über den Unterstützungswohnsitz als auch im bayrischen Arnieirrecht begründet und tatsächlich durchführbar. ,

2. Tic öffentliche Armenpflege in Elsaß-Lothrmgen entspricht nicht den obigen Anforderiingen. Für sie ist dringend die Einführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungs­wohnsitz zu fordern.

3. Im übrigen wird eine künftige Reform der Armcngesetz- gebung auf bessere Gewähr für die allseitige und gleich­mäßige Erfüllung der an die Armenpflege zu stellenden Anforderungen, insbesondere durch Schaffung leistungs­fähiger Arnrenverbnnde nnd durch Zentralisation der Auf­sicht über die Ausübung der Armenpflege, Bedacht zu nehmen Haber:. Als letztes Ziel ift _ehte einheitliche deutsche Armengesetzgebung ins Auge zu fassen.

Nach den üblichen Formalitäten wird die Sitzung geschlossen.

Die gedruckten Berichte darüber hatten für das Gebiet des Unterstützungswohnsitzes die Herren Senatssekretär Buehl imd Rat F l e m m i n g aus Hamburg, für Bayern Rcchtsrat Fleisch­mann aus Nilrnberg, für Elsaß-Lothrmgen Beigeordneter Tr. Schwanker ans Straßburg vorgelegt.

Zunächst erhielt das Wort dazu Herr B u e h l. Er führte fol­gendes aus: Bei einem 25 jährigen Jubiläum ziemt Rückblick imd Vorblick. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß in diesen 25 Jahren unter dem Einfluß höherer Lebenshaltung an unsere Armenverwaltungen neue Anforderungen in hygienischer und so­zialer Richtung herangetretcn sind, die zu der Frage nötigen, ob diese Bedürfnisse auf dem Boden der bestehenden Gesetzgebung zu beftiedigcn sind. Ferner drängt sich die Tatsache auf, daß uns in Deutschland noch 'ein einheitliches Armenrecht fehlt, daß das Reick vielmehr in drei Gebiete zerfällt. Tie Aussichten, auch in der Armenpflege zu einer Einheit zu gelangen, scheitern an dem zähen Festhalten Bayerns an seinem Heimatsrecht. Da­gegen muß erklärt werden, daß der Zu stand in Elsaß-Lothringen, wonach es dort überhaupt keine gesetzlich gesicherte bürgerliche Armenpflege gibt, der in Deutschland herrschenden Auffassung der Aufgaben des Staates nicht entspricht. In Bayern ist auch unter der Heimatgesetzgebung eine unseren heutigen Anschauungen entsprechende Ausgestaltung möglich. Durch die im Gebiet des Untcrstützungsivohnsitzes nnd in Bayern bestehende Gesetzgebung ist dem Armen die Gewährung des zum Leben unbedingt Erforder-

Jn der Diskussion wendet sich Stadtrat I a k st e i n aus Pots­dam scharf gegen die Ausführungen von Tr. Buehl. Er ist entschieden dagegen, die freie Bewegung der Gemeinden in der Be­tätigung ihrer sozialen Fürsorge durch gesetzliche Festlegung und Schaffung einer Auffickt zu beschränken. Er möchte die pvli^i- liche Grundlage der Armenpflege nicht dnrck 'eine grenzenlose Er­weiterung ihrer sozialen Aufgaben zerstören. Kirchenrat Hock­te 11 e r aus Lörrach bekämpft den dem Referat von Buehl zu Grunde liegenden Begriff der Armenpflege, daß sie die Aufgabe habe, die aus den Mängeln unserer Wirtschaftsordnung en! dringenden Mißstände auszugleichen. Das gelte vielleicht von einer idealen Armenpflege, nicht aber von der Zwangsarmcn- Pflege, die ihre Mittel aus Steuern beziehe. Eine solche mu; st­ich auf das Unentbehrliche beschränken, nnd alles dariiber Hm- ausgehende der sozialen Fürsorge überlassen. Justizrat l.r. Rul and aus Kolmar spricht seine lebhafte Freude darüber aus, daß nach den Urteilen berufener Kenncr das Gesetz über den Unterstütznngswohnsitz sich durchaus bewährt habe, und mir seine Durchführung sicher zu stellen sei. Er erhofft davon das beste für die bevorstehende Refornr der Gesetzgebung m El,atz- Lothringcn. Besonders hält er die Auffassung, daß das Unter- "tützungswohnsitzgesetz durchaus geeignet sei, sich 'den modernen Anschauungen anzupassen, für Völlig begründet, staunt, solle ja nicht gesagt sein, daß nun mit einem Male alles Mögliche n den Kreis der Armenpflege hineingezogen werden solle. solle und könne sich mir modernen Anforderungen so lange nickst entziehen, ehe deren Erfüllung nickst auf anderem Wege sicher gestellt sei. Er empfiehlt daher dringend den von Sckwander beantragten Satz. Seine Annahme wäre eine nationale stat. Stadtrat Tr. Flesch aus Frankfurt a. M. hält die geforderte soziale Armeiifiirsorgc auf . dem Boden der gesetzlichen Armen­pflege für praktisch unausführbar. Für Frankfurt, das etwa 8 Prozent unterstützte Arme hat, kämen dadurch noch wertere 30 Prozent, die unter 900 Mark Einkommen haben, unter 38 Prozent, die von 900 bis 1200 Mark haben, beim sie können alle miteinander nicht die etwa nötige Heilstättenbehandlung und dergleichen aus eigenen Mitteln bestreiten. Daran hat der Gesetz­geber sicher nicht gedacht, sondern mir an die unentbehrlichste Er­gänzung des Mankos des Arbeitseinkommens, und mrt Recht. Je geringer die Zahl der öffentlichen Almosenempfänger, desto besser. Darum muß jede Armenpflege sich mit einem Kranz von Vereinen, sozialen Veranstaltungen, umgeben. Was^rch da bewährt, wird nach und nach eine regelmäßige Aufgabe des Staates und seiner Gesetzgebung werden, die dann auch zur sozialen Aus­gestaltung der Armenpflege führen wird. Tr. Klumcker aus ftranksnrt a. M. bespricht das Interesse, das dre private Armen­pflege an dieser Frage hat. Er hält durch dre Referate die Ent­wicklungsfähigkeit der öffentlichen Armenpflege auf dem Boden des bestehenden Gesetzes für nachgewiesen. Darüber kann sich die Privatwohltätigkeit mir freuen, deren Mittel dann für andere Aufgaben frei werden. Eine einheitliche Durchführung der Ge­währung des unentbehrlich Notwendigen seitens der Armew- verwaltnngen müsse herbeigeführt werden. Tr. Münster berg erklärt die durch die Umfrage festgestellte Tatsache der ungenügen­den Durchführung der elementarsten Grundsätze unserer Armen­pflege für wahrhaft erschütternd und darum dre Frage einer zweck­entsprechenden Aufsicht, die sogar in einem so ftcren Land, wie England, bestehe, nahegelegt. Er eiNpsiehlt darum bae Scitjabe, auch nach der Seite der Ermöglichung der prophylaktischen Für­sorge. Bürgermeister Dr. Schmidt-Mainz spricht rm Sinne der Jaksteinischen Ausführungen. Frl. S a l o m o n-Berlin wünscht die ganze Frage nur vom Standpunkt des nationalen und des Volkswohls beantwortet zu sehen. Von diesem Stand­punkt werde vielfach Sparsamkeit zur Vergeudung der Volkskraft. Tr. Levy-Berlin spricht seine Freude darüber aus, daß dre Verpflichtung der sozialen Fürsorge im ausgesprochenen e>mn bei dem 25 jährigen Jubiläum öffentlich zum Ausdruck gekom­men sei, unangesehen der Frage, wie weit und in welcher Werse die ihr entgegenstehenden Schwierigkeiten zu überwrndeu sern

Landwirtschaft.

DemReichscmz.* zufolge war im Deutschen Reiche Mitte September der Saaten st and wie folgt: Kartoffeln 2,4; SUce 2,3; Luzerne 2,6; BeivässerungSwiesen 2,2; andere Wiesen 2,4; wobei 2'gut, 3 mittel, 4 gering, 5 sehr gering bedeutet. In den Bemerkungen heißt es: Durch vielfach fast täglich niedergehenden Regen wurden die letzten Arbeiten bei der Getreideernte sehr in'die Länge gezogen, so daß zur Zeit der Berichterstattung fixe und da noch Reste von Sommerweizen und Hafer auf dem Felde standen, auch die Herbstbestellung leidet unter großer Nässe und ist auf schweren Böden bis jetzt nahezu unausführbar, von tierischen Schäden werden Engerlinge, Hamster, Feldmäuse genannt; be­sonders die letzteren richten vielfach auf Kartoffel- und Kleefeldern nicht unbedeutenden Schaden an. Die Aussichten aus eine gute Kartoffelernte sind infolge der Näße etuws zurückgegangen. Bei früheren, feineren Sorten, deren Ernte schon begonnen hat, zeigen sich Krankheiten, namentlich Fäule in großenteils erheblichem Maße.

Kunst und Wissenschaft,

Lüttich, 23. Sept. Auf dem Kongreß für Kinder» schütz wurde ein Antrag angenommen, die Schulbehörden xmd die zuständigen Regierungen zu ersuchen, häufiger in den S ch ulen eine ärztliche Untersuchung der Schulkinder zu veranlassen, um tuberkulöse Kinder vom Schulbesuche auszuschließen. Auf dem Kongreß f u r L i 11 e r a ri s ch e n Schutz wurde em Antrag angenommen, die Berliner Konferenz möge eine Verfügung treffen, wonach fortan das schriftstellerische Urheberrecht erst 50 Jahre nach d e m Ableben freigegeben wird.

Anm.: Die in Klammem gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen.gebrachte Kranke kommen.

Schwurgericht.

th. Gießen, 26. Sept.

Tie diesmalige Tagung des Schwurgerichts für die Provinz Oberhesscn wurde vom Landrichter Tr. Friedrich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender gestern eröffnet. Ver­handelt wurde gegen den 53 Jckhrc alten Dienstknecht Georg Minter von Merkenfritz wegen Sittlich kcitsver- b rechens aus § 176 Ziffer 2 d. R.-Str.-G. Die Anklage vertrat Staatsanwalt R e u p die Verteidigung wurde von Rechtsanwalt En gisch geführt. Nach dem Anktagebeschluß hat der Angeklagte eine an Epilepsie leidende, bereits ent­mündigte Witwe in Ober-Schmitten, deren 0^eifteskrankheit in der ganzen Gegend, übrigens auch dem Angeklagten be­kannt war, mißbraucht. Die Verhandlung wurde hinter verschlossenen Türen geführt. Das öffentlich verkündete Urteil sprach den Angeklagten schuldig und diktierte ihm unter Zubilligung mildernder Umstände eine Gefängnis­strafe von einem Jahr zu, worauf ein Monat als durch die Untersuchungshaft verbüßt in Abrechnung kommt.

Meteorologische Beobachtungen

der Station Gießen.

Die späteren, härteren Kartoffelsorten scheinen bis jetzt noch aesxmb geblieben zu sein. Klee und Luzerne haben sich fast überall nicht unwesentlich gebessert und lieferten meist reiche Erträge. Leider batte die Einheimsung sehr unter der unbeständigen Witterung zu leiden, so daß vieles minderwertig geworden ober ganz verdarbst ist. Junger Klee und junge Luzerne entuuckelten sich in letzter Zeit recht schön. Abgesehen von einigen süddeutschen Staaten liefern die Wiesen befriedigende, zum Teil sehr reichliche Erträge, nur wird das Trockenen des Grummets durch die unbeständige Witte­rung erschwert und verzögert. In S ü d d e u t s ch l a n d haben die Wiesen auch da, wo der 6;rummetschnitt nur gering ausgefallen ist, sich jetzt wieder soweit erholt, daß noch eine reiche Derbst- weide in Aussicht steht.

In einer vom französ. Ackerbauminister vorgenommenen Untersuchung wird der diesjährige Ernte er trag in Frank­reich in Weizen auf 119 Millionen Hektoliter, gegen 105 Millionen im Jahre 1904, der Ertrag in Roggen auf 21 Millionen Hektoliter, gegen 18 Millionen im Vorjahre geschätzt._______________________

Arbeiterbewegung.

)( Alzey, 24. Sept. Bei den Maurern, die an der zn errichtenden Irrenanstalt arbeiten, ist wegen L o h n d i f f e r e n z e n ein Streik ausgebrochen.

Berlin, 25. Septbr. Auf Wunsch der Arbeiteraus­ch ü s s e haben die Firma Siemens u. Halske, Siemens- Schuckert und Allgemein eE l e k t r i z i t ä t s g e s ellschaft, da die ersteren erklärten, mit ihren Verhandlungen noch nicht fertig zu sein, die heute Abend ablaufende Frist für die Abgabe der tn der Erklärung von vorgestern verlangten Antwort bis auf morgen Mittag verlängert.

Solingen, 25. Sept. Aus Anlaß der Differenzen bet Schlagereibesitzer mit dem deutschen Metallarbeiterverband ist in 27 Betrieben annähernd 1000 Arbeitern gekündigt worden. Die Kündigung wird aufrecht erhalten, roenn der Metall­arbeiterverband nicht den verhängten Streik über die Firmen Rauh u. Weyersberg, Kirschbmim u. Co., sowie die Sperre bei der Firma Röhle aufhebt.

Lübeck, 25. Sept. Der 16 Wochen andauernde Bau- ar b eiterstreik hat heute mit der Niederlage derAr- b eiter geendet, und zwar nach Vereinbarung eines zwei­jährigen Lohntariss auf Grund der vor dem Streik von den Ar­beitgebern angebotenen fünfprozentigen Lohnerhöhung zum 1. April 1906. ___________________

MöKkuMe UtlierM tor Wesfälle in dtt Ztadt Gießw

29. Woche. Vom 16. bis 22. Juli 1905.

Einwohnerzahl: angenommen zu 28 000 linkl. 1600 Mann Militär Sterblichkeitsziffer: 24,14 nach Abzug von 10 Ortsfremden: 5,57 °/oc.

Zusammen: Erwachsene: im vom

1.Lebensjahr: 215. Iaht

Spirlpla« drr verrinigten Frankfurter Stadttheatrr.

Opernhaus.

Dienstag den 26. September*):Joseph und seine Brüder.^ Mittwoch den 27. September:Der Freischütz." Donnerstag den 28. September:Mda." Freitag den 29. September, abends 6 Uhr: Der Ring des Nibelungen. Dritter Tag.Göttev- dämnierung." Samstag den 30. September: ..Cavalleria rusticana. Hierauf:Der Bajazzo." Sonntag den 1. Oktober, nachmittags halb 4 Uhr:Das Veilchenmädel." Abends 7 Uhr: Zum ersten Male:Die neugierigen grauen." Montag den 2. Ott, abends halb 7 Uhr:Lohengrin."

Schauspielhaus.

Dienstag den 26. September:Der Graf von Charolais.^ Mittwoch den 27. September: Zum ersten Male:Stürme.* Donnerstag den 28. September:Die Jungfrau von Orleans.*j Freitag den 29. September:Die Kreuzelschreiber." Samstag, den 30. September :Die Frau vom Meere." Sonntag den 1. Oft, nachmittags halb 4 Uhr:Die Brüder von St. Bernhard.^ Abends 7 Uhr:Stürme." Montag den 2. Oktober:Stürme.*

) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr.

licken gesichert. Ein Ueberblick über die Praris der Armenpflege führt zu der betrübenden Erkennttiis, d- die Armenpflege noch vielfach, besonders auf dem Lande, hinter dieser Forderung zu­rückbleibt. Und gar den neu aufgetauchten Bedürfnissen gegen­über, wie sie sich in Beziehung auf Krankenpflege, Heilstätten- behandlung und all bergtcieben vorbeugende Maßregeln geltend macken, stehen die meisten Armenverwaltungl'n mehr oder weniger ablehnend gegenüber, und zwar trotzdem das Bundesamt ftir Heimatwesen durch mehrfache Entscheidungen anerkannt hat, daß Aiistvendungen in dieser Richtung nach den Anschauungen unserer Zeit durchaus unter das zum Leben Erforderliche gehören, und deshalb deren Erstattung durch den gesetzlich verpflichteten Armen- verbaud gefordert werden könne. Meist aus finanziellen Gründen, weil die Gemeinden dadurch unerträglich belastet werden, nnd keine Grenzen abzusehen seien, werden diese Entscheidungen des obersten Gerichts für unverbindlich erklärt. Ta sie aber jeden­falls im Streitverfahren zwifcken Armenverbänden verbindlich sind, wäre es sehr wenig folgerichtig, wenn sie nicht überhaupt eine Norm für das Verfahren der Armenverwaltungen werden sollten. Referent hält die Befürchtung einer finanziellen Ucbcr- lastung der Armenpflege gegenüber der statistisch nachgewiesenen Tat­sache, daß eine Steigerung der Armenlasten nock in einer geringen Zahl von Städten, auch da nicht namhaft, stattgefunden habe. Bedenklicher sei der Einwand, daß, wenn solche Dringe, wie Heil­stättenbehandlung, bessere 5)auspflege und dergleichen also zum Leben unbedingt erforderlich erachtet werden, der Kreis der unter die Fürsorge der Armenpflege fallenden Personen weit in die Reihen des Mittelstandes erweitert werden würde, also in den Kreis derer, aus denen vielfach die Armenpfleger hervor­gehen. Tas würde nicht nur bei diesen selbst verstimmen, sondern einer solchen weitgehenden Hereinziehung in die Armenpflege würden auch schwere sittliche und soziale Bedenken entgegen ft eben. Tie Bedeutung dieses Einwandes wird vor allem dadurch^ be­leuchtet, daß der Empfang von Unterstützungen seitens der öffent­lichen Armenpflege den Verlust des Wahlrechtes nach sich zieht. Aus diesen Gründen wird diese soziale Fürsorge vielfach ans der Armenpflege ausgeschaltet und aus besonders bereit gestellten Fonds geübt. Redner hält es für zweifelhaft, ob damit solchen Zuwendungen rechtlich der Charakter der Armenunterlttitzung zu nehmen. Das würde mir dann zu vermeiden sein, wenn solche Auf­wendungen auf dem Gebiet der Volksernährung, der Erziehung und der Tuberkulosenbekämpfung allen ohne Rücksicht auf die armenrechtlicken Erfordernisse zugänglich gemacht werden. Eine solche Eiitwicklung würde aber nur dann in Aussicht genommen werden können, wenn die kleineren Armenverbände durch Schaffung oiößerer Verbände entlastet wurden. Dabei müßte allerdings das finanzielle Interesse der Einzelgemeinde erhalten bleiben, da sonst eine weniger sorgfältige Verwendung der Mittel zu be­fürchten wäre. Das alles ist auf dem Boden des bestehenden Rechtes erreichbar. Dagegen läßt der weite Abstand rn der Art der Ausübung der ^lrmenpslege die Schaffung einer Aufsichts­behörde, einer Zentralstelle, ftir wünschenswert erscheinen. Außer­dem müßte die gesetzliche Beschränkung des Wahlrechts für den Empfänger von öffentlichen Unterstützungen einer Reform unter­worfen werden. Schon heute wird dieses Gesetz vielfach sehr weitherzig ausgelegt. Trie darin bekundete Auffassung, daß z. B. Personen, die sich im allgemeinen selbständig ernähren, aber zu größeren Aufwendungen für Krankenhausbehaudlung usw. nicht in der Lage sind, deshalb das Wahlrecht nicht verlieren sollten, müßte aber durch eine Revision der Fassung des^ Gesetzes gesichert

werden

Referent legt zum Schluß 'int Einverständnis seiner Mit- berickterstatter drei Leitsätze vor, deren einstimmige Annahme er als die schönste Feier des 25 jährigen Jubiläums des Vereins toünfdjt. , _ ,

Rechtsrat Fleischmann hält es auch vom Standpunkt 6er bayrischen Gesetzgebung für möglich, den sich wandelnden Forderungen an die Art und das Maß der Armenpflege gerecht zu werden. Tatsächlich fehle es aber in der Praxis noch sehr. In Baneril werde die Armenpflege meist noch int alten Sinn geübt. Ter einzelne Armen Pfleger fei durch gesetzliche Vorsairtsten und kollegiale Beratung viel weniger beschränkt. Vielfach seien Armen- pslegfckastsräte überhaupt nicht vorhanden. Vielfach fet die ftnait- zielle Leistungsunfähigkeit der Gemeinden daran schuld, ^zede Besserinig setze die Schaffting größerer Armenverbande voraus. Natürlich sehe es am schlimmsten auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge aus. Tas sei bislang fast ganz der Privatwohltattgkeit überlassen worden. ?lllerlei flufwendungen für Erziehungszwecke lege das Gesetz den Gkmeinben auf, nicht aber für irgendwelche prophylaktisck'a Maßregeln auf dem Gebiet der GesuMei s^- pslege Ein einheitliches deutsches Armenrecht habe gegenwärtig noch wenig Aussicht, werde sick aber hoffentlich doch durchsetzen. Trotz aller Stammesverickiedenheiten sei Hunger dasselbe m Nord und Süd, und was z. B. in Ulm erprobt sei, werde wohl auch in Neu-Ulm gelten. Redner wünscht eine Ausgestaltung des bayrischen Rechts in der doppelten Nichtung auf bessere An­passung au moderne Anschauungen und auf ein ^nhettliches ^'^©Tnhitber stellt die Verhältnisse in Elsaß-Lothringen Dar Tie heute allgemein geltende Anschauung, daß die bürgerliche Armenpflege ihren Ausgang nicht von der persönlichen Pflicht des Wohlttin-, sondern von der sozialen Verpflichtung nehme^ Dem er.ifv.rcebe allein die gesetzliche Verpflicktting der Gemeinde zur Armenunterstützung. Daran fehle es Elsaß-Lothringen, wo nock das französische System, hemsche, daß, die Gemeinde zwar zur Armenpflege verpflichtet fei, aber nur nach Maßgabe der vorhandenen Mitteln, die aus freiwilligen Zuivendungen fließen An solchen Zuwendungen mangele es zwar m Efla^Lo hr ngcn nicht, aber es fehle an der Sicherheit, daß gerabe ba, KW «da* Bedürfnis auftrete, auch die Mittel vorhanden seien, ^arum sei keme Bürgschaft gegeben, allen Bedürfnissen der Armen gerecht zu werden In der großen Mehrzahl der Gemeinden gebe es gar feine Organisation der gesetzlichen Armenpflege ^ese Un­sicherheit der Leistuivgen treffe natürlich am meisten bei der weitergehendm sozialen Fürsorge, z., B.. der Stanfenbau&bebGn^ luna, zu. Diese Mißstände werden letzt m wetteren ^/isen aner­kannt, und Reformen find im Gang. Dazu haben besonders d e Verträge mit den übrigen deutschen Staaten geholfen durch die den aus Altdeutschland stammenden Armen eine den deutschen Grundsätzen ents'-rechende Unterstutziing aus Staatsmitteln^ ge­sichert wird, die dem einheimischen Armen vielfach versagt werden muß, was vielfach zu ganz unerträglichen Ungerechtigkeiten und daraus sließendeil Mißstimmungen fuhrt. Allerdings lehne man immer noch das Reichsgesetz über den Unters^tzungswolMtz wegen der ihm anhafteiiden Mangel ab, und märte auf eine form desselben. Redner erwarte von der heutigen Verhaus den Nachiveis, daß diese Mängel Nicht in dem Gesetz begründet sind, souderii lediglich seiner Ausführung anhaften, und bean­tragt eine nachdrücklichere Fassung des zweiten Lettsatzes.

Höchste Temperatur am 24.-25.

Niedrigste « 24.-25.

Tie Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gießener Fleisch- und Brotpreise am 25. September 1905.

Höchste Schlachwiebpreise in F r a n f f u r t a. M.

Fleischpreise in Gießen

Ochsen

Kälber Schweine

50 Kg. Schlachtgewicht 80-85 Mk.

V, Kg. Schlachtgew. 8690 Pf.

7, 74__

7, Kg- 72-82 Pfg.

7, 7080 , V, 76- 86

Getreidepreise in Mannheim

Brotpreise in Gießen

Weizen 100 Kg. 18.20 Mk.

Roggen 100 Kg. 15.80 Mk.

Weißbrot 2 Kg. 52 Psg.

Schwarzbrot 2 Kg. 48 Pfg.

Gehirns

KD

1(D

Typhus

1(1)

Kl)

Empyem

KD

KD

Peritonitis

KD

KD

Herzfehler

Kl)

1(D

Krämpfen

1

-

1

Lebensschwäche

KD

1(1)

Altersschwäche

1

1

Krebs

2 (2)

2(2)

Ertrinken beim Baden 2 (2)

2(2)

Summe

13 (10)

11 (9)

2(1)

September 1905.

Barometer auf 0° reduziert

e c z £

der Luft

Absolute Feuchtigkeit

Relative Feuchtigkeit

C2

H

A

Windstärke

Wetter

25.

236

740,6

14,0

10,6

90

8

4

Sprühregen

25.

9?6

742,2

12,0

9.4

91

WSW

2

Bew. Himmel

26.

726

743,5

9,6

8,7

98

SSE

2

Bed. Himmel Nebel