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Zweites Blatt
Kr. 247
155. Jahrgang
Freitag 20 .Oktober 1905
scheint ttglich mit Ausnahme deS Sonntags.
Die „Sietzener KamiUenblStter" werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^helstjche Laadwirt" erscheint monaUich einmoL
A Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schert
fr '/?? VI II J Al A p UniversitLtSdruckereU N. Lange. G'eßen.
V* § i «Co PCB E^CX I R Redaktion. Expedition ...Druckerei: Echulstt.7.
V W n ” V w' >4^ Kr am ▼ y V >'Nr Nr Tel. Nr. 51. Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Eietzen.
Ktffil<Skk Landtag.
Erste Kammer.
Morgen-Sitzung vom 19. Oktober 1905.
Am Miniftert.sch: Staatsminister Rothe und Iustiz- minister Ewald. Ten Dorsch führt Graf Görtz-Schlitz. Graf zu Erbach-Schönberg hat seinen Bruder, den Grasen Arthur, mit seiner Vertretung in der Ersten Kammer betraut. Graf Arthur wird eidlich verpflichtet.
Es folgt die Beratung der Regierungsvorlage, betr. die bernssstandische Vertretung der Landwirtschaft.
Geh. Rat Prof. Dr. Schmidt-Gießen nimmt aus den gedruckt vorliegenden, von ihm erstatteten Bericht über die Vorlage Bezug.
Staatsminister Rothe dankt für den Bericht, der bemüht sei, eine Verstänoigung mit der Regierung hcrbeizu- suhren. Die Regierung habe aber auch ihrerseits Konzessionen gemacht. Der Redner hofft, daß man auf Grund der Anträge der Zweiten Kammer zu einer Verständigung komme, die auch die Regierung lebhaft wünsche.
Fürst SolmS-Lich hat früher in verschiedenen Punkten eine andere Stellung eingenommen. Er erklärt aber im In- tercsie des Zustandekommens des Gesetzes auf seine frühere Stellungnahme zu verzichten.
Es folgte die Abstimmung über die einzelnen Artikel des Gesetzes, das schließlich einstimmig nach dem Ausschuß- berichte angenommen wurde.
Kleine Vorlagen.
Rach den Beschlüßen der Zweiten Kammer wurden genehmigt: Die Regierungsvorlage bezüglich deS Entwurfs eines Gesetzes, die Errichtung und Leitung von technischen Privatunterrichtsanstalten betr., die Regierungsvorlage, betr. den CtaatSvertrag mit dem Königreich Preußen und den Thür.-Anhalt. Staaten, die Staatslotterie betr., stwie schließlich die Regierungsvorlage den Entwurf eines Gest tzeS, betr. das Spiel in außerhessischen Lotterien. Vei dem letztgenannten Entwurf wurde eingeschaltet, daß auf Anteilscheine mit Prämienauslosungen der Gesetzentwurf keine Anwendung sindet.
Es folgte die Beratung der Regierungsvorlage bezüglich des Gesetzentwurfs, betr.
die Gemeiudeomlagen.
Frhr. Hehl zu Herrnsheim vertritt in längerer <£ebe den Standpunkt des Ausschusses. Der Gesetzentwurf werde vielfach in der Presse als ein Zierbaum beurteilt, ter äußerlich schön, aber innerlich morsch und nicht haltbar fei. Tie Denkschrift der Regierung beziehe sich aus Professor Biermer in Gießen, der zu einer vernichtenden Shifif der Vorlage gekommen sei. Ju der Zurückverweisung ter Vorlage an die Negierung sei nichts Llußergewöhnliches zu sehen. Er habe sich mit Gewerbetreibenden und Land- lüirtcn in Verbindung gesetzt und dann den Ausschußbericht verfaßt. Tie Regierung habe seinen Bericht völlig zerpflückt. Ter Bericht war aber gar nicht für die Regierung, sondern nur für die erste Kammer bestimmt. Die Denkschrift der Regierung habe die Runde durch die ganze deutsche Presse gemacht und wurde benutzt, um eine Agitation den ersten Ausschuß zu inszenieren. Ungeheuerlich fei die Behauptung. daß er, Redner, oder der erste Ausschuß die Agitation gegen das Gesetz im Lande hervorgerufen habe, vielfach werde auch behauptet, der Entwurf der Regierung ei liberal, während die Ansicht des Ausschusses reaktionär ei. Vermögens- und Grundsteuer, wie sie hier vorlicgen, »abe bisher keine liberale Partei vertreten.— Der Redner fing Hann auf die Steuerpläne in Bayern ein. Er habe mit )>ern Zentrumsführer Tr. Heim über die hessische Steuer- wrlage gesprochen. Dieser halte die Katastralveranlagung für vorzüglich, die Besteuerung der Landwirtschaft nach dem gemeinen Wert sei aus kulturellen Gründen abzulehnen. Ter Redner polemisierte des weiteren gegen die Sozial- vemokratie. In der Denkschrift der Regierung seien die Begriffe geschickt verschoben. Der Schlußsatz wirft dem Ausschuß sozusagen Ignoranz vor und betont, daß er den Grundbesitz höher belasten wolle, als die Gewerbe. Er sei erstaunt gewesen, eine solche Verschiebung der Begriftc in einer Regierungsdenkschrift zu finden. Die erste Kammer will den Grundbesitz entlasten und das Gewerbe in entsprechender Weise heranziehen. In w"iteren Ausführungen macht der Redner der Regierung den Vorwurf, daß sie beim Wahlgesetz und der Gemeindesteuer zu sehr nach Baden geblickt habe. Aber sie habe die Kautelen nicht beachtet. Die Berguickuna des Wahlgesetzes und der Gemeindesteuervorlage geschehe mit Unrecht. Bezüglich der Realsteuern stehe die erste Kammer bezw. der Ausschuß auf dem Miquelschen Standpunkt, während die hessische Regierung erheblich davon abweiche. Tie Vorschläge des Ausschusses stimmten überein mit den Miguelschen Grundsätzen, mit der Ansicht sämtlicher liberaler Parteien, der Msicht der Geschäftsleute und Landwirte. Auch die meisten Handelskanrmern ständen auf dem Standpunkt der ersten Kammer bezw. ihres Ausschusses.
Geh. Kommerzienrat Michel -Mainz stimmt der grundsätzlichen Ablehnung deS Entwurfs durch die erste Kammer nicht zu und hält den Entwurf, wie er aus den Beratungen der zweiten Kammer hervorgegangen ist, wohl geeignet, die Grundlage zu Verhandlungen in der ersten Kammer zu bilden. Daß die Vorlage aber in ihrem ganzen Prinzip von der Mehrheit deS Ausschußes von vornherein oerroorfen werde, müße er bedauern. Redner tritt für die in bem Entwurf vorgesehene Grundsteuer nach dem Gemeinwert ohne Abzug der Schulden ein und bekämpft die Absicht des Ausschusses, den Grund und Boden wiederum durch dak veraltete Katastersystem nach dem Ertrag und mit Abzug der Schulden erfassen zu wollen. Ebenso wendet er sich gegen bie Forderung beS Ausschusses, da? Gewerbe lediglich nach seinen Reinerträgen zu besteuern. Der Entwurf treffe mit ber Be st euerung des im Gewerbebetrieb ivirkenden Bruttokapitalsim allgemeinen das Richtige. Auch hier sei ein Abzug der Schulden im Interesse einer gerechten Kommunal
besteuerung nicht gerechtfertigt, wenigstens nicht ein Abzug der ans dem Betriebe dauernd ruhenden stabilen Schulden. Für den Abzug der laufenden Schulden und vorüber- gehenden Verbindlichkeiten müsse er sich allerdings gegen den Entwurf der Regierung aussprechen. Hier habe die Vorlage durch den Artikel 11 eine Berücksichtigung der Ausnahme- Verhältnisse schaffen wollen. Aber wenn, wie er bestimmt hoffe, der Entwurf doch noch einmal in seinen Grundzügen zum Gesetz werde, dann müsse man wohl auch an eine präzisere Fassung dieses Artikels 11 denken. Wenn die Regierung aber dazu übergeht, mit der Bruttokapitalsteuer die Besitzer reiner Kapitalvermögen zu belasten, so sei daS schon wegen der sich ergebenden Wegzugsgefahr bedauerlich. Ist es auch nicht zu erreichen, daß das Kapital von der Kommunal- besteuerung befreit bleibt, so muß man sich doch entschieden dagegen wenden, daß and) die Schulden, also daS nicht vor- handene Kapitalvermögen, verteuert werden sollen. Zum Schluß bittet Kommerzienrat Michel, dem Antrag der Mehrheit des Ausschusses nicht zuzustimmen, sondern die Regierung zu ersuchen, unter Berücksichtigung des nunmehr vorhandenen Materials die Vorlage einer Revision zu unterziehen, den Entwurf aber auf denselben steuerpolitischen Grundlagen m der nächsten Session wieder einzubringen.
Staatsminister Rothe will mit wenigen Worten über die Geschäftsverhandlung der Vorlage, die Herr von Hcyl in seinem Referate und in seiner Rede bemängelt hat, sprechen. Tie Geltungsdauer des bestehenden Provisoriums läuft am 1. April 1906 ab. Daher war die Regienmg gehalten, die Vorlage noch vor Schluß der Session an die erste Kammer zu bringen. Daß die zweite Kammer erst im Sommer in die Beratung der Materie eintreten konnte, fei durch die Bud- getverhandlungen veranlaßt worden, die zuvor zu ihrem Abschluß gebracht werden mußten. Die Denkschrift wurde notwendig durch den Umstand, daß die entsprechenden Darlegungen, die dem Ausschuß der ersten Kammer von vornherein vor- gelegen haben, in dessen Bericht in keiner Weise auch mir Erwähnung sanden. Außerdem aber sollte die Denkschrift dazu dienen, die Verhandlungen in der ersten Kammer abzukürzen um den Mitgliedern dieses Hauses das Verständnis der steuerpolitischen Fragen zu erleichtern. Mit der Verbreitung der Denkschrift sei der Regierung ein Vorwurf der Illoyalität oder Indiskretion nicht zu machen, denn die Denkschrift fei als landständige Drucksache behandelt worden und auch nur als solche und auf gewöhnlichem Wege zur Versendung gekommen.
Frhr. v. Heyl behauptet dagegen, die Denkschrift habe nach vorjährigen Abmachungen zwischen dem Kammerpräsidium und der Regierung lediglich für den Ausschuß, nicht aber für die Oeffentlichkeit bestimmt fein fallen. Dem Geheimrat Michel, der den Grundsatz von Leistung und Gegenleistung als für die Kommunalbesteuerung durchaus berechtigt hingestellt habe, erwidere er, daß dieses Prinzip sich vortrefflich zu steuerpolitischen Taschenspielerkünsten eigne, sonst aber wenig Wert habe.
Staatsminister Rothe stellt fest, daß nur die erste Darlegung und Mitteilung der Regierung, die aber vow Ausschuß unbeachtet blieb, von der Abmachung diskreter Behandlung berührt wurde. Die in der Denkschrift nieder- gelegten Anschauungen und Erörterungen der Regierung haben als landständige Drucksache den Charakter einer für die Oeffentlichkeit bestimmten Kundgebung erhalten.
Rach einer nochmaligen Erwiderung des Freiherrn von Heyl wird die Fortsetzung der Debatte auf heute abend vertagt.
Wie der Präsident Graf Goertz zu Schlitz mitteilte, hat der Großherzog zu Dienstag, 24. d. M., die Mitglieder der ersten Kammer zu einer Theatervorstellung eingeladen.
*
(Abendsitzung.)
JU ber Fortseüun" brr T^bot^e über die Gemeindesteuernovelle ergreift zunächst
Ministerialrat Becker das Wort und nimmt die Steuerkommissionen gegen eine von Herrn v. Heyl gemachte Behauptung, als seien diese einer Parteilichkeit bei einer Abschätzung zugänglich, in Schutz. Er tadelt eine solche „Entgleisung", die darin bestehe, Behauptungen aufzustellen, die jeder Begründung entbehren. Dann geht der Negierungsvertreter des näheren auf d e von Heyl und Michel geltend gemachten kritischen Bedenken ein. Eine Kompensation für die Versagung des Schuldenabzugs bei der Kapitalsteuer sei schon darin gegeben, daß oas Kapitalvermögen ja nur zur Hälfte herangezogen werden solle. Im übrigen habe Michel keinerlei Einwürfe hervor gemacht, die den Entwurf prinzipiell träfen. Der Redner lonftotiert, daß v. Heyl eine gedruckte Antwort auf die Regierungsdenkschrift habe er- scheinen lassen, von der er aber der Regierung erst in letzter Stunde ein Exemplar übersandt habe. Das von Herrn v. Heyl gegen den Grundsatz von lieiftung und Gegenleistung angeführte Wort von den Taschenspielerkünsten sei besonders hart, da es Grundsätze beträfe, die für die Männer, die Wissenschaft, theoretische und praktische Volkswirtschaft verträten, eine Frage von höchster Bedeutung seien, und denen schon ein ganzes Lebensstudium gewidmet sei. Der Ausdruck sei umsowenioer berechtigt, als Autoritä^n auf dem steuerpolitischen Gebiet auf dem Standpunkt jianben, daß für die Gemeinden andere Gesichtspunkte geltend sein müßten, als für die Staatsbesteuerung. Tie Gemeinde hat eine Menge Ausgaben spezieller Art, allerlei Lasten, die eben in "ihrem eigensten Wesen beru^n, zu tragen, bie aber im einzelnen nicht bestimmt abzumessen sind und die in der Art der Besteueruna eben berücksichtigt werden müssen. Hierfür führt der Redner eine Reihe von Beispielen an. Für die Gemeindebesteuerung muß darum nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit in erster Linie der Grundsatz von L e i st u n g und Gegenleistung geltend sein Redner weist verschiedene Widerspruche nach, die sich
auch wiederum in der Antwort Heyls auf die Denkschrift finden, und stellt fest, baß Herr v. Hevl, der sich immerfort auf die Miguelschen Grundsätze beruft, diese auf die meindesteuergesetzgebung verkehrt anwendet, und daß er mit seiner Hinweisung auf die in Preußen herrschenden Bestimmungen sich an verschiedenen Stellen „irrt". , Heute morgen hat auch der Ausschußberichterstatter den Gießener Nationalökonomen Prof. Biermer für sich als Kronzeugen angerufen, da er angeblich in feiner Kritik des Gesetzentwurfes zu dem gleichen Resultat komme wie er, nämlich Heyl. Tas Gegenteil aber fei der Fall und er (der Regierungsvertreter) könne aus persönlichen Korrespondenten mit Biermer feststellen, daß Biermer den Ausschußberrcht entschieden tadelt. Tie Kundgebung des Bunde? ber Landwirte habe für die Regierung keinen Wert, da man zu genau wisse, welcher Art sie gewesen. Wenn Herr v. Heyl sagt, daß alle gewerbetreibenden Kreise des ganzen Landes sich an die erste Kammer gewandt haben, so sei das auch nicht richtig. Trei Handelskamm?rn deS Großherzogtumö haben für das Gesetz, drei gegen Einzelheiten des Gesetzes Stellung genommen. Ter Redner gesteht zu, daß auch er nicht glaube, daß die Eingabe der Darmstädter Handelskammer zu jener der Wormser in irgendwelcher Beziehung tehe, da er die Neüerzeugung habe, daß eben die Darmstadter Handelskammer wenigstens irgendwelchen Einflüssen nicht unter st anden habe. Wenn man den bayr. Abg. Dr. Heim als Helser in der Rot in Anspruch nahm, so habe es Herrn v. Heyl näher liegen müssen, die nationalliberale und die Zentrumsfraktion der zweiten Kammer zu befragen, die mit einer einzigen Ausnahme *ür das Gesetz eingetreten seien. Tie badischen Verhältnisse geben im wesentlichen dem hessischen Entwurf recht, sowohl die bestehenden, wie die in der beabsichtigten Reform geplanten. Herr v. Heyl Ijat in seinem Ausschußbericht den 2lbzug von Schulden vorgeschlagen, das gleiche haben die Soziakdemokraten auch getan, nur daß diese für den dadurch entstehenden Llusfall an Einnahmen eine Teckung durch bie Progression wünschten. DaS hat zwar nun der Ausschußbericht wiederum nicht getan. Daß sich aber doch einigermaßen parallele Wege offenbart haben, das scheint, wie aus der Antwortschrift des Herrn v. Heyl hervorgeht, diesem unangenehm zu sein. (Herr v. Heyl ruft „ganz im Gegenteil".) Wenn der Berichterstatter heute sagte,in der Denkschrift der Regierung seien die Begrifse verschoben, so fei auch das eine Behauptung, für die er nicht einmal den Versuch gemacht habe, einen Beweis zu erbringen. In der letzten Antwort habe v. Heyl auch ein abfälliges Urteil Miquels über das badische Steuersystem zitiert. Dieses Zitat beziehe sich nun allerdings nur auf die badische Staats steuer und nicht auf die Gemeindesteuer, um die es sich eiaentlich doch nur handele. In ähnlicher Weise „Klärt" Ministerrat Becker noch einige andere Zitate der Heylschen Antwortschrift „auf". Aber er will sich auch auf die wenigen „Richtigstellnugen" dieser Art beschränken. Wenn das sozialpolitische Empfinden der Regierung angezweifelt werde, so erwidere er, daß dieses! nicht geringer sei, als bei Leuten, die mit billigen sozialpolitischen Begünsti.'ungsvorschlägen auftreten, ohne irgendwelchen Weg zu zeigen, wie man die Steuern aufbrinaen solle. Ter Bericht des Ausschusses fordert die Rückgabe oes Entwurfs an die Regierung zur völligen Umarbeinmg. Aber es wird schwer fein, aus dem Referat und aus dem in den heutigen Verhandlungen gebotenen Material praktische Grundlagen für eine Neugestaltung des Gemeindesteuerwesens zu entnehmen, ja noch mehr, ist dies geradezu ein Ting der U n m ö g l'i ch k e i t.
Frhr. v. Heyl: Der Ministerialrat hat mir unterschoben, ich hätte die Grundsätze von Leistung und Gegenleistung ein Taschenspielerkunststück genannt. DaS ist nicht richtig. Ich habe lediglich die Art, wie man daS Prinzip in der Theorie anzuwenden pflegt, als eine Taschenspielerkunft bezeichnet. Dann sucht Herr v. Heyl feine Zitate zu rechtfertigen; sie seien nicht falsch. Redner ist sehr erstaunt, daß der Ministerialrat ihm vorschreiben wolle, welche Politiker er konsultieren solle. Wenn sich die nationalliberale Fraktion der Zweiten Kammer zu ihm im Gegensatz gestellt habe, so wolle er doch andererseits erwähnen, daß die Wormser Nationalliberalen, denen er fein NeichStagSmandat verdanke, gegen den Gesetzentwurf in einer Versammlung Stellung genommen haben, mit AySnahme allerdings deS natioualliberalen Abgeordneten, der jene Stadt in der Zweiten Kammer vertritt. Dann wendet sich Herr v. Heyl gegen die verschiedenen Zurechtweisungen, die er durch den RegierungSverireter erfahren habe. In der Denkschrift befanden sieh Unrichtigkeiten zu Dutzenden, gegen die er habe auftreten müssen. .Wenn der Herr Ministerialrat eine Bemerkung, die ich heute morgen machte, als eine „Entgleisung" bezeichnete, so muß ich daS entschieden zurück- weisen. Das Recht einer solchen Kritik steht einem Ministerialrat und NegierungSkommissar nicht zu, sondern lediglich dem Präsidenten I"
Ministerialrat Becker nimmt für sich in Anspruch, als Chef der Steuerverwaltung seine Beamten gegen den Vorwurf der Parteilichkeit in Schutz nehmen zu dürfen, und polemisiert noch einmal gegen einzelne Ausführungen HeylS.
Finanzminister Dr. Gnauth will den Darlegungen Beckers nichts hinzufügen, um nicht den Eindruck zu schwächen. Ich weiß nicht, ou nach einem solchen Widerstreit der Meinungen, die in dieser schwierigen Materie zutage getreten ist, die Erste Kammer heute ein endgiltiges Urteil fällen sollte. ES wäre das Nichtigere, lieber ein rnon liquet" auszu- sprechen und daS Urteil zu vertagen. Sollte aber daS HauS beschließen, dem Mehrheitsantrage deS Ausschusses beizutreten, so könne er keine Verantwortung übernehmen. So viel kann ich sagen, daß, wenn die Regienmg veranlaßt werden sollte, diese Vorlage u 1113 u ar be i t en, daß sie daS nicht zu tun vermöchte. Ich kann an dieser Stelle nur erklären, daß die Regierung nach wie vor die volle Verantwortung für dieses von ihr eingebrachte Gesetz übernimmt.
Frhr. v. Heyl erklärt, daß er die vom Ministerialrat


