Ausgabe 
19.4.1905 Zweites Blatt
 
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Fahne zu hissen, in der Hoffnung, das; man diese nicht be­leidigen würde. Der Minister des Innern, Etienne, beklagt die Vorgänge. Die Negierung wünsche die Lage der Arbeiter zu verbessern, aber sie sei entschlossen, die Ordnung aufrecht­zuerhalten. (Beifall.) Bei der weiteren Verhandlung verlangt Poulain (Soz.) Einleitung einer Untersuchung über die Ur­sachen des Ausstandes und wirft den Arbeitgebern vor, auf die gerechtfertigten Beschwerden der Arbeiter gegen einen Werkmeister nicht eingegangen zu sein und dadurch den Aus- stand veranlaßt zu haben. Iaurös (Soz.) erklärt, die Ne­gierung dürfe nicht zu Gunsten der Arbeitgeber einschreiten. Die Beschwerden der Arbeiter gegen den von Poulain er­wähnten Werkmeister seien begründet gewesen. Die Regierung hätte für die Arbeiter eintreten müssen. Ministerpräsident Nouvier widerspricht der Beschuldigung, Truppen in den Dienst der Arbeitgeber gestellt zu haben. Das Heer stehe nur im Dienst der öffentlichen Ordnung. Erst als das Ge­fängnis bedroht worden sei, habe man die Truppen ein­schreiten lassen. Die Truppen hätten erst von der Waffe Gebrauch gemacht, als nut Steinen usw. gegen sie geworfen wurde, und ohne Befehl geschossen, nachdem 60 Mann ver­letzt waren. Es sei weder die Schuld der Negierung, noch die des Präfekten, daß Truppen herbeigerufen werden mußten, denn der Präsekt habe bei der Plünderung des Gefängnisses nicht untätig bleiben dürfen. Die erste Pflicht des Bürgers sei, die Ruhe nicht zu stören. (Beifall.)

Aus Stadt und Land.

Gießen, 19. April 1905.

Verkauf der Aktienbrauerei. Zwischen der Aktiengesellschaft Aktienbrauerei Gießen und dem Brauerei­besitzer G. Bichl er haben in letzter Zeit Verhandlungen wegen Verkaufs der Aktienbrauerei an Herrn Bichler statt­gefunden. Dem Vern hmen nach sind sie nunmehr insofern zu einem Abschluß gelangt, als Herrn Bichler sämtliche Aktien der Aktienbrauerei Gießen übertragen (Derben sollen.

h. Friedberg, 18. April. In der vergangenen Nacht wurde hier an drei verschiedenen Stellen eingebrochen, bei Geschwister Meyer, bet Trebes n. Wagner und bei Schreinermeister Heinrich Möller, wo das Werkzeug, welches zum Einbruch gebraucht worden war, mitgenommen rourbe Bis jetzt fehlt von den Tätern jede Spur. Gestohlen wurde Held, fertige Anzüge usw.

§ Friedberg, 18. April. In der gestrigen Stadt- Verordneten-Versammlung wurde der Anschluß an das zu Bad-Nauheim bestehende staatliche Elektrizitätswerk endgiltig abgelehnt. Nach fach­männischem Urteil ist das Unternehuten für Friedberg nicht rentabel. Auch besitzt Friedberg seit ea. 30 Jahren ein eigenes Gaswerk, welches vor etwa drei Jahren bedeutende Vergrößerungen erfuhr und von jeher gut rentierte. Eine Schillerfeier ist auf den 100.Todestag Schillers geplant. Auf der Warte nach Ober-Wöllstadt zu soll abends ein Höhenfeuer abgebrannt werden. Auch die Aufführung von Gesamtchören der hiesigen Gesangvereine und eine Beleucht­ung der Burg sind beabsichtigt. Die höhere Töchterschule, die am 2. Mai eröffnet wird, erhalt den NamenSchiller- schu le".

Darmstadt, 18. April. Die ,Darmst. Ztg.^ schreibt /m amtl. Teil: Dem Dienstbezirk des Königl. spanischen Berufs-Konsuls Jose Meana y Martine in Köln ist das Gro ßherzogtu m Hessen, das nach wie vor den speziellen Amtsbezirk des Königl. spanischen Wahl-Konsulats in Mainz bildet, angeschlossen worden.

O f f e n b a ch, 17. April. Großfeuer wurde heute früh i/48 Uhr aus der chemischen Fabrik von K. Oehler am Ostende unserer Stadt gemeldet. Um 7 Uhr 12 Min. war in einem der weit nach hinten gelegenen Betriebe des ausgedehnten Fabrikkomplexes eine Oelretorte geplatzt, wahrscheinlich infolge Verstopfung eines Dampfabzuges. Durch das herausspritzende brennende Oel wurden zwei in der Nähe der explodierten Retorte beschäftigte Arbeiter schwer verbrannt; auch zwei andere Arbeiter, die etwas entfernter in dem hallenartigen Gebäude arbeiteten, erhielten Brandwunden an Gesicht und Händen. Alle vier wurden, nachdem ihnen durch den Sanitätsmcmn der städt. Feuerwehr Notverbände angelegt worden waren, in das Krankenhaus verbracht. Ein fünfter Arbeiter erhielt eine Wunde am Kopfe durch einen her ab fallen den Dachziegel. Durch den Luftdruck bei der Explosion wurde nämlich das Dach der Halle teilweise abgedeckt: auch die Fenster wurden zertrümmert. Von den Verletzten sind drei verheiratet. Der entstandene Brand war durch die Fabrikseuerwehr mit mehreren Schlauchleitungen in etwa 20 Minuten gelöscht; die rasch herbeigeeilte Bereitschaft der freiwilligen Feuer­wehr wurde nicht in Anspruch genommen. Die zahlreichen Neugierigen, die herbeigeeilt waren, kamen nicht auf ihre Kosten, da von der Obermainstraße aus von dem Brande nichts zu sehen war. (O. Ztg.)

Frankfurt, 17. April. Dieser Tage wurde der Gast­wirt Palm in der Schnurgasse verhaftet, weil er durch Inserate bei der Polizei den Verdacht erweckt hatte, daß er bei Verbrechen wider das keimende Leben ge­werbsmäßig Hilfe leiste. Tie Untersuchung ergab bis jetzt viel Belastungsmaterial gegen Palm. Eine Anzahl von Per­sonen, die mit ihm in Verbindung gestanden haben, wurden verhaftet. Bis jetzt sind es deren acht. Mehrere Verhaftungen stehen noch bevor. Der 19 Jahre alte Rangierer Willy Höhfeld, Hafenstraße 42, unterhielt seit Weihnachten ein Verhältnis mit einem in der Brönnerstraße bediensteten gleichaltrigen Mädchen. Da das Mädchen das Verhältnis lösen wollte, s ch 0 ß s i ch der junge Mensch gestern vor ihren Augen vier Revolverschüsse in den Leib. Tie ^Ser* letzungen gefährden das Leben. (Kl. Pr.)__________________

vermischtes.

Schiller und die Rekruten. Der Breslauer Stabsarzt Dr. Ernst Rudenwaldt veröffentlicht in der Monatsschrift für Psychiatrie und Neurologie statistische Untersuchungen über die geistigen Fähigkeiten von 174 Re­kruten, denen er verschiedene Fragen vorgelegt hat. Im Literarischen Echo stellt nun Dr. Emil Neißer dre Ergebnisse dieser Fragen zusammen, soweit sie sich auf Schiller be­ziehen. Für die Popularität des großen Nationaldichters spricht eine Antwort auf die Frage, was ein Dichter sei. ,Ein Dichter ist ein Schiller". Fünfmal wurde Schill statt Schiller gesagt. Goethes Namen hatten 2.5 Proz. nie gehört. Spillers Namen dagegen kannten 154 von den 174 Rekruten. Pus die Frage, wann lebte Schiller- nannten 13 ein Jahr,

das in seine Lebenszeit fällt, 64 gaben eine falsche Antwort, 97 blieben jede Antwort schuldig. Unter den falschen Ant­worten nannten 22 das 16. Jahrhundert, 9 die Befreiungs­kriege, 4 um 1700, 2 bie Zeit des Großen Kurfürsten, 2 den 30jährigen Krieg, 2 die Zeit Luthers. Andere Ant­worten lauteten: 1870/71, gestorben 1888, vor mehreren Jahren, im Mittelalter, dann wahllose Jahreszahlen. Einer sagte:Ter hat auch beim Militär gedient." Schiller war für den einen ein Offizier, für einen anderen ein Buch­drucker. Tie Frage:Nennen Sie mir Werke von Schiller" wurde mit 21 richtigen, 30 falschen Angaben beantwortet, während 123 gar nichts zu sagen wußten. 20 nannten die Glocke. Unter den falschen Antworten seien folgende herausgehoben: 5 sagtenKirchliche Lieder", 5Lese­bücher"; dannEs braust ein Rust',Tannhäuser",Fabeln", .Heiß war der Tag",Heil Dir im Siegerkranz",Ter Glockenguß zu Breslau",Eine feste Burg ist unser Gott", liebct allen Wipfeln ist Ruh",Schwäbische Kunde",Jestts, meine Zuversicht",Gebet während der Schlacht",Ich hab' mich ergeben", patriotische Lieder, Volkslieder, Lese­stücke.

Die Arbeitszeit in kaufmännischen Betrieben.

Das Kaiserliche Stallst isck)e Amt, Abteilung für Arbeiter­statistik, hat das Ergebnis der Erbeb:mg über die Arbeitszeit in den Kontoren des Handelsgewerbes und kaufmännischen Be­trieben, die nicht mit offenen Verkaufstellm verbunden sind, im Truck en deinen lassen. Im Gegensatz zu irr 1901 ausgeführten ersten Erhebung dieser Art sind die Erhebungen diesmal , auch c '.f die Haudelshilfsat beiter, wie Hausdiener, Geschäftsdiener Markthelfer, Packer und dergleichen, ausgedehnt worden. Tie Fragen, die den .Handelskammern und Kaufmännischen Verbänden und Vereinen gestellt wurden, beziehen sich auf etwaige nachteilige Folgen der Arbeitszeit, auf .Mißstände bei der Regelung der Mittagspause und bei der Leistung von Ueberstnnden, sowie auf die Sonntagsruhe im Handelsg^werbe. Die Auswahl der Be- rickiterstatter erfolgte in der Absicht, sowohl Prinzipale wie Ge­hilfen als auch Arbeiter in gleicher Weise ausreichend zu. Worte kommen zu lassen, auch alle Teile des Reiches, ferner nicht, bloß die großstädtischen, sondern auch die m'llell und kleinstädtischen Verhältnisse zu berücksichtigen. Im ganzen liegen irr Veröffent­lichung 213 Berichte zu Grunde, und zwar: 90 von Handels­kammern, 92 von kaufmännischen Verbäudnr und Vereinen, 31 von Verbänden und Vereinen der Harrdelshilfsarbeiter.

Aus den Ergebnissen der Erhebung hinsichtlich der Handels- angestelltcn ist als besonders hervorstechend die Tatsache zu kon­statieren. daß zwischen dm Auffassungen der Handelskammern und denienigen der kaufmänniscl^en Verbände und Vereine, soweit in ihncii der Einfluß der Gehilfen überwiegt, in den meisten Fragen, welche die Erhebung behandelt, ein bedeutender Gegensatz zutage tritt.

Wahrend zum Beispiel die Handelskammern fast uneingeschränkt eine Schädigung der Gssundlsttt auch sirr weibliche und jugendliche Personen verneinen, find die großen kaufmännischen Verbände ganz überwiegend anderer Ansicht. Ferner erblicken die meisten Handelskammerii mit wenigen Ausnahmen in der Tauer der Bureaustunden der kaufmännischen Angestellten keine Schädigung des geistigen und sittlichen Lebens, insbesondere keine Behin­derung des Besuchs der Fortbildungsschule, während die kauf­männischen Verbände und ein erheblicher Teil der Vereine auch hierin der gegenteiligen Ansicht sind, wie auch von dieser Seite auf eine Schädigung des Familienlebens durch die lange Arbeits­zeit und sonstige Nachteile hingewiesen wird. Tas Vorhandensein von Mißständen bei der Leistung von Ueberslunden und Ent­schädigung für Ueberstnnden wird von den Handelskammern mit einer Ausnahme verneint, von den Vertretungen der Angestellten etwa zur Hälfte bejaht.

Die praktisch wichtigste Frage, welche an die Berichterstatter gestellt wurde, ist die, ob eine allgemeine Regelung bet Arbeitszeit einerseits geboten, andererfetis durchführbar erscheint. Mit einer Ausnahme verneinen die Handelskammern das Bedürfnis nach aesetzlick>er Regelung: genau die Hälfte der Kammern halt eine solck^e Regelung selbst für gänzlich undurchführbar oder doch nur mit den schwersten Schädigungen, die eine, solche Maßnahme un­möglich machen würden, für erreichbar. Tie kaufmännischen Ver­bände dagegen treten einmütig für eine allgemeine Regelimg der Arbeitszeit ein. Die kaufmännischen Verbände und Vereine schlagen meist die Einführung einer Höchstarbeitszeit, und zwar über­wiegend von 9 Stunden vor. Im Falle einer gesetzlichen Be­schränkung der Arbeitszeit wünschen die Handelskammern und die Mehrzahl der kausinännischien Vereinigungen allgemeine Aus­nahmen und Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse einzelner Betriebe. Nahezu mit derselben Einmütigkeit, mit welcher^ die Handelskammern eine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit über­haupt verwerfen, treten sie auch jedem Gedanken einer Beschränk­ung der Arbeitsdauer der jugendlichen Personen entgegen. Bei den Verbänden und Vereinen gehen die Meinungen darüber er­heblich auseinander. Tic Regelung der Mittagspause und die Ausdehnung der Sonntagsruhe wird von den Handelskammern meist für überflüssig gehalten, von den kaufmännischen Vereinig­ungen fast ausnahmslos gewünscht.

Tie Frage nach den Arbeitsverhältnissen der Hillsarbeiter ist von den Handelskammern und kaufmännischen Verbänden und Vereinen fast durchweg als nebensächlich behandelt worden. Da­gegen haben die Vertretungen der Hilfsarbeiter zum größten Teil ausführliche Berichte geliefert,rin denen über die lange Arbeits­zeit, mangelhafte Arbeitsräume, ungenügende Pausen rc. Klagen vorgebracht werden. (Dankbeamten-Ztg.)

KeriHlslaal.

(th.) Gießen, 19. Aprll. Am 6. März d. I. verurteilte das Schwurgericht in Gießen die Ww. Anna Marie F a i tz von Ilbeshausen wegen Meineids zu IV2 Jahren Zuchthaus. Die Frau hatte, um ihren eigenen Schwiegersohn, der eine rechts­kräftig ersttittene Forderrmg in Höhe von 100 Mark gegen sie hatte, nicht zu seinem Geld^ kommen zu lassen, einen Offen- barungHeid geleistet: wobei sie verschwiegen hatte, daß sie noch für 1200 Mark Wertpapiere befaß. In dieser Verhandlung gegen Frau Faitz schien es so, als wenn deren Sohn sie zu dem falschen Eide angestiftet hätte. Die Untersuchung gegen den Sohn, welcher als Gelegenheitsarbeiter in Gießen wohnte und ein übel be­leumdeter Mensch ist. hat aber ergeben, daß dieser nur die Absicht betätigt hat, seine Mutter zum Meineide zu verleiten. Deswegen stand er gestern vor der Strafkammer. Er suchte sich damit heruszuhelfen, daß er einen in Gießen wohnenden Winkelkonsulenten beschuldigte, daß dieser der Veranlasser des Meineids sei. Der Angellagte wurde aber überführt und von der Strafkammer zu 2 Jahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren ver­urteilt., Drei junge Burschen im Alter zwischen 17 und 19 Jahren von Klein-Lrnden, sämtlich unbestraft, wurden gestern aus der Untersuchungshaft der Strafkammer vorgeführt. Es handelte sich um gemeinsam begangene schwere Körperverletzung, deren auch die Angellagten, sich 'gegen­seitig belastend, geständig waren. Die Beweisaufnahme ergab, daß am Abend des 12. März zwei Altersgenossen der Angellag­ten von Großen-Linden nach Klein-Linden gekommen waren, von denen der eine Bursche mit einer dortigen D 0 rfschön e n ein Verhältnis anbandeln wollte Als die Großen-Lindener in Begleitung von einigen Mädchen im Begriffe waren, nach Hause zu gehen, wurden sie plötzlich mit Steinen geworfen. Infolge­dessen stellten sie sich unter den Schutz des Polizeidieners und des Nachtwächters, welche die zwei bis vor das Dorf begleiteten, von wo man sie allein nach ihrem Heimatsort ziehen ließ, well mait, auch nach Ansicht der Burschen, jedes weitere Zusammen­treffen mit Klein-Lindener-Burfchen für ausgeschlossen hielt. Die Gegner harrten jedoch im Dunkel des späten Abends im Wäld­chen zwischen Großen-- und Klein-Linden und überfielen die jungen Leute aus der Nachbar gemeinde, von denen der eine vom andern abkam. Den Angeklagten wurde nachgewiesen, daß sie mit einer Latte, a uS der die Nägel hervor sahen, mit einer

Peitsche und mit einem starken Knüppel noch auf den zurück­gebliebenen Menschen, als er wehrlos, halb ohnmächtig auf der Straße vor ihnen lag, unbarmherzig losgeschlagen haben, wobei die Rede gefallen ist,nur fest drauf los und wenn wir ihn tot schlagen". Zwei der Angellagten behaupten, sie seien an­getrunken gewesen. Als der Staatsanwalt am Schluffe seiner Rede beantragte, die jungen Angellagten mit 1 Jahr, mit 11 und 10 Monate Gefängnis zu bestrafen, b-a fingen sie wie die Gassen­buben am, hell aufzuweinen. Die Kammer erkannte auf 9, 7 und 6 Monate Gefängnis, Wobei bei jedem der Angellagten 14 Tage Untersuchungshaft in Abrechnung kommen. Das Urteil wurde damit begründet,' daß die Angellagten die rohe Tat, ohne jeden Grund ausgeführt und daß es immerhin dabei zu erheblichen Verletzungen gekommen ist. Strafmildernd kam in Betracht die Jugend der Angeklagten, deren Unbestraftheit, ihr alsbaldiges Geständnis und daß sie wohl am Abend auch etwas getrunken haben mögen.

(n.) Gießen, 18. Avril. Die Strafkammer bestätigte heute ein von dem Arbeiter Heinrich N. zu Friedberg an­gefochtenes Urteil des dortigen S ch ö f f en g e r i ch t s. R. hatte sich am Bahnhof in unangmchmer We'se bemerkbar gemacht, sodaß er durch einen Schuhmann auf die Wache sistiert werden mußte. Bei bi rr Gelegenheit schimpfte er in gröblichster Weise auf den Schutzmann und erg'ng sich in Beleidigungen auf die Friedberger Polizei. Das Schö'f'naericht tieirr'-C'lte ihn zu 14 Tagen Ge­fängnis, wogegen er Berufung erhob. Seiner Bitte, um Er­kennung auf eine milde Geldstrafe, konnte mit Rücksicht auf feine vielen Vorstrafen wegen Gewalttätigkeiten nicht stattgegeben werden.

(*) Mainz, 18. Avril. Der katholische ViarrerWenland in (A it n b h e i m bat eine Klage wegen Beleidigung gegen den Redakteur der Mainzer Volksztg. imb den der Wormser Volks zig. bedingungslos zu r ü ck g e z 0 g en »nachdem der Verhandlungstermin vor der Manner Strafkammer am Donnerstag ftattfiui'en sollte. D''e beiden Blätter halten gerügt, daß der Pfarrer in seinem Wirkungskreise allzu lebhaft für seine politische P a r t e i u n b Presse agitiert habe: eine große Anzahl der Gläubigen machten eine Eingabe an den Bischof von Mainz und verlangten die Versetzung des Pfarrers. Der Pfarrer u. a. bei Gläubigen, die sich nicht feinen politischen Ansichten anschlossen, die (Srtethmg von Absolutionen, ja sogar der Sterbesakramente verweigert. Einem Austräger derWormler Volkszeitung", eines bürgerlich- demokratischen Blattes, hat der Pfarrer nut der Verweigerung der Absolution für sich und seine Angehörigen gedroht, wenn er weiter füll' die genannte Zeitung tätig fei. Bei der letzten Gemomderals- mahl machte der Pfarrer Versuche, Wähler zur Wahlurne zu bringen. Es entstand dadurch ein großer Auslauf. Viele Wähler sagten dem Pfarrer: Gehen Sie doch in die Kirche, anstatt aus der Gasse herumzu laufen. Aus diesen Vorgängen bei der Gemein­deratswahl ging eine Klage des GundH ermer Bürger­meisters und des Erhebers gegen denPfarrer hervor, die vom Staatsanwalt, aufgegriffen nun aber gleichfalls fallen ge­lassen wurde.

Breslau, 18. April. Gegen den Direktor des hiesigen Stadttheaters, Dr. Löwe, sowie den Belenchtungs-Jn« fvektor Münder ist das Hauptverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingelestet worden. Es handelt sich um ein Branduuglück vom 13. Januar 1902, bei dem vier Tänzerinnen schwere Brand­wunden erlitten. Eine von ihnen ist ihren Verletzungen erlegen.

München, 18. April. Der berühmte verstorbene Maler Prof. Franz v. Lenbach hatte am 13. März 1903 ein T e st a- m ent gemacht, worin er feine zweite Gemahlin als Erbin ein* fetzte und feine Tochter Marion aus erster Ehe 1111b feine Tochter Gabriele aus zweiter Ehe je mit einem Vermächtnis bedachte. Seine Tochter Erika ans erster Ehe, welche bei ihrer Mutter, der nunmehr verehelichten Fran Prof. Dr. S ck> w e n i n g e r, lebt, wurde auf den Pflichtteil gesetzt. Ein Vierteljahr vor feinem Ab­leben hat Lenbach durch Ehenacksiragsvertrag feiner zweiten Fran sem diesiges Palais in der Luisenstwaße nebst der Gemälde- und Altertumssammlung als Vorbehallsgut zugeschrieben, damit diese einheitlich erhalten blieben. Ter Vormund Erikas erhob nun Anfechtungsklage gegen diese VorbehallsgutSerllämng und verlangte Ergänzung des Pflichtteiles der Erika auch auf den Wert des Vorbehaltsgutes. Die Zivilkammer des Landgerichts bat heute Deweisbeschluß dahin erlassen, daß Sachverständige über den Wert des Palais und der Sammllmg vernommen werden sollen. Ferner hat das Gericht die Einholung der Hinterlassen- sckussts- und Vormundschaftsakten angeordnet. Die ursprüngliche Privatschätzung des Nachlasses Lenbachs hatte 819 919 Mark be­tragen. Der Vormund der Erika hatte auch 'die Zurechnungs­fähigkeit Lenbachs bei Abschluß des Ehenachtragsvertrags in Zwei­fel gezogen. Diese Fragen sind im Vormundschaftsverfahren entschieden worden und es in gerichtlich konstatiert, daß Lenbach bis znm letzten Augenblicke seines Lebens vollständig flaren Geistes war. Seine erste Gemahlin war bekanntlich Mnc Gräfin Moltke, die nach erfolgter von Lenbach 'berbeigeführter Ehescheid­ung, den Professor Dr. Schweninger, den Leibarzt Bismarcks, heiratete.

Kandel und AerKei-r. Solaswirishaft

Reichsbankausweis. Auch in der zweiten Aprilwoche war der Rückfluß zur Bank ein recht kräftiger. Der Wechsel- bestand zeigte diesmal eine weitere Abnahme um 77,61 Mill. Mark, im Vorjahre hat die Verringerung um die gleiche Zeit 109,24 Mill. Mark betragen. Auch der Lombard ist um 9,48 Mill. Mark zurückgegangen gegen 47,6 Mill. Mk. i. V. Be­merkenswert ist, daß trotz der in der vorigen Woche erfolgten Begebung der neuen Neichsaulcihe der Effektenbestand der Bank, der schon in der Vorwoche 39,61 Mill. Zuwachs zeigte, auch diesmal um fast den gleichen Betrag, 39,02 Mill, zugenommen: hat, gegen nur 6,14 Mill, vor einem Jahr. Die Notenreserve enthält jetzt 148,91 Mill, gegen 215,20 Mill. Mk. t V.

Goldfelder in Deutsch-O st asrika. Die von Haupd» mann Schlosser entdeckten und untersuchten Goldfelder in Deutsch- Ostafrika sollen nunmehr rationell ausgebeutet werden. Von dem organssatorsschen Ausschuß einer neu zu gründenden Kolonial- ges.'llschaft ist der Prvspell der Zentral-Afrikanischen Bergwerks- Gesellschaft herausgegeben worden. Auf Grund des vom Kgl. Geologen Dr. Toman, der im Auftrag des kaiserlichen Gouveme- mentS die der Zentral-Afrikanischen Seen-Gesellschast zugehören- den 67 Goldfelmw untersuchte, der Kolonialabteilung des Aus­wärtigen Amtes erstatteten Berichtes sollen diese 67 Goldlager­stätten, auf benen bereits ausgedehnte Schürfungen vorgenom­men mürben, von der neuen Kolonialgesellschaft erworben und ausgebeutet werden. Es wird seitens der amtlichen Gutachter dem Unternehmen ein überaus günstiges Prognostikon gestellt. Es märe das jedenfalls eine sehr schöne Sache, wenn die gehegten Hoffnungen und Errnartunaen sich erfüllten, und aus manchem Kolvnialfeind mürbe ein Koloniaffreund werden.

Neue innere japanische Anleihe. Wie verlautet, beabsichtigt Japan schon wieder die Ausgabe einer neuen inneren 6 proz. Anleihe von 100 Mill. Den zum Zwecke der Tilgung der durch die Kriegsausgaben entstandenen Notenvermehrung. Di^ Nachricht hat an der Londoner Börse stark verstimmt, und einen nicht unerheblichen Rückgang der japanischen Staatsfonds herbev- geführt.

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