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21.8.1905 Erstes Blatt
 
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Montag SL. ArtgnMSOS

ISS. Jahrgang

Erstes Blatt

Pie heutige Kummer umfaßt 8 Seiten,

Ebenso

Die Duma muß mindestens! 4 und darf höchstens

Artikel 4. die Dauer der

Artikel 5.

teilungen.

Artikel 6.

8 Abteilungen 20 Mitgliedern

tarisch regierten Völker zu stellen, war natürlich dem Zaren nicht möglich. Auch diese neue Verfassung wird den Volks­willen nicht über sondern noch ziemlich tief unter den Willen desSelbstherrschers" stellen. Aber Fortschritte, ungeahnte Fortschritte sind mit der neuen Einrichtung ins russische Land gegangen. Wenn es nicht zu spät ist. Wir haben in den letzten Tagen gehört, daß das russische Volk, oder vielmehr seine revolutionär gesinnten Führer (auch Maxim Gorki) den Frieden mit Japan nicht will! Weil es glaubt, auf diesem Wege, mit Hilfe der Schwierigkeiten, die von außen an den Zaren herantreten, seine Ziele im Innern er­reichen zu können. Und diese sind, wie wir wissen, sehr weit gesteckt, zu weit wohl, als das Volk chre Erfüllung vertragen würde. Die neue Volksvertretung, das ist das Wesentliche, soll mitberatende Stimme neben dem Reichs- rat haben. Aber ist damit nicht schon sehr viel erreicht? Können diese Rechte nicht allmählich weiter fortgebildet werden, bis die unheilvolle Allmacht der höchsten Beamten gebrochen, und auch ein fortgeschritteneres Wahlrecht als das jetzt vorgesehene geschaffen sein wird? Auf die jetzt er­reichte Grundlage der Verfassung werden wir noch näher einzugehen haben.

Die Friedensverhandlangen in Portsmouth zwischen Rußland und Japan sind noch in vollem Gange. Von russischer Seite hatte man zunächst strengste Geheim­haltung der Verhandlungen verlangt, dann wiederum Ver­öffentlichung der Protokolle gefordert; das erste sagten die Japaner, die sich aufS Geheimhalten verstehen, wie nur irgend einer, zu, und dabei blieben sie, unbekümmert um die Ver­suche von russischer Seite, sie deswegen zu verdächtigen. Allerdings sickerte doch so viel durch, daß Tag für Tag wenigstens gemeldet werden konnte, womit sich die Bevoll­mächtigten in den verschiedenen Tagessitzungen beschäftigt hatten. Die ,.schweren Brocken", deren Unverdaulichkeit Ruß­land immer wieder betont hatte: die Abtretung von Sachalin und die Kriegsentschädigung wurden an da§ Ende des Speise­zettels gesetzt; zunächst kam die vergleichsweise leichtere Kost an die Reihe, wie die Stellung Japans zu Korea. Japan erkennt die Souveränität des Kaisers von Korea an, behält

ttorefie für Devescheu: Anzeiger Gießer».

ArrnsprrchanIchlußNr 51.

aber seinen politischen Einfluß, während Korea ganz aus dem russischen Einflußbereich ausscheidet. Dagegen bleibt Korea wirtschaftlich allen Nationen ohne Bevorzugung einer einzelnen geöffnet. Die Mandschurei soll ganz und unverkürzt wieder unter chinesische Verwaltung kommen, ohne daß Japan oder Rußland dort etwas zu sagen haben. Nachdem man sich hierüber geeinigt hatte, fingen die Schwierigkeiten an. Ob­wohl Rußland in der Mandschurei nichts mehr verloren hat, oder besser gesagt, weil es hinauSgedrängt ist, wollte es auch Japan von Port Arthur und Dalnp ferngehalten wiffen. Davon konnte aber natürlich nicht die Rede sein. Ebenso

Nr. INS

neetet teetie außer Sonntag«.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Sesßscheil Landwirt die üteßener Kamillen« tzMIer viermal in der Woche beigelcgt.

Aotationsdruck n. Ver­tag der Brühl'schen ymvers^Buch-n. Stet»- btndtttL 9L Sauge.

sträubte Rußland sich vergebens gegen die Abtretung der ost­chinesischen Eisenbahn, jener Abzweigung von der großen Bahn nach Wladiwostok bis Chardin südwärts. Auch die Ueberlaffung von Fischereirechten an Japan an der russisch­sibirischen Küste mußte Rußland geschehen lasten. Das Wichtigste fehlt noch, und ob eine Einigung in allen Fragen und damit der Friede, wirklich erreicht wird, steht noch dahin.

Wir in Deutschland sind auch des Krieges müde, ins­besondere der ewigen Kämpfe in den Kolonien. ES muß wohl, so meinte dieKöln.Ztg/ mit Recht, etwas an unserer deutschen Organisation in Deutsch-Afrika nicht richtig sein, sonst hätten wir nicht so viel Aufstände. Nach einem am SamStag eingegangenen Telegramm deS Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika hat sich die Lage im Schutzgebiet ver­schlimmert. Fünf Angehörige der bayerischen Benediktiner- Mission, nämlich der Bischof Cassian Spiß, die Brüder Andreas Scholzen und Gabriel Sonntag und die Schwestern Felizitas Hiltner und Cordula Ebert sind zwischen Kilwa und Liwale ermordet worden, lieber die näheren Umstände des Ueberfalls, denen die Missionsangehörigen zum Opfer gefallen sind, insbesondere die Zahl und Stammesangehörigkeit der Eingeborenen, die dabei beteiligt waren, ist noch nichts bekannt. Aus den vorliegenden Nachrichten ergibt sich leider, daß die Unruhen sich auf weitere Gebiete ausgedehnt haben, als nach den früheren Telegrammen des Gouverneurs anzu- nehmen war. Glücklicherweise sind keinerlei Vorkommniste zu verzeichnen, die auf eine Verbindung zwischen aufsässigen Ein­geborenen in verschiedenen Landschaften schließen lasten. Aber die heroorgetretenen Anzeichen schwerer Unbotmäßigkeit sind ernst genug, um es begreiflich erscheinen zu lasten, daß der Gouverneur eine schleunige Verstärkung der ihm zur Verfügung stehenden Machtmittel beantragt hat. Wie die Nordd. Allg. Ztg.^ hört, ist auf Befehl des Kaisers die Entsendung eines weiteren Kreuzers bereits in die Wege ge- leitet worden.

Ale russische Wertassung.

Das Manifest des Kaisers.

Petersburg, 19. Aug. Der Kaiser hat folgendes Manifest erlassen: c , ,.

Das russische Reich ist gebildet und gefestigt durch die unerschütterliche Solidarität des Kaisers mit dem Volke und des Volkes mit dem Kaiser. Eintracht und Einigkeit des Kaisers und des Volkes sind die große moralische Kraft, die Rußland im Laufe der Jahrhunderte geschaffen und es m allen Unglücksfällen und gegen alle Angriffe beschützt hat und so bis zum heutigen Tage ein Unterpfand der EmiA-

Volitische Wochenschau.

Gießen, 21. Aug.

Die politischen Bewegungen waren auch in dieser Woche, sowohl im Deutschen Reiche wie im AuSlande, außerordentlich lebhaft. Schon daß der Reichskanzler Fürst Bülow seinen Urlaub unterbrochen und sich zum Kaiser nach Wilhelmshöhe begeben hat, legt äußerlich davon Zeugnis ab. Welche polt- tischen Ereignisse der Hauptgegenstand der Unterredungen zwischen Ka i serundKanzler gewesen sein mögen, darüber kann man nur Mutmaßungen anstellen. Die innerpolitischen Vor­gänge dieser Tage sind so wichtig wie die äußeren. Zunächst find die Fl risch notklag en noch nicht verstummt. Der Reichskanzler, an den diese Tage zwar in vieler Hinsicht große Anforderungen stellen, hat der Welt ein bedauerliches Zeichen seiner Schwäche kundgetan. Auf eine Eingabe von Ver­tretern oberschlesischer Städte in der Fleischnotfrage hat er keinerlei bestimmte Haltung eingenommen, vielmehr erklärt, daß er zu seinem größten Bedauern in dieser Sache nichts tun könne, da sie ins Restort deS LandwirtschastSministers gehöre. Und dieser hatte kurz zuvor in einer öffentlichen Rede eS ausgesprochen, daß ein preußischer Landwirtschaftsminister nur für die Landwirtschaft kämpfe! Es liegt nun auf der Hand, daß die höchst ungenügende Auslastung deS Kanzlers gerade den Kreisen wieder neues und willkommenes Material zu Ausschlachtungen giebt, denen die ,Nordd. Allgem. Ztg.* dieser Tage eine so treffende Abfuhr für ihre Machenschaften auf dem Gebiete der äußeren Politik erteilen konnte. In der Tat, eS waren nicht landwirtschaftliche Kreise, die mit einer Bitte an den Grafen Bülow herangetreten waren. Er mußte entweder seinen Minister-Kollegen PodbielSki unterstützen oder sich der Sache selbst kräftig annehmen. Wenn die Fleisch­teuerung, die allenthalben herrscht und schon an vielen Orten Hilferufe veranlaßt hat, noch lange anhalten sollte, werden Maßnahmen, über die der Kanzler sich hätte äußern können, gar nicht zu umgehen sein. Wenn sie auch nur vorüber­gehend sind, um der augenblicklichen Not zu steuern.

Einen bemerkenswerten Triumph hat das Großherzogtum Heffen in dieser Woche auf dem Gebiete der inneren Politik gehabt. Sein Vertreter auf dem internationalen Kongreß des Verbandes zum Studium der Verhältnisse des Mittelstandes in Lüttich durfte es der Welt bartun, daß wir mit unseren Einrichtungen für Handwerk und Ge­werbe allen anderen Staaten voran stehen. Das ist höchst erfreulich! Wäre von HestenS landwirtschaftlichen Be­mühungen die Rede gewesen, so wäre auch nur sehr Vorteil­haftes zu Tage getreten. Hier blüht das Unterrichts- und Aufklärungswesen wie auf dem Felde deS Handwerks und des Gewerbes. Möchte insbesondere die eifrige Tätigkeit deS hessischen Landwirtschaftsrates vor der nahen großen Mainzer Ausstellung reiche Früchte tragen!

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für unser Volks­leben find auch solche Veranstaltungen, wie fie unter dem Schutze unseres Großherzogs zur Zeit in unserer hessischen Residenz stattfinden. Wir meinen die große ©artenbau* Ausstellung, die Viele von auswärts ins Heffenland hineinlockt. Kann man sich etwas Erhebenderes denken, das zur Liebe zu Natur und Heimat führt, als gerade den Garten­bau? Ihm wohnt zweifellos eine wirtschaftlich und sittlich aufrichtende Tendenz inne, und zwar für alle Volkskreise. Zunächst ist eS der Städter, dem ja in der letzten Zeit viel­fach verwandte Bestrebungen, baukünstlerische Fragen, näher gerückt worden sind, der mit Interesse die Früchte studieren sollte, die die Darmstädter Ausstellung gezeitigt hat. Mit Recht hat Bürgermeister Glässing in Darmstadt auSge- führt, daß der Gartenbau auch nach seiner speziell künstlerischen Seite zu seinem Rechte kommen soll. Wieviel läßt sich da mit einfachen Mitteln in Städten und Dörfern machen! Die Mittel der Gartenkunst sind weit ergiebiger als die der Baukunst, die zu sehr nach praktischen Zwecken sich leiten taffen muß. Bringen wir mehr Natur und natürliche Anmut auch in die Städte, und beachten wir dabei, daß es mit dem Sammeln und Nebeneinanderstellen der Bäiime und Sträucher nicht getan ist. Wie häufig gehen wir an der­artigen Pflanzungen interesselos vorbei, während andererseits ein einziger Baum an der rechten Stelle uns sofort auf­fällt und überrascht. Charakteristische Gegensätze, die anfänglich von harmlosen Gemütern als zu kühn empfunden werden mögen, sind viel ausdrucksvoller, lebendiger und befriedigender als flaches Einerlei oder Vielerlei. Unsere Straße sollte Nicht nur zum Dahingehen eingerichtet sein ....

Während wir uns in der Heimat nachdrücklich nut der Hebung und Besserung unserer wirtschaftlichen und kulturellen öuftänbe beschäftigen können, fällt unser Blick mit spannen­dem Interesse auf Rußland, das große Umwälzungen außen wie im Innern zu erwarten hat. Dieses Land wird noch viel durchzumachen haben müssen, bis sein Herrscher seinem Volke friedlich näher getreten sein wird. Am Samstag ist die große Nachricht zu uns gedrungen, daß der Zar seinen Untertanen eine Verfassung ge­geben habe, eine Volksvertretung, die ziemlich weitgehende Befugnisse haben soll. Wir teilen den Erlaß des Kaisers und die Bestimmungen der Verfassung an anderer Stelle -üL Ganz plötzlich Rußland in die Reche der parlamen-

feit, der Unabhängigkeit, der Integrität, des materiellen Wohlstandes und der geistigen Entwicklung für Gegenwart und Zukunft bildet. Durch unser Manifest vom 26. Februar 1903 haben wir alle getreuen Söhne des Vaterlandes zu innigem Zusammenhalten aufgerufen, unt die Organisation des Staates dadurch zu vervollkommnen, daß wir das innere Leben auf eine solide Grundlage stellten. Sodann haben wir uns bemüht, die durch öffentliche Wahl geschaffenen Einrichtungen mit den bestehenden Regierungs­behörden in Einklang zu bringen und die zwischen ihnen bestehende Nichtübereinstimmung zu beseitigen, die auf den normalen Gang des Staatslebens in so verhängnisvoller Weise zurückwirkte. Die selbstherrlichen Kaiser, unsere Vor­fahren, hatten beständig an dieses Ziel gedacht. Die Zeit ist nunmehr gekommen, ihren guten Absichten nachzugehen unti die Abgeordneten des ganzen russischen Reiches einzube­rufen, welche an der beständigen und tätigen Ausarbeitung der Gesetze teilnehmen sollen. Zu diesem Zweck wird den höheren staatlichen Behörden eine besondere beratende Körperschaft zur Seite gestellt werden, welche die Auf­gabe hat, die Gesetzesvorschläge vorläufig auszuarbeiten und zu beraten und das Staatsbudget zu prüfen. Aus diesem Grunde haben wir für gut befunden, unterWa hr- ung des Grundgesetzes betreffend die selbst­herrliche Gewalt, eine Reichsduma einzusetzen und das Reglement für die Wahlen zu dieser Duma zu ge­nehmigen, indem wir die Giltigkeit dieser Gesetze über das ganze Reich ausdehnten, mit einigen Ausnahmen, welche für einzelne Gegenden, für die außergewöhnliche Verhält­nisse in Frage kommen, notwendig erschienen.

Was die Teilnahme der Mgeordneten des Großherzob« tums Finnland an den Arbeiten der Gossudarstwennaja Duma für die Fragen anbetrifft, die das Kaiserreich im allgemeinen und jenes Land im besonderen betreffen, wer­den wir besondere Maßnahmen anordnen. Zu gleicher Zeit haben wir dem Minister des Innern befohlen, uns sofort das Wahlreglement zu den Wahlen für die Gossudarstwen- naja Duma vorzulegen, sodaß die Abgeordneten der 50 Gouvernements und der Militärprovinz am Don sich späte­stens Mitte Januar 1906 versammeln können. Wir be­halten uns vor, dafür zu sorgen, daß die Organi­sation der Gossudarstwennaja Duma vervoll­kommnet werde, und wenn im Laufe ihres Bestehens sich die Notwendigkeit zeigen sollte, Abänderungen vorzu­nehmen, wie sie den Anforderungen der Zeit und dem Wohle des Reiches entsprechen, so werden wir nicht verfehlen, zu gegebener Zeit die nötigen Anweisungen zu erteilen.

Wir hegen die Ueberzeugung, daß die Gewählten, die! durch das Vertrauen des ganzen Volkes dazu berufen sind, an den gesetzgeberischen Arbeiten der Regier­ung teilzunehmen, sich vor ganz Rußland des kaiserlichen Vertrauens würdig zeigen werden, durch das sie zur Mit­arbeit an diesem großen Werke eingeladen worden sind, und daß sie in vollkommenem Einvernehmen mit den an­deren Institutionen und Behörden des Kaiserreiches, die durch uns eingerichtet sind, in nutzbringender Weise und mit Eifer an unseren Arbeiten zum Wohle Rußlands, unserer gemeinsamen Mutter, zur Stärkung der Einigkeit, Sicherheit und Größe des Kaiserreiches, sowie zur Beruhig­ung und zum Gedeihen des Volkes teilnehmen werden. Wir rufen den Segen des Herrn auf die Arbeiten der von uns geschaffenen Einrichtung herab, und vertrauen un­erschütterlich auf die Gnade Gottes und auf die Unfehlbar­keit der hohen geschichtlichen Bestimmungen, die durch die göttliche Vorsehimg unserem teuren Vaterlande Vorbehalten sind. Wir hoffen zuversichtlich, daß mit des allmächtigen Gottes Hilfe und durch die vereinten Anstrengungen aller seiner Söhne Rußland siegreich aus den schweren Prüfungen hervorgehen wird, die es gegenwärtig durchzumachen hat, und daß es als Macht in der Größe und dem Ruhme seiner tausendjährigen Geschichte würdig neu erstehen wird.

Gegeben Peterhof, 19. August, im Jahre des Hem» 1905 und dem elften Jahre unserer Regierung.

Bestimmungen der rusfischen Verfassung.

Petersburg, Samstag 19. August. Die Hauptpunkte des Gesetzes über die Einftihrung der Gossudarstwennaja Duma, gleichbedeutend mit StaatÄuma, sind fatgenbe:

Artikel 1. Die Gossudarstwennaja Duma wird eingesetzt, um in vorläufiger Beratung Gesetzentwürfe durchzuarbeiten, die gemäß den bestehenden Grundgesetzen durch den Reichsrat gehen und der B e st ä t i g u n g durch den Kaiser unterworfen finb.

Artikel 2. Die Gossudarstwennaja Duma setzt sich auS Mitgliedern der Bevölkerung des Kaiserreichs zusammen, die ge­mäß der Sondervorschrift für die Wahlen zur Duma nach bert darin enthaltenen Bestimmungen auf einen Zeitraum von fünf

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MW

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enthalten. Jede Abteilung muß aus mindestens zusammengese^'t sein. Die genaue Zahl ihrer Ab- teilungen und deren Mitglieder setzt die Duma selbst fest.

Artikel 7. Um den Beschlüssen der Duma Gesetzeskraft zu verleihen, ist es unumgänglich nötig, daß bei im Plenum ab- gehaltenen Sitzungcm ein Drittel, bei solchen, die in Abteilungen: abgehalten werden, die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist.

Artikel 8. Dre durch beir Unterhalt der Duma erwachsendes Ausgaben werden aus dem Staatsschätze gedeckt.

Artikel 9. Der Präsident und der Vizepräsident der Duma werden durch diese aus der Zahl ihrer Mit­glieder für die Dauer eines Jahres g e w ä h l t. Nach Mlaus dieses Zeitraumes können dieselben Personen wiedergewäHft werden.

Jahren gewählt werden.

Artikel 3. Durch Kaiserlichen Ukas kann die Duma vor Ablauf ihrer flrnfjährigen Amtszeit aufgelöst werden; durch denselben Ukas muß auch der Zeitpunkt für die Abhaltung bet neuenl Wahlen festgesetzt werden.

Die Dauer der jährlichen Sitzungsperioden, sowie Ferien werden durch Kaiserlichen Ukas festgesetzt. Die Duma arbeitet im Plenum und in Ab-,

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svtz befindlichen Reit« leitet und im Geschirr, fierten Pferde.

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