Dienstag 18. April 1SV8
Nr. SÄ
Erstes Blatt.
s
gewiß.
*
155. Jahrgang
Eure Exzellenz sind krcrft Ihrer Stellung genötigt, bei Ihren Entscheidungen auf Momente hochpolitischer Natur Rücksicht zu nehmen, die außerhalb der Interessensphäre der Universitäten gelegen sind. Auch dafür haben die Studenten, und, gerade die besten unter ihnen, ein feines und sicheres Gefühl. Sie wünschen mit uns Professoren, und haben dies offen ausgesprochen, daß wenigstens in Bezug auf ihr studentisches Leben derartige Erwägungen den Universitäten fcrngehalten werden; dies ist möglich, wenn das bisherige Selbstbestimmungsrecht den Universitäten erhalten bleibt und damit ihr sitt- liches Verantwortlichkeitsgefühl auch außerhalb der wissenschaftlichen Forschung und Lehre. Denn so notwendig auch uns eine Oberaufsicht des Staates über die Universitäten erscheint, um den Gefahren einer zu weit gehenden Pflege korporativer Interessen vorzubeugen, so wesentlich erscheint es anderseits für den Flor unserer Universitäten, daß ihnen die historisch bewährten Reste ihrer alten Selbstverwaltung, nicht verkümmert werden. Wenn in wichtigen Augenblicken nationalen Lebens entscheidende Impulse von den deutschen Universitäten ans- gegangen sind, so war dies möglich, weil sie — trotz ihrer Eingliederung in den großen staatlichen Organismus — nicht bloße Unterrichtsanstalten und abhängige Behörden geworden, sondern wirkliche Kvrporationen geblieben find mit einem kräftigen Gemeingefühl und mit einer gewissen Autonomie, wie sie zur Erfüllung ihrer ethischen Ausgaben unentbehrlich ist.
Dieses vom „Hann. Courier" zuerst veröffentlichte Dokument, das dem Minister des Königs gibt, was des Ministers ist, ist in seiner entschiedenen, und darum außerordentlich erquickenden Tonart geeignet, dem Herrn Dr. Studt die lange fest geschlossen gehaltenen Augen zu öffnen und ihm klar zu machen, welcher Wind auf Deutschlands hohen Schulen Gott sei Dank noch immer weht, ein Wind, der berufen ist, alle Feiselungsversuche des akademischen wie des Staatsbürgers kraftvoll zu hemmen.
Balkanfrieden als das Fürstentum? Und es kommt nicht darauf an, ob Oesterreich-Ungarn und Rußland geneigt sind, diese Fragen zu bejahen, sondern wie der Sultan als Suzerän Bulgariens sich zu ihr stellt. Der Sultan aber ist, wie aus einer Konstantinopeler Zuschrift der „Kreuzztg." hervorgeht, der Meinung, daß durch die Verwandlung Bul* gariens in ein Königreich dem Balkanfrieden nicht nur nicht gedient, sondern ein Anlaß zur Eifersucht für die benachbarten Länder geschaffen und der Nationalitätenhaß verschärft werden würde. Erst wenn es dem Fürsten Ferdinand gelingt, den Sultan umzustimmen, ist ihm also der Königstitel
Vergebliches Bemühen.
Fürst Ferdinand von Bulgarien wird wohl auch in diesem Jahre nicht ans Ziel seiner Wünsche gelangen. Die wiederholten Rundreisen an die europäischen Höfe sind Versuche mit untauglichen Mitteln, Bulgarien in ein Königreich zu verwandeln, so wenig irgend eine Macht dem Fürsten den Königstitel mißgönnt. Abgesehen natürlich von der Türkei. Im Grunde kann aber auch bei ihr weniger von Mißgunst als von kühler Erwägung der politischen Konsequenzen die Rede sein. Die Frage ist einfach: Bietet ein zum Königtum erhobenes Bulgarien bessere Bürgschaft für den
Nolitische Tagesschau.
Marokko.
Der Pariser „Malin" behauptet in einer ossiziösen Mitteilung, daß ein Meinungsaustausch zwischen Frankreich und Deutschland über Marokko begonnen habe. Frankreich habe niemals beabsichtigt, irgend welche Rechte oder wirtschaftliche Jnteresien anderer Mächte in Marokko zu schädigen. Die französische Regierung sei bereit, alle Zweifel hierüber zu verscheuchen. — Die Pariser Meldung eines Berliner Blattes jedoch, wonach der französische Botschafter in Berlin, Bihourd, am Freitag eine längere Unterredung mit dem Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amtes, Dr. v. Mühlberg, über die marokkanische Frage gehabt hätte, ist nach der „Natztg." unzutreffend. Wohl sei es möglich, daß eine solche Unterredung bevorstehe. Der „Tägl. Rundschau" wird von zuständiger Seite mitgeteilt, es sei bis jetzt nichts weiter erfolgt, was geeignet wäre, die Erörterung über Marokko in ein neues Stadium zu bringen.
Demgegenüber erfährt unser Berliner ^-Korrespondent von einer Seite, die er für wohlunterrichtet hält, daß eine Wendung in der Angelegenheit unverkennbar eingetreten sei, und zwar nach der Richtung hin, daß Minister Delcaffö seine mysteriöse Zurückhaltung aufgibt und der deutschen Regierung Erklärungen über die Marokkopolitik Frankreichs unterbreiten will. Daß dies in nächster Zeit geschehe, könne als sicher angenommen werden.
Die „Rordd. Allgem. Ztg." schweigt noch. Daß das offiziöse Blatt zu den verschiedenen Meldungen keine Stellung nimmt, kann auch als ein Anzeichen dafür betrachtet werden, daß man im Berliner Auswärtigen Amt die Erklärungen Delcasse's erwartet.
Erste Lesungen.
9L Berlin, 17. April.
Im Hinblick auf die Verzögerung der Fertigstellung der MilitärpensionsNovelle wird Klage darüber geführt, daß die erste Lesung von Gesetzentwürfen im Reichstag allgemein an Bedeutung verliere, da der Grundgedanke des parlamentarischen Systems, in der ersten Lesung eine gewisse Verständigung über die leitenden Bestimmungen einer Vorlage herbeizuführen, nicht mehr gebührend beachtet werde. Es ist richtig, daß namentlich beim Zentrum die Taktik sich eingebürgert hat, bei der ersten Lesung sich möglichst unverbindlich auszndrücken. Mit Bezug auf die Militärpensionsnovelle aber trifft das nicht zu. Sie ist gerade auf den Wunsch des Zentrums nicht einer besonderen, sondern der Budgetkommisston zugewiesen worden, weil die ausschlaggebende Partei hinsichtlich her Deckunosfrage klar sehen wollte, und dieser finaiisiellert Rückfragen wegen erfolgt aller Wahrscheinlichkeit nach die Vertagung der Entscheidung über die Militärpensionsgesetze bis zum Derbst. Im großen und ganzen aber ist die Klage begründet', daß die ersten Lesungen im Reichstag jetzt kaum mehr bedeuten als ein zeitraubendes Vorspiel zur eigentlichen, in der Kommission beginnenden parlamentarischen Arbeit.
gendes besagt:
Eure Exzellenz haben durch hobm Erlaß vom 16. März d. I. jerfügt, daß bis auf weiteres die Bildung von neuen Studen- ten-Aus schuss en sowie der Erlaß von neuen und alle Abänderungen von bestehenden A u s sch u ßsatz un g en von Eurer Exzellenz Genehmigung abhängig fein sollen. Wenn wir uns gestatten, gegen den Inhalt dieses Erlasses in Ehrerbietung vorstellig zu toerben und Eure Exz. hiermit zu bitten, die ohnedies nur bis auf weiteres ergangene Verfügung alsbald wieder aufzuheben, so geschieht es aus gewichtigen Grnnom. Denn wollten wir lediglich unser Interesse als verantwortliche Behörde ins Auge fasten, so könnten wir diese Neuerung mit Freuden begrüßen; es wäre sicher für uns bequemer, alle Verantwortlichkeit für die Neubegründung itudentischer Ausschüsse und für den Inhalt der Ausschußstatuten auf die vorgesetzte Behörde abzuwälzen, als selber gegenüber ^er Oesfentlichkeit die Verantwortlichkeit dafür zu tragen. Mer hier kann es sich nicht um solche untergeordnete Erwägungen handeln, hier kommen andere und wichtigere Interessen in Betracht.
Zunächst müssen wir es aussprechen, dav der gegenwärtige Zeitpunkt als nicht wohl geeignet fnr die Einführung irgend einer Neueriing auf dem fraglichen Gebiete erscheint, und in der Tat hat der hohe Erlaß in den Kreyen der Studentenschaft sehr v e rbjtternd ^wirkt. Es wird Euer Exzellenz nicht unbekannt geblieben fern, und wir fühlen uns verpflichtet, freimütig darauf hmzuwepen, daß. die Studentenschaft gegenwärtig von einem tiefcn Mißtrau en gegen das hohe Un terrichtsmini ft e r.i um erfüllt, ist. Es steht uns nicht zu, an den auf anderen Universitäten und Hochschulen stattgefundenen Ereignissen Kritik zu üben, aber leider laßt ich nicht verkennen, daß die Studenten seitdem m allem, was von der Ministerialmstanz ausgeht, cme beabiichttgte Schmälerung ihrer Rechte und eme willkürliche BeeiN- rächUgung ihrer Bewegungsfreiheit erblicken. . . C /weh für die Zukunft können wir nur den dringenden
\^rerhen das bisherige vertrauensvolle Verhältnis Behörde und der Studentenschaft im» an getaner su uchu ig März nicht berührt werde,
trtl ob^d"'r^Unt-rfthftd gegen den früheren Zustand eben ledig- tt» taMW W d - akademische Behörde, betör sie einen sLiÄuß anerkennt oder eine
ISuer ErzeNcnz Zustimmung hat, alw tteuer
un* CpSiffGcfi ein ^utcruum der beiden Instanzen iei. zioer uct tal-r Unterschied qegeniAr rhrer b^-S-n R°chts,t°Mmg und iie°ähre°Auzschüsse >a auch ’oT) tu j ed c %o’rau”
Agangmen diese Stimmung A^ch. Dm» di^Swdenten. schäft einer Universität weiß, daß bie akademisch- Br Hord yr besonderen Wünsche, Gewohnheiten und Interessenkennr. . . . Aus diesem Gebiete jedenfalls sind wir Professoren nicht die als unpraktisch verschrieenen Theoretiker, fontern recht eigentlich bie Praktik", und so dürfen wir uns der Hofsnmm hmgchm, daß'Eure Exzellenz uns wie bisher die entscheidende stimme belasten werdr.
Was man in Holland wünscht.
Die Sorge der holländischen Regierung vor der B e», drohung des ostindischen Kolonialbesitzes durch die gelbe Rasse nimmt sich eigentümlich aus gegenübev der Tatsache, daß Holland für die wirtschaftliche Betätigung! bie Sunda-Jnseln den Farbigen seit Jahr und Tag lieber öffnet als den Weißen. Ganz besonders ungern sind dort die Deutschen gesehen, die ihr Kapital in den holländischen: Kolonien arbeiten lassen wollen. Herr v. Hanneken, der, „vielgenannte Kenner" der ostasiatischen Welt, macht auf diese« seltsame Erscheinung aufmerksam, und er meint mit Recht, daß Holland alle Veranlaffung hätte, das zivilisierte Europa auf den Sunda-Jnseln interessiert zu wiffen, da Holland- allein weder im stände ist, diese Kolonien zu entfalten, noch sie zu verteidigen. Hinter idem die Neutralität der niederländisch-indischen Gewäffer schützenden Geschwader steht eben nicht ein Staat, besten politische Machtstellung eine in Ost- asien kriegführende Partei zwingen müßte, die neutrale Zone zu respektieren. Holland ift in solchem Fall auf die Unter», stützung durch dieselben europäischen Mächte angewiesen, beneit es wirtschaftlich keinen Platz an feiner Kolonialsonne ein») räumen will. Für Deutschland ist es von besonderem Jn-j teresse, daß ein niederländischer Kolonialschriftsteller der Re-^ gierung im Haag anrat, in Ostasien ein Schutz- undi Trutz bündnis mit dem stammverwandten Deutschland HU schließen, weil dieses die einzige im fernen Osten isoliert" dastehende europäische Großmacht sei, die überdies gleich Holland in absehbarer Zeit eine Bedrohung durch die gelbe Raste gewärtigen müsse. Wirtschaftlich also soll Deutschland sich auf den Sunda-Jnseln nicht betätigen dürfen, soll es sich hinter den Gelben zurücksetzen lasten, die man in unbegreiflicher Kurzsichtigkeit in die holländischen Kolonien hereinzietzt, weil sie billige Arbeitskräfte stellen. Politisch aber wird Deutschland angesonnen, sich zu Gunsten Hollands auf eine Bundes» genossenschaft zu verpflichten, deren Kosten im Ernstfall von Deutschland getragen werden müßten. Auf ein derartiges Geschäft wird sich Deutschland natürlich nicht einlasten, auch aus dem Grunde nicht, weil seine politisch streng neutrale Haltung es am ehesten vor der Möglichkeit schützt, in ostasiatische Konflikte tzereingezogen zu werden. Ein Schutzbündnis mit Holland würde Deutschland nötigen, die Flottenstation in Ostasien ganz unverhältnismäßig zu verstärken, nur damit Holland seines ertragreichen Kolonialbesitzes sich ungestört weiter erfreuen kann.
Der absatzlose Lederschuh de8 Fürsten Kotschoubey.
Man wird sich noch erinnern, daß vor kurzer Zeit bet russische Fürst Kotschoubey wegen Mißhandlung eines Dresdener Hotelportiers von dem Dresdener Gericht z-u cinep höheren Geldstrafe verurteilt wurde. Diese Verurteilung hatte der „Simplicissimus" in einem Artikel satirisch behandelt. Er erhielt daraufhin von dem Dresdener Rechts- anwalt Justizrat Tr. Thürmer das folgende Schreiben:
„In der Nummer 48 des 9. Jahrganges Ihrer 3eit* schrift findet sich auf der 4. Seite unter der Ueberschrist: „Sächsische Richter haben folgendes Urteil gefällt", dep angebliche Wortlaut diefes Urteils und darin unwahre. Angaben über den russischen Fürsten Kotschoubey. Eine ebenfalls unwahre Angabe ist ferner in der Nummer 49 desselben Jahrganges auf der 6. Seite inbezug miß den Fürsten Kotschoubey enthalten. Im Auftrage deZ Fürsten Kotschoubey ersuche ich Sie in Gemäßheit des § 11 des Preß gesetzes um Aufnahme folgende^ Berichtigung in der nächsten Nummer Ihrer Zeit* schrift an entsprechender Stelle:
Es ist unwahr, daß Fürst Kotschoubey in einer^ Dresdener Hotel den „Simplicissimus" verlangt habe^ letzterer ist ihm vielmehr von dem Portier unaufgefordert übersendet worden, obwohl er nur namhaft gemachte» Tageszeitungen bestellt halte. Es ist ferner unwahr, daß; Fürst Kotschoubey den Portier in sein Zimmer gelockt habe und daß letzterer schwächlich und alt sei. Der Portier ist vielmehr 37 Jahre alt und in voller Manneskraft. Er hat auch nicht todkrank lange Wochen im Spital gelegen., Tie ihm vom Fürsten Kotschoubey zugefügte Körperverletzung hat ferner nicht in Fußtritten gegen den Leib' des Portiers bestanden, vielmehr in einem einzigen Fußtritt gegen den Hinteren linken Ober-^ jchenkel, wobei der Fuß mit einem absatzlosen; leichten L e d e r s ch u h bekleidet war."
Die Redaktion des „Simplicissimus" sandte dem Jnstiztz rat Dr. Thürmer darauf die folgende Antwort:
„Aus Ihrem Briefe entnehmen wir zunächst.mit Vev< gnügen. daß der Portier Müller sich noch im Besitze seiner! vollen Manneskraft befindei. Ihre Schilderung der Mißhandlung hat uns ,eh beruhigt. Es scheint sich also nur um einen kleinen Scyerz mit Juchtenstiesel',
Orietiet tLgltch „ «ez«g»pr-i»r,
außer Sonntag». "*onallich7b^viertel*-
Gietzener Anzeiger
£ e,nefc Eenem!-Aimmer w
^Etxcktton, Orr*hitum J den polit und u »e^u
«B'S“ Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen WMZ
KernsprechanschlußM bl. _____________________________V ’ _ ^enteil: Hans Beck
5le Keutige Kummer umfaßt 10 Seiten«
Aeue,akademische Kämpfe.
Rektor und Senat der Königl. Technischen Hochschule zu Berlin haben, wie wir bereits kurz mitteilten, am schwarzen Brett eine Kundgebung erlassen, die wir im folgenden wörtlich mitteilen:
„In Ausführung des Beschlusses der allgemeinen Studenten- -iwsammlung vom 7. März d. I., durch welchen den bei der hiesigen Hochschule befindlichen, von der akademischen Behörde genehmigten katholischen Verbindungen Burgundia und Borusso-Saxonia die Rechte und die Achtung als studentische Korporation versagt wird, hat der Ausschuß, als Vertreter der Studentenschaft, die vorbezeichneten Verbindungen von den Einrichtungen des Ausschusses ausgeschlossen und aus der Liste der angenreldeten Korporationen gestrichen und ihnen zugleich eröffnet, daß sie zu den Veranstaltungen der Studentenschaft fernerhin nicht mehr eingeladen werden.
In diesem Ausschlüsse der konfessionellen Korporationen von den Einrichtirngen des Ausschusses und in der öffentlichen Verrufs- erllärung erblickt der Senat eine um so ernstere Störung des akademischen Friedens und der D i s z i p l i n an der königlichen Technischen Hochschule, als der Ausschuß ein dem Rektor unter dem 22. Februar gegebenes Versprechen damit gebrochen hat. Rektor und Senat haben daher in ihrer Sitzung vom 14. April beschlossen, die Vereinigung der Studierenden der königlichen Technffchen Hochschule ckuf- zu lösen. Die weiteren Bestimmungen zur Ausführung dieses Beschlusses werden vom Rektor erlassen."
Um was für ein im Februar gegebenes, angeblich gebrochenes Versprechen es sich hier handelt, geht aus diesem Anschläge des Rektors nicht hervor. Die plötzliche Beseitigung des Ausschusses, der seit Jahrzehnten besteht, bedeutet eine Störung der laufenden Geschäfte zur Verwaltung studentischer Angelegenheiten. Beispielsweise besorgt der Ausschuß die Verwaltung der offiziellen studentischen Krankenkasse der Technischen 5)>ochschule mit ihren 4(X)0 Mitgliedern. Der Ausschuß ist mitten in den akademischen Osterferien aufgelöst worden, sodaß die Studentenschaft der Hochschule in ihrer Gesamtbeit zurzeit gegen die Auslösung nicht Stellung nehmen kann.
Einstweilen ist, um die nicht zu der katholischen Burgundia oder zu der katholischen Borusso-Saxonia gehörenden Studenten nicht unvertreten zu lassen, die Bildung eines Verbandes der Korporationen im Gange, dem sich etwa 30 Korporationen anschließen werden.
Es ist Zeit, daß das Verhältnis der Studierenden zu jen Anstalten in Preußen, die sie besuchen, durch feste gesetzliche Normen geregelt wird. Inzwischen aber hat die unverkennbar systematische Beschränkung der akademischen Freiheit durch das Ministerium des Geistes in Berlin zu einem energischen Vorstoß von sehr bedeutsamer Seite ge- führr. Rektor und Senat zunächst einer preußischen Universität, aber derjenigen, an der die Wahrung geistiger Freiheit und sittlicher Verantwortlichkeit ein besonderes Ruhmesblatt ihrer Tradition bildet, der Universität Göttingen, haben an den preuß. Kultusminister eine nicht mißzuverstehende Eingabe gerichtet, die im wesentlichen fol-


