Nr. 13
Montag, 16. Januar 1905
155. Jahrg.
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Parlamentarische Perbanvinnaen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
ÄcnNchcr Reichstag.
118. Sitzung vom 14. Januar.
1 Uhr. Das Haus ist mäßig besetzt.
Am Bundesratstisch: Graf Pofadowsky, Dr. Nieder d i n g u. a.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Interpellation der Sozialdemokraten Auer u. Gen. betreffend den Bergarbeiterausftand.
Auf die Frage des P r ä s i d e n t c u ob und wann der Reichskanzler die Interpellation zu beantworten gedenkt, erwiderst
Staatssekretär Graf Posadowsky: Der Reichskanzler ist bereit, die Interpellation zu beantworten, soweit sie sich auf die Ausführung von Reichs gesehen bezieht. Die Beantwortung wird durch den Bevollmächtigten zum Bundesrat, den preußischen Handelsminister Möller, erfolgen. Derselbe ist aber heute an das Abgeordnetenhaus für die dortigen Verhandlungen gebunden, die Veantivortung kann infolgedessen hier im Reichstage erst in den n ä ch st e n Tagen stattfinden. Ich werde mir erlauben, dem Präsidenten mitzuteilen, an toelchem Tage die Beantwortung der Interpellation stattfinden wird.
Präsident Graf Ballcstrcm: Sobald mir die Mitteilung zugeht, werde ich die Interpellation auf die Tagesordnung setzen.
Hierauf wird dieser Gegenstand verlassen.
Tas Haus setzt die zweite Beratung des Etats des Reichs- sustizamts beim Titel „Staatssekretär" fort.
Abg. Stadthagen tSoz.l: Ich bleibe gegenüber den gestrigen Ausführungen d<s Abg. Lenzmann dabei, daß im Deutschen Reiche Klassenjustiz geübt wird. Dann verliehe 'ch cs auch nicht, wie Herr Lenzmann gestern den Grafen Pückler angreifen konnte, einen Wehrlosen, der sich hier icht verteidigen konnte. Dazu noch mit Unrecht. WaS an dem Fall Pückler mich interessierst, ist lediglich das, daß Graf Pückler jahrelang stellvertretender Amtsvorsteher war. Er war also Vertrauensmann der Behörden und der bürgerlichen Gesellschaft. Fleisch von ihrem Fleische, Geist von ihrem Geiste.
Nun zu Herrn Burlage und der Oldenburger Affäre. Ich bleibe dabei, daß die oldenburgischen Richter befangen waren; sie waren so befangen, daß sie nicht einmal merkten, daß sie befangen waren. Sie sind bedangen, weil sie Partei sind, und Partei sind sie, weil sie insgesamt, wie Herr Burlage ja selber ausführte, vom „Residenzboten" angegriffen waren. Nun kann man freilich sagen: dann könnte man den ganzen deutschen Richterstand beleidigen, und dann gebe es überhaupt keine Richter mehr in Deutschland. Da zeigt sich eben der ganze Nonsens der Annahme der Kollektiv- beleidigung. Tas Reichsgericht hat auch früher verständiger Weise eine Kollektivbeleidigung, z. B. gegen die Juden, nicht anerkannt. Erst später ist eS davon abgewichen, als es sich um Offiziere handelte. Nun ist der Begriff der Kollektivbeleidigung einmal da, und nun heißt es auch konseguent sein.
Herr Burlage ist auch in einem andern Punkte im Unrecht, wenn er meint, das Urteil werde von der Bevölkerung gebilligt Er kennt eben die Stimmung im Volke nicht. Auch hier ist Klassenjustiz geübt worden, wenn man in diesem Zusammenhänge überhaupt noch das Wort „Justiz" gebrauchen kann. Man hat einfach einen mißliebigen Gegner beseitigen wollen. Ders Urteil des Herrn Burlage über den Simplizissimus zeugt von einer Verkehrtheit des Denkens, wie sie glücklick)erwerse in gebildeten Kreisen nur noch selten anzutreffen ist. Ich glaube schon, daß manche Leute sich ärgern, wenn sie sich im Simplizissimus photographiert sehen. Aber sie sollten dann in sich gehen und sich bessern. Im übrigen untersteht der Simplizissimus ja nicht dem Reichsjustizamt. (Heiterkeit.)
Herr Burlage sagte gestern, Frau Biermann sei nichts weniger als eine wehrlose Fran. Was war sie denn dem Jnstizminister gegenüber, als sie um Audienz nachsuchte und der Minister ihren Mann in der unflätigsten Weise beschimpftes Was hätte sie tun sollen? Eine Hundepeitsche hatte sie nicht bei sich. Sollte sie ihn fordern nach Ihrem (nach rechts) Ehrenkodex? Sollte sie ihm ins Gesicht speien, wie er es verdiente? Sie war wehrlos, völlig wehrlos. Biermann ist wegen „ehrloser Gesinnung" zu einem Jahr verurteilt worden. Aber der Minister, der so ehrlos war, eine wehrlose Frau zu beschimpfen, ist mit 100 Mk. Geldstrafe davongekommen. Freilich, innerlich ist er schwerer verurteilt, als sein Gegner, mag der oldenburgische Bundesbevollmächtigte sich auch auf c^verliche Gerichtsurteil berufen. Im Falle Biermann sind mich dadurch Reichsgesetze verletzt, daß man dem Biermann im Gefängnis Selbstbeschäftigung verweigerte. Ich frage den Reicbs- kanzler, was er zu tun gedenkt, um dieser verbrecherischen Tätigkeit oldenburger Beamten ein Ende zu machen.
. Staatssekretär Tr. Nicberding: Der Herr Vorredner hat Beam- ten den Vorwurf gemacht, daß sie ihre Pflichten verletzt hätten. Ich habe mich an die oldenburgische Regierung gewandt und bin nach aktenmaßiger Feststellung zu der Erklärung befugt, daß in der ganzen Sache nichts vorg^kommen ist, was sich nicht mit dem Strafgesetzbuch vereinbaren läßt. Wenn in der Presse etwas anderes be- hauvtet ist, so bin ich in der Lage, zu sagen: das sind entweder Un- wahrheiten oder Uebertreibungen. Wenn der Herr Vorredner sich über ungleiche Behandlung der Strafgefangeneii beschwert hat. so kann ich namens de§ Reichskanzlers erklären, daß er jede Willkür und Ungleichmäßigkeit in der Behandlung auf das schärfste verur- ä - i berftöftt gegen den Geist und gegen den Wortlaut des Gesetzes. Wenn der Herr Vorredner dem Herrn Reichskanzler irgend welche Falle dieser Art Mitteilen wollte, so wird dieser für schleunige Untersuchung Sorge tragen und dann dem Reichstage Bericht erstatten.
Abg. Bargmann (frcis. Vkp.): Meine Auffassung in der Oldenburger Affaire deckt sich im wesentlichen mit der meines Kollegen Lenzmann, und ich habe dessen vorzüglicheii Ausführungen wenig hinzuzufügen. Nach meiner Kenntnis' der Personen glaube ich auch, daß die oldenburgischen Richter sich nicht von persönlichen Motiven haben leiten lasten. Trotzdem hätte ich es lieber gesehen, wenn der Vrozeß nicht in Oldenburg verhandelt worden wäre. In solchen Fällen muß man auch den Schein der Parteilichkeit zu vermeiden suchen. Tatsache ist cs, daß der angeklagte Redakteur infolge her Zwangsbeschäftigung und der mangelhaften Ernährung so gesck mcht war, daß er den Verhandlungen nicht folgen konnte. Da war es doch eine Rücksichtslosigkeit sondergleichen, daß er nach der Verhandlung seine Suppe kalt genießen mußte. Ich tnill der Gefängnisverwaltung nickst den Vorwurf eines falschen Vorgehens machen, ich sehe darin aber einen Ausfluß des Schematismus.
Die Ungleichmäßigkeit in der Behandlung der Strafgefangenen läßt sich radikal erst beseitigen,, wenn wir ein NeichsstrafvollzugS- gesctz bekommen. Und daher ist es unser ceterum ccnsco: Her mit dem Neichsstrafvollzugsgesetzl (Beifall links.)
Abg. Burlage (Zentr.): Ter Abg. Bargmann hat im wesentlichen de lege ferenda plaidiert. Seinem Standpunkt kann man im wesentlichen zustimmen. Dagegen kann ich das, was der 9lbg. Stadthagen ausführte, durchaus nicht gutheihcn. Die Oldenburger
Richter waren nicht befangen Glauben Sie doch bloß nicht, daß sie sich zu diesem Prozeß gedrängt haben. Eine angenehme Aufgabe war es keinesfalls für sie. Herr Stadthagen meint, ich kenne die Stimmung im Volke nicht. Er verwechselt dao Volk mit einer kleinen sozialdemokratischen Versammlung.
Abg. Schrader (freis. Vgg.): Nun aber genug von Oldenburgl Auch die Absicht, dem Staatssekretär ein neues Rudel Wünsche vorzutragen, habe ich nicht. Dagegen liegt mir sehr am Herzen, daß endlich der § 166 des Str.-G.-B. (ikirckzenbeschimpfung) geändert wird. Ter jetzige Zustand ist völlig unhaltbar. Dieser Paragraph hat eine wundersame Geschichte. Ursprünglich von der evangelischen Kirche verlangt, hat er dieser nicht den geringsten Nutzen gebracht. Sie bedient sich seiner auch gar nicht. Wohl aber die katholische Kirche. Und diese hält jetzt an. dem Paragraphen fest. Tatsächlich dient er jetzt zu nichts weiter, als um den Streit der Konfessionen zu verschärfen. Weshalb rafft das Reichsjustizamt sich nickst endlich auf und beseitigt diesen Paragraphen? Wesbalb verharrt es andauernd in Tatenlosigkeit?
Staatssekretär Dr. Nicberdinq: Ter Herr Vorredner, hat. von der Tatenlosigkeit des Justizamts gesprockien. Das ist so eine jener parlamentarische Wendungen, die nichts beweisen, die man auch nicht widerlegen kann, von denen aber immer etwas hängen bleibt. Ich bitte den Herrn Vorredner, mir zu sagen, woriii denn diese Tatenlosigkeit besteht. sZuruf: Strafvollzug!) Ja, wenn das nicht immer gleich geschieht, was die geehrten Herren wollen . . . . sZuruf: Was geschieht denn überhaupt?) Was wollen denn die Herren? Wir sind mit der Reform des Strafgesetzes jetzt beschäftigt. Wir sind mit der Reform der Strafprozeßordnung beschäftigt. Das sind nickst Dinge, die man in wenigen Jahren erledigt. Es ist sehr leicht, Klage zu erheben. Aber was härte nach dem Herrn Vorredner denn eigentlich geschehen sollen? sAbq. Schrader ruft: § 166!) Ja, § 166. Ick will ganz offen sagen: wenn. wir. eine Vorlage auf Beseitigung des § 166 cinbringen wollten, wir würden bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Hauses doch keinen Erfolg damit haben. Was hätte das also für. einen Zweck? Ich stehe auf dem Standpunkt, daß wir nur das in Angriff nehmen sollen, was wir auch durchführen können. Unerreichbares zu erstreben, mag die Aufgabe eines Idealisten sein, nicht die der Regierung.
Abg. Schrader sfreis. Vp.): Ja, die Regierung wartet und verweist immer auf die „großen Reformen", die „vorbereitet" werden, sie hilft aber derweilen nickst den offenbaren kleinen Schäden ab. .Ich glaube, nur wenige im Hause werden die allgemeine Reform des Strafgesetzes erleben. Soll denn in der Zwischenzeit gar nichts geschehen?
Abg. Dr. Stockmann (Reichsp.) polemisiert gegen die gestrige Rede des Abg. Jesten. Der Abg. Jessen ist keineswegs das unschuldige Lamm, als welches er sich hier hinstellt. Das Blatt des Abg. Jessen, die „Flensborg Avis" greift fortgesetzt die Deutschen aufs schwerste an. In einem Artikel kommen die. Ausdrücke vor wie: „Hundekünste, Sackläufer, Verleumdungshügel, Affenhaube." Wegen dieses Artikels wurde der Unterredakteur Simonson bestraft. Interessant ist es, daß dieser Herr Stipendien aus der Herzog- Friedrich-Stiftung empfangen hat, die den Zweck verfolgt, das Deutschtum in Nordscbleswig zu stärken. (Hört, hört!) Herr Jesten behandelt die Deutschen nicht glimpflicher, als er von den Deutschen behandelt wird. Im Gegenteil, Herr Jesten und sein Unterredaktcur Simonson geht unaufhörlich gegen die Deutschen vor. — Bedauerlich ist es, daß noch immer kein Automobil-Gesetz erlaßen ist. Auf dem platten Lande besteht eine große Erbitterung über die Unsicherheit, die auf den Landstraßen wegen der Automobile herrsckst. Vor allem müßte man ein Haftpflichtgesetz der Automobilbesitzer schaffen, ein solches Gesetz könnte sehr gut in einem Jahre gemacht werden.
Abg. Jesten fDäne): Ich bedaure es. daß der Abg. Stockmann die Behauptung der Reptilienpreste wiederholt hat, daß der Redakteur Simonson ein Stipendium aus einer deutschen Stiftung bekommen hätte. Als er dieses Stipendium erhielt, war er noch Gvmnaiiast. Zahlreiche Bekannte in Nordschleswig haben 1864 Stipendien von Dänemark erhalten und doch haben sie sich später an dem offenen Aufruhr gegen Dänemark beteiligt und sind zu Preußen übergegangen.
Abg. Bruhn (Antis.) beschwert sich darüber, daß der Lan.d- gerickstsdirektor Oppermann wiederholt sich in absprechender Weise über die Preste ausgelassen habe. Diese Aeußerungcn sind mir zu erklären aus einem gewißen Dünkel, den man bei den Juristen häufig findet. In einem Prozeße, der mich selbst betraf, hat ein Richter geschlafen, das Reichsgericht hat dies aber nicht als Re- visionSgrund anerkannt. Das Reichsgericht hebt eben nur dann ein Urteil auf, wenn es will, und wenn es nicht will, läßt es keine Gründe gelten. Der ?lbg. Lenzmann meinte gestern, er sei nicht ordinär genug, um Antisemit zu sein. Wer die Tätigkeit der Juden beobachtet, muß zu einer Kritik der Juden kommen. Die einen tun es heimlich, die anderen offen und ehrlich. Und dabei hat der Abg. Lenzmann selbst gegenüber dem Herrn Dr. König-Witten die Aeußerung getan: „So'n bißchen Antisemit ist wohl jeder." (Hört, hört!) Wegen seiner gestrigen Rede ist natürlich Herr Lenzmann von den Juden sehr gelobt worden. Aber wenn ein Deutscher von den Juden gelobt wird, dann hat er schon die Interessen seines Vaterlandes verraten.
Abg. Prinz zu Schönaich-Earolath (natl.): Ich bedaure es aus das lebhafteste, daß dem Reichstag keine Kenntnis gegeben worden ist, welche Aufnahme die Resolutionen, die im vorigen Jahre zum ReichLjustizamt gefaßt worden sind, beim Bundesrat gefunden haben. Auf die Anregung des Kollegen Erzberger, betr. die Automobil- Unfälle, antwortete der Staatssekretär des Reichsjustizamts: die Frage werde wohl besser bei dem Reichsamt des Innern behandelt werden. Ich hatte daher die Absicht — obwohl ich nicht weiß, ob ich bei der Beratung des Reichsamts des Innern würde hier sein können —, die Frage jetzt auf sich beruhen zu laßen. Indes, nachdem heute der stenographische Bericht der betr. Sitzung und die Aeußerungcn des Staatssekretärs zur Anregung des Abg. Erzberger vorliegen, sehe ich mich doch genötigt, mit einigen Worten auf diese Fragen zurückznkommen.
Ter Reichstag hat am 26. Februar 1904 u. a. eine Resolution angenommen, die ich in Gemeinschaft mit dem Kollegen Bärwinkel gestellt hatte und die folgendermaßen lautete: „Tie Verbündeten Negierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Verbindlichkeit zum Schadensersatz für die durch Automobilunfälle hcrbeigcführten Tötungen, Körperverletzungen und Sachbeschädigungen analog den Bestimmungen des ReichSgcsetzeö vom 7. Juni 1871 geregelt wird." Nun hat der Staatssekretär zu meinem großen Bedauern am 11. Januar darauf hingewiesen, daß er eigentlich nickst glaube, daß der Bundesrat nach dieser Richtung hin vorgehen wird; denn er hat ausdrücklich auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, die die Ausdehnung deö sog. Haft- pslichtgesetzeS auf die Automobilunfälle haben würde.
Ich würde das außerordentlich bedauern. Gerade die Ausdehnung der Haftpflicht auf die Automobilunfälle wird von allen Seiten dringend gewünscht. Und ich meine: wo ein Wille, da ist auch ein Weg. Ich möchte den Staatssekretär bitten, dieser Frage
doch das Interesse zuzuwmden, das er am 26. April hier kundgetan hat. Damals hat er nicht auf das Reichsamt des Innern verwiesen. Ich fürchte, das Reichsamt des Innern ist mit zu viel anderen Fragen beschäftigt, so viel geplagt, als daß diese Sache hier zu ihrem Rcckste käme.
Kann man denn die Automobilfrage jetzt günstiger ansehen, als vor einem Jabre? Befleißigen sich die Herren Automobilfahrer jetzt eines andern Verhalten? Ich muß das verneinen. Die Leiter der Automobilklubs billigen freilich die Ausschreitungen nicht. Aber sie nehmen gleichwohl in bedauerlicher Weise überhand. Zum Beweis nur eine Nachweisung des sächsischen Ministerpräsidenten von Metzsch, die er im Februar 1904 der 2. sächsischen Kammer mitgeteilt hat. Er führte aus: „Es haben sich ereignet in 10 Monaten des Jahres 1901 32 Unglücksfälle (Hört! hört!), in 10 Monaten des Jahres 1902 63 Unglücksfälle (Hört! hört! hört!), in 10 Monaten des Jahres 1903 106 Unolücksfälle (Hört! hörtI! hört! hörtll" Und die allein in Sachsen!
Nun haben die Redner aller Parteien dem lebhaften Wunsche nach einer reichsgesehlichen Regelung Ausdruck gegeben. Ich will nicht wiederholen, was ich im Vorjahr gesagt habe. Auf eins will ich noch besonders aufmerksam machen. Das ist die ganz unglaubliche Roheit und Rücksichtslosigkeit, die sich bei vielen Automobil- fahrern bemerkbar machen, die andere Leute zu schänden fahren und dann ruhig mit der größten Schnelligkeit sich entfernen, wobei sie ein Plaid, eine Decke über die Nummer geworfen haben, so daß sie nicht zu erkennen ist. Wir haben im vorigen Jahre in der Nähe von Wiesbaden ftgar 2 solcher Fälle erlebt, daß mehrere Kurgäste zu schänden gefahren sind.
Die Automobile sind fortgefahren, die schwerverletzten und verwundeten Personen haben auf der Straße gelegen und sind nachher von mildtätigen Leuten aufgenommen worden, und diejenigen, die Schaden in dieser ruchlosen und unchristlichen Weise verübt haben, sind davongekommen. Da nun, wie es scheint, da? eigene Gefühl hier keine Remedur eintreten läßt, muß das Gesetz eintreten (Sehr richtig! auf allen Seiten), und wir müßen wünschen und verlangen, daß das bald geschieht.
Staatssekretär Dr. Nicberding: Der Herr Vorredner hat beklagt, daß wir noch nicht mit einem Reichs-Automobil-Gesetz-Ent- Wurf an das Haus gekommen sind. Ja, das gebt eben nicht so schnell. Wir haben uns daS ganze Jahr hindurch mit dieser Materie beschäftigt, sie bis jetzt aber noch nicht gesetzgeberisch fassen können. Ich erkenne an, daß die Zahl der Unfäfte, sich in der letzten Zeit mehr und mehr gesteigert hat,^ ja, daß sie allmählich eine besorgniserregende Höhe erreicht. (Hört! Hört!) Der Herr Vorredner hat aus Sachsen einige Zahlen mitgeteilt. Ich bin in der Lage, sie durch solche aus Preußen ergänzen ^zu können. Die Erhebungen in dieser Beziehung haben zur Genüge ergeben, daß man auch in Preußen ein Jntereste an der gesetzlichen Regelung dieser Frage hat. Nach den statistischen Aufstellungen der letzten 214 Jahre haben in Preußen 383 Unfälle stattgefunden. (Zuruf: In welchem Zeitraum?). Davon Inaren 250 Personen-Unfälle, 103 Sachschäden und 40 gemischte Fälle. Also, daß der Anlaß zu einer gesetzlichen Regelung gegeben ist, das glaube ich auch. Aber die Sache liegt sehr kompliziert. Tie einfache Haftpflicht genügt keineswegs. Ja, sie trifft gerade die schwersten Fälle nicht, tvcil es eben so außerordentlich schwierig ist, die Schuldigen festzustellen. Gerade die Fälle, die der Herr Vorredner angeführt hat, wo die Leute selber durchgebrannt, zeigen doch, daß mit der Haftpflicht allein da gar nichts zu machen ist. Hätten wirrste, so hätte der Herr Vorredner gleichwohl heute die selben Fälle beklagen müßen, da ;a eben nicht zu ermitteln war, wcr schuld hatte. Deshalb sind wir genötigt, uns mit dem Gedanken zu beschäftigen, ob nickt etwas andere? geschehen könnte zur Beseitigung der Automobilschäden. Die Verzögerung in der Einbringung einer Vorlage, die der Herr Vorredner bedauert, ist nicht einem Mangel an Interesse unsererseits zu danken, sondern gerade umgekehrt, unserem großen Jntereße an einer möglichst wirksamen gesetzlichen Regelung dieser Materie.
?lbg. Lenzmann (fteis. Vkp.): Der Llbg. Bruhn hat einen Fall angeführt, wo ein Richter geschlafen haben soll. (rin. solcher Fall beweist doch nichts. Oder wünscht Herr Bruhn vielleicht, daß wieder nach dem Be'ehl Friedrich des Großen gehandelt werden soll, der einmal dekretierte: „Am Nachmittag dürfen keine Kriegsgerichte abgehalten werden, da Auditores und Assessores dann betrunken sind." (Große Heiterkeit.')
Dann hat Herr Brubn auch olle Kamellen von vor zwölf Jahren angeführt und die schreckliche Mordgeschichte erzählt, brich eine antisemitische Aeußerung getan haben soll. Der Abg. Liebermann von Sonnenberg bat früher schon eine ähnliche Geschichte hier erzählt. In dem einen Falle lag die Sache so: Es kam jemand zu mir und wollte mich zum Skat einladen und da erwiderte ich: „Ich spiele nur GotteS Segen bei Kohn." (Heiterkeit.) .So war dieses für die Christen so staatsgefährliche Gespräch. Ferner soll ich dem Dr. König gegenüber auch eine antisemitische Aeußerung gemacht haben. Wie war die Sache da? Die Inden wollten mich für Geld engagieren, einen Vortrag gegen den Antisemitismus zu halten. DaS habe ich abgelehnt, ich bin kein bezahlter Agitator und habe vielleicht dabei gesagt: „Für Geld hole ich Euch die 5kastanien nicht ans dein Feuer. Nun soll ich gesagt haben: Ein bischen Antisemit ist wohl jeder. Ob ich eine solche nichtssagende Redensart, die jeder gesagt oder nicht gesagt haben kann, wirklich gesagt habe, weiß ich jetzt nicht mehr, ich glaube eS nicht. (Aha! bei den Antis.) Jedenfalls halte ich meine Aeußerung, daß ich zu klug und zu vornehm bin. um Antisemit zu fein, aufrecht. Öl' ich daneben noch germanisches Gc- fühl habe, ist eine Sache für sicku daS übcrlaffen Sie ruhig mir, daS wird mir niemand nehmen können.
Redner polemisiert dann noch gegen die Abgg. Burlage und Stadthagen. Auf all das, was Herr Stadthagen gesagt hat, kann ich natürlich nicht eingehen, beim so lange Reden wie er pflege ick nicht zu halten. Wenn man im Tiergarten um ein neues Denkmal verlegen ist. wird man vielleicht eine Kilometer-Allee entrichten für Kilometer-Redner (Heiterkeit), da gebührt dem Herrn Stadthagen an hervorragender Stelle ein Platz.' Ich aber geize nicht nach dem parlamentarischen Ruf deS Herrn Stadthagen.
Abg. Schmidt (Warburg, Ztr.): Der § 166 scheint mir sehr angemessen. Man soll eben nichts beschimpfen, waö anderen heilig ist. Herr Schrader kann solche Wünsche, wie Aufhebung deS § 166, nur Vorbringen, weil er genau weiß, daß sie nicht realisiert werden.
Auch ich bin im übrigen der Meinung, daß man nicht immer auf eine Generalrevision warten, sondern offenbare Schäden lieber gleich beseitigen soll. Besonders reformbedürftig scheint der Paragraph, der von der Deschädigung der Menschen durch Tiere handelt. Wie die Sache jetzt gefaßt ist, wird oft der imidnilbige Mensch getroffen. Die Haftung muß attfhören, wenn die nötige Sorgfalt angewandt ist, oder der Schaden and) bei Anwendung derselben eingetreten wäre. Diesen Paragraphen müßte man ferner auf die Automobile anwenden, daS wurde mehr wirken, als die Anwendung des HaftpflichtgcfetzeS.
Hierauf vertagt das HauS die weitere Beratung auf Montag 1 Uhr. — Schluß 5^ Uhr.


