Ausgabe 
13.5.1905 Zweites Blatt
 
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B18/a

LoS

I u. IV.

Gießener Himmelfaßrtmarkt

ES können eingestellt werden:

B18/,

statt

-icifterci Gieren.

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B18/6

Entwäfferungsanlaqe außerhalb der

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Oriniral-Amerikamsche Massey-Harris

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Los

6.

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10. 180 qm Schieferdach mit Schalung.

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Delmenhorster Hansn-Linoleum

11

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2,20 ebm Treppenstufen n ( 254 cbm rote Sandsteine.

85 cbm stelle Sandsteine.

39 cbm Granitstufen, rtientf. 469 kfd. m belgische Granitplatten.

Lieferung

Los Los Los

Gebäude.

Ifdm. Tohnrohre.

chirurgische Klinik.

Montage von Ausguß» und Wandwaschbecken.

23 Stück.

23 Stück.

24 Stück.

Heurechen.

Pb. IKayfarih L Co., Frankfurt a. M.

Gießen, den 5. Mai 1905. Großherzogli -

Haupt-Geschäft u. Lager:

Wetzsteinstr.44

B8/5

Angebotsunterlagen können auf unserem Zweigbnreau, Frankfurterstraße 83, eingesehcn, Angebotssormulare dorther bezogen werden.

Offerten, mit entsprechender Aufschrift versehen, sind auf

Verdingung von Wafferleitnuasarbeiten.

Die bei Herstellung der WafferversorgungSarilage für die Gemeinde UellerShanse r, Kreis Lauterbach, Oberhcsien, vor- kommenden Arbeiten und Lieferungen und zwar:

Der herkömmliche Himmclfahrtmarkt findet am, 30 u. 31. Mai und zwar am:

Dienstag, 30. Mai Diehmarkt

Mittwoch 31. Mai Bieh nud Krämcrmarkt.

Der für 6. und 7. Juni angesetzte Bieh- und Krämermarlt fallt auS.

Grasmäher, Getreidemäher, Garbenbinder.

Tiefer sauberer Schnitt, Solide Konstruktion,

Titel I: QnellsaffnngSarbeiten

II: Hochbehälter (50 cbm)

Titel III: Röbrengräben

IV: Rogrlieferungen und Derlegungsarbeiten

ZuschlagSsrist 3 Wochen.

Gießen, den 13. Mai 1905. -

Großh. Baubehörde für die Universitäts-Neubauten.

Becker.

H. Grobschlofferarbeit.

Leirfmunoen, ArbeitSbesrfweibnnq und Bedingungen hegen während der Amtsstunden bei uns zur Einsicstt off'N und find Angebotformulare daselbst erstältlich. Auskunft kann auck> durch Architekt Meper, Gießen, erteilt werden. Verschlossene mit entsprechender Aufschrift versehene An- geböte sind bis zum genannten Termin an uns eiuzureichen. Zuschlag- frist 14 Tage. B18/6

Gießen, 13. Mai 1905.

Städtisches Hochbauamt.

©erbet

sollen durch schriftl Angebot vergeben werden.

Pläne und Bedingungen fhib bei der unterzeichneten Behörde, letztere attch bei der Großh. Bürgermeisterei Uellershausen einzusehen; Bedingungen itnb Angebotsvordrucke gegen ganz freie Einsendung von 1. Mk. in bar für jedes Los nur von unS be­ziehbar.

Angebote sind unter Benutzung der Vordrucke verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, auS der auch die Los-Nr. ersichtlich ist, bis

Montag den 29. Mai 1905, tzorm. 12 Uhr, auf uns. Bureau, Frankfttrterstr. 29, einzureicheu. Eröffnung in Gegentvart der Bieter. ZuschlagSsrist 3 Wochen.

Gießen, den 3. Mai 1905.

Großh. Kulturinspektion Gießen.

Pneum.-Mäntel ä. Mk. 4., 5., 6 Pneumatik- Luftschläuche ä Mk. 3., 4., 5

Acetylenlaternen

von Mk. 2.50 an.

Feine Trillerslocken

von 65 Pfg. an.

Radlaufglocken

von Mk. 1. an.

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I Dreher, Haaruhrketten, Toupe-Scheitel und

Perücken werden gut und billigst

M, Tichy,

Scltersweg 43, Ecke Goetheftraße.

Halte wieder Eprechstrruden.

Wochent. v. 912 u. 35; Sonntags v. 9-11 Uhr.

Br. med. Cari Korte

Spez.-Arzt für Haut- u. Beinteiden, Beinschäden, Krampfaderleiden. 2650

ranksuri a. M., Zeil 61, Ecke Liebfrauenstr.

B. Chirurgischer Hmrdcstall.

Zimmerarbeiten.

17 cbm Tannenholz, 70 ltdm Gesimse.

Dachdeckerarbeilen.

Vergebung von Aauaröelten.

Zur Erbauung der veterinär-medizinischen Institute zu Gießen werden die folgenden Arbeiten und Lieferungen unter Hinweis auf den Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893 öffent­lich ausgeschrieben:

A. Normale Anatomie, pathologische Anatomie und

J, Bläusei9.

vorm. 2. Happel.

Die Lieferung von eichenen Brückenbalken und kiefernen Dohlen, sowie die Herstellunq des Bohlenbelages für den neuen Ueberban der Eisenbahnbrücke über die Lahn bei Wetzlar soll im öffentlichen Derding vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen bei der unterzeichneten Betriebs« Inspektion zur Einsicht auS, können auch gegen poft- und bestellgeld» f eie Einfindung von 1,00 Mk. in bar von stier bezogen werden.

Die Angebote find versiegelt, mit enttyrerfienber Aufschrift versehen, bis zum Eröfsnungstermine am 29. Mai 1905, vormittags 10 Uhr, post- und beftetlgeldfrei einznsenden. Zuschlagsfrist 8 Tage.

Wetzlar, den 12. Mai 1905. B /6

KSnial. Eifenbahn-Detriebs-Infpektion.

ltdm. Fußsockel.

Vetonarbeiteu.

qm Schlackenbeton mit Zementstrich. Pflasterarveiten.

qm Kleinpflaster, qm Kopfpflaster.

meistbietend versteigert.

Gießen, den 13. Mai 1905.

Großherzogltche ' '.i vermeisterei Gießen.

Meeum.

Bekanntmachung.

Dienstag, den 16. Mai 1905, nachmittags 6 Uhr werden in der Nähe der neuen Universitätsbibliothek in der Dismarckstraße

3 Erlenstämnre

Suche Verbindung mit einigen Besitzern, Gemeinden im Kreise Gießen, die aeueigt wären, Buschobsianlagen oder Halbhochftammpslanzuugen von */. bis 1 Morgen groß auszu- sühren, um die Rentabilität derselben nachweisen zu können.

Risiko unter meiner Anleitung ausgeschlossen. 2620

Obstbautechniker Wiesner, Friedberg.

Bekanntmachung.

Die NachiragS-Heberolle über die Beiträge zur land- und forstwirtschaftlichen BtrufSgenoffenschaft für daS Jahr 1904 liegt von heute an während vierzehn Tagen auf ber unterzeichneten Bürgermeisterei zur Einsicht offen. Innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen, nach Ablauf der Offenlegungsfrist, kann der tn der Hebe­rolle alS beitragspflichtig in Anspruch Genommene gegen die Beitrags- beretfinunq bei dem Dorstande der land- und forstwirtschaftlichen BerufS- genossenschaft Einspruch erbeben ff. § 15 der Verordnung v. 31. Mai 1902).

Gießen, den 11. Mai 1905. B18/f

Großhcr50"sich-» Büraermeisterei Gießen.

I. B.: Enrschman n.

und

1.

2.

3.

Arbeitsvergebung.

Die nachstehenden Arbeiten und Lieferungen zum Neubau einer höheren Mädchenschule fasten

Samstag, den 37. dS. MtS., vormittags 10 Uhr, öffentlich tieraeben werden.

Ansstell-Lokal:

Kirchenplatz 12

frühere Enael-Apotheke.

ckchen Kenntnis.

Gießen, 11. Mai 1905. .

Großherzr"lft" WvrA-rm-ptrm Gießen.

I. D.: Eurschmann.

dem Zweigbureau bis Samstag, den 27. Mai, vorm. Uhr, bern Ecöffuungstermm, einzureicheu.

Komplette 2628 prima Fahrräder mit Garantie

za Mk.

69., 71., 87.50 etc. 1 Paar Pedale von Mk. 2 25 an.

Prima Sättel

von Mk. 2.50 an.

Gießen, 10. Mai 1905.

Großherz' ali^'e Bfirae'-ineisterei Gießen.

I. V.: Eurschmann.

Bekanntmachung.

Ok Hätttzuer'S BrenuesselspirituS, v. Fl. M. 0.75 u. 1.50, ächt m. d. Wendelstciner Kirche!. Billigst, u. bewährtest. Haarw. geg.Haarausfall,Haarfratz,Haarsvalte.Vorrät i.Apotbek., A Drogerien u. Parfümerien. Depots: W. Kilbinger, Löwendrog., Aug. Noll, Drog. z. r. Kreuz, Otto Schaaf, Adlerdrog. hv18/4

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Fried- h3se vom 16. Mai bis 15. August von morgens 6 Nhr bis abends 9 Nhr geöffnet sind.

Die Schließung de? Friedhofes wird durch Läuten der Fried- hofsqlocke angezeiqt. Bei Beginn des Läutens muß der Friedhof sofort verlaffen werden. Eine Viertelstunde nach dem Lauten werden die Friedhofstore geschloffen. Bl5/e

Gießen, den 10. Mai 1905.

Großherzogliche '-c "-meisteret Gießen.

M e e n m.

Wir machen die Besitzer derjenigen Pferde und Fahrzeuge, welche 6et der Aushebung im Falle einer Mobilmachung zu gestellen sind bereits im Frieden ausdrücklich aus folgende gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam:

1. Übertretungen der hinsichtlich der Stellung der Pferde zur Aus» Hebung getroffenen Anordntmgen werden nach § 27 deS Kriegs» leistungsgesetzeS vom 13. Funi 1873 mit Geldstrafe bis zu 150 Marl geahndet.

2. Pferdebefitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht unge- säumt und vollständig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß aus ihre Kosten eine zwangsweise Hcrbei- schaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.

3. Der Verkauf eines Pferdes vor erhaltener GestellnngSaufforderung entbindet nicht von besten Gestellung, sofern die Ablieferung an den neuen Erwerber noch nicht erfolgt ist. Eine Ausnahme findet nur statt, wenn nachweislich der Berkans an die Militärbehörde, an Offiziere, Sanitätsoffiziere oder M'litarbeamte, welche sich ihre Pferde für die Mobilmachung selbst beschaffen, erfolgt war.

4. Von Bekanntgabe deS Mobilmachungsbefehls bis nach Beendigung der Pferdeaushebung ist jede Ausführung von Pferden in andere Kreise ober Ortschaften verboten. Zuwiderhandlungen werden für jeden einzelnen Fall mit der in § 27 deS KriegsleistunqSgesetzeS vom 13. Juni 1873 vorgesehenen Strafe geahndet. Eine AuS. nähme von dem Verbote findet nur statt, wenn nachweislich der Verkauf an Militärbehörden deS Aushebungsbezirks oder an solche Offiziere, Sanitätsoffiziere ober Militärbeamte, welche sich die Pferde für die Mobilmachung selbst beschaffen, geschehen ist.

5. Bei der Vorführung müssen die Pferde durch den Besitzer versehen sein mit:

Halfter, Trense, zwei mindestens zwei Meter langen Stricken und gutem Hufbeschlag.

Der Wert dieser Stücke ist in der Taxe mitenthalten. Fehlt eines derselben, so werden die dadurch entstehenden Kosten bei der Tax. summe in Abzug gebracht.

6. Pferde, welche als brauchbar auSgewahlt, aber zunächst nicht ab- genommen werden, find von den Besitzern, bei Meidung der unter 1 erwähnten Strafe, auf drei Wochen, vom Tage der Aushebung an gerechnet, zur Verfügung der Militärbehörde zu halten. Bi» ztrr förmlichen Abnahme Haven die Besitzer oder deren Beauftragte die Pferde zn beaufsichtigen und auf eigene Kosten zu verpflegen. Wenn die Besitzer dieser Verpflichtung nicht genügen, werden die dadurch entstandenen Kosten bei Auszahlung der Taxsumme in Abzug gebracht.

7. Bei den bereits früher gemusterten Pferden sind an den Halfteru auf der linken Seite die Bestimmungstafelchen, welche die Defig. Nation der letzten Musterung anfweisen, zu befestigen.

8. Schlager und bissige Pferde sollen ausdrücklich als solche bezeichnet werden, um Unfällen vorzubeugen.

Gießen, den 31. März 1905.

Großherro^uc. <$ r^ssamb Gießen.

I. D.: gez. Dr. Wagner.

' Bekanntmachung.

Betreffend: Die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forst- wirtschaftlichen Betrieben beschättigten Personen.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffent-

I. Steinhauerarbeit: .

__ 7,00 cbm Hausteine aus Längstem sBasaltlava>, ca 90 qm Boffenqnader auS Lungstein lBasaltlava),

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Zu mieten gesucht:

68 Wohnungen von 18 Zimmern

Die Vermieter haben eine Einschreibgebühr ju entrichten und -mar für eine Wohnung mit einem jährlichen Mietwert bis 300 Mk. einschließlich 0,20 Mk., von mehr als 300 Mk. bis 500 Mk. ein­schließlich 0,50 Mk., und von mehr als 500 Mk. 1,00 Mk.: außer­dem ist lür jede Wohmtngsauineldung 1,00 Mk. zu hinterlegen.

Fiir die Wohnungssuchenden erfolgt die Vermittelung un- erttgelklich.B13/(

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An den Werktagen von S bis 1 Uhr und von 3 bil 6 Uhr geöffnet.

1 kandwirtfchaftl. Knecht, 2 landwirtschnltl. Arbeiter, 1 Schmied, £ Spengler, 1 Bauschloffcr, 1 Wagner, 12 Schreiner, 5 Lackierer oder Anstreicher (auswärts), 1 Möbelschrciner, 2 Installateure, 1 Tag­löhner, 1 Verkäuferin, 2 Hausburschen, mehrere Postaushelfer für Sonntags, 8 Dienstmädchen, 3 Laufkranen.

Lehrlinge:

2 Schloffer, 1 Wagner, 1 Wagenlackierer, 1 Mechaniker, 2 Buch­binder, 1 Lackierer, 1 Schreiner, 1 Bäcker, 2 Schuhmacher, 1 Schnei­der, 1 Friseur, 1 Kellner.

CS suchen -lrbeit:

1 Gärtner, 1 Schreiner, 1 Schneider (auswärts), 1 Smtffrmt, 1 Laufmadchen, 1 Bureau- oder Hausdiener, 1 Kassier ob. Portier, 1 Kellner._____________________

~ Bekanntmachung.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur Kenntnis 6er Pferdebefitzer.

Bekanntmachung.

E Nach den Bestimmungen des rutir. Gesetzes find die Beitrage zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft von denjenigen zu er. heben, welchen die fixierten Reinerträge bei der Veranlagung zu den Ge- meindeumlaqen in Ansatz zu bringen finb Warf) § 8 der Verordnung vom 31. Mai 1902 (Rcg.-Blatt Nr. 32) ist cm Beitrag mcht zu er- ^^/Grundstücken, welche zu einem land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe überhaupt nicht gehören; _

b) allen Gebäuden nebst zugehöngen Hosraumen;

c) Grundstücken von Betrieben, deren Litz außerhalb deS Landes

d) ft'Ärvflichligm Grundstücke, dmn land- und s°rstwirt!ch°stlichr Benutzunq baurrnb tingeMt -st, ft- -S, d°ß i-d- Nutzung auf. gebart hat ,« es, daß an Stell- ber lanb- tu-b forftrotrtfdjafttidten eine gewerblich- Benutzung getreten ist (} B Verwand,ung -,ne§ Slck-r« in einen Steinbruch, Bebauung eines Krunbstücks)

e) den mit einem gewerblichen Betrieb verbundenen Grundstücken, wenn die Berstcherung gemäst § 28 des "»«J

geskye» infolge Statuts bei einer gewerblichen De.ussgenaflenfchast Svweit'stch das di- «efreiung rechtfertigende Bertzältn-s der amt- lichen Kenntnis entlieht, bleibt 'S den BkttragSpst'chtigen überlasten, die Befreiung bei der Bürgermeifterei derjen-gm «-marf-ing,V,! Grundstück gelegen ist, längstens bis 1. Jnnt b. Js, bei Me ng Nichtberücksichtigimg zu beantragen.

Gießen, den 3. Mai 1905. r

l^roßher-o^lich7s ^r^ivdint Gteßen.

I. V.: gez. Dr. Wagner.

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