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® Carl Stückrath • Möbelfabrik G
47 Asterweg 47. Geschäftsgründung Ises. 8 Uferstrasse 8.
Krotpreije
vom 13. bis 27. August 1905.
Der hiesigen Bäcker.
1 Kg. (2 Pfb.) Tafelbrot — 1 Kg. (2 Pfd.) Sem. Brot 24 H
2 , (4 J ,z - v 2 , (4 , ) , 48 „
1 , (2 , ) Weißbrot 26 , 3 „ (6 , ) „ 72 „
2 , (4 „ ) „ 52 , 1 „ (2 , ) Kornbrot 22 „
2 , (4 , ) , 44 „
Der auswärtigen Bäcker.
1 Kilogramm (2 Pfund) Weißbrot bei:
Seorg Dern II., Gr.-Linden 24 W. Fabel, Wieseck . . . 25 „ W. Steinmüller Ww., Lang- L. Steinmüller, Gr.-Linden 25 „
Göns..... . 24 „ W. Lein, Klem-Linden . . 26 „
Heinr. Weber, Heuchelheim 25 „ Karl Post, Wieseck . . . 26 „
W. Weitzel, Lang-Göns . . 25 „ Jakob Appel, Krofdorf . . 25 „
2 Kilogramnr (4 Pfund) Weißbrot bei:
Georg Derir II., Gr.-Linden 48 W. Fabel, Wiefeck ... 50
Louis Süßmuth, Steinberg 48 „ W. Weitzel, Lang-Göns . . 50
W.Steinmüller Wrv., Lang- Heinr. Weber, Heuchelheim 50
Göns . .....48 „ Jakob Appel, Krofdorf . . 50
L. Steinmüller, Gr.-Linden 50 „ W. Lein, Klein-Linden . . 52
Karl Post, Wieseck ... 52
1 Kilogramm (2 Pfund) Gem. Brot bei: Georg Dern 11., Gr.-Linden 22 Hch. Weber, Heuchelheim 22 „ W. Weitzel, Lana-Göns. . 22 „ L. Steinmüller, Gr.-Lrnden 22 „ W.SteinmüllerWw.,Lang- W. Lein, Klein-Linden . . 24 „
Göns.......22 „
2 Kilograinm (4 Pfund) Gem. Brot bei:
Georg Dern II., Gr.-Linden 44 Karl Trautmann, Wieseck 44
Louis Süßmuth, Steinberg 44 „ W. Steinmüller Ww., Lang-
W. Weitzel, Lang-Göns. . 44 „ Göns.......44
Heinr. Weber, Heuchelheim 44 „ L. Steinmüller, Gr.-Linden 44
Gust. Jacoby, Alten-Buseck 44 „ Karl Spanier, Reiskirchen 44
Karl Post, Wieseck . . . 44 „ Jakob Appel, Krofdorf . . 46
W. Lein, Klein-Linden . . 48
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u V n
27, Kilogramm (5 Pfund) Gem. Brot bei:
Lollis Süßmuth, Steinberg 54
3 Kilogramm (6 Pfund) Gem. Brot bei:
W. Fabel, Wieseck . . . 66 Gust. Jacoby, Alten-Buseck 66 , Karl Post, Wieseck . . . 66 „ Karl Trautmann, Wieseck 66 „
1 Kilogramm (2 Pfund) Kornbrot bei:
F. Weiß, Grüningen . . 22 Jakob Appel, Krofdorf . , 22^ 2 Kilogramni (4 Pfund) Kornbrot bet:
W. Schimmel, Kinzenb. M. 44 F. Weiß, Grüningen . . 44
Jakob Appel, Krofdorf . . 44 „ Karl Spamer, Reiskircheii 44 „
W. Lein, Klem°Linden . . 44 „
21/, Kilogramm (5 Pfund) Kornbrot bei;
Hch. Weber, Heuchelheim 55 „
Der Brotverkäufer:
Dieselben Preise wie bei den hiesigen Bäckern.
Gießen, den 12. Angust 1905.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Herberg.
Maus eines Bauplatzes au der Liltzerstratze.
Die Stadt Gießen läßt Montag, den 14. August 1905, nachmittags 3 Uhr auf dem Großherzoglichen OrtSgericht den zwischen den Hosraiten Licherstraße 21 und Wolfstraße 20 gelegenen Bauplatz Flur III, Nr. 281 1/10—585 qm, zwischen dein Wäldchen und dem Schießhans, öffentlich meiftbieteiii) versteigern.
Gießen, den 1. August 1905. B*/o
Großhcrzogltu,c Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Berdiugung vou
Arbeiteu.
Die für die Wasierverforgnngsaulagebes DomanialhofeS Schiffeubcrg, KretS Gießen, Öberhessen, erforderlichen Arbeileit und Lieferungen und zwar:
Los 1: Quellfassungsarbeiten, Maschinenhäuschen und Behälter (20 und 14 cbm),
Los 2: Röhrengräben, Rohrliefernngen, Derlegungs- und Jn- stallationsarbeiten,
sollen unter Hinweis auf bcu Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893 durch schriftl. Angebot vergeben werden.
Bon der unterzeichneten Behörde, bei welcher Pläne und Bedingungen zur Gtnstcht offen liegen, sind die Angebolsvordriicke gegen ganz freie Einsendung von 1 Mark in bar vom 10. d. Mts. ab zu beziehen.
Angebote sind unter Benutzung der Vordrucke verschl. und mit entsprechender Aufschrift verseheit, aus der auch die Los-Nr. ersichtlich ist, bis Montag, den 21. August 1905, vormittags 12 Uhr auf unserem Bureau: Frankfurterstraße 29, eiuzureichen Eröffnung in Gegenwart der Bieter. Freie Auswahl bleibt Vorbehalten. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 5. August 1905. B8/,
Großh. Kulturinspektion Gießen.
Wißniann.
Leöensverftcherung ohne iirztliche llnlerfuihiiug.
Wichtig für Damen und für Herren, die entweder von anbereu Gesellschaften avgelchnt sind oder aus irgend einem Grunde die ärztliche Untersuchung nicht wünschen. Die Ber- sicheriing wird durch eine alte, angesehene deutsche Gesellschaft zu zivilen Prämien abgeschlossen. Keine Extraznschläge für Frauen und gefährdete Berufe. Keinerlei Klauseln hinsichtlich des Aufenthaltes oder der Todesart.
MigerLcrlreter imö Mitarbeiter roeröen gesucht.
Alan wende sich unter il. (x. 2277 an Rudolf Mosjc, Berlin S. W. m10/.
Polizeiverordnung
über
die Einfuhr und Durchfuhr von frischem Fleisch.
Atif Aittrag unb nach Anhörung ber Stadtverordneten-Ver- sammlung unb mit Genehmigung Sri Herzog!. Ministeriums bes Jiiitern vom 3. Augilst 1905 wirb aui Grund des Artikel 1 des Gesetzes, die Aiissührung des Reichsgejetzes über dte Schlachtvieh- lmd Fleischbeschau betreffend vom 4. April 1903' unb des Artikel 56 der Slädieorditiing bestimutt:
§ 1.
Alles nicht im öffentlichen für die Stabt Gießen errichteten Schlachthaus ailsgeschlachiete frische Fleisch barf in den Stadtbezirk nur danii eingeführt unb daselbst verweudet werden, loemt diirch eine amtliche Nachuntersuchung festgestellt tvird, daß die Schlacht- tiere, von denen dieses Fleisch herrührt, der nach den: Reichsgesetz vonr 3. Juni 1900 vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung unler- legen haben und hierbei nicht beanstaudet ivorben sind, sowie daß dieses Fleisch inzwischen itlcht verdorbeit ist, noch auch sonst eine gesundheitsschädliche Aenderung seiner Beschaffenheit erlitten har.
§ 2.
Da? zur Einsilhr oder Durchfuhr bestintmte Fleisch tnriß nut einem amtlichen Stempel versehen sein, aus dent hervorgeht, daß die Schlachttiere, von beiten das Fleisch herrührt, der nach dem Reichsgesetz vom 3. Jiim 1900 vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung unterlegen haben und hierbei iticht beanstandet tuorbcn sind.
§ 3.
Das zur Einfuhr bestimmte Fleisch muß nach Entrichtung ber Verbrauchssteuer aus bem kürzesten Weg nach bem städtischen Schlachihoi verbracht werden, woselbst es mit dem Tag des Ber- brauchssteuerschenis in em Verzeichnis eingetragen wird.
Die Untersuchung findet täglich mit Ausnahme der Sonn- unb Feiertage von 7—12 Uhr vormittags und 2—5 Uhr nach- mitlags statt.
Wird bas Fleisch nicht beanstandet, so wirb es mit einem entsprechenden Stempel versehen und dem Verkehr sreigegeben. Wird es als beanstandet, verdorben oder gesundheilschädlich befunden, so ist eine polizeiliche Entscheidung über das weitere Verfahren erforderlich.
§ 4.
Wird eingeführtes frisches Fleisch beanstandet, so sind neben einer etwa verwirkten Strafe die Verprauchssteuer und die Beschau- gebühr in jedem Fall zu Gtmsten der Sladtkasse verfallen.
§ 5.
Das zur Durchfuhr bestimmte Fleisch mtlß bei der Ausfuhr noch mit dem in § 2 genannten amtlichen Kelchen versehen sein, das von dem Verbrauchssteuererheber der Ausgaiigsstelle geprüft wird. Ist das Zeichen verletzt oder ein Zelchetr nicht vorhanden, so wird das Fleisch beschlagnahmt und in den Schlachthof zNr Untersuchung verbracht. Dort wird nach § 3 damit verfahren. Wird es als gesund befunden, so hat der Verbrauchssteueranfseher das Weitere zu verfügen.
§ 6.
Die Einfuhr von gehacktem Fleisch ist verboten.
§ 7.
Der Einbringer hat außer der Verbrauchssteuer eine 23c- schaugebühr zu entrichten. Diese beträgt für 1 kg Fleisch oder Eingeweide, soweit letzteres nicht im ganzen eingeiührt wird, 2 Pfg; sür bas gesamte Eingeweide eines Stückes Großvieh iverdeii 30 Pfg., eines Stückes Kleinvieh 20 Pfg. erhoben. Brllchteile eines Kilogramms werden voll berechnet. Bel in der Haut eingehenden geschiachteten Tieren kommt bei der Berechnung das Gewicht der Häut in Abzug. Auch ist für alle im natürlichen Zusammenhang eiitgesührten Teile eines Schlachttiers als Beschaugebühr fein höherer Betrag als die jeweilige für den Schlachthof zu Gießen festgesetzte Schlachtgebühr zu entrichten.
Die Beschaugebühr wirb zusammen mit ber Verbrauchsabgabe erhoben.
§ 8.
Die Bestimmungen dieser Polizeiverordnung ftuben keine Anwendung aus von Privaten eingefühnes frisches Fleisch, sofern es zum Verbrauch im eigenen Haushalt bestimmt ist.
§ 9.
Zinviberhandlungen gegen bie Bestimmungen biefer Polizei- öerorbnung werden, soweit nicht nach anderen Bestimmungen, insbesondere dem Reichsfleischbeschaugesetz eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Alk. bestraft.
§ 10.
Diese Polizeiverordnung tritt am 1. September 1905 in Kraft.
Gießen, am 8. August 1905.
Großherzogin.,c Bürgermeisterei Gicßcn.
I. 23.: Eurschmann. B7,
Derdingung von Erdarbeitern
Nachverzeichnete für bie Fclbberciuiguug Bellersheim zur Ausführung gelangenden Arbeiten sollen Freitag, den 18. Angust, vorm. 10'/, Uhr entw. zus. in einem Lose ober m zwei Losen (1—4 u. 5) auf dem Wege schriftl. Angebots vergeben werden. 1. Verschienung bes Alten Münzenbergerweges 372 cbm 2. „ „ Bettenhäuserweges 790 cbm
3. „ „ Sachsensee's 865 cbm
4. „ „ Atujchenheinierwetzs 1549 cbm
5. „ „ Nam am Leimenkäuterweg 2149 cbm
Die Verbingungsunlerlagen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Bellersheim zur Einsicht offen, woselbst auch die Angebote in Prozenten bes Voranschlags auf aklengr. Papier verschl. und mit eutspr. Aufschrift vers. bis zu obigem Termine einzureichen sind. Eröffnung der Angebote in Gegenwart etwa erschienener Bieter. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 7. Augilst 1905. B8/»
Großh. Kulturinspektion Gießen.
Wißmann.
Vergebung m Wüster- n. WHembeiten.
*Die Pflaster- und Ehaussierarbeiten für den Ausbau der Straße entlang der neuen Veterinäranstalt zwischen Fraukfurter- straße unb dem Bahnhof sollen Samstag, bcu 19. August b. I., vormittags 11 Uhr öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen auf unserem Amtszimmer, Neuen Baue 22, zur Einsicht auf. Angebote auf Vordruck, ber baselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannte-' Zeitpunkt an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 5 Wochen.
Gießen, ben 10. August 1905. B”/8
Städtisches Tiefbauamt.
Braubach.__________________
gierdingu-ig von g-rainagearöeiten.
Die zur Aiisführung für bie Feldbereinigung in Gemarkung Rod heim bei Hungen vorgesehenen Drainagen erforderlichen Arbeiten sollen im Wege schriftlichen Angebotes vergeben werden unb zwar:
Graben- unb Rohrverlegungsarbeiten, vermischt. yuOO Alk.
Maurerarbeiten „ 205,60 Mk.
Tie Verbingungsuuterlageu liegen aui Großh.Bürgermeisterei Nobhei in zur Einsicht offen. Angebote haben m Prozenten des Kostenanschlages zu erfolgen und sind verschl., postfrei und mit eutspr. Aufschrift versehen bis spätestens Mittwoch, ben 16. bS. MtS., vorm. 10 Uhr bei Großh. Bürgermeisterei Rodheim ein- zureichen. Eröffnung der Angebote in Gegenwart etwa erschienener Vieler. — Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 5. August 1905. B78
Groß h. Kul'iiriuspektion Gießen.
______________________Wißmann.______________________
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