Ausgabe 
14.1.1905 Drittes Blatt
 
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155. Jahrg.

Nr. 12

General-Anzeiger. Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Siehrn

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Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne V-r-inbaruntz nicht gestattet.

Deutjcher DleichsLag.

11 7^ Sitzung vom 13. Januar.

1 Mr Das Haus ist schwach besetzt.

Am Bundesratsttsche: Dr. Rieb e r bt n 6 u. a

Eingegangen ist die bereits angekundrgte s.o Z r a l d e m o - tratische Interpellation über die Vorgänge im Kohlen­

Beifall links.) c m

Staatssekretär Dr. Nieberding: Wenn der Vorredner ein­gangs seiner Rede aus meinem Kopfschütteln geschloffen hat, datz ich den Fall Hüffener sachlich zu behandeln nicht die Absicht habe, so hatte er recht. Wenn er aber daran die, Bemerkung knüpfte, daß in meinem Schweigen eine Abfuhr zu erblicken sei, so kann ich das nicht ernsthaft nehmen. Im Scherz aber sollte man solche Aeutze- rungen unterlassen. Lieber wäre es mir, wenn er derartige (scherze nicht machen und dafür auch auf die Anerkennung verzichten wurde, die er mir in seiner Rede zu teil werden ließ. Ich Wunsche reine persönliche Anerkennung, Wohl aber wäre mir eme anerkennende Beurteilung meiner Vorlagen willkommen.

Auf den Fall Hüffener einzugehen, bin ich nicht kompetent, weil der Delinquent seine Strafe in einer Festung verbüßt, die unter Aufsicht eines militärischen Kommandanten steht. Wt der Zivilverwaltung jede Zuständigkeit, auf den Kommandanten einzuwirken. Würde ich oder würde der preußische Justizminister es versuchen, wegen der in der Presse erörterten Vorgänge von dem Kommandanten der Festung eine Erklärung zu forden, so wurden wir wahrscheinlich eine sehr unangenehme Antwort bekommen (Sehr richtig! rechts.) Mein Ressort ist ja gewissermaßen das Mädchen für alles; bald werden aus dem Reichsamt des Innern, bald aus dem preußischen Justizministerium, jetzt aus dem Kriegs­ministerium Fälle erörtert, mit denen das Reichsfilstizamt nichts zu tun hat. Die Herren würden der Sache viel mehr nutzen, tote sie es doch wollen, wenn sie solche Einzelfälle bei den Ressorts Vor­bringen würden, wohin sie gehören. Deshalb ^det ia die Etats­beratung in dieser Form statt, damit bei icbem Reffort der Reswrt- chef anwesend sein und auf Fragen Antwort erteilen kann. Herr Lenzmann sagt, er habe den Kriegsminister darauf aufmerksam ge­macht, daß er den Fall Hüffener hier zur Sprache bringen werde. Der Kriegsminister dachte, der Fall käme am Mittwoch zur Sprache, er war hier, aber er kann doch bei seinen vielen Geschäften un­möglich während der ganzen Etatsberatung hier anwesend sem Da?' können Sie nicht verlangen. Ich begreife es sehr wohl, daß der Kriegsminister heute nicht erschienen ist er mußte stchsagen, nach den Erfahrungen der letzten Tage besteht, auch heute noch keine Aussicht, datz der Fall Hüffener erörtert wird (Sehr richtig, rechts.) Hätte Herr Lenzmann den Kriegsminister verständigt, an welchem Tage er den Fall vorbringen würde ich bin fest über­zeugt, der Minister wäre dann hier gewesen.

Der Abgeordnete Lenzmann hat die yrage des ^strafvollzugv berührt und gemeint, datz zur Zeit die StrafvoNzugsbchorden m der Lage seien, je nach der Art der Persönlichkeit dem Gesetz ein Schnipp­chen zu schlauen. Ich kann das nicht zugeben. Es kann ja Vor­kommen, datz in einzelnen Fallen.ein Inhaftierter milder behandelt wird, aber datz das Absicht ist, bestreite ich enftchleden. Die Stras- vollzugsbehördcn verfahren mit derselben Gewipenhaftigkeit wie andere Behörden. (Sehr richtig rechts!) Man kann ihnen nicht vorwerfen, datz sie gegen ,ihre Pflicht handeln (>sehr richtig rechts.) Einzelne Fälle, m denen Fehler gemacht worden, werden immer Vorkommen, auch wenn wir ein RcichsstrasvoNzugsgcietz haben. Ich erkennen den hohen Wert eines Strafvollzugsgesetzes voll­kommen an aber nach meiner persönlichen Uebcrzeugung können wir ein solche Gesetz nicht schaffen, bevor nicht die Strasprozei;- reform durchgesührt ist. Es sind ja schon vielfach Anträge auf Er­laß eines solchen Gesetzes gestellt worden, aber man hat ych nicht klar gemacht, welches sein Inhalt sein soll Eme emheitliä^ Re­gelung des Strafvollzuges ist sehr schwer durchführbar: bedenken Sie vor allem die Tatsache, datz die Strafanstalten dann auch auf diese Reform eingerichtet und umgebaut werden mutzten ES kommt hinzu, das wir in einer Reihe von Jahren vor einer Reform des materiell! n Strafrechts stehen, die doch auch Einfluß auf die Art des Strafvollzuges haben kann. Die Art des Strafvollzuges ist doch in vielfacher Hinsicht abhängig vom Klima, von der Lebens loeise der Bevölkerung, von den Bodenverhallnissen und der Rust sicht auf den Erwerb der freien Bevölkerung. Hiernach richtete stch die Art dec Kleidung, der Beköstigung, der Beschäftigung m den Ge-

Geschworenen gegenüber tun. , .. .

Der Anregung hinsichtlich der Wechselproteste kann ich rmq nur anschließen. Ich wünschte, die ganze Materie wurde emhett.. ftch über das ganze Reich geregelt, aber nicht unter Zugrund^eguni der hohen Sätze, tote sie in Preußen gelten, sondern der niedrigere, liddeutschen.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (freis. Vp.) fragt an, tote es m« der Handhabung derGeburtsbeurkundung unehelicher Kinder und mV dem über den Privatversicherungsvertrag stehe. Er wünscht ferner datz ettdlich mich die Entschädigung für unschuldig erlittene Unter­suchungshaft eingeführt werde. Sei es doch fogar vorgekommen datz jemand ahne richterlichen Befehl auf dem Verwaltungsweg« verhaftet und drei SBodjen lang in Unteriuchnngsh-M gehalten wurde. Das sind ja direkt russische Zustände. Der Mann wurd« dann freigesprochen, und dann geschah noch dar Unerhörte, datz er am Tage darauf wiederum auf 8 Tage eingesperrt, und wiederum auf administrativem Wege! Ta muß doch ^s Reichsfustizamt,,etn- chreiten. Wozu haben wir denn das Reichsjustizamt. ^as schönste aber ist, daß auf die Beschwerde des Rechtsanwalts, der Brom­berger Regierungspräsident erwiderte:Die Polizei sei etne felbst- ständig entschließende Behörde und könne Freiheitsstrafen an- ordnen!" (Bewegiing.) Das ist doch direkt unglaublich. Ebenso verwerflich ist die neuerdings immer häufiger geübte Prapt-. daß die wegen kleiner Lappalien verhängten Geldstrafen sofort m Frei­heitsstrafen umgewandelt und so unbescholtene Menschen dem Kon- tagium mit Verbrechern artsgesetzt werden. Redner richtet dann an den Staatssekretär die Bitte, einen oder zwei Beamte neu em- zustellen und eine Zentralstelle zu schaffen, die die aufsehen­erregenden, von der großen politischen, Presse behandelten Falle untersuchen und sofort die Öffentlichkeit darüber aufklaren solle. Material gibt es hierfür in Hülle und Fülle. Man denke bloß

an die Ungleichartigkeit der Sprüche. Da ift B. kürzlich em Angeklagter zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten verurteut worden, weil, wie es hieß, er eine Dame der Gesellschaft beleidigt batte und solche besonders geschützt werden müßten. (Hort! Hort!) Es gab einmal einen preußischen König, der sagte: "Indem ein Prinz oder ein Bauer vor dem Gericht gleich stnd, mutz das Ge­richt urteilen ohne Ansehen der Person." (Zuruf bei den Soz: Das war einmal.") Ja, das war einmal. Dieser Zuruf beweist Bände. Es ist höchste Zeit, nach dem Rechten zu sehen, um: Herren auf der äutzersten Linken nicht immer neuen AgitatronSstoft und Gelegenheit zu geben, von einer Klaffenjusttz zu stechen. Die Gefahr besteht, datz die Gerichte sich nicht nur von politischen, sondern auch von konfessionellen Momenten leiten lasten. 21U5 diesem Grunde ist es geboten, den sog. Gotteslästerungsparagraph zu streichen, denn dieser Paragraph ist zu einer der größten Ge­fahren für den konfessionellen Frieden geworden. Die Anklagen auf Grund dieses Paragraphen häufen sich. Mir ist em Fall be­kannt, datz ein Staatsanwalt eine Klage entfettete, wegen Beleidi­gung des Papstes Alexander VI. Borgia. Man muß alles tun, um sowohl Politik als auch Konfession vom Richterstande fernzu- halten. (Unruhe im Zentrum.) Ter § 168 muß entfernt werden. (Zuruf im Zentrum:Das bedeutet )a Schimpffrecheit! ) Nein, keineswegs, wirklich grobe Beleidigungen und Beschimpfungen kann man auch auf Grund des groben Unftigparagravhen verfolgen. (Lachen im Zentrum.)

Staatssekretär Dr. Nieberding: Ein Gesetzentwurf betreffend den Privatversicherungsvertrag liegt bereits dem Bundesrat zur Beschlußfassung vor. Ter Bundesrat wird voraussichtlich noch einige Zeit brauchen, um ihn genau zu prüfen, das hat ja aber der der jetzigen Geschäftslage des Reichstages nichts zu ^.i da er ja nodi sonst viel z» tun Hal Es versteht sich von selbst, daß da- Reichsjnstiiamr. das ja der Vater des Entwurfes ist, auch alles da­ran setzen ivird, die Sache zu beschleunigen Dem Wunsche, c, mochte in de» Geburtsurkunden unehelicher Kinder m*t nnmer b« Tatsache der unehelichen Geburt vermerkt werden, w,rd soweit w,e inöalich Rechnung getragen werden. E» liegen bereits den ver schiedenen Behörden in den Bundesstaaten Formulare jur d,e zu. künftige Art der Eintragungen vor. . . .

Der Vorredner hat ferner einige Falle von angeblich admmi- strativer Haft angeführt. Ich habe die Herren mehrfach gebe en, mir doch solche Fälle vorher mitzuteilen, damit ich mich darüber orientieren kann, sonst kann ich darauf nicht antworten. Der Vor­redner sagte, das wäre nicht immer möglich, ganz richtig, aoer gerade in diesen beiden Fällen war es wohl möglich. iZurus. Stand ja in den Zeitungen!") Ja, ich kann doch nicht alle Z tungen lefeu. Sie hätten doch die Freundlichkeit, haben sollen, mir die betreffende Zeitung unter Kreuzband suzusenden uev« einen der beiden Fälle bin ich aber trotzdem unterrichtet. yanoe sich da um einen gewissen Klein, der mit einem a'were > verwechselt wurde, der in Stettin Betrügereien verübt bat' tf die Behörde kann fein Vorwurf treffen, da, une gesagt, cinc ^n n'.'.'biluna vorlieat. Uebrigenö hat man den Mann dann rcictH m

bin ich nicht (Heiterkeit), es muß eine Strafe geben, die nichts Entehrendes hat, aber diese Strafe darf nicht nur für Angehörige der höheren Klassen gelten, sondern für alle. Jener Mörder, der den armen Hartmann meuchlings niedersticht, darf nicht bester be­handelt werden als andere, die ähnliches begehen. !^hv wahr! links.) Auf der Festung wird der Preßsünder viel schlechter be­handelt, als Duellanten. Würde einmal ein Konservativer zu Festungshaft wegen Beleidigung des Reichstags verurteilt, Sie sollten mal den Unterschied in der Behandlung zwischen ihni uno einem sozialdemokratischen Parlamentsbeleidiger sehen. (^Mr gut! links.) Erfreulich ist die gestrige Verurteilung des Grasen Pückler; wir werden infolgedessen von unserer beabsichtigten Inter­pellation Abstand nehmen, da sie gegenstandslos geworden ist. Um Antisemit zu fein, dazu bin ich denn doch zu klug, zu vornehm, zu gerecht (Ruf b. d. Antis.: Na! na!) nicht dumm und nicht oröt- när genug. Sehr gut! links, Unruhe und Zwischenrufe rechts. Präsident Graf Balle st rem bittet die Zurufe zu unter­lassen.) Ich habe den Grafen Pückler niemals für verrückt ge­halten, an Größenwahnsinn leidet er jedenfalls nicht, denn wenn er sich als Nachfolger von Stöcker und Ahlwardt ausgibt, so ist das kein Zeichen von Gcötzenlvahn. (Heiterkeit links.) . Aber eine andere Eigenschaft, die auch eine Gabe Gottes ist, scheint er zu be­sitzen. Es war hohe Zeit, mal gegen diesen Reichsbrandstifter vorzugehen. Ich empfehle Ihnen die Lektüre der Pücklerschen Reden, wenn Sie die Unzucht der Sprache kennen lernen wollen. (Sehr gut! links.) Wäre er gestern nicht eingesperrt, so^wurde er vielleicht heute hier auf der Tribüne sitzen und uns eine Gastrolle geben. (Heiterkeit.) Er wird sich als Märthrer Vorkommen und wenn er seine Strafe abgebüßt hat oder vielleicht auch begnadigt ist, wird er weiter den Kampf gegen Windmühlen führen. Aber wenn jemand in dieser Weise kämpft, wenn er sich an die Sozial­demokraten wendet mit der Aufforderung, eine rote Einbrecherbande gu bilden (Heiterkeit) und auf die Juden mit Mauersteinen zu werfen, und wie all die schönen Worte heißen bedauerlich ist es nur, daß der Staatsanwalt von seinen Worten gegen Pückler etwas zurückgenommen hat wenn ein derartiger Mann auch noch der allerhöchsten Gnade teilhaftig würde, dann würde ich in Zu­kunft über das Begnadigungsrecht iiicht mehr so denken wie heute.

In der Presse ist gesagt, ich hätte in meiner vorigen Rede dem Staatssekretär das consilitim abeundi gegeben. Das ist nicht der Fall, ich würde keinen Minister so ungern scheiden sehen, wie Herrn Nieberding, er ist auf dem Wege, uns den Rechtsstaat gu schaffen, und, wenn das nicht so schnell gelingt, dann liegt es nicht an ihm, sondern an anderen Faktoren. Dringend nötig ist vor allem ein Strafvollzugsgesetz. Das beite Strafgesetz und die beste Straf­prozeßordnung helfen uns nichts, wenn die Sirafvollitrecker dem Gesetz ein Schnippchen schlagen tonnen.. Möge der Staatssekretär über sein Arbeitszimmer das Wort schreiben:Reichsstrafvoll- streckung." Bekommt er ein solches Gesetz zu standen, dann werden wir mit Stolz von ihm sagen, daß er uns den Rechtsstaat gegeben hat. Dies möge er als seine heiligste Aufgabe betrachten. (Lebh.

größten Schwierigkeiten verknüpft. Wir beichastigen uns ja mit der Frage und werden sie weiter im Auge behalten, aber jetzt schon mit einer allgemeinen Reform des Strafvollzuges vorzugehen, wird nicht im Interesse des Landes liegen.

Im Fall>- des Grasen Pückler ift gegen die StrafverlolgungS- behörden der Vorwurf erhoben worden, daß sie nicht ichon viel früher gegen dessen Auftreten eingeschritten leien. Ich stelle fest, datz sie gleich im Anfänge schon geben ^s Gebühren des Grafen Pückler einschritten, aber mehrfach die Erfahrung machten, datz ihre Anträge von Den Richtern abgelehnt wurden.

Abg. Jeffen (Däne) meint, daß bei der jetzigen Handhabung des Strafvollzuges vielfach mit großer Willkür verfahren würde, vor allem im nördlichen Schleswig. Besonders schlecht erginge es hier­bei den dänischen Redakteuren, die überdies auch viel strenger be­straft würden, als die Redakteure von Reptilienblattern., Wahrend diese selbst bei groben Verstößen fast immer mit kleinen Geld­strafen wegkämen, würden die dänischen Redakteure ü?egen gering- fiiaiger Beleidigungen durch die Presse mit G-sangmsstraf-n von einem Jahre und darüber belegt. Gerade die von der Regierung subventionierten Blätter leisten sich gegenüber ^en v%alrCn größten unwahren Beschuldigungen. Ein solches Blatt habe z. B,. behauptet, wir schwelgten in Majestätsbeleidigungen. Und babei ist»überhaupt noch fein Schleswiger wegen Beleidigung des jetzigen Kaisers oder dec Kaiserin angeklagt worden. Wir haben die höchste Achtung vor dem Kaiserhause. Wie dürfen solche Blatter es toagen, uns als unverschämte dänische Hetzer und Verleumder zu bezeichnens

Abg. Kirsch (Ztr.): Vom speziellen wieder zum allgemeinen! Ich bedauere es, datz der Staatssekretär auf den Wunsch nach Vor­lage eines Strafvollzugsgesetzes sich so wenig entgegenkommend ge- äutzert hat. Schwierigkeiten liegen ja zweifellos vor, die eme ein­heitliche Regelung erschweren. Gefreut habe ich mich über die Rüge in ber Angelegenheit der Schwurgerichte. Der Juinzminister hatte nur auch noch den Lberlandesgerichtspräsidenten, anweisen loben jenen Herrn nicht mehr zum Schwurgerichtsvorsitzenden zu nennen. Ter Vorsitzende kann in seinem Bericht an die Justizver­waltung seinem Herzen Luft machen; er soll dies aber nicht Der

Die zweite Beratung des Etats de» R e'$ s 18 amts wird beim TitelStaatssekretär ^rtgcsetzt.

Hierzu liegt vor eine Resolution der Abgg. E r z b e r g c r K. Gen., welche eine Statistik über die Arbeiten m Gefängnissen tiTlb ^bgt Hft'tfurgO (kons.) interpelliert den Staatssekretär wegen des Gerichlskostenvorschuffes in Privatklagen Er Tjnbet. e3 un. billig, daß in manchen Fällen die Kosten doch noch den Privaten auferlegt werden und nicht vom Staate getragen werden. Es |ei be5 Deutschen Reiches nicht würdig, wenn man,sein Recht bar be­zahlen müsse. Er hosfe, daß in dieser Hinsicht eine Aenderung ein­trete n werde.

Staatsekretär Dr. Nieberding: Ich glaube nicht, day ich nach ber Stimmung im Bundesrat dem Herrn Vorredner eine susagende Antwort erteilen kann. Bei der geietzlichen Regelung der Kosteii- pflicht in Privatrechtssachen würbe grundsätzlich davon ^gegangen, daß die Kosten nicht dec Staat, Indern der Privatmann tragt. Würden wir nun dahin kommen, in gewissen Falleri dem Privat- fläger etwas abzunehmen und auf die Staatskasse zu legen, )o tou bc die Zahl der Prozesse erheblich wachsen. Wenn die ~euL gar keine Kosten zu tragen hatten, so würde das den Anreiz sum Prozeß steigern. Wir haben keine Veranlaffung, nach dieser Richtung hin irgend welcke Veränderungen eintreten zu lassen.

Abg. Himburg (kons.) erwidert, datz ihn der ablehnende Standpunkt des Staatssekretärs nicht überzeugen könne Er glaube nicht daß cinc Vermehrung der Prozesse emtreten wurde, wenn in manchen Fällen der Staat die Kosten übernehme.

Abg. Lenzmann (fr. Vp.): Ich kann in das Verdammun^s- urteil des Abg. Stadthagen über die Oldenburger Affäre nicht völlig einftimmen, so weit wie er gehe ich nicht. Aber 1° rosig, wie der oldenburgische Bundesbevollmachtigte, kann ich die ^ache auch nicht ansehen Im übrigen: mein Kollege Baramann wird die Sache ja ausftihrlicher behandeln, ich will ihm nicht praiudizieren. Man darf schließlich doch nicht vergessen, daß der Minister Ruhstrat in früheren Jabren start hazardiert und auch in letzter Zeit noch ge­pokert fiat. Freilich pokern soll ja jetzt fein Jetn- Nun

ich kenne zufällig so ziemlich alle Hazardipiele (Große, langanhal­tende Heiterkeit^, und ich mutz sagen, das Pokern ist eines der ordi­nären Hazardspiele. Es ist das Hazardwiel K*r , wfp . der Pferdehändler. (Große Heiterkeit.) Kem Mensch memer Heimat hat jemals daran gedacht, datz das Pokern, daS dortBluffen heißt, fein Haiardspiel sein soll. Der oldenburgische Bundesrats­bevollmächtigte har sich seine Sache sehr leicht gemacht. Er meint, der Minister Ruhstrat sei aus dem Prozeß völlig rein hervorge- gangen, weil ja der Angeklagte Biermann zu einem Jahre Gefäng­nis verurteilt word"n sei. Das ist nur die Logik eines Juristen, nicht die eines gewöhnlichen Menschen. (Heiterkeit.) Die ganze De­duktion des oldenburgischen Bundesratsbevollmächtigten wurde rich­tig sein, wenn jenes scharfe Urteil nicht von einem oldenburgischen sondern von einem preußischen Gerichte gefällt worden wäre Nun, der Herr Kollege Bargmann wird ja ausführlich auf diese Falle em- gehen. Für jetzt bitte ich Sie, von den Oldenburger Bohnensuppen mir nach den schönen Ufern des weinseligen Rheines zu folgen. Ich muß leider auch da etwas Galle in den Becher gießen.

Ich bedaure, daß der Abg. Erzberger vorgestern fchon den Fall Hüffener angeschnitten hat ohne vorher die Regierung davon zu be- nachrichtigfr'.. Da hatte der Staatssekretär es beauem, zu lagen, das gehört gar nicht hierher, das gehört in den Militäretat. Um nicht so von Pontius zu Pilatus geschickt zu werden, habe ich den Kriegsminister gestern schon davon benachrichtigt, datz idj heute hier den Fall Hüffener zur Sprache bringen würde. Ich bedaure, datz weder der Kriegsminister, noch sein überaus schneidiger Vertreter, der Kriegsgerichtsrat Romen (Heiterkeit) heute hier erschienen ist. Ich hoffe, daß jetzt der Staatssekretär den Fall hier sachlich behan­deln wird. (Staatssekretär Dr. Nieberding schüttelt mit dem Kopfe.) Aus diesem Schütteln des Kopfes entnehme ich zu meinem Bedauern, datz das nicht der Fall sein wird. Nun, das ist auch eme Art Abfuhr (Heiterkeit.)

Der Fall Hüffener gehört hierher vor den Justtzetctt, denn Husse- ner ist aus der Armee entlassen. Er ist nicht mehr ein Angehöriger der Armee, sondern ein ganz gewöhnlicher Mensch wie wir alle. Die Strafe an ihm wird vollstreckt von bürgerlichen Behörden. Der Platzkommandant der Festung hat nur die Hausordnung zu wahren. Beurlaubungen können nur durch den Staatsanwalt vorgenommen werden. Wie kommt man dazu, den simplen Zivilisten beffer zu behandeln als andere Menschen'^ Ich bin nicht geneigt, richterliche Urteile unbesehen immer für richtig erklären. Es ist indessen nicht zu leugnen, daß sich über manche Urteile eine tiefgehende Er­regung deS Volkes bemächtigt hat. Denken Sie an das Urteil in Dessau. Was soll man dazu sagen, wenn der gelehrte Richter dort nickst einmal den Begriff der Notwehr kennt, nicht weiß, daß Not­wehr nichts ist als Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs. Ja, der Mann versteht eben nichts von der Jurisprudenz. (Unruhe rechts.) Weil einer sich nicht von einem betrunkenen Soldaten tot» schlagen lassen wollte, bekommt er fünf Jahre Zuchthaus. Auch 1 Fall Hüffener hat alle Kreise unseres Volkes tief erregt. Schon

Urteil zweiter Instanz ist nickst verstanden worden, und nun erst die Behandlung während der Haft! Es liegt doch zweifel- Pflickstverletzung vor, wenn man Hüffener beurlaubt, sei es von Militärverwaltung, sei es von der Staatsanwaltschaft. Es lag fein ausreichender Grund vor, ihn zu beurlauben. (Zurufe bei den Soz.:Er hatte Durst!" Heiterkeitü Wie kam man dazu, ihm so oft Urlaub zu geben? Es war vollkommen stadtbekannt in Koblenz, daß Hüffener regelmäßig Stammgast des Wirtshauses zum goldenen Stern an der Moselbrücke war. (Hört! Hört!) Es wurde mir gesagt, Hüffener bekam Urlaub für den Kirchenbesuch und diesen Kircheiimlaub benutzte er bann, um zu kneipen. Welch eine sittliche Verworfenheit I Jedenfalls ist der Strafvollzug nickst so gehandyabt worden, wie das Gesetz es ausdrücklich vorschreibt, und das ist es, was wir rügen und verurteilen. Wir bewegen uns streng in dem Rahmen des Tatsächlichen. Was Ihrer Kritik (zu den Soz.) oft die Spitze abbricht, ist, daß Sie sich nicht freifialten von Uebertreibungen und sich nicht an die gegebenen Umstände halten. Wir wissen uns frei von diesen Untugenden. Wir kriti­sieren, was uns wirklich der Kritik bedürftig erscheint. Auf Grund des Materials kommen wir zu dem Schluß, daß an Hüffener die vom Gericht erkannte Strafe nicht so vollstreckt ist, tote es sem

Samstag, 14. Januav 1905

Eichener Anzeiger