Ausgabe 
12.5.1905 Zweites Blatt
 
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Pie Kamerun-Wahn.

Nachdem für Ostafrika der Bahnbau von Dar-eS-salam ^ach Mroqoro in die Wege geleitet ist und zur Gründung einer Gesellschaft mit 21 Millionen Mark Kapital, welcher unsere ersten Banken angehören, geführt hat, ist mit erfreu­licher Schnelligkeit dem Reichstag der Gesetzentwurf betreffs Uebernahme einer Garantie deS Reichs in Bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den Manenguba- bergen zugegangen und damit der erste Schritt zur Er­schließung des inneren Kamerungebicts getan. Rach der Bau- und Betricbskonzession wird der Kamerun-Eis n- bahn-Gesellschast vom Tage der Bestätigung de§ Gesellschafts- Vertrages durch den Reichskanzler eine weitgehende Konzession auf 90 Jahre verliehen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll 17 Millionen Mark betragen und in 170000 Anteile über je 100 Mark eingeteilt werden. Die Anteile Rr. 1 bis 60000 bilden die Reihe A und tragen die Bezeichnung Vorzugsanteile". Die Anteile Rr. 60001 bis 170 000 bilden die Reihe B und tragen die BezeichnungStamm* anteile". Für die Verzinsung des auf Reihe B entfallenden Gesellschaftskapitals in Höhe von 11 Millionen Mark wird beim Reichstag eine ZinSgarantie von S Prozent oom Tage der Einzahlung ab, erstmals fällig am 1. Juli 1906, bean­tragt, sowie vom 5. Geschäftsjahre an em Zuschlag von 20 Prozent auf den Nennbetrag der innerhalb 86 Jahre vom Beginn des fünften Geschäftsjahres der Gesellschaft ab auSzulosenden ©tammanteilc der Reihe B. Die VorzugS- anteile der Reihe A genießen bei der Gewinnverteilung und bei der Liquidation bestimmte Vorrechte.

AuS der Konzession sind hervorzuheben die Paragraphen über die Grundeigentumsbeschaffung, über die Matcrialien- entnahme und über die Land- und Bergwerksgerechtsame. Danach wird das Schutzgebiet alle Eigentums- oder sonstigen dringlichen Rechte, welche ihm an dem für den Bau und Betrieb der Eisenbahn und ihre künftige Entwicklung erforder­lichen Grund und Boden kraft seiner Hoheitsrcchte oder aus irgend einem sonstigen RechtStitel zustehen, ohne Entgelt an die Gesellschaft abtreten. Insoweit dem Schutzgebiet ein Ver­fügungsrecht nicht zusteht, wird der Reichskanzlernötigen­falls im Wege der Enteignung dafür besorgt sein, daß der Gesellschaft von den Verfügungsberechtigten der erforder­liche Boden frei von allen Lasten und Eigentumseinschränk­ungen zu mäßigen und angenicssenen, von der Gesellschaft zu zahlenden Preisen zum Eigentum überlassen wird.

Der Gesellschaft ist gestattet, in den Wäldern, über welche das Schutzgebiet verfügen kann, ohne Entgelt Holz, Kies, Steine 2C. in den Mengen zu entnehmen, welche für den Bau, die Unterhaltung und die Erneuerung des Unterbaues und des Oberbaues während der Konzessionsdauer erforder­lich sind.

Die Gesellschaft ist berechtigt, im Umkreise von 50 Kilo­meter vom Endpunkte der Eisenbahn von ihr selbst außzu- wählenden Ländereien bis zu einem Flächeninhalt von 10000 Hektar von dem dem Schutzgebiet entweder kraft eines pri­vaten oder öffentlich rechtlichen Titels gehörigem oder allem als herrenlos seinem Aneignungsrecht unterstehenden Grund und Boden innerhalb 15 Jahren von der Erteilung dieser Konzession ab sich anzueignen. Insoweit das danach von der Gesellschaft erworbene Land zum Bau von Zufuhrwegen zur Eisenbahn oder zu fiskalischen oder gemeinnützigen An- lagen gebraucht wird, ist die Gesellschaft verpflichtet, es gegen Ueberlassung eines gleichgroßen und gleichwertigen, dem Schutzgebiete gehörigen Landes zurückzugeben.

Die Feststellung der Grundsätze, nach welchen Ländereien und Bergwerksrechte veräußert oder länger als 20 Jahre verpachtet werden können, unterliegt der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Mit Rücksicht auf die praktische Bedeutung der Kamerun- Hinterlandbahn darf man erwarten, daß die Volksvertretung nach eingehender Prüfung und unter Berücksichtigung der in Kamerun bisher erzielten Erfolge dem Gesetzentwurf zustimmen wird.

Volttische Tagesschau.

Akademische Freiheit.

Wegen unserer Stellungnahme geg-rn den kürzlichen 'An­griff derGermania" auf die Marburger Professoren hat sich dasM ainzer Journal" gekränkt gefühlt. Diese Gesinnungsgenossin derGermania" konstatiert in ihrer Nr. vom 11. d. M., der Gießener Anzeiger habeversucht, mit den akademischen FreiheitS- aposteln ganz ergötzlich zu poussieren". Sie wirft uns weiter vor, dem wir über die akademische Frei- heitssacye von Zeit zu Zeit Notizen brächten, derenein­seitige Tendenz unverhohlen zutage trete". Also nicht zweideutig haben wir uns ausgedrückt; das freut nnS, oaß wir nicht mißverstanden worden sind. Dem Bischoss- blatt hat aber unsere geg^n dieGermania" gerichtete Notiz in Nr. 107 vom 8. b. M. dennoch Nachdenken verursacht; es behauptet, dieGermania" habe doch Recht, unddie freien" Herren Professoren seien sehr mit Recht an ihre Pflichten als Staatsbeamte und Untergebene des Kultusministeriums erinnert worden" Was wird es nützen, das Blatt auf unsere Ausführungen in Nr. 99 des Gieß. 'Anz. vom 28. April hinzuweisen, worin wir unS genau darüber ausgesprochen haben, was wir unter der akademi­schen Freiheit verstehen und inwiefern uns die Maßnahmen des preußischen Kultusministeriums als unberechtigt und verfehlt erscheinen. Das Recht der freien Meinungsäußer­ung in studentischen Angelegenheiten möchten wir der aka­demischen Jugend unter allen Umständen gewahrt wissen, auch wenn man mit ihrer Meinung einmal nicht einver­standen sein kann. Wir haben ja in unserer Nr. 99 erklärt, daß unseres Dafürhaltens die deutsche Sutedntenschaft, so­weit sie das Verbot der konfessionellen Studentenverbin­dungen fordert, über das Ziel hinausschießt. Ihr gutes Recht darf man ihr aber nicht nehmen, und das Vorgehen des Kultusministeriums bedeutet einen unrechtmäßigen Ein­griff in die alten Rechte der Universitäten und ihrer An- gehörigen. Daß unsere, schwarzverschleierte Kollegin in Mainz wieder einmal, wie so häufig, anderer Meinung ist als wir, können wir nicht ändern. Wenn sie erklärt, Gott sei Dank sei die Daseinsberechtigung der katholischen Studenrenverbindungen au der LandeSuni- versität noch nicht angegriffen worden, so ist daS richtig; ihrer ganz aus . dem Blauen gegriffenen Aeußerung aber, daß die Gießener Professoren­schaft Den Auseinandersetzungen über d i e akademische Freiheit gleichgiltig gegenübe r-

stände, müssen wir entschieden entgegentreten. Der Rektor hat öfters, erst dieser Tage beim Schiller­kommers der Studentenschaft, erklärt, daß er die akademische Freiheit gegebenenfalls schützen werde. Einstweilen liegt dazu glücklicherweise keine Ver­anlassung vor. Wenn daS Mainzer Blatt schließlich gar auf den Geist Schillers sich beruft, so möchten wir ihm etwas aus seinen eigenen Geistesprodukten ins Gedächtnis rufen. ES schreibt nämlich in einem übrigens höchst merk­würdig urteilenden ArtikelSchiller und der Katholizis­mus", den am letzten Samstag an die Öffentlichkeit gefördert hat und der uns ausgefallen ist, wörtlich:Das engherzige Muckertum hatte ihm (Schiller) die Jugend verleidet und seinen nach Freiheit dürsten­den Sinn gekränkt." Möge dasMainzer Journal" diesen Satz auch bei der Freiheitssache der heutigen akademischen Jugend in Erwägung ziehen! Das Muckertum ist freilich auch heute noch nicht ausgestorben.

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen, 11. Mai 1905.

Anwesend: Oberbürgermeister Meeum, die Beigeordneten Georgi und Eurschmann, sowie die Stadtverordneten Brück, Dr. Ebel, Eichenauer, Culler, Faber, Dr. Haberkorn, Heichelheim, Jann, Huhn, Helfrich, Jnahardt, Keller, Krumm, Kirch, Leib, Löber, LooS, Orbig, Schassstaedt, Schmoll, Wallenfels und Wimmenauer.

Der erbetene Dispend zum Baugesuch deS I. P. Pfeiffer für die Neustadt, wobei eS sich um nicht genügende Naumverhältnifse des liegen bleibenden HofgeländeS handelt, die aber nach Anschluß deS Grundstücks an die Kanalisation geschaffen werden sollen, wird befürwortet.

Abermann u. Kling benötigen einen DiSpenS von den Bestimmungen der Bauordnung für ein in der Plock- straße zu erbauendes HauS, dessen Fassade mit Erker und Balkon versehen werden soll. Der Antrag wird von der Versammlung befürwortet, da die Plockstraße recht breit ist. Stadtv. Kirch wünscht zu wißen, ob die recht un­schönen Bäume, deren Ersetzung mit Kugelakazien die Ver­sammlung gutgeheißen hat, bald verschwinden werden. Der Oberbürgermeister teilt mit, daß er den Anliegern den Be­schluß der Versammlung mitgeteilt, bisher aber von diesen eine Erklärung, daß sie die entstehenden Kosten für die neue Anpflanzung übernehmen wollen, noch nicht erhalten habe.

Der Kalkwerksbesitzer Karl Haas jr. will an der Frank - furterstraße, weit außerhalb der bis jetzt festgesetzten Bebau- ungslinie, zwei Häuser erbauen und erbittet hierzu DispenS. Die Baudeputation schlägt vor, den DispenS nicht zu befür­worten. Stadtv. Löber verweist darauf, daß doch der Eisenbahnbehörde erlaubt fei, Häuser zu errichten, und da sollte man dem HaaS doch dasselbe erlauben. Der Ober­bürgermeister erklärt, e§ sei doch etwas anderes, ob die Eisen­bahn für ihre Arbeiter, gewiffermaßen im öffentlichen Jn- tereffe, dort oben baue oder ob ein Privatmann, lediglich um zu spekulieren, Häuser zum Vermieten errichte. Würde man dem Gesuche HaaS entsprechen, so würde der Grund und Boden in der dortigen Gegend im Preise gesteigert. Der Antrag der Baudeputation wird hierauf zum Beschluß er­hoben.

Der erbetene Dispens zur Errichtung von Lager­häusern für Gebr. Rosenbaum und Genossen an der Margaretenhütte es handelt sich um Fachwerksbauten außerhalb der Bebauungsgrcuze wird befürwortet.

Ter Firma Kreuder u. Co. (Gießener Stempelfabrik) wird gestattet, am Hause Bleichstraße 6 einen 10 Zentimeter tiefen Schaukasten anzubrinben.

Tie Versammlung ist damit einverstanden, daß der Pachtvertrag des L. Frees (Wasserhäuschen auf Os- waldsgarten) auf A. Ger st en berg übergeht, ebenso hat man nichts zu erinnern, daß ein von Julins Hahn mit der Stadt abgeschlossener Pachtvertrag wegen eines Stück­chens Wiese, an der Wiesenstraße gelegen, an die Firma Julius Hahn Nachf. übertragen wird.

Die Bestellung für den Ersaß der Dienstkleider der städtischen Tagelöhner soll freihändig zu den seinerzeit vereinbarten Preisen an die seitherigen Liefe­ranten vergeben werden.

Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die Ver­gebung der Lieferung von Schreibmaterial und Drucksachen für die städtischen Burecms nach Prüfung der eingelieferten Proben für das laufende Jahr, cm die Inhaber der einschlägigen Geschäfte am Platze verteilt, durch die Finanzdeputation vorgenommen werden soll. Stadtv. Krumm empfiehlt dabei, auf gute Qualität zu halten; über die Zeichenblocks z. B. seien seither mehrfach Klagen erhoben worden.

Nach den Anträgen der Baudeputation wird beschlossen, 1. den Bedarf an Bordsteinen zum weiteren Ausbau der Bürgersteige in der Bismarck-, Bleich-und Go et bestraße an die Hehrischen Steinbrüche in Londorf zur Lieferung zu übertragen, obgleich die Firma bei der statt- gehabten Submission nicht die billigste Offerte abgegeben hat, von den drei billigsten Submittenten aber qualitativ daS beste Material angeboten hat, 2. Modelle für die Bild- Hau erarbeit zur Fassade der Töchterschule an der Nordanlaae durch den Architekten Meyer beschaffen zu lassen. Die Versammlung ist damit einverstanden, oaß die Baudcputation Offerten und Vorschläge einholt zur Errich­tung eines Rundlaufs in der Turnhalle der Töchter­schule, dessen Herstellung vom Turnlehrer gewünscht wird. Stadtv. Heichelheim bemerkt, daß ihm mitgeteilt wor­den sei, der Schulgarten und Spielplatz bei der im Bau begriffenen höheren Mädchenschule sei an Ausdehnung kleiner als dies bei dem bisherigen Schulgebäude der Fall gewesen sei. Er bittet den Oberbürgermeister, sich darüber äußern zu wollen. Dieser erklärt, der Platz bei der neuen Schule sei sehr viel größer als der, der bei'dem bisherignn Schulgebäude zur Verfügung stand. Auch Beig. Georgi bemerkt, daß zu irgend welchen Besorgnissen, selbst für später, gar keine Veranlassung vorliege, da die Stadt ja noch über bcu Platz hinter dem Plochschen Hause verfüge.

Den Dachdeckermeistern Kröck und Müller wird die D a ch d e ck e r a r b e i t für die israelitische Leichenhalle über­tragen.

Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die Platten zum Fußbodenbelagim alten Schloß, nach vorliegenden Mustern zu liefern, freihändig vergeben wer­den soll.

Zur Beschaffung eines Sprengwagens merbett 1087 Mk. und zweier Schlmnmwagen 830 Mk. geforbert und bewilligt.

Um den Stadtringgraben von der Wa'lltor- st r a ß e bis zur L a n d g r a f e n st r a ß e, entlang deS La­zaretts, dessen üble Gerüche sich jetzt wieder bemerkbar

machen, endlich zuwerfen zu können, werden 200 Mk. ge­fordert und von der Versammlung bewilligt. Tas Lazarett wird provisorisch an die Kanalisation angeschlossen.

Die Bohrungen im Qu e ck b o r n e r Q u e l l e n g e b i e t haben das erfreuliche Resultat gezeitigt, drei weitere Quellen mit täglich 44500 Mbikmeter Wasserförderung freizir- legen. Diese sollen nun in Brunnen «gefaßt und dem Wasser­werk angeschlossen werden. Die Stadtverordneten hatten früher für die Vergrößerung des Werkes bei Queckboru 50 000 Mk. bewilligt, sind aber damit einverstanden, daß der Kredit um den gleichen Betrag erhöht wird.

Die Versammlung erteilt nachträglich wegen ent» standener Kosten ihre Genehmigung 1. Konr. Rüb- samen für Nntcrbaltung der Bürgersteige 1904/05, 2. Jäger und Rumps für die Herleihung einer Lokomobile 11 Tage ä 25 Mk. zum Pumpen von Wasser während der heißen Tage des vergangenen Jahres (das Wasser wurde zur Straßenbesprengung verwendet). 3. Für verschiedene Ar­beiten, Lieferungen von KieS, Fuhrlöhue bei den Notstands­arbeiten an der NodHeimerstraße; die zu 3. entstandenen Rechnungen rühren aus den Jahren 1902/03 her, die Be­stellungen dazu hat das Stadtbauamt vorgenommen. Beig. Georgi bemerkt hierzu, daß früher schon des öfteren das Stabil» au amt Anordnungen getroffen habe, wozu es gar nicht berechtigt sei; er bitte, dem Beamten, der die Bestellung gegeben hat, zu eröffnen, daß er für die Folge die so entstandenen Rechnungen cms seiner Tasche bezahlen möge. Der Oberbürgermeister erklärt, daß er mit dem, was der Kollege Georgi ausgeführt habe, vollständig ein­verstanden sei.

Wegen der Ueberführung des Schisfenberger Wegs über die oberhessische Eisenbahn hat die Bürger­meisterer mit der Direktion Frankfurt verhandelt. Die Aus­führbarkeit her Straßenüberführung wäre bei den Terrain­verhältnissen weniger kostspielig, wenn dabei der Betrieb nicht weitergeführt werden müßte. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes belaufen sich die Kosten der Ausführung des Projekts auf 270 000 Mk.: die Kosten des Grrrnderwerbs sind mit 75 000 Mk. in Rechnung gezogen. Ihr eigenes Geldinteresse an der Durchführung des Planes gibt die Eisenbahnverwaltung auf 70000 Mk. an, sodaß die Stadt ich zur Tragung des Mehrbetrages von 200 000 Mk. ver­pflichten müßte. Die Verrehrskommssion, sowie die Bau- oeputation, welche sich mit der Sache beschäftigt haben, ind der Meinung, daß sich die Ausgabe von 200 000 Mk. 'eitens der Stadt für den gedachten Zweck nicht rechtfertigt. Die Versammlung trat dem Beschlüsse bei.

Oberbgm. Mecum berichtet über die Airssichten des Eisenbahnprojektes Ulrichstein-Mücke, welche er als günstig bezeichnet. Die Gemeinden Beuern, Großen- unb Alten-Vuseck petitionieren um eine Bahnlinie, welche von der Casseler Strecke am Rodberg abzweigen, über Wieseck bei Trohe oder Rödgen einmüuden soll. Die Ge­meinde Wieseck wünscht eine Verlegung der Fuldaer Linie. Tie Verkehrskommission beantragt, die Versammlung möge beschließen, daß sie erklärt, der Verwirklichung der Pläne sympathisch gegenüberzustehen, der Gemeinde Wieseck es aber üb erlassend, sich an die Direktion Frankfurt zur Realisierung ihres Gedankens zu werHden.

Der durch den Brand am 4. August 1904 im Zoll­st o ck w a l d der Stadt erwachsene Schaden ist durch Ver­handlungen mit der Eisenbahnbehörde auf 1001,92 Mk. fest- gestellt worden. Durch einen späteren im Stadtwald ent­standenen kleinen Brand ist die Stadt um 31,50 Mk. zu Schaden gekommen. Die Eisenbahnverwaltrmg ist bereit, diese Beträge an die Stadt zu zahlen, wozu die lVersamm- lung ihr Einverständnis erklärt.

Ein Gesuch um Wirtschaftserlaubnis des L. Fei del für Sonnenstraße 3 wird ausgesetzt, jedoch das Bedürfnis bafür schon im voraus anerkannt. Bei folgenben Gesuchen um Wirtschaftserlaubnis wird die Bedürfnisfrage bejaht: Martin Langsdorf, Crednerstraße 34, Karl Rühl, Bahnhofstraße 37 (früher Bauer), Richard Wagner, Nordanlage (Rolandseck) und Karl Schmidt II., Neu­stadt 14.

Damit ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erschöpft.

Aus Ktudt mi- Kau-.

Gießen, 12. Mai 1905.

** Wieder ein Betrüger. Am 9. d. Mts. erschien ein Unbekannter in einem Privathause und erklärte, er sei beauftragt, bei dem dort wohnenden Studenten, deffen Namens­schild er offenbar an der Türe gesehen hatte, einen Anzug zu holen. Da der Student zufällig vorher seiner Logisfrau mitgeteilt hatte, er werde vom Schneider eine Hose zur Re­paratur abholen (affen, so übergab die Frau dem Menschen die Hose, und in dem Glauben, es sei der Schneider und er solle noch einen Anzug auSbügeln, zeigte sie ihm auch den Kleiderschrank deS Studenten. Hieraus wählte der Fremde bann einen noch fast neuen schwarzen Gehrockanzug und ent­fernte sich. Später klärte sich die Sache auf, als der richtige Schneider die Hose holen wollte, daß ein Betrug vorlag. Die Hose hat der Fremde bereits hier für 90 Pfg. verkauft; der Gehrockanzug ist bis jetzt nicht zur Stelle gebracht. Der Fremde, der sich als Kellner auSgab, ist ca. 25 Jahre alt, von mittlerer Statur, hat schwarzes Haar und schwarzen Schnurrbart und macht den Eindruck eines Israeliten. An­haltspunkte über die Person des Betrügers und den Verbleib des Anzugs nimmt die Kriminal-Abteilung deS Großh. Polizeiamts entgegen.

Der Gießener Radfahrer-Verein 1885 hielt gestern abend in seinem Vereinslokal zum Neuen Saalbau eine außerordentliche Generalversammlung ab, um über die Festsetzung des Programms für das anfangs Juli b. I. stattfindende 20. Stiftungsfest zu beraten. Der Vorsitzende, Fabrikant C. Löttgen, begrüßte die zahlreich erschienenen Mitglieder und wies in kurzen Worten auf die hohe Bedeillung der Feier hin. Hierauf wurde der Versammlung daS von dem geschästs- fuhrenden Ausschuß aus gearbeitete Programm vorgelegt, welches allgemeinen Anklang sand und einstimmig angenommen wurde. Freudig begrüßt wurde der Erschlag des geschüftsflihrenden Aus­schusses, daß die Festlichkeit nicht, wie zuerst vorgesehen war, auf dem Oswaldsgarten, sondern auf dem herrlich gelegenen Sportsplatz an de r Hardt abgehalten werden soll. Hier­durch dürfte der sportlrche Charakter der Festlichkeit besser ge­wahrt bleiben. Geplant ist neben der von dem Gau 9 Frank­furt a. M. an diesem Tage hierher geplanten Dauerfahrt ein großer Preis- und Blumenkorso, durch die Stadt nach dem Sport­platz, offen für BundeSvcreine, Einzelfabrer und Motorfahrer, Die MHaltung großer Motor- inifo Mannschaftsrennen, Radpolo­spiele und Kunstreigenfahren. Dieses ist eine für Gießen völlig neue Veranstaltung, für welche Ihre Königl. Hoh. der Groß- Herzog von Hessen und Gemahlin neb'st Gefolge gelegenllich der am 2. April d. I. in Darmstadt stattgehabten Saalfahrkonkur- rcnzen ihr größtes Interesse gezeigt haben.

§ Friedberg, 11. Mai. Zn der gestern schon kurz go meldeten Diebstahls af fare wird unS noch berichtet: Heute früb gegen Vs4 Uhr lenkten mehrere in der Stadt patrouillierende

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