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14.6.1905 Erstes Blatt
 
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Nr. 137

Ötiaeiel tdßtie ftufeer SonnMgO.

Dem Wietzene, Anzeiger «verden tm Wechsel mit dem Vesfiichen Landwirt die Siebener Familien- Giwn viermal in der Woche beigelegt.

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Kldresle für Depefchenr Anzeiger (Stehe».

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Erstes Blatt.

155. Jahrgang

Mittwoch 14. Jnni 1905

Gietzener Anzeiger w Eeneral-Anzeiger v

Amts- Md Anzeigeblatt fit den Rrsis GiLMR

Vez«a»prei», monatlich 75 irf^ viertel» läbriich Vtt. LZV. durch Abhole- it Zweigstelle« monathcf) 65 Pfdurch diePost Mk.ö.viertel- jährl. auSfchl. Beslellg. Annahme van Hrt)d *< iit die 1< sr'ittntti 'S vomillt rgs J 1 Jit.

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Ale Leulige KummerMfatzt 1V Kelten.

Ale yeMchc Kemeindeumkagen-Arform.

R. B. Darmstadt, 13. Juni.

In dem Gesetzentwurf über die Gemeindesteuerreform Hat keine Frage zu so scharfen Differenzen und Kritiken Ver- anlaffung gegeben, wie der Streit um den Schulden - abzu g. Bei der Regelung des Staatssteuerwesens im Jahre 1899 brachte eS daS auf dem Grundsatz der Leistungsfähig­keit basierende Prinzip mit sich, daß die Schulden des Steuer­zahlers, aus denen er ja kein Erträgnis hat, bei der Fest­stellung deS steuerpflichtigen Kapitals in Abzug gebracht wurden. Der Staat konnte dies um so eher, als sich der hierdurch verursachte Ausfall mit Hilfe anderer DeckungS- mittet wieder wettmachen lieft, auch die in einzelnen LandeS- teilen vorhandene starke Verschuldung durch anderwärts be­stehende günstigere Verhältniffe wieder ausgeglichen wurde. Diese Umstände treffen aber in den Grenzen, innerhalb deren die Umlagen der einzelnen Gemeinden festzustellen sind, nicht zu, auch sind andere DeckungSmittel nur in den wenigsten Gemeinden vorhanden. Man befürchtet besonders den großen Ausfall, der z. B. bei Einführung einer Nettovermögens­steuer, also ohne Schuldenabzug, entstehen würde, wenn man nicht den Einheitssatz der Vermögenssteuer auf einen aufter- ordentlich hohen Betrag steigern will. Ein Ausgleich zwischen stärkerer und geringerer Verschuldung wäre innerhalb der einzelnen Gemeinden naturgemäß nicht möglich und eS würde somit nach Ansicht der Regierung nichts anderes übrig bleiben, als den Steuersatz für die in Betracht kommenden Objekte so hoch zu halten, daß für den verschuldeten Steuerpflichtigen die durch den Schuldenabzug eintretende Entlastung wenigstens teilweise wieder aufgehoben, für den unverschuldeten Pflich­tigen die Steuerlast aber zu einer in vielen Fällen unerträg­lichen gestaltet würde; besondere Erwägung verdient hierbei auch der Umstand, daß mit dem in wenigen Jahren erfolgen­den Fortfall der Oktroi-Erhebung die direkten Gemeinde­umlagen nicht unerheblich gesteigert werden dürsten. Wie eine von der Regierung ausgestellte Tabelle beweist, stellt sich die durchschnittliche Verschuldung im ganzen Lande aus 13.79 Proz., sie steigt in den einzelnen Bezirken auf 22 Proz. im andern noch höher und beläuft sich in einer Gemeinde gar auf 70 Proz. Um nun die Gemeinden vor schweren finanziellen Bedrängniffen, die Gemeindesteuerpflichtigen aber vor allzu starker Verschiebung in der Steuerbelastung zu be­wahren, erschien eine einfache Uebernahme der CtaatSsteuer- gvundsätze und besonders eine Berücksichtigung der den Steuerpflichtigen belastenden Schulden, wie sie bei der staat­lichen Besteuerung erfolgte, nach Ansicht der Regierung un­möglich. Eine besondere Schwierigkeit hätte auch die große Anzahl der Fälle geboten, in denen Steuerobjekte, die dem­selben Steuerpflichtigen gehören, für die Besteuerung in ver­schiedenen Gemeinden in Betracht kommen, wie dies nament­lich häufig bei dem zersplitterten Grundbesitz vorkommt.

In dem Sonderausschuß hatte sich zuerst eine starke Strömung auf Einführung des Schuwenabzugs geltend ge­macht, nach den klaren und eingehenden Darlegungen des Herrn Finanzministers erkannte jedoch, die Aus'schußmehr- heit (gegen die Stimmen der Mgg. Schönberger und Ulrich) die Gründe der Regierung als berechtigt an und beschloß bei allen Steuerarten den Ausschluß des Schulden- a b z u g s.

Rach dem vom Ausschuß genehmigten Gesetzentwurf sind der Steuer vom Grundbesitz in einer Gemeinde unterworfen 1) die in ihrer Gemarkung gelegenen Grund­stücke und Gebäude mit ihrem Zubehör im Sinne des Ge­setzes, betr. die Vermögenssteuer vom J^ahr 1899, 2) das Bergwerkseigentum an in der Gemarkung gelegenen Grund­stücke, 3) die Rechte, mit denen in der Gemarkung gelegene Grundstücke oder Gebäude belastet sind, mit Ausnahme der Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, sowie derjenigen Rechte, die mit dem Eigentum verbunden sind; die Steuer wird nach dem gemeinen Wert der einzelnen ihr unter­liegenden Gegenstände und Rechte erhoben, wie er für die staatliche Vermögenssteuer sestgestellt ist. Der Ausschuß hat hier eine bemerkenswerte Ergänzung hinzugefügt, nach welcher auch die Jagd- und Fischereirechte, sowie die Ortsbürgernutzungen zur Grundsteuer heran- ge-ogen werden sollen. Der Ausschußbericht gibt hierzu bekannt, daß die Summe der den Ortsbürgern zusaNenden Nutzungen nach dem reinen Wert in 465 Gemeinden 1300 000 Mark beträgt und die steuerliche Heranziehung dieser-Brträge eine ansehnliche Summe, resp. eine beachtenswerte Herab­setzung des seitherigen Steuerkoefsizienten bedeuten wird. Zu Art 3, Steuerbefreiung, betont der Ausschuß, daß nach Ziffer 1 die zu Zwecken der Hofhaltung benutzten Schlösser usw des Großherzogs, sowie das Hoftheater von der Steuer befreit sind, daß aber der sonstige Besitz des Landesherrn gleich dem Privatbesitz der Besteuerung unter­liegt. Auf Wunsch einiger Ausschußmitglieder konstatiert der Bericht ausdrücklich, daß auch der staatliche Eisenbahn­besitz an Grundstücken und Gebäuden und alle sonstigen Grundstücke usw. des Landes und Großh. Familienergentums der Grundsteuer unterworfen sind.

Von besonderem Interesse sind die Bemerkungen dek Ausschusses über den Ausschluß des Sch u l d en a b zu g s, der in Art. 4 ausgesprochen wird. Es heißt da: Die Mehrheit betont, daß cm'cl schon die seitherige Grundsteuer vom fixierten Bruttoertrag der Grundstücke berechnet wurde und daß es für die Leistung, die der Grundbesitz von der Ge­meinde fordert, und die Vorteile, die er von der Gemeinde hat, gleichgiltig ist, ob er mit Schulden belastet ist oder

nicht. Es wurde das Beispiel eines Mannes angeführt, der ein Haus für 20 000 Mk. an kau st und 18 000 Mk. als Schuld stehen läßt, da er nur 2000 Mk. anzahlen kann. Hier sei es doch unbillig, dem Mann, der im Grundeigen­tum tatsächlich nur 2000 Mk. angelegt habe, die Steuer von 20 000 Mk. aufzuerlegen. Hierauf wurde erwidert, daß die Kosten, die dieses Haus der Gemeinde für Anlegung und Unterhaltung der Ortsstraße, für Kanalisation usw. verursacht, so groß sind, wie wenn das Haus ganz ausbezahlt wäre. Wird es demnächst bei der durch die Gemeindeeinrich- tungen gesteigerten Preislage mit 2000 Mk. Gewinn zu 22 000 Mk. weiterverkauft, so erlangt auch diesen Gewinn der verschuldete, wie der unverschuldete Eigentümer, ja der Gewinn stellt für den Eigentümer, der nur 2000 Mk. an­gezahlt hat, eine Verdoppelung dieser Anzahl­ung dar. Der Schuldenabzug würde eine steuerliche Prämie gewähren für die vielfach mit fremdem und keineswegs aus derselben Gemeinde stammendem Kapitale arbeitende Bodenspekulation. . . Als Beispiele für die seitherige Unzulänglichkeit der Grundsteuer werden noch die Tatsachen angeführt, daß ein großer Grundbesitz in Darmstadt im Werte von 200 000 Mk. seither nur 75 Mk. Eirund steuer zahlte, ein Grundbesitz in Mainz, der 76 Mk. Steuer zahlte, zu 164 000 Mk. und darauf zu 1200 000 Mk. bewertet wurde. Der Ausschuß ist der Meinung, daß der Ertrag der Grundstücke nicht als Maßgabe für die Besteuer­ung dienen dürfe: es würde auch im Lande nicht verstanden werden, wenn vielleicht ein verschuldeter Grundbesitzer von 100 Morgen weniger bezahlte, als ein kleiner Bauer mit un­verschuldeten 10 'Morgen.

Den schwierigsten Punkt der ganzen Vorlage bildet die Steuer vom gewerblichen Vermögen. Hier­über wird im wesentlichen bestimmt: Der Steuer sind unter­worfen die sämtlichen 1) einem stehenden Gewerbe, 2) einem bergbaulichen Betriebe, 3) einem land- und forstwirtschaft­lichen Betriebe einschließlich der Viehzucht, des Wein-, Obst­und Gartenbaues dauernd gewidmeten oder ihm dienenden Gegenstände und Rechte, die einen in Geld abschätzbaren Wert haben. Die Steuer wird in derjenigen Gemeinde erhoben, in der das Gewerbe betrieben wird, sofern in derselben Betriebsanlagen irgend welcher Art vorhanden sind. Der Steuer vom Gewerbebetrieb unterliegt nicht der steuerpflichtige Grundbesitz. Nach Art. 9 wird die Steuer nach dem mittleren Jak-resstcmd >e§ in dem Betriebe inner­halb der Gemeinde arbeitenden Anlage- und Be­triebskapitals erhoben, wie es nach den für die staat­liche Vermögenssteuer geltenden Bestimmungen festgestellt wird. Die Art. 1016 enthalten noch nähere Festsetzungen über den Besteuerungsmaßstab, Steuererklürungspflicht usw. (Ein Schlußartikel folgt.)

In Krrvarjung des Krisdens.

Am internationalen Wirtschaftsmarkt gewinnt ange­sichts der Geneigtheit Rußlands und Japans zu Friedens­verhandlungen eine optimistische Strömung die Ober­hand. Man sieht speziell für die Industrie eine gün­stigere Konjunktur kommen, weil man der Meinung ist, daß sowohl Rußland und Japan wie auch die anderen Mächte nun erst recht bestrebt fein werden, ihre Kriegsbereit­schaft auf sichere Grundlagen zu stellen. Diese Auffassung erscheint nicht unberechtigt, obgleich andererseits eine er­neute Störung des Weltfriedens wohl für einige Zeit als ausgeschlossen" gelten darf. Ter Satz, daß, wer den Frieden will, zum Kriege rüsten muß, gilt nun einmal als ün- umstößlich und ist durch den Krieg in Ostasien in ge­wissem Sinne bestätigt worden. Denn es fragt sich, ob Japan den Waffengang gewagt hätte, wenn Rußland militärisch leistungsfähiger gewesen wäre. Was nun die erwarteten Neubestellungen auf Kriegsmaterial betrifft, so hat die deutsche Industrie solche allenfalls von Ruß­land zu erwarten. Japan hält e5 mit England, und wenn in Zukunft noch einem anderen Lande Lieferungs­aufträge aus Tokio erteilt werden sollten, dann sind dies die Vereinigten Staaten.

*

So rasch, wie die frohlockenden Telegramme aus Washington, mit bengalischer Beleuchtung Roosevelts, des friedlichen Maklers, plauben machen wollen, werden sich die Verhandlungen zwischen Rußland und Jvpan wohl kaum vollziehen. Oder in schnellem Zeitmaß nur bann, wenn der Umfang der japanischen Forderungen Rußland von jeder weiteren Erörterung zurückschreckt. Japan will zu Bedingungen den Frieden, die, nach der offiziellen Antwort aus Tokio an Präsident Roosevelt,die Dauer des Frie­dens durchaus gewährleisten". Auf den ersten Blick macht dieser Wunsch einen überraschend friedensfreundlichen, saft friedenssehnsüchtigen Eindruck. Aber schärfer betrachtet, deutet der Satz auf daS Be str e b en Japans hin, Nu ß- land für eine möglichst lange Zeit jeden Ge­danken an Revanche zu benehmen. In Japan hat man die russischen Stimmen sehr gut vernommen, die zur Beendigung der Feindseligkeiten rieten, mit dem Vorbehalt, daß in fünf oder zehn Jahren ein besser gerüstetes Rußland demfrechenFeind"die Beutewieder entreißen solle. Diesen Vorsatz kann Japan nur ver­eiteln, wenn es Rußlands Kraft im fernen Osten vollständig bricht, d. h. Rußland aller Möglichkeiten beraubt, sich in Ostasien militärische und Flottenstützpunkte $u schaffen. Kurzum, eS handelt sich um nicht mehr und nicht weniaer als um die Ausschaltung Rußlands, soweit Die japanische und, möglicherweise obendrein, die chine­sische Interessensphäre reicht. China wird, nachdem es inzwischen Japan nähcrgetreten ist, kaum mit der ein­fachen Rückgal ' der Mandschurei sich begnügen, sondern auch im stillen oder offenen Einverständnis mit Jcttmn, gewisseSicherungen" aegen die Wiederholung solcher kühnen Aneignungen fordern, lieber die Kriegsentschädig­

ung nach dem Tokioer Korrespondenten deSMatin" ist Japan in dieser Hinsichtunerbittlich" würde Ruß­land ja hinwegkommen, die Börse richtet sich bereits auf eine entsprechende Anleihe ein; wenn aber Rußland durch Japan systematisch die Aussicht, Verlorenes wiederzuerlangen, gesperrt wrd, dann ist es doch einiger­maßen zweifelhaft, ob sich der Zar auf solche Bedingunoe^ einläßt, die Rußland zur dauernden Ohnmacht in Ostasien verurteilen.

Die Petersb. Tel.-Ag. teilt mit: Aus verschiedenen üneTten sind in der letzten Zeit Gerüchte über den O r t deS Zusammen­treffens der russischen uud javanischen Bevollmächtigten aufgetaucht, wobei bald Washington, bald Tokio, Haag odev Paris genannt wurden. Da bis jetzt die Frage über den Ort deS Zusammentreffens nicht einmal aufgeworfen wurde, beruhe^ alle diese Meldungen auf grundlosen, frei erfundenen Konve binationen.

Der Regierrmg zu W a s h i n g t o n ist, wie jetzt offiziös mit­geteilt wird, die Antwort Rußlands auf die Note deS Präsidenten Roosevelt zugegangen. Sie stimmt überein mit deii mündlichen Mitteilungen, die Graf Cassini machte. Auf Bm> schlag der beiden Kriegführenden, wonach die Veröffentlichung! der Antworten zur Zeit unerwünscht ist, beschloß.Roosevelt, sie nicht zu veröffentlichen, aber offiziell wird versichert, daß die nicht amtlichen Mitteilungen, die über den Inhalt brt Antworten bereits gemacht wurden, zutreffend und im flanjat erschövfend seien.

Roosevelt hot seine Ferienreise auf den 29. dS. ver­schoben, weil er hofst, daß inzwischen alle Vorbereitungen für den Zusammentritt der Friedens-Konferenz beendet fein werden.

DerNeuen Fr. Vr." wird aus Paris telegraphiert: Au- Petersburg liege die Meldimg vor, Witte sei nach Amerika abgereist. Man bringe diese Reise in Zusammenhang mit bod Verhandlungen zum Abschluß des Friedens.

Der Petersburger Korrespondent desDaily Telegraph' hatle mit einer hochgestellten Persönlichkeit eine Unterredung über die et)ent. japanischenVedcngungen. Die Persönlichkeit sagte ihm, es handle sich nicht darum, ob die japanischen Bedingungen zu hort sein werden. Wenn sie zu hart sind, könne von Friede^ keine Rede sein. Die Japaner seien noch nicht kriegSmüde und könnten den Krieg sortsetzen. Von anderer Seite erfährt derselbe Korrespondent, daß man in der Umgebung deS Zaren bereit sei, lieber zwei Milliarden für die Kriegführung auszugeben, bevor diese Summe als Entschädigung an Japan gezahlt werde. Ebenso» sei die Schleifung' der Festungswerke von Wladiwostok schlossen. c

Die Frage der Kriegsentschädigung wird erst m letzter Linie beraten werden, da sie von dem Ergebnis der Ver­handlungen über die anderen Punkte abhängt.

Alls angeblich zuverlässiger Quelle erfährt das D. T. au- Petersburg, daß die Wendung zum Frieden dort, auf zwei Mo­mente zurückgeführt werde. Der Finanzminister erstattete einen Bericht, in dem er jede Verantwortung ablehnt, im Falle einer Fortsetzung des Krieges, und Linewitsch sah sich gezwungen!, eine erhebliche Anzahl Soldaten und Osfiziera erschießen zu lassen, die meuterten imd eine offene Pro­paganda gegen den Krieg angesichts des Feindes betrieben.

Nach aus russischer und japanischer Quelle in London etrt» getroffenen Nachrichten ist man aber doch noch verzweifelt weit vom Friedensschluß entfernt. Nach einer offi­ziösen Verlautbarung vom Petersburger auswärtigen Amt sollen die niss. Bevollmächtigten Japans Entschlüsse nur entgegennehmen und ihrer Regierung mitteilen, ohne aber selber über bat Frieden zu verhandeln, worauf aber die Japaner kaum eingeheni Ersten. Uederhaupt fürchtet man in Tokio, durch einen Waffen­stillstand die Früchte des Togoschen Sieges und Oyamas Auf­sichten auf tu eitere Erfolge zu gefährden.

Weitere kriegerische Ereigniffe.

Tokio, 13. Juni. (Amtlich.) Eine aus gemischten Streik kräften bestehende russische Truppenabteilung macht« am Sonntag in den Gegenden von Vingescheng, Erhschihlipao und Schusangtai Angriffe auf die Japaner, nmrde aber überall zu- rückgeschlagen. Die Verluste sind noch nicht festgestellt.

Petersburg, 13. Juni. (Petersb. Tel.-Ag.) General Linewitsch berichtet in einem Telegramm an den Kaiser vom 12. Juni: Truppen der japanischen Vorhut gingen aut 9. dS. zum Angriff vor. Eine Kolonne, br'ste^eno au8 In­fanterie und Kavallerie, rückte mit Gebirgsartillerie und Revol- verkanonen auf der Mandarinrnstraße heran; eine andere Ko­lonne, aus Infanterie und Kavallerie bestehend, ging im Tale östlich der Mandarinenstra^e vor und besetzte einen Hügel auf dem rechten Ufer deS Klwhe, im Norden der Dörfer Liauchuitschen und Handaohe. ,, , , ,

Paris, 13. Juni. Petersbrirger Nachrichten lassen befürch^ ten, daß der Beginn einer S ch l a ch t in der Mandschurei unmittelbar bevorsteht, sodaß, ehe die Bevollmächtigite^ für die Friedens-Verhandlungen ernannt sind, noch an das Krieasglück appelliert wird. KeirvesfallS habe Japan die Dev- Pflichtung eines Waffenstillstandes übernommen.

Tokio, 13. Juni. Von dem deutschen Dampfes Industrie", der kürzlich von den Japanern weg- genommen und als Prise erllärt wurde, weil er im Verdacht stand, gegen die japanische Flotte Spionage getrieben zn haben, wurde jetzt die Mannschaft entlassen, ebenso der Kapi­tän gegen sein Ehrenwort, keine militärischen Geheimnisse zu verraten. Nach hier eingegangenen Meldungen liegen im Hafen von Wladiwostok noch 18 russische Schiffe, darunter mehrere Torpedoboote.

London, 13. Juni. LlovdS Institut meldet: Der russ. HilfskreuzerDniepr" hielt auf der Höhe von Diamond» point in der Malakkastraße den holländischen Dampfer Flores" an und übergab ihm 41 chinesische Mannschaften und die Post von dem englischen DampferSt. Kilda", den derDniep?^ in der Chinesischen See aufgebracht und 8imt Sinken gebracht hatte, weil er K o n t r e h a n d e an Bord ^atte. Die europäischen Schiffsoffiziere und Maschinisten des englischen Dampfers^ wirrden^ an V-ard desDnievr" zurückbehalten.

König OSkar an die norwegische Bolt-vertretnng.

Ein Stockhollner Blatt veröffentlicht ein Schreiben de- KöniaS Oskar an den Präsidenten des norwegischen Stor- thing.

Der König erklärt darin, daß der Eid es ifrn zur könig­lichen Pflicht mache, es nicht dabei berufen zu lassen, waS der norwegische StaatSrat "^filich ber Weigerung des Königs, daS K'ousulatsgesetz zu sanllioniinm, aussprach. Der König von Nor­wegen mutz stets den § 1 der norwegischen Verfassung vor