Nr. 137
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Dem Wietzene, Anzeiger «verden tm Wechsel mit dem Vesfiichen Landwirt die Siebener Familien- Giwn viermal in der Woche beigelegt.
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Ferniprcchanichluß 4tr 51.
Erstes Blatt.
155. Jahrgang
Mittwoch 14. Jnni 1905
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Ale Leulige Kummer „Mfatzt 1V Kelten.
Ale yeMchc Kemeindeumkagen-Arform.
R. B. Darmstadt, 13. Juni.
In dem Gesetzentwurf über die Gemeindesteuerreform Hat keine Frage zu so scharfen Differenzen und Kritiken Ver- anlaffung gegeben, wie der Streit um den Schulden - abzu g. Bei der Regelung des Staatssteuerwesens im Jahre 1899 brachte eS daS auf dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit basierende Prinzip mit sich, daß die Schulden des Steuerzahlers, aus denen er ja kein Erträgnis hat, bei der Feststellung deS steuerpflichtigen Kapitals in Abzug gebracht wurden. Der Staat konnte dies um so eher, als sich der hierdurch verursachte Ausfall mit Hilfe anderer DeckungS- mittet wieder wettmachen lieft, auch die in einzelnen LandeS- teilen vorhandene starke Verschuldung durch anderwärts bestehende günstigere Verhältniffe wieder ausgeglichen wurde. Diese Umstände treffen aber in den Grenzen, innerhalb deren die Umlagen der einzelnen Gemeinden festzustellen sind, nicht zu, auch sind andere DeckungSmittel nur in den wenigsten Gemeinden vorhanden. Man befürchtet besonders den großen Ausfall, der z. B. bei Einführung einer Nettovermögenssteuer, also ohne Schuldenabzug, entstehen würde, wenn man nicht den Einheitssatz der Vermögenssteuer auf einen aufter- ordentlich hohen Betrag steigern will. Ein Ausgleich zwischen stärkerer und geringerer Verschuldung wäre innerhalb der einzelnen Gemeinden naturgemäß nicht möglich und eS würde somit nach Ansicht der Regierung nichts anderes übrig bleiben, als den Steuersatz für die in Betracht kommenden Objekte so hoch zu halten, daß für den verschuldeten Steuerpflichtigen die durch den Schuldenabzug eintretende Entlastung wenigstens teilweise wieder aufgehoben, für den unverschuldeten Pflichtigen die Steuerlast aber zu einer in vielen Fällen unerträglichen gestaltet würde; besondere Erwägung verdient hierbei auch der Umstand, daß mit dem in wenigen Jahren erfolgenden Fortfall der Oktroi-Erhebung die direkten Gemeindeumlagen nicht unerheblich gesteigert werden dürsten. Wie eine von der Regierung ausgestellte Tabelle beweist, stellt sich die durchschnittliche Verschuldung im ganzen Lande aus 13.79 Proz., sie steigt in den einzelnen Bezirken auf 22 Proz. im andern noch höher und beläuft sich in einer Gemeinde gar auf 70 Proz. Um nun die Gemeinden vor schweren finanziellen Bedrängniffen, die Gemeindesteuerpflichtigen aber vor allzu starker Verschiebung in der Steuerbelastung zu bewahren, erschien eine einfache Uebernahme der CtaatSsteuer- gvundsätze und besonders eine Berücksichtigung der den Steuerpflichtigen belastenden Schulden, wie sie bei der staatlichen Besteuerung erfolgte, nach Ansicht der Regierung unmöglich. Eine besondere Schwierigkeit hätte auch die große Anzahl der Fälle geboten, in denen Steuerobjekte, die demselben Steuerpflichtigen gehören, für die Besteuerung in verschiedenen Gemeinden in Betracht kommen, wie dies namentlich häufig bei dem zersplitterten Grundbesitz vorkommt.
In dem Sonderausschuß hatte sich zuerst eine starke Strömung auf Einführung des Schuwenabzugs geltend gemacht, nach den klaren und eingehenden Darlegungen des Herrn Finanzministers erkannte jedoch, die Aus'schußmehr- heit (gegen die Stimmen der Mgg. Schönberger und Ulrich) die Gründe der Regierung als berechtigt an und beschloß bei allen Steuerarten den Ausschluß des Schulden- a b z u g s.
Rach dem vom Ausschuß genehmigten Gesetzentwurf sind der Steuer vom Grundbesitz in einer Gemeinde unterworfen 1) die in ihrer Gemarkung gelegenen Grundstücke und Gebäude mit ihrem Zubehör im Sinne des Gesetzes, betr. die Vermögenssteuer vom J^ahr 1899, 2) das Bergwerkseigentum an in der Gemarkung gelegenen Grundstücke, 3) die Rechte, mit denen in der Gemarkung gelegene Grundstücke oder Gebäude belastet sind, mit Ausnahme der Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, sowie derjenigen Rechte, die mit dem Eigentum verbunden sind; die Steuer wird nach dem gemeinen Wert der einzelnen ihr unterliegenden Gegenstände und Rechte erhoben, wie er für die staatliche Vermögenssteuer sestgestellt ist. Der Ausschuß hat hier eine bemerkenswerte Ergänzung hinzugefügt, nach welcher auch die Jagd- und Fischereirechte, sowie die Ortsbürgernutzungen zur Grundsteuer heran- ge-ogen werden sollen. Der Ausschußbericht gibt hierzu bekannt, daß die Summe der den Ortsbürgern zusaNenden Nutzungen nach dem reinen Wert in 465 Gemeinden 1300 000 Mark beträgt und die steuerliche Heranziehung dieser-Brträge eine ansehnliche Summe, resp. eine beachtenswerte Herabsetzung des seitherigen Steuerkoefsizienten bedeuten wird. Zu Art 3, Steuerbefreiung, betont der Ausschuß, daß nach Ziffer 1 die zu Zwecken der Hofhaltung benutzten Schlösser usw des Großherzogs, sowie das Hoftheater von der Steuer befreit sind, daß aber der sonstige Besitz des Landesherrn gleich dem Privatbesitz der Besteuerung unterliegt. Auf Wunsch einiger Ausschußmitglieder konstatiert der Bericht ausdrücklich, daß auch der staatliche Eisenbahnbesitz an Grundstücken und Gebäuden und alle sonstigen Grundstücke usw. des Landes und Großh. Familienergentums der Grundsteuer unterworfen sind.
Von besonderem Interesse sind die Bemerkungen dek Ausschusses über den Ausschluß des Sch u l d en a b zu g s, der in Art. 4 ausgesprochen wird. Es heißt da: Die Mehrheit betont, daß cm'cl schon die seitherige Grundsteuer vom fixierten Bruttoertrag der Grundstücke berechnet wurde und daß es für die Leistung, die der Grundbesitz von der Gemeinde fordert, und die Vorteile, die er von der Gemeinde hat, gleichgiltig ist, ob er mit Schulden belastet ist oder
nicht. Es wurde das Beispiel eines Mannes angeführt, der ein Haus für 20 000 Mk. an kau st und 18 000 Mk. als Schuld stehen läßt, da er nur 2000 Mk. anzahlen kann. Hier sei es doch unbillig, dem Mann, der im Grundeigentum tatsächlich nur 2000 Mk. angelegt habe, die Steuer von 20 000 Mk. aufzuerlegen. Hierauf wurde erwidert, daß die Kosten, die dieses Haus der Gemeinde für Anlegung und Unterhaltung der Ortsstraße, für Kanalisation usw. verursacht, so groß sind, wie wenn das Haus ganz ausbezahlt wäre. Wird es demnächst bei der durch die Gemeindeeinrich- tungen gesteigerten Preislage mit 2000 Mk. Gewinn zu 22 000 Mk. weiterverkauft, so erlangt auch diesen Gewinn der verschuldete, wie der unverschuldete Eigentümer, ja der Gewinn stellt für den Eigentümer, der nur 2000 Mk. angezahlt hat, eine Verdoppelung dieser Anzahlung dar. Der Schuldenabzug würde eine steuerliche Prämie gewähren für die vielfach mit fremdem und keineswegs aus derselben Gemeinde stammendem Kapitale arbeitende Bodenspekulation. . . Als Beispiele für die seitherige Unzulänglichkeit der Grundsteuer werden noch die Tatsachen angeführt, daß ein großer Grundbesitz in Darmstadt im Werte von 200 000 Mk. seither nur 75 Mk. Eirund steuer zahlte, ein Grundbesitz in Mainz, der 76 Mk. Steuer zahlte, zu 164 000 Mk. und darauf zu 1200 000 Mk. bewertet wurde. Der Ausschuß ist der Meinung, daß der Ertrag der Grundstücke nicht als Maßgabe für die Besteuerung dienen dürfe: es würde auch im Lande nicht verstanden werden, wenn vielleicht ein verschuldeter Grundbesitzer von 100 Morgen weniger bezahlte, als ein kleiner Bauer mit unverschuldeten 10 'Morgen.
Den schwierigsten Punkt der ganzen Vorlage bildet die Steuer vom gewerblichen Vermögen. Hierüber wird im wesentlichen bestimmt: Der Steuer sind unterworfen die sämtlichen 1) einem stehenden Gewerbe, 2) einem bergbaulichen Betriebe, 3) einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich der Viehzucht, des Wein-, Obstund Gartenbaues dauernd gewidmeten oder ihm dienenden Gegenstände und Rechte, die einen in Geld abschätzbaren Wert haben. — Die Steuer wird in derjenigen Gemeinde erhoben, in der das Gewerbe betrieben wird, sofern in derselben Betriebsanlagen irgend welcher Art vorhanden sind. Der Steuer vom Gewerbebetrieb unterliegt nicht der steuerpflichtige Grundbesitz. Nach Art. 9 wird die Steuer nach dem mittleren Jak-resstcmd >e§ in dem Betriebe innerhalb der Gemeinde arbeitenden Anlage- und Betriebskapitals erhoben, wie es nach den für die staatliche Vermögenssteuer geltenden Bestimmungen festgestellt wird. Die Art. 10—16 enthalten noch nähere Festsetzungen über den Besteuerungsmaßstab, Steuererklürungspflicht usw. (Ein Schlußartikel folgt.)
In Krrvarjung des Krisdens.
Am internationalen Wirtschaftsmarkt gewinnt angesichts der Geneigtheit Rußlands und Japans zu Friedensverhandlungen eine optimistische Strömung die Oberhand. Man sieht speziell für die Industrie eine günstigere Konjunktur kommen, weil man der Meinung ist, daß sowohl Rußland und Japan wie auch die anderen Mächte nun erst recht bestrebt fein werden, ihre Kriegsbereitschaft auf sichere Grundlagen zu stellen. Diese Auffassung erscheint nicht unberechtigt, obgleich andererseits eine erneute Störung des Weltfriedens wohl für einige Zeit als ausgeschlossen" gelten darf. Ter Satz, daß, wer den Frieden will, zum Kriege rüsten muß, gilt nun einmal als ün- umstößlich und ist durch den Krieg in Ostasien in gewissem Sinne bestätigt worden. Denn es fragt sich, ob Japan den Waffengang gewagt hätte, wenn Rußland militärisch leistungsfähiger gewesen wäre. Was nun die erwarteten Neubestellungen auf Kriegsmaterial betrifft, so hat die deutsche Industrie solche allenfalls von Rußland zu erwarten. Japan hält e5 mit England, und wenn in Zukunft noch einem anderen Lande Lieferungsaufträge aus Tokio erteilt werden sollten, dann sind dies die Vereinigten Staaten.
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So rasch, wie die frohlockenden Telegramme aus Washington, mit bengalischer Beleuchtung Roosevelts, des friedlichen Maklers, plauben machen wollen, werden sich die Verhandlungen zwischen Rußland und Jvpan wohl kaum vollziehen. Oder in schnellem Zeitmaß nur bann, wenn der Umfang der japanischen Forderungen Rußland von jeder weiteren Erörterung zurückschreckt. Japan will zu Bedingungen den Frieden, die, nach der offiziellen Antwort aus Tokio an Präsident Roosevelt, „die Dauer des Friedens durchaus gewährleisten". Auf den ersten Blick macht dieser Wunsch einen überraschend friedensfreundlichen, saft friedenssehnsüchtigen Eindruck. Aber schärfer betrachtet, deutet der Satz auf daS Be str e b en Japans hin, Nu ß- land für eine möglichst lange Zeit jeden Gedanken an Revanche zu benehmen. In Japan hat man die russischen Stimmen sehr gut vernommen, die zur Beendigung der Feindseligkeiten rieten, mit dem Vorbehalt, daß in fünf oder zehn Jahren ein besser gerüstetes Rußland dem „frechenFeind"die Beutewieder entreißen solle. Diesen Vorsatz kann Japan nur vereiteln, wenn es Rußlands Kraft im fernen Osten vollständig bricht, d. h. Rußland aller Möglichkeiten beraubt, sich in Ostasien militärische und Flottenstützpunkte $u schaffen. Kurzum, eS handelt sich um nicht mehr und nicht weniaer als um die Ausschaltung Rußlands, soweit Die japanische und, möglicherweise obendrein, die chinesische Interessensphäre reicht. China wird, nachdem es inzwischen Japan nähcrgetreten ist, kaum mit der einfachen Rückgal ' der Mandschurei sich begnügen, sondern auch im stillen oder offenen Einverständnis mit Jcttmn, gewisse „Sicherungen" aegen die Wiederholung solcher kühnen Aneignungen fordern, lieber die Kriegsentschädig
ung — nach dem Tokioer Korrespondenten deS „Matin" ist Japan in dieser Hinsicht „unerbittlich" — würde Rußland ja hinwegkommen, die Börse richtet sich bereits auf eine entsprechende Anleihe ein; wenn aber Rußland durch Japan systematisch die Aussicht, Verlorenes wiederzuerlangen, gesperrt wrd, dann ist es doch einigermaßen zweifelhaft, ob sich der Zar auf solche Bedingunoe^ einläßt, die Rußland zur dauernden Ohnmacht in Ostasien verurteilen.
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Die Petersb. Tel.-Ag. teilt mit: Aus verschiedenen üneTten sind in der letzten Zeit Gerüchte über den O r t deS Zusammentreffens der russischen uud javanischen Bevollmächtigten aufgetaucht, wobei bald Washington, bald Tokio, Haag odev Paris genannt wurden. Da bis jetzt die Frage über den Ort deS Zusammentreffens nicht einmal aufgeworfen wurde, beruhe^ alle diese Meldungen auf grundlosen, frei erfundenen Konve binationen.
Der Regierrmg zu W a s h i n g t o n ist, wie jetzt offiziös mitgeteilt wird, die Antwort Rußlands auf die Note deS Präsidenten Roosevelt zugegangen. Sie stimmt überein mit deii mündlichen Mitteilungen, die Graf Cassini machte. Auf Bm> schlag der beiden Kriegführenden, wonach die Veröffentlichung! der Antworten zur Zeit unerwünscht ist, beschloß.Roosevelt, sie nicht zu veröffentlichen, aber offiziell wird versichert, daß die nicht amtlichen Mitteilungen, die über den Inhalt brt Antworten bereits gemacht wurden, zutreffend und im flanjat erschövfend seien.
Roosevelt hot seine Ferienreise auf den 29. dS. verschoben, weil er hofst, daß inzwischen alle Vorbereitungen für den Zusammentritt der Friedens-Konferenz beendet fein werden.
Der „Neuen Fr. Vr." wird aus Paris telegraphiert: Au- Petersburg liege die Meldimg vor, Witte sei nach Amerika abgereist. Man bringe diese Reise in Zusammenhang mit bod Verhandlungen zum Abschluß des Friedens.
Der Petersburger Korrespondent des „Daily Telegraph' hatle mit einer hochgestellten Persönlichkeit eine Unterredung über die et)ent. japanischenVedcngungen. Die Persönlichkeit sagte ihm, es handle sich nicht darum, ob die japanischen Bedingungen zu hort sein werden. Wenn sie zu hart sind, könne von Friede^ keine Rede sein. Die Japaner seien noch nicht kriegSmüde und könnten den Krieg sortsetzen. Von anderer Seite erfährt derselbe Korrespondent, daß man in der Umgebung deS Zaren bereit sei, lieber zwei Milliarden für die Kriegführung auszugeben, bevor diese Summe als Entschädigung an Japan gezahlt werde. Ebenso» sei die Schleifung' der Festungswerke von Wladiwostok schlossen. c
Die Frage der Kriegsentschädigung wird erst m letzter Linie beraten werden, da sie von dem Ergebnis der Verhandlungen über die anderen Punkte abhängt.
Alls angeblich zuverlässiger Quelle erfährt das D. T. au- Petersburg, daß die Wendung zum Frieden dort, auf zwei Momente zurückgeführt werde. Der Finanzminister erstattete einen Bericht, in dem er jede Verantwortung ablehnt, im Falle einer Fortsetzung des Krieges, und Linewitsch sah sich gezwungen!, eine erhebliche Anzahl Soldaten und Osfiziera erschießen zu lassen, die meuterten imd eine offene Propaganda gegen den Krieg angesichts des Feindes betrieben.
Nach aus russischer und japanischer Quelle in London etrt» getroffenen Nachrichten ist man aber doch noch verzweifelt weit vom Friedensschluß entfernt. Nach einer offiziösen Verlautbarung vom Petersburger auswärtigen Amt sollen die niss. Bevollmächtigten Japans Entschlüsse nur entgegennehmen und ihrer Regierung mitteilen, ohne aber selber über bat Frieden zu verhandeln, worauf aber die Japaner kaum eingeheni Ersten. Uederhaupt fürchtet man in Tokio, durch einen Waffenstillstand die Früchte des Togoschen Sieges und Oyamas Aufsichten auf tu eitere Erfolge zu gefährden.
Weitere kriegerische Ereigniffe.
Tokio, 13. Juni. (Amtlich.) Eine aus gemischten Streik kräften bestehende russische Truppenabteilung macht« am Sonntag in den Gegenden von Vingescheng, Erhschihlipao und Schusangtai Angriffe auf die Japaner, nmrde aber überall zu- rückgeschlagen. Die Verluste sind noch nicht festgestellt.
Petersburg, 13. Juni. (Petersb. Tel.-Ag.) General Linewitsch berichtet in einem Telegramm an den Kaiser vom 12. Juni: Truppen der japanischen Vorhut gingen aut 9. dS. zum Angriff vor. Eine Kolonne, br'ste^eno au8 Infanterie und Kavallerie, rückte mit Gebirgsartillerie und Revol- verkanonen auf der Mandarinrnstraße heran; eine andere Kolonne, aus Infanterie und Kavallerie bestehend, ging im Tale östlich der Mandarinenstra^e vor und besetzte einen Hügel auf dem rechten Ufer deS Klwhe, im Norden der Dörfer Liauchuitschen und Handaohe. ,, , , ,
Paris, 13. Juni. Petersbrirger Nachrichten lassen befürch^ ten, daß der Beginn einer S ch l a ch t in der Mandschurei unmittelbar bevorsteht, sodaß, ehe die Bevollmächtigite^ für die Friedens-Verhandlungen ernannt sind, noch an das Krieasglück appelliert wird. KeirvesfallS habe Japan die Dev- Pflichtung eines Waffenstillstandes übernommen.
Tokio, 13. Juni. Von dem deutschen Dampfes „Industrie", der kürzlich von den Japanern weg- genommen und als Prise erllärt wurde, weil er im Verdacht stand, gegen die japanische Flotte Spionage getrieben zn haben, wurde jetzt die Mannschaft entlassen, ebenso der Kapitän gegen sein Ehrenwort, keine militärischen Geheimnisse zu verraten. Nach hier eingegangenen Meldungen liegen im Hafen von Wladiwostok noch 18 russische Schiffe, darunter mehrere Torpedoboote.
London, 13. Juni. LlovdS Institut meldet: Der russ. Hilfskreuzer „Dniepr" hielt auf der Höhe von Diamond» point in der Malakkastraße den holländischen Dampfer „Flores" an und übergab ihm 41 chinesische Mannschaften und die Post von dem englischen Dampfer „St. Kilda", den der „Dniep?^ in der Chinesischen See aufgebracht und 8imt Sinken gebracht hatte, weil er K o n t r e h a n d e an Bord ^atte. Die europäischen Schiffsoffiziere und Maschinisten des englischen Dampfers^ wirrden^ an V-ard des „Dnievr" zurückbehalten.
König OSkar an die norwegische Bolt-vertretnng.
Ein Stockhollner Blatt veröffentlicht ein Schreiben de- KöniaS Oskar an den Präsidenten des norwegischen Stor- thing.
Der König erklärt darin, daß der Eid es ifrn zur königlichen Pflicht mache, es nicht dabei berufen zu lassen, waS der norwegische StaatSrat "^filich ber Weigerung des Königs, daS K'ousulatsgesetz zu sanllioniinm, aussprach. Der König von Norwegen mutz stets den § 1 der norwegischen Verfassung vor


