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, * Ei" Run °uf d.e New-Yorker Staatsspac-
kä se. Am Mittwoch herrschte unter den jüdischen Em° wohnern von New-York eine Ponik, heroorqernfen durch Zweifel an der Sicherheit der Staatssvarkasse Die Panik ist auf Prcßangriffc zurückzusnhren Die Blätter schrieben, daß amerikanische Banken schwindelhaft ae- leitet werden, und daß die Einwanderer imnicr wieder die Opfer ihrer gewissenlosen Treibereien wären. Beinahe 10 000 Tuben und Jüdinnen versammelten sich vor der Staats' sparkasie und verlangten die sofortige Rückzahlung ihrer Einlagen. Es war unmöglich, mehr als einen kleinen Teil der Menge in daL Gebäude hereinzulassen, die übrigen "mußten von der Polizei vertrieben werden. Liese notwendige Maß- regel veranlaßte den Glauben unter der Menge, daß die
Staatssparkasse die Zahlung eingestellt habe. Straßenexzesse im großen Stil sotten, undtausende Juden warfen sich gegen die Tore dcS BankgebaudcS. E n Geländer, welches eine in dec Nähe tiefer liegende Strage von dem Schauplatz der Panik trennte, brach und fünfzig Personen, meistens Frauen, wurden drei Meter hlnuntec- acschleudert. Alle wurden verletzt, einige tätlich und viele sehr schwer. Die Polizisten benutzten die Totschläger, womit sie die Köpfe der herandrängenden Menge bcarbeiteten. Die Ankunft eines Wagens von dec Stan S- Schatzkammer, mit barem Selbe beladen und von Militär bewacht, übte keinen Einfluß auf die empörte Menge au§. Der Auflauf dauerte zwölf Stunden und die Bank wurde biv spät in die Nacht hinein offen gehalten, um alle verlangten Summen auszuzahlen. .
* Aus dem Leben eines Hoszahnarztes. Hoftat Monzo H. Sylvester, der .Hofzahnarzt des Kaisers, der Selbstmord verübt hat, scheint die Tat im ^uftniit) einer schweren geistigen Depression ausgeführt zu Haven. Schon geraume Zeit war der Glanz des Hauses Sylvester nicht mehr so hell und strahlend wie ehedem: seit der joviale Herr vor etwa zwei Jahren einen Schlaganfall erlitten hatte, fing der Ruhm an, etwas zu erblassen. Und als sein erster Assistent Tr. Whatson ihn verließ, war es für den Sechzigjährtgen, der sich daran gewöhnt hatte, seine Praxis den bewährten Länden f-eines Assistenten zu überlassen, ein harter Schlag. Die Kaiserin, die sich weiter der Behandlung Whatsons anvertraute, hatte er als Patientin verloren, und mit ihr igiirg ein großer Teil der Klientel fort. Der Kaiser aber blieb seinem Llrzte treu, ebenso die Prinzen. Als damals Sylvester den Monarchen ragte, ob er — der Kaiser — die Kaiserin nicht bestimmen ünnte, daß deren weitere Behandlung ihm bliebe, soll der Kaiser gesagt haben: „Ich, lieber Hoftat, bleibe Ihnen treu, ebenso die Prinzen, denn die kann ich kommandieren, mit der Kaiserin werde ich sprechen, befehlen kann ich ihr ja nicht." Der „Hoftat." war ein kleines Pflaster auf die Wunde, bis dahin war Sylvester nur Hofzahnarzt. Den äußeren Anstoß zu der geistigen Depression sollen erhebliche Verluste im Klub gewesen sein. Eine Version will nur von 50 000, andere Gerüchte von 10 0 0 0 0 M k. und mehr wissen. Sicher ist nur, daß der Verlust sehr ho»ch gewesen sein muß, denn kleinere Summen wären für den Mann, dem Millionen durch die Finger geflossen sind, eine Lappalie gewesen. Mit der Ausführung der Tat muß ich Sylvester feit einiger Zeit beschäftigt haben, denn er gab einem Diener vor etwa vierzehn Tagen seinen Revolver zum Reinigen; bei dieser Gelegenheit sollte auch die Waffe neu geladen werden. Der Mann, der stets mit dem Gelde überaus leicht umzug.Heu pflegte, war in letzter Zeit spar- ant y eworden; aus diesem Grunde hatte er auch seine Equipage abgeschasft. Hofrat Sylvester sah, daß er sich einschränken mußte, und so hatte das Leben für ihn keinen Reiz mehr. Me einzige Tochter Sylvesters weilt zurzeit in San Francisco; sie studiert an der dortigen Universität. Eine dem .Heimgegangenen und dessen Familie nahestehende Freundin hat es übernommen, die Beisetzung vorzubereiten.
genehmigen unter der Voraussetzung, daß die Hausanschlüsse vorher gemacht seien und auch sonst kein Wiederaufrcißen der Straßen drohe. Was die jetzt erhobenen Forderungen angehe, so stände deren Bewilligung nichts derartiges im Wege, und die Befestigungen ließen sich nicht so lange aufschicben, bis an eine einheitliche Pflasterung in der Stadt gedacht werden kann.
Darauf g c n e stm i g t e die Verfammlung die Vornahme der vorgeschlagenen Pfiasterungen.
Tie vorgeschlagene Beschaffung von Pflastersteinen (der -Quadratmeter zu 20 Mk.) von der sirrma Pfeffer in Annerod wird ebenfalls von der Verfammlung genehmigt. . _ .
Ein kleiner Geländesustausch nnt Ed. Kltn - fei, der zum Ausbau der Keplerstraße notwendig erscheint, findet die Zustimmung der Stadtverordneten, ebenso der Kauf einer kleinen Waschküche (21 Quadratmeter) von den Eheleuten Gg. Wilh. Ferber in der Schloßgasse fitr 1500 Mk. .. c
Zur Vergebung der Rechen für dre Klaranlagen wurde von 3 Angeboten die an: wenigften fordernde Firma Beck u. Henkel in Kassel (die 53/8 Mk. verlangt) mit der Lieferung beauftragt. Außerhalb der Tagesordnung wurde mit der Herstellung der Fundamente für »dias Maschinenhaus an der Klaranlage die Firma Jäger il Rumpf ist Hanau beauftragt, wobei die ftüher für die übrige Anlage vereinbarten Preise gelten sollen. _
Bei einem Teil der Gasleitung in. der Westanlage müssen die engen Rohre gegen stärkere ausgewechselt werden, und die Stadtverordneten erteilen zu der Ausgabe hierfür von 3300 Mk. ihre Zustimmung.
Im Realgymnasium ist die Schülerzahl erheblich angewachsen, sodaß 2 neue Klassen räume erforderlich werden. 2 vorhandene Räume im Neubau an der Stephanstraße sollen zweckentsprechend dafür eingerichtet werden, womit die Versammlung einverstanden ist.
Zum nächsten Punkt „Benennung von Straßes wird beschlossen, die Wilsche Privatstraße von der Bismarckstraße nach der Goetbestraße künftig Hensel st raße und die Straße von der Frankfurterstraße über die Brücke der Oberhesf. Bahnen „Friedrichstraße" zu nennen.
Außerhalb der Tagesordnung wird eine Ausgabe von 1000 Mk. für die Reparatur zweier älterer Pumpen in Queckborn bewilligt, ebenso die Ausgabe für die Vervielfältigung einer Schrift des Sekretärs der hiesigen Handelskammer, Tr. Knipper, über die Rentabilität der Lahnkanalisation. Die eine Hälfte dieser Ausgabe will die Großh. Handelskammer tragen.
Zum Schluß werden folgende Wirtschastsgesuche genehmigt: das des Peter Berg für Bahnhofstraße 11, des Friedr. Euler für Kaplansgasse 21, des Joh. Gg. Seipp für Großer Steinweg 12, der Marie Wölfling für Liebigstraße 68 und des Joh. Altensen für Bruchstraße 12.
Auf eilte Auftage des Stadtv. Kirch wegen der Beantwortung einer Anfrage des landwirtschaftl. Provinzialvereins in der Angelegenheit der Errichtung eures Zuchtviehmarktes bemerkt Oberbgrn. Mecum, diese Frage werde in der nächsten Stadtverordnetenversammlung zur Erledigung kommen können. §eute, am 13. Jan., foll dem lcmdw. Provinzialverein auf seine Anftage von der Stadtverwaltung eilte Antwort erteilt werden.
In der folgenden geheimen Sitzung wurde u. a. beschlossen, einen H i l s s s ch u tz m a n n, Luch, anzustellen und für die erkrankte Handarbeitslehrerin an der höheren Mädchenschule, Frl. Weiß, eine Vertreterin, Frl. Steinbach von hier, einzustellen.
Sitzung des Provinzial-Ausschuffes der Provinz Oberheffeu.
Gießen, 11. Jan.
Als erster Gegenstand der heutigen Tagesordnung kam zur Verhandlung die Zurücknahme des der Elisabethe Weigand von Ober-Widdersheim, jetzt zu Rommelshausen erteilten Wandergewerbescheins. Tie Genannte betrieb in Gemeinschaft mit ihrem Ehemanne einen Hausierhandel. Beim Einkauf von Waren in einem hiesigen Geschäft hatten sie sich des gemeinsamen Diebstahls schuldig gemacht und sind deswegen, der Mann mit drei, die Frau mit zwei Wochen Gefängnis vom Schöffengericht Gießen bestraft worden. Auf Grund des § 57, 6 2 der Gewerbe-Ord- 'Nung beschloß hiernach der Kreisausschuß des Kreises Büdingen, den der Elisabethe Weigand erteilten Wandergewerbeschein zurückzuziehen. Tie Weigand legte gegen Men Beschluß Rekurs bei dem Provinzialcmsschuß ein, der heute zur Verhandlung kam. Der Provinzialausschuß bestätigte den Kreisausschuß-Beschluß und wies den Rekurs kostensällig ab.
Das gleiche geschah bezüglich des Rekurses des Ehemanns der Vorerwähnten, des W i l h e l m W e i g a n d von ^ber-Wtddersheim, jetzt in Rommelshausen. Auch diesem war aus den oben erläuterten Gründen der ihm erteilte Wandergewerbeschein von dem Kreisausschuß des Kreises D^mgen entzogen worden, wogegen er Rekurs verfolgt
Als letzter Punkt der Tagesordnung wurde das Gesuch Wagner in Düdelsheim um Erlaubnis zum Betrrebetner Gastwirtschaft verhandelt. Wagner be- trteb ichon früher in Düdelsheim eine Schankwirtschaft, die er ledoch verkaufte. Er hat jetzt einen Neubau errichtet, in dem er eine Gastwirtschaft betreiben will. Sein Gesuch wurde vom Kretsausschuß des Kreises Büdingen abschlägig Bedürfnis zur Errichtung einer weiteren
^Tr bestehe. Der Vertreter des
verfolgte hiergegen Rekurtz an den Pro- chug. ^n der heutigen Sitzung konnte sich auch der Provtnztalausschuß von dem VorhandenseM ein?s B§ dursntsse^ nicht überzeugen und erkannte deshalb auf kostenfallrge Abweisung des Gesuchs.
Ein Pücklcr-Prozetz.
Berlin, 12. Jan.
Ein Pücklerprozetz beschäftigte heute die 9. Strafkammer des Landgerichts!. Auf der Anklagebank nahmen Platz: Graf Walter Pückler-Kleintschirne und der Buchdrucker Her- mann Mitsching. Vor Eintritt in die Verhandlung fragt Angeklagter Graf Pückler ob sich unter den Mitgliedern des Kollegiums ein Jude befinde. Nachdem der Vorsitzende dies verneint, fragt der Angeklagte weiter, ob ein Mitglied vielleicht getaufter Jude sei, da er diesen dann ablehnen würde. Ihm sei der Name des Landgerichtsrats Simonson genannt worden. Vors.: Von amtswegen habe ich Ihnen darüber keine Auskunft zu geben, will Ihnen aber Mitteilen, daß schon die Eltern des genannten Herrn getauft waren. Angekl.: Ich halte solcljen Herrn entschieden für befangen. Nach kurzer Beratung verkündet der Vorsitzende: Der Gerichtshof hat den Ablehnungsantrag als unbegründet abgelehnt.
Nach der Anklage wurden beschuldigt: 1. (Araf Pückler zu Berlin und Wilmersdorf vom Juni bis Dezember 1904 durch zehn selbständige Handlungen öffentlich eine versammelte Mensäien- ntenge zum Ung e horfam gegen die Gesetze anfgcsor- dert und verschiedene Bevölkerungsklassen zu Gewalttätigkeiten gegeneinander a n g e r e i z t zu haben; 2. Graf Pückler und Mitsching: durch zehn selbständige Handlungen in der Zeit vom Juni bis Dezember 1904 durch Verbreitung von Schriften zum Ungehorsam gegen die Gesetze aufgefordert zu haben.
Zu seinen persönlichen Verhältnissen bemerkt Graf Bückler u. a.: er habe das Abiturientenexamen, den juristischen oktor das Referendarexamen und das Offiziersexamen gemacht und sei drei Jahre Referendar gewesen. Er sei Vertrauensmann im Bund der Landwirte gewesen und habe sich in den Dienst der Bauernbcwegung gestellt. Da kam die Judenftage und da habe er sich der antisemitischen Agitation gewidmet. Im wesentlichen handle es sich bei den inkriminierten Redewendungen um Volksversammlungsscherze, die sich jeder Volksversammlungsredner leiste, um die Leute zu enthusiasmieren und amüsieren. Ich habe mehreremalc in Todesgefahr geschwebt und bin in wunderbarer Weise durch Gott gerettet worden. Ich erinnere nur an den Giftmordversuch in der Schweiz. — Vors.: Sie glauben wirklich, daß eine große Verschwör- ung existierte. Sie zu vergiften? — Angekl.: Ohne allen Zweifel. — Vors.: Leiden Sie vielleicht au Verfolgungswahnsinn? — Angekl.: Nickst die Spur! Wenn Sie wüßten, mit welchem Schmutz und welcher Roheit, mit welchen Gemeinheiten in der Presse ich 'zu kämpfen habe! — Vors.: Na, wenn Sie mit Schmutz w erfen, können Sie sich am Ende nicht wundern, wenn auch nach Ihnen geworfen wird.
Es folgt die Verlesung der zehn Reden. Wir haben s. Zt. kleine Auszüge daraus gebracht. — Vors.: Graf Pückler, Sie werden zugeben, daß diese Aeußerungen eine Aufreizung der sckstimmsten Art darstellen. Gras Pückler: Ja, dies mag sein, ich glaubte indessen, weil wegen der anderen früheren Reden, die viel schlimmer waren, keine Anklage erhoben war, hätte man endlich die Wichtigkeit meiner Mission und meine gute Absicht erkannt. Ich bin jetzt in ganz Deutschland bekannt: Tie deutsche Nation verlangt etwas von mir. Ich bin zur Zeit der einzige Vertreter des wahren Deutschtums.
Gerichtsarzt Dr. Hoffmann erklärt: Zweifellos weise manches im Benehmen des Grafen auf Ueberschätzungs- i d e en hin. Man könne daraus aber noch nicht auf Geistessraukheit schlcetzen. Emen Antrag auf Beobachtung des Grafen in einer Irrenanstalt stelle er auf Grund des heute vorliegenden Materials nicht.
StEmcw.-Rat Dr. Kneiting: NM. dcm Inhalt der Reden, nach iemem Hmweism auf seine göttliche Mission, nach >emen, vielfachen Beziehungen aus das Wort Gottes müsse man doch lagen, daß baeä andere Auftreten des Angeklagten damit nnv^embar yt Dteges pöbelhafte ga s s e nj n n genmäßige Geich impfe ans die Jude,! würde doch niemand anwenden der von einer göttlichen Mission überzeugt sei ffienn d« ^>°»U'bige begründete Zweifel an der Zurechnungsfähig- tat haben sollte, wurde ich eine Unterbringung in eine öffentliche Irrenanstalt aus sechs Wochen beantragen.
e-ras Pückler (erregt-: Ter Staatsanwalt hat Ausdrücke gebraucht, wie „Gaiieniungen- und „pöbelhastcs Benehmen" üch »erlange daß der «taa t s an w al t s o so r t renosi'eif utenn er etn Ehrenmann, ift Wenn der Staatsgut
nicht sofort retiojiert, behalte ich mir weitere Maßnahme^
V ° l(5taatSainvaIt Noelling erklärt, daß er felbstversiändlich mit seinen Aeußerungen nicht die Persönlichkeit des (>rafen Pückler, sondern mir die verschiedenen Redewendungen charakterisjeren wollte. Da sich ber Angeklagte mit diesen Erklärungen zufrieden gibt, so ist der Zwischenfall erledigt. ~
Der Gerichtshof beschließt: Das Gericht hat kerne Der- anlassung, an der Zurechnungsfähigkeit des AngeNagten Grafeit Pückler zu zweifeln. .
Staatsanwalt Nocltina beantragt gegen Graf Pückler sechs Mmialc Gefängiiis, gegen Mitsching 1350 Mk. Geldstrafe.
Nach einstündiger Beratung kam der Gerichtshof zu folgendem Urteil: G r a f P ü ck l e r wird wegen W i d e r st a n d s gegen die Staatsgewalt und Vergehens g e g e n d i e ö s f e n t- l i ch e Ordnung zu ü o n a t e n G e f ü u g u i s , M i t s ch i u s wegen derselben Vergehen zu 3 0 0 M a r k Geldstrafe ueriirteilti Bei der Strafabmessung komme erschwerend in Betracht, patz' Graf Pückler wiederholt wegen der gleichen Vergehen bestraft ist. Die Polizei ist leider in vielen Fällen nicht scharf genug vorgegangeu, um dem Unfug zu steuern. Es komme ferner in Betracht, daß Graf Pückler den gebildeten Kreisen entstammt, da er Offizier war, die Rechte studiert und vor allen Dingen, genügend gewarnt war. Die Roheit in seiner Ausdrucksweise ist um so schärfer zu verurteilen, da cs sich um einen gebildeten Manu, einen Edelmann handelt. Bei Graf Pückler hat sich der unbezähmbavc Haß gegen die Juden bald zu einer fixen Idee ausgebildet. In seinen Reden hat der Angeklagte fortwährend Bibelzitate bei der Hcnid, und zwar in einer geradezu gemein- schädlichen Weise. Graf Pückler spricht in einem Atemzuge von Christus, Nächstenliebe und „versluckster Bande^', „totschlagen und krepieren" Das schöne Wort: ,Liebet eure sttächsten" hat er bis jetzt noch nie zitiert. Aus diesen Gründen scheine nur eine Freiheitsstrafe als angeinesseiie Sühne, da die bisherige milde Bc- straiung nichts geholfen hat, es vielmehr immer schlimmer wurde.
Bei Beendigung der Urteilspublikation springt Graf Pückler auf und ruft mit erregter und drohender Stimme dem Vor-^ sitzenden zu: „Sie werden die Folgen dieses Urteils tragen, w i r werden uns mit der Masse weiter sprechen!"
Vors.: Herr Staatsanwalt, ich bitte, das Gesetz, welches eine derartig unerhörte Ungebühr und Unverschämtheit bestraft, in. Anwendung zu bringen.
Staatsanwalt Wölling beantragt, eine sofort zu vollstreckende U n g e b ü h r str a f e von drei Tagen Haft über Graf Pückler, zu verhängen.
Vors. Landgerichtsdirektor Kanzow gibt dem Angeklagten nochmals Gelegenheit, sich in e n t s ch u l d i g c n d e r Weise zu äußern. Dies wird jedoch von Graf Pückler verweigert, wenn nicht der Vorsitzende ebenfalls Vm'chicdenes znrückuehnie.
Nach kurzer Beratung wird der Angeklagte wegen Ungebühr vor Gericht in eine sofort zu vollstreckende Ordnungsstrafe von drei Tagen Haft genommen.
Kerlchtsjaal.
Eine Duellaffäre zwischen dem praktischen Arzt Dr. mcd. Stanislaus Pohl und dem praktischen Tierarzt Hermann S t a h l m a n n , beide in Seelze wohnhaft, beschäftigte das Schöffengerick't Hannover. P. ist Oberarzt der Landwehr, St. £I>cructcrinäi der Reserve. Tie zwisck)en beiden seit Kaisers Geburtstag 1904 schwebenden Differenzen bilden feit der Zeit den Gesprächsstoff in Seelze und Umgegend. Der Ausgang des Streites ist ein gegenseitiger Beleidigrmgsprozeß, in dem in der Hauptsache einer dem anderen zur Last legt, daß er auf eine übermittelte Pistolensoroerung „g e kn i s f en" habe. Das Ehrengericht stellte seinerzeit fest, daß 'Dr. Pohl in keiner Weise unwürdig gehairdelt oder gar gekniffen hat. Seitens des St. war irgend eine Klatsck-geschichte, die ohne jede Berechtigung auf einem harmlosen Vorgang im Herrenklub zu Seelze auf- gebaut war, als Beweisführung für seine Beleidigungen ins Feld geführt worden. Trotzdem die Grnnd^osigkeit seiner Beleidigung leflgeftellt war, weigerte er sich, sowohl die Ehrenerklärung zu unterschreiben, als auch zum Zweikampf anzutreten. Dr. P. hat ihn dazu wiederholt auNorderu lassen. Es wurde feftgeftellt, daß St. als Veterinär keinem Ehrenrat untersteht, also keine Verpflichtung hatte, irgend welche "Rücksicht auf das Ehrengericht zu nehmen. St. will die entgegengesetzte Auffassung gehabt haben, weil er sich seiner Llngabe nach dem Bezirks ko mm andeur zur Verfügung gestellt hat. ^taljlmaini hat schließlich im Oktober v. I., nachdem Dr. P. beim Bezirkslommando um seine Entlassung emgekommen war mit der Begründung, daß er mit St. geselllchaftUch nicht mehr zusammen kommen könne, in Wirtschaften Uch M schweren Beleidigungen gegen Dr. P. hinreitzen lassen, irr hat Ausdrücke wie Lump und Schuft gebraucht und hat dabei die Behauptung ausgestellt, nicht er, soirdern Dr. P. habe gekniffen. Dr. P. hat nun andererseits, wenn er auf den Vorfall angeredet worden ist eine sachgemäße Schilderung des Tatbestandes gegeben und dabei bemerkt, daß Stahlmann gekniften habe. Der Vertreter des Tr. P. beantragte wegen der Schwere der Beleidigung gegen Stahlmann eine Gefängnisstrafe. Dr. Woltereck als Verteidiger des letzteren dagegen plädierte für eine geringe Geldstrafe. Das Gericht billigte Tr. Pohl den Schutz des 8 193 Str.-G.-B. (Wahrnehmung berechtigter Interessen) zu und erkannte gegen ihn .auf kostenlose Freisprechung In der Begründung des Urteils gegen Stahlmann hob es hervor daß dreier sich äußerst frivoler und leichtfertiger Beleidigungen Ichnldrg gemacht. Er l>abe die denkbar schwersten Vorwürfe acaen Dr- P-, erhoben Bcf Bcurlelluug der 'ß-ragc, ub der tawettaate belfere- Sinnt, also vcrtaunderisch gehandelt habe, fei
Gericht zu der Annahme gelangt, dass der Angcktagte wahr-- sstsse S
e?n' 12. Jan. Tie hiesige Strafkammer verurteilte den Arbeiter Utax Poloezek ftu 21/» Jahren iuckitbaiis itmS fünf ^hren Ehrverlust, weit er dem Rekrntcn äftapet tnü^beffen Einverständnis ein Glied des Zeigefinger s bei reck- ,)£We' um ihn dem Militärdienst Mic?8?ä«äeiLiomai?,S'“n^Vfea'3Cri!i,t ^urteilte den Mus- T°nzL°f^etL" «IgetSÄÖ CÜltem
Bordineti gegenüber mehrfach disUvUnai-i?!^' j?em ^rgeanten
M jlriieUttijtweguiig.
grötzeie^Zah? von A r beit sfta e n versammelte sich eüie
bock gelang es der Lchudmamisckatt v >scndlingertorplatz, ebenw als die Arbeitslosen ii* -iecn8e *u Zerstreuen, zu sammeln versuchten, (Pater auf anderen Plätzen
Hei, ist Vas eine' Luft,
Ö auch öie>«0'ji^telÄfCat9!c,'e,l! Nur soll man fnib Wiiltergefahreil ^und di! Q<\e\U ^ulterfreudeu
Ö die Erkältung. Nun ©rflnrh C^Cf.n()v. ift »un doch labt sich bequem im iblnff ttny s aehie Sodener
O bringen uns w« d.ein Di ±bet"n P°'°'°t unter- vergnügens lutscht w rü tänn bcS Wuttec-
Vorbeugen ist' eben be!ta als Ä , f,t" 8" ertdlten. sind natürlich erst recht wenn v-r?„Sodener"
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Rriihl’JAA 11 - °°""ugunge,t, Hefen ,u ma6igen
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