Ausgabe 
12.1.1905 Zweites Blatt
 
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Nr. 10

Donnerstag, 12. Januar 1905

155. Jahrg.

Krtchetnt M-Üch «tt vuSmchm» de- Sonntag».

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Giehener Anzeiger

®stafton«btMf und Seda- der tXxttDoSti&xtoruxittA. Ä. Lange, Otede^

Redattwn. ExvetNtton o. Druckerei:

tcL Str »L Tetegr^Ldr.: La-etg« Dletze»

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Dentlcher Reichstag.

116. Sitzung vom 11. Januar.

1 Uhr. Das Haus ist mäßig besetzt.

Am Bundesratstisch: Tr. Nieberding u. a.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Etats des Reichstags.

Der Etat wird ohne Debatte genehmigt.

Es folgt die Beratung des Etats des R e i ch s j u st i z a m t s.

Die Beratung beinnt mit dem TitelStaatssekretär". Hierzu liegt vor die folgende Resolution der Freisinnigen und der d e u t s ch e n V o l l s p a r t e i, den Reichskanzler zu ersuchen, dafür zu sorgen:

1. daß die Gegenseitigkeit gemäß §§ 102 und 103 des Reichsstrafgesetzbuches

a) nur nach ordnungsmäßig veröffentlichten und ge- ,-ehmigten Staatsverträgen und

b) nur solchen Staaten gewährt wird, welche nach 'ihrer eigenen inneren Verfassung und ihren Rechtscinrich- tungen eineVerbürgung" der Gegenseitigkeit im Sinne der erwähnten Bestimmungen gewährleisten könnten:

2. daß über die Auslieferung f r e ni d e r Staats­angehöriger nur Staatsverträge gemäß Art. 11 der Reichs­verfassung zwischen dem Deutschen Reiche und den auswärtigen Regierungen abgeschlossen werden;

3. daß die bisher zwischen einzelnen Bundesstaaten und auswärtigen Regierungen über die Auslieferung abgeschlossenen Verträge alsbald gekündigt werden.

Zur' Geschäftsordnung beantragt Abg. Dr. Müller (Sagan, fr. Vv.) zunächst diese Resolution zu beraten.

Abg. Erzberger (Ztr.) widerspricht diesem Anträge.

Präsident Ballcstrem: Ich schließe mich dem Anträge des Abg. Dr. Müllcr-Sagan an. Tie Erfahrungen des vorigen Jahres sind nicht sehr ermutigend (Heiterkeit.) Wir haben damals die Reso­lutionen zurückgestellt, und sie sind trotzdem in den Etatsdebatten behandelt worden. (Sehr richtig!) Das ist auch gar nicht zu ver­hindern.

Der Antrag Müller-Sagan wird angenom­men, das Haus tritt also zunächst in die Beratung der freisinni­gen Resolution.

Abg. Tr. Müller (Meinigen, fr. 23p.): Es handelt sich bei unserer Resolution um die Frage der strengen Trennung der Justiz von der Politik. Der Königsberger Prozeß hat den Verdacht er­weckt, daß tatsächlich bei uns ein Zusammenhang zwischen Justiz und Politik, zwischen Recht und Macht besteht. Sehr bedenklich er­scheint mir das Vorgehen der Steuerbehörde, die doch keine allge­meine polizeilichen Funktionen ausüben darf. (Sehr richtig! links.) Die Rede des Justizministers im Landtage ist ein Beweis dafür, daß er sich entweder in einer großen Selbsttäuschung befindet oder die Tatsachen verkennt. Durch den Königsberger Prozeß haben sich nicht nur der Staatsanwalt und das Gericht in Königsberg blamiert sondern auch das preußische Justizministerium.

Präsident Graf Ballcstrem: Herr Abgeordneter, ich bitte Ihre Ausdrücke doch etwas vorsichtiger zu wählen. Sie dürfen von einem Ministerium eines Bundesstaats nicht sagen, daß es sich blamiert hat. (Heiterkeit.)

Abg. Tr. Müller-Meiningen (fortfahrend): Ich hoffe, durch Tatsachen beweisen zu können, daß sich das preußische Justiz­ministerium bloßgestellt hat, wenn ich diesen Ausdruck gebrauchen darf. (Heiterkeit.) Es ist in Königsberg mit einer beispiellosen Oberflächlichkeit vorgegangen worden, und das preußische Abgeord­netenhaus hat, als es die Vorgänge besprach, au wenig daran gedacht, daß es einen der größten Triumphe für die Sozial­demokratie bedeutet, daß der Prozeß in einem Augenblick kam, wo bei den Herren auf der äußersten Linken nicht alles klappte. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Sie lachen, aber es ist doch so. Ich muß zugebcn, daß der Prozeß Ihnen aus einer kritischen Situation herausgeholfen und Ihnen ein leichtes Martyrium ver­schafft hat. (Sehr richtig! bei der freis. 23p.) Vor allem hat der Prozeß glänzend die Unhaltbarkeit des heutigen Vorverfahrens bewiesen, die Angeklagten werden auf Grund gefälschter Ueber- setzungen verhaftet (Hört, hört! links), der Untersuchungsrichter überzeugt sich nicht davon, ob die Gegenseitigkeit verbürgt ist, den Angeklagten werden die inkriminierten Schriften nicht vorgelegt, es wird nicht gesagt, was jedem einzelnen von ihnen zur Last gelegt wird. Schwer diskreditiert hat sich auch der preußische Justizminister (Sehr richtig! links), er sagt, er hätte im Staats- interesie einschreiten müssen. Aber er wird mir nicht einen einzigen Staat zeigen können, dessen Verhältnis zu Rußland so ist, wie das des preußischen. Wegen jeden Pfifferlings wird, wenn es sich um AUißland handelt, auf Genaueste recherchiert, und hier wird mit Wner geradezu beispiellosen Oberflächlichkeit verfahren. Ter ReichAanzler muß Auskunft darüber geben, wie er sich so etwas bieten lasten kann. Es heißt doch, den Bock zum Gärtner setzen, wenn man sich an den russischen Generalkonsul um Aus­kunft darüber wendet, ob die Gegenseitigkeit verbürgt ist. (Ruf bei den Sozialdemokraten: Bei einem preußischen Justizminister ist nichts undenkbar.) Ter Referent des Justizministers geht in Urlaub und kann infolgedessen die Anklage nicht mehr durchlesen! Und das bei einem Prozeß, auf den die ganze Welt blickt! Das sind Unna, die ich bisher selbst in Preußen für unmöglich gehalten habe. Sogar diePost" spricht von unglaublichen Akten bureau- kratischen Schlendrians. Tie Rechtsanschauungen, die der Justiz­minister im preußischen Abgeordnetenhause vorgebracht, sind mir einfach unverständlich. Man hätte auf jeden Fall so viel juristischen Takt besitzen sollen, um diesen Prozeß unter keinen Umständen einzuleiten. Man hat dann zum Referenten in diesem Prozeß einen jungen Hilfsrichter bestellt. Tas bedeutet doch geradezu eine Provokation der öffentlichen Meinung (Sehr richtig! links.)

Nun möchte ich zwei Fragen stellen: 1. Was gedenkt der Reichskanzler gegen den russischen Generalkonsul in Königsberg au tun, der auf eine offizielle Anfrage eine falsche Auskunft über den Inhalt des russischen Strafgesetzbuches gab? 2. Was gedenkt der Reichskanzler für Schritte zu ergreifen, angesichts der Tatsache, daß man in Rußland die deutsche Gerichtsbarkeit offenkundig ver­höhnt hat? Tas Gericht in Riga hat bekanntlich dem deutschen Gericht mitteilen lassen: es würde die Zeugen, wenn sie kämen, vernehmen lassen, aber vier Wockzen nach dem Prozeß (Hört, hört!) und ohne Anwesenheit der Verteidiger. (Hört, hört!) Das heißt, man sollte die Zeugen einfach ausliefern, damit sie auf administra­tivem Wege nach Rußland verschickt würden 1 l Und diesen Hohn soll sich das deutsche Gericht gefallen lassen?!

Doch genug von den Ungeheuerlichkeiten, die dieser monströse Prozeß zu Tage gefördert bat. Unser Antrag bezweckt, derartige

Monstrosität in Zukunft unmöglich au machen. Er will, daß der Reichstag die Möglichkeit bekommt. Den Rechts- und Kulturstand- punkt emes Staates zu prüfen, ehe es ein strafrechtliches Gegen- seitigkeitsverhältnis mit ihm eingeht. Mit Rußland darf Deutsch­land überhaupt kein Gegenseitigkeitsverhältnis eingehen. Denn Rußland ist kein Rechtsstaat im Sinne unseres Gesetzes. (Lebhafte Zustimmung links.) Redner beruft sich auf das Urteil russischer Juristen und Sachverständigen. Es gibt in Rußland keinen Unter­schied zwischen Erlassen und Gesetzen. Dazu kommen diege­heimen Gesetze", die nicht einmal die russischen Rechtsgelehrten kennen. Obendrein besteht in Rußland seit zehn Jahren der Be­lagerungszustand. Mit einem Federstrich kann jeden Tag jedes Gesetz dort außer firn ft gesetzt werden. Wie kann also Tcursch- land wissen, was noch in Rußland Gesetz ist! Was es gestern war, ist es das noch heute? Gibt es eine Garantie, daß es noch morgen ist? In polittschen Angelegenheiten wendet Rußland in der letzten Zeit überhaupt nicht mal ein gerichtliches Verfahren an; es erledigt alles auf administrativem Wege, d. h. die Polizei ver­fährt naib Gutdünken, ist allmächtig, entscheidet über Leben und Tod. Und was ist in Rußland nicht allesRechtens"? Ta wird z. 23. jeder mit hohen Strafen belegt, der nur den Versuch macht, jemand zum Uebertritt vom orthodoxen Glauben zu einer anderen christlichen Konfession zu veranlassen; der wird gleich nach Rußland verbannt (Heiterkeit), wollte sagen: nach Sibirien. Tas geht ja noch über das koreanische Gesetz, das 40 Stockprügel jedem verabfolgen läßt, der etwas tut, was nicht erlaubt ist. (Heiterkeit.)

Und einer solchen Regierung sollen wir in Deutschland Hand­langerdienste leisten? Was sind es denn anders als Handlanger­dienste, die man irr. Königsberger Prozeß uns zu gemutet hat? Man betont jetzt von oben immer die strengste Neutralität gegenüber Rußland Nun gut, dann sollten wir aber in erster Linie auch die strengste Neutralität gegenüber denen üben, die in Rußland d:e inneren Verhältnisse umzugestalten suchen. Der russischen Ne­gierung sollten wir in nichts entgegenkommen. Wer diesen tönernen Koloß zu liebevoll behandelt, der bekommt Schmutz an die Finger, (Sehr gut!) Schmutz, der nicht so leicht abgeht. Es sind hochgebil­dete Männe:, die in Rußland die innere Bewegung leiten unb bei ihrer Haltung sollten wir unter allen Umständen der strengsten Neutralität gegenüber den inneren Wirren des russischen Reiches uns befleißigen. Einen Gegenseitigkeitsvertrag mit Rußland ab» auschließen solange es seine Verhältnisse nicht gründlich geändert hat, ist juristisch unmöglich und sittlich verwerflich. (Unruhe rechts, lebhafte Zustimmung links.) Einer vollständigen Umwanblung unb gründlichen Regelung bedarf das Fremdenrecht in Deutschland. Der Ausländer ist doch sozusagen auch ein Mensch, der einiger Rechte be­darf. Tas geh« nicht so weiter, daß er wie jetzt vollständig der Willkür der Behörden überliefert wird. Unser Antrag will hier Wandel schaffen. Natürlich alles enthält er auch nicht. Er wird in der Folge noch sehr ausgebaut werden müssen. Was unbedingt ein Ende nehm-'n muß. bas ist die irhinr Anksifftrun^vraxis.^ Ter preußische Minister des Innern hat allerdings gesagt: Während meiner Amtsi' ; pr' > r i i"'ch r : a-* an ' "> la> d au- geliefert worden. Ja,ansaeliefert!" Ist auch noch niemand an Rußlandausgewiesen" worden? Das ist eben das fortwährende Jonglieren mit den Begriffenaußliefern" undausweisen". In brr Praxis kommt es auf dasselbe heraus, ob der arme Teufel der russischen Regierung auf dem Wege der Auslieferung oder Aus­weisung überantwortet wird.

Für das kulturelle Ansehen und den Namen Deutschland ist es von der allergiößten Bedeutung, daß derartigen skandalösen Zu­ständen in Bezug auf bas Asylrecht ein Enbe gemacht wird, unb in diesem Sinne bitte ich Sie, unser-n Antrag, der drn Beginn einer Besserung schaffen will, zuzustimmen. (Lebhafter Beifall links.)

Staatssekretär Tr. Nieberding: Der Vorredner hat die Auf­fassung der Staatsanwaltschaft unb des Gerichtshofes in dem Kö­nigsberger Prozeß beurteilt und verurteilt. Ich werde mich auf seine Ausführungen nicht einlassen, da sie an ungeeigneter Stelle eingebracht sind. Die Sache ist ja im preußischen Landtage zur Sprache gekommen, und dort hat der Hustizminister, gedrängt von einem Teil des Hauses, über Einzelheiten des Prozesses Auskunft gegeben. Das hat ihn aber von anderer Seite wieder den Vor­wurf eingetragen, daß er sich über einen Prozeß geäußert habe, über den er sich überhaupt nicht hätte äußern dürfen, da er noch schwebt. Ich will hier auf den schwebenden Prozeß nicht eingehen. Ich darf hoffen, daß alle den Verhandlungen in Leipzig mit Vertrauen ent­gegensehen können. (Zuruf bei den Soz.: Nee!) Es liegt heute umsoweniger Anlaß vor, über den Prozeß zu reden, als Dinge, die von sympthomatischer Bedeutung für unsere Rechtspflege im allge­meinen sind, im Königsberger Prozeß sich nicht ereignet haben. ES ist die Frage, ob die Ergebnisse dieses Prozesses dazu Anlaß bieten, neue Bestimmungen in die Strafprozeßordnung aufzunehmen. DaS Haus wird aber bann erst in bie Lage kommen, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, wenn ein neuer Entwurf einer Strafprozeßordnung vorliegt.

Was nun die Resolution anlangt, so ist die Forderung, daß die Gegenseitigkeit gemäß der 102 unb 103 des Neichsstraf- gesetzbuches nur nach ordnungsmäßig veröffentlichten und geneh­migten Staatsverträgen gewährt werben soll, doch nicht unbe­denklich. Das Abschließen solcher Staatsverträge ist nicht so leicht, und wenn wir bis zu ihrer Sanktionierung die §§ 102 und 103 aufheben sollten, so würde ein Vacuum entstehen, das nicht nur für die anderen Staaten, sondern auch für unser Vaterland ge­fährlich werden könnte, weil es auf einem weiten Gebiete einen Zustand der Nechtslosigkeit einführt. Der Reichskanzler steht, wie ich glaube, auf dem Standpunkt, daß er es gern befürworten würde, soweit wir imstande sind, im Wege des Vertrages zu solcher Vereinbarung zu gelangen, sie auch herbeizuführen. Aber daß man auf bestehende Vorschriften verzichten könnte, ehe man einen festen Vertrag hat, dafür müßte man doch noch andere Momente ins Feld führen, als eS der ?lbg. Müller-Meiningen getan hat. Der Gedanke der Resolution, bie bisher zwischen einzelnen Bundes­staaten und auswärtigen Negierungen über die Auslieferung ab­geschlossenen Verträge alsbald zu kündigen, würde gleichbedeutend sein mit der Entziehung der Befugnis an bie Einzelstaaten, über­haupt solche 23erhäge abzuschließen. CS handelt sich hierbei um ein den Einzelstaaten verbrieftes Grundrecht, insoweit nicht Ver­träge in Frage kommen, die ausschließlich der Kompetenz deö Reiches unterliegen. Gewiß ist der Reichskanzler bereit, Verträge von feiten des Reiches inbetreff der Auslieferung abzuschließen, aber nur in den Grenzen, daß die verfassungsmäßigen Rechte der Einzelstaaten dadurch nicht verletzt werden.

Abg. LucaS (nl.): Daß der Königsberger Prozeß kein Ruhmesblatt in der Geschichte unserer Justiz ist, darüber sind sich wohl alle einig (sehr richtig!), aber ganz abgesehen von diesem Pro­zeß ist bie Resolution burchaus berechtigt. Die Tragweite der §§ 102 unb 103 deö Strafgesetzbuchs ist so groß, daß bie Verschie­denheit der Auffassung, ob die Gegenseitigkeit nur bann als ver­bürgt anzusehen ist, wenn ein Staatsvertrag vorliegt, oder auch

schon bann, wenn die Judikatur des ftemden Staates sie ständig anerkennt oder endlich gar schon, wenn die Vertretung des ftemden Staates die Verbürgung der Gegenseitigkeit behauptet, daß diese Verschiedenheit der Auffassung auf bie Dauer unerträglich wird. Dadurch wird nicht nur Die Rechtsprechung unsicher, sondern es wird durch diese Unsicherheit auch zugleich der unberechtigte Schein der Willkür hervorgerufen, der bas Vertrauen in die Rechtsprechung beeinträchtigt (Sehr richtig!) Diese Mißstände sind um so schlim­mer, als es sich hier nicht nur um deutsche Rechtsfragen handelt, sondern um Verhältnisse, bie in fremde Rechtssphären eingreifen und somit auck' für internationalen Beziehungen von Bedeutung sind. Wie das Reichsgericht in dem Königsberger Falle urteilt, ist für diese Resolution gleichgültig. (Lebhafte Zustimmung.) Wie das Urteil auch nusfallcr wird, es kann die bestehenden Mißstände nicht aus der Welt schaffen; für uns handelt es sich um die pragmatische Re­gelung aller dieser Fragen, und das Interesse hieran liegt tiefer. Es entspricht gewiß dem Interesse der Gemeinschaft der Kultur­staaten, daß bochveiraterische Handlungen bestraft werden, auch wenn si- gegen fremde Staaten gerichtet sind, aber das Interesse, bas wir Deutschen an oirfer Kulturgemeinschaft haben, ist auch nicht größer, als das, was man im fremden Staate daran hat, und der Schutz ausländischer Untertanen und Hoheitszeichen im Reiche muß daher eine notwendige Ergänzung unb ein gleichwertiges Korrelat finden in oem Schuh unserer Untertanen unb Hoheits­zeichen im Auslande.

Tie vielen bekannt gewordenen Einzelfälle reden eine so deutliche Sprache von der Hilflosigkeit, ja von der Rechtlosigkeit deutscher Untertanen im Auslande (Sehr gut! links), sie reden eine so deutliche Sprache von der Hilflosigkeit unseres Auswärtigen Amtes (Sehr wahr! links), daß das auf die Dauer tatsächlich das Maß besten, was erträglich ist, weit übersteigt. (Lebhafte Zustim­mung auf der ganzen linken Seite.) Will das Ausland den Schich seiner Staatsoberhäupter und seiner Staatshoheit, bann mag es sich überlegen, wie weit es in dem Schutz und ber sachgemäßen Behandlung unserer Staatsbürger gehen will. Nach dem Maß des Schutzes, den das Ausland unseren Untertanen zuteil werden läßt, werden wir bas Maß ber Rücksicht bemessen, bas wir aus­ländischen Staatsoberhäuptern zuteil werden lasten. (Sehr gut! links.) Das ist unser Standpuntt, und von diesem Standpunkt aus fordern wir eine vertragliche Regelung, weil wir glauben, hierbei Gelegenheit zu haben, auch unsere Wünsche unb Forderungen zur Geltung zu bringen. Ebenso einverstanden sind wir mit Ziffer 2 unb 3 ber Resolution. Wenn es richtig ist, daß Bayern und Baden wegen Dinge ausliefern, wegen deren Preußen und Sachsen die Auflieferung verweigern, oder umgekehrt, so bedeutet bas einen Schlag ins Gesicht für bie Rechtsgleichheit in Deutschland. Aus allen diesen Gründen werden wir für die Resolution in allen ihren Teilen stimmen, und auch die meines Erachtens teilweise unzu­treffenden Ausführungen des Staatssekretärs können uns an unserem Entschluß nicht irre machen. (Lebhafter Verfall links.)

9lbg. Haase (Szd.): Der Staatssekretär glaubte im vorigen Jahre, er könne mit einer leichten Handbewegung über die Königs­berger Angelegenheit hinwegkommen. Und nun sehe man sich an, wie die Sache weiter gelaufen ist! Niemand kann mehr bestreiten, daß der Prozeß symptomatisch von der größten Bedeutung für unsere ganzen inneren Zustände ist. Es handelt sich hier weiß Gott nicht um juristische Fragen. Der Prozeß ist mit einem Mangel an Gewissenhaftigkeit eingeleitet worden, den man in Deutschland nicht für möglich halten sollte. Auf feurigem Roß ritt ber Minister vor einem Jahr gegen die Sozialdemokratie. Auf abgezehrtem Klepper suchte er jetzt im Mgeordnetenhause feinen Rückzug zu decken. Mit dem Gespenst desAnarchismus" hat man im Reichstag bie Herren gruselig zu machen versucht. Und was hat bie Beweisaufnahme ergeben? Keine der angezogenen Schriften hatte etwas mit Anar­chismus zu tun. Selbst bie Staatsanwaltschaft mußte denAnar­chismus" völlig fallen lasten. (Hört! hört!) Und in feiner langen Rede am 12. Dezember v. I. im Abgeordnetenhaufe hat der Mini­ster kein Wort mehr von Anarchismus sprechen können. Ja, kein Wort. Das Phantom des Anarchismus ist zerflattert. Die Ein­leitung des Verfahrens muß geradezu als ein ungeheuerlicher Akt bezeichnet werden. Besonders wenn man an die Entstehungsge­schichte des § 102 Str.-G.-B. denkt. Es wäre früher keinem Men­schen eingefallen, diesen § 102 auf Deutsche anzuwenden, die in Deutschland erlaubte, in einem ftemden Staat verbotene Schriften verbreiteten. Und auch deshalb war bie Einleitung des Prozesses so ungeheuerlich, weil von vornherein fesfftanb, baß niemand der Angeklagten russisch verstand, also von dem Inhalt ber Schriften gar keine Kenntnis haben konnte. Um die Klage überhaupt er­heben zu können, mußte man einen neuen Grundsatz auf stellen: es komme gar nicht darauf an, ob die Angeklagten auch wirklich den Inhalt dessen kennen, was sie verbreiten (Höri! hört!), es läge doch ber Tvlus eventualis vor, daß sie eventuell etwas Staatsgefähr­liches üerbretteten. Und was hat ber Prozeß selbst nicht alles ge­zeitigt! Vor allem die Geheimniskrämerei, die Veargwohnung ber Verteidigung ist von den schlimmsten Folgen begleitet gewesen. Hätte man den Angeklagten und ber Verteidigung nicht bie Kennt­nis der Schriften vorenthalten, so hätten sie gleich im ersten Sta­dium nachweisen können, baß bas ganze Gerede vom Anarchismus ein leeres Gerede ist unb sie hätten ferner nachweisen können, daß bie Uebersetzungen, auf bie sich die Anklage berief, gefälscht fei. Dann wäre uns die ganze beschichte, daS ganze Verfahren erspart geblieben. Der Staatssekretär im Reichsjustizamt war heute so freundlich zu sagen, cs sei wohl möglich, daß bie Vorgänge im Königsberger Prozeß von Einfluß fein könnten auf bie Neuord- nung der Strafprozeßorbnung. Nun hoffentlich wird er die Lehren des Prozesses recht gründlich beherzigen. Wie ist eS nur möglich gewesen, daß man auf Grund von gefälschten Uebersetzungen An­klage erhebt, und Leute in Untersuchungshaft steckt! Wir, die Ver­teidigung haben aus eigenem Antriebe uns die Quellen verschafft, b. h. bas russische Strafgesetzbuch unb haben alle nur irgenbtoic in betracht kommenden Paragraphen von einem Freunde übersetzen lassen. Waö wir aus eigenem Antriebe getan, das hätte bie Staats­anwaltschaft tun sollen, tun müssen, ehe sie die Angeklagten Monate lang aus ihrem Beruf herausriß. (Lebhafte Zustimmung links). WaS hat man dann ans dem Inhalt ber inkriminierten Schriften nicht alles gemacht? Aus ber angeblich bluttriefenden Schrift von Nadeshin hat man eine Verteidigung deö Zarenmordes gemacht, tatsächlich aber bekämpft diese Schrift in ihrem ganzen zweiten Teile den Zaremnord. (Hört, hört!) Man hat sich dabei auf amt­liche Uebersetzungen des russischen Ministeriums deö Aeußcru be­rufen. Tiefe amtlichen rustifchen Uebersetzungen waren falsch. (Hört, hört!)

Nach Dem russischen Gesetz erfolgt in Rußland ivcgcn hoch­verräterischer Handlungen im Auslände eine Strafverfolgung nur bann, wenn durch Staatsverträge ober öffentliche Gesetze Gegen­seitigkeit verbürgt ist. Und wie übersetzte der russische General' konsul biefen Passus?wenn durch besondere Verträge ober jonft eine Gegenseitigkeit verbürgt ist!" (Hört, hört!) Er hat also Die ausdrückliche Vorschriftdurch öffentliche Gesetze" einfach cskamo-