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9.3.1905 Zweites Blatt
 
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Donnerstag N. März 1905

Nr. 58

Zweite^ Blatt

155. Jahrgang

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Lietzen

Sitzung nnt

der

Das Haus

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Bundesrat und demnächst im Reichstag würde es Vorbe­halten bleiben, dasjenige Maß der Belastung zu finden, welches gleicherweise den Finanzinteressen des Reichs und

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den Rücksichten der Billigkeit entspricht. Als selbstverständ­lich muß dagegen eine Progression der Steuersätze sowohl nach der Größe der Erbschaft wie nach dem Grade der Ver­wandtschaft gelten. Wer viel erbt, muß viel ab- geben; wer wenig erbt, gibt wenig ab, und zwar sowohl absolut wie relativ wenig. Ebenso hat derjenige, in dessen Adern das verwandtschaftliche Blut nur noch in ganz ver­dünnten Tropfen rollt und der deshalb den Anfall einer Erbschaft ganz besonders angenehm empfindet, ^m Sraate dafür, daß dieser bei der Vermögensbildung durch duktion von Sicherheit geholfen hat, einen entsprechend^

Voraussagen.

So bleibt nur der Weg der direkten Besteuer­ung übrig. Hier aber hat man lediglich die Wahl zwischen einer Reich serbschafts- und einer Reichs vermö­gens st euer. Rein theoretisch betrachtet, konnte auch die Reich sein kommensteuer in Frage kommen. Praktisch! scheidet' sie indes mit Rücksicht darauf aus, daß die Einzelstaaten zur Lösung der ihnen überlassenen Aufgaben vornehmlich auf diese Finanzguelle angewiesen sind. Nach der letzten Statistik über die Finanzen der deutschen Bundesstaaten waren es insgesamt 284 Millionen, welche in allen deut­schen Bundesstaaten zusammen genommen die allg emeine Einkommensteuer einbrachte. Auf diese Einnahme will man nicht verzichten. Sehr viel weniger warf die ErbschaftÄ- und Schenkungssteuer ab, nämlich nur im ganzen 26 Mill. Mark. Eine Ergänzungssteuer besteht außer in Preußen bei uns in Hessen, ferner in Braunschweig und Sachsen- Koburg-Gotha. Ihr Gesamtertrag beläuft sich! lauf 37.5 Millionen. Die Erhebung einer Erbschasts- oder Vermö­genssteuer von Reichswegen würde also einen tiefen Ein­griff in die einzelstaatlichen Verhältnisse nicht darstellen. So weit Verluste daraus zu befürchten sind, kann ba§' Reich sie ersetzen, indem es einen bestimmten Prozentsatz des Ertrages von vornherein den Bundesstaaten zuweist.

Vom parlamentarischen Standpunkt aus würde die Ver­mögenssteuer den Vorzug verdienen, da sie eine Quotisier- ung zuläßt. Tatsächlich scheint indes die Reichserbschafts­steuer größere Ehancen zu haben. Darauf beuten ver­schieben tliche Veröffentlichungen hin, so namentlich bie bes Justizrats Stranz in derDeutschen Juristen-Ztg.". Dort werben bereits gewisse Einzelheiten über bie im Reichs­schatzamt unternommenen Vorarbeiten mitgeteilt. Der zu erwartende Entwurf würbe sich banach an das preußische Vorbild insofern anlehnen, als er'Hen Höchstsatz der Steuer auf 8 Prozent bemißt. Eine wesentliche Abänderung dagegen würde darin bestehen, daß die bisher steuerfreien Anfälle von Aszedenten, Deszedenten und Ehegatten einer recht empfindlichen Besteuerung unterworfen werden sollen!.. Deutscher Anschauung hat es bisher im großen und ganzen nicht entsprochen, daß Eltern und Kinder mit heran­gezogen werden. Soll indes die Steuer den Ertrag. ab­werfen, der zur Deckung des jetzigen und des künftigen Defizits notwendig ist, dann läßt sich die Besteuerung der allernächsten Anverwandten nicht umgehen. Wenn als Steuersatz für diese Gruppe von Erben derjenige von 2 Prozent genannt wird, so handelt es sich hier offenbar nur um eine vorläufig eingesetzte, nicht aber um eine definitiv beschlossene Ziffer. Der weiteren Prüfung im

Rotationsdruck und Verlag der Brü hl'sche» UnwerfttLtSdruckeret. R. Lange, ©U&au

Redaktion. Expedition u. Druckerei: Schulst*. I, Tel. Nr. 61 Teiegr^Aür. i Anzeiger «Ließ«,

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Aus Berlin wird uns geschrieben:

Das Räffelraten in Sachen der fi'ir den Herbst ange­kündigten Steuervorlagen nimmt fröhlichen Fortgang. EA zeigt sich die erheiternde Erscheinung, daß auch der Re- gierung nahestehende Persönlichkeiten offenbar nicht recht wissen, woran sie sind. Nach derDisch. Tabakztg." soll bei den Handelsvertragsverhandlungen ein deutscher Kom­missar erklärt haben, die Regierung denke nicht daran, Tabak oder Bierbluten" zutlassen. Im Landes-Aus- schuß für Elsaß-Lothringen aber erklärte dieser Tage der Unterstaatssekretär v. Schsraut, es seien, Verhandlungen im Gange wegen Einführung einer Reichsbiersteuer. Des Schatzsekretärs Ethische" Reichstags-Erklärung selbst ist bekanntlich der Deutung verfallen, daß eine Reichs- erbschaftssteuer im Plane liege, und man hat, umr über die Abneigung des Bundesrats gegen direkte Reichs­steuern Hinwegzukommen, her aus gefunden, daß die Reichs-" erbschaftssteuer nicht eigentlich eine direkte, sondern eine Steuer auf Umsatz darstellt. Des Rätsels Lösung liegt am Ende in der Richtung, daß die Regierung das Eine tut und das Andere nicht läßt. Die 60 Million en-N a ch- forderung für Süd Westafrika und die Ankündig-« ung einer neuen Reichsanleihe kennzeichnen die fi­nanzielle Lage, in der sich das Reich befindet. Frhrn. von Stengels große Finanzreform aber setzt Steuern aus, die zu Buch schlagen", und das enffcheidende Wort über diese Steuern dürfte auf der für den Sommer in Aussicht genommenen Finanzminister-Konferenz gesprochen werden.

mit Proz. bei

Keffischer Landtag.

R. B. Darmstadt, 8. März.

können. , c. _ ... . r

Ministerialrat B e st erklärt, die Revision der betreffen­den Bestimmungen erfolge am besten mit der Regelung des in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfs über die Dienstverhältnisse der Staatsbeamten. .

Abg Reh erklärt sich damit einverstanden, daß fern Antrag gemeinsam mit der in Aussicht gestellten Regel­ung behandelt werde.

Eine Anfrage der Abgg. Dr. Schmitt, Molthan u. A. geht dahin, ob der Regierung bekannt sei, daß durch die Maßnahmen des

Kohlenkontors

das Publikum schwer geschädigt wird und die kleineren und mittleren Kohlenhändler in ihrer Existenz gefährdet werden ferner, ob die Regierung in der Lage sei, gegen­über diesem Vorgehen den Bürgern und Steuerzahlern Schutz zu gewähren und endlich, was sie gegenüber diesem Vorgehen 'des Kohlenkontors zu tun gedenkt. $

Staatsminister Rothe verliest eine längere Regier­ungserklärung, worin er die inzwischen über diese Frage stattgehabten Erhebungen, besonders der Handelskammern, näher darlegt. Die Regierungserklärung soll gedruckt und dann morgen eine Besprechung darüber abgehalten werden.

Die Beratung des Gesetzentwurfs über die Errichtung und Leitung von technischen Privatunterrichts­anstalten wird auf einen Antrag aus dem Hause noch einmal an den Ausschuß zurückgewiesen, weil noch wei­teres Material mit zur Beratung gezogen werden soll.

Zur Beratung gelangt nun der Gesetzentwurf be­treffs des

Beerdignngswesens.

Der Ausschuß (Berichterstatter Abg. Korell) hat ZU der Regierungsvorlage verschiedene (von uns im wesent- licken mitaeteilte) Aenderungen beantragt. In Verbindung damit wird die Vorstellung des l-essischen evangelischen Pfarrvereins mitberaten. In der Generaldebatte über den Gesetzentwurf wendet sich e

Der Platz des Präsidenten ist aus Anlaß der 100. -----x. eifern Blumenstrauß geschmückt.

tritt zunächst in eilte Besprechung

usw. bis auf alle 8 Prozent. Der Jahresertrag dieser Steuer pftegt in England 300 Millionen Mark zu über­steigen, während er sich in Frankreich um 150 Millionen bewegt. Für Deutschland würde eine Einnahme fit , Be­tracht kommen, die zwar hinter der englisch-französischen zurücksteht, aber doch auch recht ansehnlich sein müßte, da von dem Gesamtertrag erst eine bestimmte Quote für die Einzelstaaten in Abzug käme.

Entschließen sich die verbündeten Regierungen zur Gutheißung des Stengelschen Finanzplans, so können sie sich zu ihrer Rechtfertigung auf einen Vorgang aus den siebziger Jahren berufen. Preußen hatte im Jahre 1877 beim Bundesrat eine Erbschaftssteuer von Reichswegen be­antragt. Der Bundesrat setzte eine Kommission zur Prüf­ung ein. Wenn damals die Sache nicht zustande kam, so lag dies an zwei inzwischen überwundenen Schwierigkeiten r an der Verschiedenheit des Erbrechts und der erbsteuer- lichen Gewohnheiten in den einzelnen Staaten. Heute hat das bürgerliche Gesetzbuch die rechtliche Einheit geschaffen und sind die Erbsteuergesetze einander sehr ähnlich, so! daß der Schritt, der noch zu tun bliebe, nur ein verhältnis­mäßig kurzer und leichter wäre. An der erforderlichen Unterstützung im Reichstag würde es dem Bundesrat nicht fehlen.

Abg. Tr. David in ausführlicher Weise gegen den Zusatz des Ausschusses zu Art. 5. Die Privatpächter und Kirchenfabriken dürften unter keinen Umständen aus dem Beerdigungswesen geschäftliche Vorteile ziehen. Man dürfe! ihnen nicht den Leichentransport allein überlassen, dieses, Recht gebühre vielmehr den Gemeinden.

Abg. Dr. Buff wendet sich gegen den Schlußzusatz M Art. 5.

Ministerialrat B e ft legt eingehend dar, welche Stell, rmg die Regierung zu der Frage einnehme. Mit dem! Zusatzantrag des Ausschusses zu Art. 5 könne sich die Regierung einverstanden erklären. Wenn auch den Kirchew- gemeinden nicht ein unbestreitbares .Recht zur Beerdigung! zur Seite stände, so sprächen doch Billigkeitsgründe dakür^ daß man timen das Recht nicht ohne angemessene Entschädige ung entziehe. , ,

Abg. Schlenger würde es für eine Härte halten, wenn man den Kirchenfabriken das seit langen Jahren) von ihnen ausgeübte Recht der Beerdigungen einfach ohnv Entschädigung wieder entziehen wollte.

Abg. Dr. Gutfleisch erklärt sich vor allem dagegen^ daß mit dem Beerdigungswesen ein Geschäft gemacht werde.,

Nach weiterer kurzer Debatte der Herren Dr. Buff, v. Brentano, Ulrich imd Dr. Gutfleisch wird auf Antrag des letzteren der Gesetzentwurf noch einmal an) den Ausschuß zurückverwiesen.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die Beaute Wortung der als dringlich anerkannten Interpellation der Abgg. v. Brentano und Gen., betreffend

die Zustände am Gießener Gymnasium

Anfrage des Abg. Reh ein, die Unfallsursorge für Beamte betreffend. Die Anfrage ging dahin, ob die Gvoßh. gierung gesonnen sei, dem einsfimmigen Ersuchen der) Kam­mer zu enffprechen, worin die VoÄage eines Gesetzent­wurfs verlangt wurde, durch den über das Unfallfürsorge­gesetz hinaus auch für solche Unfälle Entschädigung! gewährt werden soll, welche ein Beamter in einem Betriebe er­leidet, welcher der reichsgesetzlichen Unfallversicherung nicht unterliegt. Die Regienmg gab darauf eine längere Erklär­ung ab, daß die einschlägigen Fragen schon im Hinblick auf die Bestimmungen des Art. 4 des Gesetzes vom 2. Aug. 1899, die Dienstverhältnisse, Ruhegehalte und Hinterblie­benenversorgung der Staatsbeamten betreffend, in sach­entsprechender Weise nur im Zusammenhang mit den übri­gen Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die Dienstverhält­nisse der Staatsbeamten betreffend, geregelt werden

höheren Betrag zu entrichten. , r ...

Die Abstufung nach der Höhe der Erbschaftssumme ist mehr in germanischen als in romanischen Ländern durch­geführt. Sie besteht in mehr als die Hälfte aller Schweizer Kantone, in England und den Vereinigten Staaten von Amerika. Das englische Gesetz von 1894 belastet den Nach-

Die neuen Aeichssteuern.

Im Reichstag beginnt man mit einer frühen Herbst- fession für dieses Jahr zu rechnen. D!er Grund dafür liegt in der Aeußerung des Reichsschatzsekretärs von Stengel, daß die von ihm geplante neue Steuer ihre Wirkung bereits auf vas laufende Finanzjahr 1905/06 ausüben, d. h. also wohl schon am 1. Januar 1906 oder noch früher in Kraft treten soll. Eine derartige Beschleu­nigung wäre nur möglich^ wenn der Reichstag nicht wie üblich erst im November ober Dezember, sonbern schon im Oktober wieder Zusammentritt.

Welcher Art die neue Steuer ist, darüber bestehen einstweilen nur Vermutungen. Eine indirekte Abgabe liegt altem Anschein nach nicht im Plane der verbündeten Re­gierungen. Sie können sich der Einsicht nicht verschließen^ daß sie sich einer Niederlage aussetzen würden, wenn sie mit der Forderung einer erhöhten Tabak- ober Bier steuer hervorträten. Für solche Projekte herrscht M>ar, wie neuerdings "Auslassungen des früheren Vize­präsidenten v. Frege beweisen, bei den Konservativen Sympathie, nicht aber in anderen, für die Mehrheits­bildung in Betracht kommenden Parteien. Das Zentrum und die Nationalliberalen haben sich entweder durch Er­klärungen seftgelegt oder müssen, so weit sie in ihreu Enffchließungen frei sind, damit rechnen, daß, nachdem der Rahrungsbedorf des Volkes nunmehr auf 12 Jahre hinaus höher belastet ist, eine weitere Verteuerung des Verbrauchs erhebliche Dersffimmungen ei> zeugen würde.

Auf irgend welche Mehreinnahmen wird die Regierung unter solchen Umständen auch aus der Brausteuer ver­zichten müssen. Was' der Reichstag vielleicht bewilligen würde, ginge über die Staffelung der Brausteuer nicht hinaus, und auch die Staffelung wäre in so engen Grenzen zu halten, daß sie die mit der jetzigen Besteuerungsform verbundenen Unebenheiten zwar ausgleicht, aber jede Ueber- bürdung der Brauereien vermeidet. Einer erheblichen Stei­gerung des Gesamtertrages stimM der Reichstag dagegen nicht zu, das läßt sich schon heute mit einiger Sicherheit

Ein vom Wg. Dr. David eingebrachter Antrag bet-* laugt, daß ihm sämtliche Akten über diese Angelegenheit vorgelegt werden mögen, was

Staatsminister Dr. R o t h e entschieden zurückweiff mit dem Hinweis darauf, daß die Personalakten über! Beamte niemals anderen Personen zur Einsicht über taffen würden. Er verlas darauf folgende Regierungserklärung: Am 19. v. Mts. teilte der Oberlehrer Prof. Dr. Noack in Gießen der Minifterialabteitung für Schulangelegen^ beiten mit, daß die am 14. v. Mts. in der Kammer gegen den Direktor Geh. Schulrat Prof. Dr. Scheel vorgebrachten Beschuldigungen auf Mitteilungen zurückzuführen seien, die er seinem Bruder und dieser ohne fein Vorwissen dem Abg. Dr. David gemacht habe. Hiervon wurde dem) Geh. Schulrat Dr. Schädel amtlich Kenntnis gegeben, wor­auf Dr. Schädel am 22. v. Mts. zur Klarstellung des Sach­verhalts die Disziplinarunterfuchung gegen sich selbst beantragte. Infolgedessen wurden als­bald die im Gesetz vom 21. April 1880, die Disziplinär- Verhältnisse der nichtrichterlichen Beamten betreffend, vor­gesehenen vorläufigen Ermittelungen angestellt und titmrd durch Vernehmung des Prof. Dr. Noack am 24. v. Mts. und des von diesem als Zeuge für ein bestimmtes Vor­kommnis (genannten Ingenieurs Schöberl am 25. v. Mts. und sämtlicher zur Zeit in Gießen anwesenden Oberlehrer des dortigen Gymnasiums am 27. und 28. v. Ms." Diese vorläufigen Ermittelungen haben insofern zu, einem) negativen Er gebniß geführt, als keinerlei Tat^ lachen vorgebr acht wurden, oie für Einleitung einesl Dis­ziplin aruntersuchungsv erfahrens gegen den Geh. Schulrat Dr. Schädel eine auch nur einiger­maßen ausreichende Grundlage hätten bil­den können. Unter diesen Umständen konnte dem An­trag des. Geh. Schulrats Dr. Schädel auf Eröffnung einer Disziplinaruntersuchung gegen ihn selbst eine Folge nicht gegeben werden.

Abg. Dr. David erklärt, daß ihn nur ein Einblick in die Akten überzeugen könne, ob an seinen früheren In­formationen etwas unrichtiges sei. Die Angriffe gegen ihn stützten sich darauf, daß seine Informationen mangel­haft seien oder aus unlauteren Quellen stammten. Seine Quelle sei aber über allem Zweifel erhaben, der Bruder des Prof. Noack sei Arzt und Direktor desWeißen Hiifich" zu Dresden. Dieser habe ihm als einem' langjährigen) Freunde von diesen Dingen Mitteilung gemacht, weil ihm! kein anderer Ausweg blieb und er den' Wunsch hegte, durch Mitteilung in der Kammer eine amtliche Unterfuchung ein geleitet zu sehen.

Ministerialrat Dr. Eis en huth stellt zunächst eine vom Abg. Wolf ausgesührte Unrichtigkeit, die.auch der Presse zu Erörterungen Veranlassung gab, richtig. Wolf f habe in seiner Erwiderung auf Dr. Davids Rede gelegent­lich der ersten Debatte u. a. gesagt- der RegierungsvertretW habe zugegeben, die Klage Dr. Davids, die er angeblich bei der vorjährigen Budgetberatung vorgebracht hlwe,! übersehen zu haben. Das ist ein Irrtum. Abg. Dr. David hat sich auf eine Aeußerung berufen, die er ge­legentlich der Beratung des Kapitels Volksschullehrer ge­tan habe und aus der schlechterdings unmöglich eine Anklage gegen das Gießener Gymnasium gehört werden' konnte. Ferner hat man in der Preffe sich darüber ge­wundert, daß die vom Abg. Dr. David getane Aeußerung, die Kammer sei für die Amtshandlungen der Beamten) verantwortlich, vom Regierungstische unbeantwortet blieb. Tas ist ebenfalls unrichtig, das l)at Beunruhigung hervor- gerusen und bedarf der Richtigstellung, denn nach bentl Protokoll hat Dr. David gesagt, die Ministerien seien der Kammer gegenüber für die Amtshandlungen ihrer Be­amten verantwortlich. Zur Sache selbst erklärt Redner^ wenn die Regierung auch auf dem Standpunkt stehe, daß sie sich die Disziplinargewalt über ihre Beamten in keiner Weise entreißen oder einschränken lasse, so ist sie doch der Meinung gewesen, daß im vorliegenden Falle die Sache so eigenartig liegt und daß sie dem Beamten gegenüber sich verpflichtet fühlt, die Anfrage zu beantworten. Auff die heutigen Ausführungen des Dr. David erwidere er, daß es wohl unrichtig ist, wenn behauptet wird, dep Arzt Dr. Noack habe keinenanderenWeg! gefunden- um seinem Bruder zu helfen. Wenn Dr. Noack als Arzt und als Mensch sich verpflichtet fühlte, seinem Bruder zu helfen, so Hütte er zu mir, als dem an der Svitze der Schulbehörde stehenden Beamten, allein schon in Rück­sicht auf diese meine Stellung das feste Zutr auen habeu;

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