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wiederholt zugetragen.
Auf das Titelblatt seiner „Räuber" feMe er einen zornigen Löwen mit der Unterschrift in ttirannoä. und die Württemberger verstunden ibn. Moser hatte fünf Jahre auf dem Hohentwiel gesessen und Schubert zebn auf dem Hobenasperg, und Schiller selber entzog sich einem ähnlichen Schicksale n"r d"rch schleunige Flucht. Und wie Württemberg seufzte d^r grünte Teil des damaligen Deutschlands unter trostlosem Willkürregiment. Welches Verständnis die „Räuber" fanden, ergibt sich aus dem gewaltigen Zulaufe den die erste Aufführung des Stückes am 13. Januar 1782 in Mannheim hatte. Schon mittags 1 Uhr sahen die selbst aus Heidelberg, Frankfurt und ® freier berbeigeströmten Leute aus ihren Plätzen ‘ und warteten geduldig, bis der Vorbang aufgehen würde. Und wie Jffland als Franz in gottlosem Wahnwitz sein ruchloses Gkbct stammelte, da griff der Dichter mit glühender Gewalt in die Gemüter, der Sieg dieser Erstlingsschöpfung war entschieden und Schiller damit d-r Weg seiner Zukunft vorgezeichnet.
23 Jahre später. Rach Vollendung seines Teil im Februar 1804 sah sich Schiller sofort nach einem neuen dramatischen Stoffe um Rach eifrigem Suchen und Ueberlegen entschloß er sich für die Wahl des Demetrius. Den äusteren Anlaß zu dieser ■* • ~ in der neuesten
'Her v. Vollzogen in Petersburg erbat i'dcr, Städteansick ten, Auskunft über ugen usw. Von der ersten Konzeption dem er an die erschütternde Reichstags- welche Fülle geschichtlicher und cthno-
gewählten Weg zum Schaffot anzutreten. Seinen Demetrius aber woUte Schiller in prächtigem Crescendo zu Glanz und Macht emporführen, bis auf jenen Gipfel, auf dem er mit Entsetzen seine Illegitimität entdeckt und von dem es für den Ehrgeizigen, von Glück und Natur zum Herrschen Gestempelten keinen Rückweg mehr gibt. Aber derselbe Mund, der durch sein Schweigen einmal die Lüge geheiligt hatte, spricht ihm, zum zweiten Male befragt, das Todesurteil. Unö wie den Räuber, so würde es dem Genius Schiller auch mühelos gelungen sein, das eherne Bild des Kronendiebes mit den Sonnenstrahlen herzbewegender Poesie zu vergolden.
Unter ganz verschiedenen Verhältnissen aber entstanden das A und'das O der Schillerschen Dichtung.
eine Galanter' Arbeit. Von s er sich rin" Heerwesen. > bis zu dem ' " 1 szene die F.dr q.J
Gießener StMtyeater.
Schiller-Feier.
Unser Stadttheater steht am Schlüsse seiner Spielzeit, der hoffentlich drittletzten im alten engen Hause. Zur Vorfeier von Schillers 150. Tod^tage wurden am Freitag noch Szenen aus den Räubern und aus dem Demetrius-Fragment zur Aufführung gebracht. Um unfern großen vaterländischen Dichter zn ehren, hätte die Wahl nicht besser getroffen sein können: die wildgenialen „Räuber" zeigen uns Schiller am Anfang, der gewaltige Demetrius-Torso auf der äußersten Höhe seines dichterischen Schaffens. Was einst der himmelanstürmende Stuttgarter Regimentschirurgus in seinem Jugendwerke verhieß, das schickt sich der ruhmum- sonnte Dichterfürst an, in seinem leider unvollendet gebliebenen letzten Werke in glänzendster Weise zu erfüllen.
Man findet zwischen dem Auf- und dem Ausgange des dramatischen Schaffens Schillers manche Parallele. Der Räuber Karl Moor wie der Thronprätendent und falsche Demetrius halten sich als Tragödien-Helden durch ihr gutes Unrecht. Das ist im Sinne des Tragikers ein bewußtes und gewolltes Unrecht. Beide sind kühne, energische, aus Gut und Böse gemischte, vom Irrtum zu Schuld und Verbrechen fortgeriffene Jünglinge. Dec Dichter weiß, daß die echte Tragödie ohne den Bruch mit der Sittlichkeit nicht denkbar ist, den sie dann allerdings als höhere Richterin durch einen erhabenen Untergang zu sühnen berufen ist. Für ihn wächst der Verbrecher mit der Größe seines Verbrechens. So hat denn Schiller seinen Karl Moor wie seinen falschen Demetrius mit aller Majestät tragischer Helden umkleidet. Karl Moor verläßt das reiche Grafenschloß seines Vaters, er gibt das Recht der Erstgeburt, den ihm winkenden Glanz und die Macht seinem jüngeren Bruder preis um seines unbändigen Dranges nach persönlicher Freiheit willen, verliert sich in das Dunkel des wildesten Abenteurertums und sinkt in die Abgründe des Lasters, bis er in ihnen mit Entsetzen die Schmach des Verbrechertums entdeckt, aus denen er reuig und sühnebereit zum Vaterhause zurückkehrt, um dann den seibst-
graphischUr Vorstudien, welche Beharrlichkeit in immer neuer Um- und Durchbildung des spröden Stosses, welche Abstriche und Zutaten einer nie sich zu frieden gebenden Selbstkritik. Es hat etwas Rührendes, in den nachgelassenen Papieren Schillers eine Berechnung der zur Vollendimg des Werkes nötigen Zeit zu finden. Der Dichter hoffte wenigstes auf 93 leidensfreie Tage, die der Arbeit gewidmet werden könnten. Aber das Geschick gestattete diese kurze Frist nicht. Ende. Apnl 1805 war die 3. Szene des 2. Aktes vollendet, da entsank die Feder der Hand des Dichters. Noch in den Fieberträumen auf dem Krankenlager, noch in der Nacht vor dem Tode beschäftigte Demetrius seinen Geist. Welch tiefen Schmerz mag es ihm bereitet haben, die gewaltige Dichtung, die feine ganze Seele erfüllte, als Fragment zurücklassen zu müssen. Wie die Flamme vor dem Erlöschen noch einmal höher emporzuckt und glänzender ausleuchtet, so auch S" ls?rs Geist in diesem seinem Schwanengesang.
Vergebens möchte man in der gesamten dramatischen Weltlitteratur nach einem Werke spähen, das so wuchtig und großartig, so effektvoll im edelsten Sinne anhebt, wie dieser Demetrius. Die Szenen im polnischen Reichstage sind von hinreißender Gewalt. Und gar manches darin mutet unS heute ganz modern an, ganz passend auf die allerneueste Zeit. Wir hören heißblütige Feinde des Moskowitertumes ihre' flammende Stimme sich erheben, wir hören den Hellen Schrei nach dem guten Recht, wir sehen eine siegessichere Jugend die Krone des Zarenreiches bedrohen. Dieser erste Akt des Demetrius ist ohne Zweifel das höchste Meisterwerk der Expositionskunst. Eine imponirende Kraft dramatischer Konzentration gibt sich darin kund, eine Fülle von prächtig gestalteten Persönlichkeiten tritt uns entgegen. Die Beherrschung der Massen, die schon im Tell mit Recht bewundert ward, findet sich auch hier in virtuoser Behandlung. —
Den größten, einen geradezu enthusiastischen Beifall erregte gestern abend die Hungerturmszene des 4. Aktes der „Räuber". Das war das Verdienst des Herrn San dorff. Er gab einen Karl mit dem rhetorischen Pathos und aus dem Geiste des jugendlichen Schiller heraus, einen schwung- und stilvollen edlen Räuber, einen wahrhaften Helden von lodernder Begeisterung und machtvoll aufschäumender Leidenschaft. Es gelang ihm, die volle Kraft einer Feuerseele zu entfalten und eine Fülle von starken und innigen Accenten lebenswahrer Herzenswallungen zu offenbaren. Dazu kam
Wahl bot ein Vorgang, wie er sich ähnlich Geschichte des großh. hessischen Hauses hnet . hat Der Erbprinz von Sachsen-Weimar verheiratete sich mit der mffischen Gro^sürüin Maria Paulowna. Schiller hatte die Fürstin schon durch . d'.' Huldigung der Künste" begrüßt, sein Freund Kö'-n.-r meinte aber, er solle dem Hause Romanow „noch Sofort machte sich Schiller an die
Zweites Bl-atr
Nr. 78
iehener Anzeiger
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Eichen
meinde zu gewähren ist, wird im Verwaltungsstrei
Redaktion, Expedition a. Druckerei. Schulstr.f.
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verfahren entschieden.'
Das Haus nimmt den Gesetzentwurf mit diesen beiden Ausschußanträgen ohne Debatte an und erklärt auch die Eingabe des Evangelischen Pfarrvereins inbetresf dieser
155. Jahrgang
'21.bg g. Stöpler, Häusel, Hauck, Müller, Reinhart, Köhler (der gegen die Verderblichkeit der Städte wettert und vom Präsidenten zweimal zur Sache gerufen toirb) und Korell, nimmt das Haus beide Anträge des Ausschusses cm.
Darauf richtet 2lbg. Molthan an die Regierung die Anfrage, wie es mit der Erledigung der Wahlrechtsvorlage in der ersten Kammer stehe. Bei Gelegenheit der früheren Beratung habe der Sperr Staatsminister versichert, daß sich die erste Kammer schon in aller Kurze mit der Vorlage beschäftigen werde; jetzt seien nun die Herren zwei Tage zusammen gewesen und bezüglich der Wahlrechtsvorlage sei noch nichts erfolgt.
Staatsminister Rothe erklärt darauf, der Gesetzgebungsausschuß der ersten Kammer habe sich bereits eingehend. mit der Beratung der Vorlage beschäftigt und es .sei danach Grund zu der Annahme vorhanden, daß auch das Plenum der Kammer in Kürze in die Beratung eintreten werde.
Abg. Hirsche! bemerkt, es liege ihm vollständig fern, an der Geschäftsführung des anderen Hauses eine Kritik üben zu wollen, aber die zweite Kammer sei in den heißen Sommermonaten zusammengekonrnren, um das Gesetz zustande zu bringen, und nun feien dreiviertel Jahr vergangen, ohne daß dasselbe in der ersten Kammer weiter gekommen wäre; er glaube darin eine gewisse Rücksichtslosigkeit gegen die zweite Kammer erblicken zu müssen.
Präsident Haas schwingt die Glocke und erklärt: Ich kann das parlamentarisch nicyt für zulässig erachten, wenn hier von einem Abgeordneten dem anderen Hause Rücksichtslosigkeit vorgeworfen wird. Ich muß diese Aeußerung rügen.
Staatsminister Rothe bemerkt noch, die Wahlrechtsvorlage sei der zweiten Kammer von der Regierung im Januar 1903 zugegangen, und dann im Juni 1904 zur Beratung gekommen. Das hohe Haus habe sich also ebenfalls reichlich Zeit für die Erledigung der Vorlage genommen.
Die Kammer beschliesst darauf, dem Ausschuß antrag entsprechend den Antrag Häusel, betr. die Rad fahr, kartenabgabe im Gesetz über den Urkundenstempel vom 12. Aug. 1899 für vorläufig erledigt zu erklären, ebenso den Antrag Re in ha rt betr. die Aufhebung des Art. 48 des Fischereigesetzes vom 27. April 1881, nachdem' sich auch die Abgg. Reinhart, Breimer und See- linger kurz zu der Sache geäußert.
Eine Anzahl weiterer Gegenstände wird von der Tagesordnung abgesetzt, eine Anzahl Vorstellungen usw. den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Darauf schließt die Sitzung um lVr Uhr.
Nächste Sitzung Dienstag vormittag 10 Uhr. Tages- ordnung: Landwirtsch-aftskammer.
Samstag L. April 1NVF
Rotationsdruck and 8erlog der Brühlstchea Untoerfuäisöruderet ÖL Sangt, Qtefecn»
KMcher -Landtag.
Erste Kammer.
R. B. Darrnstadt, 31. März.
Die erste Kammer trat heute um halb 11 Uhr wieder -n einer Sitzung zusammen, die Präsident Graf Görtz- Schlitz eröffnete.
Das Haus genehmigte zunächst die von der zweiten Kammer angenommene Position 89, Gerichte, für zwei neue Räte beim Oberlandesgericht 11600 Mk. Der Präsident sprach dabei die Meinung aus, daß es nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der heutigen Abstimmung in der zweiten Kammer nicht mehr bedurft hatte, da die Sache mit der gestrigen Annahme des Minderheitsantrages erledigt gewesen sei.
Die Kammer genehmigte dann auf Antrag des Berichterstatters Frhrn. Ludwig Riedesel zu Eisenbach auch das Finanzgesetz, die durch die gemeinsamen Beschlüße der beiden Kammern erforderliche Anleihesumme wird darin auf 9194 817 Mk. festgestellt.
Der Präsident teilt u. a. noch mit, daß die zweite Kammer bezüglich des Gesetzentwurfs über die Forstver- waltung dem Beschluß der ersten Kammer, nach welchem bei Streitigkeiten zwischen Forstbehörden und Gemeinden nicht dem Verwaltungsgerichtshof, sondern dem Ministerium des Innern die Entscheidung zugewiesen wird, beigetreten sei. .Damit sei auch dieser Gesetzentwurf erledigt.
Das Haus vertagt sich darauf auf unbestimmte Zeit.
parlamentarisches.
Berlin, 31. März. Die Budg etkommission des» Reichstages trat heute in die Beratung des Militär-' Pensionsgesetzes ein. Sämtliche Parteien stimmten darin überein, daß man sich auf den vorliegenden Gesetzentwurf beschranken müsse. Auch die Negierungsvertreter stimmten dem, zu. Bezüglich des Punktes der rückwirkenden Kraft trat Gras Orrola für allgemeine Rückwirkung des Gesetzes ein. Erzberger gibt bie Notlage zu, betont aber, daß noch nie derartige Gesetze mit rückwirkender Kraft gemacht worden feien. Die Konsequenzen würden gar nicht abzusehen sein. Ein Beschluß wurde noch nicht gefaßt.
— Die Börsenkommission des Reichstages lehnte den zu $ 50 vorliegenden Antrag S ch w er in-Kan i tz ab, welcher besagt:
„Der börsenmäßige Terminhandel in Getreide und Mühlenfabrikaten ist untersagt. Die Erfüllung einer Verbindlichkeit aus solchen Geschäften kann nicht verweigert {fr für jedes solches Geschäft
Erscheint tlgtK) mH vuSnahm« des Sonntags.
Die .Stehener Kamlllendlatter- werden dem yttnitetgei viermal wöchentlich betgelegt Der -HMch« tanöölrr* erschetnl rnonaMch einmal
Zweite Kammer.
R. B. Darmstadt, 31. März.
Me zweite Kammer begann ihre heutige Sitzung um ÖV» Uhr. Am Ministertisch: Staatsminister Rothe, Finanz- Minister Gnauth, Justizminister Dr. Dittmar, Geh. Staatsrat Krug von Nidda, Geh. Rat Braun, Wil- brand, Oberfinanzrat Fuchs u. a.
Das Haus nimmt zunächst die Abstimmung über die beiden Ausschußanträge inbetreff der beiden neuen Rats- stcllen beim Oberlandesgericht vor, nachdem ein Antrag Tr. Gutfleisch, die Abstimmung bis zum Eintreffen der auswärtigen Mitglieder auszusetzen, abgelehnt worden ist. Dann wird der Antrag der Ausschußminderheit, welcher die unbedingte Bewilligung der beiden Räte und des dafür geforderten Betrages von 11600 Mk. aus spricht, mit geringer Mehrheit angenommen.
Ohne Debatte stimmt dann das Haus den Beschlüssen der ersten Kammer inbetreff des Gesetzes über die Forst- ve rwaltung zu. Bei Beratung des Gesetzentwurfs, betr. daS Beerdigungswesen, hat der zweite Ausschuß der Kammer nach abermaliger Beratung folgenden neuen Artikel 4 a aufgestellt: „Für jede Gemeinde ist durch Orts- ftahit eine Begräbnis- und Friedhofsordnung zu erlassen, welche die religiösen Anschauungen in Kon fessions gemein den und religiösen Verbände zu berücksichtigen hat und von unserem Ministerium des Innern zu genehmigen ist. Die vorhandenen Begräbnis- und Friedhofsordnungen bleiben in Kraft, soweit sie mit diesem Gesetz nicht im Widerspruch stehen."
Auf Wunsch einiger Mitglieder des Ausschusses wird hierzu noch ausdrücklich bemerkt, daß unter religiösen Anschauungen der Konfessionsgemeinden und religiösen Verbände nicht ein Wunsch aus räumliche Trennung durch eine Mauer oder bergt auf den Friedhöfen gemeint sein kann. — Der Ausschuß beantragt noch einen Art. 4 b: „Tie Frage, ob einer Ärchengemeinde oder Kirche, der durch gegenwärtiges Gesetz eine Beerdigungsbeftrgnis entzogen wird, eine Entschädigung von der bürgerlichen Ge-
Frage für erledigt.
Der Geseüentwurf, betr. die An sta lt s v o r m un d- schäft, hat den Zweck, den Vorständen oder einzelnen Beamten ösfentlicher Erziehungs- oder Verpflegungs-Anstalten die Vormundschaft vor den int § 1776 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehenen Personen zu übertragen, sofern es sich um Kinder, die in der Anstalt selbst oder unter Aussicht des Anstaltsvorstandes resp. einzelner Beamten in einer fremden Familie erzogen werden, oder um Kinder unehelicher Geburt, die unter einer derartigen Aufsicht in der mütterlichen Familie erzogen werden, handelt. Das Haus nimmt die Vorlage nach den Ausschußanträgen ohne Debatte an.
Tie Vorlage, betr. die berufs.ständische Vertretung der Landwirtschaft, wird von der Tagesordnung abgesetzt, da die Betr. Drucksachen noch nicht vorliegen.
Bezüglich der Anträge der Abgg. Hauck und Reh auf Ausbau der Realschulen zu Groß-Umstadt und Alsfeld zu Oberrealschulen beantragt der Ausschuß, die Regierung zu ersuchen, diesen Anträgen zuzustimmen.
Abg. Hauck legt die Gründe für seinen Antrag näher dar. —
Geh. Oberschulrat Nodnagel bemerkt, er wolle nicht abermals die Gründe darlegen, welche die Regierung zu ihrer ablehnenden Haltung veranlaßten. Es stehe fest, daß kein Bedürfnis für den Ausbau der beiden Schulen vorhanden sei, es würde auch an den event. neuen Lehrkräften fehlen. Für Groß-Umstadt komme noch in Betracht, daß sich die Kosten der Gemeinde, die gegenwärtig 7500 Mk. betragen, sich nach der Umwandlung auf ca. 28 000 Mk. belaufen würden.
Abg. Reh befürwortet seinen Antrag bezüglich des Ausbaus der Realschule zu Alsfeld, und bemerkt, die Gemeinde Alsfeld habe sich bereit erklärt, für ihre Schule dieselben Lasten zu tragen, wie andere Städte auch. Er sei der Ueberzeugung, daß die Regierung ihren Widerspruch gegen die Ausbauung der Alsfelder Realschule aus die Tauer doch nicht werde aufrecht erhalten können. Tie lieberfüttung der höheren Schulen in den Städten sei bekannt, sie werde aber nachlassen, wenn man auch die Landstädte mehr berücksichtige, als bisher.
Abg. Bähr beklagt die Bevorzugung der Städte vor dem Lande. Das letztere werde bei der Errichtung von höheren Schulen viel zu wenig berücksichtigt. Daher erfiäre sich auch das steigende Beamtenproletariat in den Städten.
Abg. Korell legt gleichfalls in eingehender Weise die Notwendigkeit der Umwandlung der beiden Anstalten zu Oberrealschulen dar, während
Abg. Schlenger bemerkt, mit demselben Recht, wie Alsfeld und Groß-Umstadt, könnten auch die Städte Bingen, Heppenheim, Alzev und Michelstadt die Umwandlung ihrer Schulen beanspruchen.
Abg. Hauck sucht nochmals die Notwendigkeit der Umwandlung der Groß-Umstadter Schule darzutun.
Geh. Oberschulrat Nodnagel geht noch weiter auf die Sache ein und erklärt, daß die Negierung ihre Stellung dazu nicht ändern könne. Das einzige, was er versprechen könne, sei, daß die Schulabteilung die Forderung bezüglich Alsfeld in wohlwollende Erwägung ziehen werde, während er dabei bleibe, daß die Umwandlung in Groß-Umstadt schon an den hohen Kostet scheitern würde.
Die Abgg. Erk und Köhler traten in weiteren Ausführungen für die Umwandlung der Schulen ein, ebenso Abg. Ulrich, während Abg. Bäbr gegen die Schulabteil-
t-1 ung polemisiert und deren Bevorzugung der Städte dem Lande gegenüber bedauert. Nach einigen Bemerkungen der


