intb darin Mc ß üben frage in Rußland und deren Lösung berühren. Der Dichter befindet sich unter poliziei- Ucher Aufsicht.
Besserung der Lage der Handlungsgehilfen.
Ter Finanzminister, der sich mit der beklagenswerten Lage der Handlungsgehilfen, die im Durchschnitt täglich 14 Stunden arbeiten, beschäftigte, arbeitete -einen Gesetzentwurf aus, der die Mindest dauer der täglichen Ruhezeit nach der Arbeit und der Essenszeit, der Sonntagsruhe, Befreiung dev Kinder unter 15 Jahren von der Arbeit auf die Dauer von $Wei Stunden täglich, damit sie sich wissenschaftlich beschäftigen können, festsetzt.
Volitische Tagesschau.
Ministerwechsel in Baden.
Der Großherzog von Baden versetzte, wie heute offiziös gemeldet wird, den Präsidenten des Staatsministeriums und Minister des Grobh. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Dr. v. Brauer auf sein Ansuchen wegen leidender Gesundheit unter besonderer Anerkennung seiner ausgezeichneten, langjährigen und erfolgreichen Dienste in den Ruhestand und ernannte ihn zum Ritter des Hausordens der Treue. Der Minister der Justiz, des Kultus und des Unterrichts, Dr. Frhr. v. Dusch, wurde unter Belassung in dieser Stellung zum Staatsminister und Präsidenten des Staatsministeriums, der Ministerialdirektor Geh. Rat Frhr. v. Marschall zum Präsidenten des Ministeriums des Grobherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten und zum Wirkt. Geh. Rat ernannt.
Die „Südd. Reichskorr." bringt einen längeren Artikel, kn dem die Verdienste de§ scheidenden Ministers besonders um die Verfassungsrevision gewürdigt werden. In dem Artikel heißt es:
Sein Rücktritt, rote die infolge desselben eingetretene Umgestaltung des Staatsministeriums bedingt keine orgnni- satorischen Aenderungen. Ta der Rücktritt des Herrn v. Brauer nicht durch politische Beweggründe veraitlaßt wird, liegt auch der Umgestaltung des Staatsministeritims keine politische Erwägung zu Grunde, und schon die Tatsache der Beschränkung der Personaloeränderung auf die durch den Rücktritt des Herrn i). Brauer frei gewordenen Amtsstellen ist Bürgschaft, daß ein Abschwenken von der feitberigen politischen Richtung der Groß- herzoglichen Regierung nicht beabsichtigt ist und nicht eintreten wird.
Das neue preußische Berggesetz.
Dem preuß. Abgeoronetenhause ging soeben der Gesetzentwurf betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes vom' 24. Juni 1865/92 zu.
Durch Artikel 1 der Berggesetznovelle wird n. a. § 80 c, Absatz 2, abgeändert: Genügend vorschriftsmäßig beladene Förde r g e f ä ß e bei der Lohnbereck-nung in Abzug bringen, ist v e r - boten. Ungenügend oder vorschriftswidrig be.adene Fördergefäße müssen insoweit angerechnet werden, als ihr Inhalt vorschriftsmäßig ist. § 80 d erhält den Zusatz: „Die im Laufe des Ka- lendcrmonats gegen Arbeiter verhängten Geldstrafen dürfen int Gesamtbeträge den doppelten Betrag des durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienstes nicht über- it e i g e n. Alle Strafgelder müssen zum Besten . der Arbeiter des Bergwerks verwendet werden." § 80 f wird dahin abgeändert: „Auf allen Bergwerken, wo in der Regel mindestens, einhundert Arbeiter beschäfttgt sind, muß ein ständiger Arbeiterausschuß vorhanden sein. Ter ständige Arbeiterau sscstuß bat auch die Befugnis, Wünsche und Beschwerden der Belegschaft zur Kenntnis des Bergwerksbesitzers zu bringen und sich gutachtlich zu äußern." Nach dem neuen Paragraphen 80 g ist vor Erlaß der Arbeitsordnung oder eines Nachtrages dazu der Arbeiter- aussckmß über deren Inhalt zu hören. Turch Artikel 2 der Novelle wird eine Reihe neuer Vorschriften eingeschaltet. Ter neue Paragraph 93 besagt: „In Gruben oder Grubenabteilungen, wo mehr als die Hälfte der belegten Betriebspunkte eine , gewöhnliche Temperatur von mehr Äs Plus 22 Grad Celsius hat, darf die regelmäßige tägliche Arbeitszeit vom 1. Oktober 1905 ab 8V2 Stunden, vom 1. Oktober 1908 a b 8 Stunden nicht über st eigen." Nach dem Paragr. 93 s können zum Ausgleich von Betriebs- oder Absatzstörungen lieber» und Neben schichte n eingelegt werden. Vor Beginn b»r regelmäßigen wie der Nestensckicht muß mindestens eine achtstündige Ruhezeit liegen.
Wenn wiederholte sorgfältige Nachprüfung eines Gesetzentwurfs dessen Vorzüglichkeit bürgen könnte, dann« würde sich diese Novelle als ein erstklassiges gesetzgaber- isches Erzeugnis darstellen. Die „Berl. Pol. Nachr." sehen sich denn auch veranlaßt, — ob im Auftrage, sei dahingestellt —, der politischen Welt zu eröffnen, daß diese Novelle deshalb auf sich warten ließ, weil in ihr etwas Musrergiltiges und Vorbildliches geboten wird. Nur solche Eigenschaften könnten das Drängen nach einem Reichs* ber.gbesetz entkräften. Das ist gewiß richtig. Ein von offiziöser Voreingenommenheit sich frei fühlender Beurteiler neigt aber wohl docy der Ansicht zu, daß die preußische Regierung nicht zuletzt aus dem Grunde mir der Einbringung der Novelle gezögert hat, weil sie den Berg- crrbeiterstreit mehr und mehr in Vergessenheit geraten lassen will. Es soll der Vorlage der Charakter des aus besonderem Anlaß entworfenen Notgesetzes genommen werden, um die preußischen Konservativen und einen Teil d"r Nationallive- ralen dem Gesetz geneigter zu machen. Die Bergarbeiter werden sich ohne Verzug ein Urteil bilden, inwieweit das ven den „Berl. P^l. Nachr." vorschußweise gespendete Lob zu Recht erteilt war. r
Die Errichtung von Arbeiterausschüflen.
bei den preußisch-hessischen Staatsbabnen ist vom) Minister der öffentlichen Arbeiten für alle Bezirke ungeordnet worden, na ^dem sich die Versuche in Berlin, Frankfurt und Köln bewährt haben.
Tie neuen Ausschüsse umfassen die Arbeiter außerhalb der Werkstätten, Gasanstalten und ähnlichen Anlagen , der Bahnverwaltung, für die es schon jetzt Ausschüsse gibt. Tie neuen Ausschüsse sollen nach den Jnipektioncn für Verkehr, Maschinen und Betrieb getrennt werden. Für jeden Bahnhof, auf dem eine entsprechende Zahl von Arbeitern derselben Inspektion vorhanden ist, sind in der Regel besondere Ausschüsse zu bilden, doch können benachbarte Bahnhöfe mit gleichen Betriebsverhältnissen zttsammen- gezogen werden. Voraussetzung ist aber, daß im einzelnen Ausschuß wenigstens 100 Arbeiter vertreten sind. Zahl und Sitz der Ausschüsse bestimmen die Tarektionen. Zu jedem Ausschuß gehören mindestens 3 und höchstens 15 Mitglieder. Tie Vertreter müssen 30 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Tienste der Verwaltung, 1 Jahr auf dem Bahnhof beschäftigt sein. Tie Wahl erfolgt geheim durch Abaabe von Stimmzetteln. Tie Wahl der Ausschutzmitglieder und Ersatzmänner erfolgt auf fünf Jahre. Aussche'dmde sind wieder wählbar. Eine Verpflichtung zur Annahme der Wahl liegt nicht vor. Die Ausschüsse sollen nicht nur Anträge, Wünsche und Beschwerden der Arbeiter beim Trenst- stellenvorsieher Vorbringen, und sich darüber gutachtlich äußern, sondern auch ihr Gutachten über Fragen, die das Arbeiterverhält- nis treffen, auf Anforderung abgeben, insbesondere über neue Arbeiterordnungen und Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen sowie zum Wohle der Arbeiter und ihrer Angehörigen.
Soweit die Ausschüsse von beiden Teilen an gerufen werden, sollen sie auch« Streit'ter Wffip?t-r untpremander schlichten.
Die Eisenbahnreform im preußischen Abgeordnetenhanse.
Berlin, 8. März.
Tie Beratung des Etats der Eisenbahnverwaltung wird fortgesetzt Tie Budaetkommission beantragt, den Antrag Dr. Wiemer in folgender Fassung anzunebmen: Die Staatsregierung zu ersuchen, eine Reform des Eisenbahn-Personentarifs mit dem Ziele der Vereinfachung ohne wesentliche finanzielle Einbuße in die Wege zu leiten, den Antrag Gamp aber abzulehnen.
Abg. Frhr. v. Erffa (fonj.) fuhrt aus, durch die Verwaltung des Ministers gehe ein gewisser großer Zug, der sich bei der Anlage neuer Bahnen, Vermehrung der Gleise und der Schnellzüge gezeigt habe. Erfreulich sei, daß über die Umleitung von Güterzügen mit den Verwaltungen der anderen Einzelstaateu eine Vereinbarung zustande gekommen sei. Tie Reform b-er Personentarife sei notwendig im Sinne der Vereinfachung, aber ebenso notwendig sei auch eine Reform des Gepäcktarifes. Mit einer Ermäßigung des Gütertarifs muß man im Interesse der Finanzen sehr vorsichtig sein. Wünschenswert sei noch die Ausdehnung des Geltunasbereichs für die v-Züge für 1 Mk. auf über 100 Kilometer hinaus.
Abg. Engelbrecht (ff.') betont den engen Zm.ammenhang der Eisenbahntarifpolitik mit dwi Zellschutz durch die Handelsverträge. Redner bittet, in Zeiten des Futtermangels in der Gewährung von NetstandsMrifen möglichst weit zu gehen.
Abg. Tr. Dahlen lZtr.) entgegnet, daß, wenn der Rcichs- sckatzsekretär Tabak und Vier schärfer zur Besteuerung heranziehen w>'l, er damit weniger G l ü ck haben werde, als mit anderen Steuern. Tie Ausführungen über das Programm des Ministers, welches er befolgt, wären sehr erfreulich. Wünschenswert wäre es allerdings, wenn auch die ihm Nachgeordneten Behörden dementsprechend verfahren würden. Vielfach würden Klagen der Beamten über die ungünstige Tiensteinteilung laut, deren Beseitigung sich der Minister angelegen sein lassen solle.
Abg. Dr. Wiemer (frf. Vp.) zielst seinen Antrag zurück in der Voraussetzung, daß der entsprechende Kommissionsantrag angenommen wird. Damit ist auch der Antrag Gamp beseitigt. Tie Anträge der Kommission werden daraus angenommen.
Abg. Brütt (sk.') regt an. die Bahnhofsbuchhand- l u n g e n in eigene Regie zu übernehmen.
Minister v. Budde erwidert, daß die Verwaltung es ablehnen müsse, den Vertrieb von Zeitungen und Büchern selbst zu über» nehmen.
Das deutsche Heer vor der Budgetkommission.
Berlin, 8. März. Tic Budgetkomnnssion des Reichstages setzte die Spezialberatuug der Vorlage betreffend die Friedenspräsenzstärke fort. Die geforderte Stärke der Pioniere von 29 Bataillonen, der Verkehrstruppen von 12 Bataillonen und des Train von 23 -Lataillonen wurde nach kurzer Erörterung genehmigt. Sodann fand die gestern ausgesetzte Mstimmung über die Erhöhung der Infanterie um 8 Bataillone tatt. Diese Forderung wurde gleichfalls bewilligt. Tie Kommission nahm dann den ganzen § 2, der die Präsenzstärke festsetzt, in der Fassung der Vorlage an, jedoch mit der Ausnahme, daß die Kavallerie einstweilen überhauptnichtb e willigt ist. Infolgedessen ist eine zweite Lesung erforderlich. Nach dem Antrag Gröber-Spahn sollen die Friedenspräsenzzifsern sich um die Abkomman- dierten und die Oeronomichandwcrker vermindern, welche zufolge der Ersetzung durch Zivilpersonen für den Dienst in der Front dauernd frei werden. Auf Antrag Paaschc streicht Abg. Gröber in seinem Anträge die Abkommandierten. Nunmehr wird der Antrag Gröber einstimmig an- genommen, ebenso der Rest der Vorlage.
deutsches Reich.
Berlin, 8. März. Der Kaiser traf heute vormittag in Wilhelmshaven ein und wohnte der Vereidigung der dortigen Marine-Rekruten fiel Dann begab er sich nach dem Offizicrkasino, wo Frühstück stattfand, an bemi die Offiziere und die Geistlichkeit teilnahmen. Der Monarch ergriff bei der Tafel das Wort und erwähnte unter anderem Beispiele von Tapferkeit auf dem ost- asi a tisch en Kriegsschauplätze, die für die deut> schen Soldaten vorbildlich seien. Schließlich fand an Bord des Linienschiffes „Kaiser Wilhelm II." ein Festmahl statt, zu welchem die Admirale, höheren Stabsoffiziere und das Gefolge geladen waren.
— 150englische Bürgermeister, Stadträte und Stadtverordnete werden zu Pfingsten Berlin, Aachen und Köln besuchen, um die städtischen Einrichtungen zu besichtigen. Lord Lyveden, Präsident des britischen Komitees zum (5tnbtum frember innnizipaler Einrichtungen, unb Dr. H. S. L a n n, Vorsitzenber bes neuen Reform-Klubs in Lonbon, weilen zurzeit hier, um bie Vorbereitungen für, diesen Besuch zu treffen. Bei bem gestrigen Hofball wurden, sie bem Kaiser und der Kaiserin vorgestellt.. Der Kaiser sprach seine Befriedigung darüber aus, daß, englische städtische Behörden zu diesem Zwecke nach Deutschland kommen wollen. Er könne den Herren die Versicherung geben, daß Berlin, Aachen und Köln ausgezeichnete Verwaltungen besäßest, und. *r 'ncTfe, daß durch derartige Besuche ein besseres Verständnis der gegenseitigen i rt r i rh+tt -n q r- werde.
Sirdrvestufrika.
Rach einer Meldung General v. Trothas vom 7. März u erfolgte Major Mühlensels mit den Abteilungen Estorfs, Hepde und Bornhardt Wilhelm Mabarero und Traugott bis in bie Gegend von Tabis und Korckas. Er raub aber nur verlassene Werften, und entsandte nochmals Hornbardt nach Nielfontein zur Säuberung der dortigen Gegend. Ob Wilhelm Viaharero die Grenze überschritten hat, soll festgestellt werden. Samuel Wtaharero soll sich beim Häuptling Sekotti am Rgamisee (Britisch Betschuanaland) befinden. Geschlossene Herero- banden haben sich nicht mehr zum Kampf gestellt. Es wird beabsichtigt, in der nächsten Zut zu Stationsbesatzungen überzugehen. Die Aufklärungen haben ergeben, daß der Rossob- sluß zwischen Hoagonsgeis und dlrahoab vom Feinde frei ist. — Oberst Deimling hat Koes besetzt, um den Abzug der Witbois zu verhindern. Diele befinden sich voraussichtlich jetzt östlich der Linie Aminueis-Arahbabs- Goelas-Koes. Uebercinftimmenbe Nachrichten deuten auf die Absicht ihres Abzuges nach den Karasbergen. Deimling kann die Offensive gegen Moren ga erst aufnehmen, sobald die immer noch sehr bedeutenden Schwierigkeiten der Verpflegung überwunden sein werden. Bis dahin muß er sich aus Austlärungsmaßnahmen beschränken.
Der Heidelberger Theaterskandal vor Gericht.
(Eigener Bericht W „Gießener Anzeiger".')
S. n. .Heidelberg, 8. März
Unter, großem Andrange des Publikums, namentlich der Srn- bentenvhaft, sand heute, am Älsckerwittwoch, vor der Strafkammer die Verhandlung gegen bie Studenten der Rechtswissenschaft Walter ö an Hees aus Mülheim (Rhein), Kurt T>ietr ich aus Berlin
und Fritz Elsässer aus Mannheim wegen Heraussorder- u n g d e r R e d a k t e u r e des „5oeidelberger Tagebl." zum Z w e rkämpf, bezw. Kartelltragens statt. Der Prozeß ist bekanntlich eine Folge des Heidelberger Theaterskandals, der durch van Hees und Tietrich verursacht wurde, die am dlb-end des ersten -~>eit)» nach-tsfeiertages in dem Kostüm eines Sa uh i r t e n und seiner Frau in Begleitung einer Anzahl lärmender Kommilitonen in der dem Korps „Suevia" reservierten Rangloge des hiesigeir Stadttheaters erschienen und wahrend bet Vorstellung einen derartigen Unfug verübten, daß schließlich ihre Entfernung durch bie Polizei erfolgen mußte.
Ten Vorsitz im Gerichtshöfe führte Landgerichtsdirektor Frhr. v. Stockhoruer, während Referenbar Hetlinger die Anllage vertrat. Ter sonst an dieser Stelle amtierende Staatsanwalt Seebolbt ist „Alter Herr" des KvrpS „Suevia", dem die drei Angellagtm! angeboren. Als Verteidiger war an Stelle des erkrankten Reichstagsabgeordneten Rechtsanwalt Tr. Bassermann-Mannh?im, auch eines „Schwabm", Rechtsanwalt Lindeck-Mannh-m erschienen. Bei Aufruf der Sache fehlten Dietrich und EMsser, was bei den von der gestrigen Fastnacht etwas ve rfatert drein schau enden Mmensöhnen im Zuschauerraum große Heiterkeit erregte Referendar Hellinger beantragte die zwangsweise Vorführung der unentschuldigt ausgebliebeneu Angeklagten, und ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe, woraus R.-A. Lindeck bemerkte, der anwesende Angeklagte van Hees habe seinen Kommilitonen Elsässer heute früh zur Verhandlung abholen wollen. Dieser habe jedoch, im Bette gelegen und sei sehr unwohl gewesen. (Erneute Heiterkeit un Zuschauerraum.') Er, der Verteidiger, wolle unverzüglich Schritte tun, um die Angeklagten zum Ersck-'einen vor Gerichts zu veranlassen und bitte deshalb um eine kurze Vertagung. Ter Vor- litzende erklärt darauf, daß die Sitzung bis 11 Uhr ausgesetzt werde.
Bekanntlich hatte das „Heidelb. Tagebl." das Auftreten der Angeklagten van Hees und Tietrich einer sehr abfälligen Besprechung unterzogen und ihr Verhalten um so schärfer getadelt, als innerhalb kurzer Zeit die Studentenschaft mehrfach das Theater zu alle rleiRadauszenenmißbr au ch t hatte. Man war dabei soweit gegangen, die Damen int Publikum zu belästigen unb den Musikern Geld vor bie Füße zu werfen. An jenem Abend konnte erst die Polizei dem Unfug ein Enbe machen unb bie Folge war bie Verurteilung des Schweinehirten und seiner Gattin zu 100 Mk. Geldstrafe. Tas „Heidelb. Tagebl." schloß seine Kritik der Vorstellung damals mit folgender Bemerkung :
Junge Herren machten sich wieder recht unangenehm o^ merkbar und erforberten bas Einschreiten ber Thwterpolizei. Soll bas etwa ein Bernets von besonderem Anstand, Bilbnng, guter Erziehung sein? Nein, — nur Roheit und Unanständigkeit gebärdet sich so. Es scheint Usus werden zu^ wollen, ben groben Unfug wieder ins Theater zu tragen. Dagegen muß energisch protestterl werden. Vorerst seien die Herren ber Öffentlichkeit dmunziert, es waren wieder „Schwaben".
Darauf ging der Redaktion des „Heibelb. Tagebl." vom „Verein Alter Herren der Suevia" folgenbes Schreiben zu: „Der von Ihrem Theater-Referenten gerügte Vorfall wird selbstverständlich auch vom Korps zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht werden. Daß Störungen ber Vorstellung nicht gebilligt werden, bebarf nicht ber Wiberlegung. .Tie von Jhrem^ Herrn Referenten erfolgte „Tenunzierung", tote er seine Rüge selbst nennt, hätte bilügertoeise dom wohl in anberer Form erfolgen sollen." Ta zu bemerkt die Redaktion bes. „Heidelb. Tagebl.": „Störungen von Theatervorstellmigen sind in letzter Zeit wiederholt vorgekommen. Schon deshalb war ein scharfes Wort der Zurückweisung am Platze. .Me Form war aber der „Art" der Stötungeu angemessen. Und an einer anderen Stelle erklärte das gleiche Blatt: „Tte Sache hat noch eine andere Seite. Tie Theatetloge wurde den Schwaben nur gegen Unterzeichnung eines Reverses überlassen, in dem sie sich kontraktlich verpflichten,, im Falle einer Störung ihrerseits ohne weiteres zu.verzichten. Tiefer Revers legte den Herren aber auch die moralische Verpflichtung auf, von vornherein jegliche Störung zu vermeiden. Sie haben sich jedoch daran nicht gehalten, wie sie auch das Vertrauen miß-- braucht haben, das man durch Ueberlaffung der Loge ihnen entgegenbrachte. Wir überlassen Hierin das Urteil bem Publikum." Auch die übrige Heidelberger Bresse stellte sich auf ben gleichen Standpunkt. Es wurde ausgeführt, daß Heidelberg nicht mehr das frühere „Un i v ersi t ä ts dor f", sondern eine auf* blühende Stadt sei, in der sich auch Fremde wohl fühlen sollen. Tie Bewohner dieses neuen Heidelberg hätten keine Veranlassung, sich den Theaterbesuch durch Leuts verekeln zu lassen, die für ften das Privilegium beanspruchten, sich ohne Rücksicht auf ihre Umgebung so zu benehmen, wie es ihuen gerade beliebt. Schon im Interesse der Stabt Heibelberg müßte die Presse derartigen ?lussckreitungen entgegentreten. Tas wäre nicht nur ihr Recht, sondern ihre.Pflicht. .
Darauf richtete der Erst chargierte der „Suevia an die Redaktion des „Tageblatt" und an dessen Theaterrezensenten die Frage, ob sie für bie Kritik jenes Theatervorganges unb für die an bie Erklärung bes Vereins „Alter Herren ber Suevia" geknüpfte Bemerkung „persönlich einstehen wollen". Tas Tage-" blatt antwortete darauf wie folgt:
„Wir haben dazu bie Erklärung abzugeben, daß sowohl die Redaktion als der Theater-Referent für ihre Aeußerungen persönlich einstehen, daß aber —, um hier das Kind gleich mit dem rechten Namen zu nennen, auf den Duellunsinn prinzipiell nicht eingegangen werden wird. Wir bleiben auf dem gesetzlichen Boden. In unseren Augen ist es speziell im vorliegenden Fall Unsinn, um uns milde auszudrücken, wenn diejenigen, bie sich eine Ungehörigkeit zu schulden kommen ließen, und dafür gerügt wurden, nun glauben, daß sie diejenigen, welche im öffentlichen und allgemeinen Interesse unb in Ausübung ihres Berufes die Rüge ausgesprochen haben, „fordern", d. h. eine Gesetzesverletzung begehen wollen. Tas Urteil darüber können wir ganz ruhig dem gesund und logisch denkenden Publikum überlassen. Wohin käme unser öffentliches Leben, wohin käme die Presse, wenn solche Usancen gang unb gäbe würden, unb was würde das Volk babei benten, wenn Ungehörigkeiten durch Gesetzesverletzungen „gesühnt" werden sollen? Was geschieht bei Ungehörigkeiten seitens der unteren Schichten des Volkes?"
Der Effekt dieser Antwort war nun tatsächlich eine schwere Säbelforderung durch Elsässer sowohl an ben Chefredakteur des „Heidelb. Tagebl." als an den Theater-Referenten, der sogar zwei Forderungen erhielt. Tie Redaktion lehnte ein Eingehen! auf diese Forderungen ab, und es wurde gegen van Hees, Dietrich und Elsässer, gegen letzteren als Kartellträger, das gegenwärtige Strafverfahren eingeleitet.
Bei Wiedereröffnung der Sitzung um 11 Uhr vormittags war der Verhandlungssaal in einer beängstigenden Weise von Studenten überfüllt. Dietrich und Elsässer mußten auf ber Anklagebank zusammen mit einem für die nächste Strafsache bereits vorgeführten Z u ch t h a u s st r ä s l i n g Platz nehmen. Nach dem Eröffnungsbeschluß werden van Hees und Dietrich der Herausforderung zrcm Zweikampf mit tödlichen! Waffen, Elsässer der Ueberbrmgung einer solchen Herausforderung an den Theaterkritiker Tusner und den Redakteur Straub des „Heidelb. Tagebl." (Vergehen nach §§ 331, 203 des Ltr.-G.-B.) beschuldigt.
Zunächst brachte der Vorsitzende die einzelnen „Tageblatt- Artikel über den Vorfall tm Theater zur Verlesung, wobei er hervorhob, daß eine Schilderung des Vorganges selbst unterblieben fei. Ebenso gelangte das Schreiben des „Vereins Alter Herren der Suevia" zur Verlesung. Auf Beftagen gab van Hee8 au, daß er die Artikel sofort nach ihrem Erscheinen gelesen unb sich, durch die Ausdrücke „Roheit unb Unanstänbigkeit" beleidigt gefühlt stabe. Rach Rücksprache mit Dietrich sei Elsässer von ihm telegcaphlsctz beauftragt worden, den beiden Redakteuren bie Forderung zu überbringen.
Elsässer erklärt, es haste sich sofort nach dem Vorfall der Ätadtrat Lehmann, von der Tl>eaterkommission anheisckng gemacht, die Sache auf friedlichem Wege steizülegen, unb man sei auch an die „Tageblatts-Redaktion mit dem Ersuchen herangetreten, durch eine Zurücknahme der Bezeichnung „roh unb unanständig" die Angelegenheit ohne weiteres Aufseher; au5 der Welt zu schaffen. Allein ■ bte Redaktion sei hierzu nickt zÄ bewegen gewesen, obwohl auch noch andere Herren in die Sache eingegriffen hätten


