Drohung sei also keineswegB erfolgt, das Mädchen sei vielmehr so wohlwollend als rrgend möglich behandelt worden. Tie Untersuchung habe nur kurze Zeit in Anspruch genommen. Tann habe Medizinalrat Dr. Haberkorn erklärt, daß nach seinem Dafürhalten die Goerlach vor kurzer Zeit geboren habe. Er wolle aber sein Gutachten von einer nochmaligen Untersuchung in der Gießener Klinik abhängig machen. Zu dieser sei sie dann zwei Tage später bestellt woroen. Von irgendlvelchen „Martern" bei der Untersuchung wisse er nicht das geringste. — Angekl.: Tatsache ist doch, daß die Frau des Bürgermeisters gesagt hat, sre könne es nicht mehr mit anhörcn. — Zeuge: Ich wiederhole, daß ich absolut nichts gehört habe. Natürlich ist drei gesagt worden. Hat man doch sogar behauptet, wir Beamten hätten der ganzen Untersuchung beigcwohnt, und in einem dem Angellagten nahestehenden Parteiblatte ist sogar ausgeführt worden, es sei doch etwas neues, daß
die Staatsanwälte mit der Milchpumpe ausrückten. (Heiterkeit.) Der Zeuge bekundet dann weiter, daß nach dem Fortgänge der Minna Goerlach die Ehefrau Goerlach untersucht worden sei. Diese habe sich gewissermaßen mit lächelnder Miene dazu bereit erklärt, indem sie gesagt habe: Ich werd' doch kein Kind umbringen, wo ich froh wäre, einen Bub zu bekommen! (Heiterkeit.) — Angell.: Ich konstatiere im Anschluß an die Aussage des Herren Staatsanwalts, daß er die Frau Goerlach noch untersuchen ließ, obwohl der Verdacht bei der Minna Goerlach ziemlich schlüssig erschien. Tas hat mich damals empört und empört nnch heute noch. — Zeuge: Ich habe die Frau untersuchen lassen in ihrem Interesse, damit sie allen etwaigen späteren Anschuldigungen entgegentreten konnte.
Med.-Rat Dr. Habertorn erllärt, daß die von ihm vorgenommene Untersuchung den beiden Frauen keinerlei Schmerzen verursacht habe. Auch Kriminalkomm Pfeffer undOberl.-Gerichtsrat Sandmann-Tarmstadt bestätigten dem Staatsanw. Reuß, daß er durchaus korrekt vorgegangen sei. Geh.-Rat Dr. Pfannen stiel meint, auch er habe bei der späteren Untersuchung keine Mittel angewendet, die weh taten. Einen leichten Schmerz könne die Minna Goerlach wohl verspürt haben, geschrieen habe sie aber nicht ein einzigesmal, nur geweint. Ihr Auftreten sei für alle Beteiligten ein höchst verdächtiges gewesen. Er habe festgestellt, daß sie vor etwa 5—b Wochen entbunden hatte, also zu der Zeit, wo die Kindesleiche auf dem Eberstädter Friedhof gefunden worden war.
Dr. med. Schaad aus Lich sagte demgegenüber aus, daß er bei der Untersuchung der Minna Goerlach, die er auf Betreiben ihres Vaters vornahm, nichts entdeckt habe, was zu der später von Geh.-Rat Pfannenstiel getroffenen Feststellung berechtigte. Er sei vielmehr zu der positiven Ueberzeugung gekommen, daß das Mädchen nicht geboren hatte.
Iustizrat v. Brentano: Und haben Sie diese Ihre Ueberzeugung auch dem Angekl. Köhler gegenüber zum Ausdruck gebracht? — Zeuge: Jawohl. — Bert.: Auch dann noch, als das Mädchen schon festgesetzt worden war? — Zeuge: .Ja. — Vors.: Sie sollen zu Köhler auch später noch gesagt haben, das Mädchen sei infolge der ihm widerfahrenen Behandlung zu Tode erkrankt? — Zeuge: Ja, es waren heftige Blutungen ein getreten. — Angekl.: Haben Sie zu mir gesagt. Sie könnten beschwören, daß Minna Goerlach unschuldig sei? — Zeuge: Jawohl, ich war zu fest davon überzeugt. — Angekl.: Waren andere es nicht auch? — Zeuge: Die ganze Stadt.
.Es wurde dann
die Zeugin Minna Goerlach
In den Saal gerufen. Tas untersetzte, brünette und wenig schöne Mädchen erscheint, heftig schluchzend, in der Begleitung eines Gendarmen uni) gibt an, daß sie zurzeit ihre ZhLjährige Gefängnisstrafe wegen Kindesmordes in Mainz verbüßt. Sie habe tatsächlich am 14. März morgens ein Kind geboren und es sofort umgebracht. — Vorsitzender: Sie sollen es mehrmals mit dem Kopf an die Bettwand geschlagen haben? — Zeu gin (weinend): Nur einmal. Tann habe sie es in ihrer Schlaskammer verborgen und die .Leiche nachts aus den Eberstädter Friedhof getragen, wo sie es in das Grab einer Bekannten einscharrte.
Sehr eingehend gestaltete sich die nun folgende Vernehmung der Gewährsmänner des Angellagten, des Bürgermeisters Goerlach von Eberstadt, des Vaters der Minna Goerlach und des Lehrers Leidig. Ter Bürgermeister bestätigte, daß seine Frau gesagt habe, sie könne es gar nicht mit ansehen, daß man die beiden Frauen in ihrem Hause untersuche. Er solle doch dagegen einschreiten. Der Vater der Goerlach, Maurermeister Goerlach, erllärt, er habe bis zum letzten Augenblick fest an die Unschuld seiner Tochter geglaubt und sich sehr gefreut, daß Köhler so warm für seine Sache eingetreten sei. Lehrer Leidig gab zu, daß er von „anarchischen Zu ständen" in Eberstadt zu Köhler gesprochen und diesen zu 'einem Vorgehen ermuntert habe.
Frau Goerlach. die an zweiter Stelle untersucht wurde, meint, die Sache sei ihr doch nid)t so zum Lachen gewesen, weil sie unter dem Eindruck gestanden habe, sie folle sich gewissermaßen t ir die ganze Weiblichkeit von Eberstadt untersuchen lassen. (Heiterkeit.) Sie habe auch den Herren etwas ähnlick)es gesagt, worauf man sie auf den Inhalt des anonymen Briefes hingewiesen und ihr bedeutet habe, die Untersuchung liege doch auch in ihrem Interesse. Mit den Worten:
Aber da könnte ja schließlich jeder schreiben!
yabe sie dann die Untersuchung zugelassen. — Justizrat v. Brentano: Sie hielten es also auch nicht für richtig, daß man Sie als ältere, verheiratete Frau einfach auf ein anonymes Schreiben hin untersuchte?—Zeugin: Nein. — Abg. Köhler: Die Frau Pfarrer ist ja nicht untersucht worden. (Heiterkeit.)
Bors.: Angeklagter, wenn man das ganze Ergebnis der Beweisaufnahme zusammenfaßt, so loeiß man doch wirklich nicht, wie Sie vhne weiteres zu so schweren Anschuldigungen übergehen konnten? — Angekl.: Ich habe mindestens schon dreimal gesagt, daß ich übereilt gehandelt habe und in den meisten Fällen meine Vorwürfe zurücknehme. Ich habe aber immer viel weniger Wert auf die Feststellung der Unschuld der Minna Goerlach gelegt, als auf die Gefahr hinzuweisen gesucht, die darin zu erblicken ist. daß jederzeit auf eine anonvme Anzeige hin in dieser Weise seitens der Staatsanwaltschaft vorgegangen werden kann. Tarin erblicke ich eine große Gefahr für die gesamte Frauenwelt.
Zum Schlüsse der Bew-eisanfnahme wurde dann noch die Erklärung verlesen, die Abg. Köhler am 14. Nov. o. I. vor der 2. Kammer der hessischen Stände abgegeben hat. ES heißt darin, das; er, Köhler, nicht nur vor dem Landtage, sondern vor dem ganzen Volke bekennen müsse, daß er getäuscht worden sei und ;eme Angriffe gegen die Gießener Staatsanwaltschaft uni) die beteiligten Aerzte als unbe- äuakhtdnnen müsse.
Es folgte
das Plaidoyer des Oberstaatsanwalts.
Obwohl der Angeklagte erllärt habe, übereilt und unvorsichtig gehandelt zu haben, so sei es doch nicht angegangen, auf die Beweisaufnahme zu verzichten, weil sie einen Anhalt dafür geben müßte, inwieweit der An- gellagte getäuscht worden sei, bezw. böswillig gehandelt habe. Was Abg. Köhler den Beamten zur Last gelegt habe, könnte mit viel besserem Recht auf sein unerhörtes Vorgehen angewendet werden. Es sei empörend, aus nichts heraus eine so schwere Anklage zu erheben gegen Leute, die nichts anderes als ihre Pflicht getan hätten und die durch Köhlers Angriffe eine Zeitlang der öffentlichen Verachtung preisgegeben worden seien. Erst durch Köhlers Publikation sei die Sache in die Oeffentlichkeit gezerrt worden, hätte die unschuldige Frau Goerlach Schaben von der Angelegenheit gehabt. Ter Angellagte habe also dieser Frau keinen Dienst eriviesen. Tie Sache hat aber noch eine weit über den Fall selb sthinausgehende Bedeutung. Ter in die weiteste Oeffenl lich keil hinausgeschleuderte Vorwurf des Angeklagten 6ebeiiLet eine Herabsetzung der amtlichen Tätigkeit der Behörden. Er hat versucht, die Justiz zu terrorisieren und das Publikum zu beeinflussen. Tie allgemeine Erregung hätte sicher nicht den Grad erreicht ohne die Publikation des Angellagten. Zum Verständnis der Sache ist es notwendig, darauf hinzuweisen, daß gegen den Ortspfarrer von Eberstadt eine große Animosität herrschte, und daß man es dort gern gesehen hätte, wenn man die Frau des Pfarrers in die vorliegende Sache hätte hineinziehen können. Es hat auch nach dieser Richtung yin eine Untersuchung geschwebt, man hat die Aerzte befragt und festgestellt, daß dre Pfarrersfrau überhaupt nicht in Betracht kommen konnte. Wohin soll es führen, wenn es Mode werden sollte, an stelle der geordneten Tätigkeit der Behörden die Meinungen irgend welcher beliebiger Leute,
und seien es auch Landtagsabgeordnete, zu stellen? Wohin würden wir kommen, wenn man einfach brecher machen. Das einzige ist, daß man sie mit besonderer sagt: Meiner Meinung nach ist der und der unschuldig, zumal, wenn der Betreffende weder die Vorbildung noch die Fähigkeit besitzt, in gewisse Dinge hineinzusehen? Das von dem Angeklagten an die Regierung gerichtete Ersuchen, einzugreifen, bedeutet das Verlangen nach Wiedereinführung der Kabinettsjustiz, für deren Beseitigung Jahrzehnte hindurch freiheitlich gesinnte Männer gekämpft haben. Was soll man dazu sagen, wenn ein ebenfalls im freiheitlichen Sinne kämpfender Mann in dieser Weise Forderungen erhebt? Der Angellagte hat geradezu die Schuldige begünstigt, als er durch sein Eingreifen die Beamten zwingen wollte, von ihr abzulassen. Wären diese nicht unerschrocken und pflichtbewußt gewesen, so hätten sie die Minna Goerlach vielleicht verlassen und ihr damit Gelegenheit gegeben, die letzten Spuren ihres Verbrechens zu beseitigen. Verkehrt sei ferner die Forderung des Angellagten, man solle anonyme Anzeigen nicht berücksichtigen. Tenn im vorliegenden Falle hätte ohne sie niemals die Schuld der Goerlach festgestellt werden können. Es ist also ganz falsch, anonyme Anzeigen über einen Leisten
zu schlagen und sie einfach in den Papierkorb zu werfen. Mit solchen Grundsätzen würde man schließlich -Oberhessen zu einem Eldorado für Verbrecher machen. Auch in den namentlich unterzeichneten Denunziationen finden sich oft falsche Angaben. Der Angellagte hat die Autorität des Dr. Schaad über alle anderen gestellt. Er ist erpicht darauf gewesen, eine Anklage gegen die Behörden aufzubauen. Er habe nach alledem in unerhört leichtfertiger, leichtsinniger und ftivoler Weise seine schweren Anschuldigungen vorgebracht und es frage sich, ob er nicht auch aus § 187 zu verurteilen sei. Eine gewiße Animosität des Angeklagten gegen die Behörden gehe auch daraus hervor, daß er an die „Franks. Ztg." herangetreten sei, um sie in seinen Kampf als Bundesgenoffen hineinzuziehen. Er beantrage eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten.
Hierauf nahm
der Zentrumsabg. Justizrat von Brentano Offenbach als Verteidiger des Angellagten das Wort. Abg. Köhler habe doch in der loyalsten und anständigsten Weise nicht nur vor dem Landtage, sondern gleichzeitig vor dem ganzen Lande sein Bedauern ausgesprochen und die Ehre der Angegriffenen wiederherbestellt. Es unterliege auch keinem Ztveifel, daß den beteiligten Beamten nicht der geringste Vorwurf wegen ihres Verhaltens zu machen sei. Tas einzige, was mit einem gewissen Rechte gesagt werden könnte, sei die Frage, ob es wirklich nötig war, eine ältere, sogar sehr alte unbeteiligte Frau körperlich untersuchen zu lassen, nachdem eine andere der Tat nahezu überführt erschien. Und wenn er diese Frage verneine, so erhebe er damit noch keinen Vorwurf gegen die beteiligten Beamten. Aber es komme hier gar nicht darauf an, was die Beamten getan hätten, sondern wie ihre Handlungen vom Volk und seinem Abgeordneten aufgefaßt wurden. Von alledem abgesehen mache er, der Verteidiger, den auf § 11 und 12 des Str.-G.-B. gegründeten Einwand, daß der Angellagte in der Veröffentlichung einer Landtagsinterpellafton straffrei fei. Was die Sache selbst anlange, so habe Abg. Köhler gewiß ungeheuerliche Vorwürfe erhoben, aber die Frage sei, was er damals geglaubt habe. Und in dieser Beziehung sei Köhler von der Unschuld des Mädchens überzeugt gewesen und als Abgeordneter mit Recht dafür eingetreten. Sein Herz sei bewegt gewesen von der Sache, .rrie eine Zuschrift an den Vater des Mädchens bezeuge, in der es heiße: JchbetezuGott, daß dieses schwere Leid bald von Ihnen genommen werden möge! Daß er Kabinettsjustiz gefordert habe, sei nur auf die technische Unbeholfenheit des Angellagten zurückzuführen, der ja in seiner Interpellation überhaupt aus Unkenntnis eine Reihe der gröbsten, törichsten und unglaublichsten Böcke geschossen habe. Er habe bis zum letzten Augenblick erwartet, daß man die ganze Affäre auf gütlichem Wege aus der Welt schaffen werde, und bitte in erster Linie um die Freisprechung des Angellagten, andernfalls aber um eine geringe Geldstrafe.
Oberstaatsanwalt Theobald erwiderte, daß Beamte in Ausübung ihres Berufes beleidigt worden seien und daß das Gericht dies unter allen Umständen zu berücksichtigen habe, ebenso, daß man ihnen doch das schlimmste vorgeworfen habe, lvas sich überhaupt denken lasse: Verbrechen gegen die persönliche Freiheit und Sittlichkeit. Wie ständen die Beamten ihren Familienmitgliedern und Freunden gegenüber da? Auch habe der Angeklagte wohl im Landtage, aber nicht hier entschuldigende Erklärungen abgegeben.
Abg. Köhler: Ich habe erllärt, daß ich alles zurücknehme. Was denn noch?
Lor bett Beamten auf den Knieeu herumrutschen, bis sie mich begradigen, das will man mir doch nicht zumuten. Verurteilen Sie mich meinetroegen zu Gefängnis, ich tue deshalb doch das weiter, waS ich als richtig er- lanni habe. Urteilen Sie überhaupt, mie Sie wollen!
Nach beinahe einstündiger Beratung verkündete der Vor. sitzende, Landgerichtsdirettor Prätorius, folgendes Urteil: Der Angellagte ist der Beleidigung aus §§ 185, 186, 196, 200 schuldig. Er bat den Beamten und Aerzten im Falle Goerlach Pftichtwidrigkeiten vorgeworfen und sie des schweren Verbrechens gegen die persönliche Freiheil und Sittlichkeit bezichtigt. Tie Beweisaufnahme hat ergeben, daß von alledem keine Rede sein kann, daß vielmehr die Beamten nach jeder Richtung hin korrekt vorgegangen sind | Es kann gegen Staatsauwalr Reuß nicht der Schatten eines Vorwurfs erhoben werden. Tie §§ 11 und 12 Str.-G.-B^ schützen Köhler bei seinem Vorgehen nicht, denn er hat seine Vorwürfe nicht in Ausübung seines Berufes als Abgeordneter, sondern in der Presse erhoben. Es handelt sich auch nicht um Aeußerungen, die ohne Verantwortlichkeit in Presse veröffentlicht werden durften, denn die Interpellation wurde vor ihrer Besprechung veröffentlicht, die Per- | öffentlichung charakterisiert si h also nicht als ein Referat, ein Sitzungsbericht. Bei der Strafabmessung war zu berücksichtigen, daß der Angellagte in der ganzen Zeit nicht i mit Entschuldigungen an die Beteiligten herangetreten ist, daß er andererseits in Erregung und mit Rücksicht auf die Volksstimme handelte. Tas Gericht gelangte zur Verhängung einer Freiheitsstrafe, weil es sich um ungemein schwer Vorwürfe handelte und weil diese mit einer geradezu frivolen Leichtfertigkeit vorgebracht worden seien. Endlich fet auch der ganze Ton des Angellagten, sein Verlangen nati einer Kabinettsjustiz und die Tatsache, daß durch sein Eingreifen die Untersuchung in einer Strafsache gefährdet wurde, straferschwerend ins Gewicht gefallen. Das Urteil lautete demgemäß auf
3 Monate Gefängniß, Tragung der Kosten des Verfahrens und Publikation des Urteils ‘in der Hungener „Lanopost", dem „Gießener An. । zeiger" und der" „Darmstädter Zeitung.
Sitzung des oöerheff ^rovinzia,-Ausschusses.
® i e 6 e n, 8. Nov.
In der letzten Sitzung wurde zuerst über das Gesuch deS Karl DickHaus in Gießen um Erteilung der Er. lanbniS zum Gastwirtschaftsbetrieb int Hause j Walllorstraße Nr. 28 verhandelt. Die Stadtverordneten. Versammlung hatte das Gesuch mit Rücksicht auf die gegen die Person des Gesuchstellers bestehenden Bedenken nicht bc- fürwortet. Das Großh. Polizeiamt Gießen erklärte sich auö I den gleichen Gründen gegen das Gesuch. Demzufolge kam der Kreisausschuß deS Kreises Gießen sowohl in seiner nicht, öffentlichen Sitzung oom 20. Mai 1905, wie in feiner öffentlichen Sitzung vom 15. Juli 1905 zu einem ablehnenden Bescheid. Der hiergegen von dem Anwalt des Gesuchstellers an den Provinzial-Ausschuß verfolgte Rekurs blieb ohne ! Erfolg, da dieser heute ebenfalls die Konzession versagte. *
Die folgende Sache: Gesuch deS Heinrich Schneider voll Rödgen um Erlaubnis 311m Gastwirtschafts- ! betrieb wurde behufs Anstellung von Ermittelungen aus- 1 gesetzt.
Zum Schlüsse gelangte das Fasel wes en in der Gemeinde Großen-Buseck, hier die Wahl der Zucht- richtung zur Verhandlung. Die Gemeinde Großen-Buseck hat darum nachgesucht, neben den Faseltieren der Vogelsberger ! Rasse auch solche der Simmentaler halten zu bürfenj Tas Großh. Kreisamt Gießen hat dieses Gesuch nid)t genehmigt und der Kreisausschuß des Kreises Gießen hatte ent- | schieden, daß die Gemeinde nur Faseltiere einer Zuchtrichtung | und zwar solche der Vogelsberger halten dürfe. Der Ge- | meinderat verfolgte hiergegen Berufung an den Provinzial- Ausschuß. Auf Antrag des Vertreters der Gemeinde, Rechtsanwalt Grünewald Gießen, wurde heute die Bestellung zweier Sachverständigen zwecks Abgabe eines Gutachtens beschlossen.
* Kleine Tageschronik. In Elmshorn verübte btt Bahnsteigschaffner Hellsritz in der Fahrkartenausgabe dä Bahnhofes einen Einbruch und stahl eine große Summ Geldes. Der Einbrecher wurde verhaftet. — In den Gl arner Alpen stürzte am Sonntag der 25jährige Studierende von dm Polvtechnikum in Zürich, William Vollmer aus Stuttgart beim Skifahren zu Tode.
Mb 'itervewcgung.
B 0 ch u ui, 7. Nov. Gegenüber der unter den B e r g l e u t en Mittel-Deutschlands bemerkbaren S t r e i k n e ig u n g ersucht der alte Bergarbeiterverband in einem Aufruf, von der Arbeitsniederlegung Ab st and zu nehmen, solange feint Versammlungen stattgefunden haben Die gleiche Mahnung richtet er an die Bergleute des Königreichs Sachsen, die Lohnerhöhung fordern.
Gera, 7. Nov. Die Presser und Drucker sämtlicher Färbereien kamen der Aussperrung durch die heutige Nieder- legung der Arbeit zuvor. Tic Lage wird immer gespannter. £i' Zahl der Arbeitswilligen hat heute infolge der Bearbeitung duub die Agitatoren nachgelassen. Dor einer Fabrik kam es gestern Abend zu einem Zu s a m m e n st 0 ß mit d e r P 0 l i z e i, welch.' Mühe hatte, die Menge auseinander zu bringen. Wenn sich beut' die Demonstrationen wiederholen, wird die Polizei unnachsicklliä vorgehen. Das Militär wird bereit gehalten, um eventuell zur Aufrechterhaltung der Ordnung einzuschreiten. Es ist zu erwarten, daß die Arbeitswilligen nicht mehr zunehmen, l'oboR schon heute mit Sicherheit anzunehmen ist, daß am Samstag sämtliche Webereien und Färbereien geschlossen roerben.
Wien, 7. Nov. In Salzburg sind heute die Bahnarbeiter in Obstruktion getreten. Auch in Wien finden morgen Versammlungen der Bahnarbeiter und Bahnbediensteten statt, um zu der Prager Ausstandsparole durch Obstruktü« Stellung zu nehmen.
Prag, 7. Nov. _ Die Vertrauensmänner der Eisenbahn t‘ der Staatsbahnen beschlossen, die ihnen vom Eisenbalmministeriur gemachten Angebote abzulehnen und die passive 9b' sistenz solange fortzusetzen, bis alle erhobenen Forderung^ der Eisenbahn bedien sieten vollinhdttirt' bewilligt ivcroen. | hAMama, der Papa sagt, ■ du sollst schnell eine Schachtel Jay's ächte Sodener Mineral- lv| Pastillen holen lasten. Dann sollst bii ihm eine Taste heiße , |ßl Milch machen und 6 Pastillen hinein tun. Papa sagt, er 1^1 will endlich seinen Katarrh los sein, und die Pa'tiller würden damit schnell ein Ende machen. Und daun be- ■Al komme ich anch welche, mein Mnttelchen, ja ? Ich hab dock ’ ™ immer den bösen -tzniten. Die Schachtel kostet nur 85 W
Die Hälfte Lalle erspart
Verner Treuer'; Cafie-Surrogat weil es der feinste und ergiebigste Caffe-Zusatz ist.
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und von 150 auf der Brücken, bt und Grüntal, dilrf werden. Nnberersei „gut unterrichtete! Mtt Tehlcumen M \m dein besondere tteföt bi ju, da diese deid eines homogene! hören. Tas gen baß der Worbt handele sich vie' Kanalschleu
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