Ausgabe 
7.3.1905 Zweites Blatt
 
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Schotten, einem

einem Beamten der Kreisämter Lauterback' und

Gießen. 7. März.

Man

schlafen? verzü glich cmsgebant

Tie Verwirklichung -es General-Kulturplans für den oberen Vogelsberg.

An die zweite Kammer ist eine umfangreiche Negierrmgs- vorlage, das nach dem Generalkulturplan, der unseren Lesern früher eingehend bekannt geworden ist, fertig entworfene Gesetz,

MarquiT de Puebla eine Domve gefunden, die ober noch rechtzeitig entfernt werden konnte, ehe sie zur Explosion kam.

Rom, 6. März. Den Abendblättern zufolge wurde Fortis mit der Bildung des Kabinetts betraut. Die offiziöseTribunasagt, die Wahl Fortis zeige, daß die politische Richtung keine Aenderung erfahre. Der sozialistische Avanti" greift schon jetzt heftig FortiZ an, weil er enge Beziehungen zur Börse und zu den Eisenbahn-Gesell­schaften habe.

Genua, 6. März. Die Deutsche Kaiser-Pacht ,Hoh enzoll ern" ist hier eingelaufen und wird bis zum 23. März hier bleiben; man bereitet große Festlichkeiten zu Ehren der Offiziere und der Besatzung vor.

Johannesburg, 5. März. DieRand Mail" meldet, Mitte März werde ein königlicher Erlaß erscheinen, durch welchen eine Repräsentativverfassung eingeführt wird. Es werde ein Wahlrecht auf breiter Grrmdlage vorgesehen. Die Stimmen aller Wahlberechtigten sollen gleichwertig sein. Yeder Wahlkreis soll durch einen Abgeordneten vertreten sein. Die Wahlkreise sollen durch eine königliche Kommission be­stimmt und das Verfahren für durch die Entwickelung not­wendig werdende Wahlkreisänderungen soll autonomisch festgelegt werden. Da§ Blatt schätzt, im Parlamente werden 18 Ab­geordnete von der Richtung des BlattesHet Volk" und 18 Abgeordnete der Gegenpartei vorhanden sein.

Sin: Beratung zugegangeu.

Wir entnehmen aus dem gedruckten Gesetzentwurf folgendes:

Die oberste Leitung der Arbeiten liegt der Hauptkommission für Bodenkultur im oberen Vogelsberg ob, die in dieser Eigen­schaft die Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und der Landeskommission für Feldbereinigung besitzt.

Die Haupktornmission besteht aus einem Vorsitzenden, je

den natnMchen Einflüssen, die in Mserep Zett mancherlei Schädigungen herbei führen, besprach der Vortragende zu­nächst "die schlechte Ernährung der Säuglinge,, deren hohe Sterblichteitszifser (500 000) von der künstlichen Ernährungsweise sich hcrschreibt. Die Magen- und Daruv- krankheiten sind cs -umerst, die die Kinder dahinraffen, weil ihnen die mütterliche Nahrung fehlt und statt ihrer die Kuhmilch zugcsührt wird. Der kindliche Magen halb nämlich nicht die Schutzmaßnahmen und natürlichen Vor- anlagen wie der des Erwachsenen, der der Infektion mehr Widerstand leistet. Daneben hat aber der moderne Mensch auch den übermäßigen Fleisch gen zugunsten* * des Genusses von grünem Gemüse und Obst ein zu däm­men. Nierenstein, Arterienverkalkung und besonders Gicht werden durch diese Maßnahme vielfach vermieden. Ein Kapitel widmete der Vortragende auch den schädlichen; Wirkungen des Al ko ho lismus. Der Genuß des Alko­hols erzeugt durch die Entziehung von Wasser eine Aetz- wirkung (das Brennen, welches wir spüren), und damit eine Verminderung der für den Stoffwechsel so wichtigen Oxydation. Der Alkohol bringt Fettansatz hervor, aber richt nur auf den Muskeln und der Haut, sondern auch Jen inneren Organen, die infolgedessen allmählich er-« lahmen. Besonders den Kindern muß jeder Moholgenuß entzogen werden. Auch die Verweichlichung spielt bei uns heute eine große Rolle; vor allem unsere Be­kleidungsweise ist noch sehr unzweckmäßig, weil wir uns jadurch jeder Widerstandsfähigkeit gegen die Luft begeben. Nicht in erster Linie gegen das Wasser sollen wir uns abhärten (denn wir sind ja keine Fische) sondern gegen die Luft. Der' Hygiene der Arbeit soll unsere wei­tere Fürsorge gelten. Das Mißverhältnis zwischen Arbeits­und Erholungszeit hat in unseren Tagen bic. ungeheure Ausbreitung von Neurasthenie und Nervosität hervor­gebracht. Hier haben das persönliche Wollen und die so­zialpolitischen Gesetzeseinrichtungen einzusetzen. Der Vor­tragende schloß mit dem Hinweis, daß besonders den Kin­dern die so notwendige Erholungszeit zur Genüge ge­gönnt werde und daß der Nachmittagsunterricht in der Schule am besten ganz fortsiele. Der Vortrag hat man­cherlei gute Anregungen geboten.

** Masern ohne Au § schlag. Dr. Salzer aus Worms teilt in derMünchener Mediz. Wochenschrift" mit, daß in einer Praxis von fast 50 Jahren, in der er viele hundert von masernkranken Kindern behandelt hat, ihm neuer­dings ein einziger Fall von Masern ohne Ausschlag vor­gekommen sei. Das betreffende Kind war sehr schwächlich, und die Masern verliefen bei ihm wie eine schwere Luft­röhrenentzündung und endeten mit dem Tode. Da die Ge­schwister Masern gehabt hatten, so konnte trotz des fehlenden Ausschlags an der eigentlichen Natur der Krankheit nicht ge­zweifelt werden. Bisher waren die Aerzte noch uneinig da­rüber gewesen, ob Masern ohne Ausschlag überhaupt vor- vmmen.

Eingesandt.

(Für den Inhalt der unter bici'er Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dmc Publikum gegenüber keinerlei

vermischtes.

* Einen Rechtsstreit mit Abraham Hirsches, dem königlichen Schatzjuden, 1751, behandelt Dr. Wilhelm Mangold in einem in Berlin erschienenen Buche. Ter französische Poet und Freund Friedrichs des Großen Voltaire war bekanntlich ein kleines Lümpchen. So unerschrocken und un­ermüdlich er ost als Anwalt der Gerechtigkeit unb Duldsamkeit eingetreten ist, so erbärmlich habgierig und tückisch hat er sich bei anderen Gelegenheiten bewiesen, zum Beispiel in dem be- rückckigten Prozeß mit dem Juwelenhändler Hirsches, den er während seines Berliner Aufenthalts ans focht. Hirsches war eben- alls kein Urbild der Redlichkeit, und Friedrich der Große stellte in einem Briefe an seine Schwester Wilhelmine die Frage, wer von beiden wohl der größere Gauner sei. Ter Prozeß ist, wie dieKöln. Ztg." schreibt, durch die Winkelzüge und Verdrehungen der beiden Parteien, die die Worte und Eide nicht auf die Gold- wage legten, so verwickelt und weitschweifig, das; er sich hier im einzelnen nicht wiedergeben läßt. Er hebt an mit einer unsauberen Spekulation in Papieren, die ausdrücklich verboten war und bei der Voltaire sich des Hirsches als Mittelsmannes bediente; dazu kommt ein Rattenkönig anderer, zum Teil nur zur Bemäntelung der Spekulation geschlossener Geschäfte, Wechselstreitigkeiten, Ju­welenkäufe, Vergleiche, wo nach Friedrichs Wort ein ,)fripon" einensilon" hinters Lickt zu führen suchte. Auf eine Immediat­eingabe Voltaires an den König wurde statt des zuständigen Kammergerichts der Großkanzler und ausgezeichnete Jurist Coeceji mit der Klagesache desCammer Herrn von Voltaire wider den Schutz Juden Abraham Hirschel" betraut. Voltaire erhielt zum Teil recht, wozu besonders die Tatsache, daß fein Gegner ein Jude und schlecht beleumundet war, bei­

kulturtechnischen und einem richterlichen Mitglied, sowie je zwei forsttechnischen und landwirtschaftlichen Mitgliedern. Außerdem steht es den beteiligten Ministerien^ frei, zu einzelnen Ver­handlungen der Hauptkommission besondere Vertreter zu ent­senden.

Tie Hauptkommission ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder beschlußfähig. Sie entscheidet nach ein­facher Stimmenmehrheit der Erschienenen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Tie Beschlüsse der Haupt- 'kommission sind endgiltig.

In jeder einzelnen Gemarkung sind die Arbeiten auf Grund eines allgemeinen Melioiationsplans von einer örtlichen Voll­zugskommission durchzuführen.

Zur Giltigkeit der Entscheidungen über Beschwerden gegen Descklüffe der örtlichen Vollzugskommission durch die Hauptkom­mission genügt außer der Teilnahme des Vorsitzenden, des riebter- lieben und kulturtechnischen Mitglieds diejenige des örtlich zu­ständigen Kreisamtsbeamten und je eines forsttechnischen und landwirtschaftlichen Mitglieds.

Tie Entscheidung darüber, das; und in welcher Reihenfolge der einzelnen Gemarkungen in diesen die Arbeiten durchzuführen sind, steht der Hauptkommission nach Maßgabe der für das be- tteffende Jahr verfügbaren Mittel zu und erfolgt durch Genehmig­ung des von dem Vorsitzenden der örtlichen Vollzugskommissionen alhährlich einzureichenden Arbeitsplans.

Vor Anordnung der Inangriffnahme der Arbeiten in einer Gemarkung ist der Gemeindevertretung Gelegenheit zu geben, Bedenken und Wünsche vorzubringen. Tas hierüber aufzunehmende Protokoll ist mit dem Arbeitsplan der Hauptkommission vorzulegen.

In Gemarkungen, in denen keine Parzellenvermessung vor­liegt, werden die Flächengehalte der Grundstücke, soweit erforder­lich, durch Vermessung ermittelt und die so ermittelten Größen dem Verfahren zugrunde gelegt.

In die nach Abschluß des Verfahrens neuaufzustellenden öffentlichen Bücher sind die Ergebnisse der Vermessung, Kartier­ung und Berecknung der ansgesteinten neuen Grundstücke zu über­nehmen und bilden für diele Bücher die Unterlage.

In dem Arbeitsplan für jede Gemarkung ist namentlich zu bestimmen, welches Gelände aufgeforstet werden soll und

welche vorhandenen oder anzule^enden Waldungen zu Schutz- Waldungen erklärt werden sollen. Die obere Forstbehörde kann vorschreiben, .nach welchen besonderen Grundsätzen die Schutz­waldungen bewirtschaftet werden müssen; im übrigen sind die in Betracht kommenden Waldungen nach den für die Gemeinde­verwaltungen geltenden Vorschriften zu bewirtschaften.

Soweit zur Aufforstung ausgefckiedenes Gelände nicht dem Eigentümer eines angrenzenden forstwirtschaftlich behandelten .Walbbestands als Ersatz für anderes abgetretenes Gelände zu- geteilt wird, ist es der Gemeinde in Eigentum zu überweisen.

Innerhalb des zur Aufforstung ansgefchiedenen oder über­wiegend bereits aufgeforsteten Geländes kann ein bisher nicht forstwirtschaftlich benutztes Grundstück dem früheren oder einem neuen Eigentümer nur überwiesen werden, wenn das Grundstück mindestens fünf Hektar groß ist und sich seiner Form nach zu einer forstwirtschaftlichen Benutzung eignet. Seine künftige Be­wirtschaftung bemißt sich nach dm Vorschriftm des Artikels 6 'Absatz 2.

Bezüglich des in Absatz 1 und 2 bezeichneten Geländes endet hie Tätigkeit der Kommission mit der erfolgten Zuteilung, mit der zugleich die Aufnahme in den Waldverband als bewirkt gilt.

Durch die Zuteilung wird an einem bestehenden Jagdrecht Nichts geändert.

Jede Gemeinde ist verpflichtet, in ihrer Gemarkung /ie gemeinschaftlichen Anlagen dauernd in einem ihren be­sonderen Zwecken entsprechenden Zustand zu unterhalten.

Tie hierdurch der Gemeinde erwachsenden Kosten dürfen auf die Beteiligten, ausgeschlagen oder durch Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Anlagen ganz oder teilweise gedeckt werden.

In den Gemarkungen, in denen die nach Artikel 1 des gegen­wärtigen Gesetzes zugelassenen Maßregeln durchgeführt worden sind, darf Vieh auf Gemeindeviehweiden nur unter Aufsicht eines von der Gemeinde bestellten Hirten geweidet werden.

Tas Gesetz tritt mit dem 1. April 1905 in Kraft.

Ans Atü-! und Land.

Gießen, den 7. März 1905.

** lie b er Krankheiten aus d en Gelwohn- h'dften und Mißbrauchen des täglichen Le­bens sprach, gestern abend im Cafe Leib vor dem Kauf­männischen Verein und dem Ortsgewerbe-Verein Dr. Marcu.se aus Mannheim. Er schickte einige geschichtliche tzrörterungelr voraus, besprach die grvße Verschiedenheit der Begriffe von Krankheit uitö Gesundheit in der Ge­schichte der Menschheit und die Ursachen, die man den Krankheiten unterlegte sowie die verschiedenen Meinungen üoer die Heilungen. Nachdem er bald zu der heutigen roissenschastlichen Feststellung gelangt war- daß Krankheit eine Skvrung des Gleichgewichts der Levensbetätigung ist, Aetonw er die Notw-mdigkeit, daß wir die uns ulmgebeuden VerhMnisfö .'gründlich ir?> Mge schien, um die in unserer -seit der Zusammenschweißung der Menschen in Werkstätten und Jndustrieorten so häufigen Mißbräuche in gesundheiti- licher Beziehmtg und BerusMcmkheiten, zu bekämpfen. Vmr

Lüft, als man damit beschäftigt war, zwei Granaten unter Truck zu füllen. Tie Explosionen verursackten großen Sachschaden. Ber^ letzt ttntrbe niemand. Wie aus Anger (Frankreich) gemeldet wird, brach in der dortigen Kavaller iekaserne eine Meu^ ter ei ans. 15 Soldaten, denen die Erlaubnis zum Verlassen der Kaserne nicht gegeben war, brachen aus der Kaserne aus und flüchteten über'die Mauer in die Stadt. Es mußte eine Abteilung Kavallerie ihnen nachgeschickt werden, die die Flüchtlinge einft'ng. Tie Teserteure werden vor ein Kriegsgericht gestellt. Der Pulv er tur m von Chamas (Frankreich) ist in die Luft geflogen. Die- Znckerraffinerie in Skrivan (Böhmen), die der Firma v. L i e b i g gehört, ist a b g e b r a n n t. Tie Fabrik, eine der größten Raffinerien Oesterreichs, war auf eine Jahres­produktion von 500 000 bis 700 000 Meterzentner eingerichtet und beim Assekuranzverein österreichischer Zuckerfabrikanten auf mehrere Millionen versichert. In Köni gshütte lOberfchilesim) sind in der Woche vvm 26. Februar bis zum 4. März 5 Erwachsene und 30 Kinder an Genick st arre erkrankt. Hiervon sind, zwei Erwachsene und 17 Kinder gestorben. Bei Alexandria ist der italienisch^ PostdampferCairo" untergegangen. Tie gesamte Post ist vermutlich verloren. Verlust au Menschenleben ist nickt zu beklagen. In den Porphyrwerken von Löbejün, bei Halle a. S. zertrümmerten unbekannte Täter das der Vollendung nahe Gustav Freytag-Denkmal für Wies- b ad en.

Spielpla« der vrrrmiqken Frankfurter Stadttheater.

Opernhaus.

Dienstag den 7. März, obends bald 7 Uhr:Tristan unv Isolde." Mittwoch den 8. März*):Mignon." Donnerstag den 9. März: Zum ersten Male:Das Glück." Hierauf: Der Bajazzo" undIm Balletfaal." Freitag den 10. März: Fatinitza." Samstag den 11. März:Die Zanberglocke." Sonn­tag den 12. März, nacbnnttaqs halb 4 Uhr:Das Schwalbennest." Abends 7 Uhr:Die Afrikanerin." Montag den 13. März, abends halb 8 Uhr:Der Obersteiger."

EchanfPielharrS.

Dienstag den 7. Marz*):Frankfurt in der Franzosenzeit/ Mittwoch den 8. Marz:Faust", 2. Teil. Donnerstag den 9. März:Faust", 2. Teil (2. Abend). Freitag den 10. März: Der tote Löwe". Samstaa den 11. März: Neu emstudiert: König Richard II." Sonntag den 12. März, nachmittags brtlb 4 Uhr:Famllientag." Abends 7 Uhr:König Richard II/ Montag den 13. März:Frankfurt m der Franzosenzeit."

*) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr.

8. Frankfurt a. M., 5. März. In dieser Saison gastieren vom 1. Avril ab nacheinander das Japanische Theater lDirektion Atartin Stein), Mdme. C b a r l o t t e W i e h e, das Berliner Zen- traltbeater und ein neues Wiener Operetten-Ensemble auf der Bühne d e 5 Orpbeu m s.

Verantwortung.)

Gießen, 7. März.

Nach dem Berickt desGieß. Anz." üfer die letzten Kammer­verhandlungen hat der Vertreter der Staatsregierung den ge­planten Ban der Wettertalbahn von Friedberg, bezw. Bad-Nauheim nach Griedel gutgeheißen und ihre Konzesfiouierung sowie, die Gewährung des üblichen Staafsbeitrags in ^sichere Aussicht stellt. Hiernach unterliegt es keinem Zweifel, daß diese Bahn gebaut toirb. Wie steht es aber mit der gleichzeitig ins Auge ge­faßten Weiterführung derselben von Griedel über Gwmbach, Holz­heim, Griiningen, Watzenborn-Steinberg nach bet Provinzialhaupt­stadt Gießen? Darüber herrscht schon lange eisiges Schweigen, -ölt das anfangs so rege Interesse an diesem Projekt schon wieder einge- Unseres Erachtens sollten die beteiligten Genieinden un- Schritte tun, daß die Linie gleichzeitig bis Gießen werden kmm. a n d m a n n".

_____ schreibt uns aus Handwerker kreisen:

Das von der hessischen Negierung vorgesehene Bau- a r b e i t e r s ch u tz g e s e tz hat alle davon betroffenen Meister völlig ilberrascht «und es werden mehrere Eingaben an die Regierung vor­bereitet, um die Interessen des Handwerks noch nachträglich zu hören. Kein Mensch hatte die geringste Ahnung von dem neuen 0/esetz. Es ist bis jetzt niemand über seine Zweckmäßigkeit und Durchführung gehört worden. Auch nicht die Vertreter des .Hand­werkerstandes, die Handwerkskammer und die Gewerbevereme. Ueber die Kövse aller Beteiligten hat die Regierung einen Gesetzentwurf zum Schutze der Bauarbeiter ausgearbeitet. Im Baubandwerke sind aber die Meister jetzt fckwn foviel Revisionen re. unterworfen, daß die Lust und Liebe zum Handwerk durch das neue Gesetz nicht gerade gehoben werden wird. Die Aufsicht über das Handwerk wird jetzt schon so ausgiebig ausgeübt, daß es keiner meckeren Beamten hierzu mehr bedarf, und die Handwerker fmd der Mein­ung, daß der Staat die hierzu vorgesehenen Gelder bester für. andere Zwecke verweiiden könnte. ,

Briefkasten -er Rc-aklion.

(Tlnonpme Anfragen bleiben nnberücksichrigt.)

K. S. in L. 1. Soviel aus Ihrer Anfrage zu ersehen ist, sind für das Rechtsverhältnis der 5 Kinder unter einander die im Bürgerlichen Gesetzbucke enthaltenen Bestimmungen über die Gemeinschaft anzuwenden. Danach ist jeder Teilhaber zum Gebrauche der gemeinsamen Sacke insoweit befugt, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilnehmer beeinträchtigt h>irb-. * Wenn andere Abmachungen nich t entgegen stehen, kann also nicht der eine Teilhaber dem anderen Teilhaber die Mitbenutzung, ver­bieten. An und für fick wird Ihnen auch niemand den Zutrift zu Ihrer Fran verbieten können, doch ist es uns nicht möglich, über­haupt eine absolut entscheidende Antwort zu geben, ba einerseits Ihre Darstellung zu ungenau ist, andererseits hier nickt der Raum zii langen Recktsausführungen ist. 2. Wenn Ihre Schwieger­mutter weder Nutzuiigsrecht, noch Eigentumsrechte an bem Hanse hat, so kann sie selbstverständlich über keinen Teil des Hauses in irgend einer Weise verfügen, auch nicht zu Ihren Gunsten. Jin übrigm müssen wir Ihnen raten, sich mit einem Recktsanwalte ins Benehmen zu setzen, da wir so ohne weiteres die ganze Rechtslage nicht beurteilen können.

W. F. 1. Eine Versicherungs pflicht für Erkerspiegelscheiben, welcke man als wesentliche Bestandteile des Hauses anz lsehen hat, besteht nicht. D>as größte Interesse an eine Versicherung hat jeden­falls der Vermieter bezw. ber Eigentümer, ba er ben vermieteten Laden in einem für ben Mieter brauchbaren Zustanbe erhalten, mithin |c|t)ent. für Beschaffung einer neuen Spi 'gelscheibe an Stelle einer zerbrochenen sorgen muß, sofern den Mieter kein ihn schadenersatzpflichtig machendes Verschulden trifft. - 2. Wenn der Mieter ivährend der Nackt nicht für gehörige Verwahrung der Spiegelscheiben sorgt, sofern die erforderlichen Vorrichtungen dafür vorhanden find, so trifft ihn ein Verschulden imb er muß ben baburch entstandenen Schaden ersetzen, es sei denn, daß er nachweisen kann, daß ber Schaden auch bei Anweubung ber er­forderlichen Vorsicht entstanden wäre. In entern solchen Falle ist der Mieter auch der betr. Versicherungs-Gesellschaft gegenüber verpflichtet, einerlei, ob er ober ber Vermieter die Versicherung! eingegangen hat.

Wund auf? Wun sag' einmal:...!

Na, ber kleine Kerl ist erkältet. Hals gerötet, aber kein Belag. Ich bin nun nicht für Trünkchen und Tee. Kaufen Cie lieber eine Schachtel Cobener Dtineralpaslille>i, aber die echten vonFay". Kosten übrigens nur 85 Pfg. Die Pastillen ivenbeit Sie nach Vorschrift an Gebrauchs- anweifluw liegt ja bei und bann fotieit Sie sehen, baß sehr schnell alles wicber in Ordnung ist. Adieu, mein Junge! Deine Mama soll dir nur immer sioißig Fay's ^Sodener" geben! hv1/«

getragen hatte.

* Das tote Rhinoceros. Man schreibt uns aus Ham­burg: Die Hmck von einem int Londoner Zoologischen Garten ein- gegöttgeneit RhinocerosJim" wiegt über 4 Zentner; sie mißt f bis zum Halse, der Länge des Tieres nach 2.30 Meter und hat i eine Breite von 2.80 Meter. Die Hamburger .Firma C. Otto < G-ehrckens hat diese Haut erir-orben und will sie für technische < Zwecke zurickten. Leider ist bi'ses fast unverwüstliche Material nur f in beschränktem Maße zu beschaffen. Jeder Teil der Haut findet - seine Verwendung je noch Wachstum, Stärke und Elastizität zu t geräuschlosen Führungen bei Auszügen (Personen und Worett), 1 Kammrädern, Hämmern, namentlich für wertvolle Stempel, weil ! biete durch ben Schlag nicht leiden ober abnntzen, zu Peitschen, ' Stöckeit, Knöpfen und vielen attderetr Socheat, bei denen es auf ! geringe Abnutzuttg, lange Haltbarkeit, größte Festigkeit und Milder- ! ung des Geräufchies ankommt. Auch in Kohlenminen ist solche : Haut ein gesuchter Artikel, um unten den Forberkorb aufzufangen. : Essen ist hier zu hart, Gummi löst sich durch bas Fett unb Schmieröl, Holz ist nicht widerstattbsähig genug, Sand wirb mit : hockgenommen und verursacht zn viel Schmutz, nichts kommt dabei einer Rhsstoeeroshaut oder dem Rhinocerosleder gleich.

*3jt der Nacht. Frau (zum bezechten Gatten):Artur, mir scheint, Du hast einen Affen."

Er:Nee, aber 'n Drachen."

Kl eine Tages chronik. Im Hanvtbahnho^f. zu München kamen ans einem Postwagen der Strecke lllm--Lalz- burg drei P o stb entel mit etwa 1215 000 Mk. Wert­inhalt abhanden. Im Speicherraume des bem Restau­rateur Regehr gehörigen Grttndstückes in Neuteich ^Westpr.) trug sich eine Acetyle nexplosion zu. Tte Kommis Pcnner' und Tubke waren sofort tot. Im Restaurant hatte das Licht versagt. Dem Uebelftande sollte durch Ausschütten von Carbid abgehoifen werden. Tie in ber Umgebung belegenen Häuser würben bureb- bie Explosion stark beschädigt. Gegen 500 Fensterscheiben zersprangen. In dem Kanal ber Bremerhütte bet Geisveis (Siegerland) fand man die Leiche des seit einigen Tagen ver­mißten 53jährigen verheirateten Mbeiters Wiegel aus Geiswctd. Ter Kopf zeigte eine klaffende Wunde. Es wird angenommen, daß ein Verbreck.m vorliegt. Im Hochofen Hessen des Nass. 5)üttenvereinS O b c r s ch e l d sind bei Montierungsarbeiten zwei Arbeiter durch Abstürzen h c r n n g I ü cf t. Einer ist tot, ber andere schwer verletzt. In Varis verhaftete die Polizei einen Hochstapler, der sich für einen Kammerherrn des Zaren lwsgab. Er nannte/ich Cawadski--Borkowsky. Er ist Oesterreicher von Geburt, mit der hohen Aristokratie ver­wandt und augenblicklich aus Rußland verwiesen, wo er sich bedeutende Gelb Unterschlagungen, verursacht durch Spielverluste, zu schulden kommen ließ.- In Bourges erfolgten in ber Fener- werksfchule nacheinander mehrere heftige Explosionen. Die Maschine, welche zur Ladung vott DynormI diente, flog in diel