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9.1.1905 Erstes Blatt
 
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Auszug aus dem Gesetz

tetr, den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr vom 28. Mai 1894.

§ 1. Die Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen das Recht, Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach welchen im Freien betroffene Tauben der freien Zueignung oder der Tötung unterliegen, finden auf Militär-Brieftauben keine Anwendung.

Dasselbe gilt von landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, dem Eigentümer des letzteren gehören.

§ 2. Insoweit auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen Lperrzeiten für den Taubenflug bestehen, finden dieselben auf die Reiseflüge der Militär-Brieftauben keine Anwendung. Die Sperrzeiten dürfen für Militär-Brieftauben nur einen zu­sammenhängenden Zeitraum von höchstens je 10 Tagen im Frühjahr und Herbst umfassen. Sind längere als zehntägige Sperrzeiten eingeführt, so gelten für Militär-Briestauben immer nur die ersten zehn Tage.

§ 3. Als Militär-Brieftauben im Sinne dieses Gesetzes gelten Brieftauben, welche der Militär- (Marine-) Verwaltung gehören und von derselben gemäß den von ihr erlassenen Vorschriften zur Verfügung gestellt und welche mit dem vor­geschriebenen Stempel versehen find. Privatpersonen gehörige Militär-Brieftauben genießen den Schutz dieses Gesetzes ers dann, wenn in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, daß der Züchter seine Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat.

Gießen, den 17. Dezember 1904.

Grobherzoglia-e Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

2. H. Henkel, Walltorstraße 27.

3. I. Hecker, Schloßgasse 5.

4. I. Döring, Marburgerstraße 82.

5. W. Scharmann, Brandplatz 13.

6. K. Messe le, Liebigstraße 61.

7. W. Möser, Rodheimerstraße 12.

8. K. Plank, Bleichstraße 29.

9. K. Böhling, Kaplansgasse 14.

10. I. Schlitt, Mittelweg 3.

11. H. K. Fi er, Grünbergerstraße 7.

12. H. Rosenbaum, Löwengasse 10.

13. Fr. Wigan dt, Neuenweg 31.

14. Karl Jansohn, Gendarm, Landgrafenstr. Schlag Gendarmeriekaserne.

Gießen, den 5. ^anuar 1905.

Großherzogumes Bolizeiamt Gießen.

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.Betn: Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894 über den Schutz der Brieftauben und den Brieftauben­verkehr im Kriege.

Bekanntmachung.

Gemäß § 3 Abs. 2 und unter Bezugnahme auf die nach­stehend abgedruckten weiteren Bestimmungen des rubrizierten Reichsgesetzes bringen wir hiermit die Namen der Mitglieder des Briestauben-Klubs Gießen, welch letzterer dein Ver­bände deutscher Brieftaubenliebhaber-Vereine angehört und somit seine Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat, zur öffentlichen Kenntnisnahme:

Neuling, Steinstraße 72.

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Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die Bestimmungen in § 25 der Wehr­ordnung werben alle im Jahre 1885 geborenen Militärpflichtigen, owie diejenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, aber sich zur Musterung noch nicht gestellt haben, oder bei der Musterung in 1904 zurückgestellt worden sind und entweder in Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirtschafts- beamtc, Handlungsgehilfen, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Dienst­boten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich dahier aus­halten, hiermit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Zinnien in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. bei der Bürgermeisterei dahier im Zimmer Nr. 13 zu melden und dabei, wenn sie dahier nicht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher von dem betreffenden Standes­amt zu erwirken ist, und, wenn sie bereits an einer früheren Musterung teilgenommen haben, ihren Losnngsschein vorzulegen.

Zugleich wirb darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, sich zu gewärtigen haben, daß ie mit einer Geldstrafe bis zn 30 Mart oder mit Haft bis zu Drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung usw. für verlustig erklärt werden. Bezüglich der zur Zeit der Meldefrist abwesenden Militärpflichtigen sind bereit Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet. Ferner ivird be- nterkt, baß Gesuche um Zurückstellung von Militärpflichtigen auf Grunb bes § 32, pos. 2, Lit. a, b, c, d, e, f unb g ber Wehrorb- iiung rechtzeitig bei der Bürgermeisterei dahier vorzubringen sind; verspätete Gesuche können keine Berücksichtigung finden.

Gießen, ben 4. Januar 1905. .... B/i

Großherzogliu-e Bürgermeisterei Gießen.

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Bekanntmachung.

Der Hauskehricht wird in den nachbenaiinlen Straßen an 6en beislehenden Tagen und Stunden abgefahren:

Am Atontag, Mittwoch und Freitag in folgenden Straßen: Am Riegclpfad (unterer) 68, Asterweg (WalltorstraßeNord anlage) 810, Asterweg (nördlich der Nordanlage) 68, Auf der Bach 1012, Bahnhofstraße (MarktstraßeTiefen weg) 13, Berg­straße 68, Bismarckstraße 1012, Bleichstraße 810, Bruch­straße 810, Burggraben 1012, Tammstraße (Walltorstraße Nordanlage) 816, Dammstraße (westlich der Nordanlage) 68, Dreihäusergasse 36, Ebelstrabe 810, Ederstraße 68, Erlen- gasse 13, Gartenstraße (LudwigstraßeSchiffenbergerweg) 68, Goethestraße 1012, Große Mühlgasse 36, Gulenbergstraße 68, Hessenstraße 68, In Löbers Hof 36, Johannesstraße 13, Kaplansgasse 3-6, Katharinengasse 36, Kirchcnplatz 1012, Kirchstraße 1012, Kleine Atühlgasse 36, Kornblumengasse 36, Kreuzplatz 36, Krofdorferstraße 36, Liebigstraße (Ludwig- straße-Querstraße) 6-8, Löberstraße 13, Löwengasse 36, Lonystraße 1 3, Ludwigstraße 810, Mäusburg 36, Mai­gasse 36, Marktplatz 1012, Marktstraße 13, Neuen­weg 13, Neustadt 36, Nordanlage 810, Plockstraße 13, Rittergasse 13, Rodheimerstraße 36, Sandaasse 3-6, Schiffen- bergerweg 68, Schillerstraße (AsterwegNordanlage) 810, Schillerstraße (westlich der Nordanlage) 68, Schottslraße 68, Schützenstraße 36, Seltersweg 36, Stallgasse 36, Stein­straße 68, Stephanstraße 1012, Südanlage (GartenstraßeBleich- straße) 13, Teufelslustgärtchen 36, Tiefenweg 13, Weser-- straße 68, Wettergasse 1012, Wetzsteingasse 810, Wetzstein­straße 810, Wilhelmstraße (LudwigstraßeEbelstraße) 810.

Am Dienstag, Donnerstag und Samstag in folgenden Straßen: Alicestraße 810, Am Riegelpfad (oberer) 68, Bahnhofstraße (TiefenwegWestanlage) 36, Bahnhofstraße (WestanlageGraben­straße) 13, Bahnhofstraße (Grabenstraße - Bahnhof) 1012, Brandgasse 36, Brandplatz 1012, Braugasse 36, Eredner- straße 810, Diezstraße 1012, Eichweg 68, Frankiurter-- straße 1012, Gartenstraße (SüdanlageLudwigsplatz) 1012, Grabenslraße 13. Großer Steinweg 68, Grünbergerstraße 810, Hammstraße 13, Hillebrandstraße 1012, Hinter der West­anlage 13, Hosmannstraße 810, Hundsgasse 36, Kanzlei­berg 1012, Kaplaneigasse 13, Klinikstraße 1012, Lahn­straße 13, Landgrafenstraße 68, Landgraf Philippsplatz 1012, Landmannslraße 8IO, Leihgesternerweg 68, Licherstraße 810, Liebigstraße (EisenbahnFrankfurterstraße) 1012, Liebigstraße (FrankfurterstrabeLudwigstraße) 68, Lindengasse 36, Lmden- platz 1-3, Ludwigsplatz 10-12, Marburgerstraße 6-8, Markt- laubenstraße 13, Alittelweg 1012, Moltkestraße 68, Neuen Bäue 1012, Ost an läge 68, Roonstraße 68, Schanzen- straße 36, Schloßgasse 13, Schulstraße 1012, Senckenberg- straße 1012, Sonnenstraße 1012, Südanlage (Bleichstraße Selterstor) 810, Wagengasse IO12, Walltorsiraße 36, Weiden­gasse 1012, Westanlage 36, Wetzlarerweg 8 10, Wiesecker- weg 68, Wiesenstraße 68, Wilhelmstraße (Frankfurterstrabe Ludwigstraße) 6-8, Wolsstraße 8-10, Wolkengasse 3-6, ZozelS- gasse 36.

Wir machen ganz besonders daraus aufmerksam, da» es im Interesse der Beteiligten liegt, den Hanskchricht zn den oben angegebenen Zeiten an den genannten drei Wochentagen bereit zu stellen und damit nicht bis Ende der Woche zu warte«.

Andernfalls ist eine pünktliche Durchführung der Ab­fuhr nicht möglich, nud die Beteiligten habe» es sich selbst zuzuschreiben, wenn die Abfuhr unregelmatzig erfolgt.

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In das Handels - Registw wurde heute bezüglich der FirmaCarl Emmelius" zu Gießen eingetragen: Heinrich Emmelius ist am 1. Januar 1905 aus dem Geschäfte au§*- geschieden. Dasselbe wird von Louis Emmelius als Einzel­kaufmannweiterbetrieben. [B9/t Gießen, den 5. Jan. 1905.

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Berichtigung.

Bei dem Holzvectauf cun 18. Januar in Odenhausen kommen nicht 680 Stck. Derb­stangen, sondern 680 Stämme u. Derbstg. zum Verkauf.

Versteigerung.

Dienstag den 10. d. MtS., nach«. 2 Uhr, versteigere ich Neustadt 55 dahier gegen Bar­zahlung:

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173] Born, Gerichtsvollzieher. Mittlvolhö.11.ämarM versteigere ich:

I. um 2 Uhr nachmilt. in dem, Bieker'schen Saale: 10 Mille: Zigarren, 1 vollst. Bett, 1 Sofa, 1 Schreibtisch, 1 Trumeau mit] Spiegel, 1 Sekretär, 1 Kom­mode, 1 Glasschrank, 1 Eonsol, 1 ov. Tisch, 2 Plüschsesiel, 1 ov. Spiegel, 1 Theke mit Marmorplatte, 1 Flaschenbier^ wagen u. a.

II. um 3 Uhr: 2 geschn. Eicheu- stämme. Zusammenkunft in meiner Amtsstube.

191] Geißler, Gerichtsvollzieher,

nimmt Barbeträge zur Verzinsung gegen Ausstellung von Einlagebüchern an und zwar vormittags von 8 bis 12 und nachmittags von 2 bis 5^2 Uhr,

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