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6.3.1905 Zweites Blatt
 
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Montag, 6. März 1905

155. Jahrg.

Nr. 55

s«t Rz. *L

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giehen.

auch die gegenwärtige politische Lage, ^er Kriegsminister,

DoMische Wochenschau

«ö e*Ni ta ttemwtmtoSbaidteieL UL**»

lässig. , . . .

Das Haus lehnt hierauf den Antrag Bchrng ab und nimmt den Antrag Trimborn an. Der sozialdemokratische Ge- sehenttvurf wird also dein Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen. v , fo

Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg. v. TrcneufelS u. Gen. (kons.) am § 33 des B. G.-B., welcher lautet:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Storer oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache be­schädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen * folgenden Satz hinzuzufügen:

Die Ersatzvflicht tritt n i ch t ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird und derjenige, welcher das Tier hält, bei dessen Beaufsichtigung die im Verkehr erforderliche Sorg­falt beobachtet, oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Abg. von TrencnfelS (fonf.) begründet seinen Antrag. Durch die jetzige Fassung, die nur durch einen Irrtum in das Gesetz ge- kommen ist, würden alle Tierhalter schwer geschädigt. Es ist vor­gekommen. wiß femand einen Mann auf seinen Wagen mir aus- sitzen ließ, das Pftrd ging durch, der Mann kam zu Tode und der Pferdebesitzer muß jetzt zeitlebens die Familie des Mannes cr-

Abg. Liebermann v. Sonnenberg (Antis.) schließt sich der Auf­fassung des Abg. Büsing an.

Abg. Knlerski (Pole) erklärt, seine Freunde würden für den Antrag Trimborn stimmen.

Abg. Trimborn (Ztr.j: Auch wir villigen keineswegs den Gesetz­entwurf Auer u. Gen. in allen seinen Einzelheiten, aber es genügt die Zustimmung zum Prinzip, um den Gesetzentwurf zur Berück sichtigung zu überweisen. Ich verstehe Herrn Büsing garnickt recht. Er ist doch sonst kein solcher Formenmensch, er hat doch sonst garnickt die Allüren eines Bureautraten. Herr Büsing, Sie sind doch sonst so gelenkig und geschmeidig. Wesbalb gerade hier nicht? (Große Heiterkeit.')

Abg. Dr. Müller-Sagan ffreis. Vpt.s: Ich widerspreche dem Abg. Trimborn nicht, aber wir wollen keinen Präcedenzfall schaffen, sonst erfinden wir hier eine neue Fasson des Bethlebemitistben Kindermordes, statt Begräbnis in einer Kommission Ueberweisung zur Berücksichtigung. Wir stimmen dem Anträge Büsing zu.

Aba. Büsing snatl.): Ich bin dem Abg. Trimborn sehr dankbm für seine gute Meinung, bedauere aber, ihm In der Sache nicht folgen zu können. Als einem der ältesten Parlamentarier liegt mir daran, daß einem alten Brauch des Reichstages, bon dem bisher noch nie abgewichen ist, Rechnung getragen wird. Wir haben ein Interesse daran, daß unsere Beschlüsse Hot, einfach und kurz ge­faßt sind. Y

Abg. Bebel (Soz.): Auch ich bin einer der ältesten Parlamen­tarier, allein ich muß sagen, alles konnnt einmal im Leben zum ersten Male vor. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Wer nicht den Antrag zur Berücksichtigung überweisen will, kann ja dagegen stimmen. , ,

Abg. v. Kardorff sRp.): Ja, m. H., der Abg. Bebel hat ganz recht, alles kommt im Leben einmal zum ersten Male vor, und wir wollen daher gleich gegen das erste Mal stimmen. Wir schließen uns dem Anträge Büsing an. _

Abg. Singer (So,.): Merkwürdig, daß der Herr b. Kardorff seht einen solchen ?lbscheu gegen Neuerungen hat. Bei seinem eigenen Anträge während der Zolltarifverbandlungen batte er vieren Abscheu nickt. Damals ist sein Antrag noch dazu gegen den Wider­spruch eines großen Teils dieses Hauses, durchgegangen. Wir sind ja auch sonst von der Geschäftsordnung direkt abgewichen: wenn ein Widerspruch richt erfolgte, so hat, doch der Präsident zuweilen die dritte Lesung unmittelbar auf die zweite folgen lassen. Herrn Büsing bitte ich: Verwirren Sie doch nicht eine so einfache Frage durch so komplizierte Ausleaungen.

Präsident Graf Ballestrem: Um eine Legendenbiwung nickt aufkommen zu lassen, will ich bemerken, ick habe nicht oft die dritte Beratung auf die zweite folgen lassen, sondern nur ein einziges Mal. Das was bei der Lex Heinze. Da habe ick eS aber nicht freiwillig getan, sondern bin dazu gedrängt worden durch das

bemerkte u. a.: t , . .. f

Es ist gesagt worden, Rußlaird kann letzt keinen 5toe»|

führen Wie aber wird es in fünf Zähren awssehen. . . . - Lr allem, der Zwcibund besteht. Kommen wir m einen Kriegt mit Frankreich, so müssen wir uns zum mindesten sesen Rußland sichern. Tun wir das nicht, und es erfolgt em Einbruch in unser Gebiet, so werden wir uns Nicht damit ent- jckuidigen können, daß im deutschen Reichst^e die MemuiA ihre Vertrtter gefunden habe, Rußland sei gänzlich ungefährlich. ;

Diese Betrachtungen haben in hohem Viaße den Zorn der Times" hervorgerusen. Sie legt dabei zunächst dev v. Einemschen Erklärung ganz falsche, sinnentstellende WortL unter, und faßt sie folgendermaßen:obwohl RutzlanH nicht wünschen tonne, s:a> jetzt in einen Krieg einHmasserr^ müsse die Ostlüste Deutschlands doch stark besetzt werden^ weil Rußland alle ferne Grenztruppen ersetzt/'

Times" tistelt heraus, diese Rede v. Emems könne mmp ebenso für eine Bedrohung Rußlands halten, wie ntrnt} die Rede Lees für eine Bedrohung Deutschlands gehalteuj habe. Und die Rede v. Einems sei noch viel stärker KUge-i spitzt als jder Passus der Rede Lees, dervorsätzlich zuuv Thema so vieler Hodler Ausfälle gegen England geuraÄH

es, wenn wir den Antrag als Material überweifen. Weiter können meine Freunde nickt gehen. Wir würden mich gegen die Ueber­weisung ziw Erwägung sein. Wir stellen daher den Antrag, den Antrag der Abgg. Auer u.Gen. dem Reichskanzler als Material zu überweisen.

Abg. v. Normann (kons.): Wir glauben auch, daß der Antrag Trimborn gesckäftsordnungsw'drig ist, wir wollen aber davon ab­sehen, Widerspruch gegen den Antrag Trimborn zu erheben. Jleber die Materie selber haben wir uns bei der ersten Lesung geäußert und wir werden bei der Abstimmung zeigen, daß unsere Stellung sich nickt geändert hat.

^Abg. Singer sSoz.): Was der Abg. b. Normann gesagt hat, ist gänzlich inkonseauent. Wenn der Antrag gesckäftsordnunasmäßig nickt zulässig ist, darf ihm nickt stattgegeben werden. Hier aber handelt es sich darum, daß das Haus etwas beschließt,, was in, der Geschäftsordnung nickt vorgesehen ist, nicht was gegen die Geschäns- ordnung ist. Von der Gnade der anderen Parteien wollen wir nichts nehmen. Dem Abg. Büsing bemerke ich, daß es ein großer Unter­schied ist, ob es fick um eine Petition oder um einen Gesetzentwurf handelt. Wir nehmen garnicht an, daß, wenn unser Gesetzentwurf zur Berücksichtigung überwiesen wird, nun deshalb der Reichstag in allen Teilen, dem Anträge zustimmt. Selbstverständlich sind Ab­änderungen im einzelnen immer noch borzunehmen. Es handelt sich nur um die Anerkennung des Grundprinzips. Wenn man den Ge­setzentwurf als Material überweist, so heißt das nichts. als daß wir für den Pavierkorb der Reichsregierung arbeiten und dagegen erheben wir Widerspruch.

Präsident Graf Ballestrem: Ein Antrag kann geschäftsord­nungsmäßig sein, dann muß er unter allen Umständen zur Ab­stimmung gelangen. Er kann ferner geschäftsordnungswidrig fein, dann darf er Überhaupt nicht zur Mstinnnung kommen. Endlich besteht noch ein dritter Fall, nämlich daß der Antrag nicht gegen die Geschäftsordnung, sondern neben der Geschäftsordnung steht. Dann ist die Abstimmung zulässig, wenn kein Widerspruch erfolgt.

gesamte Haus.

Abg. Büsing snatl.): Der Abg. Singer hat nach angegriffen wegen meiner*Haltung zum Antrag Kardorff. Er hätte sich diesen Angriff sparen können, Denn er weiß doch genau, wie ich beim An­trag Kardorff gestimmt habe. Ich habe gegen den Antrag Kardorff gestimmt. Ich empfehle Ihnen nochmals meinen Antrag; der Ver­gleich mit den Petitionen stimmt nicht.

Abg. b. Kardorff: Der Abg. Singer bergißt ganz, dass wir uns bei meinem Anträge in einer Notlage befanden, da die guten Traditionen des Parlanients durch die Obstruktion der Sozialdemo­kraten berlassen wurden. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, daß wir in ähnlichen Fällen, wenn die Sozialdemokraten wieder Obstruktion treiben, genau ebenso handeln werden. $

Abg. Singer: Ich beschränke mich auf die Feststellung, daß der Abg. bon Kardorff soeben erklärt hat, er werde, wenn es ihm aus parteipolitischen Gründen für gut erscheine, um eine bestimmte Partei zu unterdrücken, wieder die Geschäftsordnung brechen.

Hiermit schließt die Gesckäftsordnungsdebatte.

Präsident Graf Ballestrem: Ich frage jetzt, ob jemand gegen den Antrag Trimborn, bezw. den Unterantrag Büsing, Widerdruck erbebt. Es widerspricht niemand, die Anträge sind also zu-

Jm Reichstag wurden der Postetat und bet Etat der Reichseisenbahnen Ende beraten. Der Minister teilte mit, daß die Löhne der Eisenp ahnarb eiter int Steigen begriffen sind und dieArberteraus.schüsse. sich bewährt haben.

Bei der Beratung des Marrneetats wurden auch -tm Plenum Klagen gegen die Forderungen des Flott en- ver eins laut. Zumal die regierende Partei, deren Be­streben es ist, Ordnung in den Reichshaushalt zu bringen, empfindet das! Dränger: des Flottenvereins nach neuen- Ausgaben als eine unangenehme Nebenregierung. Abg. Gröber bezeichnete sein Verhalten alsgemeingefährlich", während v. KLvdorfs den /,frischen, sröhMen Zug seiner Agi­tation" gelten ließ. Des Staatssekretärs v. Tirpitz Aeußer- ungeu zu der Frage kamen einet Ziemlich deutlichen Mage an den Flotterwevsin gleich..

Nach Erledigung des Etats für Kmutphou walkte fity der Reichstag bant Etat des Innern zu, wo der aus der HandoÜvertragseamyagne siegreich hervorgegangen.e GrakP o s a d o w k y, unser bedeutendster deutscher ^taats- vaun der Gegenwart, ein r.T

nicht berleugnen. . r . ,___

Abg. Tove (freif. Vgg.): Gegen eine eingehende Beratung des Antrags in der Kommission haben meine Freunde nichts eui- --uwenden. Die Frage ist der Erwägung zwar lefc wert, doch stehen erhebliche Bedenken einer Abweichung von der gegenwärtigen Regelung entgegen. Indessen, das soll uns nicht abhalten, d« bessernde Hand anznlegen, wenn sich dies als notwendig erwersw ^^^Abg. Stadthagen kSoz.): Wir sind gegen die Abänderung befr 8 833 und können auch dem Antrag ein Recht auf KommisiumS- beratnng nicht zuertennen. Wenn Sie rtroa§ andern ioUen, jo schaffen Sie das Unrecht ab, das Sie dem kleinen Bauern zugefugt haben durch die Bestimmungen über den Hawnschaten und der-

Mit einem kurzen Schlußwort des Antragstellers b. Treu en* feIs (kons.) schließt die Debatte. . . w,

DerAntrag geht an erne Kommin io-n bon14Mrt^ gliedern.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Nächste Sitzung: Montag 1 Uhr (Zweite Beratung des Etats des Ne ich samt s des Innern, ü'ortietzung).

Schluß Uhr.

nähren. Wenn Pferde durch Automobile oder Eisenbahnen sche^ werden, müssen die Pferdebesitzer den etwaigen Schaden tragen. Dieser Paragraph trifft nicht nur die Landwirte, sondern jeden Tierhalten in der Stadt, jeden Droschkenkutscher, jeden, der ein Hundefuhrwerk hält. Ich glaube, daß Sie sich durch Amurhure unseres Antrages den Dank des Volkes oerdienen werden.

Abg. Tr. Lucas snatl.): Die Haftung des § 833 ist, wie ich anerkenne, eine strenge. Sie ist aber weder in unserer Rechtsent­wicklung eine Neuerung, noch auch eine bon dem hergebrachten Recht so sehr erheblich abweichende, unerfreuliche Bestimmung, wie dies der Antragsteller gesagt hat. Nicht nur im deutschen, sondern auch im römischen und gemeinen Recht und bor allem im Gebiete deS Code cibil galt diese strenge Haftung bon jeher. Wenn das preu­ßische Landrecht eine Ausmhme macht, so ist erklärlich, daß cmS diesen Nechtsgebicten eine besonders scharfe Opposition sich erhebt. Die vernichtende Kritik und der Spott, mit dem man diesen Para- gravhen behandelt hat, ist vielleicht doch nicht so ganz verdient. Wenn man insbesondere gesagt hat, Gänse, Schafe und Esel sind feine gefährlichen Tiere, so ist das sicher richtig, aber sie find eben gefährlich als Tiere, weil sie Tiere sind, und diese tierische Eigenart erzeugt für alle, die freiwillig oder unfreiwEllig mit Tieren umgehen oder mit ihnen in Berührung kommen, eine eigenartige spezifische Bctriebsgefahr. Wenn man sich fragt, wer nun diese Gefahr tragen soll, derjenige, dem das Tier gehört, der es in feinem Interesse oder zu seinem Nutzen verwendet, der das Tier kennt und der aller« in ter Lage ist, das Tier zu letten und zu lenken, von Schädigungen abzuhalten, oder Derjenige, der an dem Tier gar kern Interesse hat» dem es nicht den geringsten Nutzen bringt, der auch gar nicht in der Lage ist, auf das Tier einzuwirken, so kann man über den Antrag dock recht zweifelhaft sein. Sensationelle Fälle, die man auf biefem Gebiet cmführt, sind nickt durchweg beweiskräftig, denn einige <Se# rickt-entsckeidungen. auch wenn sie vom Reichsgericht ausgegangm sind, find nach der Ansicht weiter juristischer Kreise nicht zutreffend. Gleickwohl, wie die Iudicatur gegenwärtig hegt, ift die Hcfftnng nach § 833 tatsächlich eine für Tierhalter außerordentlich druckens die sie unter Umständen wirtschaftlich ruinieren kann und es ist nickt immer billig, da wir die Haustiere nicht entbehren tonnen, da der Verkehr sich an die Haustiere und die Gefahren, die fie bringen, gewöhnt t)at. In eme Prüfung, ob und nMnew«^ biegen Härten abgeholfen werden kann und soll, em zutreten, stno ton: bereit. Die Sache bebarf jedoch reiflicher Erwägung, umsmnepr, als eS sich hier um eine Abänderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt und die Gefahr besteht, daß sich nunmehr mich anbercMt mit ihren Wünschen und Forderungen sich zuruckgescht und beem* trächtigt glauben, melden und ihre Wünsche zur Geltung zu brin» gen suchen werden. An dem Bau des Bürgerlichen Gesetzbu^ aber, das soviel Mühe und Arbeit gekostet hat, zu rütteln, umsssv wir für sehr bedenMch erklären. lVeifall.)

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Antis.). Man soll w ficht auch nicht zu weit treiben, sondern die tatsächlichen Echcww. des B. G.-B. sofort reparieren. Durch die ichige Fassung veSj 8 833 ist am meisten der Landmann geschädigt; er wird Dafür bestraft, daß er sich Haustiere halten muß. ^Ich brn Daher p® schleunige sachgemäße Abänderung der qu. Bestimmung.. ,

Abg. Schmidt-Warburg (Ztr.): Das Zentrum ut tn bwfec Frage gespalten. Ich gehöre zu denen, die für den Antrag find. Neu ist die Sacke ja nicht. Es soll Da nur die zweite Fassung DA Entwurfs Des B. G.-B. wieDerhergestellt werden. Ucberbaupt rst Der jetzige § 833 nur ein Torso unD Durch Zufall zu stanDe ge*; kommen. Er widerspricht dem ganzen Prinzip, woraus Dte Sckadensersatzpflicht bei uns aufgebaut ist. Das geht ja gar so weiter. Wenn ich draußen auf der Straße all die Droschken, Die HunDewagen usw. aufgereiht sehe, da denke ich mir: Hc^r Gott, die sitzen ja alle unter Dem § 833. (Stürmische Heiterkeit.) Und wenn dann so Die Berliner Jungens kommen, und sie Piesacken fo ein Tier (Heiterkeit), na, Dann ist die Sache fertig; Die Jungens selbst springen ja bet feite, aber für irgend einen brüten. Da ssr gleich Der § 833 Da. (Heiterkeit.) Wir müssen jedenfalls die Sache ordentlich beraten, und bazu ist Die Kommission ber beste Ort. Wir wollen dann Dem Antrag eine solche Fassung geben, daß es Dem Bundesrat so bequem wie möglich gemacht wird, ihn anzunehmen.! Er wirb Dann schon fein früher hier vor gelegtes Ktnd (Heiterlety

Parlamevtarische Verhattdlunqen.

Rachdruck oh«e Lereiubsruus Nicht gestattet.

Aeutlcher Reichstag.

155. Sitzung vom 4. März.

1 Uhr. Tos Haus ist schwach besetzt.

Am Bundesratstisch: Bei Beginn Der Sitzung nur Kommissare.

Auf Der Tagesordnung steht Die zweite Beratung des sozial­demokratischen Gesetzentwurfs betreffenD Errichtung eines Reich s- arbeltsamts, Arbeitsämter, Arbeitskammem unD Einigungs- ämtcr. L. , ,

Die Abgg. Trimborn unD Gen. (Ztr.) beantragen. Diesen Gczetz- entwurf den verbündeten Regierungen zur Berücksichtigung zu überweisen.

Präsident Gras Ballestrcm: Der vorliegende Antrag ist ein Gesetzentwurf und hat als solcher Anspruch darauf, alle Stadien zu Durchlaufen, die für einen Gesetzentwurf bestimmt sind, das heisst: Die erste, zweite unD Dritte Lesung. Wenn man den Antrag be­seitigen will, so gibt es dafür ein Mittel, die einfache Tages­ordnung. Ein solcker Antrag jedoch, wie ihn der Abg. Trimborn gestellt hat, ist geschäftsordnungsmäßig nicht vorgesehen. IR würde Daher den Antrag Trimborn nur zulassen, wenn erstens Ne An­tragsteller keinen Widerspruch erheben und auch sonst kein Wider­spruch erfolgt. Dagegen wäre meiner Meinung nach zulässig, wenn er in Form einer motivierten Tagesordnung eingebracht wäre. Die Herren Srimborn und Gen. haben mir ihren Antrag vorher nicht mitgeteilt, ich bin etwas überrascht davon und kann keine posiitwe Meinung aussprechen. ,

Abg. Singer (Soz.) erklärt, daß seine Freunde mit .dem An­trag Trimborn einverstanden seien, und mit Rücksicht auf die Ge­schäftslage des Hauses auf eine Durchberatung aller Paragraphen verzichteten. .,

Abg. Trimborn (Ztr/ bemerkt, daß er seinen Antrag mit Ein­verständnis eines Teils seiner Freunde gestellt habe, toc:l man, wie er schon in der ersten Lesung gesagt haoe, den Antrag weder pure ablehnen noch pure annehmen könnte. Ter Antrag habe zweifel­los einen gesunden Kern, mit dem Antrag wollten sie sich natür­lich nickst mit allen Einzelheiten des Gesetzentwurfs identifizieren.

Abg. Büsing (nl.): Ich erkläre, daß meine politischen Freunde keinen Widerspruch gegen die Behandlung des Antrages des Abg. Trimborn haben. In der Sache sind wir allerdings abweichender Ansicht. Wenn der Reichstag eine Petition oder einen Initiativ­antrag den Verbündeten Regierungen, wie der Antrag Trimborn sagt, richtiger heißt es: dem Reichskanzler, zur Berücksichtigung überweisen will, so beißt eS nach altem, ständigem Brauch des Reichs­tags, daß der Reichstag den Inhalt der Petition oder des Initiativantrages in allen seinen Teilen annimmt, daß er die Petition oder den Antrag vollkommen billigt und die Regierung er­sucht, auch ihrerseits die Billigung auszusprechen. _ Der Antrag oes Abg. Trimborn mutet uns also zu. heute zu erklären, daß wir den Antrag tefp. den Gesetzentwurf der Abgg. Auer u. Gen. in allen seinen 43 Paragraphen annehmen und die Regierungen er­suchen, auch ihrerseits dem Antrag zuzustimmen. Daran ist nicht zu rütteln, das ist ein alter Brauch des Hauses, von dem man nie­mals abgewichen ist. Will man nicht soweit gehen, so übprweist man den Antrag zur Erwägung oder als Material, d. h., daß man sich die Prüfung der Einzelheiten Vorbehalt. Es liegt auf der Hand, daß wir nicht soweit gehen können, den Gesetzentwurf, dem meine Freunde nicht tn allen Einzelheiten zustimmen, der Regie­rung zur Derücksicktigung zu überweisen. Etwas ganz anderes ist

fenStraft eine Fülle von Resolutionen über sich ergehen I Ausklärungsdiensb b. Euiems ^arlegun^r ^asmürrstA lato müßte Gras Posadowsky fügte seinem letzthin an» «eaenmarttae volrtNS« ~age. Kricgsmmrftm,

aefodi'encn Wort von der Bedeutung der Ässoziiation des Kapitals für das moderne Wirtschaftswesen das Wort von dem Größenwahn der Äsfopation des Kapitals als Kor­rektur lnnitu, und kündigte, in eurer großen programm- matiichen Siebe, bis ihm keiner unter ben Berliner Staats­männern nachmachen könnte, als seine nächste^ Aufgabe bie Reform bet deutschen sozialpolitischen Ge- !efce an Hoffentlich wirb neben dieser Reorganisation der Betficherungsgesetze die Uebertragung der Arbeiterfchutz- aefelwtbunq auf das Gebiet der Heimarbeiter unb der l ä n b l i ch e n i!l r b e i t e r einhergehen unb gewiß wer­den auch die Haubelsangestellten und die Hand­werker der Segnungen der sozialen Gesetze mehr als seither trill)astlg^ getEommijjicltt des Reichstages be­schäftigte man sich sehr eingehend nut dem Militär- etat. Kriegsmimster D. feinem gab umfangreiche mid bedeutsame feiikläruwgeni zu Prowkotl über bie Militärischen Oraan fationssrageri, bie $u den vorliegenden Ergänzuugs-

>r veo-urmwi^ wuuu,^ olutu». f-r»gen,Ä haben, zu^ auch M» d^ B-d-uwis Mcmil po,n lipermüdtichet Scha^-(der Kavallerie tm Krwge, übet Me Unentbehrlichkeit b

ZsW- Gießener Anzeiger